Inhaltsübersicht
I. Problemstellung
und geschichtliche Entwicklung
II. Grundsatzfragen
der Arbeitsqualität
III. Dimensionen
der Arbeitsqualität
IV. Ansatzpunkte
zu einem Arbeitsqualitätsmanagement
V. Ausblick
I. Problemstellung und
geschichtliche Entwicklung
Es ist noch nicht sehr lange her, dass die Qualität der
Arbeit oder des Arbeitslebens ein zentraler Gegenstand der
personalwirtschaftlichen Diskussion geworden ist. Es war im Wesentlichen in den
1970er-Jahren, dass der Fokus auf diesen Gesichtspunkt gelenkt wurde, damals in
erster Linie von einem kritischen Impuls geleitet, der sich gegen die extreme
Form der Arbeitsteilung richtete, wie sie im Zuge der weithin akzeptierten
Prinzipien des Taylorismus entstanden war (Taylor, 1911;
Vahrenkamp,
/Volpert, 1977).
Das Taylor-System hatte zu Anfang des 20. Jahrhunderts
schnell Fuß gefasst. Es ist im Wesentlichen auf die Nutzung von
Spezialisierungs- und Lerneffekten ausgerichtet. Die Arbeitsprozesse werden
weitgehend standardisiert und in kleinste Teileinheiten zerlegt. Der
nicht-routinisierbare planerische Teil der Arbeit wurde ausgegliedert und einer
darauf spezialisierten Gruppe von Ingenieuren (der sog. Arbeitsvorbereitung)
zugewiesen. Das Ergebnis auf der ausführenden Ebene sind hoch spezialisierte
Routineverrichtungen, die kurzfristig gelernt werden können. Das Fließband galt
und gilt bis heute als letzte Steigerung des Taylor-Systems. Die durch diese,
damals gänzlich neuartigen Gestaltungsprinzipien erzielten Produktivitätsfortschritte
waren enorm. Diese Prinzipien sog. wissenschaftlicher Betriebsführung haben
deshalb zunächst im gewerblichen, später dann auch im Verwaltungs- und
Dienstleistungsbereich rasch Fuß gefasst (Schreyögg,
/Steinmann, /Zauner, 1978).
So sehr erfolgreich das Taylor-System auf der einen Seite
war, so sehr umstritten war es auf der anderen Seite. Schon früh erhob sich
Protest (o. V., 1912)
und schon früh wurde auf die negativen Konsequenzen für die arbeitenden
Menschen aufmerksam gemacht. Zentrale Themen der Kritik waren Sinnentleerung
der Arbeit, Monotonie und Abstumpfung durch extreme Routinisierung sowie
gesundheitliche Schäden infolge einseitiger Belastung.
In den 1970er-Jahren wurde diese Kritik theoretisch und
praktisch manifest. In ganz Europa, und sehr stark auch in Deutschland,
entstand eine Bewegung mit dem Ziel, die Arbeit (wieder) zu humanisieren und
die Qualität der Arbeit zu steigern (etwa Bunz,
/Jansen, /Schacht, 1973; Gaugler,
/Kolb, /Ling, 1977; Matthöfer, 1978).
In den USA wurde 1971 von der Regierung eine spezielle Task Force ins Leben
gerufen, mit dem Ziel, die immer häufiger zu registrierende Unzufriedenheit mit
der Arbeit auszuleuchten und Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu
unterbreiten (o. V., 1973).
Seit dieser Zeit ist die Frage der Arbeitsqualität zentraler Bestandteil der
betriebswirtschaftlichen Diskussion am Schnittpunkt von Personalwirtschaft und
Organisationslehre. Der normative Impetus, die Arbeitswelt humaner zu
gestalten, ist im Laufe der Jahre schwächer geworden und zugunsten anderer
Gesichtspunkte in den Hintergrund getreten. Die Arbeitsqualität wird heute sehr
viel häufiger im Zusammenhang mit der Steigerung der Arbeitsmotivation oder als
Voraussetzung für ausgeprägte Kundenorientierung diskutiert. In den jüngsten
Jahren wird die Arbeitsqualität auch sehr häufig in einen Zusammenhang mit der
Personalrekrutierung gestellt und mit der Fähigkeit von Unternehmen, hoch
qualifizierte Arbeitskräfte zu akquirieren und an sich zu binden.
II. Grundsatzfragen der
Arbeitsqualität
Die Diskussion um die Qualität der Arbeit hat sich frühzeitig
in zwei konträre Positionen gespalten. Die eine Seite stellt primär auf das
subjektive Erleben ab und betont daher in erster Linie persönliche
Zufriedenheitsmaße als Indikator für eine hohe Arbeitsqualität (vgl. zur
Diskussion Neuberger, 1985).
