Inhaltsübersicht
I. Systematisierung
und betriebswirtschaftliche Bedeutung von Technologien
II. Zwecke,
Kriterien und Problemfelder der Technologiebewertung
III. Bedeutsame
betriebswirtschaftliche Methoden der Technologiebewertung
IV. Zusammenfassung
I. Systematisierung und
betriebswirtschaftliche Bedeutung von Technologien
Der Begriff der Technologie lässt sich in seiner breitesten
Fassung als Anwendungswissen bzw. als Fertigkeit definieren. Der
Technologiebegriff wird gewöhnlich im Sinne von Wissen über naturwissenschaftlich-technische
Zusammenhänge verwendet, die zur Lösung von praktischen Problemen, etwa bei der
Entwicklung von Produkten und Prozessen, zum Einsatz kommen (Zörgiebel,
W.W. 1983). Demgegenüber beinhaltet der Begriff der Technik
die konkrete Anwendung der Technologie zur Lösung von spezifischen Problemlagen
(Specht, G.
1993).
Technologien können grundsätzlich nach ihrer Verwendung
innerhalb der Leistungs- und Wertkette
unterschieden werden (vgl. Abb. 1). Prozesstechnologien finden insbesondere im
Rahmen der Entwicklungs-, Leistungserstellungs- und
Leistungsverwertungsprozesse Anwendung, so beispielsweise in Form von
Verfahrenstechnologien. Produktionstechnologien hingegen können als
technologische Leistungspotenziale bezeichnet werden, die im Verbund mit
andersartigen (z.B. personellen oder rechtlichen) Leistungspotenzialen die
Ressourcen- und damit die Kompetenzstruktur eines Unternehmens kennzeichnen.
Zunehmende Bedeutung erlangen Informations- und Managementtechnologien, die
hauptsächlich innerhalb von Dispositions-, Steuerungs- und Serviceprozessen
angewandt werden. Informationstechnologien nehmen zudem im Rahmen der
Erstellung von Dienstleistungen immer stärker auch die Rolle von
Produktionstechnologien ein. Weiterhin sind Technologien auch in Form von
Werkstoff- und Produkttechnologien in der Produktionsfunktion, speziell im In-
bzw. Output des Unternehmens, enthalten (Wolfrum, B.
1994; Zahn, E.
1995).
Abb.1: Technologien innerhalb der Leistungs- und Wertkette
von Unternehmen
Ein weiteres Kriterium zur Unterscheidung von Technologien
ist ihre Stellung im Technologielebenszyklus. Basistechnologien gelten in
diesem Zusammenhang als allgemein verfügbar und begründen somit keine
wettbewerbsstrategischen Vorsprünge. Demgegenüber beeinflussen
Schlüsseltechnologien signifikant die Wettbewerbsposition einer Branche.
Schrittmachertechnologien befinden sich schließlich in einem sehr frühen
Entwicklungsstadium, und erlangen daher erst zukünftig eine hohe
Wettbewerbsrelevanz. Im Rahmen der Technologiebewertung werden hauptsächlich
diese neuen Technologien, die sich noch in einer vergleichsweise frühen Phase
des Technologielebenszyklus befinden, beurteilt (Sommerlatte,
T./Deschamps, J.P. 1985).
Die herausragende Bedeutung von Technologien für die
Existenzsicherung von Unternehmen ergibt sich aus ihren vielfältigen
betriebswirtschaftlichen Funktionen. Zum einen stellen Technologien eine
bedeutende Quelle von Erfolgpotenzialen dar, da sie die Erstellung von (neuartigen)
Produkten ermöglichen bzw. einen Beitrag zur Erschließung neuer
Absatzmarktsegmente leisten, indem Kundenbedürfnisse auf neue bzw. die
bisherigen Problemlösungen übertreffende Art und Weise befriedigt werden.
Andererseits können durch den adäquaten Einsatz von Technologien in den
unterschiedlichen unternehmensinternen wie -externen Prozessabläufen Kosten-,
Zeit- und Qualitätslücken zu Wettbewerbern geschlossen werden. Dadurch kann
mithilfe von Technologien Erfolg innerhalb der betrieblichen Wertschöpfung
realisiert werden. Dies ist wiederum eine zwingende Voraussetzung zur Sicherung
der Liquidität und damit der dauerhaften Existenz des Unternehmens.
Technologien besitzen somit sowohl für die Wettbewerbsstrategie der
Kostenführerschaft als auch der Leistungsführerschaft eine herausragende
Bedeutung (Becker, W.
1996b).
