Inhaltsübersicht
I. Grundlegende
Merkmale
II. Arten
von Financial Futures
III. Bewertung
auf der Grundlage der Cost of Carry
IV. Anwendungsmöglichkeiten
von Financial Futures
I. Grundlegende Merkmale
Als unbedingte Termingeschäfte sind Finanical Futures durch
die vertragliche Vereinbarung gekennzeichnet, eine bestimmte Anzahl eines genau
spezifizierten Finanzinstruments zu einem bei Geschäftsabschluss festgelegten
Preis an einem späteren standardisierten Fälligkeitstag zu liefern (Verkäufer
des Futures) bzw. abzunehmen (Käufer des Futures). In Abgrenzung zu
Forward-Geschäften, die als traditionelle Termingeschäfte
auf die individuellen Bedürfnisse der Vertragspartner abgestimmt und daher mit
einem aufwendigeren Vertragsabschluss verbunden sind, werden Futures an einer
Terminbörse gehandelt. Hier erfolgen Abschluss und Erfüllung der sich aus dem
Kontrakt ergebenden Verpflichtungen. Voraussetzung dafür ist die
Standardisierung der wesentlichen Vertragselemente, von denen lediglich noch
der Preis bzw. Kurs individuell ausgehandelt wird.
Darüber hinaus unterscheiden sich Futures von Forwards
dadurch, dass sie nicht auf die Erfüllung des Vertrages angelegt sind. Vielmehr
beabsichtigen die Marktteilnehmer eine Aufhebung ihrer Verpflichtungen vor
Fälligkeit des Futures durch ein entsprechendes Gegengeschäft. Die Möglichkeit,
diese sog. Glattstellung jederzeit vorzunehmen, wird durch den zentralisierten
Handel an der Terminbörse
gewährleistet.
Charakteristisch für Futures-Geschäfte ist die börsentägliche
Verrechnung von Belastungen bzw. Gutschriften auf dem sog. Margin-Konto des
Marktteilnehmers entsprechend den Wertveränderungen der Futuresposition. Durch
dieses auch als Mark-to-Market bezeichnete Verfahren wird die Position täglich
an den aktuellen Marktwert angepasst. Diese Vorgehensweise kann weder rechtlich
noch wirtschaftlich als Erfüllung des Vertrages angesehen werden; denn zum
einen handelt es sich dabei rechtlich um zeitlich verschobene Teilleistungen,
die erst bei Vertragsabschluss erfüllt werden. Zum anderen dient die tägliche
Anpassung an den Marktwert unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten der
Verminderung des Erfüllungsrisikos (Auspurg, J.
H. 1992).
Darüber hinaus wird dieses Erfüllungsrisiko durch die
Hinterlegung von Sicherheitsleistungen seitens der Marktteilnehmer verringert.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer von Futures müssen ihre Futurespositionen
besichern. An der EUREX können die auch als Margins bezeichneten Sicherheiten
in Wertpapieren und/oder in Geld geleistet werden. Zu ihrer Berechnung
verwendet die EUREX das sog. Risk-Based-Margining-System, das durch
Zusammenfassung der Futurespositionen die Möglichkeit der gegenseitigen
Kompensation von bestimmten Positionen berücksichtigt (Steiner,
M./Wittrock, C. 1993).
II. Arten von Financial
Futures
1. Währungs-Futures
In Abhängigkeit vom Handelsobjekt lassen sich
Finanzterminkontrakte auf Fremdwährungen, Zinsinstrumente und Aktienindizes
unterscheiden. Terminkontrakte in Fremdwährungen waren die ersten Financial
Futures und wurden im Jahr 1972 kurz nach dem endgültigen Scheitern des
Bretton-Woods-Systems fester Wechselkurse am International Monetary Market der
Chicago Mercantile Exchange eingeführt. Grundlage eines Währungs-Futures ist
ein standardisierter Betrag einer bestimmten Währung. Gegenüber dem
Transaktionsvolumen im außerbörslichen Devisenterminhandel ist das
Handelsvolumen von Währungs-Futures in Europa gering. Dies kann damit begründet
werden, dass der Devisenterminhandel eine sehr hohe Effizienz und Flexibilität
aufweist und somit eine Standardisierung der Geschäfte für einen liquiden
Börsenhandel nicht notwendig ist. Insofern ist der Handel mit Terminkontrakten
in Fremdwährungen lediglich als Ergänzung zum fest etablierten Devisenhandel
zu werten. An der EUREX wurden Währungs-Futures aufgrund der mangelnden
Nachfrage nicht eingeführt, bzw. der im Jahr 1998 gehandelte US$/DM-Kontrakt
wegen mangelndem Umsatz wieder eingestellt.
