Inhaltsübersicht
I. Begriff
II. Wirtschaftliche
Bedeutung
III. Gesellschaftliche
Bedeutung
IV. Betriebswirtschaftslehre
mittelständischer Unternehmungen
V. Zusammenfassung
I. Begriff
Alltagssprachlich sind die Konturen des Begriffs
Mittelständische Unternehmung äußerst unscharf, da der Standesbegriff aus einer
mittlerweile historischen gesellschaftlichen Entwicklungsphase stammt. Auch
fachsprachlich gibt es keine einheitliche Normierung, sondern verschiedene
Konzeptionen.
Die weiteste Begriffsfassung geht davon aus, dass
Unternehmer/innen an sich, also aufgrund ihrer spezifischen Rolle in der
Gesellschaft, dem gesellschaftlichen Mittelstand zuzurechnen sind. Dies
verlagert die Definitionsproblematik jedoch bloß auf einen anderen, ebenso
unscharfen Begriff: Wer ist Unternehmer/in?
Da unternehmerisches Verhalten keine bestimmte Mindestgröße
der zugehörigen Unternehmung verlangt, bedeutete dies, dass auch kleinste
Unternehmungen als mittelständisch zu klassifizieren wären. Aber auch in diesem
Fall ist das Abgrenzungsproblem noch immer nicht präzise lösbar, weil es dann
zu klären gilt, ab welchem Umfang oder ab welcher Merkmalstruktur eine
selbstständige Tätigkeit überhaupt eine Unternehmung ausmacht. Sogar die sonst
gut normierte juristische Fachsprache kennt dazu verschiedene Antworten, je
nachdem um welchen Rechtsbereich (z.B. Steuerrecht oder Handelsrecht) es sich
handelt.
Der Standesbegriff entstammt einer Wahrnehmung von Wirtschaft
und Gesellschaft als statisches Konstrukt. Dadurch wird die Anwendung des
Begriffs auf dynamische Phänomene wie Unternehmungen und Unternehmerfamilien in
dynamischen Umwelten erschwert (Berghoff,
Hartmut 2004; Schwiering,
Dieter/Fischer, Hajo 1999; Hamer,
Eberhard 1987). Unternehmungen werden gegründet, können wachsen,
verkauft oder beendet werden. Unternehmer/innen können auch ein Portefeuille an
Unternehmungen halten, sodass darunter neben typisch mittelständischen auch
kleinste Einheiten sein können – mit der Konsequenz, dass nicht die einzelne
Unternehmung als Organisation mittelständisch ist, sondern die diese
Unternehmung(en) besitzende Person. Gleichzeitig können Gesellschafter an
mittelständischen Unternehmungen aus verschiedenen „ Ständen “ , z.B. von
„ großindustriellen “ oder professionellen Investoren kommen.
Eine engere Begriffsfassung durch Ausgrenzung kleiner
Unternehmungen aus dem Begriff der mittelständischen Unternehmungen kommt in
zum Teil nur noch historisch bedeutsamen, aber in einer langen Tradition
stehenden Begriffen wie z.B. Kleingewerbe, Kleinhandel oder Minderkaufmann zum
Ausdruck.
Die Abgrenzung nach oben ist heute besonders stark durch die
für den Zweck der Wirtschafts- und insbesondere Wettbewerbs- und Förderpolitik
geschaffenen Grenzwerte beeinflusst. Diesbezüglich hat die Europäische
Kommission eine Obergrenze für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) eingeführt,
welche den Zweck hat, jene Unternehmungen zu definieren, für die allein wegen
ihrer Größe Ausnahmen vom Verbot staatlicher Beihilfen nach Artikel 87 des EG
Vertrages (Europäische
Union, 1997) gemacht werden dürfen. Diese Abgrenzung ist allerdings
keine sozial- oder wirtschaftswissenschaftlich begründete, sondern in einem
politischen Aushandlungsprozess als Kompromiss entstanden. Der in den Jahren
2001 bis 2003 diskutierte Vorschlag einer Anhebung der Obergrenze auf 499
Beschäftigte scheiterte, sodass mit Wirkung vom 01.01.2005 die in Tab. 1
wiedergegebene Abgrenzungsempfehlung gilt (Europäische
Union, 2003).
