Inhaltsübersicht
I. Grundlagen
strategischer Kontrolle
II. Arten
strategischer Kontrolle
III. Instrumente
strategischer Kontrolle
IV. Motivationsaspekte
strategischer Kontrolle
I. Grundlagen
strategischer Kontrolle
1. Kontrollzwecke
und traditionelle Kontrollauffassung
Gemäß der Klassifizierung von Demski/Feltham (Demski,
J.S./Feltham, G.A. 1976) können Kontrollen grundsätzlich den
Zielen der Entscheidungsunterstützung (decision facilitating function) und der
Verhaltenssteuerung (decision influencing function) dienen. Die Literatur zur
Unternehmensführung konzentriert sich traditionell auf die erste Funktion,
wobei die Kontrolle im Rahmen der kybernetischen Systemtheorie nach Planung und
Realisation als abschließende Phase der Aufgabenerfüllung aufgefasst wird.
Funktion der Kontrolle in diesem Regelkreis ist der Vergleich realisierter und
durch die Planung vorgegebener Werte (Soll/Ist-Vergleich) einer wohl
definierten Regelgröße, um bei
Abweichungen außerhalb eines vorher festgelegten Toleranzbereiches nach
Untersuchung der Abweichungsursachen gegebenenfalls steuernd auf den zu
regelnden Tatbestand (Regelstrecke)
einzuwirken. Da das Ergebnis dieser Regelstrecke die kontrollierte Regelgröße
ist, also ein Rückgriff auf die Regelstrecke stattfindet, wird diese Art der
Steuerung auch als Rückkopplung
(Feedback) bezeichnet.
2. Strategische
Kontrolle und Feedforward
Im Zusammenhang mit der Strategischen Planung wird die
Feedback-Steuerung häufig als ungeeignet zur rechtzeitigen Einleitung
geeigneter Steuerungsimpulse angesehen. Grundlage dieser Kritik ist die Auffassung,
dass sich die strategische Steuerung des Unternehmens nicht mit Hilfe der
kybernetischen Systemtheorie darstellen lässt, die – zumindest in den
ergebnisrelevanten Bereichen – von einer vollständigen Beschreibbarkeit des zu
steuernden Tatbestandes ausgeht. Die langfristige Entwicklung des Unternehmens
ist im Gegensatz dazu durch Ungewissheit und Komplexität gekennzeichnet, sodass
sie sich einer vollständigen Beschreibung entzieht (Schreyögg,
G./Steinmann, H. 1985, S. 394). Zwar steht zur Bewältigung der
Prognoseungewissheit grundsätzlich die flexible Planung zur Verfügung; zu deren
Einsatz müssen aber zumindest alle möglichen Umweltentwicklungen und
Handlungsalternativen zum Zeitpunkt der Planung bekannt sein. Ist dies aufgrund
der Komplexität des Planungsgegenstandes nicht möglich, vereinfacht die
strategische Planung das Entscheidungsfeld durch Ausblenden einzelner –
potenziell ergebnisrelevanter – Aspekte. Die durch diese Selektion geschaffene
künstliche Eindeutigkeit birgt die Gefahr einer fehlerhaften Beschreibung des
Planungsgegenstandes, die mithilfe traditioneller Kontrollen nicht rechtzeitig
ausgeglichen werden kann. Dies liegt zum einen am Zeitpunkt der Kontrolle nach
Abschluss der geplanten Handlung, zum anderen an der Beschränkung auf einen
Soll/Ist-Vergleich, der geplante Größen als Referenzpunkt definitionsgemäß von
der Kontrolle ausschließt. Für die strategische Kontrolle werden daraus zwei
zentrale Forderungen abgeleitet. Zum einen darf die Kontrolle der strategischen
Unternehmensführung nicht erst nach Abschluss der Durchführung ansetzen,
sondern muss im Sinne einer Vorkopplung
(Feedforward) bereits Signale
potenzieller Störgrößen verarbeiten. Zum anderen müssen strategische Kontrollen
neben den realisierten auch die geplanten Größen als Kontrollgegenstand
erfassen.