In einer dynamischen Betrachtung gewinnen diese Zusammenhänge
eine besondere Bedeutung, da einmal erworbene technologiebasierte Wettbewerbsvorteile
nicht dauerhaft mit derselben Technologie erhalten werden können. Somit muss
die rechtzeitige Beherrschung und wirtschaftliche Nutzung neuer Technologien
als erfolgskritischer Wettbewerbsfaktor angesehen werden. Die Schaffung und
Erhaltung von Wettbewerbsvorteilen und damit von dauerhaften Erfolgspotenzialen
durch Technologien ist die Aufgabe des Technologiemanagements (Zahn, E.
1995). Im Rahmen der technologischen Früherkennung werden mithilfe von
Unternehmens-, Branchen- und Umfeldanalysen (Geschka, H.
1995) potenziell wettbewerbsstrategisch relevante Technologien
identifiziert (Pfeiffer, W.
1992) und daraus grundlegende Handlungsoptionen, so genannte
Technologiestrategien erarbeitet. Diese Technologiestrategien legen fest, wie
Technologien in Potenzialen, Prozessen und Produkten des Unternehmens zukünftig
zu verankern sind bzw. in welche Technologien aus Sicht des Strebens nach
Effektivität und Effizienz zu investieren ist.
Die unternehmenspolitische Festlegung über die konkrete
Breite und Tiefe des in einem Unternehmen anzusiedelnden technologischen
Spektrums wird in Form von Technologieprogrammen getroffen. Dabei bezeichnet
die Breite des Technologieprogramms die Arten verschiedener Technologien, die
innerhalb des Unternehmens zur Anwendung kommen. Die Festlegung der Tiefe des
Technologieprogramms beinhaltet die Entscheidung über die Eigen- bzw.
Fremdanwendung technologischer Prozesse. Tendenziell werden dabei solche
technologischen Prozesse, die sich in einer frühen Lebenszyklusphase befinden,
innerhalb des eigenen Unternehmens angewandt (Make), während technologische
Prozesse in späten Lebenszyklusphasen aus dem Unternehmen ausgegliedert und im
Rahmen von Wertschöpfungspartnerschaften genutzt werden (Buy).
II. Zwecke, Kriterien und
Problemfelder der Technologiebewertung
Eine Technologiebewertung muss grundsätzlich immer dann
durchgeführt werden, wenn im Zuge der Durchsetzung einer spezifischen
Technologiestrategie unterschiedliche technologische Alternativen zu bewerten
sind. In immer größerem Umfang beinhaltet auch die Business Planung für
technologiedominierte Unternehmensgründungen eine Technologiebewertung als
Ausgangspunkt (Baaken, T.
1989). Grundsätzlich soll die Technologiebewertung, ähnlich wie dies auch
in einem Entscheidungsunterstützungssystem geschieht, Hinweise darauf geben,
welcher Wert einer spezifischen Handlungsalternative aus Sicht eines
Unternehmens beizumessen ist. Somit ist die Technologiebewertung von der
Technikfolgen-Abschätzung zu unterscheiden, da diese die gesamtwirtschaftlichen
Konsequenzen der Anwendung einer spezifischen Technologie untersucht (Zahn, E.
1993).
Die Technologiebewertung kann die Beurteilung
unterschiedlicher Objekte zum Ziel haben. Grundsätzlich ist ein Vergleich
zwischen den Kosten einer Technologieanwendung und dem damit verbundenen
Nutzenzuwachs für das Unternehmen anzustellen. Werden Investitionen in neue
Technologien bewertet, zielt dies zum einen auf die Steigerung der Effizienz
der Prozesse ab (Singer, U.
1990), zum anderen können diese Investitionen aber auch Auswirkungen auf
die Eigenschaften der (End-)Produkte haben. Inhaltlich handelt es sich dabei
häufig um die Einführung von neuen Produktionsverfahren oder aber die
Unterstützung der Produktionssteuerung im Rahmen von Computer Integrated
Manufacturing (CIM). Zunehmend gewinnt auch die Unterstützung von Führungsprozessen
innerhalb des Unternehmens durch Führungs-Informationssysteme bzw. die
verstärkte Unterstützung der Leistungserstellung in Dienstleistungsunternehmen
durch Computersysteme an Bedeutung. Daher stellen zunehmend auch Investitionen
in derartige technologische Teilbereiche bedeutsame Objekte der
Technologiebewertung dar. Diese Arten von Investitionen zielen hauptsächlich
auf eine Steigerung der Effektivität der Dispositions-, Steuerungs- und
Serviceprozesse bzw. der Effizienz der Dienstleistungsproduktion ab.
