Inhaltsübersicht
I. Definitionen
und Einordnung
II. Begriff
der Erlösstelle und Aufgaben der Erlösstellenrechnung
III. Durchführung
der Erlösstellenrechnung
I. Definitionen und
Einordnung
In einer Markttransaktion wird der Wert des zu Gebenden und
des zu Erhaltenden festgestellt. Aus der Sicht des Anbieters ist der Erlös der
in Geldeinheiten ausgedrückte Wert des für seine Leistung zu Erhaltenden.
Dieser Wert ist nicht gleichzusetzen mit einem Finanzzufluss. Erstens bedeutet
die Einigung in der Markttransaktion nicht, dass Zug um Zug geleistet und
gezahlt wird, vielmehr kann die Zahlung später oder früher erfolgen. Zweitens
kann sich im nachhinein herausstellen, dass eine Zahlung überhaupt nicht oder
nicht in der ursprünglich vereinbarten Höhe erfolgt. Und drittens kann
vereinbart werden, dass der Käufer seine Verpflichtung aus der Markttransaktion
in einer Sachleistung erfüllt. Im Betrieblichen Rechnungswesen wird der Erlös
erfasst, wenn die Markttransaktion erfolgt ist und der Anbieter alles
seinerseits Erforderliche getan hat, um den Käufer in den Besitz der Sache zu
bringen (Realisation).
Die Bindung des Erlösbegriffes an die Markttransaktion ist in
der Literatur nicht durchgängig. Tatsächlich existieren unterschiedlich weite
Begriffsfassungen. Einerseits wird der Erlös enger definiert, indem er nur das
„ vom Abnehmer (Kunden) zu zahlende
geldliche Äquivalent “ (Riebel, P.
1994, S. 762), also den finanziellen Zufluß erfasst, andererseits auch
weiter, indem er den „ gesamten Wertzuwachs ?, der durch die Leistungserstellung
entsteht “ (Kolb, J.
1978, S. 38) einbezieht, somit auch den Wert für die nicht im Markt
abgesetzten Leistungsmengeneinheiten (kalkulatorischer Erlös, vgl. Kolb, J.
1978, S. 38 f.; Männel, W.
1992, S. 634). Eine Festlegung des Inhaltes des Erlösbegriffes sollte aus
dem Zweck der Rechnung resultieren. Als Aufgaben der Erlösrechnung sind die
Erlösdokumentation und über diese die Bereitstellung von Informationen für die
Erlösanalyse und Erlössteuerung sowie für die Erlösplanung
und Erlöskontrolle (vgl. Männel, W.
1993, Sp. 563) anzusehen. Diese Aufgaben unterstützen die Führung des
Geschäfts im Hinblick auf marktorientierte Ziele. Dem entspricht ein
Erlösbegriff, der sich an der Markttransaktion ausrichtet. In der Sprache der
Unternehmenspraxis wird dieser Erlösbegriff auch als Umsatzerlös (oder einfach
Umsatz) ausgedrückt. Er entspricht demnach nicht dem Leistungsbegriff im
internen Rechnungswesen.
Im System des Betrieblichen Rechnungswesens ist die
Erlösrechnung ein Teil der (wertmäßigen) Leistungs(ver)rechnung. Diese besteht
außer der Erlösrechnung aus der Bestandsrechnung und der Innerbetrieblichen
Leistungsrechnung (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 690). Eine solche wertmäßige
Leistungsrechnung ist das rechnerische Gegenstück zur Kostenrechnung und damit
Bestandteil der Erfolgsrechnung.
Abb. 1 gibt einen Überblick.
Abb. 1: Einordnung der Erlösstellenrechnung in das
Betriebliche Rechnungswesen
Die Erlösrechnung gliedert sich in die Erlösartenrechnung,
die Erlösstellenrechnung und die Erlösträgerrechnung. Die begriffliche
Entsprechung der Gliederung der Erlösrechnung zur Kostenarten-, Kostenstellen-
und Kostenträgerrechnung ist rein äußerlich. Es besteht keine inhaltliche
Korrespondenz in dem Sinne, dass die drei Teilrechnungen ohne weiteres
saldierungsfähig sind und jeweils zu Erfolgsgrößen führen. Die Dreiteilung der
Erlösrechnung in Erlösarten-, -stellen- und -trägerrechnung schafft vielmehr
ein System der Erlöserfassung, -gliederung, -planung und -kontrolle in drei
Dimensionen, die in sich jeweils den Gesamterlös abbilden. Erst unter
bestimmten Voraussetzungen können Ergebnisse der Erlösrechnung mit denen der
Kostenrechnung zusammengeführt werden.
