Inhaltsübersicht
I. Verbände
– Begriff, Funktion, Typologie und Verbreitung
II. Aufbau
und Struktur von Verbänden
III. Ausgewählte
betriebswirtschaftliche Vereinigungen
I. Verbände – Begriff,
Funktion, Typologie und Verbreitung
1. Begriff
Verbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Personen oder
Organisationen zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen. Sie sind typische
Erscheinungen in pluralistischen, demokratischen Gesellschaftsformen. In
Deutschland sind sie durch Artikel 9 des Grundgesetzes, das allen Deutschen das
Recht der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gewährt, geschützt. Der
übergreifende Rechtsbegriff des Grundgesetzes ist die Vereinigung, unter den
auch die Verbände zu fassen sind. In der sozialwissenschaftlichen Forschung
wird die Gesamtheit aller Organisationen, die zwischen dem Staat (erster
Sektor) und dem Markt (zweiter Sektor) angesiedelt sind, als „ dritter Sektor “
bezeichnet. Der dritte Sektor umfasst damit sämtliche Organisationsformen, die
weder mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut noch primär
gewinnorientiert sind. Neben den Interessenverbänden (Verbände im engen Sinn)
gehören dazu auch Kammern, Kirchen, Parteien und Vereine. Dabei unterscheiden
sich Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Verbänden im
Wesentlichen durch das Institut der Pflichtmitgliedschaft. Aufbau und Ausgestaltung
von Verbänden regelt der vereinsrechtliche Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Verbände haben in Deutschland in der Regel die Rechtsform des eingetragenen
Vereins, eine prominente Ausnahme bilden die Gewerkschaften.
2. Aufgaben
und Funktionen
Ausgangspunkt für die Gründung eines Verbands bzw. für den
Beitritt zu einem Verband ist das gemeinsame – materielle oder ideelle –
Interesse seiner Mitglieder. Die Mitglieder übertragen dem Verband Aufgaben,
die jedes einzelne Mitglied gegenüber Umwelt oder Staat nicht, nur in
geringerem Maße oder weniger effizient erbringen könnte.
Die Mitglieder bestimmen gemeinsam über Art und Umfang der
vom Verband zu erbringenden Leistungen. Diese lassen sich in unmittelbare
(innerer Aktivitätsbereich) und mittelbare (äußerer Aktivitätsbereich)
Dienstleistungen unterscheiden. Unmittelbare Dienstleistungen kommen den
Mitgliedern direkt, mittelbare hingegen indirekt zugute. Als unmittelbare
Dienstleistungen sind etwa Beratung, Information, Organisation, Weiterbildung
und Koordination der Mitglieder anzusehen. Mittelbare Dienstleistungen erbringt
ein Verband für seine Mitglieder, indem er deren Interessen in der
Öffentlichkeit bekannt macht und gezielt gegenüber anderen Organisationen sowie
dem Staat vertritt (Vertretungs- und Verhandlungsleistungen).
3. Typologie
Verbände lassen sich nach verschiedenen Kriterien
klassifizieren. Gängig ist die Unterscheidung nach der Art ihres primären
gesellschaftlichen Betätigungsfeldes (siehe von Alemann,
U. 1989) in
-
Verbände im Wirtschaftsbereich und in der Arbeitswelt
(z.B. Unternehmerverbände, Arbeitnehmerverbände, Konsumentenverbände),
-
Verbände im sozialen Bereich (z.B.
Sozialanspruchsverbände (z.B. Kriegsopferverbände), Sozialleistungsverbände
(z.B. Wohlfahrtsverbände), Selbsthilfegruppen),
-
Verbände im gesellschaftspolitischen Bereich (z.B.
politische Verbände, Umwelt- und Naturschutzverbände),
-
Verbände im Bereich Freizeit und Erholung (z.B. Sport-
und Hobby-Vereine) und
-
Verbände im Bereich Kultur und Wissenschaft (z.B.
Bildungswerke, Kunstvereine, wissenschaftliche Vereinigungen).
