Inhaltsübersicht
I. Begriffsdefinition
II. Bedeutung
des Humanvermögens
III. Erfassung
des Humanvermögens in der Bilanz
IV. Bewertung
des Humanvermögens
V. Würdigung
I. Begriffsdefinition
Die Humanvermögensrechnung stellt ein Informationsinstrument
dar, dessen Zielsetzung die Abbildung des menschlichen Leistungspotenzials im Wertschöpfungsprozess
eines Unternehmens ist. Das Humanvermögen eines Unternehmens bezeichnet
dementsprechend nicht den Menschen an sich, sondern die Werthaltigkeit der von
ihm verkörperten Arbeitsleistung. So wird das Humanvermögen als „ Inbegriff
aller menschlichen Ressourcen des Unternehmens, von denen erwartet werden kann,
dass sie zukünftigen Nutzen stiften bzw. Beiträge zum Unternehmenserfolg
leisten werden “ (Hoyer, S.
1993, S. 114) definiert oder auch als „ Summe der einem Unternehmen durch
Arbeitsvertrag zur Verfügung gestellten Leistungspotenziale seiner Mitarbeiter “
(Brinkmann, J.
1993, S. 12) verstanden.
II. Bedeutung des
Humanvermögens
Das Humanvermögen stellt neben dem Sachanlage- und
Finanzvermögen einen bedeutenden Bestandteil des Unternehmensvermögens dar. Die
Erfassung des Humanvermögens sollte daher im internen Rechnungswesen(vgl. Hoyer, S.
1993, S. 95 ff.) und externen Rechnungswesen sichergestellt sein (vgl. Conrads, M.
1974, S. 378 ff.; Schmidt, H.
1982, S. 3 ff.). Da die Abbildung des Humanvermögens in der Bilanz nur
bedingt möglich ist, wurde zur Schließung dieser Informationslücke bereits in
den 1960er-Jahren die Humanvermögensrechnung entwickelt und bis in die frühen
1980er-Jahre intensiv diskutiert (vgl. Flamholtz,
E.G 1971, S. 253 ff.; Frantzreb,
R.B./Landau, L.L.T./Lundberg, D. 1974, S. 73 ff.; Friedman,
A./Lev, B. 1974, S. 235 ff.; Hekimian,
J.S./Jones, C.H. 1967, S. 105 ff.; Jaggi,
B./Lau, H. 1974, S. 321 ff.; Lev,
B./Schwartz, A. 1971, S. 103 ff.; vgl. zur Diskussion in
Deutschland Fischer-Winkelmann,
W.F./Hohl, E.K. 1982, S. 123 ff.; Rumpf, H.
1978, S. 453 ff.; Streim, H.
1981, Sp. 1682 ff.). Aufgrund des sich derzeit vollziehenden Wandels von
sachanlage- bzw. kapitalintensiven Unternehmen der Old Economy hin zu
wissenbasierten Unternehmen der New Economy gewinnt die Erfassung des
betrieblichen Humanvermögens eine neue Dimension (vgl. Böhnisch, 2003,
S. 1 ff.; OECD, 1961,
S. 1 ff.; Elias, N.
1972, S. 215 ff.; Felger, 2004,
S. 1 ff.; Jonas, 2005,
S. 1 ff.; Schellinger, 2004,
S. 1 ff.; Scholz,
/Stein, /Bechtel, 2004, S. 1 ff.). Insbesondere verlangt die
steigende Zahl von Unternehmenszusammenschlüssen nach einer das Humanvermögen
berücksichtigenden Unternehmensbewertung (vgl. Gebauer, 2005,
S. 1 ff.; Heidecker, 2003,
S. 1 ff.; Lukas, 2004,
S. 1 ff.; Nowak, K.
2000, S. 1 ff.).
III. Erfassung des
Humanvermögens in der Bilanz
1. Bilanzrechtliches
Objektivierungserfordernis
In der externen Rechnungslegung ist die Bilanz ein
wesentliches Instrument zur Erfüllung des Informationsbedarfs sämtlicher
Stakeholder. Sie hat als Bestandteil des Jahresabschlusses gemäß § 264 II HGB
„ ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln “ . Für eine
zuverlässige Darstellung der Vermögenslage ist es notwendig, sämtliche Vermögensgegenstände
des Unternehmens, insbesondere auch das Humanvermögen, abzubilden.
