Inhaltsübersicht
I. Begriffsabgrenzung:
Personalberatung im Rahmen der Personaldienstleistungen
II. Marktstrukturen,
Aufgaben und Instrumente
III. Funktionen,
Motive und ökonomische Analyse
IV. Diskussion
und Ausblick
I. Begriffsabgrenzung:
Personalberatung im Rahmen der Personaldienstleistungen
Eine begriffliche Einordnung oder Festlegung ist für die
Personalberatung schwierig. Der Begriff hat sich im deutschsprachigen Raum
aufgrund rechtlicher Besonderheiten pfadabhängig entwickelt und wurde mit
verschiedenen Inhalten besetzt. Im anglo-amerikanischen Raum ordnet sich die
Personalberatung in die sog. Personnel Services ein, die eine eigene Kategorie
im Branchenschema der staatlichen und privaten Datenerfassung bilden. So kann
man inzwischen auch von Personaldienstleistungen als Ober- und Sammelbegriff
sprechen, in die sich die Personalberatung neben anderen, auf die
Personalarbeit gerichtete Tätigkeiten einreiht. Im eher traditionellen, engeren
Sinn ist unter der Personalberatung einerseits die Suche und Auswahl von
Führungskräften durch Beratungsunternehmen – den Executive Search – zu
verstehen, andererseits kann man auch von der Personalberatung i.w.S. sprechen,
wenn die Beratungstätigkeit zusätzliche Bereiche, wie z.B. die Personalentwicklung,
Vergütungssysteme, oder betriebliche Sozialleistungen, umfasst. Beratung ist
wiederum nur ein Teilbereich der Personaldienstleistungen, die ein sehr breites
Spektrum der Personalarbeit beinhalten. Diese sind Marktleistungen,
die Unternehmen nachfragen und dafür einen Preis zahlen. Das
(Personal)Dienstleistungssegment befindet sich weltweit im Wachstum. Aufgrund
des Wandels der Märkte sehen sich Unternehmen stärker gezwungen zu entscheiden,
welche Tätigkeiten in der Wertschöpfungskette von ihnen selbst durchgeführt
werden und welche Tätigkeiten zugekauft werden können. Diese sog.
Make-or-Buy-Entscheidung betrifft inzwischen auch Bereiche, die traditionell zu
den unternehmensinternen Funktionen gehören. Mit der Veränderung der
gesetzlichen Regelungen zu einigen Bereichen der Personaldienstleistungen, die
auch die Personalberatung betreffen, wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die
zu einem raschen Wachstum dieses Marktsegments führen.
Der Markt für Personaldienstleistungen war in vielen
Industrieländern, v.a. in den USA, nie besonders reglementiert, während es in
Deutschland nicht nur die Beschränkung der privaten Personalvermittlung auf
wenige Gruppen (z.B. Künstler, Sportler) bis 1994 gab, sondern auch die Arbeitnehmerüberlassung
engen Restriktionen unterlag. Aufgrund des zunehmenden Widerstands gegen das
Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit (BA), der internationalen
Wettbewerbskräfte und letztlich des Drucks der EU-Rechtsprechung wurde 1994
eine Verordnung über
Arbeitsvermittlung durch
private Arbeitsvermittler erlassen, die in Verbindung mit der Novellierung
des Beschäftigungsförderungsgesetzes,
dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit der Bundesanstalt für Arbeit und der
Integration des Arbeitsförderungsgesetzes in das Sozialgesetzbuch (SGB III)
1998 das Vermittlungsmonopol aufgelöst hat. Damit ist die Arbeits- und
Ausbildungsvermittlung durch private Institutionen unter Beachtung bestimmter
Auflagen, z.B. Erlaubnispflicht durch die BA, legalisiert (vgl. Föhr, 1995).
Vom Selbstverständnis der Personalberatungsunternehmen her unterscheiden sie
sich von der reinen privaten Arbeitsvermittlung dadurch, dass der
Beratungsaspekt schwerer wiegt und dass nicht alle Arbeitnehmergruppen zu den
Zielkandidaten gehören. Die Restriktionen für die Arbeitnehmerüberlassung
wurden erst im Jahr 1996 mit dem Gesetz
zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) gelockert (vgl. zur
Diskussion Boemke,
/Föhr, 1999, S. 103 ff.; Föhr, 2000).
