Inhaltsübersicht
I. Einführung
II. Modelle
des vollkommenen Kapitalmarktes
III. Modelle
des unvollkommenen Kapitalmarktes
I. Einführung
Kapitalmarkt wird in diesem Beitrag verstanden als
Oberbegriff für alle Finanztitelmärkte. Primär- und Sekundärmärkte sind damit
gleichermaßen einbezogen wie Märkte für derivative Finanzinstrumente.
Kapitalmarktmodelle sind zumeist Modelle der Determinanten
von Wertpapierpreisen im Marktgleichgewicht. Es überwiegen statische
Gleichgewichtsmodelle, die nur Aussagen über den Gleichgewichtszustand machen.
Modelle zur Erklärung von Preisbewegungen treten demgegenüber in den
Hintergrund. Kapitalmarktgleichgewichte sind charakterisiert durch eine Menge
von Wertpapierpreisen, bei denen kein Individuum seine Dispositionen ändern möchte
und zugleich der Markt geräumt ist. Im Falle von Modellen eines Marktes mit
asymmetrischer Informationsverteilung erhält auch die Konsistenz der
Erwartungsbildung der Marktteilnehmer (rationale Erwartungen) als
Gleichgewichtsbedingung Bedeutung.
Neoklassische Kapitalmarktmodelle bilden einen vollkommenen
Markt ab, der gekennzeichnet ist durch freien Marktzugang sowie das Fehlen von
Transaktionskosten, insbesondere Informationskosten, und staatlicher Eingriffe.
Die Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärmarkt ist dann überflüssig.
Unter den Ansätzen für einen unvollkommenen Kapitalmarkt sind die Modelle der
Institutionenökonomik und der Marktmikrostruktur hervorzuheben. Der zentrale
Unterschied zum vollkommenen Markt ist die Annahme einer asymmetrischen
Informationsverteilung zwischen den handelnden Akteuren, die ihrerseits als
Folge einer nicht kostenlosen Informationsbeschaffung und -verarbeitung
interpretiert werden kann.
Ein wesentlicher Teil der Bedeutung von Kapitalmarktmodellen
liegt darin, dass sie als Basis für eine Theorie finanzwirtschaftlicher
Entscheidungen in Unternehmungen verwendet werden können. Der Anknüpfungspunkt
besteht in der Zielsetzung der Maximierung des Marktwertes der Unternehmung,
also der Summe der Marktwerte aller von einer Unternehmung ausgegebenen
Finanzierungstitel (Grossman,
S.J./Stiglitz, J.E. 1977; Wilhelm, J.
1983).
II. Modelle des vollkommenen
Kapitalmarktes
1. Bewertung von Zahlungen bei sicheren
Erwartungen
Herrschen über die künftigen Entwicklungen sichere
Erwartungen, verbleibt lediglich der intertemporale Tausch von Zahlungen über
den Kapitalmarkt zu untersuchen. Infolge der oben beschriebenen Eigenschaften
des vollkommenen Kapitalmarktes muss es einen einzigen Zinssatz (r) geben, zu
dem jetzige Geldbeträge in künftige transformiert werden können und umgekehrt (Fisher, I.
1930). Der Preis (P) eines Finanzierungstitels entspricht dem Barwert des mit
diesem Titel verbundenen Zahlungsstroms Z = (Z1, ..., ZT):
Die Barwertformel kann durch Einbeziehung unterschiedlicher
Zinssätze für verschiedene Zeitspannen modifiziert werden (Schneider, E.
1951). Für die Vereinbarkeit mit einem Marktgleichgewicht muss die
Zinsstrukturkurve der Bedingung der Arbitragefreiheit (Abschnitt II.2.b)
genügen (Kruschwitz,
L. 2004).
2. Bewertung von Zahlungen bei unsicheren
Erwartungen
In Kapitalmarktmodellen für den Fall unsicherer Erwartungen
rückt die Risikoallokation in den Mittelpunkt. Zwei Gruppen von Ansätzen sind
dabei zu unterscheiden: die Ableitung von Aussagen über absolute Preise auf der
Basis von konkreten Annahmen über das Anlegerverhalten (insb. Bernoulli-Prinzip
oder [μ,σ]-Prinzip) sowie die Ableitung von Aussagen über die
Relation von Wertpapierpreisen auf der Basis notwendiger
Gleichgewichtsbedingungen (Prinzip der Arbitragefreiheit).
