Inhaltsübersicht
I. Begriffsbestimmung
II. Betriebswirtschaftliche
Betrachtung
III. Rechtliche
Aspekte
IV. Bilanzielle
Aspekte
V. Steuerliche
Aspekte
VI. Methoden
für den Aktienrückkauf
I. Begriffsbestimmung
Der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft ist in
Deutschland nur in besonderen Fällen (§71 AktG) zulässig. In diesem Beitrag
wird der Aktienrückkauf im Hinblick auf eine Unternehmenswertsteigerung durch
Verbesserung der Kapitalstruktur des Unternehmens behandelt. Andere
Zielsetzungen wie „ Abwendung eines schweren, unmittelbar bevorstehenden
Schadens von der Gesellschaft “ sind nicht Teil der Betrachtung.
II. Betriebswirtschaftliche
Betrachtung
Der Aktienrückkauf ist ein Instrument zur Herstellung einer
optimalen Kapitalstruktur des Unternehmens. Im Folgenden wird zunächst die
Optimierung der Kapitalstruktur erläutert und abschließend die Umsetzungswege Aktienrückkauf und Sonderdividende verglichen.
1. Optimierung der Kapitalstruktur des
Unternehmens
Das für das Unternehmen betriebsnotwendige Vermögen, das in
Anlage- und Nettoumlaufvermögen auf der Aktivseite der Bilanz erscheint, wird
durch Eigen- und Fremdkapital finanziert. Die Zielsetzung bei der Optimierung
der Kapitalstruktur ist die Einstellung eines Verhältnisses zwischen Eigen- und
Fremdkapital mit den niedrigsten durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten:
Durchschnittliche gewichtete Kapitalkosten
Auf Basis dieses Zusammenhangs lassen sich für jedes
Unternehmen die durchschnittlichen Kapitalkosten (auch „ WACC = Weighted Average
Cost of Capital genannt) optimieren. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass
die erwarteten Renditen sowohl der Eigenkapitalgeber, als auch der
Fremdkapitalgeber mit zunehmendem Verschuldungsgrad wachsen und die
Eigenkapitalgeber ein höheres Renditeniveau fordern als die Fremdkapitalgeber.
Diese Annahmen basieren auf der These, dass die erwartete Rendite eine Funktion
des Risikos darstellt. Ein höherer Verschuldungsgrad stellt ein höheres Risiko
dar und führt daher zu höheren Renditeforderungen der Kapitalgeber. Die höhere
EK-Renditeforderung im Vergleich zu FK-Rendite resultiert aus dem Zusammenhang:
Die zusätzliche Berücksichtigung der steuerlichen
Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen vergrößert den Abstand EK-Kosten zu
FK-Kosten noch weiter.
Abb. 1: Verlauf der Kapitalkosten in Abhängigkeit vom
Verschuldungsgrad (Perridon,
L./Steiner, M. 1997)
Aus Abb. 1 geht hervor, dass es einen Bereich des optimalen
Verschuldungsniveaus gibt, in dem die durchschnittlichen Kapitalkosten nahe an
ihrem Minimum liegen. Die Senkung der rechnerischen Kapitalkosten durch
Erhöhung des Verschuldungsgrads schlägt sich in einer Erhöhung der Kennzahl
„ Ergebnis pro Aktie (EPS) “ nieder. Dieser Effekt ist um so größer, je niedriger
das Zinsniveau im Kapitalmarkt ist und je niedriger die Aktien des Unternehmens
bewertet sind, gemessen am Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV). Hieraus ergibt sich
allerdings nicht zwangsläufig eine höhere Aktienperformance (Rappaport, A.
1994).
2. Grenzen der Optimierung
In der Praxis sind bei der Anwendung des oben beschriebenen
Modells zur Kapitalkostenoptimierung einige Probleme zu beachten:
– Ermittlungsgenauigkeit:
Die Renditeaufschläge für Kredit- und Marktrisiken und somit die
Renditeerwartungen insbesondere der Eigenkapitalgeber sind Ermittlungsproblemen
und erheblichen Schwankungen unterworfen. Diese Schwierigkeiten lassen einen
differenzierten Umgang mit rechnerischen Optimierungen ratsam erscheinen.
– Transaktionskosten:
Veränderungen der Kapitalstruktur (wie z.B. Aktienrückkauf, Kapitalerhöhungen)
sind mit Kosten verbunden. Auch bei der Entscheidung zum Aktienrückkauf ist
daher zu überprüfen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer entgegengesetzten
Korrektur z.B. aufgrund einer Akquisition ist.
3. Aktienrückkauf im Vergleich zu
Sonder-Dividendenausschüttung
Eine Verschiebung der Kapitalstruktur hin zu größerem
Fremdkapitalanteil läßt sich neben dem Aktienrückkauf auch mit einer
Sonder-Dividendenausschüttung kurzfristig realisieren. Vor dem Hintergrund der
unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Kursgewinnen und
Dividendenerträgen im In- und Ausland sowie den unterschiedlichen individuellen
Steuersätzen der Aktionäre läßt sich ein allgemein gültiges Urteil für eine
Publikumsgesellschaft nicht treffen. Jedoch spricht die Entscheidungsfreiheit
der Aktionäre im Falle des Aktienrückkaufs (im Vergleich zur
Sonderausschüttung) bzgl. Vereinnahmung von Erträgen eher für den Rückkauf.
