Inhaltsübersicht
I. Status
Quo der Erfolgsbeteiligung
II. Dimensionen
der Erfolgsbeteiligung
III. Verwendung
der Erfolgsanteile
IV. Ausblick
I. Status Quo der
Erfolgsbeteiligung
In Literatur und Praxis werden unter Erfolgsbeteiligung alle
Systeme verstanden, bei denen die Mitarbeiter zuzüglich zu bestehenden Lohn-
und Gehaltsvereinbarungen eine erfolgsabhängige Zuwendung erhalten (Schneider,
/Zander, 2001, S. 17 f.). Erfolgsbeteiligung ist somit ein
Oberbegriff, der eine Vielzahl von Gestaltungsformen ermöglicht. In rechtlicher
Hinsicht sind Erfolgsbeteiligungen der arbeitsrechtlichen Sphäre zuzuordnen mit
der Folge, dass Erfolgsanteile der Mitarbeiter wie Lohn bzw. Gehalt behandelt
werden, somit der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterliegen.
1. Motive
Die Einführung von Konzepten der Erfolgsbeteiligung erfolgt
auf freiwilliger Basis. Dies stellt die Frage nach dem Warum. Die Motive zur
Einführung einer Erfolgsbeteiligung haben sich seit den ersten
Beteiligungsmodellen im 19. Jahrhundert immer wieder verändert (Gaugler, 1982)
und sind auch in der Gegenwart unterschiedlich, sie reichen von der Gestaltung
flexibler Entgeltkomponenten über soziale Zielsetzungen bis hin zur Schaffung
leistungsorientierter Anreize. Das letztgenannte Motiv ist in der Praxis
dominierend. Erfolgsbeteiligungssysteme sollen die Mitarbeiter motivieren und
zu einer verstärkten Identifikation mit dem arbeitgebenden Unternehmen führen.
Seit den achtziger Jahren werden die Auswirkungen von Beteiligungskonzepten auf
Leistung und Produktivität untersucht, in erster Linie in den USA, in
Großbritannien und Deutschland (Möller, 2001,
S. 53 f.). Die überwiegende Zahl der einschlägigen Untersuchungen kommt dabei
zu dem Ergebnis, dass Beteiligungsmodelle die Leistungsbereitschaft und die
Motivation der Mitarbeiter signifikant beeinflussen können. Ob die gesetzten
Ziele erreicht werden, hängt u.a. davon ab, in welchem Maße es gelingt, das
sog. „ free-rider-Problem “ zu lösen. Damit ist gemeint, dass der einzelne
Mitarbeiter den Nutzen seines verstärkten Arbeitseinsatzes mit seinen
Arbeitskollegen teilen muss und er auch an dem durch seine gesteigerte
Leistungserbringung verursachten Mehrerfolg nur anteilsmäßig partizipiert (Möller, 2001,
S. 50).
Die historische Betrachtung der Beteiligung der Mitarbeiter
am wirtschaftlichen Ergebnis des arbeitgebenden Unternehmens, die in den
deutschsprachigen Ländern mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert beginnt
(Gaugler, 1982),
zeigt eine Blütezeit der Erfolgsbeteiligung zwischen den Jahren 1970 und 1980.
In der Zeit ab 1983/84 ist ein deutlicher Einbruch festzustellen. Die Ursache
dafür lag in gesetzgeberischen Maßnahmen, die Nachteile bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung
mit sich brachten. Erst in Folge der Lean-Management-Diskussion
und den daraus resultierenden Reorganisationsmaßen sind auch
Erfolgsbeteiligungsmodelle wieder verstärkt in die Diskussion gelangt, da die
Notwendigkeit von flexiblen Entlohnungsbestandteilen aus motivationaler und
struktureller Sicht wieder an Bedeutung gewann. Dies hat auch dazu geführt,
dass man sich in den Betrieben mit diesen Ideen wieder verstärkt
auseinandergesetzt hat. Bei der konkreten Anwendung griff man einerseits auf
das vorhandene klassische Instrumentarium zurück, andererseits sind innovative
Konzepte entwickelt worden, die den damit verbundenen neuen Zielbündeln
gerechter werden konnten.
