Inhaltsübersicht
I. Auszahlungen
und Einzahlungen
II. Ausgaben
und Einnahmen
III. Aufwendungen
und Erträge
IV. Kosten
und Erlöse
I. Auszahlungen und
Einzahlungen
Mit Auszahlungen und Einzahlungen sind Geldbewegungen gemeint. Unter Auszahlungen ist vom Standpunkt eines
betrachteten Unternehmens die Abgabe von Geld an andere Wirtschaftssubjekte zu
verstehen, unter Einzahlungen der Erhalt von Geld von anderen
Wirtschaftssubjekten. Unter dem Begriff des Geldes
werden zusammengefasst: die gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungsmittel, wie
Münzen und Banknoten (= Bargeld),
sowie die allgemein anerkannten Zahlungsmittel, wie täglich fällige Guthaben
bei Banken (= Buchgeld).
Die Geldbewegungen und Geldbestände werden im Rahmen der laufenden
Buchhaltung
mit erfasst; eine selbstständige Geldbewegungs- und Geldbestandsrechnung ist
den privaten Unternehmen nicht vorgeschrieben, wenngleich sie von großem Nutzen
ist. In einer solchen Rechnung sind folgende Arten von Geldbewegungen auseinander zu halten:
-
Zahlungen, durch die Geld zur Nutzung, durch die
Kapital übertragen wird (= Nutzungszahlungen
oder Kapitalzahlungen), wie
Einzahlungen aufgrund des Erhalts von Bareinlagen und von Darlehn sowie
Auszahlungen zur Rückgewähr von Bareinlagen und von Darlehn (= Zahlungen des
sog. passiven Kapitalverkehrs),
ferner Auszahlungen als Bareinlagen bei anderen Unternehmen und als Darlehn
sowie Einzahlungen aufgrund des Rückerhalts von Bareinlagen und von Darlehn
(= Zahlungen des sog. aktiven
Kapitalverkehrs);
-
Zahlungen, durch die Geld als Gegenleistung für Güter
übertragen wird, wie Auszahlungen zum Erwerb von Gütern und Einzahlungen
aufgrund der Veräußerung von Gütern (= Entgeltzahlungen
oder Güterzahlungen);
-
Zahlungen, durch die ein Gewinn ausgeschüttet oder ein
Verlust gedeckt wird (= Ergebniszahlungen).
Wie die Beispiele zeigen, lässt sich durch eine Einzahlungs-
und Auszahlungsrechnung der Kapitalverkehr
des Unternehmens, der passive ebenso wie der aktive, zeitgenau erfassen. Ferner
kann man, wie die Beispiele zeigen, durch eine solche Rechnung den Güterverkehr des Unternehmens erfassen,
zeitgenau allerdings nur die Bareinkäufe und Barverkäufe von Gütern. Die
Krediteinkäufe und Kreditverkäufe sowie die Vorauszahlungseinkäufe und
Vorauszahlungsverkäufe erscheinen zeitversetzt.
Daraus ergibt sich, dass die Einzahlungs- und
Auszahlungsrechnung die adäquate Grundlage für die finanzwirtschaftlichen Entscheidungen des Unternehmens ist. Sie
eignet sich insbesondere zur Beurteilung und Steuerung der Liquidität, deren
Einhaltung eine wichtige Nebenbedingung bei Verfolgung des Gewinnziels
darstellt. Genau genommen bedarf es dazu zukunftsgerichteter Geldbestands- und
Geldbewegungsrechnungen, deren Aufstellung durch vergangenheitsbezogene
Rechnungen dieser Art erleichtert wird.
Neben laufenden Auszahlungs- und Einzahlungsrechnungen
empfiehlt sich ein fallweises Rechnen mit Auszahlungen und Einzahlungen, z.B.
für Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen, für
Standortentscheidungen, für Entscheidungen über Kauf und Verkauf von
Unternehmen.
II. Ausgaben und Einnahmen
Mit Ausgaben und Einnahmen sind nicht nur Geldbewegungen, sondern auch Kreditbewegungen gemeint. So werden die
Ausgaben häufig definiert als Auszahlungen,
Schuldenzugänge und Forderungsabgänge,
die Einnahmen als Einzahlungen,
Forderungszugänge und Schuldenabgänge.