II. Marktstrukturen,
Aufgaben und Instrumente
Die Abgrenzung des Marktsegmentes der
Personaldienstleistungen und auch der Personalberatung bereitet einige
Probleme. Schließlich existieren weder in Deutschland noch in anderen Ländern
amtliche Statistiken, die eine genaue Auskunft über die Größe und
wirtschaftliche Kraft der Branche geben. Lediglich Teilbereiche lassen sich
erfassen. So sind einige Tätigkeiten im Bereich der Personaldienstleistungen in
Deutschland durch die Bundesanstalt für Arbeit melde- bzw.
genehmigungspflichtig, sodass darüber Statistiken vorliegen. Dazu gehören u.a.
der Teilmarkt der Privaten Arbeitsvermittlung mit rund 4.000 Erlaubnisinhabern
oder die Arbeitnehmerüberlassung, für die rund 8.500 Unternehmen registriert
sind (vgl. Bundesanstalt für Arbeit, S. 24, 1999). Weitere Erhebungen werden
z.B. vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. durchgeführt, der
den Bereich Personalberatung separat erfasst.
1. Tätigkeitsfelder
Grundsätzlich lassen sich als Tätigkeitsfelder für die
Personalberatung zahlreiche Aufgaben im Personalbereich identifizieren. Dazu
gehören nicht nur die Suche nach und die Auswahl von Führungskräften, sondern
auch die Beratung bei der Gestaltung von Entgeltsystemen einschließlich der
betrieblichen Sozialleistungen. Hinzu kommen die Beratungen bei der
Arbeitsorganisation, der Personalführung, der Personalentwicklung
und zunehmend die Hilfestellung im Informations- und Kommunikationsbereich,
z.B. beim Aufbau oder bei der Verbesserung von Personalinformationssystemen
(vgl. umfassend Gaugler, 1992).
Diese Bedarfe lassen sich auch mit empirischen Erhebungen nachweisen.
Allerdings sind Spezialisierungen nach Branchen, Qualifikationen und
hierarchischen Positionen zu erwarten.
In einer Studie des BDU werden 6.350 Personalberater in rund
1.950 Unternehmen ausgewiesen, was ein Wachstum von 1998 zu 1999 von 9% bzw.
11,5% anzeigt. Nur 4% der Personalberater waren 1999 in den Neuen Bundesländern
angesiedelt. Die Beratungsfelder gliedern sich, nach Umsätzen gemessen, in den
Schwerpunkt Executive Search (86%) und in die „ Randbereiche “ Karriereberatung
(2%), Personalentwicklung
(2,0%) und die mit rund 1% abgedeckten Gebiete Outplacement,
Vergütungsberatung, Persönlichkeitsanalysen, Coaching u.a. Der Gesamtumsatz der
Branche wird für das Jahr 1999 auf 1,07 Mrd. Euro geschätzt. Die Nachfrager der
Personalberatungsleistungen stammen vorwiegend aus dem Dienstleistungsbereich
(33%). Das verarbeitende Gewerbe bildet 20%, die Telekommunikation 20%, Handel
und Handwerk 5% und das Baugewerbe 3% der Kunden (vgl. zu diesen Zahlen Bundesverband
Deutscher Unternehmensberater BDU e. V., 2000).
2. Instrumente
In der Erläuterung der von den Personalberatungen verwendeten
Instrumente wird der Schwerpunkt angesichts der in der BDU-Studie erkennbaren,
deutlichen Dominanz gegenüber anderen Beratungsgegenständen auf die Suche und
Auswahl von Führungskräften gelegt. Der Executive Search kann sehr viele
Teilschritte umfassen, die je nach Auftrag ausschnittweise oder in vollem
Umfang von Personalberatungen durchgeführt werden (vgl. dazu auch Gaugler, 1992).
