Inhaltsübersicht
I. Theoretische
Grundlagen der Führungskräftevergütung
II. Regelungsbereiche
von Vergütungsverträgen mit Führungskräften
III. Empirische
Befunde zur Führungskräftevergütung
I. Theoretische
Grundlagen der Führungskräftevergütung
1. Shareholder Value-Theorien zur
Führungskräftevergütung
Das Shareholder Value-Konzept besagt, dass die angestellten
Führungskräfte ein Unternehmen (nur) im Interesse seiner Anteilseigner zu
führen haben. Oberstes Unternehmensziel ist die Erhöhung des Unternehmenswertes
durch Investitionsprojekte, deren Rendite über den durchschnittlichen
Kapitalkosten liegt. Die zentrale Funktion der Führungskräftevergütung besteht
also darin, die angestellten Manager eines Unternehmens durch geeignete Anreize
dazu zu motivieren, nicht eigene Ziele zu verfolgen, sondern eine
Wertsteigerung des Unternehmens zu bewirken. Wesentliche Voraussetzung einer
Motivationswirkung der Vergütung ist die Beeinflussbarkeit der
Bemessungsgrundlage durch die Führungskraft (Witt, Peter
2003, S. 21).
Eng verwandt ist die Sichtweise auf die
Führungskräftevergütung im Prinzipal-Agenten-Ansatz.
Die Anteilseigner versuchen, eine angestellte Führungskraft dazu zu motivieren,
dass diese ihren bestmöglichen Arbeitseinsatz leistet. Dabei gehen sie davon
aus, dass ein direkter und positiver Zusammenhang zwischen dem Arbeitseinsatz
des Managers und dem Unternehmenserfolg besteht. Die Aktionäre können den
Arbeitseinsatz der Führungskraft nicht beobachten und müssen befürchten, dass
diese zu wenig arbeitet oder eigene Ziele verfolgt, die denen der Aktionäre
zuwiderlaufen. Im Grundmodell des Prinzipal-Agenten-Ansatzes ergibt sich eine
Second-best-Lösung: Eine ergebnisabhängige Vergütung ist zwar empfehlenswert,
sie bewirkt jedoch eine ineffiziente Risikoaufteilung zwischen Aktionär und
Führungskraft (Holmström,
Bengt 1979).
Wie optimale Vergütungsfunktionen bzw. Ergebnisbeteiligungen
konkret aussehen, kann die Prinzipal-Agenten-Theorie ohne weitere Annahmen
nicht sagen. Es ist beispielsweise nicht a priori klar, ob die optimale
Beteiligung der Führungskräfte am Unternehmensergebnis linear sein soll oder
nicht. Bei erweiterten Prinzipal-Agenten-Modellen ergeben sich noch mehr offene
Fragen. Berücksichtigt man z.B. zusätzlich zum Unternehmensergebnis auch andere
Informationen, so sind die Kosten des Informationssystems mit dem Nutzen durch
eine bessere Beurteilung des Arbeitseinsatzes der Führungskraft abzuwägen.
Erfasst man komplexere Vergütungszuständigkeiten in Organisationen, z.B. die
Unternehmensmitbestimmung, die für deutsche Aktiengesellschaften ab 2000
Mitarbeitern eine paritätische Besetzung des Aufsichtsrats mit
Mitarbeitervertretern vorsieht, wird der zu verwendende
Prinzipal-Agenten-Ansatz der Führungskräftevergütung vierstufig, nicht-linear
und nicht mehr ohne weitere Annahmen lösbar (Witt, Peter
2001, S. 99 – 104).
