Inhaltsübersicht
I. Begriff
der externen Effekte
II. Ziele
der Internalisierung externer Effekte
III. Instrumente
der Internalisierung externer Effekte
IV. Externe
Effekte im handelsrechtlichen Jahresabschluss
V. Externe
Effekte in separaten Umweltrechnungen
I. Begriff der externen
Effekte
Unter externen Effekten versteht man die von einer Maßnahme
eines Wirtschaftssubjektes ausgehenden Wirkungen auf Dritte, die nicht über
Marktvorgänge erfasst und bewertet werden (vgl. Eichhorn, P.
2000, S. 173, 227 ff.). Dabei handelt es sich um Auswirkungen
(Emissionen, Outcome) oder Einwirkungen (Immissionen, Impact). Externe Effekte
führen zu externen Kosten im Falle der Beeinträchtigung (z.B. Belästigung durch
Lärm, Verbrauch von fossilen Brennstoffen) oder zu externen Nutzen im Falle der
Begünstigung (z.B. Beschäftigungseffekte aufgrund von Investitionen, Reinigung
verschmutzter Abwässer) Dritter.
Der im angelsächsischen Sprachgebrauch häufig verwendete
Begriff der „ social costs and benefits “ legt die synonyme Bezeichnung „ soziale
Kosten und Nutzen “ nahe. Zu übersetzen wäre er aber mit „ gesellschaftlichen
Kosten und Nutzen “ . Da er sich in Bezug auf ökologische Effekte als zu eng
erweist, wird der weitere Begriff der „ externen Kosten und Nutzen “ gewählt.
Betriebliches Handeln ist mit der gesellschaftlichen und
ökologischen Umwelt verzahnt (vgl. Kubicek,
H./Thom, N. 1976, Sp. 3981 f.; Dyllick, T.
1986, S. 376 ff.; Dyckhoff, H.
1999, S. 104). Umweltpolitische Maßnahmen, Umweltmanagementsysteme,
Umweltbilanzierungen im herkömmlichen Jahresabschluss und separate Umweltrechnungen
thematisieren diese Verzahnung. Sie betrachten nicht nur die ökonomische,
sondern zusätzlich auch die gesellschaftliche und ökologische Umwelt eines
Wirtschaftssubjektes (vgl. Bräunig, D.
1998, S. 1022 f.). Geht man von einem um externe Effekte erweiterten
Faktorsystem (vgl. Eichhorn, P.
1996, S. 40 ff.) aus, stellen externe Kosten die Differenz zwischen
einzelwirtschaftlichen Kosten und den vom emittierenden Wirtschaftssubjekt
verursachten gesellschaftlichen oder ökologischen Kosten dar. Von der
klassischen Betriebswirtschaftslehre werden externe Effekte nur unzureichend
berücksichtigt.
II. Ziele der
Internalisierung externer Effekte
Betriebliche Entscheidungsprozesse sollen externe Effekte
einbeziehen. Zu diesem Zweck werden sie internalisiert, d.h. nach dem
Verursachungsprinzip auf die einzelwirtschaftliche Entscheidungsebene des
Individuums transformiert (vgl. Bea, F.X.
1973, S. 453 ff.). Beispielsweise hat die Überführung
volkswirtschaftlicher Kosten und Nutzen in betriebswirtschaftliche
Rechnungsgrößen zur Konsequenz, dass der Verursacher entsprechend der Auslösung
externer Effekte finanzielle Belastungen oder finanzielle Vergünstigungen
erfährt. Gleichzeitig erlangt der Verursacher Kenntnis darüber, inwieweit er
gesellschaftlich und ökologisch verantwortlich handelt. Ist der
Kausalzusammenhang zwischen externem Effekt und Verursacher nicht eindeutig
(vgl. Strebel, H.
1980, S. 59 f.), kommt alternativ die Anwendung des Gemeinlastprinzips in
Betracht. Damit einher gehen eine objektbezogene Sichtweise und die Bindung der
externen Effekte an das Produkt (vgl. Eichhorn, P.
1972, S. 637).
Die erweiterte Umweltorientierung veranschaulicht den
gesellschaftlichen (vgl. Eichhorn, P.
1974, S. 19 ff., 112 ff.) oder ökologischen (vgl. Eichhorn, P.
1995, S. 92 f.) Bezugsrahmen für Entscheidungen. Ihre Lenkwirkung
entfaltet sie im Kontext einer Stakeholder- oder einer Managementorientierung:
-
Der Stakeholderansatz beleuchtet die unterschiedlichen
Ansprüche der an einem Wirtschaftssubjekt interessierten Gruppen (vgl. Ulrich, H.
