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Anlagen: Arten und Eignung


Inhaltsübersicht
I. Begriff und Wesen von Anlagen
II. Bedeutung von Anlagen
III. Überblick über besonders bedeutsame Anlagenarten
IV. Determinanten der Eignung von Anlagen
V. Zusammenfassung

I. Begriff und Wesen von Anlagen


Anlagen lassen sich innerhalb der Betriebswirtschaftslehre aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten. So umfasst der Begriff \'Anlagen\' in seiner bilanztheoretischen Auslegung alle Vermögensgegenstände, sie sich im Eigentum einer Unternehmung befinden und grundsätzlich dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Insofern zählen aus diesem Blickwinkel zu den Anlagen nicht nur materielle Vermögensgüter (Sachanlagen), wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung, sondern darüber hinaus auch immaterielle Vermögensgüter, wie entgeltlich erworbene Patente, Konzessionen und ähnliche Rechte, sowie schließlich finanzielle Vermögensgüter (Finanzanlagen), wie Wertpapiere und Beteiligungen.
Demgegenüber ist der Begriff \'Anlagen\' in seiner produktionstheoretischen Auslegung einerseits deutlich einzuengen, andererseits jedoch auch zu erweitern. So erfolgt diesbezüglich eine Eingrenzung der Betrachtung auf jene Produktionsfaktoren, die als Sachanlagen ihrem Wesen nach nicht Verbrauchsgüter (Repetierfaktoren), sondern technische Gebrauchsgüter (Potenzialfaktoren) darstellen und als Betriebsmittel (Gutenberg, E. 1975) bezeichnet werden können. Diese produktionswirtschaftlich bedeutsamen Anlagen lassen sich aufgrund ihrer längerfristigeren und mehrmaligen Nutzbarkeit im Rahmen der Wertschöpfung auch als Speicher möglicher produktionswirtschaftlicher Nutzleistungen (Seicht, G. 1990) begreifen. Im Rahmen einer solchen eher funktional geprägten Terminologie muss allerdings zugleich eine die zum Begriffsfeld \'Anlagen\' zählenden Objekte erweiternde Betrachtung erfolgen. Dann sind nämlich nicht nur die durch Kauf oder Eigenerstellung bereitgestellten Eigentumspotenziale, sondern darüber hinaus die durch Miete, Pacht oder Leasing bereitgestellten Vertragspotenziale in die Anlagen einzubeziehen.
Anlagen sind somit aus produktionstheoretischer Sicht technologische Leistungspotenziale, die einer Unternehmung in der Regel längerfristig zur Verfügung stehen, um Nutzleistungen im Rahmen der Wertschöpfung abzugeben.