2. Motivationstheorien zur
Führungskräftevergütung
Ältere motivationstheoretische Untersuchungen haben ergeben,
dass Menschen zur Deckung ihrer Existenzsicherungsbedürfnisse und zur
Verwirklichung von Prestige- und Statuszielen Einkommenspräferenzen haben, dass
aber der Grenznutzen aus Einkommen abnimmt. Die Leistungsmotivation einer
Führungskraft aus einem Einkommenszuwachs wird also immer kleiner, je mehr
Einkommen die betreffende Person schon bezieht. Dieses Ergebnis steht in einem
gewissen Widerspruch zu den Annahmen der Shareholder Value-Theorie, nach der
ein Mehr an leistungsabhängiger Vergütung unabhängig vom Gehaltsniveau immer einen
erhöhten Arbeitseinsatz einer Führungskraft für das Unternehmen bewirkt.
In neueren motivationstheoretischen Arbeiten haben sich
Erkenntnisse ergeben, die noch stärkere Zweifel an den Annahmen der Shareholder
Value- und der Prinzipal-Agenten-Theorie zur Führungskräftevergütung wecken. So
stellte sich in Experimentalstudien heraus, dass hohe Fixgehälter und niedrige
erfolgsabhängige Vergütungen nicht zu einer Verstärkung von opportunistischem
Verhalten von Führungskräften führen. Im Gegenteil, hohe Festvergütungen
förderten den disziplinierenden Effekt, der von Aufsichtsräten ausging (Kosnik,
Rita/Bettenhausen, Kenneth 1992). Andere Experimente erweisen, dass
die empfundene Fairness bzw. die subjektive Angemessenheit des Grundgehalts für
die Arbeitsleistung der Agenten eine mindestens ebenso große Bedeutung hat wie
monetäre Leistungsanreize in Form von Ergebnisbeteiligungen (Königstein,
Manfred 2001).
Die Theorie der Reziprozität besagt, dass Menschen in
wirtschaftlichen Austauschbeziehungen versuchen, die Leistungen ihrer Partner
durch eigene Leistungen gleichen Nutzens zu erwidern. Sie tun das entgegen den
Annahmen der Prinzipal-Agenten-Theorie auch dann, wenn es keine wiederholten
Interaktionen gibt und die Möglichkeit zu einem nicht sanktionierbaren,
opportunistischen Verhalten bestünde (Fehr,
Ernst/Gächter, Simon/Kirchsteiger, Georg 1997). Reziprokes Verhalten
ist ein sehr breit beobachtbares Phänomen und lässt sich daher auch bei
Führungskräften erwarten. Folglich sollte die Führungskräftevergütung zu einem
großen Teil aus Festvergütungen bestehen. Zu diesem Ergebnis kommt auch die
Theorie des „ motivation crowding-out “ , die auf ein weiteres Problem
leistungsabhängiger Vergütungen hingewiesen hat, nämlich die Verdrängung
intrinsischer Motivation durch extrinsische Leistungsanreize (Frey, Bruno
1997). Wenn sich diese Hypothese auch im Bereich der Führungskräftevergütung
empirisch bestätigen lässt, was bisher nicht der Fall ist, spräche sie für eine
Begrenzung (oder gar Eliminierung) der variablen Bestandteile in den
Vergütungsverträgen mit Führungskräften.
3. Verhandlungstheorien zur
Führungskräftevergütung
Vergütungspakete für Führungskräfte sind immer das Ergebnis
individueller Verhandlungen. Diese werden von unternehmensspezifischen Größen
und von Merkmalen der Verhandlungssituation beeinflusst. Als
unternehmensspezifische Größen bezeichnet man verhandlungsrelevante
Unternehmensmerkmale, z.B. die Unternehmensgröße, die Aufbauorganisation, die
Internationalität oder die Branche. Auch die aktuelle wirtschaftliche Lage des
Unternehmens kann den Verlauf und das Ergebnis von Vergütungsverhandlungen
stark beeinflussen. Weitere unternehmensspezifische Determinanten von
Vergütungsverträgen sind die vorhandenen Gehaltsstufen im Unternehmen und
typische Karrieremuster (Lazear,
Edward/Rosen, Sherwin 1981).