Dagegen betonen Vertreter der anderen Position die strukturellen Dimensionen
der Arbeit und versuchen, allgemeingültige und in diesem Sinne objektive
Qualitätsmerkmale zu entwickeln (z.B. Hackman,
/Oldham, 1980). Im Verlauf der Diskussion hat sich allerdings
rasch gezeigt, dass ein bloßes Abstellen auf Zufriedenheitsäußerungen zu kurz
greift; zu vielfältig sind dazu die Gründe, die zu einer
(Un-)Zufriedenheitsbekundung führen. So wiesen Bruggemann et al. (Bruggemann,
/Groskurth, /Ulich, 1975) schon sehr früh darauf hin, dass
Arbeitsunzufriedenheit konstruktiv gemeint sein kann im Sinne einer
kontinuierlichen Suche nach Verbesserung. Und umgekehrt kann sich hinter einer
Arbeitszufriedenheitsbekundung in Wirklichkeit eine resignative Haltung
verbergen, die dann unter Umständen sogar – und dies nur scheinbar paradox –
mit körperlichen und psychosomatischen Beschwerden korreliert (Semmer,
/Udris, 1993). Äußerungen über Arbeitszufriedenheit
sind bedeutsam und gehören ohne Zweifel in den Kontext von Arbeitsqualität, sie
lassen aber keinen einfachen Schluss auf hohe erlebte Arbeitsqualität zu. Erst
wenn der Bezugsrahmen für das Urteil bekannt ist, kann die
Zufriedenheitsäußerung qualifiziert werden. Um den Bezugsrahmen der
Arbeitsaufgaben bezeichnen zu können, müssen aber zunächst einmal
intersubjektiv gültige Dimensionen der Arbeitsqualität entwickelt sein.
III. Dimensionen der
Arbeitsqualität
1. Weite Fassung
Die Frage nach den Dimensionen der Arbeitsqualität wird in
einem weiten und in einem engeren Sinne beantwortet. Die weitere Fassung stellt
auf den gesamten Arbeitskontext ab und versucht, alle diejenigen Dimensionen zu
identifizieren, die die Qualität des Arbeitslebens bestimmen. Bekannte Konzepte
zu dieser weiten Fassung sind etwa das 2-Faktoren-Modell von Herzberg (Herzberg, 1968)
oder das High-Involvement-Management (Lawler, 1991);
auch die erwähnte U.S.-Task Force verwendet die weite Fassung. Bei aller
Unterschiedlichkeit im Detail lässt sich doch ein mehr oder weniger fester
Kanon von Dimensionen erkennen, der in den Konzepten der weiten Fassung
Verwendung findet (vgl. auch Frieling, 1999).
Dazu gehören vor allem
-
Arbeitsumgebung (Lärm, Staub, Hitze, Licht usw.)
-
Arbeitsorganisation (Arbeitszeit, Stress, Überlastung,
Unter- bzw. Überforderung usw.)
-
Organisatorische Rahmenbedingungen (Information,
Arbeitsplatzsicherheit, Aufstiegsmöglichkeiten, Weiterbildung,
Frauenförderung, Organisations-/Unternehmenskultur;
Mitbestimmung
usw.)
-
Soziales Umfeld ( Führungsstil
und Führungserfolg; Verhältnis zu Kollegen, Gruppenklima, Verhältnis
zu angrenzenden Gruppen usw.)
-
Entlohnung (Gehalt, Lohngerechtigkeit; Sozialleistungen,
betriebliche und Sozialeinrichtungen; geldwerte Leistungen usw.)
-
Arbeitsinhalt (Varietät, Autonomie, Bedeutung,
Rückkoppelung, Ganzheitlichkeit usw.)