II. Bedeutung von Anlagen


Grundsätzlich lassen sich Anlagen als technologische Leistungspotenziale von Unternehmen aus der Perspektive verschiedenster wissenschaftlicher Disziplinen hinsichtlich ihrer jeweiligen Bedeutung untersuchen. Der hohe Stellenwert von Anlagen innerhalb der Betriebswirtschaftslehre (Männel, W. 1974), der dort sogar zum Aufbau eines eigenständigen Teilgebietes, nämlich der Anlagenwirtschaft (Schmalenbach, E. 1948) geführt hat, erschließt sich insbesondere aus der Betrachtung ihrer Bedeutung innerhalb der Wertschöpfung von Unternehmen.
Anlagen stellen als technologische Leistungspotenziale eine oftmals wesentliche Voraussetzung der unternehmerischen Wertschöpfung dar. Das Konzept der integrierten Wertschöpfungskette (Porter, M. E. 1986) betrachtet prinzipiell die gesamten zur Wertschöpfung beitragenden Leistungserstellungs- und -verwertungsprozesse entlang des Leistungsflusses vom Lieferanten über die Unternehmung bis hin zum Kunden. Innerhalb dieser Wertschöpfungskette repräsentieren die technologischen Leistungspotenziale im Verbund mit personellen und immateriellen Leistungspotenzialen ein durch Leistungsprozesse in ökonomischen Erfolg transformierbares Nutzenpotenzial. Während Anlagen in personalintensiven Leistungsprozessen regelmäßig die Funktion der Aktionsmittel (Krüger, W. 1993) übernehmen, ist ihnen in technologieintensiven Leistungsprozessen, wie sie etwa in hochautomatisierten Industriezweigen dominieren, faktisch die Funktion eines eigenständigen Aufgaben- bzw. Aktionsträgers (Grochla, E. 1972) beizumessen.
Die Bereitstellung, Bereithaltung und Nutzung von Anlagen in Unternehmen eröffnet aus dieser Wertschöpfungssicht einerseits Chancen zur Realisierung von Nutzenpotenzialen. Andererseits sind mit Anlagen allerdings auch vielfältige Risiken verbunden. So kann beispielsweise eine Anlage als ein nicht beliebig teilbares Nutzenpotenzial nur im Falle entsprechender Auslastung vollständig genutzt werden. Überdies können Anlagen sowohl durch ihre Nutzung als auch durch alleinigen Zeitablauf ihr Nutzenpotenzial und damit den ihnen beizumessenden Wert verlieren. Diese Chancen und Risiken sind grundsätzlich bereits im Zuge der Anlagenbereitstellung abzuschätzen. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer solchen technologischen Investition leitet sich prinzipiell aus dem Barwert der durch die Anlage voraussichtlich erzielbaren Zahlungsüberschüsse ab.
Vor allem in technologieintensiven Branchen haben Anlagen eine besondere erfolgswirtschaftliche Bedeutung. So steigt im Zuge der Mechanisierung und Automatisierung in vielen Unternehmen die Anlagenintensität derart, dass die Anlagenkosten die Personalkosten übersteigen können. Die damit regelmäßig verbundene Erhöhung der Fixkostenbelastung führt jedoch zu einem Anstieg der Gewinnschwelle und damit zu einer Erhöhung des unternehmerischen Risikos (Becker, W. 1995). Ein solcher Risikozuwachs, der aus zunehmender Kostenerstarrung resultiert, prägt sich insbesondere im verminderten Sicherheitsabstand eines Unternehmens aus (Abb. 1). Vor diesem Hintergrund sind insbesondere etwa Entscheidungen über die optimale Betriebsgröße, speziell auch Diskussionen über die Dimensionierung der Leistungstiefe von Unternehmen zu beurteilen und zu treffen.
Anlagen: Arten und Eignung
Abb. 1: Auswirkungen zunehmender Kostenerstarrung auf das unternehmerische Risiko