Die beteiligten Persönlichkeiten und ihre Eigenschaften
prägen ebenfalls maßgeblich die Verhandlungsergebnisse. Von Bedeutung ist
beispielsweise die personelle Zusammensetzung der verhandelnden Gremien, ihre
Machtbefugnisse sowie die möglichen Entscheidungsalternativen. Empirisch konnte
nachgewiesen worden, dass die Einschaltung von Vergütungsberatern zu einem
„ bidding-up “ der Führungskräftevergütung führen kann, also zu signifikant
höheren Vergütungsniveaus (Ezzamel,
Mahmoud/Watson, Robert 1998, S. 223). Auch die Anzahl der
unternehmensinternen Mitglieder im Aufsichtsrat
bzw. in dem Ausschuss des Aufsichtsrats, der sich mit der Vergütung von
Führungskräften befasst, hat einen empirisch nachweisbar positiven Einfluss auf
das Niveau der Führungskräftevergütung (Conyon,
Martin/Peck, Simon 1998). Schließlich ist gezeigt worden, dass das
Corporate Governance-System eines Landes, insbesondere die Ein- oder
Zweistufigkeit der Kontrollfunktion, die Höhe der Führungskräftevergütung der
dort ansässigen Unternehmen beeinflusst (Conyon,
Martin/Schwalbach, Joachim 2000).
II. Regelungsbereiche
von Vergütungsverträgen mit Führungskräften
1. Fixe Vergütungen
Bei der Vergütung von Führungskräften sind zunächst feste
Vergütungsbestandteile üblich. Hierzu gehören sowohl das Festgehalt als auch
Sondervergütungen in Form von Jahresabschlussgratifikationen, garantierten
Mindesttantiemen oder Urlaubsgeld. Die theoretische Rechtfertigung für eine
fixe Vergütung ist zunächst die Sicherung des angemessenen Lebensunterhaltes
einer Führungskraft. Darüber hinaus dienen Festgehälter dazu, eine
marktgerechte Entlohnung sicherzustellen, ohne die ein Unternehmen befürchten
muss, keine gut qualifizierten Führungskräfte mehr neu rekrutieren zu können
und bestehende Führungskräfte an Wettbewerber zu verlieren. Die zum Zwecke
einer marktgerechten Entlohnung erforderliche absolute Höhe der fixen Vergütung
ist jedoch in Theorie und Praxis umstritten.
2. Variable Vergütungen
Variable Vergütungen, die grundsätzlich an Input- oder an
Outputmaße geknüpft werden können, sollen Leistungsanreize für Führungskräfte
setzen (Lazear,
Edward 2000). Gebräuchliche Formen sind Provisionen, Tantieme oder
Gewinnbeteiligungen. Provisionen richten sich nach der Erreichung persönlicher
Ergebnisse. Sie kommen bei Führungskräften in der Praxis nur selten vor. Gebräuchlicher
sind Gewinnbeteiligungen oder Tantiemen. Sie können entweder aufgrund vorher
definierter Zielgrößen oder aber ex post bestimmt werden. Dabei kann die
Beteiligung am Gewinn des Unternehmens verschiedene Bemessungsgrundlagen haben,
z.B. den Umsatz, die Dividende, den Bilanzgewinn oder den Unternehmenswert (Binz,
Mark/Sorg, Martin 2002).
Aktienoptionen, Phantom Stock und Stock Appreciation Rights
(SAR) gehören zu den langfristigen leistungsabhängigen Vergütungsbestandteilen
für Führungskräfte. Ihre Funktion besteht darin, die Begünstigten zu
motivieren, den Marktwert (Börsenkurs) des von ihnen geführten Unternehmens
langfristig zu erhöhen. Aktienoptionen verbriefen das Recht, innerhalb eines
bestimmten Zeitraums und nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist Aktien des
Unternehmens zu einem vorab festgelegten Bezugspreis zu erwerben. Die
Ausübbarkeit der Optionen kann an das Erreichen eines bestimmten absoluten
Kursniveaus geknüpft sein oder an das Niveau des Aktienkurses im Vergleich zu
einem bestimmten Vergleichsindex (Bernhardt,
Wolfgang/Witt, Peter 1997). Phantom Stock und SAR bestehen im
Gegensatz zu Aktienoptionen nicht aus tatsächlichen Beteiligungsrechten,
sondern stellen schuldrechtliche Vereinbarungen zur Teilhabe an
Wertsteigerungen des Unternehmens dar. Es handelt sich also um hypothetische
Anteilsrechte, welche zu Zahlungsansprüchen der begünstigten Führungskräfte
führen, die aus dem Cash flow des Unternehmens bedient werden müssen.
