Inhaltsübersicht
I. Begriff
II. Historische
Entwicklung
III. Modelle
und Konzeptionen
IV. Personalwirtschaftliche
Implikationen
V. Herausforderungen
und Grenzen
VI. Kritische
Würdigung und Entwicklungstendenzen
I. Begriff
Um den Begriff der flexiblen Lebensarbeitszeitmodelle zu
definieren, ist zunächst der Begriff Lebensarbeitszeit zu klären. Hier dient
die klassische Dreiteilung des Lebens in die Phasen Lernen, Arbeiten und Ruhen
als Grundlage (Teriet, 1976,
S. 7, 63). Diese Phasen laufen jedoch nicht mehr streng hintereinander ab,
sondern vermischen sich zunehmend. Die Lebensarbeitszeit kann folglich nicht
mehr als Block zwischen Lernen und Ruhen gesehen werden. Vielmehr wird die
Lebensarbeitszeit durch die Erwerbs- und Berufsbiographie eines jeden Einzelnen
bestimmt. Lebensarbeitszeit kann als Brutto-Lebensarbeitszeit (auch nominale
Lebensarbeitszeit), die mit dem Eintritt in das Erwerbsleben beginnt und mit
dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben endet, verstanden werden. Diese Definition
schließt mögliche Lern- und Ausbildungsphasen, Erwerbstätigkeit während des
Ruhestands sowie andere Unterbrechungen der Arbeitsphase, wie z.B. Arbeitslosigkeit
oder Familienphasen mit ein. Die Netto-Lebensarbeitszeit (auch effektive
Arbeitszeit) umfasst hingegen die Brutto-Lebensarbeitszeit abzüglich aller
Unterbrechungen des Erwerbslebens (Kick, 1992,
S. 16 f.).
Die Flexibilität von Arbeitszeitmodellen besteht
grundsätzlich darin, dass sie zum einen hinsichtlich der Dauer (Chronometrie)
und zum anderen hinsichtlich der Lage (Chronologie) der Arbeitszeit Variationen
für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer
erlauben (Bellgardt, 1987,
S. 15). Der entscheidende Parameter der Arbeitszeitflexibilität für
Lebensarbeitszeitmodelle besteht jedoch im Ausgleichszeitraum, d.h. der
Möglichkeit, zu viel oder zu wenig geleistete Arbeitsstunden innerhalb der
gesamten Lebensarbeitszeit ausgleichen zu können. Dies ermöglicht im Falle
eines Zeitguthabens, das z.B. auf Arbeitzeitkonten gesammelt wird, u.a. längere
Unterbrechungen der Arbeitszeit für eine Familienphase, längere Urlaubsreisen,
Weiterbildungen oder auch einen früheren Übergang in den Ruhestand. Eine genaue
Abgrenzung von flexiblen und nicht flexiblen Lebensarbeitszeitmodellen fällt
schwer. Grundsätzlich ist ein Modell um so flexibler, je mehr
Gestaltungsoptionen es beinhaltet. Der Flexibilitätsgrad hängt hierbei z.B. von
der Anzahl der möglichen einzubringenden Zeit- (und z.T. auch Geld-) bestandteile
ab, der Höhe des maximal anzusparenden Zeitguthabens und der möglichen
Verwendung der angesparten Zeiten. Als flexible Lebensarbeitszeitmodelle werden
hier nur diejenigen verstanden, die sowohl den Mitarbeitern als auch dem
Arbeitgeber mehr (Zeit-)Flexibilität ermöglichen.