Erlösarten sind die in einer Periode erfassten positiven und
negativen Bestandteile des Erlöses. Die positiven Erlösarten bestehen aus für
unterschiedliche Teilleistungen differenzierten Entgeltkomponenten
(Preiskomponenten), die Negativen stellen die Erlösminderungen (z.B. Rabatte,
Skonti, Boni) dar (vgl. Männel, W.
1993, Sp. 566).
Der Erlösträger ist aus Sicht des Anbieters der Gegenstand
der Markttransaktion. Dabei kann es sich um Produkte, Dienstleistungen, Bündel
derselben oder um einen Auftrag bzw. ein Projekt handeln. Die Erlösrechnung
stellt an die Gliederung der Erlösträger die Forderung, möglichst „ kleine “ ,
isolierbare und homogene (standardisierte) Erlöseinheiten ( „ Kaufeinheiten “ ,
vgl. Engelhardt,
W.H. 1977, S. 13) identifizierbar werden zu lassen. Eine
solche „ kleinste “ Erlöseinheit kann z.B. der Stückpreis für eine Produkt- oder
Dienstleistungseinheit sein, oder es kann sich um die Auftragsposition in einem
Auftrag handeln.
II. Begriff der Erlösstelle
und Aufgaben der Erlösstellenrechnung
Eine Erlösstelle ist ein definierter Entstehungsbereich von
Erlösen (vgl. Laßmann, G.
1968, S. 119 f.). Erlösstellen werden gebildet, um eine definierte
Kategorie von Erlösen zusammenzufassen, die in sich homogen in Bezug auf das
Definitionsmerkmal sind. Erlöse können beispielsweise nach Produktarten,
Vertriebsgebieten und Kundengruppen zusammengefasst werden. Zweck ist die
Gewinnung von Aussagen über die Struktur des Gesamterlöses, über ihre
Veränderung im Zeitablauf und über die Einflussgrößen des Gesamterlöses und
seiner Bestandteile. Der Definition des Erlöses gemäß wird die Bildung von
Erlösstellen aus Markttransaktionen bzw. Aggregaten von Markttransaktionen
abgeleitet. Männel unterscheidet sinnvollerweise zusätzlich zwischen einer
marktorientierten und einer leistungsorientierten Definition von Erlösstellen
(vgl. Männel, W.
1992, S. 652 f.). Werden Erlöse nach Kunden und Teilmärkten gegliedert,
so spricht er von Erlösquellen. Dem stehen leistungsorientierte Erlösstellen
gegenüber. Solche sind die Betriebsbereiche, welche die erlösbegründenden
Produkte oder Dienste erbringen sollen bzw. erbracht haben. Diese
Unterscheidung ermöglicht – unter Hinzuziehung entsprechend zugerechneter
Kostenwerte – die Bildung von Profit Centern.
Die Erlösstellenrechnung hat zwei unterschiedliche Aufgaben,
eine verrechnungstechnische Aufgabe sowie eine Lenkungsaufgabe. Die
verrechnungstechnische Aufgabe liegt in der Ermittlung von Vollerlösen bzw.
Durchschnittserlösen je Erlösträger. Die Lenkungsaufgabe richtet sich auf die
Planung und Kontrolle der Wirkungen absatzpolitischer Maßnahmen, indem nach den
Bezugsobjekten des Erlöses als Wirkungsgröße der Absatzpolitik gefragt wird.
III. Durchführung der
Erlösstellenrechnung
1. Die
verrechnungstechnische Aufgabe der Erlösstellenrechnung
Ausgangspunkt der Erlösstellenrechnung ist die zeitlich und
sachlich zweckentsprechende Gliederung der Erlösstellen. Je nach der
Schnittlegung, die für die Erlösstellen gefunden wird, werden sich Teile des
Gesamterlöses diesen Erlösstellen als Stelleneinzelerlöse zurechnen lassen. Es
wird jedoch unvermeidlich auch zu Stellengemeinerlösen kommen. Diese
Zurechnungsproblematik stellt sich formal in identischer Weise wie in der
Kostenstellenrechnung. Wenn nun der verrechnungstechnische Zweck der
Erlösstellenrechnung (auch) darauf abstellt, eine vollständige Durchrechnung
des gesamten Periodenerlöses des Unternehmens auf alle Erlösstellen vorzunehmen
(Vollerlösrechnung), dann übernehmen die Erlösstellen zusätzlich zu der
Lenkungsfunktion auch eine Erlösverrechnungsfunktion.