Es beginnt mit der Analyse des Anforderungsprofils, das mit
Hilfe von Unternehmensvertretern erstellt wird. Dazu werden zunächst die
Stellen mit ihren entsprechenden Tätigkeiten im innerbetrieblichen Kontext
analysiert, die Zielgruppe der potenziellen Kandidaten festgelegt und die Suche
nach geeigneten Kandidaten durchgeführt). Dazu gehören die Auswahl der
Suchwege, der die Mediennutzung und die Direktansprache sowie die Gestaltung
der Suche zuzuordnen sind. Die Medien umfassen die „ klassische “ Stellenanzeige
in Zeitungen bzw. Zeitschriften und in wachsendem Maße auch die Nutzung des
Internets mit Hilfe von Jobbörsen oder von Links auf der unternehmenseigenen
Homepage. Die Gestaltung der Inserate und die räumliche sowie zeitliche
Platzierung ist ebenfalls zu entscheiden. Eine Ausnahme von üblichen
Suchverfahren bildet das sog. Headhunting, das die gezielte Suche und Ansprache
von Kandidaten auf entsprechenden Positionen in anderen Unternehmen beinhaltet,
z.B. wenn es um Fähigkeiten der Zielperson geht, die schwer oder gar nicht auf
dem Markt erreicht bzw. mobilisiert werden können. Die Zulässigkeit dieses
Verfahrens in Deutschland ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung.
Daran schließt sich die Personalauswahl
als Sichtung und als Sortieren der Bewerbungsunterlagen an. Die noch
verbleibenden Kandidaten unterziehen sich Auswahlgesprächen, Eignungstests bis
hin zu Assessment Center-Verfahren in unterschiedlichem Ausmaß, was im
Wesentlichen von der zu besetzenden Position abhängt. In den Auswahlprozessen
werden ggf. auch Vertreter des Mandanten hinzugezogen.
Selbst bei der Einstellung des Kandidaten kann die
Personalberatung noch tätig werden, z.B. durch eine Teilnahme im endgültigen
Vorstellungsgespräch, die Beratung bei der Entscheidung und der
Arbeitsvertragsgestaltung sowie durch Kontakte während der „ Probezeit “ .
III. Funktionen, Motive
und ökonomische Analyse
1. Das Entscheidungskalkül der nachfragenden
Unternehmung
Grundsätzlich lassen sich die Aktivitäten der
Personalberatung hinsichtlich der Nachfragemotive in drei Gruppen einteilen:
Der erste Schwerpunkt liegt in Tätigkeiten, die Unternehmen auch selbst
durchführen könnten oder bisher auch selbst durchgeführt haben, wenn es also um
die Entscheidung der Selbsterstellung
oder des Fremdbezuges (Make or Buy –
Entscheidung) geht. Dazu gehören z.B. die Beratung für Entgelt- oder
Karrieresysteme oder bei Informations- und Kommunikationstechnologien. Der
zweite Bereich ist als Intermediärfunktion
zu charakterisieren. Hier werden Personalberater als Vermittler zwischen zwei
Marktseiten tätig. Dies ist v.a. für den Executive Search gegeben. Schließlich
lässt sich ein drittes Tätigkeitsfeld als (unternehmens-)politische Funktion
bezeichnen, worunter die Vermittlung in Konfliktbereichen, z.B. bei
Verhandlungen mit dem Betriebsrat
oder in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, die Implementation von Maßnahmen,
die von den Mitarbeitern schlecht akzeptiert werden (u.a. Personalabbau,
Budgetkürzungen), sowie die Wahrung der Anonymität der Klienten fallen.
Allen drei Feldern ist gemeinsam, dass ein Unternehmen ein
Entscheidungsproblem darüber löst, ob die Kosten,
die mit der Inanspruchnahme der Marktleistung einer Personalberatung in Form
des Beraterhonorars verbunden sind, niedriger sind als der Nutzen, der durch diese Leistung entsteht. Der Nutzen ist
formulierbar als eingesparte Kosten der Selbsterstellung, als Nutzen aus einer
Leistung, die mit prohibitiv hohen Kosten aufgrund fehlender Möglichkeiten der
Selbsterstellung verbunden ist, oder als eingesparte Kosten der Konfliktlösung.
Die Kosten des Fremdbezugs (Honorare) lassen sich relativ gut bewerten, die
Nutzenseite ist dagegen nur schwer messbar. Zusätzlich sind die Existenzbedingung der gesuchten Leistung
(wird diese überhaupt am Markt angeboten?) und die interne Akzeptanzbedingung von Personalberatungen zu erfüllen.