II. Historische
Entwicklung
Die Wurzel flexibler Lebensarbeitszeitmodelle ist schwer
auszumachen. Das „ Sabbatical “ , welches nach einigen Jahren der Erwerbstätigkeit
die Möglichkeit einer längeren Arbeitspause gibt, scheint jedoch die älteste,
wenngleich noch aktuelle, Form flexibler Lebensarbeitszeitmodelle zu sein. War
es zunächst vor allem Hochschulprofessoren vorbehalten, so wurden in den
1970er-Jahren auch für andere Erwerbstätige Sabbaticals durchgesetzt (Teriet, 1976,
S. 64).
Grundsätzlich ist demnach festzustellen, dass die Idee
flexibler Lebensarbeitszeitmodelle eher jung ist. Sie kann als Antwort auf den
Wertewandel, der eine veränderte Einstellung zur Arbeit, eine
Individualisierung und eine Veränderung der Geschlechterrollen bedeutet,
verstanden werden. Hinzu kommen die starke Arbeitsmarktstellung der
Arbeitnehmer mit Engpassqualifikationen (Marr, 1993,
S. 164). Aber auch die zunehmende Arbeitszeitverkürzung bei gleichzeitiger Zunahme
des internationalen Wettbewerbsdrucks und daraus folgendem Bedarf nach längeren
Betriebszeiten ist hier zu nennen.
III. Modelle und
Konzeptionen
Die Gestaltungsvariablen flexibler Lebensarbeitszeitmodelle
entsprechen inhaltlich denen anderer flexibler Arbeitszeitregelungen und
beziehen sich auf die Dauer und die Lage bzw. Verteilung der Arbeitszeit. Aus
formaler Sicht ist der Ausgleichszeitraum festzulegen, der aber bei
Lebensarbeitszeitmodellen per Definition mit der Lebensarbeitszeit gleich ist.
Weitere wichtige formale Gestaltungsvariablen sind die Möglichkeiten der
Entnahme bzw. Verwendung von Arbeitszeitguthaben aus Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerperspektive, mögliche Ansparleistungen, die Dauer der Ansparzeit,
die Verzinsung von Zeitguthaben sowie die Absicherung des Risikos bei
vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Marr, 1993,
S. 167). Die Vielzahl denkbarer Lebensarbeitszeitmodelle macht eine
vollständige Übersicht unmöglich. An dieser Stelle wird als Beispiel das Modell
der Volkswagen AG skizziert.
Die Volkswagen AG hat für die Mitarbeiter das Modell der
Zeit-Wertpapiere konzipiert. Dieses ermöglicht sowohl die Einbringung von Zeit-
(z.B. Mehrarbeit oder Sonderurlaubstage) als auch von Geldanteilen (z.B.
Bonuszahlungen oder Teile des Bruttogehalts). Mit diesen Anteilen werden
insolvenzgeschützte Fondsanteile erworben, die auch im Falle der vorzeitigen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Arbeitnehmern oder deren Erben
zustehen. Diese ermöglichen sowohl eine gute Wertentwicklung als auch eine
steuer- und beitragsschonende Auszahlung, da Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge erst im Zeitpunkt der Auszahlung fällig werden.
Eine Entnahme der angesparten Guthaben ist zur Verkürzung der
Lebensarbeitszeit, zur Altersteilzeit sowie zur Erhöhung der Altersversorgung
möglich. Die Teilnahme an diesem Modell ist den (unbefristet beschäftigten)
Mitarbeitern freigestellt.
IV. Personalwirtschaftliche
Implikationen
Aus personalwirtschaftlicher Sicht ergeben sich mit der
Einführung flexibler Lebensarbeitszeitmodelle sowohl Vor- als auch Nachteile.
Grundsätzlich ist aus personalwirtschaftlicher Sicht zu betonen, dass bei der
Wahl und Nutzung von Lebensarbeitszeitmodellen immer sowohl die ökonomische als
auch die soziale Effizienz zu beachten ist (Marr, 1993,
S. 163).
Einen Vorteil stellt sicher die Möglichkeit dar, die
fortschreitende Arbeitszeitverkürzung flexibel kompensieren zu können. Dies
erfordert jedoch grundsätzlich keine Lebensarbeitszeitmodelle, sondern kann
i.d.R. auch durch andere flexible Arbeitszeitformen erreicht werden. Ohne
Zweifel können sich Schwierigkeiten bei der Personalplanung
ergeben. Die Entnahmemöglichkeit von Zeitguthaben bringt, selbst wenn diese in
Absprache mit dem Arbeitgeber vorzunehmen ist, immer einen zusätzlichen Aufwand
in der Personaleinsatzplanung
mit sich und birgt zudem Konfliktpotenzial im Falle der Ablehnung durch den
Arbeitgeber.