Da etliche Erlösarten in Bezug auf die kleinste Erlöseinheit
als Gemeinerlöse auftreten (z.B. Funktionsrabatte, kundenspezifische
Zahlungskonditionen, periodenbezogene Mengenrabatte), ist es mitunter z.B. für
die Ermittlung von stückbezogenen Erlösen je Erlösträger notwendig, Vollerlöse
der Erlösstellen zu bilden (Erlösschlüsselung) und unter Zuhilfenahme von Bezugsgrößen
durchschnittliche Nettoerlöse zu ermitteln. Besondere Bedeutung erlangt dieser
Rechenschritt insbesondere dann, wenn in einer Nettoerfolgsrechnung produktbezogene Nettoerfolge (Stückerfolge)
ermittelt werden sollen. Ein solcher Rechenschritt macht Erlösschlüsselung
unumgänglich. In diesem Sinne bildet die Erlösstellenrechnung ein notwendiges
Bindeglied zwischen der Erlösartenrechnung und der Erlösträgerstückrechnung
(vgl. Kloock,
J./Sieben, G./Schildbach, T. 1993, S. 166 – 169). Den
rechnerischen Aufbau einer solchen Rechnung zeigt z.B. Ewert/Wagenhofer (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 693).
Bei der Durchführung einer Erlösschlüsselung spielt ebenso
wie in der Kostenstellenrechnung die Wahl der Bezugsgröße eine ausschlaggebende
Rolle für die letztlich erreichte Erlösstruktur zwischen den Erlösstellen. Es
bieten sich verschiedene mögliche Bezugsgrößen
an, z.B. die Stückzahl, die Summe der Einzelerlöse oder spezifische
Erlösgrößen. Die in einer solchen Rechnung vorgenommene Proportionalisierung
bzw. Durchschnittsbildung stellt allerdings – wie auch in der
Gemeinkostenverrechnung der Kostenstellenrechnung – eine willkürliche Zurechnung dar, sodass bei der
Interpretation der so ermittelten Netto-Ergebnisse (Stückerlös bzw.
Stückgewinn) entsprechende Vorsicht geboten ist.
2. Die
Lenkungsaufgabe der Erlösstellenrechnung
a) Bezugsobjekte
und Bezugsobjekthierarchien der Erlösstellenrechnung
Die Lenkungsaufgabe der Erlösstellenrechnung besteht darin,
durch geeignete Erfassung und Gliederung des Periodengesamterlöses Aussagen
über die Struktur des Erlöses und seine Veränderungen zu erlangen
(Erlösanalyse), vor allem aber Erkenntnisse und Rückschlüsse über die
Erlöseinflussgrößen zu gewinnen, um über diese zu einer wirksamen Erlöspolitik
im Rahmen der Absatzpolitik zu gelangen. Das schließt eine Planung und
Kontrolle der Erlöse im Rahmen der Erlösstellenrechnung ein.
Die Lenkungsaufgabe der Erlösstellenrechnung verlangt
zunächst nach einer sachlichen Gliederung der Erlösstellen. Die sich
anbietenden Ebenen zur Abgrenzung von Erlösstellen sind
-
die an der Absatzleistung
orientierte Stellenbildung (Produkte, Dienstleistungen und/oder
Zusammenfassung zu Gruppen derselben),
-
die an Marktkriterien
orientierte Stellenbildung (regionale Teilmärkte, Vertriebsstufen,
Vertriebsmethoden, Endkunden-Segmente, bedeutende Einzelkunden) und
-
eine Stellenbildung,
die sich an organisatorischen oder rechnungstheoretischen Gesichtspunkten
orientiert.
Nun kommt es allerdings nicht darauf an, den Gesamterlös
einer Periode nach beliebigen oder gar allen denkbaren Kriterien aufzugliedern,
sondern es muss ein den betrieblichen und marktlichen Gegebenheiten sowie den
erlöspolitischen Zielen entsprechender Zuschnitt der Erlösstellen gefunden
werden. Als betriebliche Gegebenheiten sind insbesondere der Geschäftstyp, die
Produktionsstruktur, die Produkt- und Programmstruktur, die organisatorische
Aufstellung im Vertrieb sowie die Organisationsstruktur (Zuschnitt der Erlös-
und Ergebnisverantwortung) anzusehen. Die marktlichen Gegebenheiten liegen
insbesondere in der Zahl der Marktstufen, die erfasst werden (einstufige, zwei-
oder mehrstufige Marktbearbeitung), der Unterschiedlichkeit der Vertriebswege
(ein-, zwei- oder mehrgleisiger Vertrieb), der regionalen Vertriebsstruktur
(entsprechend der Größe des räumlich relevanten Marktes), der Größenverteilung
der Kunden (A-, B-, C- Kunden), der Größenverteilung der Aufträge (A-, B-, C-
Aufträge) und schließlich der Kontinuität bzw. Diskontinuität des
Auftragseingangs.