II. Arten strategischer
Kontrolle
1. Strategische
Kontrolle auf Basis des traditionellen Kontrollansatzes
Es wird versucht, die Feedback-Steuerung den Erfordernissen
des strategischen Managements anzupassen. Dazu wird die Strategie des
Unternehmens als eine Abfolge einzelner Projekte aufgefasst, deren Ergebnisse
jeweils auf Basis eines Soll/Ist-Vergleichs kontrolliert werden können. Die
Vorgehensweise ist in ihrer Grundstruktur die gleiche wie bei der operativen
Planung; der Unterschied besteht vor allem in der Auswahl der Kontrollobjekte:
Während die operative Kontrolle vor allem finanzielle Erfolgsgrößen einer
vergangenen Periode untersucht, konzentriert sich die strategische Kontrolle
auf die kritischen Erfolgsfaktoren
des Unternehmens, die Hinweise auf das Erfolgspotenzial
zukünftiger Perioden geben.
Deren Festlegung stellt deshalb einen entscheidenden Schritt im Kontrollprozess
dar. Aufgrund des Charakters einer Feedback-Steuerung beschränkt sich dieser
Kontrollansatz jedoch auf die Implementation
des strategischen Plans. Der Plan selbst ist von der Überprüfung
ausgeschlossen, solange er als Referenzpunkt der Kontrolle dient. Allenfalls
ansatzweise wird eine Kontrolle der Strategie durch die Einbeziehung externer
Standards in den Soll/Ist-Vergleich erreicht. Coenenberg/Baum schlagen deshalb
vor, den Prozess der Strategieentwicklung in das Kontrollfeld einzubeziehen (Coenenberg,
A.G./Baum, H.-G. 1987). Diese Plangenerierungskontrolle erfolgt getrennt von der Überprüfung der
Durchführung (Zielerreichungskontrolle),
obwohl Planung und Durchführung über die getroffenen Entscheidungen miteinander
verbunden sind. Somit wird die Kontrolle der Durchführung nicht von der
Fragestellung überlagert, ob die vorgegebenen Ziele angemessen sind. Dieser
Frage wird in den folgenden Schritten nachgegangen:
-
Die Leitbildkontrolle
prüft – unabhängig vom Planungsprozess – die Kompatibilität der Strategie mit
der grundlegenden Konzeption (dem „ Leitbild “ ) des Unternehmens.
-
In der Profitabilitätskontrolle
wird überprüft, inwieweit die in der Strategie unterstellten strukturellen
Zusammenhänge für die zukünftige Gewinnerzielung noch gültig sind.
-
Die Durchsetzungskontrolle
oder Prämissenkontrolle schließlich
beschäftigt sich mit der Realisierungsmöglichkeit der Strategie, wobei
Hindernisse innerhalb (interne
Machbarkeitskontrolle) und außerhalb (externe
Durchführbarkeitskontrolle) des Unternehmens berücksichtigt werden.
Die Planerreichungskontrolle umfasst zwei
Rückkopplungsschleifen:
-
In der Sollvorgabenkontrolle
wird überprüft, ob die Kontrollmaßstäbe die Strategie noch angemessen
widerspiegeln, wodurch Strategierevisionen ausgelöst werden können.
-
Die Planfortschrittskontrolle
legt Zwischenziele (milestones)
fest und leitet aus deren Realisation gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen ab. Planergebniskontrollen schließlich
überprüfen Endergebnisse zur Dokumentation.