Vermögensgegenstände verkörpern in wirtschaftlicher Betrachtungsweise das
zukünftige Nutzenpotenzial der Unternehmung und werden bilanzrechtlich durch
die Kriterien der Einzelbewertbarkeit und Greifbarkeit konkretisiert. Zur
Analyse der bilanziellen Behandlung des Humanvermögens ist zwischen dem im
Unternehmen originär vorhandenen Bestand an Humanvermögen und dem derivativen
Humanvermögen zu differenzieren. Zu dem derivativen Humanvermögen sind das
entgeltlich erworbene Humanvermögen und das durch Ausbildungsinvestitionen
geschaffene Humanvermögen zu zählen (vgl. zur Erfassung des Humanvermögens in
der Bilanz Bayer, 2004,
S. 1 ff.; Brinkmann, J.
1993, S. 9 ff.; Brummet,
R.L./Flamholtz, E.G/Pyle, W.C. 1968, S. 217 ff.; Flamholtz,
E.G 1982, S. 73 ff.; Marr, R.
1982, S. 45 ff.; Rimmel, 2003,
S. 1 ff.; Schoenfeld,
H.-M.W. 1974, S. 1 ff.; Zimmerer, C.
1973, S. 291 ff.).
2. Originäres
Humanvermögen
Die direkte Erfassung des aus dem originären Humanvermögen
resultierenden zukünftigen Nutzenpotenzials in der Bilanz scheitert an den
bilanzrechtlichen Konkretisierungskriterien der Einzelbewertbarkeit und der
Greifbarkeit. Das originäre Humanvermögen wird lediglich in wenigen
Bilanzpositionen explizit berücksichtigt: Zu nennen sind hier die
Herstellungskostenermittlung, die Bemessung von Pensionsrückstellungen und der
laufende Personalaufwand in der GuV. So ist bei der
Herstellungskostenermittlung der Einbezug von Fertigungslohneinzelkosten gemäß
§ 255 II Satz 1 HGB in die Herstellungskosten verpflichtend; angemessene
Fertigungslohngemeinkosten dürfen gemäß § 255 II Satz 2 HGB einbezogen werden.
3. Derivatives
Humanvermögen
a) Geschäfts-
oder Firmenwert
Das Humanvermögen gilt jedoch als hinreichend konkretisiert,
wenn es im Rahmen einer Unternehmenstransaktion als Geschäfts- oder Firmenwert
entgeltlich erworben wurde. Einen Rückschluss auf die Werthaltigkeit des
Humanvermögens ist in diesem Fall jedoch nur dann möglich, wenn neben dem
Humanvermögen keine weiteren immateriellen Vermögensgegenstände im Geschäfts-
oder Firmenwert enthalten sind.
b) Transferzahlungen
Die bilanzielle Behandlung des derivativen Humanvermögens
lässt sich didaktisch sinnvoll anhand der Frage der Aktivierbarkeit der
Transferzahlungen im Lizenzfußball erörtern. Vor dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs vom 15. Dezember 1995 (vgl. Söffing, A.
1996, S. 523) wurde die Aktivierbarkeit der Spielerlaubnis (nicht des
Profifußballers als Person) bejaht. So entschied der BFH in seiner Entscheidung
vom 26. August 1992, dass die Spielerlaubnis „ verkehrsfähig, selbständig
bewertbar und durch die Transferzahlungen an den abgebenden Verein auch
entgeltlich erworben “ (vgl. Söffing, A.
