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Konsortialkredit

siehe unter syndizierter Kredit gemeinsame Kreditgewährung (Kredit) von zwei oder mehreren Banken wg. der Größenordnung des Kredits. Dieser wird dem Kunden durch den Konsortialführer zur Verfügung gestellt. An der Kreditgewährung ist er mit einer festen Quote beteiligt. Für die von den anderen Konsorten übernommenen Kreditanteile fungiert er als Kreditvermittler . Siehe auch AKA , Plafond A , B, C.

 

 


 

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