2. Verbreitung
In der Bundesrepublik Deutschland existiert keine offizielle
Statistik, in wie vielen Unternehmen Modelle der Erfolgsbeteiligung praktiziert
werden. Bisher fehlten verlässliche Schätzungen, die Informationen über Ausmaß
und Verbreitung von Erfolgsbeteiligungsmodellen hätten geben können. Bekannt
sind lediglich empirische Untersuchungen, in denen der Verbreitungsgrad von
Modellen der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung ermittelt wurde. Allerdings stammt
die letzte bundesweite Erhebung aus dem Jahre 1986 (vgl. Guski,
/Schneider, 1986). Die dort festgestellten Zahlen wurden bis
heute von der Arbeitsgemeinschaft
Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP) und der Gesellschaft für innerbetriebliche Zusammenarbeit (GIZ)
hochgerechnet und führen zu dem geschätzten Ergebnis, dass aktuell etwa 3000
Unternehmen ihre Mitarbeiter am Kapital beteiligen. Erstmals wurden nun Zahlen
über die Verbreitung von Modellen der Erfolgsbeteiligung vorgelegt (Möller, 2001,
S. 8 f.). Im Rahmen des von der Bundesanstalt für Arbeit regelmäßig
durchgeführten IAB-Betriebspanels
wurde im Jahr 1998 die Frage nach einer praktizierten Mitarbeiterbeteiligung
gestellt. Die auf den Befragungsergebnissen beruhenden Hochrechnungen führen zu
einer Zahl von 97.000 Unternehmen, die ein Modell der Mitarbeiterbeteiligung
anwenden. Zieht man davon die 3.000 Unternehmen mit einer Kapitalbeteiligung
der Mitarbeiter ab, so verbleiben in der Bundesrepublik 94.000 Unternehmen mit
Erfolgsbeteiligung, dies entspricht etwa 5% aller Unternehmen in
Gesamtdeutschland. Begünstigt davon sind 15% der Mitarbeiter (4,35 Mio.) in
Westdeutschland und 8,5% (0,5 Mio.) der Mitarbeiter in Ostdeutschland.
Die erstaunlich hohe Verbreitung der Erfolgsbeteiligung
dürfte im Allgemeinen auf die Entwicklung der letzten Jahre zurückzuführen sein
und im Besonderen auf der lawinenartigen Ausbreitung der Aktienoptionen
beruhen.
II. Dimensionen der Erfolgsbeteiligung
Die klassische Darstellung der Erfolgsbeteiligung in den
letzten Jahrzehnten differenzierte nach der Ausgangsbasis und kannte die Formen
Leistungs-, Ertrags- und Gewinnbeteiligung. Charakteristisch für die Vielzahl
der einzelnen Gestaltungsformen war die Gruppenorientierung und eine
Modellgestaltung mit vier Bausteinen (sog. Problemebenen). Mit
Gruppenorientierung ist gemeint, dass die Zielgruppe nicht der einzelne
Mitarbeiter war, sondern stets eine Arbeitsgruppe, eine Abteilung oder häufig
sogar das Gesamtunternehmen. Für die jeweilige Zielgruppe
(beteiligungsberechtigte Mitarbeiter) wurden nachfolgende Problemebenen einer
Lösung zugeführt:
-
Festlegung der
Ausgangsbasis: Welche Größe soll als Grundlage für die Ermittlung des auf
die Mitarbeiter entfallenden Erfolgsanteils genommen werden?
-
Ermittlung des
auf die Mitarbeiter entfallenden Erfolgsanteils: Welche Quote entfällt im
Erfolgsfalle auf die Mitarbeiter?
-
Individualverteilung:
Welcher Maßstab wird bei der Verteilung des Gesamt-Erfolgsanteiles auf die
einzelnen Mitarbeiter angelegt?