Ein Bezugsobjekt ist eine mehr oder weniger stark aggregierte
Zusammenfassung von Erlösen. Die Nähe des Begriffs der Erlösstelle zu dem des
Absatzsegments und dem Konzept der Marktsegmentierung ist nicht zu übersehen.
Sowohl bei der Absatzsegmentrechnung bzw. der Marktsegmentierung als auch bei
der Erlösstellenrechnung geht es darum, solche Erlösentstehungsbereiche
zusammenzufassen, welche die Erlöswirkungen geplanter oder durchgeführter
absatzpolitischer Maßnahmen (d.h. von Erlöseinflussgrößen) sichtbar machen.
Gleichwohl ist der Begriff der Erlösstelle weiter als der des Marktsegmentes.
Erlösstellen entstehen durch Aggregation von Erlöseinheiten.
Als Grenzwerte der Aggregation liegen auf der einen Seite die kleinste denkbare
„ Kaufeinheit “ , auf der anderen Seite der Gesamtumsatz des Unternehmens in der
betrachteten Periode. Eine Charakterisierung der Bezugsobjekte kann aufgrund des
Verhältnisses zur Einzeltransaktion vorgenommen werden (vgl. Plinke,
W./Rese, M. 2000, S. 697). Zum einen gibt es Bezugsobjekte,
die Bestandteil einer Transaktion sind (Produkt, Dienstleistung etc.). Zum
anderen existieren solche, die mehrere
Transaktionen umfassen (Kunde, Verkaufsgebiet etc.). Riebel, P. hat schon
1964 darauf hingewiesen, dass die Bezugsobjekte in einer hierarchischen
Verknüpfung gesehen und für Analysezwecke entsprechend angeordnet werden
können. Deshalb müssen Bezugsobjekte der Erlösrechnung auch danach
unterschieden werden, ob sie sich in eine hierarchische Beziehung bringen lassen
oder nicht. Abb. 2 verdeutlicht den Riebel\'schen Ansatz zur Gliederung des
Gesamtumsatzes.
Abb. 2: Hierarchie der Bezugsobjekte für die Bildung von
Erlösstellen (Quelle: Riebel, P.
1994, S. 180)
Die Verbindungspfeile geben die jeweiligen Beziehungen an:
Ein durchgezogener Pfeil steht für eine eindeutige Hierarchiebeziehung. Die
Pfeilspitze weist dabei in Richtung des umfassenderen Bezugsobjektes (z.B.
Auftrag – Auftragsart – Gesamtumsatz). Die gestrichelten Pfeile zeigen die
hierarchische Unterordnung, für die ebenfalls marktgerichtete Entscheidungen
getroffen werden können (z.B. Kundengruppen in Verkaufsgebieten), die jedoch
nicht zwingend eine hierarchische Beziehung aufweisen.
Die passende Art der Auswahl von Bezugsobjekten und damit der
angemessene Zuschnitt von Erlösstellen ergeben sich aus den Planungs- und
Kontrollbedürfnissen der Absatzpolitik. Eine für absatzpolitische Zwecke
naheliegende Auswertungsstruktur stellt die zweidimensionale
Erlösstellenrechnung nach Produkten und Kunden dar, wie sie beispielhaft in
Abb. 3 dargestellt wird.
Abb. 3: Kundenbezogene und produktbezogene Erfassung von
Erlösen (entnommen aus Männel, W.
1993, Sp. 567)
b) Probleme
der Erlöszurechnung
Die in Abb. 2 vorgestellte Bezugsobjekthierarchie schafft
Voraussetzungen für die Zuordnung von Erlösen zu einer Erlösstelle. Wenn
bestimmte absatzpolitische Maßnahmen nicht eindeutig und ausschließlich in
ihrer Wirkung auf ein Bezugsobjekt begrenzt werden können, entstehen in Bezug
auf dieses Bezugsobjekt Gemeinerlöse.
