Inhaltsübersicht
I. Gruppierung
von Arbeitnehmer(inne)n
II. Erwerbsformen
im Wandel
I. Gruppierung von
Arbeitnehmer(inne)n
1. Möglichkeiten der Segmentierung
Mit dem Sammelbegriff „ Personal “ wird leicht eine Homogenität
der arbeitstätigen Individuen, des „ Produktionsfaktors Arbeit “ suggeriert. In
manchen Fällen mag es sich aus einer personalwirtschaftlichen Perspektive als
nützlich erweisen, mit diesem uniformen Sammelbegriff zu arbeiten, während in
anderen Fällen – wie etwa der konkreten Auswahl eines Bewerbers, einer
Bewerberin – der einzelne, die einzelne im Vordergrund einer individuell
ausgerichteten Betrachtung steht (vgl. Schanz, 1993,
S. 6 f.). Selbst bei einer vergleichsweise aggregierten Betrachtungsweise wird
es sich oftmals als angemessen erweisen, die Heterogenität des Personals durch
das Bilden von Gruppen im Sinne von Typen, Segmenten zu berücksichtigen.
Das Gruppieren ermöglicht, die heterogene Menge von
Arbeitnehmern in mehrere Segmente zu unterscheiden, die in sich vergleichsweise
homogen, untereinander jedoch relativ heterogen sind. Diese Arbeitnehmergruppen
sollten dabei eine gewisse Stabilität im Zeitverlauf aufweisen. Naheliegend ist
eine Segmentierung im Sinne einer Typenbildung anhand einer simultanen
Berücksichtigung mehrerer Merkmale. Faktisch erfolgt jedoch eine Segmentierung
oftmals anhand eines Merkmals, da sich eine sachgerechtere Differenzierung, die
auf der Kombination mehrerer Merkmale beruht, leicht als „ unhandlich “ erweist.
Folgende Punkte sind bei einer Segmentierung zu beachten.
Als Kriterien der Gruppenbildung kommen Merkmale des
Arbeitsangebots sowie des Verhältnisses von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage
in Betracht, wobei das zuletzt genannte hier als „ Erwerbsform “ bezeichnet wird.
Denkbar ist schließlich eine mittelbare Zuordnung von Arbeitnehmer(inne)n
anhand von Merkmalen der Arbeitskraftnachfrage: Der Wirtschaftssektor, die
Branche, der Beschäftigungsort, die Betriebsgröße, Rechtsform wie Betriebszweck
können für die Bearbeitung personalwirtschaftlicher Fragestellungen von
Bedeutung sein; dieser Vorgehensweise wird hier nicht weiter gefolgt.
Eine Zuordnung bedarf der Definition der Begriffe,
entsprechender Operationalisierungen und vorliegender Daten, anhand derer
Arbeitnehmer(innen) gruppiert werden können. Eine kategoriale Zuordnung zu
einer Gruppe ist im Übrigen mit einem Informationsverlust verbunden, wenn eine
kontinuierliche und keine diskrete Variable als Segmentierungskriterium dient.
Für wissenschaftliche Zwecke sollte die Zuordnung zu einem Segment einen
theoretischen Bezug ermöglichen. Aus einer gestaltungsorientierten Perspektive
sollte die Segmentierung der Personalarbeit dienen, indem sie beispielsweise
als Informationsgrundlage einer differentiellen Personalpolitik oder
individualisierten Personalpolitik (vgl. etwa Drumm, 1994)
dient. Explizit wird die Existenz von Arbeitnehmergruppen in Konzeptionen des
„ Management Diversity “ berücksichtigt und als Chance begriffen (vgl. Jamieson,
/O\'Mara, 1991; Krell, 2001;
Thomas, 2001).