a) Absolute Bewertung
Als das zentrale Gleichgewichtsmodell der
Finanzierungstheorie lässt sich das Capital Asset Pricing Model (CAPM)
bezeichnen. Grundlage des CAPM ist die Prämisse, dass Kapitalanleger sich
rational im Sinne der Portefeuilletheorie (Markowitz,
H.M. 1952; Tobin, 1958)
verhalten. Demnach orientieren sich die Anleger an Erwartungswert und Varianz
der unsicheren Portefeuillerendite, die sie bei einem gegebenen Budget am Ende
des einperiodigen Zeithorizonts erzielen. Wenn zusätzlich alle Anleger die
gleichen Erwartungen über Erwartungswerte, Varianzen und Kovarianzen der
Wertpapierrenditen haben, lassen sich interessante Aussagen über das
Marktgleichgewicht ableiten (Sharpe, W. F.
1964; Mossin, J.
1966). Die zentralen Ergebnisse des CAPM sind:
1.
Jeder Anleger hält unabhängig von seiner individuellen
Risikoaversion ein Portefeuille, das sich zusammensetzt aus einem Anteil am
Marktportefeuille und einer Verschuldung oder Anlage im Wertpapier mit
risikoloser Rendite. Das Marktportefeuille ist das Portefeuille, welches alle
Wertpapiere mit unsicherer Rendite enthält.
2.
Die Bewertungsgleichung des CAPM ist linear in den
bewertungsrelevanten Merkmalen (Erwartungswert und Risikomaß) eines
Zahlungsstroms.
3.
Der Maßstab für das Risiko eines Wertpapiers ist die Kovarianz
seiner Rendite mit der Rendite des Marktportefeuilles. Entscheidend ist also
nicht das Risiko eines Wertpapiers an sich, sondern nur das systematische
Risiko, also der Beitrag des Wertpapiers zum Risiko des Marktportefeuilles.
Zum CAPM gibt es zahlreiche Modifikationen. Hervorzuheben
sind die Varianten ohne risikolose Anlage- und Verschuldungsmöglichkeit (Black, F.
1972), mit unsicheren Einkommensbestandteilen, die im Gegensatz zu Wertpapieren
nicht handelbar sind (Mayers, D.
1972), sowie eine dynamische, zeitkontinuierliche Betrachtung (Merton, R.C.
1973a).
Eine andere Konzeption für ein Gleichgewicht auf einem
vollkommenen Kapitalmarkt stammt von Arrow/Debreu
(Arrow, K.J.
1964). Sie unterscheiden Güter, also auch Zahlungen, danach, in welchem der
denkbaren Zustände sie den Marktteilnehmern zukommen. Finanztitel beinhalten
demnach zustandsspezifische Zahlungsansprüche ( „ state-contingent claims “ ). Für
den Anspruch auf eine Zahlungseinheit, die in einem bestimmten Zustand
geleistet wird ( „ elementares Wertpapier “ ), lässt sich ein Preis in Abhängigkeit
der Präferenzen der Marktteilnehmer ermitteln. Jedes weitere Wertpapier kann
als Kombination dieser elementaren Wertpapiere reproduziert und aufgrund des
Prinzips der Arbitragefreiheit (siehe II.2.b) eindeutig bewertet werden.
Schließlich ist die von Ross entwickelte Arbitrage Pricing
Theory (APT) zu nennen. Sie hat das Ziel einer präferenzfreien Bewertung von
Zahlungsströmen (Ross, 1976).
Ausgangspunkt ist die Annahme, dass sich die Wertpapierrenditen durch ein
Mehrfaktorenmodell beschreiben lassen, wobei die Residuen untereinander und
gegenüber den Faktoren unkorreliert sind. Allerdings gilt diese Annahme als
„ fragwürdig “ und „ in ihren Implikationen schwer zu durchschauen “ (Wilhelm, J.
1981; Wilhelm, J.