Fasst man Arbeitsqualität in dieser Breite, ergibt sich
allerdings ein grundsätzliches Problem, und zwar sowohl theoretischer als auch
praktischer Natur. Zum einen wird es schwer, hier überhaupt eine Grenze zu
ziehen. Alle Faktoren, die in irgendeiner Weise auf die Arbeit Einfluss nehmen,
werden hier automatisch zu Qualitätsdimensionen. Das Feld potenzieller
Einflussfaktoren ist damit unbegrenzt. Zusätzlich zu den oben genannten lassen
sich im Prinzip Faktoren in fast unbegrenzter Zahl hinzufügen, wie etwa
Lieferanten-, Kundenbeziehungen oder Kooperation mit anderen Unternehmen und
öffentlichen Einrichtungen. Ein Management der Arbeitsqualität wäre dann
gleichzusetzen mit Personalwirtschaft oder noch breiter mit Unternehmensführung
schlechthin. Dies ist offenkundig zu weit, um daraus ein tragfähiges
Qualitätskonzept ableiten zu können. Es empfiehlt sich daher, ein selektiveres
Konzept zu wählen, ohne dabei allerdings zu implizieren, dass die anderen nicht
berücksichtigten Faktoren keine größere Bedeutung hätten. Der prominenteste
Vorschlag, Arbeitsqualität in einem engeren Sinne zu bestimmen, läuft darauf
hinaus, den Arbeitsinhalt in das Zentrum zu rücken.
2. Engere Fassung: Arbeitsinhalt
Ausgangspunkt der meisten Überlegungen zum Arbeitsinhalt ist
der Handlungsspielraum, den das einzelne Organisationsmitglied bei seiner
Tätigkeit hat. Zu diesem Zweck wird für gewöhnlich in zwei Dimensionen
unterschieden, nämlich in den Tätigkeitsspielraum einerseits und den
Entscheidungs- und Kontrollspielraum andererseits. Unter Tätigkeitsspielraum
ist der Grad an Varietät in den Tätigkeiten zu verstehen, wobei sich die
Varietät nicht nur nach der Zahl unterschiedlicher Operationen, sondern
qualitativ auch nach dem Ausmaß der Unterschiedlichkeit (Distanz) richtet. Der
Entscheidungs- und Kontrollspielraum ist durch das Ausmaß selbstständiger
Planungs-, Organisations- und Kontrollbefugnisse bestimmt. Interpretiert man
diese beiden Dimensionen als unabhängig (orthogonal) voneinander, so lässt sich
der Handlungsspielraum eines bestimmten Arbeitsplatzes als Punkt in einem
zweidimensionalen Koordinatensystem darstellen (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Der Handlungsspielraum eines Arbeitsplatzes (nach Ulich,
/Groskurth, /Bruggemann, 1973, S. 65).
Eine interessante Erweiterung hat dieses Konzept der
Dimensionen des Arbeitsinhaltes durch Hackman und Oldham (Hackman,
/Oldham, 1980) erfahren. Sie unterscheiden anstelle der
dargelegten zwei die folgenden fünf Dimensionen:
-
Aufgabenvielfalt, d.h. das Ausmaß, in dem die
Ausführung einer Arbeit unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten
verlangt.
-
Ganzheitscharakter der Aufgabe, d.h. das Ausmaß, in
dem die Tätigkeit die Erstellung eines abgeschlossenen und eigenständig
identifizierbaren „ Arbeitsstückes “ verlangt.
-
Bedeutungsgehalt
der Aufgabe, d.h. das Ausmaß, in dem die Tätigkeit einen bedeutsamen und
wahrnehmbaren Nutzen für andere innerhalb und außerhalb der Organisation hat.
-
Autonomie des
Handelns, d.h. das Ausmaß, in dem die Arbeit dem Beschäftigten
Unabhängigkeit und einen zeitlichen und sachlichen Spielraum bei der
Arbeitsausführung lässt.
-
Rückkoppelung, d.h. das Ausmaß an Information, das der
Arbeitsplatzinhaber über die Ergebnisse seiner Arbeit erhält.
Zwei der fünf Kerndimensionen von Hackman, / und Oldham,
entsprechen den Dimensionen des Handlungsspielraum-Konzepts, nämlich die „ Aufgabenvielfalt “ dem „ Tätigkeitsspielraum “
und die „ Autonomie des Handelns “ dem
„ Entscheidungs- und Kontrollspielraum “ .
