Erhöhung des Gesellschaftskapitals. Bei einer Aktiengesellschaft erfolgt sie aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung (HV) durch Ausgabe neuer Aktien. Im Normalfall wird den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt. Der Bezugskurs für die neuen Aktien darf nicht unter dem Nennwert liegen. Der Überschuß, Agio genannt, ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Bei der „ genehmigten" Kapitalerhöhung ermächtigt die Hauptversammlung die Verwaltung, den Zeitpunkt der Ausgabe und den Bezugskurs der jungen Aktien selbst festzusetzen. Die „ bedingte" Kapitalerhöhung ist zum Umtausch einer begebenen Wandelobligation in Aktien bestimmt. Berichtigungsaktie.
|