-
Verwendung der
Erfolgsanteile: Werden die individuellen Erfolgsanteile ausbezahlt oder
verbleiben sie für Investivzwecke im Unternehmen?
Die skizzierte, klassische Einteilung ist den letzten Jahren
deutlich verändert und weiterentwickelt worden. Interessant ist dabei, dass die
innovativen Ansätze der Erfolgsbeteiligung in der Praxis entstanden sind und
erst dann von der Wissenschaft zur Kenntnis genommen wurden. Die modernen
Konzepte der Erfolgsbeteiligung haben sich mittlerweile als sinnvolle Ergänzung
der klassischen Modelle bewährt und zeichnen sich durch diverse Merkmale aus.
Zum einen werden nicht nur mehr gruppenorientierte Systeme angewandt, sondern
auch Verfahren, bei denen die individuelle Leistung ermittelt und honoriert
wird. Zum anderen wird der zeitliche Horizont von Erfolgsbeteiligungen
hinterfragt (Long-/Short-Term Incentives). Darüber hinaus ist mit den
Aktienoptionen der Unternehmenswert als eine weitere Ausgangsbasis von Modellen
der Erfolgsbeteiligung in den Mittelpunkt gerückt. Abb. 1 verbindet die
klassischen Formen der Erfolgsbeteiligung mit den innovativen Ansätzen.
Abb. 1: Formen der Erfolgsbeteiligung.
1. Ausgangsbasis
Unternehmen, die sich mit der Entwicklung eines Modells der
Erfolgsbeteiligung befassen, haben in einem ersten Schritt die Frage der Ausgangsbasis
zu entscheiden. Hier ist zu klären, ob sich die Berechnung des Erfolgsanteils
der Mitarbeiter an der Leistung, am Ertrag, am Gewinn oder am Unternehmenswert
orientieren soll.
Zur Leistungsbeteiligung gehören die Varianten
Produktionsbeteiligung, Produktivitätsbeteiligung und
Kostenersparnisbeteiligung. Der Grundgedanke der Leistungsbeteiligung besteht
darin, dass als Ausgangsbasis für die Ermittlung des Gesamt-Erfolgsanteils eine
Normalleistung (z.B. produzierte Menge) definiert wird. Wird diese Leistung
überschritten, nehmen die Mitarbeiter in der vereinbarten Form an der
Mehrleistung teil.
Für die Gruppe der Ertragsbeteiligung, die als
Umsatzbeteiligung, Wertschöpfungsbeteiligung und Nettoertragsbeteiligung
gestaltet werden kann, gelten analoge Überlegungen, wobei hier im verstärkten
Maße die Marktsituation berücksichtigt wird.
Beide Kategorien haben in ihrer gruppenorientierten
Ausprägung in den letzten Jahren keine große praktische Bedeutung mehr
erreichen können. Als Hauptgrund ist die jeweils zu einseitige Ausrichtung
dieser Konzepte anzuführen. Leistungsbeteiligungen orientieren sich
ausschließlich an innerbetrieblichen Größen, ohne in irgendeiner Form
Markteinflüsse zu berücksichtigen. Für Ertragsbeteiligungen gilt die umgekehrte
Aussage, sie lassen sich primär von Marktaspekten beeinflussen. Unter
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kann dies bei beiden Modellkategorien
zur Zahlung von Erfolgsanteilen führen, ohne dass die Gewinn- und
Verlustrechnung dafür genügend Spielraum bietet.
In der betrieblichen Praxis hat sich eindeutig die
Gewinnbeteiligung in Form der Bilanzgewinnbeteiligung durchgesetzt. Die in der
Literatur stets genannten Verfahren der Ausschüttungs- und
Substanzgewinnbeteiligung sind bedeutungslos.
