Inhaltsübersicht
I.
Begrifflichkeit
II. Zielsetzung
III. Der
rechtliche Rahmen
IV. Instrumente
V. Kritische
Würdigung
VI. Ausblick
I. Begrifflichkeit
Grundsätzlich wird unter dem Begriff „ Information “ das Objekt
eines Mitteilungsvorgangs verstanden. Träger der Information sind Symbole,
Zeichen, Signale, Laute bzw. die Kombination dieser, deren Bedeutung auf
Konventionen beruhen, und mit denen Aussagen über Sachverhalte gemacht werden (Winterstein, 1998,
S. 4). Informationen sind also Daten, die mit Bedeutungen versehen, gemessen,
geordnet und strukturiert werden. Sie haben einen Sender sowie Empfänger und
werden für einen bestimmten Zweck zusammengestellt (Davenport,
/Prusak, 1998, S. 30). Information ist die Basis für Wissen.
Wissen entsteht, wenn die Person Informationen auswählt, verbindet,
transformiert und vor dem persönlichen Hintergrund bewertet, um ein bestimmtes
Ziel zu erreichen und eine bestimmte Aufgabe zu bewältigen. Wissen ist das
Ergebnis der Informationsverarbeitung (kognitives Lernen). Ob und wie
Informationen vernetzt werden, hängt von der Person und deren Sozialisation,
von Lernprozessen, von Erfahrungen und von dem Kulturkreis ab (Weggemann, 1999,
S. 41).
Mitarbeiterinformation stellt die Information in den
Unternehmenskontext und orientiert sich an der Zielgruppe der Mitarbeiter. Sie
stellt die Gesamtheit aller Informationen dar, die an die Beschäftigten
gerichtet sind, um ihr Verhalten im Sinne der Unternehmensziele und
entsprechend die Leistungserstellung zu beeinflussen. Das Handlungsfeld, in dem
sich Mitarbeiterinformation vollzieht, wird durch die Informationspolitik und
das Informationsmanagement bestimmt. Das Informationsmanagement fokussiert auf
die Bereitstellung von Informationen, die mit dem Prozess der Gewinnung,
Speicherung, Übermittlung, Weitergabe und Koordination einhergeht. Die
grundlegende Konzeption der Bereitstellung von
Informationen/Informationsmanagement ist abhängig von den grundsätzlichen
Entscheidungen, die im Rahmen der betrieblichen Informationspolitik gefällt
werden. Als betriebliche Informationspolitik wird die generelle und
grundsätzliche Bestimmung der Ziele, Funktionen, Strategien und Potenziale
definiert, die das Informationsverhalten des Unternehmens und die
Beziehungspflege zu den Mitarbeitern systematisch und langfristig regelt (Hilb, 1975,
S. 30; Winterstein, 1998,
S. 8 ff.).
II. Zielsetzung
Die betriebliche Informationspolitik dient dazu, in allen
Bereichen Informationen zur rechten Zeit am rechten Ort sowie in der
erforderlichen und nachgefragten Quantität und Qualität zur Verfügung zu
stellen (Staehle, 1999,
S. 577). Informationen werden als Ressource im Rahmen der Bewältigung der
Unternehmensaufgaben betrachtet. Neben dieser rein funktional-ökonomischen
Zielsetzung lassen sich weitere Ziele identifizieren: Motivation,
Arbeitszufriedenheit, Integration und Außenwirkung (Macharzina, 1990).
-
Motivation:
Mitarbeiter, die informiert werden, haben häufiger den Eindruck, dass das
Unternehmen sich um sie kümmert und sie als Informations- und Wissensträger
anerkennt. Empirische Untersuchungen belegen, dass Mitarbeiter, die diesen
Eindruck haben, einen höheren Motivationsgrad aufweisen (Noelle-Neumann,
1984, S. 131; Arbeitsmotivation und Motivationstheorien).
-
Arbeitszufriedenheit:
Viele Beschäftigte haben das Bedürfnis nach Orientierung, Einbindung,
Bestätigung und differenzierter Wahrnehmung. Informationen können diese
Bedürfnisse befriedigen. Erfüllte Bedürfnisse erzeugen Zufriedenheit.