Je stärker die Erlösstellengliederung darauf gerichtet ist,
„ saubere “ Erlöszurechnungen zu ermöglichen, d.h. die Problematik von
Gemeinerlösen zu umgehen, desto „ größer “ werden die Erlösstellen, und
umgekehrt: je detaillierter und spezifischer die Erlösstellengliederung in
Bezug auf die Analyse, Planung und Kontrolle der absatzpolitischen Maßnahmen
zugeschnitten wird, desto wahrscheinlicher und desto gravierender wird das
Problem der Gemeinerlöse auftreten.
Erlösstellenübergreifende Erlösverbunde entstehen durch die
Gestaltung der Angebotspolitik (siehe Abb. 4). Aber auch der Nachfrager
seinerseits bewirkt durch sein Nachfrageverhalten die Entstehung von
Erlösverbunden, teils, weil der Anbieter durch seine Gestaltung des Angebots
darauf abzielt, teils, ohne dass der Anbieter etwas dazu tut (vgl. Engelhardt,
W.H. 1976, S. 80 und 83).
Abb. 4: Angebots- und Nachfrageverbund als Ursache von
Erlösverbunden (in Anlehnung an Engelhardt,
W. 1976, S. 80 und 83)
Unter den Sachzwängen und den Maßnahmen des Anbieters in Abb.
4, die zu einem Angebotsverbund führen (können), sind es vor allem die
nachfragebedingten Angebotsverbunde (= Absatzverbunde), die durch
gezielten Einsatz des absatzpolitischen Instrumentariums Erlösverbunde über
Transaktionen und über Kunden hinweg herbeiführen sollen. Das absatzpolitische
Instrumentarium des Anbieters ist in allen Instrumenten reich an
Wirkungspotenzial, um Carry-over-Effekte
zu erzielen, die durch horizontale oder vertikale Wirkungsübertragungen
Erlösverbunde nach sich ziehen. Dazu gehören nicht nur die Preis- und
Rabattpolitik, sondern auch die Produktpolitik, insbesondere die
Dienstleistungspolitik, aber auch die Werbung und die Vertriebsgestaltung. Alle
Maßnahmen, die geeignet sind, Kundentreue zu erzeugen, zerstören den Charakter
von Einzelerlösen bei der Erlösstelle „ Auftrag “ ; alle Maßnahmen der
Imagewerbung zerstören im Prinzip den Charakter von Einzelerlösen bei den
Erlösstellen „ Produkt “ und „ Produktgruppe “ , wenn sie unter dem Schirm einer
Marke zusammengefasst sind; etc.
c) Planung
und Kontrolle des Erlöses in der Erlösstellenrechnung
Die größte absatzpolitische Bedeutung erlangt die
Erlösstellenrechnung, wenn sie als Planungs- und Kontrollrechnung durchgeführt
wird. Die Erlösrechnung als Soll-Rechnung dient der Ermittlung von Planerlösen.
Durch die Saldierung von entscheidungsrelevanten Planerlösen und Plankosten,
die aus der Grenzplanerlös- bzw. Grenzplankostenrechnung
hervorgehen, werden in der Deckungsbeitragsrechnung schließlich erfolgsoptimale
Lösungen von Entscheidungsproblemen möglich.
Der Einsatz der Erlösplanung und -kontrolle im Unternehmen
wirft verschiedene Grundprobleme auf (vgl. Powelz, H.
1984, S. 1091). Eine besondere Schwierigkeit besteht im Grad der
Aggregation der Erlöse. Der Aggregationsgrad muss einerseits Erfordernissen,
wie der Wirtschaftlichkeit und Übersichtlichkeit gerecht werden, aber
andererseits auch der Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung
folgeleisten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass schon wenige grob
gegliederte Erlösstellen wichtige Erkenntnisse z.B. für die Absatzsteuerung
liefern (vgl. Laßmann, G.
1979, S. 141). Mit zunehmender Aggregation der Erlöseinheiten gewinnt das
Problem der Durchschnittspreise an Bedeutung, wodurch sich aufgrund der
notwendigen Schlüsselung gravierende Verzerrungen ergeben können. Bei der
Soll-Rechnung sind ferner Unsicherheiten bei den Plangrößen zu berücksichtigen,
welche bei Prognosen von Absatzmengen und Preisen der Zukunft entstehen. Eine
detaillierte Erfassung der Erlösgrößen kann Prognosefehler reduzieren, diese
aber nicht beseitigen.