Im Rahmen der Bilanzgewinnbeteiligung
erhalten die Mitarbeiter einen vorab bestimmten bzw. nach einem definierten
Verfahren berechneten Anteil am Bilanzgewinn (i.d.R. Steuerbilanz). Bei der
Frage, ob den Mitarbeitern ein Anteil am Gewinn zugesprochen werden soll,
können ohne Frage viele Interessenskonflikte auftreten. In der
Beteiligungsliteratur der 1970er- und 1980er-Jahre wurde diese Frage sehr
kontrovers diskutiert. Von Seiten der Gegner wurde stets angeführt, dass der
Gewinn de jure dem Kapital zustehe, der Mitarbeiter dafür eben Lohn und Gehalt
bekäme. Die Befürworter führten dagegen ins Feld, dass ein Gewinn nur entstehen
könne, wenn Arbeit und Kapital produktiv zusammenarbeiten. Deshalb sei es nicht
einsichtig, warum der Produktionsfaktor Arbeit – unter Beachtung bestimmter
Prämissen – nicht auch am Gewinn beteiligt werden solle.
Erfreulich ist, dass sich die betriebliche Praxis um diese
akademischen Diskussionen wenig gekümmert, sondern die dahinter stehenden
Probleme mit einer großen Portion „ Pragmatismus “ gelöst hat. Damit ist hier
gemeint, dass die Unternehmen sehr schnell die betriebswirtschaftlichen
Vorteile einer Gewinnbeteiligung gegenüber den Formen der Leistungs- und
Ertragsbeteiligung erkannt haben: Im Gewinn schlagen sich Leistung und
Markterfolg gleichermaßen nieder, d.h., ein Gewinnanteil wird nur fällig, wenn
tatsächlich ein Gewinn vorhanden ist.
Als weitere Alternative der grundsätzlichen Ausrichtung von
Erfolgsbeteiligungssystemen hat in den letzten Jahren die Orientierung am Unternehmenswert durch Ausgabe von
Aktienoptionen (Stock Options) an Bedeutung gewonnen (Rosen, von,
/Leven, 2000, S. 19 ff.). Aktienoptionen beinhalten das Recht,
Aktien des arbeitgebenden Unternehmens innerhalb einer bestimmten Frist zu
einem vorher vereinbarten Preis zu erwerben. Nachdem es bei diesen Programmen
um den Erwerb von Aktien geht, liegt die Vermutung nahe, dass hier Systeme der
Kapitalbeteiligung etabliert werden sollen. Dies wäre ein mögliches Ergebnis,
entspricht aber nicht der aktuellen Beteiligungspraxis. Ein Erfolg von
Aktienoptions-Programmen gilt in der Regel als eingetreten, wenn die zum
vereinbarten Preis erworbenen Aktien zum (höheren) Marktpreis wieder verkauft
worden sind. In Höhe der Kaufpreisdifferenz erzielen die Mitarbeiter einen
„ geldwerten Vorteil “ , ihren Erfolgsanteil.
Die reguläre Gestaltung von Aktienoptionen führt
obligatorisch zum Aktienerwerb. Dies bedeutet zunächst, dass nur
Aktiengesellschaften, die möglichst auch an der Börse notiert sind, davon
Gebrauch machen können. Erschwerend tritt hinzu, dass die rechtlichen
Begleitmaßnahmen, die für den Aktienerwerb notwendig sind, in manchen
Unternehmen ernsthafte Probleme bereiten. Deshalb wurden Konzepte entwickelt,
die wertorientierte Systeme ermöglichen, ohne dass damit ein Aktienerwerb
verbunden ist. Bei den Stock-Appreciations-Rights
(sog. Wertsteigerungsrechte, vgl. Kramarsch, 2000,
S. 136 f.) werden Aktienoptionsprogramme virtuell nachgebildet. Die
berechtigten Mitarbeiter partizipieren an der Wertsteigerung, ohne dass Aktien
erworben werden. Die erzielte Wertsteigerung wird als Erfolgsanteil an die
Mitarbeiter ausbezahlt. Phantom Stocks
(vgl. Kramarsch, 2000,
S. 137 ff.) bewegen sich ebenfalls im virtuellen Bereich. Die Zielgruppe
beinhaltet insbesondere Unternehmen, die nicht in der Rechtsform der
Aktiengesellschaft firmieren. Auch bei diesen Modellen wird versucht, die
Effekte von Aktienoptionen zu simulieren, ohne dass de jure Kapitalanteile
erworben werden. Aus praktischer Sicht sind hier vor allem die anstehenden
Bewertungsfragen zu lösen.