III. Überblick über besonders bedeutsame Anlagenarten


Anlagen lassen sich auf der Grundlage unterschiedlichster Kriterien in verschiedene Arten differenzieren (Schäfer, E. 1978). Die Anwendung technischer Kriterien führt etwa zur Differenzierung von fertigungs- und verfahrenstechnischen, steuer- und regeltechnischen, förder- und lagertechnischen, energietechnischen, informationstechnischen sowie bau- und ausstattungstechnischen Anlagen. Unter wettbewerbsstrategischen Aspekten können demgegenüber beispielsweise Schrittmacher-, Schlüssel- und Basistechnologien unterschieden werden (Sommerlatte, T./Deschamps, J. -Ph. 1985).
Eine aus betriebswirtschaftlicher Sicht besondere Bedeutung ist den Funktionen der Anlagen im Wertschöpfungsprozess beizumessen. Diesbezüglich können Anlagen mit Produktions- bzw. Transformationsfunktionen, Ver- und Entsorgungsfunktionen sowie Schutz- und Ausstattungsfunktionen unterschieden werden (Abb. 2).
Anlagen: Arten und Eignung
Abb. 2: Bedeutsame Arten von Anlagen
Anlagen mit Produktions- bzw. Transformationsfunktionen sind technologische Leistungspotenziale, die einer Unternehmung in der Regel längerfristig zur Verfügung stehen, um die Transformation von Produktionsfaktoren in eine zieladäquate Leistung auf dem Wege der Umwandlung von Materie, Energie und/oder Information zu unterstützen bzw. vollständig wahrzunehmen.
Produktionsanlagen können insbesondere in Bezug auf die Art, die Objekte sowie den Umfang der Transformation unterschieden werden.
Nach der Art der Transformation lassen sich die Grundfunktionen von Produktionsanlagen gemäß DIN 8580 auf die sechs Hauptgruppen (1) Urformen, (2) Umformen, (3) Trennen, (4) Fügen, (5) Beschichten und (6) Stoffeigenschaft ändern zurückführen. Anlagen können dabei in Abhängigkeit von ihrem Integrations- und Flexibilitätsgrad eine oder mehrere Funktionen unterstützen.
Die Differenzierung nach dem Objekt der Transformation führt zur Unterscheidung von Anlagen der Fertigungstechnik und Anlagen der Verfahrenstechnik. Fertigungstechnische Anlagen dienen der Herstellung von Stückgütern mit definierter geometrischer Form durch das zielgerichtete Einwirken von Kraft auf Werkstücke und kommen beispielsweise in der Metall verarbeitenden Industrie zum Einsatz. Demgegenüber sind verfahrenstechnische Anlagen auf die physikalische und/oder chemische Erzeugung bzw. Umwandlung von Fließgütern ausgerichtet und werden vorrangig in der chemischen und pharmazeutischen Industrie angewandt.
Neben dieser nach Arten und Objekten der Transformation unterscheidenden Strukturierung lassen sich nach dem Umfang der Transformation schließlich insbesondere noch Universalanlagen und Spezialanlagen differenzieren. Der Grad der Spezialisierung kann sich auf die Art der zu bearbeitenden Objekte, auf mögliche unterschiedliche Funktionen sowie evtl. auch auf die unterstützenden Hilfsmittel beziehen.
Anlagen mit Ver- und Entsorgungsfunktionen sind technologisches Leistungspotenzial, die auf die Ver- bzw. Entsorgung von anderen Leistungspotenzialen und/oder Leistungsprozessen mit materiellen oder immateriellen Produktionsfaktoren, speziell mit Materie, Energie und/oder Information, ausgerichtet sind. Während also die zuvor charakterisierten Produktionsanlagen regelmäßig unmittelbar auf die Leistungen bzw. Produkte von Unternehmen einwirken, stehen Ver- und Entsorgungsanlagen häufig in einem nur mittelbaren Bezug zu den Leistungen.
Ver- und Entsorgungsanlagen können unter Bezugnahme auf das Objekt der Aufgabenerfüllung innerhalb von Leistungsprozessen tiefer gegliedert werden. So dienen etwa Logistikanlagen grundsätzlich der Ver- und Entsorgung von Leistungssystemen mit Materie. Die diesbezüglichen Ausprägungsvarianten bilden allerdings wiederum ein weites Spektrum funktional unterschiedlicher Anlagen, das bis zu verkehrstechnischen Anlagen zur Personen- und/oder Güterbeförderung reicht. Antriebs- und Kraftanlagen sind auf die Versorgung mit Energie ausgerichtet. DV-Anlagen dienen schließlich der Versorgung von Leistungssystemen mit den von ihnen benötigten Steuerungs- und Regelungsinformationen.
Anlagen mit Schutz- und Ausstattungsfunktionen sind technologische Leistungspotenziale, die einerseits vorrangig auf den Schutz betrieblicher Leistungssysteme ausgerichtet sind und andererseits die Ausstattung der Leistungssysteme bzw. auch einzelner Leistungspotenziale mit sonstigen technischen Hilfsmitteln zur Aufgabe haben. Zu solchen Anlagen zählen insbesondere die Gebäudetechnik von Unternehmen, deren Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie etwa auch Werkzeuge, Vorrichtungen und ähnliche Ausrüstungsgegenstände, die für andere Anlagen benötigt werden. Auch diese Anlagen dienen regelmäßig nur mittelbar den Wertschöpfungszwecken von Unternehmen.