-
Integration:
Ein aktuelles und umfassendes Wissen über das Unternehmen, den Arbeitsbereich
und zukünftige Entwicklungen kann die Identifikation des Arbeitnehmers mit
dem Arbeitgeber fördern und den Integrationsprozess unterstützen.
Informationspolitik ist Teil der Corporate Identity und eine Determinante zur
Beeinflussung der Unternehmenskultur. In diesem Zusammenhang hat die
Informationsweitergabe auch symbolischen Charakter.
-
Außenwirkung:
Die betriebliche Informationspolitik hat in zweifacher Hinsicht Außenwirkung:
Zum einen durch die Mitarbeiter als Informationsträger und zum anderen durch
die Öffentlichkeitsarbeit. Was Mitarbeiter über den Arbeitgeber wissen und
nach außen mitteilen, prägt nicht unwesentlich das Image und die Reputation
des Unternehmens in der Öffentlichkeit. Eine umfassende, rechtzeitige und
aktuelle Mitarbeiterinformation kann somit als Self-Marketing des
Unternehmens genutzt werden. Kombiniert mit der „ traditionellen “
Öffentlichkeitsarbeit kann das Ansehen des Unternehmens deutlich erhöht
werden.
III. Der rechtliche
Rahmen
Der rechtliche Rahmen zur Mitarbeiterinformation wird in
Deutschland vor allem durch das Betriebsverfassungsgesetz bestimmt. Hier wird
das Mindestmaß an Mitarbeiterinformation und informationspolitischen Maßnahmen
festgelegt. Grundsätzlich wird zwischen den Informationspflichten des
Unternehmens gegenüber allen Beschäftigten, gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter
sowie gegenüber dem Betriebsrat unterschieden.
1. Informationspflichten gegenüber allen
Beschäftigten
Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, die Arbeitnehmer
über wirtschaftliche, soziale und personelle Angelegenheiten zu informieren.
Gemäß § 110 BetrVG hat sie die Mitarbeiter einmal im Quartal nach vorheriger
Abstimmung mit dem Betriebsrat und dem Wirtschaftsausschuss (wenn vorhanden)
über die wirtschaftliche Lage, die Marktsituation sowie über die Entwicklung,
die das Unternehmen seit dem letzten Bericht genommen hat, zu unterrichten.
Während in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten eine solche
Berichterstattung schriftlich erfolgen muss, kann dies in kleineren Unternehmen
mit mindestens 20 Arbeitnehmern mündlich geschehen. Daneben gehört es zu den
Pflichten der Unternehmensleitung, einmal jährlich bei einer
Betriebsversammlung die Beschäftigten über das Personal- und Sozialwesen
einschließlich der Integration ausländischer Arbeitnehmer, über Veränderungen
im Management, über die derzeitige wirtschaftliche Situation und die zu
erwartenden künftigen Entwicklungen sowie über den betrieblichen Umweltschutz
zu informieren (§§ 42 ff. BetrVG).
2. Informationspflichten gegenüber dem
einzelnen Mitarbeiter
Laut §§ 81 – 83 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, jeden
Mitarbeiter über seine Tätigkeit, seine Verantwortung sowie die Einordnung
seiner Aufgaben in den Arbeitsablauf zu unterrichten. Zudem muss er über
Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über Maßnahmen und Einrichtungen zur
Abwehr von Risiken belehrt werden. Sollte es zu Änderungen des
Tätigkeitsbereichs kommen, hat der Mitarbeiter ein Informations- und
Erörterungsrecht. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Berechnung und
Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, die Beurteilung von Leistungen sowie die
beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten zu erläutern, wenn dies der Mitarbeiter
wünscht. Der Mitarbeiter hat darüber hinaus das Recht zur Einsichtnahme in die
eigene Personalakte.