1970, S. 166 ff.; Schaltegger,
S. 2000, S. 115 ff.). Unter der Annahme, dass die
Stakeholder sich politisch für eine Eindämmung negativer und Förderung
positiver externer Effekte einsetzen, gereichen sie dem Verursacher zumindest
langfristig finanzwirtschaftlich zum Nachteil oder Vorteil. Damit dient die
Berücksichtigung externer Effekte bei betrieblichen Entscheidungen der
langfristigen Gewinnmaximierung. Betriebliche Dispositionen werden deshalb
unter der Nebenbedingung der Minimierung externer Kosten oder Maximierung
externer Nutzen optimiert (vgl. Sieben, G.
1974, S. 700 ff.; Frese,
E./Kloock, J. 1989, S. 4 ff.). Umweltbezogene normative
Erfolgsgrößen, z.B. „ Nettoschaden “ oder „ Nettonutzen “ , beurteilen Unternehmen
unter Einbeziehung gesellschaftlicher und ökologischer Wirkungen. Die gesellschaftliche
oder ökologische Sichtweise kann die marktwirtschaftliche Sichtweise
lediglich ergänzen, nicht jedoch ersetzen (vgl. Brockhoff,
K. 1975, S. 36 ff.).
-
Umweltmanagement verschafft einem Unternehmen
strategische Marktvorteile. Einerseits verlangt Umweltmanagement die
Evaluation der z.B. von einer Technik ausgehenden gesellschaftlichen (vgl. Dierkes, M.
1974, S. 127 ff., 145 ff.) und ökologischen (vgl. Kreikebaum,
H. 1992, S. 13 ff.; Albach, H.
1994, S. 1575 ff.) Wirkungen. Die Bestrafung ungünstiger und Belohnung
günstiger Alternativen löst Systeminnovationen aus und optimiert Produktion
und Produkte (vgl. Bauer, R.A.
1973, S. 393 f.; Dold, G.
et al. 1996, S. 111 ff.). Andererseits schafft es die Voraussetzungen dafür,
dass sich das Unternehmen in der Öffentlichkeit als „ gesellschaftlich und
ökologisch verantwortlich handelnd “ darstellen kann.
Es lassen sich idealtypisch drei Fälle des Erfolgs der
Internalisierung negativer externer Effekte unterscheiden (vgl. Strebel, H.
1980, S. 60 f). Im ersten Fall kommen sie aufgrund
gesellschaftlicher/ökologischer und ökonomischer Internalisierung nicht mehr
vor. Im zweiten Fall liegt eine gesellschaftliche/ökologische, aber keine
ökonomische Internalisierung vor. Negative externe Effekte treten zwar nicht
mehr auf, dafür aber werden nach dem Gemeinlastprinzip Subventionen bezahlt. Im
dritten Fall findet eine ökonomische, nicht aber eine gesellschaftliche/ökologische
Internalisierung statt. Wirtschaftssubjekte entrichten nach dem
Verursachungsprinzip Abgaben, schaffen aber die belastenden Emissionen
zumindest nicht vollständig ab.
III. Instrumente der
Internalisierung externer Effekte
Zur Internalisierung externer Effekte werden umweltpolitische
Maßnahmen beschlossen, Umweltmanagementsysteme betrieben, Regelungen bezüglich
der bilanziellen Behandlung gesellschaftlicher und ökologischer Umweltaspekte
im Jahresabschluss getroffen und Umweltrechnungen durchgeführt. Wiederum wird
ein weiter Umweltbegriff zugrunde gelegt, weshalb Wechselbeziehungen mit der
gesellschaftlichen und ökologischen Umwelt gleichermaßen zu beachten sind.
Umweltpolitische Maßnahmen reflektieren staatliche Ziele, weshalb man sie „ von
außen “ an Wirtschaftssubjekte heranträgt. Einrichtung und Ausgestaltung von
Umweltmanagementsystemen beruhen teils auf vertraglichen Vereinbarungen (z.B.
mit Lieferanten, Kunden), teils auf Freiwilligkeit (z.B. aus Gründen
verbesserter Öffentlichkeitsarbeit). Die Behandlung externer Effekte im
Jahresabschluss richtet sich nach den jeweils gültigen
Bilanzierungsvorschriften. Für ergänzende umweltbezogene Rechnungen gibt es
grundsätzlich keine gesetzlichen Vorschriften.
Zu den umweltpolitischen Maßnahmen gehören Gebote und
Verbote, Abgaben und Subventionen sowie zur Begrenzung ökologischer Kosten mit
marktwirtschaftlichen Mitteln der Verkauf von Verschmutzungsrechten (vgl. Eichhorn, P.
1972, S. 638 ff.). Mit ihnen verfolgt man das volkswirtschaftliche Ziel
der Einschränkung wohlfahrtsmindernder Beeinträchtigungen oder der Förderung
wohlfahrtssteigernder Begünstigungen. Sie erstrecken sich auf externe Effekte
mit gesellschaftlichen (z.B. Beschäftigung von Schwerbehinderten) und
ökologischen (z.B. Beachtung der Grenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes)
Wirkungen.