2. Individual- oder Gruppenorientierung
Der Einführung von Erfolgsbeteiligungssystemen liegt
überwiegend die Zielsetzung zugrunde, Anreize zu schaffen, die eine
Leistungssteigerung ermöglichen. Derartige Anreizstrukturen können individuell-
oder gruppenorientiert gestaltet werden. Bei den individuellen Systemen wird der Anspruch auf einen Erfolgsanteil
direkt aus dem Leistungsbeitrag eines einzelnen Mitarbeiters abgeleitet. Diese
Individualanreize sind typischen Leistungslöhnen vergleichbar und können bei
effizienter Gestaltung gruppenorientierten Systemen durchaus überlegen sein.
Voraussetzung ist stets, dass die individuelle Leistung messbar ist. Die
aktuelle Entwicklung belegt jedoch, dass die modernen Produktionsprozesse eher
gruppenorientierte und kooperative Arbeitsanforderungen stellen, somit
individuelle Leistungen häufig der Gruppenleistung unterwerfen. Diesem Manko
versucht man in der Praxis zu begegnen, indem andere personalwirtschaftliche
Systeme wie z.B. Zielvereinbarungen oder Leistungsbeurteilungen mit
Erfolgsbeteiligungen verknüpft werden. Dieser Weg beinhaltet Chancen und
Risiken. Chancen, weil auf diese Weise die Schwierigkeiten der individuellen
Leistungszurechnung zumindest reduziert werden können. Risiken deswegen, weil
Schwächen in Einzelsystemen (z.B. bei der Leistungsbeurteilung) bei der
kombinativen Anwendungen kontraproduktive Wirkungen entfalten können.
Obwohl die gruppenorientierten
Systeme der Erfolgsbeteiligung der klassischen Kategorie zuzurechnen sind,
scheinen sie für die Anforderungen der modernen Industriegesellschaft vielfach
besser geeignet zu sein als viele der sog. innovativen Modelle. Mit
gruppenorientiert kommt zum Ausdruck, dass ein Erfolgsanteil für eine
definierte Gruppe von Mitarbeitern (Projektgruppe, Abteilung, Betrieb)
ermittelt wird, der dann nach bestimmten Kriterien (z.B. Lohnsumme) auf die
berechtigten Mitarbeiter verteilt wird. An die Stelle des Individualanreizes
tritt damit der Gruppenanreiz, der Kausalzusammenhang zwischen Leistung und
Erfolg ist nicht mehr direkt nachvollziehbar, der Anreizeffekt wirkt indirekt.
Die Erfahrungen belegen jedoch, dass gerade die Gruppenorientierung der
Auslöser für mehr Leistung und Synergieeffekte sein kann, trotz des eingangs
angesprochenen „ free-rider Problems “ . Dabei darf auch nicht vernachlässigt
werden, dass die Gruppenorientierung dazu führen kann, dass auf Mitarbeiter mit
vermeintlich schwächerer Leistung Druck ausgeübt wird.
Im Kontext der Individual- oder Gruppenorientierung sollten
spezifische arbeitsrechtliche Gestaltungsformen nicht außer Acht gelassen
werden. Erfolgsbeteiligungen sind – unabhängig von ihrer jeweiligen Gestaltung
– dem Arbeitsentgelt zuzurechnen. Dabei ist jedoch von einem zweigeteilten
Entgeltbegriff auszugehen (Lembke, 2001,
S. 1470 ff.), nämlich von einem Arbeitsentgelt im engeren und im weiteren
Sinne. Nach herrschender Meinung sind Erfolgsbeteiligungen dann dem
Arbeitsentgelt im engeren Sinne zuzurechnen, wenn der Erfolgsanteil nach der
individuellen Leistung des Mitarbeiters in der Vergangenheit ermittelt wird.