Der Gedanke, Führungskräfte zu einem möglichst hohen Einsatz
im Interesse der Aktionäre zu motivieren, indem man ihnen Derivate auf den
Aktienkurs (Aktienoptionen, Phantom Stock, SAR) gibt, folgt unmittelbar aus der
Shareholder Value- und der Prinzipal-Agenten-Theorie. Entscheidend für die
erzielbaren Verhaltenswirkungen sind aber immer die konkreten Konditionen der
Optionspläne (Winter,
Stefan 2000). Anreize zur Wertsteigerung lassen sich zudem auch auf
einem direkteren Weg als über Derivate erreichen, nämlich durch erzwungenen und
unmittelbaren Aktienbesitz der Führungskräfte (Jensen,
Michael/Murphy, Kevin 1990). Eine solche Verpflichtung ist jedoch
für deutsche Verhältnisse rechtlich nicht durchsetzbar. Sie birgt auch das
Risiko, dass es zu besonders ineffizienten Risikoverteilungen zwischen
Aktionären und Führungskräften kommt.
3. Vergütungsähnliche Nebenleistungen
Das Grundgehalt einer Führungskraft wird in der Praxis häufig
um zusätzliche Nebenleistungen ergänzt. Die wichtigste
Nebenleistungsvereinbarung ist die Pensionszusage. Im Rahmen ihres
Vorsorgecharakters dient sie der Alterssicherung von Führungskräften. Eine
andere Form von Ruhegehaltsansprüchen sind Leistungen aus einer
Unterstützungskasse, die mit der Pensionskasse zu vergleichen ist. Allerdings
bestehen hier keine Rechtsansprüche auf die Leistungen. Weiterhin existieren im
Rahmen der Vergütung von Führungskräften Abfindungen, Versicherungsentgelte und
Aufwandsentschädigungen. Abfindungen werden gezahlt, wenn eine Führungskraft
vor Erreichen der Altersgrenze oder dem Ablauf der Vertragslaufzeit das
Unternehmen verlässt. Zu den in der Praxis häufig übernommenen Versicherungen
für Führungskräfte gehören Lebensversicherung, Pflegeversicherung,
Krankenversicherung und Rechtsschutzversicherung. Aufwandsentschädigungen
decken tatsächliche, zusätzlich entstandene Kosten ab. Schließlich gibt es
Sonderleistungen wie Dienstwagen, verbilligter Produkteinkauf, Mitgliedschaft
in Clubs, Übernahme der Reisekosten des Ehepartners, Büromöblierung,
Zweitwohnungen usw.
4. Laufzeiten von Vergütungsverträgen
In bisherigen theoretischen Untersuchungen werden vornehmlich
kurzfristige Verträge zwischen einem Unternehmen und einer Führungskraft
modelliert. Lediglich die dynamischen Prinzipal-Agenten-Ansätze verwenden
Vergütungsverträge über zwei oder mehrere Perioden (Witt, Peter
2001, S. 92 – 94). Mehrperiodig angelegte Vergütungsverträge sind für ein
Unternehmen dann besonders interessant, wenn sie auf den Arbeitseinsatz und die
Ergebnisse früherer Perioden konditionieren und so zusätzliche Informationen
für die Führungskräftevergütung nutzen können. Umgekehrt erlauben mehrperiodige
Verträge den Führungskräften, eine Reputation für Wohlverhalten und gute
Leistungen aufzubauen. In der unternehmerischen Praxis finden sich auch einige
Beispiele für Vergütungsbestandteile, bei denen die Gehälter der Führungskräfte
in zukünftigen Jahren von den Arbeitsergebnissen der Vorjahre abhängen, z.B.
