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Europäische Sozialcharta

  1961 vom Europarat ausgearbeiteter und seit 1965 durch Ratifikation der 18 Mitgliedsstaaten in Kraft getretener multilateraler Vertrag zur gemeinsamen Anerkennung wesentlicher sozialpolitischer Grundsätze wie das Recht auf Arbeit, gerechte Arbeitsbedingungen, Schutz der Gesundheit und Familie usw. Regierungen der Vertragsstaaten müssen alle zwei Jahre über die Durchführung der angenommen Verpflichtungen dem Europarat einen Bericht zuleiten, der dann von verschiedenen Gremien geprüft wird. Aufgrund von Kontrollverfahren haben Staaten ihre Gesetzgebung oder Praktiken in betroffenen Fällen geändert, um diese der E. anzupassen.

 

 


 

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