Damit dürften die individualorientierten Konzepte zu Arbeitsentgelt im engeren
Sinne führen. Erfolgsanteile, bei denen der Mitarbeiter nur einen mittelbaren,
indirekten Einfluss ausübt, fallen tendenziell unter das Arbeitsentgelt im
weiteren Sinne. Dies dürfte i.d.R. bei den gruppenorientierten Systemen
zutreffen.
Die Zweiteilung des Arbeitsentgeltbegriffs beschränkt sich
nicht auf terminologische Fragestellungen, sie hat vielmehr praktische
Konsequenzen für den Systembau. So wird im Schrifttum und auch in der
Rechtsprechung überwiegend die Ansicht vertreten, dass bei Arbeitsentgelt im
engeren Sinne Gestaltungselemente wie z.B. Freiwilligkeitsvorbehalt oder Verfallklauseln
nicht zulässig sind.
Bei den klassischen Formen der Erfolgsbeteiligung handelt es
sich ohne Zweifel um gruppenorientierte Systeme, die dem Arbeitsentgelt im
weiteren Sinne zuzuordnen sind. Ebenso eindeutig ist die Zuordnung von
Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungsprämien zu den Arbeitsentgelten im
engeren Sinne. Bei den Aktienoptionen hängt die Zuordnung von der jeweiligen
Ausgestaltung ab. Richtet sich die Zahl der zugeteilten Optionen z.B. nur nach
der hierarchischen Position, ist wohl eher von Gruppenorientierung auszugehen.
Ist die Zahl der gewährten Optionen dagegen von einem individuellen
Leistungsmerkmal (z.B. Zielerreichung) abhängig, dann kann dies durchaus zu
einem Arbeitsentgelt im engeren Sinne führen (Lembke, 2001,
S. 1471).
3. Long- oder Short-Term Incentive
Die dritte Dimension der Erfolgsbeteiligung definiert die Fristigkeit der Systeme. Klassische
Beteiligungskonzepte sind üblicherweise kompatibel mit dem Kalender- bzw.
Geschäftsjahr. In vereinzelten Fällen sind auch Versuche bekannt, Quartals-
oder sogar Monatsergebnisse für die Erfolgsermittlung zu verwenden. Damit fällt
das Gros der Modelle in die Kategorie der Short-Term Incentives. Gerade in den
Fällen, wo die Erfolgsbeteiligung einen breiten Mitarbeiterkreis betrifft, ist
der Short-Term-Aspekt zweifelsohne vorteilhaft, vor allem wenn es gilt, den
beteiligten Mitarbeitern einen Zusammenhang zwischen ihrer Arbeitsleistung und
dem eingetretenen Erfolg zu verdeutlichen. Je näher in zeitlicher Hinsicht
somit Auszahlung bzw. Gutschrift des Erfolgsanteiles zur erbrachten
Arbeitsleistung stehen, desto spürbarer dürften sich Motivationseffekte
bemerkbar machen.
Je qualifizierter die sich mit der Erfolgsbeteiligung
angesprochene Zielgruppe darstellt, desto langfristiger können die
Anreizeffekte gestaltet werden. Long-Term Incentives haben sich in Deutschland
erst in den letzten Jahren etabliert, von einer weiteren Zunahme ist auszugehen
(Kramarsch, 2000,
S. 6). Ein Long-Term-Incentive-Modell der Erfolgsbeteiligung liegt dann vor,
wenn der Zeitraum der Erfolgsermittlung sich auf zwei Jahre und mehr erstreckt.
