Inhaltsübersicht
I. Grundlagen
II. Ermittlung
(measurement) und Erläuterung (disclosure) der Kennzahl EPS
III. Bedeutung
der Kennzahl EPS für die Unternehmensanalyse
I. Grundlagen
Der Gewinn je Aktie oder der englischsprachige Ausdruck earnings per share (EPS) ist eine häufig
verwendete Kennzahl der Jahresabschlussanalyse. Die Ermittlung ist grds. sehr
einfach und ergibt sich aus dem Quotienten eines Periodenergebnisses und den
durchschnittlich ausstehenden Aktien eines Unternehmens während dieser Periode:
Um eine zwischenbetriebliche aber auch zeitliche
Vergleichbarkeit zu ermöglichen und eine betriebswirtschaftlich sinnvolle
Aussage zu erhalten, werden in der Jahresabschlussanalyse
häufig Anpassungen der Ausgangsgrößen für die Berechnung von Kennzahlen
vorgenommen, die in diesem Fall sowohl den Zähler als auch den Nenner betreffen
können. International, d.h. hier konkretisiert in IAS 33 und SFAS 128, hat
sich durchgesetzt, das Periodenergebnis entsprechend den jeweiligen Regelungen
zum Ansatz und zur Bewertung für den Konzernabschluss ohne Veränderungen zu
verwenden. Anpassungen werden dagegen im Nenner durchgeführt, die insbes. einem
Verwässerungseffekt durch eine potenziell höhere Anzahl von Aktien Rechnung
tragen.
Auf die Ermittlung und Darstellung der Kennzahl cash flow per
share wird im Rahmen dieser Abhandlung nicht eingegangen. In SFAS 95.33 (Statement of Cash Flows) ist die Veröffentlichung dieser Kennzahl
im Rahmen des Jahresabschlusses sogar untersagt worden, um dem Primat der EPS
Rechnung zu zollen.
II. Ermittlung
(measurement) und Erläuterung (disclosure) der Kennzahl EPS
1. IAS 33
Mit IAS 33 (Earnings per Share) liegt seit 1997 eine
internationale Richtlinie zur Ermittlung und Erläuterung der Kennzahl EPS vor.
IAS 33 wurde im Dezember 2003 überarbeitet. Primäre Zielsetzung ist die
zwischenbetriebliche und zeitliche Vergleichbarkeit der Kennzahl EPS (IAS
33.1).
a) Anwendungsbereich
IAS 33 ist von allen Unternehmen anzuwenden, deren
Stammaktien oder potenzielle Stammaktien öffentlich gehandelt werden (IAS
33.2). Stellt ein Mutterunternehmen sowohl einen Einzel- als auch einen
Konzernabschluss auf, so ist aufgrund der ausschließlichen Informationsfunktion
des Konzernabschlusses nur für die konsolidierten Werte die EPS-Kennzahl zu
ermitteln (IAS 33.4).
b) Ermittlung
(1) Unverwässerter
Gewinn je Aktie (basic EPS)
Der unverwässerte Gewinn je Aktie ergibt sich durch Division
des auf die Stammaktionäre entfallenden Periodenergebnisses durch die
gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode im Umlauf gewesenen
Stammaktien (IAS 33.10). Dabei ist das unbereinigte Periodenergebnis nach
Steuern zu verwenden. Für die Ermittlung des Periodenergebnisses ist laut IAS
33.12 f. nur das den Stammaktionären zuzurechnende Periodenergebnis zu
verwenden. Der den Vorzugsaktionären zustehende Periodengewinnanteil
einschließlich der Vorzugsdividende wird vom Periodenergebnis abgezogen bzw. im
Falle eines Periodenverlusts hinzugerechnet. Der Einbeziehungszeitpunkt neuer
Aktien richtet sich grds. daran aus, wann das ausgebende Unternehmen bei
Ausgabe gegen Barzahlung berechtigt ist, eine Forderung auszuweisen bzw. im
Falle der Einlage von Sach- oder Dienstleistungen am Zeitpunkt der
tatsächlichen Erbringung (IAS 33.21). Im Falle der Ausgabe neuer Aktien wegen
einer Akquisition gilt der Akquisitionszeitpunkt als Zeitpunkt der erstmaligen
Einbeziehung der Aktien – korrespondierend mit der Berücksichtigung des
Ergebnisses des akquirierten Unternehmens (IAS 33.22).