Diese Definitionen sind allerdings zu allgemein gehalten. Würde man sie auf
güterwirtschaftliche Vorgänge übertragen, käme es zu Mehrfachzählungen. Bei Einkauf von Rohstoffen auf Kredit z.B.
entsteht, wegen der Schuldenzunahme, eine Ausgabe. Bei Begleichung des
Kaufpreises in der nachfolgenden Periode entstünde, wegen dieser Auszahlung,
erneut eine Ausgabe. Gleichzeitig mit dieser Ausgabe käme es jedoch, wegen der
Schuldenabnahme, auch zu einer Einnahme. Auf diese Weise erhielte man jeweils
zu hohe Ausgaben und Einnahmen, wenn auch den richtigen Saldo.
Will man Mehrfachzählungen vermeiden, muss man alle drei
Begriffsbestandteile der obigen Definitionen einschränken und wie folgt
formulieren: Ausgaben sind Auszahlungen
die von Güterzugängen begleitet werden, Zunahmen von Schulden, die von Güterzugängen
begleitet werden (d.h. Zunahmen der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen), und Abnahmen von
Forderungen, die von Güterzugängen begleitet werden (d.h. Abnahmen der Geleisteten Anzahlungen). Einnahmen sind Einzahlungen, die von Güterabgängen
begleitet werden, Zunahmen von Forderungen, die von Güterabgängen begleitet
werden (d.h. Zunahmen der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen), und Abnahmen von Schulden, die von
Güterabgängen begleitet werden (d.h. Abnahmen
der Erhaltenen Anzahlungen).
Oder jeweils etwas anders ausgedrückt: Ausgaben sind
Auszahlungen aufgrund des Bareinkaufs
von Gütern, Schuldenzunahmen aufgrund des Krediteinkaufs
von Gütern und Forderungsabnahmen aufgrund des Vorauszahlungseinkaufs von Gütern. Einnahmen sind Einzahlungen
aufgrund des Barverkaufs von Gütern,
Forderungszunahmen aufgrund des Kreditverkaufs
von Gütern und Schuldenabnahmen aufgrund des Vorauszahlungsverkaufs von Gütern.
Mit Hilfe der so abgegrenzten Ausgaben und Einnahmen lässt
sich also der Güterverkehr des
Unternehmens zeitgenau erfassen, d.h. alle Einkäufe, gleich ob Bar-, Kredit-
oder Vorauszahlungseinkäufe, jeweils im Zeitpunkt des Zugangs der Güter und
alle Verkäufe, gleich ob Bar-, Kredit- oder Vorauszahlungsverkäufe, jeweils im
Zeitpunkt des Abgangs der Güter. Den Kapitalverkehr
mit Hilfe der Ausgaben und Einnahmen erfassen zu wollen, wie stellenweise
vorgeschlagen, lohnt sich nicht, da ohnehin nur der Eigenkapitalverkehr
einbezogen werden könnte, der gesamte Kapitalverkehr jedoch bereits durch
Einzahlungen und Auszahlungen abgebildet wird, wie vorher gezeigt.
Die Ausgaben und Einnahmen als Geld- und Kreditbewegungen
werden ebenso wie die dazugehörigen Geld- und Kreditbestände im Rahmen der
laufenden Buchhaltung mit erfasst. Getrennt davon wird selten mit Ausgaben und
Einnahmen gerechnet. Eine solche Rechnung harrt noch der Entwicklung. Mit ihr
wäre auch ein wichtiges Teilstück einer Güterbewegungs- und
Güterbestandsrechnung gegeben, die die Parallele zur Geldbewegungs- und
Geldbestandsrechnung bildet.
III. Aufwendungen und
Erträge
Die Rechengrößen der Aufwendungen und Erträge sind entwickelt
worden, um einerseits den Einsatz und
Verzehr von Gütern, andererseits die Entstehung
und Ausbringung von Gütern zu erfassen. Aber auch reine Wertänderungen von
Gütern, anderen Vermögensgegenständen und Schulden sind unter Aufwendungen und
Erträgen zu subsumieren. Da diese Vorgänge vielfältig sind, können nur
aufzählende Definitionen der Aufwendungen und der Erträge gegeben werden.
Die Aufwendungen des Industriebetriebs z.B. umfassen folgende
in Geldeinheiten ausgedrückte Vorgänge:
-
die Nutzung
von Patenten, Lizenzen und anderen Immaterialgüterrechten;
-
die Abnutzung
von Gebäuden, Maschinen und anderen Gebrauchsgütern;
-
den Verbrauch
von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und ähnlichen Gütern;
-
den Einsatz
von unfertigen Erzeugnissen;
-
die Inanspruchnahme
von Arbeitsleistungen;
-
die Inanspruchnahme
von Kreditleistungen und anderen Dienstleistungen;
-
die nicht
bestimmungsgemäßen Mengen- und Wertminderungen von Gütern und von anderen
Vermögensgegenständen (wie Geld, Forderungen, Unternehmensanteilen);
-
den Verkauf von
Vermögensgegenständen zu einem Preis unter Buchwert;
-
das Entstehen
von Schulden, ohne dass gleichzeitig Darlehn aufgenommen oder Güter auf
Kredit bezogen worden wären;
-
die Übernahme
von Verlusten anderer Unternehmen;
-
das Fälligwerden von nicht-gewinnabhängigen Steuern.