1996, S. 523) worden sei. Der Europäische Gerichtshof versagte unter
Verweis auf Art. 48 EWG-Vertrag „ Freizügigkeit des Arbeitnehmers “ die
Zulässigkeit der Transferzahlungen. Mit dem damit entfallenden entgeltlichen
Erwerb ist auch eine Aktivierbarkeit der Spielerlaubnis nicht mehr möglich. Die
Rechtsprechung bleibt jedoch bedeutsam, da sie verdeutlicht, dass entgeltlich
erworbene Leistungspotenziale grundsätzlich aktivierungsfähig sind.
c) Ausbildungsinvestitionen
Neben dem Spezialfall der Transferzahlungen im Lizenzfußball
stellen die betrieblichen Ausgaben für Aus- und Weiterbildung eine in jedem
Unternehmen anzutreffende Investition in das Humanvermögen dar. Während nach
HGB und IAS 38.57 die Ausbildungsinvestitionen aufgrund der mangelnden
Greifbarkeit des entstehenden Nutzens als Periodenaufwand zu verrechnen sind
(vgl. kritisch Aschoff, C.
1978, S. 167; Hölzli, W.
1978, S. 1 ff.), eröffneten die US-GAAP die Möglichkeit,
Ausbildungskosten zu aktivieren (vgl. Flamholtz,
E.G 1974, S. 297). Für eine Aktivierung der
Ausbildungsinvestitionen könnte sprechen, dass diese einen Nutzen produzieren,
der zwar nicht genau bestimmbar ist, aber auf jeden Fall positiv sein sollte
und zum anderen, dass die Ausbildungskosten im Sinne des
Periodisierungsprinzips auf die zukünftigen Perioden zu verteilen sind. Zur
Gewährleistung der interperiodischen Vergleichbarkeit bei erstmaliger
Aktivierung der Personalinvestitionen könnten die Vorjahresabschlüsse wie bei
der R.G. Barry Corporation um „ als ob Personalinvestitionen “ berichtigt werden
(vgl. Woodruff jr.,
R.L. 1982, S. 99 ff.). Nach der heute geltenden Vorschrift
SFAC 3, 107 verneinen auch die US-GAAP die Aktivierbarkeit der
Ausbildungsinvestitionen aufgrund ihrer mangelnden Greifbarkeit.
4. Humanvermögensrechnung
im Business Reporting
Nicht die Bilanz alleine hat ein tatsächliches Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Der „ true
and fair-view “ wird erst durch die Erweiterung des Financial Accounting durch
das Business Reporting erreicht (vgl. Böcking,
H.-J. 1998, S. 17 ff.). Das Business Reporting umfasst dabei insbesondere
zusätzliche Informationsinstrumente, wie die Kapitalflussrechnung oder die
Segmentberichterstattung. Die Aufnahme der Humanvermögensrechnung in das
Business Reporting erscheint vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des
Humanvermögens in der New Economy unabdingbar!
IV. Bewertung des
Humanvermögens
1. Übersicht
Die in der Literatur entwickelten Ansätze zur Bewertung des
Humanvermögens unterscheiden sich in ihrer Wertermittlung durch
unterschiedliche Bewertungsanlässe und -zielsetzungen. Insofern erscheint es
sinnvoll, die einzelnen Bewertungsverfahren zunächst nach dem Bewertungsobjekt,
der Bewertungsdimension, der Bewertungsbasis und der Bewertungsart zu
systematisieren (s. Tab. 1; vgl. auch Scholich, M.
2000, S. 48).
Tab. 1: Systematisierung der Bewertungsverfahren zur
Bewertung des Humankapitals In Anlehnung an: Freiling, 1978,
S. 177 f.
2. Indirekte
Wertermittlung
a) Anschaffungskostenverfahren
Bei der Bewertung des Humanvermögens mit seinen
Anschaffungskosten stehen die investiven Personalausgaben als Surrogat für den
Wert des Leistungspotenzials eines Mitarbeiters. Bei den investiven
Personalausgaben differenziert Flamholtz zwischen Akquisitionskosten und Lernkosten.