Ein typisches Beispiel für einen Long-Term Incentive stellen die Aktienoptionen
dar, für die der Gesetzgeber eine Wartezeit für die Erstausübung von mindestens
zwei Jahren vorschreibt. Langfristige Modellgestaltungen finden sich
mittlerweile auch in Systemen, die leistungs- oder gewinnorientiert
strukturiert sind. Beispielsweise werden bei Zielvereinbarungen häufig
strategische Ansätze verfolgt, die zu Zieldefinitionen führen, die sich über
eine mehrjährige Periode erstrecken. Auch Gewinnbeteiligungssysteme sind am
Markt, bei denen für die Gewinnermittlung zwei oder mehr Jahre zusammen gefasst
werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Short-Term-Systeme
dort ihren Sinn haben, wo Erfolgsanteile für einen breiten Mitarbeiterkreis
ermittelt werden. Für Mitarbeiter in höheren hierarchischen Positionen bzw. mit
gehobener Qualifikation sind Long-Term-Konzepte durchaus erwägenswert, zumal
neben den strategischen Anreizeffekten auch die Betriebsbindung positiv
beeinflusst werden kann.
III. Verwendung der
Erfolgsanteile
Die effiziente Gestaltung der Verwendung der Erfolgsanteile
gehört zu den Standards eines Erfolgsbeteiligungskonzeptes. Die aktuelle
Entwicklung lässt es angebracht erscheinen, dieser Fragestellung etwas mehr
Aufmerksamkeit zu widmen.
Grundsätzlich ist zu klären, ob die Erfolgsanteile
auszuschütten oder zum Zwecke der Investivbindung einzubehalten sind. Die
Lösung dieses Modellelements wird überwiegend auf der Grundlage des
betriebsspezifischen Blickwinkels erfolgen und primär von den mit der
Einführung der Erfolgsbeteiligung verfolgten Zielsetzungen abhängen.
Ist die Erfolgsbeteiligung ein Bestandteil der flexiblen
Entlohnung, wird die Ausschüttung der Erfolgsanteile wohl zwingend notwendig
sein. Nicht unbedingt zu erwarten war die deutlich erkennbare Tendenz, dass
Aktienoptionen nicht zum Einstieg in ein Belegschaftsaktienmodell verwendet,
sondern Erfolgsanteile über den sofortigen Wiederkauf der soeben erworbenen
Aktien realisiert werden. Die nähere Analyse führt jedoch zu dem Ergebnis, dass
Aktienoptionen – gerade am Neuen Markt – als Ausgleich für ein eher
bescheidenes Grundgehalt gewährt werden. Dies macht auch deutlich, welche
gravierenden Auswirkungen ein negativer Börsentrend auf Mitarbeiter haben kann,
bei denen die Ausübung von Aktienoptionen zur Lebenshaltung notwendig ist.
Erfolgsbeteiligungen, die ausbezahlt werden, unterliegen im
Zuflusszeitpunkt der Lohnsteuer und gegebenenfalls der Sozialversicherung.
Gleiches gilt für Aktienoptionen, wie mittlerweile auch von der Rechtsprechung
bestätigt wurde. Grundlage der Besteuerung ist der geldwerte Vorteil, der bei
der Ausübung der Aktienoptionen erzielt wird.
Werden Erfolgsanteile „ on top “ gewährt, dominieren in der
betrieblichen Praxis die investiven Verwendungszwecke, d.h. die Erfolgsanteile
verbleiben im arbeitgebenden Unternehmen, häufig zur Finanzierung eines
Mitarbeiterkapitals. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass
auch bei der investiven Verwendung zum Zeitpunkt der Gutschrift auf den
Beteiligungskonten Lohnsteuern und Sozialversicherungsanteile abzuführen sind.
Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme. Wenn von Seiten des Unternehmens die investive
Einbehaltung aus betriebswirtschaftlichen Gründen unabdingbar ist und bestimmte
Modellbausteine entsprechend gestaltet werden, ist es möglich, den für den
Abgabenabzug maßgeblichen Zuflusszeitpunkt auf das Ende der vereinbarten
Sperrfrist zu verschieben.