Verbände lassen sich des Weiteren danach differenzieren, ob
die Adressaten der verbandlichen Leistungen nur die Mitglieder
(Selbsthilfeprinzip) oder auch externe Personen oder Personengruppen sind
(Fremdhilfeprinzip). Hinsichtlich des Mitgliedertyps lassen sich
Personenverbände und Betriebsverbände unterscheiden. Personenverbände sind
Vereinigungen von Einzelpersonen. Betriebsverbände gliedern sich in
Unternehmungsverbände (z.B. Branchenfachverbände) und Haushaltsverbände (z.B.
Zusammenschluss von Unterverbänden, Vereinigung gebietskörperschaftlicher
Haushalte wie der Deutsche Städtetag). In der Realität wird es zu
Überschneidungen dieser idealtypischen Klassifikationskritierien kommen.
4. Verbreitung
Die genaue Zahl der in Deutschland existierenden Verbände ist
nicht bekannt. Das Verzeichnis des Deutsche
Verbände Forums enthält über 12.000 Verbände, manche Schätzungen liegen bei
weit über 100.000 Verbänden. Exakt lässt sich hingegen die Zahl derjenigen
Interessenverbände ermitteln, die offiziell bundespolitisch tätig werden
wollen. Diese Verbände müssen sich seit einem Beschluss des Deutschen
Bundestags vom 21.09.1972 in die „ Öffentliche Liste über die Registrierung von
Verbänden und deren Vertretern “ aufnehmen lassen. Nur den Vertretern der in
dieser „ Lobbyliste “ aufgeführten
Interessenverbände wird Zugang zu parlamentarischen Entscheidungsgremien
gewährt. Seit Aufstellung der ersten Liste aus dem Jahre 1974, in der 635
Organisationen verzeichnet waren, hat sich deren Zahl zum heutigen Zeitpunkt
auf weit über 1.900 erhöht. Angesichts dieses ausgeprägten Lobbyismus gehen die
Meinungen bezüglich des Nutzens der Verbände für das Gemeinwohl auseinander:
Während in einem pluralistischen Weltbild ein demokratischer Staat durch eine
gut organisierte Verbandslandschaft in erster Linie behindert wird, ist für die
Vertreter der korporatistischen Theorie ein Staat ohne ein ausgeprägtes
Geflecht intermediärer Interessenvereinigungen nur eingeschränkt
funktionstüchtig.
II. Aufbau und Struktur von
Verbänden
1. Idealtypischer
Aufbau eines Verbands
Für Verbände in der Rechtsform des eingetragenen Vereins
stellt das BGB in seinem vereinsrechtlichen Teil (§§ 21 – 79)
Mindestanforderungen hinsichtlich deren Aufbaus und der Rechte ihrer Mitglieder
auf. Zur Gründung eines Vereins sind sieben Personen erforderlich sowie eine
Satzung, die den Vereinszweck enthalten muss. Gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung muss ein Vorstand gewählt werden. Für Einberufungen der
Mitgliederversammlung, Beschlussfassungen, Satzungsänderungen oder Änderungen
des Vereinszwecks werden bestimmte Quoren festgelegt. Aufgrund dieser wenig
einengenden Mindestanforderungen haben Verbände bei der konkreten Ausgestaltung
ihrer Struktur weit gehenden Gestaltungsspielraum.
Die Grundstruktur eines
Verbands (vgl. Blümle, E.-B.
1992, Sp. 2219 f.) lässt sich in die drei Subsysteme Trägerschaft,
Leitungsorgane und Verbandsbetrieb untergliedern. Die Mitglieder nehmen in
ihren Versammlungen die Trägerschaftsfunktion
durch Willensbildung bezüglich grundsätzlicher Fragestellungen wahr. Die Leitungsfunktion wird von einem oder
mehreren Leitungsorganen (Vorstand, Präsidium, Ausschüsse) ausgeübt, die die
Verbandsgeschäfte führen und den Verbandsbetrieb überwachen. Im Rahmen des Verbandsbetriebs (Ausführungsfunktion)
vollzieht sich im Wesentlichen die Erstellung der Verbandsleistungen. Der
Verbandsbetrieb lässt sich in den Ausschussbetrieb (Ausschüsse, Kommissionen,
Arbeitskreise), der sich in der Regel aus Mitgliedern rekrutiert, und den
Geschäftsbetrieb (Leistungs- und Verwaltungsstellen), der in der Regel aus
hauptamtlichen Mitarbeitern besteht, unterteilen. Aus steuerrechtlichen Gründen
gliedern Verbände, die Dienstleistungen entgeltlich abgeben, zudem Betriebe
(z.B. in der Rechtsform der GmbH) aus.