Tab. 1: KMU-Abgrenzungsempfehlung Europäische Union
Zusätzlich wurden für die Abgrenzung von Förderansprüchen
auch Kriterien der Unabhängigkeit von bestimmten Gesellschaftern (Großunternehmungen)
definiert.
Ob diese durch die EU für einen ganz bestimmten politischen
Zweck gezogene Obergrenze für Mittelunternehmungen gleichzeitig zu einer
Präzisierung und allenfalls auch Verschiebung der Obergrenze für
mittelständische Unternehmungen, insofern also auch zu einer Angleichung der
beiden Begriffsvarianten „ Klein- und Mittelunternehmungen “ und
„ mittelständische Unternehmungen “ geführt hat, kann heute noch nicht
verlässlich beantwortet werden. Der normierenden Kraft der praktischen Bedeutung
der EU-Definition steht gegenüber, dass die Obergrenze im wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Kontext ebenso wie in der Selbstwahrnehmung durch
Unternehmer/innen im deutschen Sprachraum nicht selten höher (sogar über 500
Beschäftigte) angesetzt wird (Schmidt, Axel
1998).
Die normative Kraft der EU-Definition bewirkt auch, dass
aufgrund der einfachen statistischen Erfassbarkeit die Beschäftigtenzahl
gegenüber den Kriterien des Umsatzes, der Bilanzsumme und des
Abhängigkeitsgrades dominiert, was zu Verzerrungen zwischen mehr oder weniger
arbeitsintensiven Branchen führt. Die im Jahr 1992 durch die Europäische
Kommission initiierten und als European Observatory regelmäßig vorgelegten
Berichte über die Situation und Entwicklung der Klein- und Mittelunternehmungen
in Europa gliedern ihre Daten branchenübergreifend nach der Beschäftigtenzahl.
Dass dies nicht so sein muss, zeigt die geradezu ins andere
Extrem ausufernde, oft zwischen kleinsten Branchen differenzierende
Abgrenzungspraxis der Small Business Administration in den USA. Diese ist
allerdings nicht durch einen (historischen) Mittelstandsbegriff „ belastet “
(zwischen Small Business und Big Business gibt es keine Zwischengröße), sondern
orientiert sich an der Branchenstruktur, sodass beispielsweise in manchen
Branchen Unternehmungen mit bis zu 1.500 Beschäftigten zum Small Business
gezählt werden.
Die meisten mittelständischen Unternehmungen sind
gleichzeitig Familienunternehmungen (Schauer,
Reinbert/Kailer, Norbert/Feldbauer-Durstmüller, Birgit 2005). Die
Definition von Familienunternehmungen ist allerdings um nichts leichter. Dies
resultiert vor allem aus der aktuellen Problematik des Familienbegriffs (Wer
gehört zu einer Familie? Welche Bedeutung hat der Trauschein? Welche Rolle
spielen Kinder aus verschiedenen Beziehungen?) und der möglichen Bandbreite des
Einflusses von Familienmitgliedern durch Geschäftsführung, Finanzierung,
operative Mitarbeit, informelle Machtausübung oder Prägung der Unternehmungskultur.
Daraus können sowohl positive Wirkungen (z.B. höhere Motivation oder
Durchhaltevermögen in schwierigen Phasen) als auch negative Wirkungen (z.B.
Überlagerung von ökonomischen Erfordernissen durch private Präferenzen)
resultieren.
Ähnlich wie für Familienunternehmungen wurden auch für
mittelständische Unternehmungen wegen der verzerrenden Wirkungen der
quantitativen Abgrenzungskriterien wiederholt qualitative Kriterien zur
Diskussion gestellt (Pichler, J.