Im Rahmen der Personalentwicklung
werden flexible Lebensarbeitszeitmodelle häufig als ein Mittel gesehen, um
Problemen der Personalentwicklung, die sich aus den dynamischen Veränderungen
der Arbeitswelt und den damit verbundenen wachsenden
Weiterbildungsanforderungen ergeben, zu begegnen. Wenn Zeitguthaben zur
Weiterbildung genutzt werden, kann dies in der Tat hilfreich sein. Ob bzw.
inwieweit Arbeitnehmer bereit sein werden, angesparte Zeitguthaben für die
persönliche Weiterbildung zu nutzen, und inwieweit sich dies in
Lebensarbeitszeitmodellen vereinbaren lässt, ist im Einzelfall zu erörtern.
Positive Wirkungen sind sicher hinsichtlich der
Mitarbeiterbindung und -motivation zu erwarten, solange es nicht zum
selbstverständlichen Angebot aller Unternehmen gehört, flexible
Lebensarbeitszeitmodelle anzubieten. Je mehr Nutzungsoptionen dem Mitarbeiter
eingeräumt werden, desto stärker dürfte der Motivations- und Bindungseffekt
ausfallen. Auch die Arbeitgeberposition am Arbeitsmarkt wird so gestärkt.
Modelle, die lediglich die Arbeitgeberflexibilität erhöhen, sind in dieser
Hinsicht eher kontraproduktiv.
Bei Verwendung des Zeitguthabens für einen vorgezogenen
Ruhestand wird das Problem überalterter Mitarbeiterstrukturen gemindert und
kann im Falle eines notwendigen Personalabbaus auf eine sozialverträgliche
Lösung zurückgegriffen werden.
V. Herausforderungen und
Grenzen
Die Ausdehnung des Zeitrahmens innerhalb dessen angesparte
Zeitguthaben genutzt werden können auf die Lebensarbeitszeit bietet nicht nur
Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern wirft auch eine Vielzahl von
Problemen auf (vgl. Marr, 1993,
S. 162). Neben personalwirtschaftlichen Problemen (vgl. IV.) stellen sich
insbesondere rechtliche Fragen. Hier sind gesetzliche sowie tarifvertragliche
Rahmenbedingungen zu beachten.
Aus gesetzlicher Sicht sind die Arbeitszeit- und die
Urlaubsvorschriften einschlägig, da Zeitguthaben zum einen durch das Ansparen
von Arbeitszeit zum anderen durch die Übertragung von bezahlter
Nicht-Arbeitszeit, d.h. Urlaub entstehen können. Darüber hinaus ist in Abhängigkeit
vom Modell auch das Einbringen von Sonderzahlungen möglich. Hier kann entweder
eine Umrechnung in Zeit erfolgen, oder angesparte Zeitguthaben werden generell
in Geldäquivalenten geführt. Das Arbeitszeitgesetz sieht gemäß § 3 die
Möglichkeit vor, die vorgesehene tägliche Arbeitszeit von acht Stunden auf bis
zu zehn Stunden zu verlängern, wenn innerhalb von sechs Monaten eine
durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von acht Stunden erreicht wird, sieht
also als Ausgleichszeitraum sechs Monate vor. Dies bedeutet, dass für einen
vollbeschäftigten Arbeitnehmer ein Ansparen von Arbeitszeit auf der Basis von
Mehrarbeit nicht möglich ist. Möglichkeiten ergeben sich aber für
Teilzeitbeschäftigte. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1b) AZG ist es zudem möglich,