IV. Determinanten der Eignung von Anlagen


Die Eignung von Anlange resultiert prinzipiell einerseits aus dem Grad der Erfüllung der an sie gestellten Anforderungen, die ihrerseits aus dem spezifischen Verwendungszusammenhang innerhalb der betrieblichen Wertschöpfung abzuleiten sind, sowie andererseits aus den vorrangig technischen Beschaffenheitsmerkmalen, mit denen Anlagen als technologische Leistungspotenziale ausgestattet sind.
Im Vorfeld der Analyse der Anlageneignung ist allerdings stets zunächst das konkrete Betrachtungsobjekt festzulegen. In einer hierarchischen Abgrenzung lassen sich diesbezüglich der gesamte Anlagenpark eines Betriebes, größere Anlagenkomplexe (z.B. Transferstraßen), komplette Anlagen (z.B. Drehmaschinen) sowie einzelne Anlagenteile (z.B. Motoren) differenzieren.
Zur Beurteilung der Anlageneignung können verschiedenartige Kriterienkataloge herangezogen werden. So besteht etwa die Möglichkeit, die optimale Ergiebigkeit von Betriebsmitteln auf der Grundlage des Grades der Modernität, des Abnutzungsgrades sowie des Zustands der Betriebsfähigkeit (Gutenberg, E. 1975) zu bestimmen. In einer stärker polarisierenden Betrachtung können technische und ökonomische Eignungskategorien (Adam, D. 1976) differenziert werden. Darüber hinaus lassen sich auch die Qualitätsdimensionen der Funktional-, Integrations-, Stil- und Dauerqualität (Pfeiffer, W. 1965 und Chmielewicz, K. 1968) zur generellen Beurteilung der Anlageneignung heranziehen (Männel, W. 1978).
Nachfolgend wird demgegenüber ein eher systemtheoretisch geprägter Raster genutzt, um zwischen den Dimensionen der elementaren, der integrativen sowie der kontextualen Eignung von Anlagen zu unterscheiden (Abb. 3). Zunächst ist die elementare Eignung eines technologischen Leistungspotenzials in dem ihr jeweils zuzuordnenden Wertschöpfungszusammenhang zu untersuchen. In einer weiter reichenden Betrachtung wird dann das Beziehungsfeld zu anderen Leistungspotenzialen technologischer und personeller Art aufgegriffen, um die integrative Eignung von Anlagen in Mensch(en)-Maschine(n)-Systemen feststellen zu können. Eine nochmals erweiternde Betrachtung ist schließlich, zur Bestimmung der kontextualen Eignung von Anlagen, auf die situativen Umgebungsbedingungen eines Unternehmens gerichtet.
Anlagen: Arten und Eignung
Abb. 3: Bedeutsame Dimensionen und Determinanten der Eignung von Anlagen

1. Elementare Eignung von Anlagen


Die elementare Eignung von Anlagen berücksichtigt solche technisch-wirtschaftlichen Eignungsdeterminanten, deren Ausprägungen die Anlagennutzbarkeit im jeweils konstruktiv zugedachten Wertschöpfungszusammenhang kennzeichnet.
Die dazu zählende Eignungsdeterminante der Funktionalität von Anlagen gibt vorrangig an, ob und inwieweit eine spezielle Anlage die ihr verwendungsgemäß obliegenden Wertschöpfungsaktivitäten erfüllen kann. Das einer Anlage innewohnende Aufgabenvollzugspotenzial muss sowohl hinsichtlich der Art der möglichen Verrichtungen als auch in Bezug auf die Art der be- oder verarbeitbaren Objekte beschrieben werden. So ist beispielsweise eine Drehmaschine aufgrund ihrer bauartbedingten Funktionalität für die spanende Bearbeitung von rotationssymmetrischen Bauteilen geeignet. Zur vollständigen Charakterisierung der Funktionalität einer Anlage ist allerdings nicht nur die Art, sondern darüber hinaus auch die Qualität der Aufgabenerfüllung zu betrachten. Diesbezüglich sind speziell Angaben zum Qualitätsniveau bzw. zum Qualitäts- und Toleranzspektrum erforderlich.
Die in einem besonders engen Zusammenhang zur Funktionalität stehende Spezifität von Anlagen lässt das Spektrum der Nutzbarkeit und damit zugleich die Grenzen der Einsetzbarkeit einer Anlage erkennen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zwischen Spezial- und Universalanlagen zu unterscheiden, die sich durch einen üblicherweise produkt- und/oder prozesstechnologisch definierten, mehr oder weniger ausgeprägten Spezialisierungsgrad auszeichnen. Darüber hinaus lässt sich allerdings auch noch das Spektrum der be- oder verarbeitbaren Rohstoffe sowie der verwendbaren Betriebsstoffe in Aussagen über die Spezifität von Anlagen einbeziehen.
Eine weitere Determinante der elementaren Eignung ist die Kapazität der Anlagen. Diese charakterisiert in ihrer Ausprägung als Periodenkapazität das mengenmäßige Leistungsvermögen von Anlagen (Kern, W. 1962), das aus der maximal möglichen Produktionsgeschwindigkeit, dem maximal nutzbaren Kapazitätsquerschnitt (also z.B. dem Fassungsvermögen von behälterförmigen Anlagen) und der maximal möglichen Einsatzzeit einer Anlage während einer jeweils betrachteten Periode resultiert. Demgegenüber stellt die Totalkapazität einer Anlage auf das erwartete Gesamtleistungspotenzial während der gesamten Lebens- bzw. Nutzungsdauer ab. Diese Totalkapazität wird wesentlich durch den verschleißbedingten Anlagenverzehr mitbestimmt.
Die Elastizität von Anlagen kennzeichnet als weitere Determinante der elementaren Eignung das Wechselpotenzial einer Anlage, also die bestehenden Möglichkeiten zur Anpassung der Anlagenleistung an andere Aufgaben. Im Vordergrund stehen hier die bei gegebener Anlagenkapazität nutzbaren Formen