2. Arbeitnehmergruppen: ein Überblick
a) Gruppenbildung durch Merkmale des
Arbeitsangebots
Traditionell werden soziodemographische Kriterien zur
Unterteilung genutzt, wenn auf „ Sondergruppen “ des Arbeitsmarktes hingewiesen
wird. Als die üblichen, auf soziodemographischen Kriterien des Arbeitsangebots
beruhenden „ Sondergruppen “ gelten „ Ältere Arbeitnehmer(innen) “ , behinderte
Arbeitnehmer(innen), ausländische Arbeitnehmer(innen) sowie Arbeitnehmerinnen,
die übrigens in ihrer Summe die Mehrheit der Beschäftigten stellen. Ergänzend
sei auf das Kriterium „ race “ im Sinn von Hautfarbe (vgl. Ehrenberg,
/Smith, 2000, S. 426 ff.) sowie „ culture “ (vgl. Jamieson,
/O\'Mara, 1991, S. 20 ff.) hingewiesen.
Eine Typenbildung kann auch anhand von Werthaltungen oder
Einstellungen erfolgen. Die in den letzten Jahrzehnten geführte Diskussion über
den Wandel des subjektiven Verhältnisses zur Erwerbsarbeit (vgl. Klipstein,
/Strümpel, 1985; Sennett, 2000)
hat neben einem Wandel von Werten und Einstellungen im Zeitverlauf auch deren
Heterogenität belegt. So haben sich in den vergangenen Jahrzehnten
„ postmaterialistische Werthaltungen “ verbreitet, während gleichzeitig ein
beachtlicher Anteil der arbeitenden Bevölkerung materialistische oder
indifferente Haltungen äußert (vgl. Inglehart, 1998).
Auf die spezielle Gruppe der potentiellen Führungsnachwuchskräfte bezogen
unterscheidet die Arbeitsgruppe um v. Rosenstiel mit den Bezeichnungen
„ Karriereorientierung “ , „ Freitzeitorientierung “ und „ Alternatives Engagement “
drei Typen von Berufsorientierungen (vgl. Rosenstiel,
von, 1989), wobei diese Gruppen empirisch nicht eindeutig zu
trennen sind (vgl. Blickle, 1999,
S. 9).
Ebenfalls auf der Ebene nicht direkt beobachtbarer
Eigenschaften der Arbeitnehmer(innen) lassen sie sich mittels Verfahren der
Eignungsdiagnostik etwa anhand ihrer Persönlichkeit (vgl. Amelang, /Zielinski,
1997) oder auch ihrer sexuellen Orientierung differenzieren.
Auf besondere Schwierigkeiten stößt der Versuch, schematisch
„ Leistungsträger “ zu bestimmen. So lassen sich über den jeweils hohen oder
niedrigen aktuellen bzw. zukünftigen Leistungsbeitrag für das Unternehmen vier
Typen von Arbeitnehmer(innen) bilden (vgl. Wunderer,
/Schlagenhaufer, 1994). Deren Bezeichnung ( „ work horses “ ,
„ stars “ , „ problem employees “ sowie „ dead wood “ ) verweist darauf, dass eine
derartige Gruppenbildung im besten Fall eher als eine nützliche Provokation
denn als eine sachorientierte Analyse begriffen werden sollte.
b) Gruppenbildung nach der Erwerbsform
Zur Strukturierung von Arbeitnehmer(inne)n wird oftmals auf
die sozialrechtliche Differenzierung von Erwerbsformen in Arbeiter, Angestellte
etc., die Differenzierung nach formalen Qualifikationen oder Berufsgruppen
sowie das Bilden von Einkommensgruppen zurückgegriffen.
Der Vollständigkeit halber sind aufgrund ihrer besonderen
betrieblichen Stellung die Leitenden Angestellten zu nennen.
Hervorzuheben ist die Möglichkeit einer differenzierten
Bestimmung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern. Die grundsätzliche Unbestimmtheit von Arbeitsverhältnissen
eröffnet je nach Situation und Interessen der beteiligten Akteure vielfältige
Möglichkeiten der Regelung von Arbeitsverhältnissen mit eher marktorientierten
oder eher hierarchieorientierten Komponenten. Das „ Normalarbeitsverhältnis “ ist
dabei – wie im Folgenden gezeigt wird – die vorherrschende, jedoch nicht die
alleinige Erwerbsform.