2. Zins-Futures
Seit dem Beginn des Handels von US-Treasury Bond Futures am
Chicago Board of Trade im Jahr 1975, haben sich Zinsterminkontrakte an
zahlreichen Terminbörsen etabliert. Auch im DM/Euro-Bereich wurden und werden
Zins-Futures, insbesondere Bund-Futures, seit September 1988 an der London
International Financial Futures and Options Exchange (LIFFE) und seit November
1990 an der DTB (Deutsche Terminbörse) und jetzt an der Nachfolgebörse EUREX
gehandelt.
Die Erfüllung der Verpflichtung aus einem Zinsterminkontrakt
kann durch die Lieferung eines zinstragenden Finanzinstruments vollzogen
werden. Das dem Future zugrundeliegende Instrument (Underlying) existiert
allerdings meist nicht in der entsprechenden Ausstattung. So verpflichtet
beispielsweise ein Euro-BUND-Future zur Lieferung bzw. zum Empfang einer idealtypischen
Bundesanleihe mit einem Kupon von 6% und einem Nominalwert von 100.000 EUR.
Lieferbar sind Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren.
Beim mittelfristigen Euro-BOBL-Future, bei dem ebenfalls ein Kupon von 6%
unterstellt wird, können Bundesobligationen oder Bundesschatzanweisungen mit
3,5 bis 5 Jahren Restlaufzeit geliefert werden.
Da nicht alle lieferbaren Anleihen mit einem Kupon von 6%
ausgestattet sind, werden die sich im Vergleich zur fiktiven Bundesanleihe
ergebenden Differenzen mit Hilfe von Preis- bzw. Konversionsfaktoren
ausgeglichen. Diese Faktoren werden von der Börse veröffentlicht und geben den
Kurs je nominal eines Euro der betreffenden Anleihe an, bei dem die Rendite am
Liefertag genau 6% betragen würde. Bei einem Kupon von über (unter) 6% ergibt
sich entsprechend ein Konversionsfaktor größer (kleiner) als Eins. Durch die
Unterstellung einer Rendite von 6% im gesamten Laufzeitbereich von 8,5 bis 10
bzw. 3,5 bis 5 Jahren geht diese Berechnung von einer in der Realität meist
nicht gegebenen flachen Zinsstruktur aus. Damit besteht die Möglichkeit des
Auftretens von Verzerrungen (Steiner,
M./Wittrock, C. 1993). Aus den verschiedenen lieferbaren Anleihen
wählt der Verkäufer des Futures diejenige aus, die bei dem Vergleich zwischen
der zu errechnenden Andienungssumme und dem am Kassamarkt aufzuwendenden Betrag
zum Kauf der Anleihe am günstigsten ist. Diese Anleihe wird daher auch als
Cheapest-to-Deliver-Anleihe bezeichnet.
3. Aktienindex-Futures
Nach der erstmaligen Aufnahme des Handels mit
Aktienindex-Futures am Kansas City Board of Trade im Jahre 1982 wurden diese
Finanzterminkontrakte infolge des hohen Anlegerinteresses an vielen weiteren
Börsen eingeführt. Auch an der Deutschen Terminbörse (DTB) wurde ab November
1990 ein Future auf den Deutschen Aktienindex (DAX) gehandelt. An der EUREX
werden derzeit (Stand Anfang 2006) neben dem DAX-Future auch ein MDAX-Future
(Midcap-DAX) und ein TecDAX-Future sowie Futures auf diverse ausländische und
internationale Indizes notiert. Neben den Aktienindexfutures werden an der
EUREX auch Single-Stock-Futures und ein Volatilitätsfuture gehandelt.