Erlösfunktionen stellen den Erlös in Abhängigkeit seiner
Erlöseinflussgrößen dar. Sie bilden analog zur Kostenbetrachtung ein wichtiges Instrument
der Erlösrechnung und dienen der Ermittlung von Erlösabweichungen sowie der
Prognose im Rahmen der Erlösplanung. Die Erlösfunktion wird um so komplexer, je
stärker der Preis differenziert wird (Erlösarten), vor allem je mehr
Preisbezugsbasen gegeben sind. Preisdifferenzierung und Rabattstaffeln führen
dazu, dass in der Praxis meist gebrochene Erlösfunktionen anzutreffen sind. Im
Unterschied zur Kostenbetrachtung stehen Einflussgrößen des Erlöses oft in
Korrelation. Auch ist ein wesentlich stärkerer Einfluss nicht kontrollierbarer
Größen auf Ist-Erlöse zu berücksichtigen, die als Nebenbedingungen in die
Absatzdisposition einbezogen werden müssen (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 375). Die Analyse der
Ist-Soll-Erlösabweichung darf sich dabei nicht auf eine symptomorientierte
Analyse von Preis- und Mengenabweichungen beschränken, sie muss vielmehr die Ursachen der Abweichung aufdecken. Dazu
werden weitere Einflussgrößen, wie die Veränderung des Preisniveaus und des
Marktvolumens der Branche als exogene Größen sowie Effektivitätsabweichungen,
Planabweichung und Realisationsabweichung als endogene Faktoren zur Erklärung
benötigt (vgl. Albers, S.
1989, S. 640). Schwierigkeiten treten insbesondere bei der
Identifizierung von Einflussgrößen sowie der Schätzung entsprechender
multivariater Erlösfunktionen auf. Problematisch ist weiterhin die Formalisierbarkeit und Standardisierbarkeit
der Erlöseinflüsse und der Beziehungen zwischen den Objekten, da Erlöse im
Gegensatz zu Kosten nur begrenzt auf technologisch determinierten
Funktionszusammenhängen beruhen und stärker dem Einfluss menschlicher
Verhaltensweisen unterliegen.
3. Gestaltungsmöglichkeiten
der Erlösstellenrechnung
Planung, Lenkung und Kontrolle des Erlöses machen nur Sinn,
wenn die Erlöse durch Entscheidungen steuerbar sind. Dies setzt die
absatzentscheidungsorientierte Bildung von Erlösentstehungsbereichen voraus.
Nur wenn sich Erlösstellen auf die Wirkungsstrecke von Entscheidungen beziehen,
sind Aussagen über die Auswirkungen von Maßnahmen im Marketing-Mix möglich.
Stimmen Entscheidungsbereiche und Erlösverantwortungsbereiche
nicht überein, so ist eine Verantwortungszuordnung der Erlösstellen notwendig.
Nur wenn jeweils ein Mitarbeiter die Verantwortung für Erlösabweichungen im
Sinne einer Zielvereinbarung trägt, können Planerlöse sinnvoll als
Vergleichsgrößen herangezogen werden (vgl. Nießen, W.
1982, S. 150).
Die praktische Umsetzung der Erlösstellenrechnung mit
modernen Informationssystemen stellt hohe Anforderungen an die
Datenbanktauglichkeit. Entscheidend ist die Implementation flexibler
Informationsverarbeitungsprozesse, welche die Anpassungsfähigkeit eines
spezifischen Erlösrechnungssystems an veränderte Umweltbedingungen
sicherstellen. So kann die Erlösrechnung als Frühwarnsystem zur frühzeitigen
Erkennung von Planabweichungen eingesetzt werden. Dabei erfordert die flexible
Gestaltung von Reports ein differenziertes Bezugsgrößensystem, das in einer
objektorientierten Datenbank abgebildet wird (vgl. Stöppler,
S./Fischer, R./Rogalski, M. 1992, S. 595). Entscheidend ist
die multidimensionale Verknüpfbarkeit der Bezugsobjekte, etwa zur Bildung
problemadäquater Bezugsgrößenhierarchien. Aufgrund der engen Verbundenheit mit
anderen Informationssystemen im Unternehmen kommt der Koordinations- und Integrationsfähigkeit hohe Bedeutung zu. Ziel
ist die Zusammenführung der Erlösrechnung mit der Kostenrechnung zu einem
integrierten Controllingsystem als Gesamtplanungssystem des Unternehmens.
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