Die Erträge des Industriebetriebs umfassen folgende in
Geldeinheiten ausgedrückte Vorgänge:
-
die Produktion
von fertigen und unfertigen Erzeugnissen;
-
den Absatz
von Erzeugnissen zu einem Preis über Buchwert;
-
die Selbsterstellung
von anderen Vermögensgegenständen;
-
die Erbringung
von Kreditleistungen und anderen Dienstleistungen;
-
die Wertsteigerungen
von Gütern und anderen Vermögensgegenständen;
-
den Verkauf von
Vermögensgegenständen zu einem Preis über Buchwert;
-
das Entfallen
von Schulden, ohne dass Darlehn getilgt oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen beglichen worden wären;
-
den Erhalt von Anteilen
am Gewinn anderer Unternehmen;
-
den Erhalt von Subventionen.
Demgegenüber werden die Aufwendungen und Erträge oft kurz als
negative und positive Erfolgskomponenten bezeichnet; wobei aber offen bleibt,
was mit Erfolg gemeint sein soll. Gelegentlich werden die Aufwendungen auch Vermögensabnahmen und die Erträge Vermögenszunahmen gleichgesetzt. Aber
nicht alle Vermögensabnahmen haben Aufwandscharakter, z.B. nicht der Verkauf
von Grundstücken, und nicht alle Vermögenszunahmen haben Ertragscharakter, z.B.
nicht der Kauf von Grundstücken. Schließlich erklärt man die Aufwendungen auch
als Wertverbrauch und die Erträge als
Wertzuwachs, lässt dabei aber offen,
der Wert wovon gemeint sein soll. Sollte der Wert des Unternehmens schlechthin
gemeint sein, wären die Erklärungen unzutreffend. Diese Charakterisierungen
vermögen daher nicht, die ausführlichen Definitionen zu ersetzen.
Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, wird von einem
Gewinn gesprochen, übersteigen die Aufwendungen die Erträge, von einem Verlust.
Daher wird die Aufwands- und Ertragsrechnung meistens als Gewinn- und
Verlustrechnung bezeichnet. Setzt man die Erträge und die Aufwendungen
zueinander in Beziehung, erhält man die Gesamtproduktivität des Unternehmens.
Zu den Aufwendungen und Erträgen als Bewegungsgrößen gehören
als Bestandsgrößen das Vermögen und das Kapital. Das Vermögen umfasst die
Bestände an Geld, Forderungen, Unternehmensanteilen sowie an materiellen und
immateriellen Gütern. Das Kapital umfasst die Einlagen der Eigentümer und die
Einbehaltenen Gewinne sowie die Schulden, d.h. die Verbindlichkeiten und die
Rückstellungen. Die Vermögens- und Kapitalrechnung wird meistens als Bilanz
bezeichnet.
Die vergangenheitsbezogene Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Bilanz bilden zusammen den Jahresabschluss
des Unternehmens, der in einer handelsrechtlichen und in einer
steuerrechtlichen Variante den privaten Unternehmen vorgeschrieben ist. Der steuerrechtliche Jahresabschluss ist
Grundlage für die Bemessung der Steuerlast des Unternehmens. Der handelsrechtliche Jahresabschluss dient
bei einer AG u.a. der Rechenschaftslegung
des Vorstands gegenüber Aufsichtsrat und Hauptversammlung sowie der Rechenschaftslegung des Aufsichtsrats
gegenüber der Hauptversammlung. Er lässt erkennen, inwieweit das Unternehmen
sein Gewinn- bzw. Rentabilitätsziel erreicht hat, und ist Grundlage für eine
Reihe von Entscheidungen des Vorstands, des Aufsichtsrats und der
Hauptversammlung, insbesondere für die Entscheidung über die Verwendung eines erzielten Gewinns.
Anhand der Gewinn- und Verlustrechnung wird oft versucht, den
Cashflow zu errechnen. Übersteigen die einzahlungswirksamen Erträge die
auszahlungswirksamen Aufwendungen, liegt ein positiver Cashflow vor, im
umgekehrten Fall ein negativer Cashflow. Dieser erfolgswirksame Cashflow bedarf
der Ergänzung durch den bilanziellen Cashflow, wie er anhand der Veränderungen
zweier aufeinander folgender Bilanzen annähernd ermittelbar ist. Anhand der
Gewinn- und Verlustrechnung wird ferner oft die Wertschöpfung
errechnet. Übersteigen die Erträge die Vorleistungsaufwendungen,
liegt eine positive Wertschöpfung vor, im umgekehrten Fall eine negative
Wertschöpfung.