1985; kritisch Kruschwitz,
L./Löffler, A. 1997).
b) Relative Bewertung auf Basis der
Arbitragefreiheit
Die folgenden Modelle beschränken sich, anders als die bisher
angesprochenen, auf die Verwendung der Arbitragefreiheit als notwendige
Gleichgewichtsbedingung.
Allgemein formuliert besagt das Prinzip der
Arbitragefreiheit, dass äquivalente Positionen gleiche Preise haben müssen und
dass eine dominante Position einen höheren Preis haben muss als die dominierte.
Zwei Zahlungspositionen Z1 und Z2 heißen äquivalent, wenn die eine Position in
jedem Zustand die gleiche Einzahlung erbringt wie die andere Position. Eine
Position dominiert eine andere, wenn Erstere in keinem Zustand eine geringere
und in mindestens einem Zustand eine höhere Einzahlung erbringt.
Bei Verletzung der Arbitragefreiheit könnten
Arbitragehandlungen vorgenommen werden, die bei äquivalenten Zahlungspositionen
ein höheres Gegenwartsvermögen oder eine dominante Zahlungsposition bei
unverändertem Gegenwartsvermögen ermöglichen. Somit wird deutlich, dass
Arbitragefreiheit eine notwendige Bedingung für ein Gleichgewicht ist.
Erforderliche Verhaltensannahme ist lediglich, dass ein größeres Vermögen einem
geringeren stets vorgezogen wird.
Aus der Arbitragefreiheit folgt unmittelbar die
Wertadditivität (Varian, H.R.
1987), das heißt, es muss gelten:
Die Wertadditivität (oder gleichbedeutend die Linearität)
einer Bewertungsfunktion ist eine hervorzuhebende Eigenschaft, weil sich daraus
weitreichende Implikationen für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
ableiten lassen (Franke,
G./Hax, H. 2004).
Eine auch empirisch bewährte Anwendung des Prinzips der
Arbitragefreiheit liegt in der Bewertung von derivativen Wertpapieren. Sie
verbriefen Zahlungsansprüche, die vom Wert eines anderen Wertpapiers abhängen.
Die bekannteste dieser Anwendungen ist die Optionsbewertung. Aus den Aussagen
über äquivalente und dominante Positionen lassen sich Wertunter- und
-obergrenzen ableiten (Merton, R.C.
1973b). Wird außerdem für die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basistitels
ein konkreter stochastischer Prozess vorgegeben, so lässt sich der Optionswert
genau angeben (Black,
F./Scholes, M.J. 1973; Cox,
J.C./Ross, S.A./Rubinstein, M. 1979). Ausgangspunkt des
Bewertungsansatzes ist die Bedingung, dass sich durch geeignete Kombination
einer Kaufoption mit dem Leerverkauf der zugrunde liegenden Aktie ein
Portefeuille mit einer risikolosen Wertentwicklung rekonstruieren lässt. Aus
Gründen der Arbitragefreiheit muss dieses Portefeuille die gleiche Rendite erzielen
wie ein risikoloses Wertpapier.
Ähnlich kann man bei der Bewertung von Bezugsrechten vorgehen
(Krümmel, H.-J.
1964; Hax, H.
1971). Die Konstruktion äquivalenter Positionen und das Prinzip der
Arbitragefreiheit liefern die theoretische Fundierung für den „ rechnerischen
Wert des Bezugsrechts “ und die „ Mischkursformel “ für den Preis einer Aktie nach
Kapitalerhöhung, zwei Gleichungen also, die sich auch praktisch bewährt haben.
III. Modelle des
unvollkommenen Kapitalmarktes
Im Mittelpunkt der hier behandelten Modelle stehen
Marktunvollkommenheiten in Form von Transaktionskosten, insbesondere
Informationskosten. Deren Analyse hat sich für die Erklärung von Institutionen
und empirischen Regelmäßigkeiten als besonders fruchtbar erwiesen. Überdies
eignet sich diese Sichtweise besonders gut für die Behandlung spezifischer
Probleme kleiner und mittlerer Unternehmen (Neus, W.
1995). Im Mittelpunkt steht nicht mehr allein der Handel von
Zahlungsansprüchen, von Bedeutung sind nun auch Informations- und
Einwirkungsrechte. Die Unterscheidung in Modelle des Primär- und
Sekundärmarktes gewinnt an Bedeutung. Auf der Schnittstelle zwischen Primär-
und Sekundärmarkt liegt das Underpricing-Phänomen.