Neuanwendungen von Produkttechnologien verfolgen demgegenüber hauptsächlich das
Ziel, einen meist spezifischen Kundennutzen zu steigern bzw. die
Produktionskosten zu verringern (Wolfrum, B.
1994).
Der Technologiebewertung liegen somit – abhängig vom
jeweiligen Bewertungsobjekt – unterschiedliche Bewertungskriterien im Sinne
technologiespezifischer Kosten- und Nutzenkategorien zugrunde. Insbesondere
sind sowohl die wertmäßigen Auswirkungen der Anwendung der jeweiligen
Technologie innerhalb der Wertkette
des Unternehmens als auch die wettbewerbsstrategischen Folgen innerhalb der
Marktsphäre und des unternehmensspezifischen Branchenumfeldes (möglichst
integriert) zu betrachten. Dazu ist es erforderlich, neben der technischen
Eignung auch die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen der Technologieanwendung
auf die Wertschöpfung
zu bewerten (Martini, C.
1995).
Die technische Eignung resultiert vor allem aus den
grundlegenden technischen Beschaffenheitsmerkmalen, mit denen beispielsweise
Anlagen als technologische Leistungspotenziale ausgestattet sind. Als
Bestandteile einer elementaren technischen Eignung von Produktions- und
Prozesstechnologien lassen sich die Determinanten der Funktionalität, der
Kapazität, der Spezifität und Kontinuität der Leistungsabgabe sowie der
zeitlichen und räumlichen Elastizität bezeichnen. Weiterhin können im Rahmen
einer integrativen technischen Eignung die Kompatibilität des technologischen
Leistungspotenzials mit der übrigen Leistungssphäre des Unternehmens sowie
Gesichtspunkte der Arbeitssicherheit identifiziert werden. Insbesondere im
Rahmen der Bewertung von Informationstechnologien ist die Kompatibilität mit
bereits im Unternehmen bzw. von Wertschöpfungspartnern genutzten
Informationstechnologien von herausragender Bedeutung. Darüber hinaus können
grundsätzliche ökologische, rechtliche, kulturelle sowie politische Aspekte als
technisch-kontextuelle Eignungskriterien in die Technologiebewertung einfließen
(Becker, W.
1996a).
Die betriebswirtschaftliche Bewertung von Technologien (Metze, G.
1980) muss sowohl aus strategischer als auch aus operativer Sicht
erfolgen. Innerhalb der strategischen Perspektive dominiert das Potenzial der
zu bewertenden Technologie, wettbewerbsstrategische Vorteile zu generieren.
Dieses hängt regelmäßig direkt von der Lebenszyklusphase, in der sich die
Technologie befindet, ab. Investitionen in Basis- bzw.
Schrittmachertechnologien sind effizienzorientiert und unterstützen Leistungs-
bzw. Kostenführerschaftsstrategien, während Investitionen in
Schlüsseltechnologien den Aufbau von zukünftigen Erfolgspotenzialen als Ziel
haben. Innerhalb der Technologiebewertung sind neben diesen
wettbewerbsstrategischen Bewertungskriterien auch finanz- und
erfolgswirtschaftliche Folgen der Nutzung der unterschiedlichen Technologien zu
berücksichtigen. Zum einen sind mit der Investition in neue Technologien
einmalige und laufende Kosten verbunden. Weiterhin entstehen durch den
technologieinduzierten Produktionsinput, den anwendungsbedingten
Ressourcenverzehr sowie durch den prozessbedingten Zeitverzehr Betriebskosten.
Im Gegenzug müssen jedoch auch spezifische erfolgswirtschaftliche Vorteile
berücksichtigt werden, die beispielsweise auf der Reduzierung von Ausschuss,
der Erhöhung der Produktionseffizienz, der Schaffung technologischer Synergien
oder der Minimierung von Rüst- und Liegezeiten beruhen. Weiterhin sind, in
Anlehnung an die Vorgehensweise des Target
Costing, die Auswirkungen sowohl der eingesetzten
Prozesstechnologien als auch der verwendeten Produkttechnologien auf den Grad
der Funktionserfüllung des Produktes – im Sinne des Schaffens von Kundennutzen
– in ein betriebswirtschaftliches Bewertungsschema zur Technologiebewertung
aufzunehmen (Martini, C.
1995; Adams, M.
1996).
Problemfelder innerhalb der Bewertung resultieren aus
unterschiedlichen Auswirkungen des Einsatzes einer spezifischen Technologie,
welche nur mithilfe mehrerer Kriterien gemessen werden können. Dies führt zu
einer erhöhten Bewertungskomplexität, die dadurch noch verstärkt wird, dass die
Kriterienausprägungen nicht immer unabhängig voneinander sind. Eine wesentliche
Schwierigkeit innerhalb der Technologiebewertung stellt insofern das Aufdecken
aller potenziellen Auswirkungen einer spezifischen Technologieanwendung dar.