IV. Kosten und Erlöse
Mit Hilfe der Kosten versucht man, grundsätzlich ebenso wie
mit Hilfe der Aufwendungen, den Einsatz
und Verzehr von Gütern zu erfassen, allerdings nur denjenigen in einem
genauer betrachteten Teilbereich des Unternehmens, meistens denjenigen im Haupttätigkeitsbereich.
Daher geht man für die Abgrenzung der Kosten von den
Aufwendungen aus (= aufwandsorientierter Kostenbegriff). Ausgeklammert werden
die sog. betriebsfremden Aufwendungen
(auch neutrale Aufwendungen oder Nur-Aufwendungen genannt), wie Aufwendungen
für reine Finanzgeschäfte, Aufwendungen für Handelsgeschäfte. Damit verbleiben
die sog. betriebsbezogenen Aufwendungen.
Diese kann man zum Teil in gleicher Höhe übernehmen; insofern liegen
kostengleiche Aufwendungen bzw. aufwandsgleiche Kosten vor (oft auch Zweckaufwendungen bzw. Grundkosten genannt). Zum Teil muss man
eine andere Bewertung vornehmen (z.B. Ansatz kalkulatorischer Abschreibungen
statt handelsrechtlicher Abschreibungen) oder eine andere Periodisierung (z.B.
Ansatz von kalkulatorischen Wagnissen in Vorwegnahme etwaiger außerplanmäßiger
Abschreibungen); insofern liegen Andersaufwendungen
bzw. Anderskosten vor. Zusätzlich
sind Beträge anzusetzen für die Verzinsung des Eigenkapitals sowie, speziell
bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, für einen Unternehmerlohn.
Dabei handelt es sich um fiktive Aufwendungen oder aufwandsergänzende Kosten
(auch Zusatzkosten oder Nur-Kosten
genannt).
Unter Berücksichtigung dieser Modifikationen kann man Kosten
definieren als betragsgleiche und wegen Umbewertung oder anderer Periodisierung
betragsverschiedene betriebsbezogene Aufwendungen sowie fiktive Aufwendungen
für Dienste der Eigentümer.
Die so definierten Kosten werden oft als
betriebswirtschaftliche oder interne
Kosten des Unternehmens bezeichnet, im Unterschied zu den
volkswirtschaftlichen oder externen
Kosten. Mit diesen sind vom Unternehmen verursachte Belastungen der Umwelt
gemeint, für die es keine Entschädigung, keinen Preis zu zahlen hat. Mit der
Einführung einer Pflicht zur Entschädigung werden die externen Kosten in
interne Kosten umgewandelt, d.h. internalisiert.
Entsprechendes, wie für die Kosten ausgeführt, gilt für die
Erlöse oder die Leistungen. Mit ihrer Hilfe versucht man, grundsätzlich ebenso
wie mit Hilfe der Erträge, die Entstehung
und Ausbringung von Gütern zu erfassen, allerdings nur diejenige in einem
genauer betrachteten Teilbereich des Unternehmens, meistens diejenige im Haupttätigkeitsbereich.
Daher geht man für die Abgrenzung der Erlöse von den Erträgen
aus. Eliminiert werden die sog. betriebsfremden
Erträge. Die verbleibenden betriebsbezogenen
Erträge kann man zum Teil mit dem gleichen Betrag übernehmen (Zweckerträge oder Grunderlöse). Zum Teil muss man sie umbewerten (Anderserträge bzw. Anderserlöse). Unter Umständen sind zusätzlich Beträge anzusetzen,
z.B. für selbst geschaffene Patente (fiktive Erträge oder Zusatzerlöse). Erlöse lassen sich daher definieren als
betragsgleiche und betragsverschiedene betriebsbezogene Erträge sowie fiktive
Erträge für Ergebnisse betrieblicher Tätigkeit.
Die so definierten Erlöse könnten als betriebswirtschaftliche
Erlöse bezeichnet werden im Unterschied zu den volkswirtschaftlichen Erlösen,
den social benefits. Mit diesen ist
ein vom Unternehmen bewirkter Nutzen für die Umwelt gemeint, für den es kein
Entgelt erhält.