1. Primärmarktmodelle
Die Modelle unterscheiden sich nach der Art der unterstellten
Informationsasymmetrie. Vor der Emission sind Kapitalanleger schlechter über
die mit den Wertpapieren verbundenen Ertragsaussichten informiert als der
Emittent (Qualitätsunsicherheit). Nach der Emission gibt es Handlungen der
Emittenten, die zwar den Erfolg beeinflussen, für die Anleger jedoch nicht
beobachtbar sind (Verhaltensunsicherheit).
a) Informationsvorsprung vor Emission
Zunächst wird davon ausgegangen, dass der Erwerber eines
Finanzierungstitels über wesentliche Eigenschaften des aus der zu
finanzierenden Investition resultierenden Cashflows
weniger gut informiert ist als der Emittent.
Seit Akerlof (Akerlof, G.A.
1970) ist bekannt, dass diese Informationsdefizite auf Nachfragerseite dazu
führen können, dass nur die schlechteste Qualität gehandelt wird (Adverse
Selection). Eine Lösung dieses Problems besteht in der Informationsübermittlung
(Signaling), wobei das zentrale Problem deren Glaubwürdigkeit ist. Signale sind
glaubwürdig, wenn die Differenz zwischen Signalerträgen und Signalkosten
positiv mit dem wertsteigernden, zu signalisierenden Merkmal korreliert ist (Spence, M.
1973; Hartmann-Wendels,
T. 1986).
Für Kapitalmärkte gibt es zahlreiche Signaling-Modelle. Bei Leland/Pyle (Leland,
H.E./Pyle, D.H. 1977) ist der bei einer Aktienemission vom Unternehmer
nicht veräußerte Aktienanteil ein Signal für den Erwartungswert des Cashflows.
Bei Ross (Ross, S.A.
1977) ist der Verschuldungsgrad ein Signal für das Insolvenzrisiko. Bei Bhattacharya (Bhattacharya,
S. 1979) und Miller/Rock (Miller, M.
H./Rock, K. 1985) wird mit der Dividendenhöhe der Wert der
Unternehmung signalisiert. Bei Bester
(Bester, H.
1985) wählen Kreditnehmer eine dem Risiko entsprechende Kombination von
Kreditzins und Kreditsicherheit. Erstreckt sich die Informationsasymmetrie auf
mehrere Parameter, so ist ein multivariates Signaling erforderlich (Grinblatt,
M./Hwang, C.Y. 1989).
b) Informationsvorsprung nach Emission
Der Unternehmer beeinflusst durch seine Handlungen nach der
Emission die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Cashflows. Generell können
Handlungen nicht vertraglich festgeschrieben werden, wenn sie von den
Financiers oder von Dritten nicht beobachtbar und daher nicht durchsetzbar
sind.
In hier anknüpfenden Kapitalmarktmodellen sind sich die
Financiers bewusst, dass der Unternehmer den ihm entstandenen
Handlungsspielraum zu seinen Gunsten ausnutzt, auch wenn dies ein Abweichen von
der marktwertmaximierenden Unternehmenspolitik bedeutet (Moral Hazard). Ein
solches Verhalten ist zwar nach Abschluss des Vertrages rational, es erhöht
aber ex ante die Kapitalkosten. Deshalb versucht der Unternehmer, die finanzierungsbedingten
Fehlanreize durch eine geeignete Vertragsgestaltung zu begrenzen. Daraus
ergeben sich zwei Fragestellungen für Kapitalmarktmodelle:
1.
Durch welche Fehlanreize sind Moral-Hazard-Situationen
gekennzeichnet?
2.
Wie sehen effiziente Lösungen für diese Probleme aus?
Die Art der Fehlanreize variiert stark mit den
Finanzierungstiteln, die emittiert werden.
Im Falle der Kreditfinanzierung führt die Kombination des
Festbetragsanspruchs für die Financiers mit der Begrenzung der Haftung des
Unternehmers zu zwei Fehlanreizen:
1.