Aktienoptionen.
Während in angelsächsischen Corporate Governance-Systemen
kurzfristige Anstellungs- und Vergütungsverträge mit Führungskräften üblich
sind, werden deutsche Führungskräfte typischerweise längerfristig beschäftigt.
Mitglieder des Vorstands werden beispielsweise im Gegensatz zu amerikanischen
Mitgliedern des Board auf einen Zeitraum von fünf Jahren fest bestellt. Eine
weitere Verlängerung des Vorstandsmandats kommt häufig vor, eine
Nicht-Verlängerung ist eher die Ausnahme. Lange Laufzeiten bei den
Vergütungsverträgen (ohne mehrperiodig konditionierte Vergütungen) bewirken,
dass einem Unternehmen geringere Sanktionsmöglichkeiten bei Unzufriedenheit mit
den Leistungen einer Führungskraft zur Verfügung stehen.
III. Empirische Befunde
zur Führungskräftevergütung
Empirische Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen der Höhe
der Führungskräftevergütung und dem Unternehmenserfolg im Sinne der Shareholder
Value-Theorie kommen zu wenig theoriekonformen Ergebnissen. In den USA fanden
Jensen und Murphy für einen längeren Untersuchungszeitraum nur sehr schwache
Korrelationen zwischen den Vergütungsniveaus der CEOs und der Wertsteigerung
ihrer Unternehmen (Jensen,
Michael/Murphy, Kevin 1990). Jährlich durchgeführte Untersuchungen
zu den Gesamteinkünften von Top-Managern in den USA, wie sie z.B. vom Wall
Street Journal publiziert werden, haben gezeigt, dass häufig die Führungskräfte
am höchsten bezahlt wurden, deren Unternehmen unterdurchschnittliche oder sogar
negative Wertentwicklungen aufgewiesen hatten.
Für Deutschland sind die empirischen Befunde zur
Führungskräftevergütung und ihrer Anreizverträglichkeit sehr heterogen.
Schwalbach und Graßhoff können bei deutschen Unternehmen nur schwache
Zusammenhänge zwischen der Führungskräftevergütung und der Wertsteigerung der
Unternehmen feststellen (Schwalbach,
Joachim/Graßhoff, Ulrike 1997). Schmid findet zwar einen positiven
Zusammenhang zwischen der Höhe der Bezüge des Vorstands und der
Gesamtkapitalrentabilität deutscher Unternehmen, kann aber auch Renteneinkommen
von Vorstandmitgliedern im Sinne von Lageparametern der Entlohnungsfunktionen
nachweisen. So hat z.B. die Existenz von Banken als Anteilseigner einen
positiven Einfluss auf die Höhe der Vorstandsvergütung, während eine zunehmende
Arbeitnehmermitbestimmung die Vorstandsbezüge negativ beeinflusst (Schmid, Frank
1997). Jüngere empirische Untersuchungen von Winter haben gezeigt, dass die
Aktienoptionsprogramme deutscher Unternehmen in der Praxis sehr häufig
ineffizient ausgestaltet sind und die erwünschten Anreizeffekte damit
weitgehend nicht bewirken (Winter,
Stefan 2000). Conyon und Schwalbach untersuchen britische und
deutsche Unternehmen und finden eine positive Korrelation zwischen der
Führungskräftevergütung und der Marktwertsteigerung in beiden Ländern,
konstatieren aber eine große Streuung der Korrelationskoeffizienten über
einzelne Führungskräfte (Conyon,
Martin/Schwalbach, Joachim 2000).