Zu den Kosten und Erlösen als Bewegungsgrößen gehören als
Bestandsgrößen das kalkulatorische Vermögen und das kalkulatorische Kapital.
Das kalkulatorische Vermögen wird als das im Haupttätigkeitsbereich eingesetzte
Vermögen vom handelsrechtlichen Vermögen abgeleitet. Das kalkulatorische
Kapital lässt sich nicht aus dem handelsrechtlichen Kapital ableiten. Man setzt
es entweder dem kalkulatorischen Vermögen gleich oder subtrahiert von diesem
noch das sog. Abzugskapital, d.h. das versteckt verzinsliche Kapital.
Übersteigen die Erlöse die Kosten, kann von einem positiven Betriebsergebnis gesprochen werden oder
von einem kalkulatorischen Gewinn (im Unterschied zum pagatorischen Gewinn als
Überschuss der Erträge über die Aufwendungen). Im umgekehrten Fall kann von
einem negativen Betriebsergebnis gesprochen werden oder von einem
kalkulatorischen Verlust (im Unterschied zum pagatorischen Verlust als
Überschuss der Aufwendungen über die Erträge). Der kalkulatorische Gewinn oder
Verlust zeigt an, inwieweit das Unternehmen sein Gewinnziel im jeweils betrachteten Tätigkeitsbereich, im
Allgemeinen im Haupttätigkeitsbereich,
erreicht hat. Bezieht man die Kosten und die Erlöse aufeinander, erhält man die
Produktivität des Haupttätigkeitsbereichs. Übersteigen die Erlöse die Vorleistungskosten, ist die
Wertschöpfung des Haupttätigkeitsbereichs positiv,
im umgekehrten Fall negativ.
Darüber hinaus ist die skizzierte betriebsbezogene Kosten-
und Erlösrechnung Ausgangspunkt für die Verrechnung der Kosten auf die
Kostenträger, d.h. auf die Produkte und auf die einzelnen Mengeneinheiten der
Produkte. Eine solche produktbezogene Kostenrechnung ist vor allem deswegen
erforderlich, damit bei preispolitischem
Spielraum entschieden werden kann, zu welchem Preis die jeweiligen Produkte
angeboten werden sollen bzw. damit bei
gegebenen Verkaufspreisen entschieden werden kann, ob die Produktion
aufgenommen oder unterbleiben, ob sie weitergeführt oder eingestellt werden
soll. Sie wird auch benötigt, damit die Bestände
an fertigen und unfertigen Erzeugnissen in der Handels- und Steuerbilanz,
wie vorgeschrieben, mit Herstellungskosten
bewertet werden können.
Um von einer betriebsbezogenen Kostenrechnung (auch
Kostenartenrechnung genannt zu einer produktbezogenen Kostenrechnung zu
gelangen, bedarf es zur Überbrückung einer abteilungsbezogenen Kostenrechnung.
Einer solchen Kostenrechnung kommt aber auch ein eigener Aussagewert zu im
Hinblick auf das Teilziel der
Kostenminimierung, indem man jeder Abteilung bzw. Kostenstelle Kosten
vorgibt und die Einhaltung der Vorgabe kontrolliert. Wünschenswert wäre, man
könnte der abteilungsbezogenen Kostenrechnung eine abteilungsbezogene
Erlösrechnung an die Seite stellen und damit das Betriebsergebnis in Abteilungsergebnisse aufspalten. Aber
dies ist nur bei produktorientierter Abteilungsbildung möglich.
Neben den laufenden Kosten- und Erlösrechnungen ist immer
wieder fallweise, bei bestimmten Anlässen, mit Kosten und Erlösen zu rechnen,
z.B. bei der Wahl zwischen mehreren Rohstoffen, bei der Wahl der optimalen
Bestellmenge im Einkauf, bei der Wahl der optimalen Losgröße in der Fertigung,
bei der Wahl zwischen mehreren Produkten insbesondere unter
Engpassverhältnissen, bei der Entscheidung über Eigenfertigung oder Fremdbezug.
Literatur:
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Siegfried/Männel, Wolfgang : Kostenrechnung, Bd. I: Grundlagen, Aufbau und
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Kloock, Josef/Sieben,
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Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, München,
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Seicht, Gerhard :
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Weber, Helmut
Kurt/Rogler, Silvia : Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen, Bd. 1: Bilanz
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Wedell, Harald :
Grundlagen des Rechnungswesens, Bd. 1: Buchführung und Jahresabschluss, Herne,
Berlin, 10. A., 2003, Bd. 2: Kosten- und Leistungsrechnung, Herne, Berlin, 9.
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Wöhe, Günter/Döring,
Ulrich : Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, München, 22.
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