Aufgrund der im Falle einer positiven
Insolvenzwahrscheinlichkeit asymmetrischen Partizipation an Gewinnen und
Verlusten ist es für den Unternehmer vorteilhaft, die Riskanz von
Investitionen nachvertraglich zu erhöhen. Aus demselben Grund wird er
zusätzliche Investitionen durchführen, die einseitig die Kreditgeber einem
Verlustrisiko aussetzen. Beides kann als Risikoanreizproblem bezeichnet
werden (Jensen,
M.C./Meckling, W.H. 1976).
2.
Der Unternehmer wird Investitionen trotz eines
positiven Kapitalwerts nicht durchführen, wenn die damit verbundene
Marktwertsteigerung ausschließlich den Kreditgebern zugute kommt, weil das
Insolvenzrisiko verringert wird. Dies bezeichnet man als
Unterinvestitionsproblem (Myers, S.C.
1977).
Die bei Beteiligungsfinanzierung auftretenden Probleme sind
durch das Auseinanderfallen privater und sozialer Kosten bzw. Erträge von
Aktionen des Unternehmers gekennzeichnet: Der Unternehmer kann sich nur einen
Teil der Erträge von wertsteigernden, für ihn persönlich aber kostenträchtigen
Handlungen aneignen. Ebenso hat er nur einen Teil der Marktwertminderungen zu
tragen, die durch Handlungen hervorgerufen werden, die ihm allein einen
persönlichen Nutzen erbringen. Beispiele für ein solches Verhalten sind
überhöhter Konsum am Arbeitsplatz (Jensen, M.C./Meckling,
W.H. 1976) und zu geringer Einsatz des Faktors dispositive Arbeit (Holmström, B.
1979; Laux, H.
1998). Fehlanreize lassen sich auch hinsichtlich der Investitionen belegen (Grossman,
S.J./Hart, O.D. 1982).
Der zweite Schwerpunkt in der Literatur zu
Moral-Hazard-Problemen sind die Problemlösungsmechanismen. Diese lassen sich
einteilen in die Zuordnung von Zahlungen, also die Vermittlung von monetären
Anreizen, und in die Verringerung des diskretionären Handlungsspielraums, der
ursächlich für die Agency-Kosten ist.
Im Hinblick auf die monetären Anreize unterscheiden sich die
Modellergebnisse danach, welches die unbeobachtbaren Handlungen sind und welche
Aufteilungen des Cashflows zugelassen werden. Ein Ergebnis kann dennoch als von
allgemeiner Bedeutung festgehalten werden: Es besteht bei allseitiger
Risikoaversion ein unvermeidbarer Zielkonflikt zwischen der Vermittlung von
Anreizen und der Risikoallokation. Besonders deutlich wird dies, wenn man
lineare Verteilungsregeln für den Cashflow vorgibt (Spremann, K.
1987). Von größerer praktischer Bedeutung sind abschnittsweise lineare
Verteilungen, wie sie auch Aktienoptionsplänen zugrunde liegen (Breuer, W.
1995; Laux, H.
1998).
Da die Probleme aus dem diskretionären Handlungsspielraum
herrühren, liegt es nahe, diesen Spielraum selbst zu beschränken. Unter diesem
Gesichtspunkt werden vielfältige Vertragsklauseln und institutionelle
Regelungen diskutiert (Smith,
C.W./Warner, J.B. 1979). Ihr Schwachpunkt liegt darin, dass auch der
Spielraum zur produktiven Ausnutzung der überlegenen Information eingeschränkt
wird.
Zu den vorgetragenen Grundüberlegungen gibt es zahlreiche
Verfeinerungen, darunter:
1.
Auf der Basis linearer Verteilungsregeln existieren
Ansätze zur Integration von Moral-Hazard-Problemen in ein
Kapitalmarktgleichgewicht (Neus, W.
1989; Laux, H.
1998).
2.
Insbesondere in Modellen, die von einer asymmetrischen
Informationsverteilung hinsichtlich des zu verteilenden Cashflows ausgehen,
werden die Finanzierungsformen endogen bestimmt und nicht vorgegeben (Gale,
D./Hellwig, M. 1985; Nippel, P.
1994).
3.
Ansätze zur Integration von Moral Hazard und Adverse
Selection gibt es in allgemeinen Darstellungen (Baron, D.P.