III. Rechtliche Aspekte
Bis zur Verabschiedung des Gesetzes zur Kontrolle und
Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 (BGBl. 1998 I S.
786) war der Erwerb eigener Aktien nur zu den in § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 7. AktG
abschließend aufgezählten Zwecken zulässig. Durch die im Rahmen von KonTraG neu
eingefügte Ziffer 8 in Absatz 1 des § 71 AktG ist die Möglichkeit geschaffen
worden, den Vorstand durch Beschluß der Hauptversammlung zum Erwerb eigener
Aktien auch ohne Bindung an einen bestimmten Zweck zu ermächtigen.
Dieser Hauptversammlungsbeschluß muß folgende Punkte regeln:
-
Geltungsdauer (maximal 18 Monate),
-
Festlegung des niedrigsten und höchsten Gegenwertes,
zu dem Aktien erworben werden können (Angaben auch relativ zum künftigen
Aktienkurs zulässig) und
-
Festlegung des Anteils am Grundkapital, bis zu dem ein
Rückkauf erfolgen darf (max. 10%).
Außerdem sind noch folgende Regelungen zu beachten:
-
Nach § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG ist der Erwerb eigener
Aktien nur dann zulässig, wenn die Gesellschaft über ausreichende freie
Rücklagen verfügt.
-
Bei einem Aktienrückkauf ist der in § 53a AktG
normierte Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre zu beachten.
-
Der Rückkauf darf nicht zum Zweck des Handels in
eigenen Aktien erfolgen (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 AktG).
Die Gesellschaft kann die erworbenen Aktien (bei Vorliegen
einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung) ohne erneuten Beschluß
der Hauptversammlung einziehen. Deckt der Beschluß der Hauptversammlung auch
eine Veräußerung der erworbenen Aktien, ist auch hierbei der
Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 53a AktG) zu beachten. Sollen die Aktien
beispielsweise im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms bestimmten Personen
überlassen werden, bedarf dies einer gesonderten Regelung im
Ermächtigungsbeschluß der Hauptversammlung.
IV. Bilanzielle Aspekte
Bei der bilanziellen Behandlung des Erwerbs eigener Aktien
sind zwei Fälle zu unterscheiden
(BStBl. 1998 I S. 1509 – 1510): Die Aktivierung
der erworbenen eigenen Aktien und das Absetzen
vom Eigenkapital (keine Aktivierung):
1) Bei Aktivierung der
erworbenen eigenen Aktien erfolgt eine Verbuchung im Umlaufvermögen zu den
Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB. Als Gegenposten auf der Passivseite
wird eine Rücklage für eigene Aktien nach § 272 Abs. 4 HGB
gebildet. Der Wertansatz im Umlaufvermögen ist bei einem Kursrückgang zum
Bilanzstichtag nach dem strengen Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB)
abzuschreiben. Im Falle einer Veräußerung der aktivierten eigenen Aktien gehen
positive oder negative Differenzen zwischen Buchwert und Verkaufspreis in das
Periodenergebnis ein.
2) Eigene Aktien, die zum Zwecke der Einziehung erworben
wurden (Absetzen vom Eigenkapital (keine
Aktivierung)), werden mit ihrem (gegebenenfalls rechnerischen) Nennwert vom
Bilanzposten „ gezeichnetes Kapital “ abgesetzt. Die Differenz zwischen dem
Kaufpreis und dem Nennwert wird mit anderen Gewinnrücklagen verrechnet.
Eventuelle mit dem Erwerb verbundene Kosten wie Bankprovisionen stellen
betrieblichen Aufwand der Periode dar. Diese Vorgehensweise ist auch dann
anzuwenden, wenn die Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf. Bei Einziehung ist die Kapitalrücklage um den Nennbetrag der
eingezogenen Aktien durch Umbuchung aus der Gewinnrücklage zu erhöhen.
V. Steuerliche Aspekte
Wie bei der Bilanzierung müssen auch bei der steuerlichen
Behandlung des Aktienrückkaufs die beiden Fälle unterschieden werden
(BStBl.1998 I S. 1510 – 1511):
1) Erworbene eigene Aktien, die nach handelsbilanziellen
Grundsätzen zu aktivieren sind,
stellen für den verkaufenden Aktionär
ein Veräußerungsgeschäft dar, das
nach allgemeinen Grundsätzen der Besteuerung unterliegen kann (u.a. aus §§ 13
bis 18, 23 EStG oder § 21 UmwStG). Aus Sicht der Gesellschaft handelt es sich um ein Anschaffungsgeschäft. Die Aktien sind nach der Maßgeblichkeit der
Handelsbilanz auch in der Steuerbilanz mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen
(§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Bei Zahlung eines überhöhten Kaufpreises kann
eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
anzunehmen sein. Ein überhöhter Preis wird nicht angenommen, wenn die Anteile
von der Gesellschaft über die Börse oder im Tenderverfahren erworben werden.