-

der zeitlichen Anpassung auf Basis der Variation der Einsatzdauer einer Anlage;

-

der intensitätsmäßigen Anpassung durch die Variation der Geschwindigkeit einer Anlage und

-

der querschnittsmäßigen Anpassung auf der Grundlage der Variation der jeweiligen Auslastung des Kapazitätsquerschnitts einer Anlage.


Zur vollständigen Kennzeichnung dieser sich auf das Leistungsvolumen beziehenden Anlagenelastizität sind darüber hinaus noch Aussagen über die möglichen Kombinationstypen dieser Anpassungsformen sowie über die kostenmäßigen Konsequenzen erforderlich. Schließlich kennzeichnet die zeitliche Elastizität die erreichbare Anpassungsgeschwindigkeit sowie die räumliche Elastizität die Ortsbeweglichkeit von Anlagen (Riebel, P. 1954).
Die zuvor bereits angeführte Totalkapazität und ihre Einflussfaktoren lassen sich im Rahmen der Analyse der Kontinuität der Anlagenleistung näher bestimmen. Dieser Determinante der elementaren Eignung von Anlagen ist insofern eine besondere Bedeutung beizumessen, als prinzipiell sämtliche anderen Eignungsdeterminanten mit fortschreitendem Zeitablauf aufgrund des Einflusses von Verschleiß eine Veränderung ihrer Ausprägungen erfahren. Die Kontinuität gibt also an, ob und inwieweit sich Merkmale der Anlageneignung im Zeitablauf verändern. Die Ursache für das damit charakterisierbare dynamische Leistungsverhalten von Anlagen (Männel, W. 1968) liegt im Wirksamwerden von zeit- und/oder nutzungsbedingten Anlagenverschleiß, der grundsätzlich die Anlagenverfügbarkeit durch eine allmählich abnehmende oder eine plötzlich versagende Nutzenstiftung beeinträchtigen kann. Die zuletzt genannte Wirkungsvariante führt insbesondere zum Auftreten von Früh-, Zufalls- oder Altersausfällen von Anlagen.
Die bislang angeführten Determinanten der elementaren Anlageneignung stellen vorrangig Kriterien zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit von Anlagen dar. Die zudem – für das Treffen fundierter Entscheidungen über den Einsatz von Anlagen – erforderliche Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss zumindest auch die Produktivität von Anlagen berücksichtigen. Diese Eignungsdeterminante gibt Hinweise auf die funktionalen Beziehungen zwischen der Ausbringung bzw. Leistung sowie dem Faktoreinsatz und kennzeichnet insofern die durch Produktionsfunktionen näher beschreibbare Input-Output-Relation einer Anlage.
Eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Anlage setzt allerdings prinzipiell die wesentlich weiter reichende Feststellung der jeweiligen erfolgswirtschaftlichen Konsequenzen der identifizierten Ausprägungen sämtlicher Determinanten der Anlageneignung voraus. Diese Aufgabe des Anlagencontrolling, deren Erfüllung besonders wertvolle Hinweise auf die Möglichkeiten zur Optimierung der Anlagennutzung liefert, beinhaltet im Kern die vom Kapazitätspotenzial einer Anlage ausgehende Analyse der verschiedenartigen Verfügbarkeitsverluste (Suzaki, K. 1989) und deren Konsequenzen für die Realisierung des Erfolgspotenzials der betrachteten Anlage (Abb. 4).
Anlagen: Arten und Eignung
Abb. 4: Verfügbarkeitsverluste und deren Konsequenzen für den Unternehmenserfolg