2. Das Angebotskalkül der Personalberatung
Eine Markttransaktion kann selbstverständlich nur zustande
kommen, wenn nicht nur eine Nachfrage nach dieser Leistung besteht, sondern
auch ein Angebot existiert oder erzeugt wird. Personalberatungen werden dann
aktiv, wenn die Kosten der Leistungserstellung unterhalb des zu erzielenden
Preises für diese Leistung liegen ( „ Gewinnanreiz “ ). Dazu ist notwendig, dass
grundsätzlich die Möglichkeit zur Leistungserstellung gegeben ist (Technologiebedingung) und die Leistungen
zu geringeren Kosten erstellt werden, als es die nachfragenden Unternehmen
können. Die Erfüllung der Kostenbedingung ist auf mehrere Ursachen
zurückzuführen, die am Beispiel des Executive Search verdeutlicht werden
können: Zum einen realisieren Personalberatungen Spezialisierungsvorteile. Dadurch, dass sie eine Tätigkeit häufiger
durchführen, sind Lerneffekte und Standardisierungseffekte zu erwarten, die
ihrerseits Kostenvorteile bedeuten – eine Art Skalenvorteil. Beispielsweise
suchen Personalberatungen wesentlich häufiger Führungskräfte als das ein
einzelnes Unternehmen tut und routinisieren die dazu notwendigen Verfahren.
Daraus resultieren auch Informationsvorteile,
da ständig der Markt für Führungskräfte beobachtet und Wissen über die
Nachfrageseite akkumuliert wird. Die Markttransparenz ist i.d.R. höher als bei
den nachfragenden Unternehmen selbst. Schließlich entstehen aufgrund der
Lerneffekte, der Standardisierung und der Informationsvorteile nicht nur eine Art
Produktionskostenvorteile in der
Technologie, sondern auch Transaktionskostenvorteile,
da Anbahnung und Vereinbarung der Leistung aufgrund des geringeren Grades der
Informationsasymmetrie vereinfacht sind. Für den Executive Search bedeutet
dies, dass nicht nur die Routine eine Rolle spielt, sondern auch andere
Mechanismen der Informationsgewinnung und Vertragsanbahnung für
Personalberatungen möglich sind. So ist die Direktansprache von Führungskräften
ein wirksames Mittel der Marktbearbeitung. Mit der „ besseren “ Technologie, dem
größeren Stichprobenumfang und der höheren Markttransparenz steigt für die
nachfragenden Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, dass eine Stelle nicht nur
schneller besetzt wird, als dies durch die eigene Suche möglich wäre, sondern auch
dafür, dass das sog. „ Match “ , also der Abgleich von Anforderungen und
Fähigkeiten, besser wird. Dadurch reduzieren sich für das nachfragende
Unternehmen das Risiko einer Vakanz und das der Fehlbesetzung. Prinzipiell wird
eine Fluktuation damit ebenfalls weniger wahrscheinlich. Risikoreduktion und Verringerung
der Fluktuationskosten können unmittelbare positive Folgen der o.g.
Spezialisierung und der Informationsvorteile sein (vgl. zu einer formalen
Begründung Bull,
/Ornati, /Tedeschi, 1987).
Allerdings ergeben sich bei der Marktbeziehung auch Probleme:
Personalberatungen müssen ihre Nachfrager und ggf. die Kandidaten von der
Qualität der Leistung überzeugen. Diese als Erfahrungsgut zu charakterisierende
Leistung ist erst nach Inanspruchnahme hinsichtlich der Qualität, dem
erfolgreichen Besetzen einer vakanten Position unter Abgleich des
Anforderungsprofils der Stelle mit dem Fähigkeitsprofil des Kandidaten zu
prüfen – und dies kann u.U. eine lange Zeitspanne bedeuten. Qualitätssicherungsmaßnahmen und
glaubhafte Qualitätssignale sind zum Markteintritt und sogar zur Erhaltung der
Marktposition von Personalberatungen unbedingt notwendig. Beispiele dafür
können ein intensiver Informationsaustausch mit den Kunden zum Abbau von
Informationsasymmetrien oder ein erfolgsabhängiges Honorar bei der
Führungskräftevermittlung sein. Der Aufbau von Reputation wird angestrebt (vgl.
zur Qualitätssicherungsproblematik auch Föhr, 1998).