Das Underlying ist ein jeweils spezifizierter Aktienindex,
der auf einem hypothetischen Portefeuille basiert und die Kursbewegung des
gesamten Portefeuilles anhand eines einzigen Wertes abbildet (Bleymüller,
J. 1966). Damit handelt es sich bei einem Aktienindex als Underlying
des Futures um einen abstrakten Basiswert, der zum Zeitpunkt der Andienung
nicht geliefert werden kann. Daher erfolgt in diesem Fall ein Barausgleich
(Cash Settlement).
III. Bewertung auf der
Grundlage der Cost of Carry
Der auf Arbitragebeziehungen basierende Cost-of-Carry-Ansatz
wird im Vergleich zu anderen Ansätzen (Steiner,
M./Meyer, F. 1993) in der Praxis am häufigsten zur Erklärung der
Preisbildung von Financial Futures herangezogen. Dabei ist der Begriff der
Basis als Differenz zwischen dem Preis des jeweiligen Terminkontraktes und dem
Preis des Underlyings von zentraler Bedeutung.
Die Basis lässt sich in Carry Basis und Value Basis
unterteilen. Die Carry Basis stellt die Nettofinanzierungskosten dar (Cost of
Carry), die durch das Halten einer der Futuresposition entsprechenden
Kassaposition verursacht und aus der Differenz zwischen den Finanzierungskosten
und dem Ertrag der Kassaposition ermittelt werden. Somit kann der theoretisch
richtige Preis eines Futures durch die Addition der Carry Basis zum Preis des
dem Future zu Grunde liegenden Kassainstruments ermittelt werden. Bei
Fälligkeit des Futures stimmen beide Preise überein, da die Cost of Carry den
Wert Null annehmen. Aus diesem Grund konvergiert die Basis während der Laufzeit
des Futures gegen Null (Basiskonvergenz).
Preisabweichungen von dem so bestimmten Fair Value, die in
der Value Basis zum Ausdruck kommen, deuten auf ein Zusatzrisiko hin, das sog.
Basisrisiko (Perridon,
/Steiner, 2006).
Der Fair Value eines Futures ergibt sich nach dem Cost of
Carry-Ansatz wie folgt (Steiner,
M./Bruns, C. 2002):
Allgemein bedeutet dies, dass sich der Futurepreis aus dem
Kassakurs des Underlying plus den Zinskosten für das Halten der Kassaposition
bis Kontraktverfallszeitpunkt (die durch den Kauf des Futures erspart werden),
minus der Erträge aus der Kassaposition (die durch den Kauf des Futures
entgehen) ergibt.
Der Zinskostensatz für das Halten der Kassaposition ist am
kurzen Ende der Zinsstrukturkurve zu greifen, da die Futurekontrakte kurze
Laufzeiten haben. Die Erträge stellen sich je nach Underlying unterschiedlich
dar. Bei Futures, die auf Anleihen basieren, liegen die Zinsertragssätze
entsprechend der Anleihelaufzeit am längeren Ende der Zinsstrukturkurve. Bei
Aktienfutures mit Kursindizes als Underlying setzen sich die Erträge aus
Dividendenzahlungen und Zinsen auf wiederangelegte Dividendenzahlungen sowie
aus eventuellen Verleiherträgen des Kassaindexdepots zusammen. Bei
Performanceindizes, wie z.B. dem DAX entfällt die Berücksichtigung der
Dividendenzahlungen, da diese bereits im Index reinvestiert sind. Da somit bei
Aktienperformanceindexfutures im Wesentlichen nur die Zinskosten für das Halten
der Kassaposition zu berücksichtigen sind, liegt der Futurekurs über dem
Kassakurs. Bei Zinsterminkontrakten können die Cost of Carry in Abhängigkeit
von der Zinsstruktur sowohl positiv als auch negativ sein. Im Fall einer
normalen Zinsstruktur übersteigen die (langfristigen) Zinserträge aus der
Kassaposition die (kurzfristigen) Finanzierungskosten, so dass die Cost of
Carry einen negativen Wert annehmen. Das Halten der Kassaposition erbringt
einen Nettoertrag. Damit liegt der faire Futurepreis unterhalb des Kassapreises.
Bei inverser Zinsstrukturkurve ergibt sich demgegenüber für Zinsterminkontrakte
ein Futurepreis über dem Kassapreis.