2. Struktur
des Verbandswesens
Die Struktur des Verbandswesens ist durch eine regionale und
inhaltliche (z.B. branchen- oder berufstandspezifische) Segmentierung
gekennzeichnet. Oftmals organisieren sich die Mitglieder zunächst in
Grundverbänden (z.B. regional in einem Landesverband), die sich dann ihrerseits
in Oberverbänden (z.B. Bundesverbänden) zusammenschließen. Die inhaltliche
Ausweitung des Mitgliederkreises vollzieht sich durch die Bildung von so
genannten Spitzenverbänden
(Dachverbände, Hauptverbände, Zentralverbände). Häufig gehen regionale und
inhaltliche Ausweitung Hand in Hand. Die fortschreitende Bündelung politischer
Kompetenzen in der Hand der Europäischen Union fördert in neuerer Zeit zudem
die Bildung europaweiter Zusammenschlüsse nationaler Verbände (z.B. UNICE
(Union des Confederations de l\'Industrie et des Employeurs de l\'Europe)), wobei
die nationale Konkurrenz der Verbände bestehen bleibt.
III. Ausgewählte
betriebswirtschaftliche Vereinigungen
1. Allgemeines
In Deutschland existiert ein Anzahl von Verbänden, die sich
zum Ziel gesetzt haben, die Gewinnung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse zu
fördern sowie deren Verbreitung in der Öffentlichkeit zu unterstützen. Auch das
Rechnungswesen als betriebswirtschaftliche Teildisziplin ist Anlass der
Gründung und Gegenstand der Tätigkeit von Verbänden. Diese Verbände erfüllen
damit insbesondere eine Bindegliedsfunktion
zwischen Forschungs- und Ausbildungsstätten (Hochschulen) und Unternehmen.
Aus der Menge dieser Verbände werden nachfolgend einige Vertreter mit ihren
satzungsgemäßen primären Zielsetzungen in der Reihenfolge ihrer Gründung
vorgestellt (zu weiteren betriebswirtschaftlichen Vereinigungen siehe Fuchs-Wegner,
G. 1993, Sp. 4489 ff.).
2. Verein
für Socialpolitik
Der Verein für
Socialpolitik wurde 1873 gegründet. Die Ziele des Vereins bestehen in der
wissenschaftlichen Erörterung wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher
Problemstellungen, der Pflege internationaler Beziehungen innerhalb der
Fachwissenschaft sowie der Förderung von Nachwuchswissenschaftlern. Die
Mitgliedschaft steht deutschsprachigen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern
sowie Körperschaften offen. Die Mitgliederzahl liegt derzeit bei etwa 3.200
persönlichen und 48 korporativen Mitgliedern, darunter etwa 1.000
Hochschullehrer. Die Vereinsarbeit vollzieht sich in ständigen Ausschüssen.
Einer der derzeit 23 Ausschüsse ist der Ausschuss
für Unternehmensrechnung, der über 40 Mitglieder hat. Neben kleineren
Tagungen veranstaltet der Verein eine große Jahrestagung, in deren Rahmen
wissenschaftliche Arbeiten aus allen Bereichen der Wirtschaftswissenschaften
vorgetragen werden. Die Ergebnisse der Forschungstätigkeit des Vereins haben
sich in einer großen Zahl von Publikationen niedergeschlagen. Seit der
Neugründung des Vereins im Jahr 1948 sind fast 250 Bände der „ Neuen Folge der Schriften des Vereins für
Socialpolitik “ erschienen. Zudem erhalten die Mitglieder vierteljährlich
die beiden Zeitschriften Perspektiven der
Wirtschaftspolitik sowie German
Economic Review.