3. Informationspflichten gegenüber dem
Betriebsrat
§ 80 Abs. 2 BetrVG legt fest, dass der Betriebsrat
rechtzeitig und umfassend zu informieren ist, damit er die ihm übertragenen
Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Die Informationspflicht des
Arbeitgebers bezieht sich somit auf soziale Angelegenheiten, auf die Gestaltung
von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, auf personelle
Angelegenheiten sowie auf wirtschaftliche Angelegenheiten. Soweit es zur
Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrates notwendig ist, gehört es auch zu den
Pflichten des Arbeitgebers, sachkundige Arbeitnehmer als Informationsquelle zur
Verfügung zu stellen. § 80 Abs. 2 BetrVG stellt eine Art Generalklausel dar.
IV. Instrumente
Die informationspolitischen Entscheidungen legen fest, auf
welchen Wegen der betriebliche Informationsfluss verläuft und welche
Instrumentarien zur Mitarbeiterinformation zum Einsatz kommen. Grundsätzlich
kann zwischen direkten Informationsaktivitäten, die durch persönlichen Kontakt
gekennzeichnet sind, und indirekten Informationsaktivitäten, die Transfermedien
ausnutzen, unterschieden werden. Direkte, auf persönlichen Kontakten beruhende
Instrumente zur Mitarbeiterinformation sind
-
die Betriebsversammlung,
-
die Abteilungs- bzw. Teamsitzung sowie
-
Gespräche mit dem Vorgesetzten.
Als indirekte, mediengestützte Instrumente der
Mitarbeiterinformation gelten
-
die Mitarbeiterzeitschrift,
-
der Geschäftsbericht,
-
die Firmenbroschüre,
-
die Einführungsschrift (für neue Mitarbeiter),
-
Rundschreiben und
-
Aushänge/schwarzes Brett.
Daneben werden zunehmend der Informations-Service und
computergestützte Informationssysteme als indirekte Instrumente der
Mitarbeiterinformation zum Einsatz gebracht. Im Rahmen eines
Informations-Service werden Informationen gesammelt, aufbereitet,
weitergeleitet und auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Mitarbeiter können
sich mit ihren Informationswünschen an den Informations-Service wenden und
erhalten dort persönlich, telefonisch oder schriftlich Auskunft.
Computergestützte Informationssysteme ermöglichen eine selbstgesteuerte,
anonymisierte Informationssuche. Zu den computergesteuerten
Informationssystemen gehören u.a. Datenbanken, Data Warehouse sowie Internet
und Intranet. Datenbanken dienen zur Speicherung und Verwaltung von logisch
zusammengehörigen Daten und Informationen. Nicht selten werden in Datenbanken
jedoch Daten und Informationen relativ strukturlos gesammelt. Data Warehouse
ist eine Technik, bei der die Daten strukturiert abgelegt werden. Es existieren
Mechanismen, die nicht nur das Auffinden, sondern auch die Aufbereitung der
Daten zum Zwecke der Analyse erlauben. Das Internet ermöglicht einen Zugriff
auf weltweite Daten sowie Informationen in Text, Bild und Ton. Es bietet
gleichzeitig zahlreiche Möglichkeiten des Austausches von Informationen.
Während das Internet eine offene, übergreifende Informations- und
Kommunikationsplattform darstellt, ist das Intranet unternehmensintern
ausgerichtet. Daten und Informationen können relativ kostengünstig sowie
unabhängig von Ort, Zeit und Hierarchie übertragen werden (Rump,
/Lau-Villinger, 2001; Herbst, 2000,
S. 119 ff., 128 f.; Nedeß,
/Jakob, 2000, S. 97 ff.; Winterstein, 1998,
S. 222).
V. Kritische Würdigung
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass
Mitarbeiterinformation von den Beschäftigten positiv aufgenommen wird. So wird
nicht selten schon die Existenz einer Mitarbeiterzeitung, die
Erscheinungshäufigkeit von Rundschreiben, die Zugänglichkeit des
Geschäftsberichts sowie Regelmäßigkeit von persönlichen Gesprächen mit dem
Vorgesetzten als Kennzeichen einer mitarbeiterorientierten Informationspolitik
aufgefasst. Unternehmen, deren Informationspolitik sich durch Offenheit,
Ehrlichkeit und Transparenz auszeichnet, können damit rechnen, dass die
Leistungsbereitschaft und das Leistungsverhalten ihrer Mitarbeiter positiv
beeinflusst wird. Dabei spielt neben der tatsächlichen Zugänglichkeit der
Information vor allem die erlebte Zugänglichkeit eine Rolle. Aufbereitung und
Weitergabe der Informationen werden zum zentralen Ansatzpunkt des Informationsmanagements und der Informationspolitik.