Unter Akquisitionskosten werden alle Kosten der Personalauswahl, -einstellung
und der Stellenbesetzung subsumiert, unter den Lernkosten werden Kosten für die
Aus- und Weiterbildung, das „ training on the job “ sowie die zuzurechnenden
Kosten der Ausbilder erfasst. Vorteil des Verfahrens ist die Verlässlichkeit
und Nachprüfbarkeit der Kostenbestandteile, sodass dieses Verfahren sich am
ehesten für den Bereich der externen Berichterstattung eignen dürfte und in
leicht modifizierter Form bereits bei der R.G. Barry Corporation zur Anwendung
kam (vgl. Schoenfeld,
H.-M.W. 1974, S. 18 ff.; Woodruff jr.,
R.L. 1982, S. 99 ff.). Nachteilig erscheint, dass sämtliche
Ausbildungskosten vor Eintritt des Mitarbeiters in das Unternehmen
unberücksichtigt bleiben. Grundsätzlich ist zu kritisieren, dass die
tatsächlichen Personalinvestitionen nur eine Ersatzgröße für das tatsächliche
Leistungspotenzial eines Mitarbeiters sind, da besondere natürliche Fähigkeiten
des Mitarbeiters nicht in die Bewertung einfließen (vgl. Brummet,
R.L./Flamholtz, E.G/Pyle, W.C. 1968, S. 217 ff.; Flamholtz,
E.G 1971, S. 263; Flamholtz,
E.G 1974, S. 174).
b) Wiederbeschaffungskostenverfahren
Im Wiederbeschaffungskostenverfahren nach Flamholtz, E.G wird
der Wert des Humanvermögens aus den anfallenden Kosten der Neubesetzung einer
vakanten Stelle (stellenbezogene Wiederbeschaffungskosten) oder des Ersatzes
einer bestimmten Person (personenbezogene Wiederbeschaffungskosten) bestimmt.
Die personenbezogenen Wiederbeschaffungskosten sind dabei umfassender als die
stellenbezogenen Kosten, da ein neuer Mitarbeiter gefunden werden muss, der
identische Qualifikationen wie die zu ersetzende Person aufweist. Die
Wiederbeschaffungskosten stellen wie die Anschaffungskosten ein Surrogat für
den Wert des Humanvermögens dar (vgl. Brummet,
R.L./Flamholtz, E.G/Pyle, W.C. 1968, S. 222; Flamholtz, E.G
1971, S. 263; Flamholtz,
E.G 1974, S. 84ff; Friedman,
A./Lev, B. 1974, S. 244).
c) Verhaltensvariablenverfahren
Die Methode der Verhaltensvariablen nach Likert, R. hat zum
Ziel, den Humanvermögenswert mit Hilfe qualitativer Variablen zu bestimmen, die
als Determinanten für den Output des Unternehmens identifiziert werden können.
Dazu unterteilt Likert die Variablen in kausale, intervenierende und
Endresultat-Variablen (s. Tab. 2).
Tab. 2: Verhaltensvariablen als Determinanten des
Humanvermögens
Die Messung der Variablen erfolgt mithilfe eines
Fragenkatalogs, der bestimmten Ausprägungen einer Variablen Punktzahlen
zuordnet, deren Summe im Ergebnis den Wert des Humanvermögens widerspiegeln
soll. Das Modell kann über Veränderungen des Humanvermögens im Zeitablauf
informieren, aber keine Aussage zur quantitativen Dimension des Humanvermögens
treffen (vgl. Fischer-Winkelmann,
W.F./Hohl, E.K. 1982, S. 137 ff.; Flamholtz,
E.G 1974, S. 128; Freiling, J.
1978, S. 232).
3. Direkte
Wertermittlung
a) Leistungsbeitragsverfahren
Das von Flamholtz entwickelte Leistungsbeitragsverfahren
diskontiert die zukünftigen Leistungsbeiträge der Mitarbeiter zum Erfolg des
Unternehmens und stellt damit einen Ansatz zur direkten Wertermittlung des
einzelnen Mitarbeiters dar. Voraussetzung zur Anwendung dieses Verfahrens ist
die Bestimmbarkeit der Beiträge eines Mitarbeiters zur betrieblichen
Gesamtleistung. Der Gesamtleistungsbeitrag eines einzelnen Mitarbeiters wird
dabei determiniert von:
-
seiner Stellung in der Betriebshierarchie ( „ service
state “ ),
-
seinem Leistungsbeitrag in einer bestimmten Tätigkeit
( „ value of a service state “ ),
-
der erwarteten Restdauer seiner Tätigkeit im
Unternehmen ( „ expected service life “ ),
-
der Wahrscheinlichkeit, dass der Mitarbeiter einen
„ service state “ für eine bestimmte Zeitdauer besetzt ( „ mobility
probability “ ).