Umweltmanagementsysteme kennt man beispielsweise für Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz sowie für Umweltschutz. Erstere bezwecken die Vermeidung
schädlicher Einflüsse auf die im Unternehmen beschäftigten Personen. Letztere
eignen sich z.B. als Umweltinformationssysteme für Öko-Controlling und plädieren
für eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes (vgl. Dyllick, T.
1996, S. 29 ff.; Krcmar, H.
et al. 2000, S. 235 ff.; Ökologisches
Controlling). Umweltzustände bilden sie mit Hilfe quantitativer
und/oder qualitativer sozialer oder ökologischer Indikatoren ab. Mit der
Zertifizierung (z.B. nach ISO 9000 ff., 14000 ff., EWG-Verordnung 1836/93) wird
die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des geprüften Systems bestätigt. Neuere
Ansätze diskutieren ein integriertes Managementsystem für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz sowie für Umweltschutz (vgl. Bellmann, K.
1999, S. 10; Schwerdtle,
H. 1999, S. 19 ff.; Vorbach, S.
2000, S. 35 ff., 76 ff., 95 ff.).
Mit Umweltbilanzierung ist die Berücksichtigung
gesellschaftlicher und ökologischer Wirkungen in (z.B. handelsrechtlicher,
internationaler) Bilanz und Erfolgsrechnung gemeint. Sie vollzieht sich im
Kontext statischer und dynamischer Bilanzauffassungen. Alternativ kann man
externe Effekte in separaten Umweltrechnungen ausweisen. Aufbau und Inhalt
richten sich nach der jeweiligen Zweckorientierung.
IV. Externe Effekte im handelsrechtlichen
Jahresabschluss
Der handelsrechtliche Jahresabschluss
dokumentiert in der Bilanz die Vermögens- und Kapitalverhältnisse und in der
Gewinn- und Verlustrechnung den Periodenerfolg. Er bildet die pagatorischen
Wechselbeziehungen eines Unternehmens mit der ökonomischen Umwelt ab.
Wechselbeziehungen mit der gesellschaftlichen und ökologischen Umwelt bleiben
regelmäßig außen vor, da sie nicht unmittelbar mit finanzwirtschaftlichen
Vorgängen verbunden sind.
Zur gesellschaftlichen Umwelt eines Unternehmens gehören
beispielsweise die Mitarbeiter. Sie verkörpern das Humanvermögen eines
Unternehmens. Betriebliche Maßnahmen können sich auf die Leistungsbereitschaft
und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und damit auf das Humanvermögen
auswirken. Dieses bleibt wegen fehlender pagatorischer Relevanz bei
handelsrechtlicher Rechnungslegung unbeachtet (vgl. Bleicher, K.
1988, S. 38 ff.). Es ist allenfalls in einem aktivierten derivativen
Firmenwert enthalten, lässt sich aber nicht herausrechnen. Insofern finden die
Auswirkungen betrieblicher Maßnahmen auf das Humanvermögen grundsätzlich keine
bilanzielle Abbildung. Belegt werden vom handelsrechtlichen Jahresabschluss
lediglich die gebildeten Rückstellungen für Pensionen (§ 266 HGB) und der
entstandene Personalaufwand (§ 275 HGB).
Gesellschaftliche und ökologische Kosten und Nutzen werden
vom Jahresabschluss erfasst, wenn sie für das bilanzierende Unternehmen
unmittelbar zu Ausgaben oder Einnahmen führen. Gemäß handelsrechtlichen
Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften erscheinen sie in der Bilanz als
Aktiva oder Passiva sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen
oder Erträge (vgl. Peemöller,
V.H./Zwingel, T. 1995, S. 15 ff., 40 ff.). Eine besondere
Erörterung erfahren beispielsweise öffentlich-rechtliche
Umweltschutzverpflichtungen (vgl. Herzig, N.
1990, S. 1348; Herzig, N.
1991, S. 611 ff.; Rautenberg,
H.G. 1993, S. 269 ff.; Siegel, T.
1993, S. 135 ff.). Diskutiert werden das Ausmaß der Periodisierung
künftiger Zahlungen und das Konkurrenzverhältnis von Teilwertabschreibung und
Rückstellungsbildung.
V. Externe Effekte in
separaten Umweltrechnungen
Separate Umweltrechnungen zeigen die Wechselbeziehungen eines
Unternehmens mit seiner gesellschaftlichen und ökologischen Umwelt auf.
Humanvermögensrechnungen und Sozialbilanzen konzentrieren sich auf die
gesellschaftliche Umwelt, Ökobilanzen auf die ökologische Umwelt. Ein solch
weiter Umweltbegriff verlangt keine finanzwirtschaftlichen
Austauschbeziehungen. Je nach Zweckorientierung können Umweltrechnungen
Rechenschaftsberichte oder Kosten-Nutzen-Analysen sein.