2. Strategische
Kontrolle auf Basis der funktionalstrukturellen Systemtheorie
Dieser auf Schreyögg/Steinmann (Schreyögg,
G./Steinmann, H. 1985) zurückgehende Ansatz geht davon aus,
dass aufgrund der potenziell unvollständigen oder fehlerhaften Beschreibung des
zu steuernden Tatbestands eine auf der Planung basierende Festlegung von
Kontrollobjekten grundsätzlich nicht geeignet ist, sämtliche Gefährdungen des
strategischen Kurses aufzuzeigen. Kontrolle muss vielmehr „ ungerichtet “ sein,
d.h. sie darf sich nicht auf vorher ausgewählte Objekte beschränken. Die Frage
nach der praktischen Durchführbarkeit der Kontrolle ohne vorherige Festlegung
von Kontrollmaßstäben wird Bezug nehmend auf die funktionalstrukturelle
Systemtheorie dadurch beantwortet, dass sich relevante Veränderungen der in der
Planung ausgeblendeten Bereiche durch krisenhafte Entwicklungen zeigen. Die
Identifikation solcher Entwicklungen wird durch einen Vergleich mit dem
geplanten Ablauf ermöglicht (Schreyögg,
G./Steinmann, H. 1985, S. 404). Dies betrifft allerdings nur
die im Zuge der Planung ausgeschlossenen Aspekte. Die im Planungsprozess
erfassten Bereiche dagegen erschließen sich einer gerichteten Kontrolle, wobei
nicht nur die Durchführung, sondern auch die Planung in das Kontrollfeld
eingezogen werden. Daraus ergibt sich die folgende Einteilung der strategischen
Kontrolle (vgl. dazu Schreyögg,
G./Steinmann, H. 1985, S. 401 ff.):
-
Die strategische
Prämissenkontrolle konzentriert sich auf die im Planungsprozess gesetzten
Annahmen und überprüft diese bezüglich ihrer Gültigkeit. Diese Prämissen
beziehen sich sowohl auf die Umwelt des Unternehmens als auch auf die
internen Abläufe. Besonderes Augenmerk gilt dabei solchen Prämissen, die auf
schwachen Prognosen beruhen oder in der Strategie des Unternehmens einen
entscheidenden Stellenwert haben.
-
Die strategische
Durchführungskontrolle (auch Planfortschrittskontrolle)
hat die Aufgabe, Gefahren für die Realisierung
der Strategie zu identifizieren. Sie setzt bei strategischen Zwischenzielen
an und untersucht, inwieweit die Erreichung dieser Meilensteine eine Revision
der Strategie notwendig macht. Analog zur operativen Kontrolle werden
vorgegebene und realisierte Größen verglichen. Vornehmliche Zielsetzung ist
jedoch nicht die Korrektur der Durchführung mit dem Ziel, zukünftig die
Sollvorgaben zu erreichen, sondern die Überprüfung des Solls auf seine
Gültigkeit hin. Instrument der Planfortschrittskontrolle ist neben dem
Soll/Ist-Vergleich der Soll/Wird-Vergleich, der ursprünglich geplante Größen
zukünftiger Meilensteine ihren auf Basis der bisherigen Durchführung
revidierten Werten gegenüberstellt.
-
Die strategische
Überwachung hat eine kompensatorische Funktion für die beiden anderen,
selektiven Kontrollen im Sinne einer Beobachtungsaktivität, die sich nicht an
einem bestimmten Maßstab orientiert. Zielsetzung ist, durch frühzeitige
Erfassung von Krisensymptomen mögliche Gefährdungen der Strategie
auszumachen, um das Handlungsspektrum zu deren Abwendung möglichst groß zu
halten. Dabei muss der Vorteil einer frühen Reaktion auf mögliche Gefahren
gegen den Nachteil möglicher Fehlsteuerungen abgewogen werden, die sich durch
die Ungenauigkeit früher Krisensignale ergeben.
Preble ergänzt diese drei Kontrollarten um eine special alert control, die besonderes
Augenmerk auf solche Ereignisse legt, die entscheidenden Einfluss auf die
Unternehmensentwicklung, aber nur eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit
haben (z.B. Naturkatastrophen, feindliche Übernahmen; Preble, J.F.
1992). Grundsätzlich kann diese Art der Kontrolle jedoch auch – je nach
Berücksichtigung solcher Ereignisse im Annahmensystem der Planung – der
Prämissenkontrolle oder der strategischen Überwachung zugeordnet werden. Der
maßgebliche Unterschied zum traditionellen Ansatz besteht somit in der
unspezifischen strategischen Überwachung. Insbesondere für diese stellt sich
die Frage nach der organisatorischen Umsetzung, da jede formale Regelung
zwangsläufig auch eine Ausrichtung auf einen bestimmten Kontrollgegenstand mit
sich bringt. Die Informationsgewinnung soll deshalb keiner Stelle organisatorisch
zugeordnet werden; nur die Informationsverarbeitung kann zentral geschehen. Da
sämtliche Kontrollarten zudem kontinuierlich durchgeführt werden sollen, wird
die Umsetzbarkeit dieses Kontrollansatzes in der Literatur z.T. angezweifelt (Goold,
M./Quinn, J.J. 1990, S. 52).