Die Dimension „ Ganzheitscharakter
der Aufgabe “ stellt eine wichtige Ergänzung dar. Sie verweist auf die
Bedeutung, die die Erstellung eines abgeschlossenen und eigenständig
identifizierbaren Arbeitsstückes für ein positives Erleben der Arbeitssituation
hat. Eine Erhöhung des Variationsgrades der Arbeitsvollzüge geht nicht
automatisch mit einer Komplettierung der Arbeitsvollzüge in Richtung auf ein in
sich abgeschlossenes Arbeitsstück einher. Deshalb erscheint es einsichtig,
diesen Aspekt als eigenständige Dimension des Arbeitsinhaltes anzusehen. Diese
Dimension hat in der neueren Diskussion um die Prozessorganisation eine ganz
neue Relevanz erhalten (Hammer,
/Champy, 1994; Osterloh,
/Frost, 2003). Auch dort wird vehement die Wiederherstellung
vollständiger Prozesszyklen verlangt. Dies allerdings nicht primär mit dem
Ziel, die Arbeitsqualität zu steigern, sondern die vielen, durch eine forcierte
Arbeitsteilung entstandenen Schnittstellen und die daraus resultierenden
Koordinationsprobleme zu reduzieren. Die Arbeitsqualität spielt dabei aber auch
insofern eine wichtige Rolle, als integrierte Prozesszyklen wesentlich höhere
Anforderungen an die Beschäftigten stellen, die nur bei hinreichender
Motivation bewältigbar sind.
Eine breitere Dimensionierung der Arbeitsqualität legt Hacker
(Hacker, 1999)
mit dem Konzept der „ vollständigen Arbeitstätigkeit “ vor. Diese ist definiert
als eine Tätigkeit „ mit beeinträchtigungsarmen und potenziell gesundheits- und
persönlichkeitsfördernden Wirkungen für anforderungsgerecht Ausgebildete “ (S.
393). Sie umfasst folgende wünschenswerte Merkmale:
-
Ausreichende
Aktivität, d.h., es muss ein hinreichendes Maß an Möglichkeiten für
selbst veranlasstes Eingreifen in den Arbeitsprozess geben.
-
Eigenverantwortliche
Zielsetzungs- und Entscheidungsmöglichkeiten, d.h., es muss hinreichende
Möglichkeiten geben, auf den Zielbildungsprozess und die Verfahrensweise bei
der Zielerreichung einzuwirken. Wesentliche Voraussetzung ist eine
differenzierte Rückmeldung über die Arbeitsergebnisse.
-
Hinreichende
Denkanforderungen, d.h., die Tätigkeit soll ausreichende Möglichkeiten
bieten, die Arbeit selbst vorzustrukturieren und auftretende Probleme zu
lösen.
-
Kooperation, d.h., die Tätigkeit muss ein ausreichendes
Maß an Kooperation mit anderen Personen und Abteilungen beinhalten wie auch
die Entwicklung sozialer Kompetenz ermöglichen.
-
Disponibilität
und Lernen, d.h., die Tätigkeit soll die Möglichkeit bieten,
vorhandene Qualifikationen zu nutzen und neue auf andere Aufgaben
übertragbare Qualifikationen zu erwerben.
Im Unterschied zu Hackman, / und Oldham, betont dieses
Konzept zusätzlich die soziale Einbettung als Qualitätsmerkmal und eine dynamische Komponente im Sinne eines kontinuierlichen Lern- und Veränderungsprozesses
in der Arbeit selbst (auf Systemebene vgl. dazu auch Schreyögg,
/Noss, 2000).
Abb. 2: Qualität von Tätigkeiten im Vergleich.
IV. Ansatzpunkte zu
einem Arbeitsqualitätsmanagement
Entsprechend der oben getroffenen Unterscheidung ist auch bei
der praktischen Umsetzung zwischen einem weiteren und einem engeren
Qualitätskonzept zu unterscheiden. Maßnahmen zur Messung und Steigerung der
Arbeitsqualität im weiten Sinne umfassen das gesamte Spektrum der
personalwirtschaftlichen Arbeit und können deshalb an dieser Stelle nicht im
Detail dargelegt werden (Bertram, 1996).
Die Hauptansatzpunkte wurden oben aufgezeigt: Lohngerechtigkeit, Sicherheit des
Arbeitsplatzes, Lärm, Staub, Beleuchtung usw..
Für die Bearbeitung der Arbeitsqualität im engeren Sinne
liegt eine Reihe von Vorschlägen vor, auch wenn diese nicht immer als Maßnahmen
des „ Qualitätsmanagement “ bezeichnet werden. Jede Maßnahme zur Verbesserung der
Qualität setzt zunächst einmal eine Bestandsaufnahme
voraus, die eine Bewertung des aktuellen Qualitätsniveaus zulässt. Dies setzt
einerseits ein geeignetes Messverfahren voraus, das die qualitätsbestimmenden
Faktoren zuverlässig erfasst. Zum anderen setzt dies einen Bewertungsmaßstab voraus, der eine Aussage darüber zulässt, wie der
erfasste Zustand einzuschätzen ist.