Hanns/Pleitner, Hans Jobst/Schmidt, Karl-Heinz 2000; Pfohl,
Hans-Christian 1997). Der Vorteil qualitativer Kriterien liegt in
ihrer Anschaulichkeit, der Nachteil in ihrer geringen Trennschärfe. Einzelne
dieser Kriterien (wie z.B. Prägung der Unternehmung durch eine
Unternehmerpersönlichkeit oder individualisierte Leistungserstellung) können
nämlich auch für Großbetriebe bzw. müssen nicht für jede mittelgroße
Unternehmung zutreffen, die dann zwar mittelgroß, aber nicht mittelständisch
wäre.
Zusammenfassend ist zur Begriffsabgrenzung der
mittelständischen Unternehmungen daher festzustellen, dass diese keineswegs mit
scharfen Konturen und über Branchen- und Raumgrenzen hinweg einheitlich möglich
ist. Die für einen ganz bestimmten Zweck von der EU definierte Obergrenze für
Mittelunternehmungen entwickelt jedoch eine normierende Kraft, welche die
ursprünglich und auch aktuell im wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen
Kontext sowie in der Selbstwahrnehmung durch Unternehmer/innen höher angesetzte
Grenze auf 250 Beschäftigte nach unten drückt.
II. Wirtschaftliche
Bedeutung
Die Bedeutung der mittelständischen Unternehmungen ergibt
sich sowohl inhaltlich aus ihren direkten Beiträgen zur Wirtschaftsleistung
eines Raumes als auch prozessual aus ihren Beiträgen zum Funktionieren der
marktwirtschaftlichen Ordnung (Wossidlo,
Peter R. 1993).
Tab. 2: Die Rolle der KMU, (Europäische
Kommission, 2003, S. 28)
Die Daten aus Tab. 2 zeigen, dass auf Klein- und
Mittelunternehmungen rund zwei Drittel der Arbeitsplätze und rund die Hälfte
der Wertschöpfung entfallen. Die Tatsache, dass der wirtschaftliche Output
(gemessen an Umsatz oder Wertschöpfung) niedriger ist als in Großbetrieben,
deutet auf eine niedrigere Arbeitsproduktivität hin, was allerdings nicht mit
geringerer ökonomischer Effizienz gleichgesetzt werden darf, weil sich nicht in
allen Leistungsprozessen Arbeit im selben Ausmaß durch Kapital substituieren
lässt.
Effizienzprobleme können für Klein- und Mittelunternehmungen
aus Skalen- und Verbundeffekten resultieren und in allen Funktionsbereichen
auftreten, so z.B. bei Beschaffung und Absatz durch fixe Transaktionskosten
oder bei der Produktion durch fixe Anlagenkosten. Klein- und Mittelunternehmungen
sind daher nach rein wirtschaftlichen Maßstäben dann erfolgreicher, wenn es
ihnen gelingt, in Bereichen tätig zu sein, wo Skalen- und Verbundeffekte
geringere Bedeutung haben.
Für das Funktionieren einer Marktwirtschaft ist das
Aufeinandertreffen einer großen Anzahl von Anbietern und Nachfragern wichtig.
Durch das Vorhandensein von Klein- und Mittelunternehmungen ist diese Vielzahl
und Vielfalt eher gewährleistet, als wenn das Angebot von einem oder einigen
wenigen Anbietern beherrscht wird. Allerdings ist dafür nicht die absolute
Unternehmensgröße entscheidend, sondern der Marktanteil, was bedeutet, dass in
einem geografisch oder rechtlich geschützten Umfeld auch kleine Unternehmungen
monopolähnliche Stellungen haben können. Umgekehrt können auch große
Unternehmungen, insbesondere im globalen Maßstab, nur über kleine Marktanteile
verfügen. Gleichzeitig sind kleine Unternehmungen tendenziell den Sanktionen
des marktwirtschaftlichen Systems stärker unterworfen als Großunternehmungen,
welche die Spielregeln und deren Überwachung eher zu ihren Gunsten beeinflussen
können (Krämer,
Werner 2003; Ridinger,
Rudolf 1997; Albach, Horst
1983).