abweichend vom Gesetz in einem Tarifvertrag einen anderen Ausgleichszeitraum
festzulegen, was also generell auch die Ausdehnung auf die Lebensarbeitszeit
einschließt. Der tarifliche Regelfall ist derzeit aber ein Ausgleichszeitraum
von zwölf Monaten (Hamm, 1999,
S. 271 – 319). Eine sehr weitgehende Flexibilität gibt es in der
Zigarettenindustrie; hier wird die Regelungskompetenz für den
Ausgleichszeitraum auf die Betriebsebene übertragen (Hamm, 1999,
S. 272).
Beim Ansparen von Urlaub im Rahmen von
Lebensarbeitszeitmodellen ist das Bundesurlaubsgesetz zu beachten. Dieses
schreibt einen jährlichen Mindesturlaub von vier Wochen fest. Nur der
tarifliche oder arbeitsvertragliche Urlaub, der über diesen Mindesturlaub
hinausgeht, kann als Zeitguthaben angespart werden, sofern nicht andere
tarifliche Regelungen dagegen sprechen. Da der tarifliche Urlaubsanspruch meist
30 Arbeitstage beträgt, könnten so maximal 10 Tage p.a. eingebracht werden.
Aus einer sozialversicherungsrechtlichen Sicht hat sich seit
dem 01.01.1998 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler
Arbeitszeitregelungen (sog. Flexigesetz), wodurch das SGB IV u.a. um den § 7
Abs. 1a ergänzt wurde, eine wesentliche Erleichterung ergeben. Zeiten der
Freistellung im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle gelten seitdem als
Beschäftigungszeit und vermeiden Nachteile der Arbeitnehmer in der
Sozialversicherung (Hamm, 1999,
S. 320; Adamski, 2000,
S. 58 ff.).
Aus Mitbestimmungssicht sind die Rechte des Betriebsrates,
insb. nach § 87 BetrVG, zu beachten. Dies gilt aber nur, solange eine
abschließende tarifliche Regelung nicht besteht. Neben dem § 87 BetrVG können
je nach Situation weitere Paragrafen, wie z.B. der § 92 wegen einer veränderten
Personalplanung aufgrund der Einführung von Lebensarbeitszeitmodellen betroffen
sein (Hamm, 1999,
S. 181 f., 326 ff.). Hierauf wird hier jedoch nicht weiter eingegangen.
Eine Frage, die sich bei Lebensarbeitszeitmodellen immer
stellt, ist die nach der Verzinsung des Zeitguthabens. Hier sind verschiedene
Argumentationen zu nennen. Zum einen kann die angesparte Arbeitszeit als Kredit
der Mitarbeiter an das Unternehmen gesehen werden, was folgerichtig auch zu
einer Verzinsung dieses Guthabens führen müsste. Darüber hinaus kann
argumentiert werden, dass der Arbeitgeber häufig einen höheren Nutzen aus der
heute geleisteten Arbeitszeit hat, da ein hoher Arbeitskräftebedarf besteht,
der anderweitig nicht gedeckt werden kann. Folgt man dieser Argumentation, so
könnte über die Verzinsung hinaus auch noch eine Beteiligung des Mitarbeiters
an dem erwirtschafteten Mehrwert gefordert werden (Marr, 1993,
S. 171 f.). Argumentationen aus Arbeitgebersicht richten sich eher gegen eine
Verzinsung des Zeitguthabens. Hier werden z.B. die Flexibilitätsvorteile für
die Arbeitnehmer angeführt, welche einen Wert an sich darstellen und den
Zinsverlust kompensieren. In diesem Zusammenhang werden die Arbeitgeber auch
eine Führung der Zeitguthaben in Geld- statt in Zeitwerten präferieren, da bei
einer Führung in Zeitwerten heute eine Stunde mit einem niedrigeren Lohnsatz
angespart wird als demjenigen, der bei der Auszahlung relevant ist.