Daneben stehen das Informationsmanagement und die
Informationspolitik vor der Herausforderung, die erfolgskritischen
Informationen zu vermitteln. In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage
gestellt, wieviel Informationen ein Mitarbeiter verträgt und wann die Grenze
zum Informationsoverload
überschritten ist. Bei einem Overload stehen so viele Informationen zur
Verfügung, dass der einzelne Mitarbeiter sie nicht mehr alle verarbeiten kann.
Es besteht die Gefahr, dass die Qualität der Arbeit und der
Entscheidungsfindung sinkt. Viele Mitarbeiter scheinen einem
Informationsoverload jedoch nicht negativ gegenüberzustehen. So vermittelt eine
große Quantität von Informationen nicht selten das Gefühl von Informiertheit
und Transparenz. Informationsoverload ist daher durch konträre Effekte
gekennzeichnet. Als eine entscheidende konfliktlösende Determinante, die
einerseits die Qualität der Arbeit und der Entscheidungen sichern hilft und
andererseits das positive Transparenzerleben aufrechterhalten kann, gilt die
Fähigkeit, mit Informationsfülle umzugehen und sie selektierend zu bewältigen (O\'Reilly, 1980,
S. 692; Winterstein, 1998,
S. 142 f.).
Als Grenze einer offenen Informationspolitik gilt das
wettbewerbsbedingte Erfordernis der Wahrung von Betriebsgeheimnissen. Wissensvorsprünge sind auf den Märkten oft
überlebensnotwendig. Da Mitarbeiter i.d.R. nicht der Geheimhaltungspflicht
unterworfen sind, bedarf es nicht selten der Abwägung, welche Daten zu Planung,
Forschung und Entwicklung sowie wirtschaftlicher Situation zur betriebsinternen
Veröffentlichung gedacht sind. Als Entscheidungsgrundlage darf jedoch nicht
ausschließlich die Kostenfrage dienen. Vielmehr bedarf es einer ausgewogenen
Kosten-Nutzen-Abwägung.
In Unternehmen ist nicht selten ein strategisches Informationsverhalten zu beobachten. Strategisches
Informationsverhalten zeigt sich zum Beispiel in einer bewussten Zurückhaltung,
Beschränkung von Informationsquellen sowie Verfälschung. Begründen lässt sich
dieses Verhalten mit der Absicht, persönliche Vorteile nicht verlieren, Macht
mehren, Kritik vermeiden, Fehler vertuschen und Bestehendes zementieren zu
wollen. Darüber hinaus kann eine mangelnde Informationsweitergabe auch auf die
fehlende Einsicht in die Notwendigkeit, andere zu informieren, basieren. Dem
strategischen Informationsverhalten wirken computergestützte
Informationssysteme – insbesondere Intranet und Internet – , die eine Art
„ Demokratisierung “ des Informationsflusses und der Informationskanäle
hervorrufen, mehr und mehr entgegen. Zwar kann ein Vorgesetzter weiterhin
Informationen zurückhalten, doch stehen den Mitarbeitern heute vielfach andere
Quellen zur Verfügung, die verlässliche Informationen bieten (Winterstein, 1998
S. 72 ff.). Das bewusst gesteuerte Informationsverhalten kann ergänzt werden um
die Komponente des Vergessens. Führungskräfte
vergessen, ihren Mitarbeitern ausreichend Informationen zur Verfügung zu
stellen. Neben den Elementen des Wollens, die die Bereitschaft zur Offenheit
und zur Informationsweitergabe bestimmen, spielen auch die Komponenten des
Könnens eine große Rolle. So kann ein eingeschränkter Umgang mit Informationen
auch auf einer mangelnden Verbalisierungs- und Visualisierungskompetenz
beruhen.