Seit einigen Jahren ermöglichen diverse Erlasse bzw. das
Betriebsrentengesetz die sog. Entgeltumwandlung. Dabei können Mitarbeiter mit
ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass zukünftige Bezüge nicht ausbezahlt, sondern
in eine wertgleiche Anwartschaft auf Altersversorgung umgewandelt werden. Für
diese Zwecke dürften Erfolgsbeteiligungssysteme häufig geeignete
Voraussetzungen bieten. Für die betroffenen Mitarbeiter ist bei dieser Variante
der Eigenvorsorge mit spürbaren Vorteilen zu rechnen. Zum einen wird die
Versteuerung in das Rentenalter verlagert; dies führt üblicherweise zu einer
geringeren Steuerbelastung. Zum anderen wird der Brutto-Erfolgsanteil der
Verzinsung zu Grunde gelegt. Dies lässt erwarten, dass die
mitarbeiterfinanzierte Altersversorgung über investive Erfolgsanteile in den
nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen wird.
IV. Ausblick
Bis etwa zum Jahre 1995 wurden in der betrieblichen Praxis
nahezu keine gruppenorientierten Systeme der Erfolgsbeteiligung mehr
eingeführt. Der Hauptgrund war darin zu sehen, dass Erfolgsbeteiligungen für
die Unternehmen „ teuer “ waren, da sie in vollem Umfange mit Lohnsteuern und
Sozialversicherungsabgaben belastet wurden. Obwohl sich die steuerlichen
Rahmenbedingungen nicht wesentlich geändert haben, hat sich in den letzten
Jahren eine Renaissance der Erfolgsbeteiligung gezeigt. Erklärbar wird diese
Entwicklung durch eine veränderte strategische Ausrichtung der
Erfolgsbeteiligungsphilosophie. Erfolgsbeteiligungen werden im Kontext des
Total Compensation gesehen und nicht mehr nur als „ on-top-Konzepte “ . Das Maß an
Kreativität, das sich in der Praxis bei der Entwicklung neuer Modelle gezeigt
hat, weckt große Hoffnungen, dass es sich dabei nicht um eine vorübergehende
Erscheinung, sondern eine langfristig stabile Entwicklung handelt.
Literatur:
Gaugler, E. : Zieldynamik
erfolgsorientierter Mitarbeitervergütungen, in: Verantwortliche
Personalführung, hrsg. v. Ackermann, K.-F. et al., Mannheim et al. 1982, S. 107
ff
Gaugler, E. : Die Anfänge der
Mitarbeiterbeteiligung im 19. Jahrhundert, in: Mitarbeiterbeteiligung, hrsg. v.
Wagner, K.-R., Wiesbaden 2002, S. 17 ff
Guski, H. G./Schneider, H. :
Betriebliche Vermögensbeteiligung. Bestandsaufnahme 1986, Köln 1986
Kramarsch, M. H. : Aktienbasierte
Managementvergütung, Stuttgart 2000
Lembke, M. : Die Ausgestaltung von
Aktienoptionsplänen in arbeitsrechtlicher Hinsicht, in: Betriebs-Berater, Jg.
56, H. 28/29/2001, S. 1469 – 1477
Möller, I. : Produktivitätswirkung von
Mitarbeiterbeteiligung, in: Handbuch Mitarbeiterbeteiligung, Loseblattsammlung,
hrsg. v. Guski, H. G./Schneider, H., Neuwied 2001, S. 47 ff
Rosen, R. von/Leven, F. J. :
Mitarbeiterbeteiligung und Stock-Option-Pläne in Deutschland und im
internationalen Vergleich, in: Mitarbeiterbeteiligungen und Stock-Option-Pläne,
hrsg. v. Harrer, H., München 2000, S. 1 – 22
Schneider, H./Zander, E. : Erfolgs-
und Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter, 5. A., Stuttgart 2001
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