II. Erwerbsformen im
Wandel
1. Hintergrund des Wandels von Erwerbsformen
In den vergangenen Jahrzehnten vollzog sich ein
gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel, der aus
personalwirtschaftlicher Perspektive als ein Wandel von Arbeitsangebot und
Arbeitsnachfrage sowie deren Interaktion angesehen werden kann. Die
praktizierten Erwerbsformen sind somit durch die betriebliche Personalpolitik,
durch das Verhalten des Arbeitsangebots sowie durch die Regulierungen des
Beschäftigungssystems bedingt (vgl. Walwei, 1998,
S. 3).
Qualitative und quantitative Veränderungen der Nachfrage nach
Arbeitskraft beruhen auf zahlreichen, untereinander verwobenen Entwicklungen,
von denen nur beispielhaft folgende genannt seien: Seit Jahrzehnten vollzieht
sich ein sektoraler Wandel (vgl. Statistisches
Bundesamt, 2002, S. 243 ff.). Für die Arbeitskraftnachfrage
sind langfristige Fortschritte der Arbeitsproduktivität und konjunkturelle
Schwankungen im Arbeitskräftebedarf sowie in der Arbeitszeitpolitik bedeutsam
(vgl. Autorengemeinschaft 2001). Neue Technologien schaffen neue Berufsfelder
wie auch Verschiebungen der internationalen Arbeitsteilung von Belang sind.
Abschließend seien die Privatisierung staatlicher Betriebe und vor allem der
Umbau der ostdeutschen Wirtschaft erwähnt.
Desgleichen verändert sich das Angebot an Arbeitskraft: Ein
in den vergangenen Jahrzehnten wachsender Anteil der Erwerbsbevölkerung verfügt
über allgemeine und berufliche Bildung. Auf der Basis eines vergleichsweise
verbreiteten Massenwohlstands und der Ausweitung von Bildung vollzog sich im
internationalen Kontext und auch in der Bundesrepublik ein Wandel von
Werthaltungen (vgl. Inglehart, 1998).
Für die letzten beiden Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts dürfte für die
Bundesrepublik eine Pluralisierung und Individualisierung von Lebensstilen
kennzeichnend sein. Die Erwerbsorientierung der Frauen im Westen ist kontinuierlich
gestiegen, während sie sich im Osten auf ihrem höheren Niveau hält (vgl. Holst, 1999,
S. 28 ff.; Statistisches
Bundesamt, 2000, S. 88). Wandlungen im generativen Verhalten
und Zuwanderungen insbesondere aus Ost- und Ostmitteleuropa verändern die
demographische Struktur des gegenwärtigen und zukünftigen Erwerbsangebots.
Schließlich veränderte sich das Verhältnis von Nachfrage und
Angebot an Arbeitskraft. In quantitativer Hinsicht existiert in der (alten) Bundesrepublik
spätestens seit Mitte der siebziger Jahre Massenarbeitslosigkeit in
Millionenhöhe. Darüber hinaus wandeln sich auch die bestehenden
Beschäftigungsverhältnisse und deren rechtliche Grundlagen. Insbesondere lässt
sich in den letzten Jahrzehnten eine Tendenz einer gewissen Abkehr vom bislang
dominierenden „ Normalarbeitsverhältnis “ (Mückenberger,
1986) von unbefristet und vollzeitig beschäftigten Arbeitern
und Angestellten konstatieren. Relativ hierzu gewinnen vom
Normalarbeitsverhältnis abweichende Erwerbsformen an Bedeutung, auch wenn sie
in quantitativer Hinsicht (noch) vergleichsweise selten sind: Manche
Arbeitnehmer werden von ihren Beschäftigern nach dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz „ verliehen “ , andere üben Telearbeit
aus, etliche arbeiten in geringfügiger Beschäftigung, und auch der Anteil
befristeter Arbeitsverträge an neu begründeten Arbeitsverhältnissen ist
beachtlich. Zumindest in bestimmten Berufen oder Branchen ist die
Selbstständigkeit bzw. die Scheinselbstständigkeit oftmals anzutreffen.