III. Instrumente
strategischer Kontrolle
1. Planungskontrolle
Mithilfe der Planungskontrolle soll festgestellt werden, in
welchem Umfang Abweichungen zwischen realisierten und geplanten Werten bereits
implementierter Schritte des strategischen Planes auf fehlerhafte Prämissen
zurückzuführen sind. Zu diesem Zweck wurde die Ermittlung eines ex-post-Planwertes KS des Kontrollobjekts K vorgeschlagen, mit dessen Hilfe die Gesamtabweichung ΔK=KI-KP zwischen realisierter und geplanter Größe in
eine Realisationsabweichung KI-KS (Soll/Ist-Vergleich) und eine Planabweichung KP-KS (Plan/Soll-Vergleich) zerlegt werden kann (Demski, J.S.
1967). Zur Bestimmung der ex-post-Plangröße wird die Planung unter
Berücksichtigung sämtlicher zum Zeitpunkt der Kontrolle vorliegender
Informationen wiederholt. Dies schließt die Aktualisierung prognostizierter
Werte, aber auch die Verwendung verbesserter Planungsverfahren ein. Ergebnis
ist der bestmögliche Wert des Kontrollobjekts, der unter den tatsächlich
eingetretenen Bedingungen möglich gewesen wäre. Aufgrund ihres Charakters einer
Neuplanung gibt sie Aufschluss darüber, inwieweit die nachfolgenden Schritte
des strategischen Planes auf Basis der veränderten Rahmenbedingungen (nicht
aufgrund der bereits erfolgten Implementation) noch umgesetzt werden könnten.
Die Zurechnung von Verantwortlichkeiten für die
resultierenden Teilabweichungen hängt davon ab, welchen Informationsstand die
Akteure zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung hatten. Eine Verantwortlichkeit der
durchführenden Abteilung für die Realisationsabweichung beispielsweise ist nur
dann sinnvoll, wenn ihr bei ihrer Aktion bereits alle Informationen zur
Verfügung standen, auf Basis derer die ex-post-Plangröße ermittelt wurde. Ist
dies tatsächlich der Fall, verhindert eine Zurechnung der Gesamtabweichung ΔK dagegen sämtliche Anreize für
den Verantwortlichen, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. Darrough,
M.N. 1988, S. 210 f.). Für eine optimale Anreizwirkung müsste
deshalb im Allgemeinen die ex-post-Plangröße genau den Informationsstand des
Entscheidungsträgers zum Zeitpunkt seiner Aktion berücksichtigen (vgl. Ewert, R./Wagenhofer,
A. 2000, S. 383 f.).
2. Weitere
Instrumente
Aufgrund der schwachen Formalisierung des strategischen
Planungsproblems ist die Feststellung kritischer Faktoren des langfristigen
Unternehmenserfolgs ein entscheidender Schritt des Kontrollprozesses.
Instrumente hierzu stellen die Balanced
Scorecard und verwandte Systeme dar, die neben den kurzfristigen
Erfolgsgrößen auch nichtfinanzielle Indikatoren umfassen und so ein
ausgeglichenes Bild des Unternehmens liefern sollen. Neben diesem Strategic Performance Measurement kommen
in den verschiedenen Ansätzen strategischer Kontrolle weitere spezielle
Methoden zum Einsatz:
-
Im Rahmen des Konzeptes von Coenenberg/Baum wird vor
allem die Profitabilitätskontrolle methodenunterstützt (vgl. Coenenberg,
A.G./Baum, H.-G. 1987, S. 130 ff.). Die Bedarfsstrukturanalyse untersucht über
eine Analyse der Kaufmotive der Kunden, ob das strategische Programm
nachhaltig lukrative Produkt-Markt-Bereiche abdeckt. Die Konkurrenzanalyse soll Aufschluss über die relative Position des
Unternehmens im Markt geben.