Insbesondere die möglichst vollständige Identifizierung aller Wirkungen
innerhalb der Leistungs- und Wertkette des Unternehmens ist aus
betriebswirtschaftlicher Sicht unabdingbar. Um diesen Anforderungen gerecht
werden zu können, ist eine parallele Anwendung unterschiedlicher
Bewertungsmethoden zweckmäßig. Weiterhin sind mit der Anwendung spezifischer
Bewertungsmethoden Probleme in Bezug auf die Informationsgewinnung, gerade im
Zuge der Bewertung von Schlüsseltechnologien, zu erwarten. Oftmals müssen im
Rahmen von Prognoserechnungen unsichere Informationen über mögliche Leistungs-
bzw. Kostenwirkungen des Technologieeinsatzes generiert werden (Pfeiffer, S.
1992), da sich während des geplanten Einsatzzeitraums sowohl das
betriebliche Umfeld als auch die Technologie selber dynamisch weiterentwickeln.
Der Umgang mit dem Problem der Informationsunsicherheit ist herausragend für
die Aussagekraft der Technologiebewertung; ihm muss daher eine besondere
Bedeutung zugemessen werden.
III. Bedeutsame
betriebswirtschaftliche Methoden der Technologiebewertung
Die innerhalb der Technologiebewertung angewandten Methoden
können nach der Art ihrer Datenaufbereitung unterschiedlich gruppiert (siehe
Tab. 1) werden.
Tab. 1: Bedeutsame Methoden der Technologiebewertung
Mithilfe der qualitativ-heuristischen Methoden wird in einer
frühen Phase des Entscheidungsprozesses eine Grobauswahl zwischen alternativen
Technologien betrieben. In dieser Phase der Bewertung liegen meist noch keine
detaillierten quantitativen Daten zu den unterschiedlichen Alternativen vor,
weshalb zunächst hauptsächlich auf Expertenbefragungen, Checklisten,
Argumentenbilanzen und Scoring-Modelle (Becker,
W./Weber, J. 1984) zurückzugreifen ist. Diese Methoden
unterstützen vor allem die Bewertung des mit einer spezifischen Technologie
verbundenen Erfolgspotenzials. Neben der Identifizierung des Erfolgspotenzials
im Verhältnis zum kumulierten F&E-Aufwand einer Technologie mithilfe des
S-Kurven-Konzeptes (Wolfrum, B.
1994) kann mittels des Technologie-Lebenszyklus-Modells, das ähnlich wie
das Modell des Produktlebenszyklus aufgebaut ist, die Bedeutung einer
Technologie im wettbewerblichen Umfeld bestimmt werden (Höft, U.
1992; Benkenstein,
M. 1996). Anhaltspunkte für die Bewertung des
Erfolgspotenzials einer Technologie werden auch durch die Analyse von
technologisch verwandten Patenten bzw. die Analyse der F&E-Budgets
innerhalb der Branche gewonnen. Mithilfe von Conjoint-Analysen lassen sich
weiterhin kundenseitige Nutzenpotenziale von Technologien bewerten (Bauer,
H./Herrmann, A. 1993).
Das Ziel der quantitativ-monetären Technologiebewertung
besteht demgegenüber darin, die langfristigen finanz- und
erfolgswirtschaftlichen Wirkungen der Nutzung einer Technologie zu bestimmen.
Da technologische Anwendungen regelmäßig im Rahmen von Investitionsprojekten
realisiert werden, besteht hier ein Schnittpunkt sowohl zur Investitionsplanung
als auch zum Investitionscontrolling.
Neben der Anwendung grundlegender Investitionsrechenverfahren
kommt es zunehmend im Rahmen von Shareholder-Value-Analysen
zur Bewertung der mit einer Technologie-Investition in Verbindung stehenden
Cashflow-Rückflüsse. Neben finanziellen Konsequenzen sind mithilfe der
klassischen Methoden der Kosten-, Erlös- und Ergebnisrechnung auch die
innerhalb des Unternehmens durch eine Technologie verursachten Kosten und
Erlöse zu quantifizieren. Der Vergleich von Kosten und oftmals qualitativen
Nutzengrößen im Rahmen von Kosten-Nutzen-Analyse
geht über die Anwendung investitionstheoretischer Verfahren hinaus. Weiterhin
kommen strategisch ausgerichtete Methoden wie das Konzept der Erfahrungskurve
oder das Strategic Cost Management zum Einsatz. Hierbei werden insbesondere die
Auswirkungen einer Technologie auf die strategische Kostenposition gegenüber
dem Wettbewerb berücksichtigt (Becker, W.