Flamholtz unterscheidet zwischen einem Humankapitalwert, der
sich bei vorzeitigem Verlassen des Mitarbeiters aus dem Unternehmen ergibt
( „ expected realizable value “ ) und einem Humankapitalwert, der sich ergibt, wenn
der Mitarbeiter das Unternehmen nicht vorzeitig verlässt ( „ expected conditional
value “ ). Die Bestimmung des Leistungsbeitrags eines Mitarbeiters kann entweder
nach der „ price-quantity “ -Methode oder nach der „ income “ -Methode erfolgen. Bei
der „ price-quantity “ -Methode wird der Verkaufserlös mit der Verkaufsmenge
multipliziert und in einem zweiten Schritt um das Gehalt reduziert. Die
verbleibende Restgröße stellt den Nettobeitrag eines bestimmten Teilprozesses
an der Gesamtleistung des Unternehmens dar. Bei der „ income “ -Method werden die
erwarteten Erträge des Unternehmens auf die personellen und sachlichen Ressourcen
aufgeteilt. Im Folgenden wird die Berechnung des „ expected realizable value “
dargestellt, da dieser die Möglichkeit des vorzeitigen Ausscheidens eines
Mitarbeiters mitberücksichtigt (vgl. Flamholtz, E.G
1974, S. 168 ff. und S. 255 ff.):
b) Opportunitätskostenverfahren
Das auf Hekimian und Jones zurückgehende
Opportunitätskostenverfahren basiert auf der volkswirtschaftlichen
Allokationstheorie. Ausgehend von der Knappheit der Güter wird unterstellt,
dass Mitarbeiter oder Gruppen von Mitarbeitern einen Marktpreis haben, der das
besondere Wissen abbildet. In einem unternehmensinternen, fiktiven Marktprozess
werden Gebote für die Mitarbeiter abgegeben, aus denen dann der Wert des Humankapitals
abgeleitet wird. Mitarbeiter, die problemlos durch andere ersetzbar sind, sind
keine knappen Güter und können dementsprechend mit diesem Ansatz nicht bewertet
werden (vgl. Hekimian,
J.J./Jones, C.H. 1967, S. 105ff).
c) Firmenwertverfahren
Das auf Hermanson zurückgehende Firmenwertverfahren versucht
den Humankapitalwert eines Unternehmens durch den Vergleich der
Unternehmensrendite mit der Durchschnittsrendite der Branche zu ermitteln. Dazu
wird vom Periodengewinn des Unternehmens das mit der
Branchendurchschnittsrendite multiplizierte, zu Marktpreisen bewertete
Sachvermögen des Unternehmens abgezogen, sodass ein unternehmensspezifischer
Mehr- oder Mindergewinn verbleibt. Diese Residualgröße wird abschließend mit
der Branchendurchschnittsrendite diskontiert, um zum Humankapitalwert zu
gelangen. Nach Hermanson lassen sich Mehr- oder Mindergewinne auf nicht in der
Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte zurückführen. Das Verfahren impliziert, dass
es sich bei diesen Vermögenswerten ausschließlich um Humanvermögen handelt, was
die Anwendbarkeit des Verfahrens stark reduziert (vgl. Aschoff, C.
1978, S. 180 ff.; Freiling, J.
1978, S. 179 ff.).
V. Würdigung
Die Humanvermögensrechnung gewinnt, bedingt durch die
steigende Anzahl wissensbasierter Unternehmen, in der heutigen Zeit wieder an
Bedeutung. Die zu Beginn der Achtzigerjahre abgeklungene Diskussion um den
Beitrag des Humanvermögens zum Gesamtvermögen eines Unternehmens wird damit
erneut aktuell. Die Humanvermögensrechnung sollte als zusätzliches
Informationsinstrument zum Business Reporting eines jeden Unternehmens gehören.
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