Nachdem Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsqualität in der
Regel nicht kostenlos, sondern im Gegenteil mit erheblichen Kosten verbunden
sind, ist der Bewertungsmaßstab auch im Spannungsfeld von Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerinteressen zu diskutieren. Häufig findet sich die Argumentation,
dass eine Steigerung der Arbeitsqualität in jedem Falle zu einer Steigerung der
Produktivität und damit letztlich der Rentabilität führe (z.B. Herzberg, 1968;
Lawler, 1991).
Eine solche klare und eindeutige Beziehung ließ sich indessen nicht immer
finden. Dies führt uns zurück zur Ausgangsthese, dass eine Steigerung der
Arbeitsqualität nicht nur unter Rentabilitäts-, sondern auch unter ethischen
und Humanitätsgesichtspunkten diskutiert werden muss (Schreyögg,
/Steinmann, /Zauner, 1978, S. 48 ff.; Kreikebaum, 1996).
Bei der Frage, wieviel Arbeitsqualität angestrebt werden kann und soll, wird
immer wieder die Notwendigkeit angemahnt, persönliche
Unterschiede bei den Beschäftigten zu berücksichtigen (so z.B. Ulich, 2005).
Eine solche Relativierung des Qualitätskonzeptes machte allerdings jede
Maßnahme der Qualitätsverbesserung zu einem Individualproblem und damit
praktisch unlösbar (vgl. zu dieser Kontroverse Schreyögg,
/Steinmann, 1980; Ulich, 1993;
Ethik in der Personalwirtschaft).
Lässt man diese Grundsatzfragen beiseite und fragt nach einer
praktischen Umsetzung des Arbeitsqualitätsgedankens, so steht die Bestandsaufnahme im Vordergrund, die den
Verbessungsbedarf anzeigt. Hierfür bieten sich in besonderem Maße die
Diagnostikprofile an, wie sie Hackman/Oldham (Hackman,
/Oldham, 1980) entwickelt haben. Diese Profile zeigen die
Stärken und Schwächen eines Arbeitsplatzes auf den dargelegten fünf
Qualitätsdimensionen des Arbeitsinhalts auf. Der dabei bestimmte Qualitätswert
ist nicht absolut, sondern ergibt sich durch die Art der Metrik (7-stufige
Likertskalen). Aus der Gegenüberstellung eines gewünschten (oder intern
zwischen den Interessengruppen ausgehandelten) Niveaus der Arbeitsqualität und
dem IST-Profil ergeben sich sodann Anhaltspunkte für Verbesserungsmaßnahmen.
Ferner können zu Vergleichszwecken die Profile verschiedener Tätigkeiten
gegenübergestellt werden (vgl. Abb. 2).
Zeigen sich bei der Messung der Arbeitsqualität Defizite, so
sind zur konkreten Verbesserung des Tätigkeitsinhalts im Wesentlichen vier arbeitsorganisatorische
Maßnahmen entwickelt worden. Abb. 3 zeigt sie im Überblick.
Abb. 3: Arbeitsorganisatorische Modelle im Überblick.
In den letzten Jahren hat vor allem die Veränderung der
Arbeitsinhalte auf Gruppenebene (Teamarbeit) an Bedeutung gewonnen. Dabei
sollte nicht übersehen werden, dass eine Anreicherung der Arbeit mit
zahlreichen Randbedingungen konfrontiert ist, die bei diesen Maßnahmen zu
berücksichtigen sind und den Gestaltungsspielraum beeinflussen. Neben der
Technologie (Orlikowski, 2000)
spielt dabei die Interdependenz der Aufgaben (Thompson, 1967)
eine herausragende Rolle.
V. Ausblick
Die Frage der Arbeitsqualität ist jahrelang in ihrer
Bedeutung unterschätzt worden. Von einem systematischen Arbeitsqualitätsmanagement
in der Praxis kann auch heute nur in seltenen Fällen die Rede sein. Die neuen
Formen der Organisation, vor allem die Netzwerkorganisation und die flache
Hierarchie, haben jedoch in jüngster Zeit nachhaltig darauf hingewiesen, dass
alle diese Organisationsmodelle nur dort eine Realisierungschance haben, wo bei
den Beschäftigten durch eine hinreichend hohe Arbeitsqualität Interesse und
Bereitschaft vorhanden ist, solche auf Eigeninitiative ausgerichteten Formen
der organisatorischen Kooperation mitzutragen. Es ist deshalb zu erwarten, dass
sich das Qualitätsmanagement der Zukunft erweitert und sich nicht nur auf
Produktmerkmale oder Prozessvorschriften konzentriert, sondern auch die
Qualität der Arbeit selbst miteinbezieht.
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