Für die Bewertung von Zinsfutures auf überjährige Zinstitel
gilt:
Futurepreis = angepasster Kurs CtD-Anleihe +
Finanzierungskosten – Erträge
Bei der Ermittlung des Fair Values von Futures auf
unterjährige Zinsinstrumente, wie z.B. EURIBOR-Futures, ist die
unterschiedliche Kursnotierung zu beachten. Es erfolgt eine Indexnotiz, wobei
sich der Kurs aus 100 minus gehandelter Zinssatz ergibt. Bei einem
Einmonats-EURIBOR von z.B. 2,5% muss der Kurs bei 97,5 liegen.
Für die Bewertung von Aktienindexfutures auf Kursindizes
gilt:
Hierbei wird unterstellt, dass die auf den Index entfallenden
Dividendenzahlungen hinreichend genau abgeschätzt werden können. Vielfach wird
die Dividendenrendite die der Index im letzten Jahr erbracht hat herangezogen.
Bei Performance-Indizes wie z.B. dem DAX entfällt dieses Problem, da ein
Portefeuille unterstellt wird bei dem die Erträge systematisch reinvestiert
werden. Der Fair Value ergibt sich dann einfach durch Addition der
Finanzierungskosten zum aktuellen Kassakurs des Index:
Damit sich der rechnerische Fair Value auch als Marktwert an
der Börse einstellt, muss eine friktionslose Arbitrage zwischen Kassa- und
Future-Markt möglich sein. Eine in der Realität zu beachtende Friktion sind die
bei Kauf und Verkauf auf Kassa- und Terminmarkt anfallenden Transaktionskosten.
Der Marktwert von Futures bewegt sich deshalb innerhalb des Intervalls:
Wie bereits ausgeführt, wird die Differenz zwischen Kassakurs
des Underlyings und dem Börsenkurs des Futures als Basis bezeichnet, die sich
aus zwei Komponenten zusammensetzt. Die erste stellt die Cost of Carry-Basis
dar, die sich aus den Nettofinanzierungskosten ergibt. Die zweite Komponente
wird als Value-Basis bezeichnet und beinhaltet nicht quantifizierbare Faktoren,
wie z.B. Erwartungen der Marktteilnehmer, Liquiditätsbedingungen oder die
Arbitrage behindernde Einflussgrößen, wie z.B. den Mangel an Leerverkaufsmöglichkeiten.
Insbesondere aus der Entwicklung der Value-Basis resultiert das sogenannte
Basisrisiko, d.h. eine nicht prognostizierbare Veränderung, die zu einer
unvollständigen Korrelation zwischen Kassa- und Futurenotiz führt. Von diesem
Basisrisiko abgesehen konvergiert der Futurekurs über die Kontraktlaufzeit
gegen den Kassakurs. Im Verfallszeitpunkt (zumindest in den letzten Minuten des
Kontrakthandels) müssen Futurekurs und Kassakurs übereinstimmen.
IV. Anwendungsmöglichkeiten
von Financial Futures
1. Überblick
Das wesentliche Motiv der Anwendung von Financial Futures ist
die Absicherung gegen die Kurs-, Zinsänderungs- bzw. Währungsrisiken einer
Kassaposition. Durch die Bildung von Gegenpositionen auf dem Financial Futures
Markt sollen im Rahmen risikokompensierender Maßnahmen Verluste der
Kassaposition durch entsprechende Gewinne der Futuresposition aufgefangen
werden (Büschgen,
H.-E. 1988). Dieses Motiv wird im nachfolgenden Abschnitt näher
analysiert.
Im Gegensatz zu den Hedgern, die versuchen, ihr Gesamtrisiko
zu verringern, sind Spekulanten bestrebt, ihre vermeintliche Prognosefähigkeit
über die zukünftige Preisentwicklung auszunutzen, um Gewinne zu erzielen (Bessler, W.