1997; Martini, C.
1995). Als modernes Bewertungsverfahren bemüht sich der Realoptionen-Ansatz
darum, die Flexibilität einer technologischen Investition in das
Bewertungskalkül einzubeziehen (Pritsch, G.
2000). Zusätzlich wird vor allem auf die unterschiedlichen Verfahren der Nutzwertanalyse
zurückgegriffen, da auch der unternehmensspezifische Nutzen einer Technologie
ermittelt werden soll. Insbesondere die Bewertung von Informationstechnologien
erfolgt oft mithilfe dieser Methoden (Nagel, K.
1990).
Mithilfe von Technologie-Portfolios soll zum einen die
Integration der Technologiedimension in den strategischen Planungsprozess als
auch eine gesamthafte Berücksichtigung von technologischen und marktlichen
Bewertungskriterien ermöglicht werden. Während dies im Portfoliomodell von
Pfeiffer, / anhand der beiden Dimensionen Technologieattraktivität
(Weiterentwicklungspotenzial, Anwendungsbreite, Kompatibilität) und
Ressourcenstärke (Technisch-qualitativer Beherrschungsgrad, Potenziale,
Re-Aktionsgeschwindigkeit) erreicht wird (Pfeiffer,
W./Weiß, E. 1995), kombiniert das McKinsey-Modell dieses Technologieportfolio mit dem
Marktattraktivitäts-/Wettbewerbsstärkenportfolio, um explizit die Sichtweise
der Marktsphäre zu integrieren (Michel, K.
1987; Weiß, E.
1996). Ziel des Portfolios nach Booz, Allen & Hamilton, / ist die
Überprüfung des Fits zwischen Technologiestrategie und Geschäftsfeldportfolio.
Das Portfolio von Arthur Little, D. stellt die Lebenszyklusphase der
Technologie in den Mittelpunkt (Martini, C.
1995).
Einen übergreifenden Ansatz der Technologiebewertung stellen
die ganzheitlichen Methoden dar. So werden innerhalb der strategischen
Investitions-planung nach Wildemann Investitionsrechnungen mit weiteren,
zumeist strategisch und qualitativ orientierten Bewertungsmethoden kombiniert (Wildemann, K.
1987). Die Methode des Competitive Advantage Framework von Porter
prognostiziert die wettbewerbsrelevanten Wirkungen technologischer Innovationen
anhand ihrer strategischen Relevanz (Porter, M.
1986). Die zeitliche Dimension von zukünftigen Technologieinvestitionen
wird innerhalb des Modells des Technologiekalenders im Rahmen der Terminierung
von technologischen Einstiegsstrategien berücksichtigt, indem potenziell
anwendbare Technologien anhand ihrer technologischen Reife sowie ihrer
wirtschaftlichen Eignung zu priorisieren sind (Westkämper,
G./Burgstahler, B. 1996).
Um die für den spezifischen Einzelfall der
Technologiebewertung adäquate Methode auswählen zu können, müssen die
Eigenschaften der Methoden miteinander verglichen werden. So unterscheiden
sich die einzelnen Bewertungsverfahren hauptsächlich hinsichtlich des
Bewertungszwecks, der Anwendungskosten sowie der Verfahrensdauer. Der
Verfahrensvergleich muss für jeden einzelnen Bewertungsfall durchgeführt
werden, allgemein gültige Entscheidungsvorgaben können nicht gegeben werden.
IV. Zusammenfassung
Die Bewertung von Technologien stellt in zunehmendem Maße
eine bedeutende Aufgabe innerhalb der Führung von Unternehmen dar, da die
technologischen Leistungspotenziale in Zeiten der zunehmenden Automatisierung
der Leistungserstellung und Unterstützung der Führungs- und Ausführungsprozesse
durch Informationstechnologien eine zentrale Bedeutung für die
Wettbewerbsfähigkeit und Existenzsicherung von Unternehmen haben. Zudem ist in
dynamischen Wettbewerbsumfeldern ein verpasster oder falsch durchgeführter
technologischer Investitionszyklus und der damit verbundene Verlust strategisch
relevanter Wettbewerbsvorteile immer schwerer kompensierbar. Aus diesem Grund
ist die Technologiebewertung mit gebotener Sorgfalt, auf der Grundlage wissenschaftlich
fundierter Methoden und der unternehmensspezifisch notwendigen Detaillierung
durchzuführen.
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