2. Integrative Eignung von Anlagen


Mit der Dimension der elementaren Eignung von Anlagen wurden Eigenschaften einzelner Anlagen betrachtet, die sich auf ihre Verwendung innerhalb der betrieblichen Wertschöpfung beziehen. Anlagen werden allerdings regelmäßig nicht isoliert, sondern im Verbund mit anderen Leistungspotenzialen eingesetzt. Darauf stellt die Dimension der integrativen Eignung ab, die zur Beurteilung derjenigen Eigenschaften dient, die für solche Verbundbeziehungen mit anderen technologischen Leistungspotenzialen bzw. mit personalen Leistungspotenzialen wesentlich sind.
Eine bedeutsame Determinante der integrativen Eignung ist die Kompatibilität von Anlagen. Diese Eigenschaft kennzeichnet grundsätzlich die vorrangig technischen Möglichkeiten der Verkettung von Anlagen, so beispielsweise die starre oder flexible Kopplung einer Fertigungsanlage mit anderen Fertigungsanlagen, mit Transport-, Lager- und Handhabungsanlagen sowie mit Steuerungseinrichtungen zu einem Fertigungssystem. Die Kompatibilität selbst stellt allerdings eine komplexe Eigenschaft dar, welche sich im jeweiligen Einzelfall aus zahlreichen Determinanten, wie z.B. der Zuverlässigkeit von Arbeitsabläufen, der Automatisierbarkeit von Handhabungsaufgaben sowie der selbsttätigen Steuerbarkeit von Arbeitsabläufen zusammensetzen kann.
Eine weitere Determinante der integrativen Eignung ist die Sicherheit von Anlagen. Diese stellt in ihrer hier im Vordergrund stehenden Ausprägung speziell auf das Vorliegen der arbeitssicherheitsgerechten Beschaffenheit von Anlagen ab, um im Zusammenspiel mit personellen Leistungspotenzialen (z.B. Anlagenbediener, Anlageninstandhalter etc.) einen bestmöglichen Schutz vor Unfallgefahren sowie vor psychischen und physischen Gesundheitsbeeinträchtigungen (Becker, W. 1986) zu gewährleisten.
Eine ebenfalls auf die Optimierung der Wechselwirkungen in Mensch(en)-Maschine(n)-Systemen abstellende Determinante der integrativen Eignung stellt schließlich die Designqualität von Anlagen dar. Dazu zählen einerseits Stilmerkmale, die den ästhetischen Zusatznutzen einer Anlage kennzeichnen (Männel, W. 1978). Andererseits umfasst die Designqualität jedoch insbesondere auch ergonomische Gestaltungsmerkmale, die zur Abstimmung technischer und menschlicher Arbeitsbedingungen im Sinne einer Humanisierung der Produktion beitragen.

3. Kontextuale Eignung von Anlagen


Die Dimensionen der kontextualen Eignung von Anlagen kennzeichnen deren Beschaffenheit aus der Beurteilungsperspektive der situativen Umgebungsbedingungen eines Betriebes. Insofern sind in dieser Eignungsdimension vor allem die aus betrieblichen Umsystemen stammenden Anforderungen an Anlagen zu berücksichtigen. Diesbezüglich sind zunächst politische und kulturelle Aspekte anzuführen, die insbesondere die aus gesellschaftlichen Anforderungen resultierende sozio-kulturelle Akzeptanz von Technologien kennzeichnen.
Darüber hinaus müssen auch rechtliche Aspekte in die kontextuale Eignung einbezogen werden, um die vor dem Hintergrund der jeweils geltenden Rechtsnormen resultierenden Anforderungen an Anlagen berücksichtigen zu können.
Schließlich dienen ökologische Aspekte der kontextualen Eignung der Beurteilung, ob und inwieweit Anlagen den aus der Perspektive des Umweltschutzes zu stellenden Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen erlangen insbesondere im Rahmen einer Ökologieorientierten Potenzial- und Prozessgestaltung zunehmende Bedeutung. Sie begleiten Anlagen von der Genehmigung zur erstmaligen Inbetriebnahme bis zur endgültigen Entsorgung, also prinzipiell über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg und sind entsprechend vielgestaltig ausgeprägt.