Verzinsungs- und Bewertungsfragen bleiben eine Herausforderung für jedes
Lebensarbeitszeitmodell, welche nur im konkreten Fall zu lösen sind.
Auch die Frage des Verfahrens bei vorzeitigem Ausscheiden von
Arbeitnehmern oder im Insolvenzfall ist zu bedenken. Bei einer Kündigung sei es
durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kommt ein Verfall des Arbeitszeitguthabens,
auch bei einer außerordentlichen Kündigung, nicht in Betracht. Für den
Kündigungsfall sind bei der Vereinbarung eines Lebensarbeitszeitmodells die
Auszahlungsmodalitäten festzulegen. Im umgekehrten Fall der Arbeitszeitschulden
des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber nur begrenzte Möglichkeiten, einen
Ausgleich zu erzielen (Hamm, 1999,
S. 175 ff.). Auch für den Fall, dass Arbeitnehmer vor Inanspruchnahme der
Arbeitsbefreiung durch Berufsunfähigkeit oder Tod ausscheiden, ist Vorsorge zu
treffen. Ein Verfall der Ansprüche ist vermutlich juristisch nicht haltbar; es
ist zu empfehlen, die Vererbbarkeit des Guthabens individualvertraglich
festzuschreiben. Fehlt eine solche Regelung, leidet zweifellos die Akzeptanz
des Modells bei den Arbeitnehmern (Hamm, 1999,
S. 193 f.). Für den Insolvenzfall haben die Vertragsparteien nach § 7d SGB IV
im Rahmen ihrer Vereinbarungen Vorkehrungen zu treffen. Existiert ein solcher
Schutz nicht, verfallen die Zeitguthaben (Hamm, 1999,
S. 195 f.).
VI. Kritische Würdigung
und Entwicklungstendenzen
Wenngleich flexible Lebensarbeitszeitmodelle sowohl für
Unternehmen als auch für Arbeitnehmer eine Reihe von Vorteilen beinhalten, ist
deren Verbreitung bisher gering. Es scheint, als würden insb. die Unternehmen
den zusätzlichen Einführungs- und Verwaltungsaufwand scheuen und die Vorteile
eher bei den Arbeitnehmern sehen. Dies zeigt sich auch darin, dass
Lebensarbeitszeitmodelle überwiegend als Instrument der Mitarbeiterbindung und
-beschaffung gesehen werden. Dabei wird übersehen, dass ein solches Modell auch
in Unternehmenskrisen durchaus zum Vorteil für das Unternehmen werden kann, da
z.B. ein Personalabbau sozialverträglich gestaltet werden kann oder Mitarbeiter
übergangsweise freigestellt und aus angespartem Zeitguthaben bezahlt werden
können.
Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht könnten flexible
Lebensarbeitszeitmodelle, deren Entnahmeoptionen sich auf einen vorgezogenen
Ruhestand oder eine zusätzliche Altersversorgung beziehen, einen wichtigen
Beitrag zur Minderung der Rentenproblematik leisten und so zusätzliche Bedeutung
erlangen.
Literatur:
Adamski, B. : Praktisches
Arbeitszeitmanagement, 2. A., Frechen 2000
Bellgardt, P. : Flexible
Arbeitszeitsysteme: Entwicklung und Einführung, Heidelberg 1987
Hamm, I. : Flexible Arbeitszeiten in
der Praxis, Frankfurt am Main 1999
Kick, T. : Individuelles
Lebensarbeitszeitmanagement, Diss., Frankfurt am Main et al. 1992
Marr, R. : Chancen und Probleme einer
Individualisierung der Arbeitszeit durch Zeitsparmodelle, in:
Arbeitszeitmanagement: Grundlagen und Perspektiven der Gestaltung flexibler
Arbeitszeitsysteme, hrsg. v. Marr, R., 2. A., Berlin 1993, S. 161 – 176
Teriet, B. : Neue Strukturen der
Arbeitszeitverteilung, Göttingen 1976
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