Verändert sich die Anzahl der Aktien ohne einen
korrespondierenden Mittelzufluss, z.B. im Falle eines Aktiensplits, so wird die
Veränderung der Aktienanzahl mit Beginn der Berichtsperiode berücksichtigt.
Vorperioden werden aus Vergleichbarkeitsgründen analog angepasst (IAS 33.26
ff.). Werden dagegen Bezugsrechte ausgegeben, ergibt sich immer dann ein
negativer Vermögenseffekt für die Altaktionäre, wenn der Ausgabekurs vom
Marktwert der Aktie zu diesem Zeitpunkt abweicht (darunter liegt). Dieser
Vermögenseffekt wird in der Berechnung der Aktienbasis für alle Perioden bis
zur Ausübung der Bezugsrechte durch den folgenden Korrekturfaktor multiplikativ
berücksichtigt:
(2) Verwässerte
EPS (diluted EPS)
Zur Berechnung des verwässerten Gewinnes je Aktie sind das
Periodenergebnis und der gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen
Stammaktien um die Verwässerungseffekte der potenziellen Stammaktien zu
bereinigen (IAS 33.31). Das Periodenergebnis, das wie im Grundkonzept ermittelt
wird, ist z.B. um Zinsaufwendungen für Wandelschuldverschreibungen, die das
Periodenergebnis belastet haben, zu bereinigen. Im Nenner ist die Anzahl der Stammaktien
um den gewichteten Durchschnitt der potenziellen Stammaktien, die verwässernd
wirken, zu erhöhen (IAS 33.32).
Das Periodenergebnis ist immer unter Berücksichtigung der
Steuerwirkungen zu korrigieren, da das Periodenergebnis nach Steuern – wie im Grundkonzept
– verwendet wird (IAS 33.33). Die Umwandlung von potenziellen Stammaktien mit
Verwässerungseffekt in Stammaktien gilt mit dem Beginn der Periode als erfolgt
oder, falls dieses Datum auf einen späteren Zeitpunkt fällt, mit dem Tage, an
dem die potenziellen Stammaktien ausgegeben wurden (IAS 33.36). Bei der
Ermittlung der potenziellen Stammaktien werden die günstigsten Bedingungen aus
Sicht des Berechtigten der potenziellen Stammaktien unterstellt (IAS 33.39).
Auch potenzielle Stammaktien, die von Tochterunternehmen, Joint Ventures oder
assoziierten Unternehmen ausgegeben wurden und das Recht auf den Bezug von
Stammaktien des Mutterunternehmens oder eines Tochterunternehmens, Joint
Ventures oder assoziierten Unternehmens umfassen, sind in der Ermittlung des
verwässerten Gewinns je Aktie einzubeziehen (IAS 33.40). Ist die Ausgabe von
Stammaktien von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig, so sind die
potenziellen Stammaktien in die Berechnung der verwässerten EPS einzubeziehen,
wenn zum Periodenstichtag die Bedingungen für die Ausübung der Optionen bereits
vorliegen und unterstellt wird, dass der Periodenstichtag mit dem Ende der
Periode übereinstimmt, in der die Bedingungen für die Ausgabe erfüllt werden
müssen (IAS 33.52). Der Standard unterstellt bei einem Ausübungsbetrag bzw.
einem Emissionserlös in Höhe des Marktwertes keinen Verwässerungseffekt, wobei
der Marktwert auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses während der Periode
berechnet wird (IAS 33.45, A4). Dementsprechend wird bei einem darunter
liegenden Emissionserlös der Verwässerungseffekt in Form von zusätzlich zu
berücksichtigenden Stammaktien folgendermaßen ermittelt (IAS 33.46):
Potenzielle Stammaktien sind nur dann als verwässernd zu
betrachten, wenn der Gewinn je Aktie durch die Berücksichtigung der
potenziellen Stammaktien verringert wird (IAS 33.41). Um die Verwässerung des
unverwässerten Gewinns je Aktie zu maximieren, sind die einzelnen Emissionen
oder Emissionsfolgen potenzieller Stammaktien in der Reihenfolge von der meist
verwässernden bis zur am wenigsten verwässernden Wirkung zu berücksichtigen,
solange die EPS durch die zusätzliche Hinzunahme einer weiteren Emission oder
Emissionsfolge noch fällt (IAS 33.44).