Insgesamt ist festzustellen, dass die empirischen Befunde zur
Führungskräftevergütung bisher enttäuschend sind. Insbesondere fällt auf, dass
die Forderungen nach Anreizverträglichkeit, wie sie insbesondere von der
Shareholder Value- und der Prinzipal-Agenten-Theorie aufgestellt wurden, in der
Praxis überwiegend nicht erfüllt werden. Das kann daran liegen, dass die
Unternehmen bisher nicht in der Lage waren, geeignete Vergütungsverträge zu
vereinbaren. Es könnte aber auch ein Indikator sein, dass die bisherigen
empirischen Studien zu wenig auf neueren motivationstheoretischen und
verhandlungstheoretischen Erkenntnissen aufbauen und daher ungeeignete
Hypothesen über die erwünschten Anreizwirkungen der Führungskräftevergütung
aufgestellt haben.
Literatur:
Bernhardt, Wolfgang/Witt, Peter :
Stock Options und Shareholder Value, in: ZfB, Jg. 67, 1997, S. 85 – 101
Binz, Mark/Sorg, Martin :
Erfolgsabhängige Vergütungen von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft
auf dem Prüfstand, in: BB, Jg. 57, 2002, S. 1273 – 1278
Conyon, Martin J./Peck, Simon I. :
Board control, remuneration committees, and top management compensation, in:
AMJ, Jg. 41, 1998, S. 146 – 157
Conyon, Martin J./Schwalbach, Joachim
: European differences in executive pay and corporate governance, in: ZfB, Jg.
70, Ergänzungsheft 1/2000, S. 97 – 114
Ezzamel, Mahmoud/Watson, Robert :
Market comparison earnings and the bidding-up of executive cash compensation:
Evidence from the United Kingdom, in: AMJ, Jg. 41, 1998, S. 221 – 231
Fehr, Ernst/Gächter,
Simon/Kirchsteiger, Georg : Reciprocity as a contract enforcement device, in: Econometrica,
Jg. 65, 1997, S. 833 – 860
Frey, Bruno S. : Markt und Motivation.
Wie ökonomische Anreize die (Arbeits-)Moral verdrängen, München 1997
Holmström, Bengt : Moral hazard and
observability, in: Bell Journal of Economics, Jg. 10, 1979, S. 74 – 91
Jensen, Michael C./Murphy, Kevin J. :
CEO incentives – It\'s not how much you pay, but how, in: HBR, Jg. 68, H.
3/1990, S. 138 – 153
Königstein, Manfred :
Prinzipal-Agenten-Beziehungen in der experimentellen Wirtschaftsforschung, in:
Die Prinzipal-Agenten-Theorie in der Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v. Jost,
Peter-J., Stuttgart 2001, S. 541 – 560
Kosnik, Rita D./Bettenhausen, Kenneth
L. : Agency theory and the motivational effect of management compensation, in:
Group & Organization Management, Jg. 17, 1992, S. 309 – 330
Lazear, Edward P. : The power of
incentives, in: AER, Jg. 90, 2000, S. 410 – 414
Lazear, Edward P./Rosen, Sherwin :
Rank-order tournaments as optimum labor contracts, in: J.Polit.Econ., Jg. 89,
1981, S. 841 – 864
Schmid, Frank A. : Vorstandsbezüge,
Aufsichtsratsvergütung und Aktionärsstruktur, in: ZfB, Jg. 67, 1997, S.
67 – 83
Schwalbach, Joachim/Graßhoff, Ulrike
: Managervergütung und Unternehmenserfolg, in: ZfB, Jg. 67, 1997, S. 203 – 217
Winter, Stefan : Empirische
Untersuchungen zur Managemententlohnung, in: Die Prinzipal-Agenten-Theorie in
der Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v. Jost, Peter-J., Stuttgart 2001, S.
491 – 539
Winter, Stefan : Optionspläne als
Instrument wertorientierter Managementvergütung, Frankfurt 2000
Witt, Peter : Corporate Governance-Systeme
im Wettbewerb, Wiesbaden 2003
Witt, Peter : Corporate Governance,
in: Die Prinzipal-Agenten-Theorie in der Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v.
Jost, Peter-J., Stuttgart 2001, S. 85 – 115
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