Humanvermögensrechnungen ermitteln den Wert, den die
Mitarbeiter für ein Unternehmen verkörpern (vgl. Schoenfeld,
H.-M.W. 1974, S. 9 ff.; Conrads, M.
1976, S. 53 ff.; Flamholtz, E.
1982, S. 79 ff.). Für die Bewertung des Humanvermögens stehen z.B. die
Einkommens-, Firmenwert-, Kostenwert-, Leistungsbeitrags-,
Opportunitätskosten-, Personalkosten- oder Verhaltensmethode zur Verfügung.
Externe Effekte verändern das Humanvermögen. Beispielsweise ergeben sich durch
Aus-, Weiter- und Fortbildung Wertzuwächse sowie durch Gesundheitsgefährdung,
innere Kündigung und Wissensveralterung Wertabnahmen.
Der Begriff der Sozialbilanz kann zu Missverständnissen
führen. Gemeint ist keine traditionelle Bilanz, die Aktiva und Passiva
gegenüberstellt. Vielmehr handelt es sich um eine Erfolgsrechnung, die
gesellschaftliche Kosten und Nutzen betrieblicher Maßnahmen erfasst und
dokumentiert (vgl. Heinen, E.
1974, S. 349 ff., 356 ff.; Fischer-Winckelmann,
W.F. 1980, S. 23). Für die Operationalisierung
gesellschaftlich relevanter Lebensumstände benutzt man Sozialindikatoren (vgl. Heymann,
H.-H. 1981, S. 168 ff.; v. Wysocki,
K. 1981, S. 132 ff.). Zu den Sozialbilanzen im weiteren Sinne
gehören Sozialberichte (vgl. Kracke, U.
1982, S. 81 ff.), die externe Effekte verbal beschreiben und auf eine
formale Abwägung negativer und positiver Rechnungsgrößen verzichten.
Sozialbilanzen im engeren Sinne (vgl. Schulte, H.
1974, S. 280 ff.; Ziehm, F.
1974, S. 1491 ff.; Budäus, D.
1977, S. 190 ff.) stellen die Kostenseite monetär dar, beschränken sich
auf der Nutzenseite aber beispielsweise auf Mengengrößen. Die Sozialbilanz nach
Eichhorn (vgl. Eichhorn, P.
1974, S. 93 ff., 109 ff.) strebt nach einer monetären Bewertung
sämtlicher externer Kosten und Nutzen. Externe Effekte kann man beispielsweise
mit Hilfe des Zahlungsbereitschaftsansatzes, auf der Basis von Mehrkosten bzw.
Kosteneinsparungen bei Betroffenen und Begünstigten, durch Beobachtung der
Sekundärgrößenverschiebungen oder unter Verwendung von Schattenpreisen bewerten.
Ökobilanzen informieren über ökologische Kosten und Nutzen
betrieblicher Maßnahmen (vgl. Frese, E./Kloock,
J. 1989, S. 14 ff.; Schellhorn,
M. 1997, S. 46 f.). Ökobilanzen im weiteren Sinne tun
dies lediglich mittelbar. Beispielsweise erörtern Umweltberichte die
Umweltschutzziele, -maßnahmen und -erfolge eines Unternehmens.
Umweltkostenrechnungen weisen stellen- und trägerbezogen den
Ressourcenverbrauch für Umweltschutzmaßnahmen aus (vgl. Schmidt,
R.-B. 1974, S. 157; Schaltegger,
S./Sturm, A. 1992, S. 143 ff., 177 ff., Bundesumweltministerium
und Umweltbundesamt, 1996, S. 43 ff.). Ökobilanzen im engeren
Sinne basieren auf quantitativen und/oder qualitativen Ansätzen zur
unmittelbaren Wiedergabe externer Effekte (vgl. Böning, J.A.
1994, S. 43 ff.). Eine klassische Ökobilanz im engeren Sinne stellt die
ökologische Buchhaltung (vgl. Müller-Wenk,
R. 1978) dar. Die energetischen und stofflichen Inputs und
Outputs werden in physikalischen Größen erfasst und mit Hilfe von
Äquivalenzziffern gleichnamig gemacht. Neuere Ökobilanzen betrachten z.B. in
Sach- und Wirkungsbilanzen (vgl. Umweltbundesamt,
1992, S. 23 ff.) oder in Input-Output-Bilanzen (vgl. Hallay, H.
1990, S. 30 ff.; Krcmar, H.
et al. 2000, S. 49 ff.) die Stoff- und Energieströme einzelner Prozesse und
Produkte zwecks Beurteilung ihrer ökologischen Relevanz.
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