3. Schmalenbach-Gesellschaft
für Betriebswirtschaft (SG)
Die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG)
wurde 1905 unter der Mitwirkung von Eugen Schmalenbach, E. (in Gestalt ihres
Vorgängers „ Verein deutscher
Diplom-Kaufleute “ (VDDK)) gegründet. Das Hauptziel der SG besteht darin,
den Dialog zwischen betriebswirtschaftlicher Forschung, Lehre und Praxis zu
fördern. Vor diesem Hintergrund pflegt die SG den Erfahrungsaustausch über die
Entwicklung und Anwendung neuer betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse und
Methoden, unterstützt deren Verbreitung, fördert Forschungsvorhaben und
erarbeitet Stellungnahmen zu aktuellen Fragen der Wirtschaftspraxis und
Gesetzgebung. Mitglieder der SG sind natürliche Personen, die sich in Wissenschaft
und Praxis mit betriebswirtschaftlichen Aufgaben beschäftigen, Unternehmen,
wirtschaftliche Organisationen, Universitäten und Behörden. Die SG hat derzeit
über 1.600 persönliche Mitglieder und fast 350 Firmenmitglieder. Die SG
verfolgt ihre Ziele in Arbeitsgruppen und Fachkommissionen. Herausragende
Veranstaltungen sind der jährlich stattfindende Deutsche Betriebswirtschafter-Tag sowie die Schmalenbach-Tagung.
Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlicht die SG in der Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung (ZfbF) und Schmalenbach Business Review (SBR), den
Sonderheften der ZfbF sowie der Reihe „ Berichte aus der Arbeit der SG “ .
4. Verband
der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft (VHB)
Der Verband der
Hochschullehrer für Betriebswirtschaft (VHB) wurde 1921 gegründet. Das Ziel
des VHB besteht primär in der Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre als
Universitätsdisziplin. Zu diesem Zweck werden betriebswirtschaftliche Forschung
und Lehre gefördert sowie wissenschaftliche Kontakte zwischen Verbandsmitgliedern
zu in- und ausländischen Institutionen mit ähnlicher Zwecksetzung sowie zur
Wirtschafts- und Verwaltungspraxis unterstützt und gepflegt. Des Weiteren setzt
sich der VHB für eine angemessene Vertretung des Faches an wissenschaftlichen
Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht im deutschsprachigen Raum
ein. Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen sein. Ordentliche
Mitglieder sind im Regelfall habilitierte Hochschullehrer; als außerordentliche
Mitglieder werden ausgewiesene promovierte Nachwuchswissenschaftler mit
nachweislicher Habilitationsabsicht aufgenommen. Die Zahl der Mitglieder liegt
zur Zeit bei über 1.400. Die wissenschaftliche Arbeit des Vereins erfolgt seit
1970 in wissenschaftlichen Kommissionen. Eine der derzeit 16 Kommissionen ist
die Kommission Rechnungswesen, die
derzeit ca. 235 Mitglieder umfasst. Die im Rahmen von wissenschaftlichen
Arbeitstagungen diskutierten Forschungsergebnisse werden den Mitgliedern in der
traditionellen Jahreshauptversammlung in der Pfingstwoche ( „ Pfingsttagung “ )
vorgestellt. In jüngster Vergangenheit engagiert sich der Verein verstärkt auf
dem Gebiet der Hochschulpolitik. Zu diesem Zweck wurden seit 1995 verschiedene
Arbeitsgruppen gebildet, die sich z.B. mit der Nachwuchsförderung befassen.
5. Deutsche
Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA)
Die Deutsche
Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Managment (DVFA) wurde 1960 als
Berufsverband der Investment Professionals gegründet. Ihre Zielsetzung besteht
darin, die Qualifikation ihrer Mitglieder zu fördern, die Berufsausübung
mittels professioneller Standards auf einem hohen Niveau zu gewährleisten, die
Interessen ihrer Mitglieder durch Mitarbeit in internationalen Berufsverbänden
zu vertreten, das Verständnis der Öffentlichkeit für die Bedeutung der
Finanzanalyse zu erhöhen sowie das Vertrauen von Anlegern in die Kapitalmärkte
zu stärken. Die ordentliche Mitgliedschaft ist auf natürliche Personen
beschränkt, die in den Bereichen Kapitalmarkt (insbesondere Finanzanalyse), Asset
Management, Corporate Finance sowie Marktkommunikation tätig sind. Eine
assoziierte Mitgliedschaft ist natürlichen Personen, die die vorgenannten
Voraussetzungen nicht erfüllen, sowie juristischen Personen möglich. Die Zahl
der Mitglieder liegt derzeit bei etwa 1.100. Die Verbandstätigkeit der DVFA
manifestiert sich in Kommissionen, Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen sowie
Analystenkonferenzen. Ihre Ergebnisse veröffentlicht die DVFA in Broschüren und
Büchern; herauszuheben sind Publikationen zur Performance-Beurteilung von
Unternehmen (Ergebnis nach DVFA/SG).