III. Gesellschaftliche
Bedeutung
Über ihre wirtschaftliche Bedeutung hinaus wird
mittelständischen Unternehmungen auch eine besondere gesellschaftliche
Bedeutung zugeschrieben (Hamer,
Eberhardt 1987). Das ist dann der Fall, wenn für die Gesellschaft
wünschenswerte Leistungen oder Effekte entstehen, die nicht über einen Markt
und dessen Preismechanismus gesteuert werden (können). Die Messbarkeit dieser
Effekte ist zwar eingeschränkt, aber nicht grundsätzlich unmöglich.
Beispielsweise werden solche Effekte den mittelständischen Unternehmungen in
folgenden Bereichen zugeschrieben: höhere Leistungsmotivation sowohl der
Unternehmer/innen als auch der Arbeitnehmer/innen; geringere
Standortbelastungen durch „ sanftere “ , umweltfreundlichere Technologien; höhere
Beiträge zur lokalen Lebensqualität durch vielfältige Nahversorgung, aber auch
durch Zusammenfallen von Wohnort und Betriebsort; höhere Beiträge zur
persönlichen Entwicklung von Jugendlichen in dualen Ausbildungssystemen; höhere
Anteile an lokalen Abgaben. Diese positiven Effekte führen zu der These, dass
mittelständische Unternehmungen mehr Kosten der Gesellschaft internalisieren
als externalisieren, es Großunternehmungen hingegen leichter fällt, selbst
verursachte Kosten zu externalisieren, d.h. auf die Gesellschaft abzuwälzen (Mugler, Josef
2005).
Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene haben
sich Interessenvertretungen der mittelständischen Unternehmungen als
Gegengewicht zur Vertretung großindustrieller Interessen etabliert. Die große
Anzahl und Vielfalt der zu vertretenden Unternehmungen macht diese
Interessenpolitik allerdings schwieriger und weniger schlagkräftig als im Falle
einer auf eine kleine Anzahl und auf gleiche Interessen gestützten
Interessenvertretung.
IV. Betriebswirtschaftslehre
mittelständischer Unternehmungen
Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit
mittelständischen Unternehmungen hat in der Betriebswirtschaftslehre zwar schon
früh eingesetzt, aber erst relativ spät eine breite Anerkennung erfahren. Zu
Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten die Thesen von der Überlegenheit der
Großunternehmungen, welche auf der Basis der Studien des Vereins für
Socialpolitik, Bücher, Karl/s Gesetz der Massenproduktion bzw. Schmalenbach,
Eugens Kostenstrukturlehre und der marxistischen Wirtschaftslehre entstanden.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde ein erstes Forschungsinstitut
für Handwerksbetriebe 1919 in Karlsruhe mit dem Ziel gegründet,
Rationalisierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und damit Kleinunternehmungen im
Wettbewerb zu stärken. Trotz unleugbarer Erfolge erwiesen sich die Versuche,
dem rationalen Management der Großunternehmungen nachzueifern, letztlich für
die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als nicht ausreichend. Insofern darf es
nicht überraschen, dass Kleinhandel und Handwerk nach politischer
Schirmherrschaft ihres „ Standes “ suchten und diese in gelenkten
Wirtschaftssystemen bis hin zu Diktaturen auch fanden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden neue Impulse für eine
Betriebswirtschaftslehre der mittelständischen Unternehmungen zuerst durch die
Rencontres de St. Gall (1948), einer Kooperation von Wissenschaftlern aus
verschiedenen europäischen Ländern unter der Führung von Gutersohn, Alfred/
(St. Gallen), Rößle, Karl/ (München) und Heinrich, Walter (Wien). Ihr
historischer Verdienst besteht darin, dass der früher dominierende defensive
Ansatz (Rationalisierung und Positionierung in staatlich gelenkten
Wirtschaften) durch eine offensive Argumentation für die Behauptung der
mittelständischen Unternehmungen in der freien Marktwirtschaft aus eigener
Kraft (Gutersohns Hauptwerk trägt den Titel: „ Das Gewerbe in der freien
Marktwirtschaft “ Gutersohn,
Alfred 1977) ersetzt wurde. Dies sollte vor allem durch die
„ Befriedigung individualisierter Bedürfnisse durch Leistungen, die ein Ergebnis
der Persönlichkeit des gewerblichen Unternehmers, seiner umfassenden
beruflichen Ausbildung und des üblichen Einsatzes seiner personellen Kräfte und
Mittel sind “ , geschehen (Schweizerisches
Institut für gewerbliche Wirtschaft, 1949). Damit wurden auch
bereits Aspekte der späteren Entrepreneurship-Debatte angesprochen.