Schließlich werden Personalberatungen in Netzwerken arbeiten, um die
Markttransparenz stärker auszubauen.
3. Empirische Befunde
Aus empirischen Studien bzw. Umfragen sind die Motive und Gründe für das Einschalten
von Personalberatern bei den Nachfragern zu erkennen, welche die theoretischen
Analysen durchaus bestätigen, wenn auch mit unterschiedlicher
Schwerpunktsetzung. So wird in einer älteren Studie als Hauptmotiv die Nutzung des spezifischen Know-Hows für
Problemlösungen im Personalbereich benannt. Als Nebenmotive werden die Hilfe zur Konfliktbewältigung, die
Verantwortung für ein Entscheidungsrisiko, die begrenzte Personalkapazität oder
die Geheimhaltung bezeichnet (vgl. Gaugler, 1992,
Sp. 1609 f.). Eine neuere Studie, die eine Stichprobe deutscher und
schweizerischer Personalberater und Klienten umfasst, zeigt, dass die
Anonymität der Kandidatensuche für die Mandanten an Bedeutung deutlich
zugenommen hat. Nachrangig folgen die Netzwerke der Berater, die eigene
Arbeitsentlastung, die schnellere Stellenbesetzung, das größere Know how der
Berater sowie die größere Beurteilungssicherheit (vgl. Hummel, 2001).
Neben diesen, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis
begründbaren Nutzenkomponenten der Inanspruchnahme einer Personalberatung, die
sich in monetären Werten nur schwer ausdrücken lassen, kann die
Kostenkomponente – das Honorar –
genauer ermittelt werden. Auch hier sei auf die BDU-Studie von 1999 verwiesen.
Die Höhe des Honorars hat sich
dahingehend entwickelt, dass das Jahreseinkommen
der gesuchten Führungskraft als Bemessungsgrundlage gewählt wird.
Durchschnittlich werden in der o.g. Studie 63% des Jahreseinkommens als Honorar
berechnet. Dieser Prozentsatz steigt mit der Größe der Personalberatungsfirma,
gemessen am Umsatz, bis zu 80%. Die Art
des „ Preises “ kann in einem Festbetrag, einem Zeithonorar, dem
erfolgsabhängigen Honorar oder Mischformen bestehen. Quantitativ entfallen
durchschnittlich 45% auf den Festbetrag, 8% auf die zeitabhängige Bezahlung,
20% auf die Erfolgsvariante und 27% auf eine Kombination von Fest- und
Erfolgshonorar, wobei die Erfolgskomponente dann durchschnittlich 35% des
Gesamthonorars ausmacht. Hinsichtlich des Fälligkeitszeitpunkts
der Honorarzahlung gibt es viele Varianten, beginnend „ bei Auftrag “ über „ nach
Zeitfortschritt “ bis zur Staffelung der Zahlungen nach Ereignissen. In der
Studie werden auch Untergrenzen für
Honorarzahlungen ermittelt, die sozusagen die „ Grenzeintrittsbereitschaft “
einer Personalberatung in den Markt anzeigten. Zwei Drittel aller
Personalberatungen geben Untergrenzen an, die durchschnittlich vom Intervall
0 – 10.225 Euro bis zur relativ hohen Untergrenze von 20.452 Euro (Angabe von
rund 30% der Befragten) reichen.
IV. Diskussion und
Ausblick
Die empirischen Befunde zum Tätigkeitsbereich der
Personalberatungen und die Motive der Kunden decken sich weitgehend mit der
theoretischen Analyse zu den Vorteilen dieser Marktbeziehung. Allerdings
ergeben sich Verschiebungen in den Schwerpunkten. So hat die
Spezialistenfunktion zwar noch eine relativ hohe Bedeutung, wird aber
angesichts immer dünner werdender Personaldecken von der Überbrückung knapper
Kapazitäten bei der Führungskräftesuche sowie des Wunsches nach Anonymität und
– angesichts knapper Humanressourcen am Markt – der Nutzung des Headhunting
quantitativ etwas verdrängt.