1982) und in einfacheren Modellen, die häufig an der linearen Ergebnisverteilung
anknüpfen (Darrough,
M.N./Stoughton, N.M. 1986; Neus,
W./Nippel, P. 1992).
2. Sekundärmarktmodelle
Im Rahmen der Behandlung von Sekundärmarktmodellen für den
Fall des unvollkommenen Marktes sind zwei Schwerpunkte zu erkennen, nämlich der
Informationsgehalt von Wertpapierpreisen und die Bedeutung der institutionellen
Ausgestaltung des Kapitalmarkts (Marktmikrostruktur).
Angesichts einer mit Kosten verbundenen
Informationsbeschaffung erweist sich die Informationseffizienz als unmöglich (Grossman, S.
J./Stiglitz, J. E. 1980). Bei Informationseffizienz ständen den
Kosten keine Erträge aufgrund verbesserter Handelsstrategien gegenüber. Deshalb
kann der Markt nicht alle Informationen unmittelbar und unverzerrt
reflektieren. Es ist also nur eine eingeschränkte Informationseffizienz
möglich.
Die Modelle der Marktmikrostruktur beschäftigen sich mit der
institutionellen Ausgestaltung des Kapitalmarkts (Hirth, H.
2000.) Es wird untersucht, wie Marktorganisation und Marktergebnisse
zusammenhängen. Die Organisationsform eines Marktes lässt sich durch die
Beantwortung der folgenden Fragen charakterisieren: In welcher Weise können
Aufträge abgegeben und ausgeführt werden? In welchem Maß werden abgegebene und
ausgeführte Aufträge veröffentlicht? Welche besonderen Rechte und Pflichten
besitzen eventuelle Intermediäre?
Unter anderem wirken diese institutionellen Regelungen auf
die Markttransparenz. Die Transparenz äußert sich darin, dass bestimmten
Marktteilnehmern oder Intermediären bereits ausgeführte oder noch auszuführende
Aufträge bekannt sind (Madhavan, A.
1995; Pagano,
M./Röell, A. 1996). Die Kenntnis der Aufträge trägt dazu bei, den
Kurseffekt einer eigenen Transaktion besser einzuschätzen oder die
Einschätzungen anderer Marktteilnehmer zu erlernen. Für den Fall, dass
Informierte oder Uninformierte bestimmte Auftragsformen wie zum Beispiel
Stopp-Aufträge bevorzugen, können die dahinterstehenden Handelsmotive zum
Beispiel direkt als (nicht) informationsbedingt identifiziert werden (Gennotte,
G./Leland, H. 1990; Easley,
D./O\'Hara, M. 1991).
Wenn die Anonymität einzelner Marktteilnehmer aufgehoben ist,
sind nicht nur einzelne Aufträge sondern auch deren Auftraggeber bekannt. Dies
erleichtert einerseits die Aufdeckung von Handelsmotiven, fördert andererseits
aber strategisches Verhalten auf Seiten der Beobachteten. Die Entanonymisierung
spielt eine besondere Rolle im Verhältnis zwischen Brokern und ihren Kunden:
Bei einer längerfristigen Geschäftsbeziehung zwischen Broker und Auftraggeber
kann der Broker leichter abschätzen, ob der Auftrag informationsbedingt ist
oder nicht. Die Modelle unterscheiden sich vor allem darin, ob und wie der
Broker diese Marktinformation durch Eigenhandel ausnutzen darf (Röell, A
1990; Sarkar, A.
1995). In Deutschland darf ein Wertpapierdienstleister allerdings nach § 32
WpHG keine Eigengeschäfte aufgrund seiner Kenntnis eines Kundenauftrags
abschließen, wenn dadurch Nachteile für den Kunden entstehen könnten.
Eine Reihe von Modellen untersucht die Handelsstrategie eines
oder mehrerer Insider bei explizierter Marktorganisation (Kyle, A.S.
1985; Kyle, A.S.
1989; Hirth, H.
1999). Andere stellen die Preissetzung sogenannter Market Maker in den
Mittelpunkt ihrer Betrachtung. Zum einen werden bei Informationssymmetrie
Leerverkaufsbeschränkungen des Market Maker (Garman, M.B.