Um das Handlungsfeld, in dem sich Mitarbeiterinformation
vollzieht, genauer zu beleuchten, ist es sinnvoll, speziell die Instrumente
einer kritischen Betrachtung zu unterziehen (Davenport,
/Prusak, 1998; Rump,
/Lau-Villinger, 2001; Winterstein, 1998).
Direkte, auf persönliche Kontakten beruhende Instrumente der
Mitarbeiterinformation haben den Vorteil der schnellen Übermittlung. Zudem kann
die direkte Mitarbeiterinformation mit einem hohen Informationsgehalt
einhergehen. Dies betrifft nicht nur den verbalen Aspekt. Die verbale
Komponente wird vielmehr um nonverbale Signale, wie Mimik und Gestik, ergänzt,
die ihrerseits ein erhebliches Informationspotenzial beinhalten. Ein weiterer
Vorteil der auf persönlichen Kontakten beruhenden Instrumente der
Mitarbeiterinformation liegt in der Möglichkeit der direkten Rückkopplung. Da
Rückfragen, Diskussion und Feedback möglich sind, können Differenzen zwischen
der Intention der Botschaft und der Interpretation beim Empfänger reduziert und
Missverständnisse ausgeräumt werden. Vor allem im Rahmen des persönlichen
Gesprächs wird davon ausgegangen, dass neben dem hohen Informationsgehalt auch
ein hohes Motivationspotenzial vorliegt. Dies kann u.a. mit
zielgruppenspezifischer Sprache und Symbolik sowie der Berücksichtigung der
Besonderheiten des Empfängers begründet werden. Wesentliche Voraussetzung für
den Erfolg der direkten, auf persönlichen Kontakten beruhenden
Informationsinstrumente stellt die Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit
vor allem des Senders, aber auch des Empfängers dar. Ist sie nur bedingt
ausgeprägt, werden wichtige Informationen nicht transportiert, nicht richtig
weitergegeben und/oder missverstanden.
Als ein Vorteil des indirekten,
mediengestützten Instrumentariums der Mitarbeiterinformation wird die
zeitliche und räumliche Entkopplung der Beziehung von Sender und Empfänger
gesehen, die das Ansprechen eines größeren Empfängerkreises ermöglicht. Der
Empfängerkreis kann stark ausgedehnt werden. Eine Wiederholbarkeit des
Informationsvorgangs ist jederzeit relativ problemlos ausführbar. Darüber
hinaus können die Informationen beliebig oft nachgelesen werden. Der kognitive
Lernprozess wird positiv beeinflusst. Im Vergleich zur direkten, face-to-face
basierten Mitarbeiterinformation ist die indirekte, mediengestützte
Mitarbeiterinformation mit nicht unerheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand
verbunden. Zudem lassen sich nicht alle Informationen kodieren und
dokumentieren. Nonverbale Signale als Informationsquelle stehen nicht zur
Verfügung und direkte Rückkopplungen sind aufgrund der geringen sozialen
Präsenz und der unpersönlichen Informationsbeziehungen nicht möglich. Die
Gefahr von Missverständnissen steigt an.
Aus der Diskussion um die Vor- und Nachteile von direkter und
indirekter Mitarbeiterinformation lässt sich u.a. eine Schlussfolgerung
ableiten: Zur Vermittlung von Unternehmenszielen und -plänen, für
Ankündigungen, für Arbeitsanordnungen und -beschreibungen sowie zur
Übermittlung von größeren Datenmengen sind vor allem die indirekten,
mediengestützten Instrumente der Mitarbeiterinformation sinnvoll. Das direkte,
face-to-face basierte Instrumentarium der Mitarbeiterinformation hingegen
eignet sich besonders für die Gestaltung der Interaktionen am Arbeitsplatz und
im Arbeitsumfeld.