6. Internationaler
Controller Verein (ICV)
Der Internationale
Controller Verein wurde 1975 mit dem Ziel gegründet, im Bereich des
Controlling tätige Personen zusammenzuführen, um Erfahrungsaustausch zum Zwecke
der Qualitätssteigerung des Controlling zu pflegen sowie die Anwendung des
Controlling in der Praxis zu verbreiten. Die Mitgliedschaft ist auf natürliche
Personen beschränkt, die Mitgliederzahl liegt zur Zeit bei etwa 4.000. Die
Vereinsarbeit erfolgt in Arbeitskreisen und Erfahrungsgruppen. Neben einer
öffentlichen Jahresversammlung (Controller Congress) finden regionale Tagungen
statt. Regelmäßige Publikationen des Controller-Vereins sind die Zeitschrift „ Controller Magazin “ sowie die Controlling-Statements.
7. Deutsches
Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
Das Deutsche
Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) wurde 1998 mit den Zielen
gegründet, die Qualität der Rechnungslegung zu erhöhen und die Konvergenz der
nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften voranzutreiben,
Empfehlungen (Standards) zur Rechnungslegung
in Konzernen zu entwickeln, die Zusammenarbeit mit dem International Accounting
Standards Board (IASB) und anderen Gremien im Bereich der Normierung und Harmonisierung
von Rechnungslegungsvorschriften zu pflegen, den Gesetzgeber bei der Schaffung
von Rechnungslegungsvorschriften zu unterstützen, die Bundesrepublik
Deutschland in internationalen Standardisierungs- und Harmonisierungsgremien zu
vertreten (vgl. dazu § 342 HGB) sowie die Forschung in diesem Bereich zu
fördern. Mitglied des DRSC kann jede natürliche Person werden, die im Bereich
der Rechnungslegung qualifiziert und tätig ist; des Weiteren Organisationen,
soweit ihre Mitgliedschaft durch geeignete natürliche Personen wahrgenommen
wird. Das DRSC hat derzeit etwa 60 persönliche Mitglieder und 60
Firmenmitglieder. Es ist Träger des Deutschen
Standardisierungsrats (DSR), der international als German Accounting
Standards Board (GASB) auftritt, sowie des Rechnungslegungs Interpretations
Committee (RIC), die aufgabenteilig die Ziele des DRSC verfolgen. Die
Entwicklung der „ Deutschen
Rechnungslegungsstandards “ (DRS) erfolgt in Arbeitsgruppen, deren
Arbeitsergebnisse zunächst als Entwürfe im Rahmen eines öffentlichen
Konsultationsprozesses vorgestellt und damit für Stellungnahmen interessierter
Dritter zugänglich gemacht werden, bevor sie verabschiedet werden (due
process). Endgültig verabschiedete Standards werden schließlich vom
Bundesministerium der Justiz (BMJ) gemäß § 342 HGB bekannt gemacht.
Mit der Verabschiedung der „ IAS-Verordnung “ des Europäischen
Parlaments und deren Umsetzung in nationales Recht durch das
Bilanzrechtsreformgesetz sind kapitalmarktorientierte Gesellschaften der
Europäischen Union verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004
beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS) aufzustellen. Diese Entwicklung hat der DSR zum Anlass für
eine strategische Neuausrichtung seiner Tätigkeit genommen. Der Schwerpunkt der
Arbeit des DSR wird nunmehr auf die Zusammenarbeit mit internationalen
Rechnungslegungsgremien (Standardsetter) – hier vor allem das International
Accounting Standards Board (IASB) – gelegt, um die Konvergenz der
internationalen Rechnungslegungssysteme zu beschleunigen und in diesen Prozess
die Belange der deutschen Rechnungsleger und Kapitalmarktteilnehmer
einzubringen.