1976) oder die Wirkung der Risikoaversion des Market Maker auf seine
Preissetzung (Ho,
T.S./Stoll, H.R. 1983; O\'Hara,
M./Oldfield, G.S. 1986) untersucht. Zum anderen wird die Frage
behandelt, wie ein uninformierter Market Maker seinen Spread angesichts einer
asymmetrischen Informationsverteilung setzt (Glosten,
L.R./Milgrom, P.R. 1985; Easley,
D./O\'Hara, M. 1992).
Besonders interessant sind Vergleiche zwischen
den idealtypischen Organisationsformen Auktionsmärkte und Market-Maker-Märkte.
Market Maker treten im Rahmen der Stellung verbindlicher Kurse selbst als
Handelspartner der Marktteilnehmer auf. Dagegen findet in Auktionen ein
unmittelbarer Austausch zwischen den Marktteilnehmern statt. Die Modelle kommen
zu widersprüchlichen Aussagen über die Vorteilhaftigkeit der einen gegenüber
der anderen Organisationsform in Bezug auf bestimmte Kriterien wie zum Beispiel
Kursrisiko, Informationsverarbeitung oder Marktliquidität (Madhavan, A.
1992; Pagano,
M./Röell, A. 1992). Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich die
untersuchten Marktorganisationen trotz gleicher Bezeichnung im Detail
unterscheiden. Außerdem werden die Kalküle der Marktteilnehmer in
unterschiedlichem Umfang endogenisiert. Schließlich handelt es sich teils um
statische, teils um dynamische Analysen.
3. Underpricing
Ein Problem eigener Art ist die unterschiedliche Bewertung
derselben Finanzierungstitel auf dem Primär- und dem Sekundärmarkt. Empirisch
ist dieses Phänomen vor allem bei Aktienerstemissionen zu beobachten, wo
regelmäßig die Emissionspreise (Primärmarktpreise) niedriger sind als die sich
unmittelbar einstellenden Sekundärmarktpreise. Dies bezeichnet man als
Underpricing. Erklärungsbedürftig ist, warum Underpricing Element eines auf
Rationalverhalten und rationaler Erwartungsbildung beruhenden Gleichgewichts
sein kann. Zwei Modellklassen sind hervorzuheben:
1.
Ausgehend von einer überlegenen Information einiger
Kapitalanleger kann sich als Folge eines „ Winner\'s Curse “ -Effekts ein
Underpricing ergeben: Da gut informierte Anleger nur dann Nachfrage
entwickeln, wenn sie eine Wertsteigerung des Titels erwarten, sind schlecht
informierte Anleger aufgrund der regelmäßigen Überzeichnung von Emissionen an
Titeln mit schlechter Wertentwicklung stärker beteiligt. Dieser Effekt kann
nur durch eine durchschnittliche Unterbewertung aller Emissionen im Vergleich
zum Sekundärmarkt ausgeglichen werden (Rock, K.
1986; Neus, W.
1995).
2.
Wird von einem Informationsvorsprung des Emittenten
vor allen Kapitalanlegern ausgegangen, lässt sich Underpricing als
Möglichkeit zur Signalisierung des Werts eines Finanzierungstitels (Grinblatt,
M./Hwang, C.Y. 1989; Chemmanur,
T.J. 1993) oder als Instrument zur Gewinnung einer Reputation als
kompetenter Emissionsbegleiter (Neus,
W./Walz, U. 2005) erklären. In diesen Modellen werden
Folgeemissionen einbezogen, bei denen sich das Signalisieren bzw. der
Reputationsaufbau bezahlt machen kann.
Da diese Erklärungsansätze jeweils Informationsunterschiede
bei der Emission aufgreifen, könnte Underpricing ein reines
Primärmarkt-Phänomen sein. Dagegen spricht aber die weitere Besonderheit, dass
neu eingeführte Aktien auf dem Sekundärmarkt häufig eine unterdurchschnittliche
Rendite erzielen (Ritter, J. R.
1991). Demnach könnte es sich auch um eine anfängliche Überbewertung auf dem
Sekundärmarkt handeln. Allerdings ist dieses empirische Phänomen umstritten (Stehle,
R./Ehrhardt, O. 1999). Die beiden Effekte sind nicht trennscharf
voneinander abzugrenzen.
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