1989). Dafür sind sie bereit, Risiken zu übernehmen. Durch den reinen Kauf oder
Verkauf von Futures wird den Marktteilnehmern die Umsetzung ihrer Erwartungen
ohne den Kauf des zu Grunde liegenden Finanztitels ermöglicht. Dabei werden
lediglich die hinterlegenden Sicherheitsleistungen eingesetzt. Damit liegt die
Wertveränderung der eingegangenen Futuresposition um ein Vielfaches höher als
die der vergleichbaren Kassaposition. Ein weiteres Motiv der Anwendung von
Financial Futures ist die Ausnutzung von relativen Preisbewegungen innerhalb
eines Kontraktes. Bei Erwartungen der Veränderung des Spreads als
Preisdifferenz zwischen einem Future mit näherem Erfüllungstermin
(Nearby-Kontrakt) und einem Future desselben Typs mit entfernterem
Fälligkeitstermin (Deferred-Kontrakt), kann der Marktteilnehmer die Entwicklung
des Kursunterschiedes nutzen (Cordero, R.
1987). In Erwartung eines steigenden Spread wird ein Kauf des Nearby-Kontrakts
und ein simultaner Verkauf des Deferred-Kontraktes vorgenommen (Spread-Kauf).
Da dem Aufbau einer Kaufposition in diesem Fall der gleichzeitige Aufbau einer
Verkaufsposition gegenübersteht, ist das Spreading nicht so risikoreich wie die
reine Spekulation.
Schließlich besteht die Möglichkeit, mit Futures durch
Arbitragestategien risikolose Gewinne zu erzielen. Dabei kann zum einen
derselbe Kontrakt am gleichen oder an verschiedenen Märkten einbezogen werden
(Intra-Market- bzw. Inter-Market-Arbitrage). Zum anderen lassen sich durch die
Ausnutzung von bestehenden Preisunterschieden zwischen Futures- und Kassamarkt
durch eine Cash-and-Carry-Arbitrage (bei Überbewertung des Futures) oder eine
Reverse-Cash-and-Carry-Arbitrage (bei Unterbewertung des Futures) ichere
Gewinne realisieren (EUREX 2006, ).
2. Hedging
Unter Hedging
im klassischen Sinn wird die Absicherung einer bestehenden oder noch
aufzubauenden Position gegen unerwünschte Marktentwicklungen durch ein Eingehen
einer adäquaten Gegenposition, im vorliegenden Fall mit Futures, verstanden.
Hierbei sollen evtl. auftretende marktinduzierte Verluste in der
Grundgeschäftsposition durch Gewinne in der Futures-Position aufgefangen
werden.
In einer weiteren Begriffsfassung von Hedging lassen sich
folgende Ansätze unterscheiden (Gray, R.
W./Rutledge, D. J. S. 1971;Ederington,
L. H. 1979; Steiner,
M./Meyer, F. 1993; Steiner,
M./Meyer, F. 1995):
-
Hedging zur Risikoreduktion (Hedging im klassischen
Sinn)
-
Hedging zur Erzielung von Basisgewinnen (Working, H.
1953)
-
Hedging unter portfoliotheoretischen Aspekten (Johnson, L.
L. 1960; Stein, J.
L. 1961).
Bei Hedging im klassischen Sinn steht die Eliminierung bzw.
Reduzierung des Risikos eines Grundgeschäfts im Vordergrund. Ziel ist es die
Verluste in der Grundposition, die auf Marktpreisänderungen zurückzuführen
sind, durch Gewinne in der Futureposition (Sicherungsgeschäft) möglichst
vollständig auszugleichen. Wird dies erreicht, so liegt ein „ perfect hedge “
vor, während bei Zielverfehlung es zu einem „ imperfect hedge “ kommt. Geht es um
die Absicherung eines Bestandes, z.B. Kurssicherung von Aktien, so spricht man
insbesondere bei der Rechnungslegung von „ fair value hedge “ , während die
Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen als „ cash flow hedge “ bezeichnet
wird.
Beim Hedging zur Erzielung von Basisgewinnen findet die
Erkenntnis Verwendung, dass Kassa- und Terminkurs nur unvollständig korreliert
sind. Die sich verändernde Differenz (Basis) zwischen Kassa- und Futurekurs,
speziell die Konvergenz des Futurekurses gegen den Kassakurs und die sich damit
während der Kontraktlaufzeit verringernde Basis, wird zur Erzielung von
Gewinnen genutzt. Trotz der grundsätzlich sicheren Konvergenz sind Futurekurs
und Kassakurs in der Realität des Börsenhandels aber oft erst in den letzten
Minuten vor Verfall identisch, so dass eine risikolose Glattstellung nicht
immer möglich ist. Die vermeintlich risikolose Arbitrage durch einen Basis
Trade kann dann zur Spekulation werden. Das Ergebnis des Hedging hängt somit
bei dieser Methode sehr stark von der richtigen Antizipation der
Basisänderungen ab.