2. Vergleich
von SFAS 128 mit IAS 33
Die Entwicklung von SFAS 128 und IAS 33 erfolgte in
Kooperation zwischen dem International Accounting Standards Committee (IASC) –
der Vorgängerinstitution des International Accounting Standards Board (IASB) –
und dem Financial Accounting Standards Board (FASB), um die Ermittlungsmethoden
der Kennzahl EPS auf internationaler Ebene möglichst weitgehend zu
harmonisieren. Die beiden Standards sind daher im Grunde identisch (SFAS 128.4
f.) und wurden auch gleichzeitig im Februar 1997 veröffentlicht. Im Folgenden
wird dementsprechend SFAS 128 nicht separat vorgestellt, sondern nur auf den
Vergleich von SFAS 128 und IAS 33 abgestellt.
1) Das Statement SFAS 128 obliegt auch der in den USA bzw.
den US-GAAP – wie auch den IAS – vorherrschenden Prämisse, dass die Regelungen
zur Bilanzierung – sprich die US-GAAP – eine an den Interessen der Aktionäre
orientierte und damit vergleichbare Performancedarstellung eines Unternehmens
bieten. Konsequenterweise wird im Grundkonzept zur Ermittlung der Kennzahl EPS
(basic EPS) ebenfalls keine Anpassung
der Zählergröße vorgenommen. Damit konzentriert sich SFAS 128 auf die
Ermittlung der Anzahl Aktien, die in die Berechnung der EPS einfließen, und die
Anpassungen bei der Berechnung der verwässerten EPS (SFAS 128.3). Damit ist das
Grundkonzept von SFAS 128 und IAS 33 identisch.
2) Unterschiede zwischen SFAS 128 und IAS 33 resultieren
primär nicht aus den expliziten Regeln selber, sondern können Konsequenz aus
unterschiedlichen Differenzierungsgraden bei SFAS 128 und IAS 33 sein. es
ist beabsichtigt, demnächst die derzeitigen Regelungen von IAS und SFAS 128 im
Rahmen des Konvergenzprojekts FASB/IASB aneinander anzupassen.
3) Nach IAS 33 und SFAS 128.36 sind sowohl die unverwässerten als auch die verwässerten
EPS zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Ein alternativer
Ausweis im Anhang ist nicht zulässig. Entsprechend dem Erfolgsspaltungskonzept
nach US-GAAP müssen, falls in der Gewinn- und Verlustrechnung die
entsprechenden Zeilen ausgewiesen wurden, jeweils die basic und die verwässerten EPS für das Ergebnis aus nicht
fortgeführten Unternehmensaktivitäten, für ein außerordentliches Ergebnis (extraordinary item) und für den
Ergebniseinfluss aus der Änderung von Ansatz- und Bewertungsmethoden (cumulative effect of an accounting change)
separat angegeben werden (SFAS 128.37).
4) Die Erläuterungsanforderungen sind nach IAS 33 und
SFAS 128 im Wesentlichen identisch.
3. Ergebnis
je Aktie nach DVFA/SG
In Deutschland gab es bisher keine verpflichtenden Regelungen
zur Veröffentlichung eines Ergebnisses je Aktie. Deutsche börsennotierte
Unternehmen veröffentlichen jedoch i.d.R. das sog. Ergebnis je Aktie nach
DVFA/SG. Da kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen nach dem
Bilanzrechtsreformgesetz ab 1. Januar 2005 Konzernabschlüsse nach IFRS/IAS zu erstellen
und somit auch den gewinn je Aktie nach IAS 33 zu veröffentlichen haben,
erübrigt sich für sie die Veröffentlichung eines Ergebnisses je Aktie nach
DVFA/SG. Die Veröffentlichung eines Ergebnisses je Aktie nach DVFA/SG käme nur
noch für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die weiterhin nach HGB
bilanzieren dürfen, in Frage. Das allgemeine Arbeitsschema des Ergebnisses je
Aktie nach DVFA/SG gestaltet sich wie folgt:
1.