-
Als Instrument der strategischen Überwachung werden Früherkennungsmodelle
vorgeschlagen, wobei jedoch die Absicherung der bestehenden Strategie im
Vordergrund steht und die Identifikation neuer Chancen der Neuplanung
zugeordnet wird. Auch sind Beobachtungsfelder oder Indikatoren nicht im
Vorhinein zu benennen (Schreyögg,
G./Steinmann, H. 1985, S. 404).
IV. Motivationsaspekte
strategischer Kontrolle
1. Kontrollen
zum Zweck der Verhaltenssteuerung
Die Verhaltenssteuerungsfunktion der Kontrolle trägt dem
Umstand Rechnung, dass Entscheidungen in Unternehmen in der Regel nicht von
einer einzelnen Person getroffen werden. Das durch die Delegation von
Entscheidungen verursachte Koordinationsproblem ist im Rahmen der Agency-Theory
untersucht worden. Es entsteht, wenn einerseits die delegierende Instanz
(Prinzipal) und die beauftragte Stelle (Agent) nicht die gleiche Zielsetzung
verfolgen (Interessenkonflikt), andererseits die Entscheidung der Stelle nicht
direkt beobachtet werden kann (Informationsasymmetrie). Eigennützig handelnd,
wird der Agent unter diesen Umständen sein besseres Wissen zum Nachteil des
Prinzipals ausnutzen. Der Prinzipal kann dem Agenten zwar eine bestimmte Aktion
vorschreiben, diese ist aber aufgrund der Informationsasymmetrie nicht
beobachtbar und somit auch nicht durchsetzbar. An die Stelle einer direkten Verhaltenskontrolle tritt deshalb eine Ergebniskontrolle, bei der aus
realisierten Outputs auf das Verhalten der Stelle geschlossen werden kann. Ein
solcher Rückschluss ist zwar zum Zeitpunkt der Kontrolle wertlos, weil das
Verhalten der Stelle nachträglich nicht geändert werden kann. Eine
Verhaltenswirkung ergibt sich aber trotzdem, wenn der Entscheidungsträger die
Kontrolle antizipiert. Die Wirkung wird maßgeblich davon beeinflusst, inwieweit
das Kontrollergebnis durch erfolgsabhängige Entlohnung oder die
Beförderungspolitik an das Anreizsystem
des Unternehmens angeschlossen ist.
Ergeben sich aus dem Ergebnis der Kontrolle persönliche
Konsequenzen für den Entscheidungsträger, wird dieser seine Handlungen schon im
Vorhinein auf die Zielerreichung ausrichten. Die Effektivität der Kontrolle
hängt dann maßgeblich von den Eigenschaften der Kontrollgröße ab. Zum einen ist
entscheidend, inwieweit der Agent die Größe durch Wahl seiner Aktion
beeinflussen kann (Präzision der
Kontrollgröße), zum anderen sollte durch die Ausrichtung der Entscheidung auf
die Beurteilungsgröße auch eine Angleichung der Interessen von Prinzipal und
Agent erreicht werden (Übereinstimmung
oder Kongruenz der Kontrollgröße mit
dem Unternehmensziel) (vgl. Feltham,
G.A./Xie, J. 1994, S. 434 f. oder Wagenhofer,
A. 1996, S. 160 f.). Vor allem der zweite Aspekt ist im
Hinblick auf die strategische Führung des Unternehmens problematisch.
Orientiert sich beispielsweise eine erfolgsabhängige Entlohnung am Bilanzgewinn
der vergangenen Periode, so besteht die Gefahr, dass der Entscheidungsträger –
z.B. aufgrund einer Präferenz frühzeitiger Einkünfte – die langfristigen
Erfolgsaussichten zugunsten des kurzfristigen Erfolgs vernachlässigt. Zur
Angleichung der Managerinteressen an die Strategie des Unternehmens wird
deshalb vorgeschlagen, auch strategische Kontrollgrößen wie Meilensteine und
andere nichtfinanzielle Größen, die das Verhältnis des Unternehmens zu seinen
Kunden und seine Situation im Vergleich zur Konkurrenz erfassen, in die
Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Goold,
M./Quinn, J.J. 1990, S. 50).