„ Veräußerungsgewinne aus der Weiterveräußerung eigener Aktien, die nach
handelsrechtlichen Grundsätzen zu aktivieren sind, unterliegen bei der
Aktiengesellschaft der Besteuerung “ (BStBl.I S. 1511). Dieses gilt
grundsätzlich auch für Veräußerungsverluste, bzw. Aufwand aus einer
Teilwertabschreibung.
2) Erworbene eigene Aktien, die nach handelsbilanziellen
Grundsätzen nicht zu aktivieren sind,
stellen beim Aktionär ebenfalls ein
Veräußerungsgeschäft dar, das nach allgemeinen Grundsätzen der Besteuerung
unterliegt (u.a. § 13 bis 18, 23 EStG oder § 21 UmwStG). Für die Gesellschaft stellt der Erwerb eigener
Aktien ein Anschaffungsgeschäft dar,
wobei eine Aktivierung wegen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Abs. 1 Satz 1
EStG) auch in der Steuerbilanz unterbleibt. Durch den Erwerb von eigenen Aktien
verringert sich das steuerliche Betriebsvermögen der Gesellschaft. „ Diese
Vermögensminderung beruht auf einem Rechtsvorgang, der gesellschaftsrechtlich
veranlaßt ist und sich nicht auf den steuerlichen Gewinn der AG auswirken darf “
(BStBl. I S. 1511).
Der den Nennwert der Aktien übersteigende Kaufpreis wird im
Anrechnungsverfahren zu Lasten von EK 04 gebucht, auch wenn EK 04 dadurch
negativ wird (Wiese, G.T.
1999). (Zur Behandlung im Halbeinkünfteverfahren ausführlich s.
Dötsch/Jost/Pung/Witt 1992, KStG § 8 Abs. 3 n. F. Rz. 1551 ff.).
VI. Methoden für den
Aktienrückkauf
Beim Aktienrückkauf sind viele Gestaltungsformen möglich, die
Modifikationen der drei Grundarten darstellen:
-
Rückkauf über die Börse,
-
Tender-Offer
und
-
Optionen.
Der Rückkauf über die
Börse ist die flexibelste und kostengünstigste Methode, die auch –
zumindest in Deutschland – am häufigsten angewandt wird.
Der Tender-Offer ermöglicht
eine schnelle Umsetzung auch größerer Rückkaufsbeträge, geht aber mit relativ
hohen Kosten und Aufschlägen gegenüber Börsenkursen einher, was die
angestrebten Vorteile aus der Optimierung der Finanzstruktur mindert.
Praktiziert werden Tender-Offer in der Regel als „ Festpreisofferte “ oder „ Dutch-auction “ .
Bei der letzteren Variante werden diejenigen Verkaufsangebote angenommen, die
unter einem zum Schluß des Verfahrens festgesetzten Preislimit liegen. Die
Ausführung erfolgt dann für alle akzeptierten Offerten zum einheitlichen
Höchstpreis.
Der Einsatz von Optionen
im Rahmen des Aktienrückkaufs stellt ein Instrument dar, bei dem eine
Rechtsprechung zu rechtlich und steuerlich offenen Punkten z. Zt. noch nicht
existiert. So bestehen u.a. Unsicherheiten bezüglich möglicher Verletzung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes beim „ Over-the-counter “ -Verkauf von Put-Optionen,
bzw. Kauf von Call-Optionen. Die Ausgabe von Put-Optionen an alle Aktionäre
(sogenannte Transferable-Put-Rights/TPR)
wird neben dem relativ hohen Aufwand auch durch steuerliche Unsicherheiten
hinsichtlich der Behandlung als steuerpflichtige Einnahmen belastet.
Literatur:
Brealey, R.A./Myers, A.C. : Principles of
Corporate Finance, Intern. Edition 1991
Bundesministerium der Finanzen, : Bundessteuerblatt
1998, Teil I, Seiten 1509 – 1511
Christians, F.W. : Finanzierungshandbuch,
Wiesbaden 1989
Deutsches Aktieninstitut e.V., : Der
Erwerb Eigener Aktien in Deutschland, Frankfurt 1999
Dötsch, E./Jost, W./Pung, A./Witt, G.
(Hrsg.) : Die Körperschaftssteuer: Kommentar zum Körperschaftssteuergesetz,
Umwandlungsgesetz, Stuttgart ab 1992 (Stand 2006)
Perridon, L./Steiner, M. :
Finanzwirtschaft der Unternehmung, München 1997
Rappaport, A. : Shareholder Value,
Stuttgart 1994
Süchting, J. : Finanzmanagement-Theorie
und Politik der Unternehmensfinanzierung, Wiesbaden 1995
Wiese, G.T. : Die steuerliche Behandlung
des Aktienrückkaufs im Lichte des BMF-Schreibens, in: DStR 5/1999, S.187 – 189
|