Konzernergebnis (Überschuss/Fehlbetrag), wie
ausgewiesen
2.
Anpassungen des Konzernergebnisses aufgrund von
Änderungen des Konsolidierungskreises
3.
Latente Steueranpassungen
4.
= Angepasstes Konzernergebnis
5.
Bereinigungspositionen Aktiva
6.
Bereinigungspositionen Passiva
7.
Bereinigung nicht eindeutig zuordnungsfähiger
Sondereinflüsse
8.
Fremdwährungseinflüsse
9.
Zusammenfassung der zu berücksichtigenden
Bereinigungen
10.
= DVFA/SG-Konzernergebnis für das Gesamtunternehmen
11.
Ergebnisanteil Dritter
12.
= DVFA/SG-Konzernergebnis für Aktionäre der
Muttergesellschaft
13.
Anzahl der zu Grunde zu legenden Aktien
14.
= Ergebnis je
Aktie nach DVFA/SG (Basisergebnis)
15.
Adjustiertes Ergebnis nach DVFA/SG je Aktie bei
Veränderungen des Gezeichneten Kapitals nach dem Bilanzstichtag
16.
Voll
verwässertes Ergebnis je Aktie nach DVFA/SG.
III. Bedeutung
der Kennzahl EPS für die Unternehmensanalyse
1. EPS
als Kennzahl der Bilanzanalyse i.e.S.
Die Kennzahl EPS als Variante der Eigenkapitalrentabilität
hat einerseits Schwächen, die originär mit ihrem Ermittlungsmodus zusammenhängen,
andererseits ergeben sich Probleme, die auch bei anderen Varianten der
Eigenkapitalrentabilität relevant sind. Der Ermittlungsmodus bedingt, dass sich
die Kennzahl EPS im Grunde über den Nenner Aktienanzahl nur auf das gezeichnete
Kapital bezieht und somit als isolierte Kennzahl wenig aussagefähig ist, da
Unternehmen mit gleich hohem Eigenkapital und gleichem Gewinn entsprechend der
jeweiligen Eigenkapitalzusammensetzung sehr unterschiedliche EPS haben können
(vgl. exemplarisch Coenenberg, 2005).
Daneben stellt sich für Renditekennziffern im Allgemeinen und
für EPS im Besonderen die Frage nach der Zusammensetzung der Gewinngröße.
Entsprechend dem Erfolgsspaltungskonzept nach US-GAAP sind u.U. bereits eine
Vielzahl von unterschiedlichen EPS aufgrund differenzierter Zählergrößen zu
berichten, wenn die relevanten Zeilen in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen werden (z.B. net income
und discontinued operations). Über
diese unterschiedlichen Zählergrößen hinaus ist aber auch zu überlegen,
inwieweit zeitlich begrenzt erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen
Bestandteil der Zählergröße der Kennzahl EPS sein sollen. Die unter dem
Stichwort „ other comprehensive income “
zusammengefassten Themen, wie z.B. nach HGB/GoB die erfolgsneutrale
Währungsumrechnung oder zusätzlich nach IAS und US-GAAP die erfolgsneutrale
Berücksichtigung der Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten im
Zusammenhang mit sog. Fremdwährungs-fair
value hedges oder die Marktwertänderungen von sog. available for sale securities zeichnen sich durch eine erhebliche
Volatilität aus, die auch primärer Grund für die erfolgsneutrale Behandlung
ist.