Neben dem seit 1929 bestehenden und 1948 neu organisierten
Deutschen Handwerksinstitut als Dachorganisation für einschlägige
Forschungseinrichtungen entstanden neue Forschungsinstitute mit teilweise auch
neuen Forschungsprogrammen (insbesondere: 1946 das Institut für gewerbliche
Wirtschaft in St. Gallen, 1952 das Institut für Gewerbeforschung in Wien, 1959
das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn, gefolgt von ähnlichen
Instituten an weiteren Standorten). Eine spezielle und eigenständige
Betriebswirtschaftslehre mittelständischer Unternehmungen an Universitäten
wurde (mit Ausnahme der Hochschule für Welthandel in Wien 1936) zunächst nicht
begründet. Eine spürbare Besinnung auf die wirtschaftliche und
gesellschaftliche Bedeutung der mittelständischen Unternehmungen setzte auf
akademischem Boden erst nach den Umwelt- und Energiekrisen sowie den
Arbeitsplatzverlagerungen in den 1970er-Jahren ein. Ein Meilenstein war
diesbezüglich die Wahl der „ Betriebswirtschaftslehre mittelständischer
Unternehmen “ zum Generalthema der Jahrestagung des Verbandes der
Hochschullehrer für Betriebswirtschaft im Jahr 1984 (Albach,
Horst/Held, Thomas 1984). Ab 1987 bemühte sich der Förderkreis
Gründungsforschung um die Etablierung von Lehrstühlen für Unternehmensgründung
bzw. Entrepreneurship im deutschen Sprachraum, die mittlerweile auf über 50
angewachsen sind. Sie befassen sich in einem weiteren oder engeren Bezug auch mit
anderen Fragen mittelständischer Unternehmungen. Die an einigen wenigen
Universitäten und Fachhochschulen vertretene Betriebswirtschaftslehre
mittelständischer Unternehmungen orientiert sich heute meist entweder an
funktionalen Besonderheiten oder an den typischen Entwicklungsphasen von
Unternehmungen (von der Gründung bis zur Beendigung bzw. Übergabe) und
integriert damit ihrerseits das Konzept Entrepreneurship.
Da eine einigermaßen repräsentative Aufzählung aktueller
einschlägiger Literatur heute auf dem verfügbaren Raum nicht unterzubringen
ist, werden im Literaturverzeichnis vorwiegend Hinweise auf aktuelle
vertiefende Überblickswerke gegeben (insbesondere Bögenhold,
Dieter 2000; Mugler, Josef
2005; Mugler, Josef
1998; Pfohl,
Hans-Christian 1997; Pichler, J.
Hanns/Pleitner, Hans Jobst/Schmidt, Karl-Heinz 2000; Ridinger,
Rudolf 1997; Welter,
Friederike 2005).