Hinsichtlich der Honorargestaltung ist festzuhalten, dass der
Anreiz zum Markteintritt subjektiv nicht gerade gering anzusetzen ist. Außerdem
dient sie der Absicherung der Qualität, insbesondere wenn es sich um
Erfolgskomponenten bei der Honorargestaltung handelt. Kostendeckende
Honorarzahlungen einschließlich eines Gewinnanteils sind nur dann zu erzielen,
wenn Anforderungs- und Fähigkeitsprofil ein gutes, möglichst optimales „ Match “
ergeben. Aus der Theorie ist abzuleiten, dass ältere, große Personalberatungsunternehmen
weniger Erfolgskomponenten in der Honorargestaltung haben werden, da hier ein
Reputationsaufbau bereits stattgefunden hat. Dann ist auch eine
Festhonorarvereinbarung möglich, da in einem solchen Fall eine Schlechtleistung
zu einem Reputationsverlust beim betroffenen Kunden und ggf. auch im Markt
sowie negativen wirtschaftlichen Konsequenzen führt.
Perspektivisch wird die Entwicklung der Informations- und
Kommunikationstechnologie noch stärker als bisher die Tätigkeitsfelder der
Personalberatung beeinflussen. Dies bezieht sich sowohl auf die interne
Arbeitsweise als auch auf die Beratungsaufgaben. Zudem zeichnet sich ein hoher
und derzeit steigender Wettbewerbsdruck im Markt für Personalberatung ab. Dies
lässt sich durch die auch internationale Konkurrenz begründen, was in einem
stärkeren Preis- und/oder Qualitätswettbewerb münden kann. Schließlich lässt
sich der hohe Wettbewerbsdruck auch im Arbeitsmarkt für Führungskräfte – u.a.
durch die Internationalisierung und Globalisierung – nachweisen, was die Arbeit
der Personalberatung erschweren wird. Die Veränderung des Tätigkeitsfeldes
bezieht sich zum einen auf die Verschiebung
hin zu Informations- und Kommunikationstechnologien und zum anderen auf die Diversifikation auf andere Teilgebiete,
die bisher im Vergleich zum Executive Search unbedeutend erschienen.
Literatur:
Boemke, B./Föhr, S. : Arbeitsformen
der Zukunft, Heidelberg 1999
Bull, C./Ornati, O./Tedeschi, P. :
Search, Hiring Strategies, and Labor Markt Intermediaries, in: Journal of Labor
Economics, Jg. 5, 1987, S. 1 – 17
Bundesanstalt für Arbeit, :
Arbeitnehmerüberlassung erstes Halbjahr 1999, Nürnberg 1999
Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater BDU e. V., : Personalberatung in Deutschland 1999, Bonn,
Berlin 2000
Föhr, S. : Personalberatung als
Institution: Make or Buy-Entscheidungen im Personalbereich, in: Zeitschrift für
Personalforschung, Jg. 9, 1995, S. 135 – 162
Föhr, S. : Die Rolle der
Personalberatung bei der Suche nach Führungskräften, in: Zeitschrift für
Personalforschung, Jg. 12, 1998, S. 319 – 336
Föhr, S. : Flexibilisierung des
Personaleinsatzes durch Arbeitnehmerüberlassung – eine personalökonomische
Analyse, in: Zwischen Arbeitslosigkeit und Überstunden –
Personalwirtschaftliche Überlegungen zur Verteilung von Arbeitsvolumina, hrsg.
v. Alewell, D., Frankfurt 2000, S. 49 – 83
Gaugler, E. : Personalberatung, in:
Handwörterbuch des Personalwesens, hrsg. v. Gaugler, E. et al., 2. A.,
Stuttgart 1992, Sp. 1608 – 1619
Hummel, T. R. : Personalberatung in
Deutschland, in: Personal, H. 4/2001, S. 208 – 212
Johst, D. : Angebot an
Personaldienstleistungen in Deutschland – eine theoretische und empirische
Analyse, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 220, H. 2/2000,
S. 165 – 190
Vosberg, D. : Die Entwicklung der
Personaldienstleistungsbranche in den USA – eine explorative Studie, in:
Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 221, H. 2/2001, S. 202 – 225
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