In Abhängigkeit des Betrachtungshorizonts ist m.E. zu
differenzieren, ob die Bestandteile des other
comprehensive income in die Kennzahl EPS einzubeziehen sind oder von einer
Berücksichtigung abzusehen ist. Steht der nachhaltig erzielbare
Unternehmenserfolg im Vordergrund der Analyse, sollte auf eine Einbeziehung
dieser Bestandteile verzichtet werden, da die Marktwertschwankungen und deren
Folgen im other comprehensive income
erheblichen Einfluss auf die Höhe der Kennzahl EPS haben können. Geht es in der
Betrachtung dagegen eher um den in der Periode tatsächlich erwirtschafteten
Gewinn, so sind auch die Marktwertänderungen der o.g. Themen für die Berechnung
der Kennzahl EPS grds. relevant.
2. EPS
als Kennzahl im Rahmen der Unternehmensbewertung
Der Kennzahl EPS kann auch im Rahmen der Analyse des
Unternehmenswertes (des Eigenkapitals), insbes. im Zusammenhang mit dem sog.
Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV, price
earnings ratio), Verwendung finden. Das KGV ist folgendermaßen definiert:
Das KGV kann als Multiplikator für die Kennzahl EPS zur
Prognose des zukünftigen Börsenkurses eines Unternehmens verwendet werden:
Durch die Multiplikation der aktuellen EPS mit dem KGV
anderer Unternehmen der Branche oder einem Branchendurchschnitt lassen sich
positive oder negative Kurspotenziale ermitteln. Dies gilt entsprechend für die
Verwendung von Prognosewerten für die Kennzahl EPS.
Wird das Produkt aus KGV und EPS – also der Börsenkurs – mit
der Anzahl Aktien multipliziert, ergibt sich der (potenzielle)
Unternehmenswert:
Dieser Zusammenhang zwischen der Kennzahl EPS und dem
Unternehmenswert bzw. dem Börsenwert eines Unternehmens zeigt die Bedeutung der
Kennzahl für die Unternehmensbewertung börsennotierter Unternehmen und macht
deutlich, warum die Entwicklung der Kennzahl EPS auch häufig Basis für eine variable wertorientierte Managementvergütung
ist. Damit wird eine extern verwendete Kennzahl zur Basis einer
unternehmensinternen Incentivierung von Managementleistungen; dies kann grds.
zu einer Reduzierung von Principal-Agent-Konflikten beitragen.
Die Kennzahl EPS kann auch im Zusammenhang mit sog. multiples
zur Unternehmensbewertung verwendet werden. Das klassische multiple für die
Ermittlung des Unternehmenswertes des Eigenkapitals ist das o.g. KGV. Wird das
KGV einer tatsächlich realisierten und vergleichbaren Unternehmenstransaktion
verwendet, liefert dieser Unternehmenswert einen ersten Anhaltspunkt für einen
Unternehmenswert im Rahmen einer möglichen Akquisition (vgl. Coenenberg,
/Jakoby, 2000). Wird dagegen auf einen Unternehmenswert des
Gesamtkapitals abgestellt, so ist eine Ergebnisgröße vor Fremdkapitalzinsen zu
verwenden. In der Praxis haben sich hierfür Ergebnisgrößen durchgesetzt, die
gleichzeitig auch vor Ertragsteuern ermittelt werden – Ergebnis vor
Fremdkapitalzinsen und Ertragsteuern (EBIT, earnings
before interest and taxes). Soll die Berechnung eines Unternehmenswertes
eher auf einer zahlungsorientierten Größe beruhen, ist die Zählergröße in der
„ je Aktie-Kennzahl “ entweder durch den Cash Flow oder durch die international
übliche, aber stark vereinfachte, zahlungsorientierte Kennzahl Ergebnis vor
Fremdkapitalzinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Amortisation der
Geschäfts- und Firmenwerte (EBITDA, earnings
before interest, taxes, depreciation and amortization) zu ersetzen (vgl. Coenenberg, 2005).
3. Kritik
an EPS und Möglichkeiten der Weiterentwicklung
Die zwei wesentlichen Kritikpunkte an der Relevanz der
Kennzahl EPS für die Performancebeurteilung einer unternehmerischen Einheit
entzünden sich einerseits an der fehlenden Objektivität der Zählergröße und
andererseits an der fehlenden Berücksichtigung des „ relativierenden “ Konzepts
der Kapitalkosten.