V. Zusammenfassung
Trotz massiver Abgrenzungsprobleme stehen mittelständische
Unternehmungen heute (vielleicht mehr denn je) im Blickfeld sowohl
wirtschaftspolitischer als auch wirtschaftswissenschaftlicher Betrachtungen,
weil ihre wirtschaftliche und darüber hinaus auch gesellschaftliche Bedeutung
grundsätzlich anerkannt sind. In der betriebswirtschaftlichen Forschung stehen
neben der Auseinandersetzung mit mittelstandsspezifisch funktionalen
Besonderheiten vor allem die strategische Frage des nachhaltigen Erfolgs in
offenen, zunehmend globalisierten Marktwirtschaften und das unternehmerische
Verhalten (Entrepreneurship) in verschiedenen Lebenszyklusphasen im
Vordergrund.
Literatur:
Albach, Horst : Die Bedeutung
mittelständischer Unternehmen in der Marktwirtschaft, in: Zeitschrift für
Betriebswirtschaft, Jg. 53, H. 9/1983, S. 870 – 888
Berghoff, Hartmut : Moderne
Unternehmensgeschichte, Paderborn 2004
Bögenhold, Dieter : Kleine und
mittlere Unternehmen im Strukturwandel. Arbeitsmarkt und Strukturpolitik,
Frankfurt a.M. 2000
Europäische Kommission, :
Beobachtungsnetz der europäischen KMU, Nr. 7/2003, URL:
http://www.europa.eu.int/comm/enterprise, 2003
Europäische Union, : Konsolidierte
Fassung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Union. Vertrag zur Gründung
der Europäischen Gemeinschaft, Luxemburg 1997
Europäische Union, : Amtsblatt der
Europäischen Union L 124 vom 20.05.2003, Brüssel 2003
Gutersohn, Alfred : Das Gewerbe in
der freien Marktwirtschaft Bd. 1. Das Wesen des Gewerbes und die Eigenart
seiner Leistungen, 2. A., Berlin 1977
Hamer, Eberhard : Das
mittelständische Unternehmen. Eigenarten, Bedeutung, Risiken und Chancen,
Stuttgart 1987
Krämer, Werner :
Mittelstandsökonomik, München 2003
Mugler, Josef :
Betriebswirtschaftslehre der Klein- und Mittelbetriebe, 3. A., Wien 1998
Mugler, Josef : Grundlagen der BWL
der Klein- und Mittelbetriebe, Wien 2005
Pfohl, Hans-Christian :
Betriebswirtschaftslehre der Mittel- und Kleinbetriebe. Größenspezifische
Probleme und Möglichkeiten zu ihrer Lösung, 3. A., Berlin 1997
Pichler, J. Hanns/Pleitner, Hans
Jobst/Schmidt, Karl-Heinz : Management in KMU. Die Führung von Klein- und
Mittelunternehmen, 3. A., Bern et al. 2000
Ridinger, Rudolf :
Gesamtwirtschaftliche Funktionen des Mittelstandes, Berlin 1997
Schauer, Reinbert/Kailer,
Norbert/Feldbauer-Durstmüller, Birgit : Mittelständische Unternehmen. Probleme
der Unternehmensnachfolge, Linz 2005
Schmidt, Axel G. : Die neue
Mittelstandsdefinition der Europäischen Kommission. Implikationen für den
deutschen Mittelstand, Trier 1998
Schweizerisches Institut für
gewerbliche Wirtschaft, : Protokoll der Verhandlungen der „ Recontres de St.
Gall “ vom 29. bis 23. April 1949 in Weißbad/Schweiz, St. Gallen
Schwiering, Dieter/Fischer, Hajo :
Mittelstand und Mittelstandsbezug in Wirtschaftswissenschaft und
Wirtschaftspraxis, in: Zeitschrift für Klein- und Mittelunternehmen, Jg. 47,
H. 3/1999, S. 182 – 199
Welter, Friederike : Der Mittelstand
an der Schwelle zur Informationsgesellschaft, Berlin 2005
Wossidlo, Peter R. :
Mittelständische Unternehmungen, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft,
hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard et al., 5. A.,
Stuttgart 1993, Sp. 2888 – 2898
|