Computergestützte Informationssysteme, als ein spezielles
indirektes Instrument der Mitarbeiterinformation, bewirken mehr als alle
anderen mediengestützten Informationsinstrumente eine Demokratisierung der
Informationskanäle und eine Hierachienivellierung. Horizontale und diagonale
Informationswege stehen gleichwertig neben den vertikalen. Die Nutzung des elektronischen
Informationsinstrumentariums erfordert zum einen von den Führungskräften ein
offenes Führungsverhalten. Zum anderen sollten sich die Mitarbeiter selbst als
selbständige Informationsakteure begreifen, die sich auf dem Markt der
Informationen bedienen, die für sie interessanten Mitteilungen auswählen und
selbst Informationen bereit stellen. Bei entsprechendem Angebot bedeutet die
schnelle und einfache Zugriffsmöglichkeit sowie der vereinfachte
Informationsaustausch, die Transparenz von Prozessen, Vorgängen, Ereignissen
und Ergebnissen im Unternehmen zu verbessern. Mit dem Einsatz von
computergestützten Informationssystemen ist jedoch auch mit einer Zunahme des
Informationsumfangs und einer Veränderung der Selektionsanforderungen zu
rechnen (Weggemann, 1999;
Winterstein, 1998,
S. 67 f.).
VI. Ausblick
Unsere Gesellschaft befindet sich in einem neuen
Wirtschaftszeitalter, in dem nicht mehr Arbeit und Kapital, sondern
Informationen und daraus generiertes Wissen die bedeutende knappe Ressource
darstellen. In einer Wissensgesellschaft steht die Bereitstellung von
Problemlösungen als zentrale Aufgabe von Unternehmen im Vordergrund. Kreative
und wissensintensive Tätigkeiten nehmen in dem Maße zu, in dem der physische
Leistungsanteil der Unternehmen abnimmt. Nicht mehr die Produktion von Gütern
ist das Kernproblem der Wirtschaft, sondern die Erbringung von Diensten
unterschiedlicher Art, gleichgültig ob sie an ein konkretes und tangibles
Produkt gekoppelt sind oder nicht. Prozesse der Leistungserstellung sind
zunehmend wissensintensive Prozesse. Information als der „ Rohstoff “ für Wissen
wird somit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Um der Bedeutung von
Informationen gerecht zu werden, bedarf es einer Aufwertung der
Mitarbeiterinformation sowie ihrer Handlungsfelder, die sich nicht nur im
Inhalt und der Zugänglichkeit zu Quellen verdeutlicht, sondern auch in den
betrieblichen Strukturen und Prozessen widerspiegelt.
Literatur:
Davenport, T./Prusak, L. : Das Praxisbuch
zum Wissensmanagement, Landberg/Lech 1998
Herbst, D. : Erfolgsfaktor
Wissensmanagement, Berlin 2000
Hilb, M. : Die Personalzeitschrift als
Instrument der innerbetrieblichen Informationspolitik, Bern 1975
Macharzina, K. : Informationspolitik,
Wiesbaden 1990
Nedeß, C./Jakob, U. : Das Knowledge
Warehouse vor der Gefahr der Komplexitätsfalle, in: Wettbewerbsvorteile durch
Wissensmanagement, hrsg. v. Krallmann, H., Stuttgart 2000, S. 91 – 116
Noelle-Neumann, E. : Eine deutsche
Sondersituation: Ein vergiftetes Arbeitsleben, in: Macht Arbeit krank? Macht
Arbeit glücklich?, hrsg. v. Noelle-Neumann, E./Strümpel, B., München 1984, S.
121 – 137
O\'Reilly, C. A. : Individuals and
information overload in organizations: Is more necessarily better, in: Academy
of Management Journal, Jg. 4, 1980, S. 684 – 697
Rump, J./Lau-Villinger, D. :
Management Tool Wissensmanagement, Köln 2001
Staehle, W. : Management, 8. A.,
Wiesbaden 1999
Weggemann, M. : Wissensmanagement,
der richtige Umgang mit der wichtigsten Unternehmens-Ressource, Bonn 1999
Winterstein, H. :
Mitarbeiterinformation – Informationsmaßnahmen und erlebte Transparenz in
Organisationen, München 1998
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