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Kontrakttheorie

Variante in der "Neuen Mikroökonomik" zur Erklärung von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit (Arbeitslosigkeit) bei (nach unten) starren Löhnen. Grundhypothese ist, daß zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern Lohnkontrakte über fixe Lohnzahlungen als Risikoprämie für eine begrenzte Beschäftigungsgarantie eingegangen werden, zu denen die Arbeitsanbieter wg. Risikoaversion gegenüber Einkommensschwankungen (Einkommen) bereit sind. Die Differenz zwischen Kontraktlohn und aktuellem Marktlohn ist als Risikoprämie zu interpretieren. Diese Lohnkontrakte, die auch für Arbeitsnachfrager (Unternehmen) aus Gründen stabiler Beschäftigung und Kosten vorteilhaft sind, entsprechen dem Ausmaß des Rückgangs der Arbeitsnachfrage, auf das die Unternehmer noch nicht mit Entlassungen reagiert haben. Sobald dieses Ausmaß überschritten wird, kommt es zu Entlassungen und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, weil keine Lohnsenkungen möglich sind. K. ist kein in sich geschlossener Ansatz und mannigfacher Kritik ausgesetzt.

 

 


 

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