8. Wirtschaftsprüfer-Vereinigungen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) – als
Nachfolgeorganisation des Instituts für das Revisions- und Treuhandwesen –
wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Pflichtprüfung für
Aktiengesellschaften im Jahre 1930 gegründet. Die Ziele des IDW bestehen in der
Förderung der Fachgebiete des Wirtschaftsprüfers, der Interessenvertretung des
Berufsstands, der Ausbildung und Fortbildung, der Entwicklung seiner
Berufsgrundsätze sowie der Formulierung von Anforderungen an eine einheitliche
Berufsausübung auf hohem Qualitätsniveau. Die Mitgliedschaft ist sowohl
natürlichen als auch juristischen (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) Personen
möglich. Das IDW hat derzeit über 11.100 persönliche und ca. 1.000
Firmenmitglieder. Damit sind nahezu 88% der deutschen Wirtschaftsprüfer im IDW
organisiert.
Eine wesentliche Aufgabe des IDW besteht in der Erarbeitung
von Standards, Stellungnahmen sowie erläuternden Hinweisen zu Fragen der
Prüfung und der Rechnungslegung. Diese Facharbeit vollzieht sich bei Problemen
von grundsätzlicher Bedeutung im Hauptfachausschuß (HFA), bei spezifischen
Fragestellungen in einem von derzeit 10 Fachausschüssen. Im Rahmen der Aus- und
Fortbildung finden Lehrgänge zur Vorbereitung auf das WP-Examen, Seminare und
Arbeitstagungen im Kreis der Mitglieder sowie öffentliche Fachtagungen statt.
Die Ergebnisse seiner Tätigkeit veröffentlicht das IDW in den IDW-Fachnachrichten sowie in der
Zeitschrift „ Die Wirtschaftsprüfung
(WPg) “ , zudem gibt es das Wirtschaftsprüfer-Handbuch
heraus.
Auf fachlichem Gebiet arbeitet das IDW mit dem Bundesverband der vereidigten Buchprüfer
(BvB) zusammen, dessen Mitglieder bis zur Wiedereröffnung des Berufstands des
vereidigten Buchprüfers im Jahre 1986 durch das IDW vertreten wurden. Die
Tätigkeit des IDW wird seit 1961 ergänzt durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) als Körperschaft öffentlichen Rechts,
die als Träger der beruflichen Selbstverwaltung aller Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und
Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland fungiert und insbesondere die
Berufsaufsicht über ihre Pflichtmitglieder ausübt.
Literatur:
Blümle, E.-B. :
Verbandsorganisation, in: Handwörterbuch der Organisation, hrsg. v. Frese,
Erich, Stuttgart, 3. A., 1992, Sp. 2514 – 2525
Forster, Karl-Heinz :
Wirtschaftsprüfer, in: Handwörterbuch des Rechnungswesens, hrsg. v. Chmielewicz,
Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 2206 – 2215
Fuchs-Wegner, Gertrud :
Vereinigungen, betriebswirtschaftliche, in: Handwörterbuch der
Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard,
Stuttgart, 5. A., 1993, Sp. 4485 – 4495
Kortzfleisch, Gert von :
Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft, in: Handwörterbuch der
Betriebswirtschaft, hrsg. v. Grochla, Erwin/Wittmann, Waldemar, Stuttgart, 4.
A., 1976, Sp. 4111 – 4115
Mann, Siegfried :
Unternehmensverbände, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v.
Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard, Stuttgart, 5. A., 1993, Sp.
4391 – 4399
Raffée, Hans/Petri,
Klaus : Verbraucherverbände, in: Verbraucherverbände, hrsg. v. Grochla,
Erwin/Wittmann, Waldemar, Stuttgart, 4. A., 1976, Sp. 4124 – 4134
Rodenstock, Rolf :
Arbeitgeberverbände, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v.
Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard, Stuttgart, 5. A., 1993, Sp.
105 – 106
Schmid, Josef : Verbände
- Interessenvermittlung und Interessenorganisationen, München et al. 1998
von Alemann, Ulrich :
Interessenverbände. Informationen zur politischen Bildung 253, Bonn 1996
von Alemann, Ulrich :
Organisierte Interessen in der Bundesrepublik, Opladen, 2. A., 1989
Wächter, Hartmut :
Arbeitnehmerverbände, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v.
Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard, Stuttgart, 5. A., 1993, Sp.
112 – 120
Zimmer, Annette :
Vereine – Basiselemente der Demokratie, Opladen 1996
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