2. Probleme
strategischer Kontrollmaßstäbe
Die Einbindung strategischer Kontrollgrößen in die
Beurteilung von Entscheidungsträgern im Unternehmen birgt einige Probleme. Zum
einen wird die Kongruenz des Beurteilungsmaßes häufig nur auf Kosten seiner
Präzision erreichbar sein, was zu einer Abschwächung des Anreizeffekts führt.
Zum anderen sind die Maße aufgrund ihres nichtfinanziellen Charakters und der
im Gegensatz zu Jahresabschlussgrößen fehlenden rechtlichen Vorschriften häufig
nur schwer zu verifizieren. Dies erschwert ihre explizite Anwendung in
Entlohnungsverträgen, wenn der zugrunde liegende Vertrag gegebenenfalls
gerichtlich durchgesetzt werden muss. Nahe liegend ist deshalb die
Konzentration auf implizite Anreize,
wie sie sich beispielsweise aus der Aussicht auf Beförderung ergeben (vgl. Budde, J.
2000, S. 60 ff.). Doch auch ohne ausdrückliche vertragliche Festlegung
müssen eindeutige Kontrollmaßstäbe festgelegt werden, damit diese von den
Mitarbeitern akzeptiert werden. So wurden in einer empirischen Studie folgende
Hindernisse strategischer Kontrollen festgestellt (Lorange,
P./Murphy, D. 1984):
-
Systembarrieren (systematic
barriers): Die Mehrdimensionalität des Erfolgspotenzials führt zu
Akzeptanzproblemen der Kontrollmaßstäbe, insbesondere wenn die relevante
Information aufgrund der Komplexität erst spät verarbeitet wird oder die
Mitarbeiter deren Relevanz nicht unmittelbar begreifen.
-
Verhaltensbarrieren (behavioural barriers): Durch notwendige Strategierevision werden
vorangegangene Entscheidungen falsch oder obsolet. Dies kann dazu führen,
dass die Verantwortlichen davor zurückschrecken, sich im Zuge der Planung
eindeutig auf eine Strategie festzulegen.
-
Politische Barrieren (political barriers): Durch Infragestellung der vorliegenden
Strategie bedroht die strategische Kontrolle die Machtverteilung innerhalb
des Unternehmens. Für einzelne Interessengruppen kann deshalb ein Anreiz
bestehen, aus strategischen Gründen Informationen zurückzuhalten.
Literatur:
Budde, Jörg : Effizienz
betrieblicher Informationssysteme – Vergleich unter Anreizgesichtspunkten,
Wiesbaden 2000
Coenenberg, Adolf
G./Baum, Hans-Georg : Strategisches Controlling, Stuttgart 1987
Darrough, Masako N. :
Variance analysis: A unifying cost function approach, in: Contemporary
Accounting Research, Jg. 5, H. 1/1988, S. 199 – 221
Demski, Joel S./Feltham,
Gerald A. : Cost determination: a conceptual approach, Ames, Iowa 1976
Demski, Joel S. : An
Accounting System Structured on a Linear Programming Model, in: Acc. R., Jg.
42, 1967, S. 701 – 712
Ewert, Ralf/Wagenhofer,
Alfred : Interne Unternehmesrechnung, Berlin, 4. A., 2000
Feltham, Gerald A./Xie,
Jim : Performance Measure Congruity and Diversity in Multi-Task Principal/Agent
Relations, in: Acc. R., Jg. 69, H. 3/1994, S. 429 – 453
Goold, Michael/Quinn,
John J. : The paradox of strategic controls, in: Strategic Management Journal,
Jg. 11, 1990, S. 43 – 57
Lorange, Peter/Murphy,
D. : Considerations in Implemeting Strategic Control, in: Journal of Business
Strategy, Jg. 4, 1984, S. 27 – 35
Preble, John F. :
Towards a comprehensive system of strategic control, in: Journal of Management
Studies, Jg. 29, 1992, S. 391 – 409
Schreyögg,
Georg/Steinmann, Horst : Strategische Kontrolle, in: ZfbF, Jg. 37, 1985, S. 391 – 410
Wagenhofer, Alfred :
Anreizsysteme in Agency-Modellen mit mehreren Aktionen, in: DBW, Jg. 56, 1996,
S. 155 – 165
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