1) Das Argument der fehlenden Objektivität der Zählergröße
ist direkt verknüpft mit der Kritik an periodisierten Größen der
Rechnungslegung, da die Kennzahl EPS direkt auf diesen Werten beruht. Damit
kommen insbes. solche Argumente zum Tragen, die eine Manipulierbarkeit der
externen Rechnungslegung unterstellen und damit eine nachhaltige Erfolgsmessung
mit den Regelungen der externen Rechnungslegung nicht für möglich halten. Zum
einen wird unterstellt, dass Unternehmen versuchen, ihre Gewinne so zu steuern,
dass sie den Erwartungen des Kapitalmarktes genügen. Zum anderen würden
wesentliche wertschaffende Aktivitäten im Regelungssystem der externen
Rechnungslegung so behandelt (z.B. Goodwill-Abschreibungen, direkte
aufwandswirksame Erfassung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen), dass
die Anreizwirkungen zu kurzfristig orientierten Handlungen führten (vgl. z.B. Ehrbar, 1999).
Im Gegensatz zu diesen Kritikpunkten zeigen viele kapitalmarktorientierte
Studien, dass rechnungslegungsbezogene Informationen, insbes. auch EPS, sehr
wohl eine Relevanz für den Kapitalmarkt besitzen (vgl. exemplarisch für den
deutschen und den US-Markt Harris,
/Lang, M./Möller, 1994; Harris,
/Lang, /Möller, 1995).
2) Die Kritik der fehlenden Relativierung der EPS durch
kapitalmarktorientiert bestimmte Kapitalkosten (auf die theoretischen und
empirischen Konzepte zur Ermittlung von Kapitalkosten wird im Folgenden nicht
weiter eingegangen) ist berechtigt. Dennoch ist diese Kritik nicht besonders
nachhaltig, da eine Berücksichtigung von Kapitalkosten im Konzept der EPS
leicht möglich erscheint. Wird der Zähler ergänzt um die relevanten
Eigenkapitalkosten, ist es möglich ein adjustiertes EPS zu berechnen, welches
zeigt, ob das Ergebnis ausreicht, die Eigenkapitalkosten zu decken:
Ist der Wert der adjustierten EPS > 0, war das betrachtete
Unternehmen in der Lage, seine Eigenkapitalkosten in der relevanten Periode zu
verdienen. Diese absolute Größe zeigt damit den Wertbeitrag je Aktie an. Unter
Veränderung der Zählergröße im Konzept der EPS ist es auch möglich, auf die
gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten eines Unternehmens abzustellen. In
diesem Fall sind die tatsächlich aufgewendeten Kosten für das Fremdkapital aus
der Gewinngröße zu eliminieren.
Literatur:
Baetge, J./Kirsch,
H.-J./Thiele, S. : Bilanzanalyse, 2. A., Düsseldorf 2004
Baetge, J./Wollmert,
P./Kirsch, H.-J. : Rechnungslegung nach IFRS, 2. A., Stuttgart ab 2006
Busse von Colbe,
W./Becker, W./Berndt, H. : Ergebnis je Aktie nach DVFA/SG, 3. A., Stuttgart
2000
Coenenberg, A. G. :
Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 20. A., Stuttgart 2005
Coenenberg, A.
G./Jakoby, S. : Akquisition und Unternehmensbewertung, in: Busse von Colbe,
W./Coenenberg, A. G./Kajüter, P. et al. (Hrsg.): Betriebswirtschaft für
Führungskräfte, Stuttgart 2000, S. 177 – 205
Ehrbar, A. : Economic Value
Added, Wiesbaden 1999
Gemeinsame Arbeitsgruppe
der DVFA und Schmalenbach-Gesellschaft, : Fortentwicklung des Ergebnisses nach
DVFA/SG, in: DB 1998, S. 2537 – 2542
Harris, T. S./Lang,
M./Möller, H. P. : The Value Relevance of German Accounting Measures, in: JAR
1994, S. 187 – 209
Harris, T. S./Lang,
M./Möller, H. P. : Zur Relevanz der Jahresabschlußgrößen Erfolg und
Eigenkapital für die Aktienbewertung in Deutschland und den USA, in: ZfbF 1995,
S. 996 – 1028
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