V. Zusammenfassung


Anlagen sind die einem Bereich regelmäßig längerfristig zur Verfügung stehenden technologischen Leistungspotenziale, deren Bedeutung sich insbesondere aus dem Wertschöpfungszusammenhang des die Anlagen nutzenden Betriebes erschließt. Sie lassen sich speziell aus Sicht der Produktionswirtschaft nach grundsätzlich recht unterschiedlichen, insbesondere jedoch nach funktionalen Kriterien in Anlagenarten gliedern. Die Beurteilung der Eignung von Anlagen ist prinzipiell nicht generell, sondern nur für spezifische Entscheidungssituationen möglich. Zu diesem Zweck sind die verschiedenen Determinanten der elementaren, integrativen und kontextualen Eignung differenziert zu analysieren. Dadurch lassen sich im Spannungsfeld zwischen den jeweils gestellten Anforderungen und den technisch-wirtschaftlichen Beschaffenheitsmerkmalen wertende Aussagen über die Anlageneignung ableiten.
Literatur:
Adam, D. : Produktionspolitik, Wiesbaden 1976
Becker, W. : Arbeitssicherheit in der Instandhaltung, Köln 1986
Becker, W. : Stabilitätspolitik für Unternehmen, Zukunftssicherung durch integrierte Kosten- und Leistungsführerschaft, Bamberg 1995
Chmielewicz, K. : Grundlagen der industriellen Produktgestaltung, Berlin 1968
Grochla, E. : Unternehmungsorganisation, Reinbek bei Hamburg 1972
Gutenberg, E. : Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1: Die Produktion, 21. A., Berlin et al. 1975
Kern, W. : Die Messung industrieller Fertigungskapazitäten und ihrer Ausnutzung, Köln et al. 1962
Krüger, W. : Organisation der Unternehmung, 2. A., Stuttgart 1993
Männel, W. : Wirtschaftlichkeitsfragen der Anlagenerhaltung, Wiesbaden 1968
Männel, W. : Anlagen und Anlagenwirtschaft, in: HWB, Bd. 1, hrsg. v. Grochla, E./Wittmann, W., 4. A., Stuttgart 1974, Sp. 138 – 147
Männel, W. : Eignung von Produktionsanlagen, in: HWProd, hrsg. v. Kern, W., 2. A., Stuttgart 1978, Sp. 1465 – 1481
Pfeiffer, W. : Absatzpolitik bei Investitionsgütern der Einzelfertigung, Stuttgart 1965
Porter, M. E. : Wettbewerbsvorteile, Frankfurt a.M. et al. 1986
Riebel, P. : Die Elastizität des Betriebes, Köln et al. 1954
Schäfer, E. : Der Industriebetrieb, 2. A., Wiesbaden 1978
Schmalenbach, E. : Neue Aufgaben der Betriebswirtschaftslehre, in: Betriebswirtschaftliche Beiträge, hrsg. v. Schmalenbach, E., Januar 1948, S. 3 – 8
Seicht, G. : Industrielle Anlagenwirtschaft, in: Industriebetriebslehre, hrsg. v. Schweitzer, M., München 1990, S. 331 – 437
Sommerlatte, T./Deschamps, J. -Ph. : Der Einsatz von Technologien – Konzepte und Methoden zur Einbeziehung von Technologien in die Strategieentwicklung von Unternehmen, in: Management im Zeitalter der Strategischen Führung, hrsg. v. Arthur Little International, D., Wiesbaden 1985
Suzaki, K. : Modernes Management im Produktionsbetrieb, München et al. 1989

 

 


 

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