Hedging unter portfoliotheoretischen Aspekten basiert auf der
Portfoliotheorie von Markowitz, . Es wird davon ausgegangen, dass
Hedging-Entscheidungen aufgrund des erwarteten Ertrages und des damit
verbundenen Ertragsrisikos getroffen werden. Quantifiziert werden die beiden
Größen über den Erwartungswert der Renditen und die Varianz bzw.
Standardabweichung der Renditen. Gesucht ist die Kombination aus Kassa- und
Terminpositionen die die Varianz der Portfoliorendite minimiert. Somit kommt
der Ermittlung des Verhältnisses (Hedge Ratio) zwischen dem Umfang der
einzusetzenden Terminkontrakte im Vergleich zum abzusichernden Grundgeschäft
eine wesentliche Bedeutung zu. Der Varianz-Minimierungsansatz wurde von
Ederington auf Hedging-Maßnahmen mit Financial Futures übertragen (Ederington,
L. H. 1979). Durch Bildung der partiellen Ableitung der Varianz des
gesamten Portfolios nach der Hedge Ratio und ihrer Nullsetzung ergibt sich:
Das negative Vorzeichen deutet darauf hin, dass zum Hedging
eine der Kassaposition entgegengesetzte Futuresposition eingegangen werden
muss. Die Hedge Ratio HR kann, soweit die Bedingungen hierfür gegeben sind,
über eine lineare Einfachregression zwischen den historischen Renditen des
Kassainstruments und des Futuretitels bestimmt werden. Es gilt dann:
Liegt der Regressionskoeffizient über 1 so sind entsprechend
mehr Futurekontrakte zu kaufen bzw. zu verkaufen, als dies bei einem
Koeffizienten unter 1 der Fall ist. Bei diesem als
Regressionskoeffizientenmethode bezeichneten Verfahren besteht das Problem,
dass es zu Strukturbrüchen kommen kann, d.h. der aus historischen Daten
ermittelte Regressionskoeffizient muss nicht mit dem in der Zukunft
auftretenden identisch sein. Neben der Regressionsfaktormethode sind in der
Praxis weitere Verfahren zur Bestimmung der Hedge-Ratio im Einsatz (Steiner,
M./Bruns, C. 2002).
Die Regressionskoeffizientenmethode kann bei Zinstiteln durch
die Berücksichtigung der Basiswertreaktion der einbezogenen Finanzinstrumente
auf Zinsänderungen zur Basis point value-Methode erweitert werden. Hierzu wird
die absolute Preisänderung des abzusichernden Kassainstruments und der
CtD-Anleihe bei einer Zinsänderung um einen Basispunkt (BP = 0,01) zueinander
in Beziehung gesetzt. Es ergibt sich dann folgende Hedge-Ratio HR:
Ein Instrument zur Berücksichtigung der Preissensitivität von
Anleihen ist die Macaulay-Duration. Mit ihrer Hilfe kann die durch abweichende
Kupons und Laufzeiten bedingte unterschiedliche Zinsempfindlichkeit bei nicht
flacher Zinsstrukturkurve berücksichtigt werden. Unter Einbeziehung des
Konversionsfaktors KF ergibt sich bei der Durationsmethode folgende Hedge-Ratio
HR:
Für die Absicherung von Aktienportfolios kann ebenfalls die
Regressionskoeffizientenmethode Verwendung finden. Darüber hinaus kann der
Betafaktor (Betafaktormethode) zur Ermittlung der zur Absicherung
erforderlichen Anzahl von Futurekontrakten herangezogen werden, so dass sich
z.B. für die Aktienindexfutures ergibt:
Hedgingoperationen mit Futures sind grundsätzlich dem
Basisrisiko ausgesetzt, das sich realisiert wenn der Futurekurs nicht mit dem
Fair Value übereinstimmt. Dies kann insbesondere dann auftreten, wenn eine dem
Hedging dienende Futureposition während der Kontraktlaufzeit glattgestellt
werden muss.
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