Teilzeitarbeit ist heutzutage ohnehin weit verbreitet (vgl. Tab. 1).
2. Erwerbsformen im Überblick
Einen Einblick in die Verbreitung und Entwicklung
grundlegender Erwerbsformen liefert die im folgenden verwendete „ amtliche
Statistik “ . Das Erwerbskonzept des Statistischen Bundesamtes untergliedert
anhand des Kriteriums Erwerbsbeteiligung nach Erwerbspersonen und
Nichterwerbspersonen. Zu den Erwerbspersonen werden alle Personen mit Wohnsitz
in Deutschland gerechnet, die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb
gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen. Weder die tatsächliche bzw. die
vereinbarte Arbeitszeit noch die Höhe des Ertrags für den Lebensunterhalt sind
von Belang (vgl. Statistisches
Bundesamt, 1991, S. 112). Als Erwerbspersonen werden die
Erwerbstätigen sowie die Erwerbslosen zusammengefasst.
-
Erwerbslose sind Personen ohne Erwerbsverhältnis, die
sich jedoch um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie
arbeitslos gemeldet sind (vgl. Statistisches
Bundesamt, 1991, S. 112). Hierzu zählen zum einen die
registrierten Arbeitslosen, zum anderen die so genannte „ Stille Reserve “ von
Erwerbspersonen, die erwerbstätig sein wollen und in der Lage sind,
spätestens bei Hochkonjunktur eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen (vgl. Holst, 1999,
S. 11).
-
Als Erwerbstätige gelten diejenigen, die in einem
Arbeitsverhältnis stehen (inklusive Soldaten und mithelfende
Familienangehörige), selbstständig ein Gewerbe ausüben, eine Landwirtschaft
betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Die Erwerbstätigen lassen sich
nach der Stellung im Beruf in folgende Gruppen unterteilen: Selbstständige,
mithelfende Familienangehörige und abhängig Beschäftigte. Letztere wiederum
umfassen die Angestellten, die Arbeiter, die Beamten und die Auszubildenden
(vgl. Statistisches
Bundesamt, 1991, S. 112). Mit dem Begriff der abhängig
Beschäftigten stimmt der Begriff der Arbeitnehmer mit der Ausnahme der
Beamten (vgl. Leuchten, 2000,
S. 60) weitgehend überein, wiewohl er nicht scharf definiert ist.
Abgrenzungsprobleme werden durch folgende Beispiele ersichtlich: Erstens
gelten Freie Mitarbeiter nicht als Arbeitnehmer(innen). Zweitens wird im
Arbeitsrecht die arbeitnehmerähnliche Person vom Arbeitnehmer unterschieden,
weil sie nicht in eine fremde betriebliche Organisation eingegliedert ist. In
der Rechtsprechung werden ggf. Berufsgruppen wie Dozenten an
Weiterbildungsinstituten, Fernsehjournalisten, Franchise-Nehmer, Heimarbeiter
u.a. als arbeitnehmerähnliche Personen angesehen (vgl. Leuchten, 2000,
S. 31 ff.). Drittens kann eine spezielle Form der Arbeitsorganisation – die Telearbeit
– durch Arbeitnehmer,
Selbstständige oder Heimarbeiter praktiziert werden (vgl. Leuchten, 2000,
S. 36).
-
Ein großer Teil der abhängig Beschäftigten ist in
einem Normalarbeitsverhältnis (vgl. Mückenberger,
1986) im Sinne einer unbefristeten, nicht auf einem
Leiharbeitsverhältnis beruhenden Vollzeitbeschäftigung tätig. Andere
Erwerbsformen – befristete Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung, Leiharbeit –
werden als atypische oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet.
3. Verbreitung und Entwicklung von
Erwerbsformen
Tab. 1 zeigt den Wandel der Erwerbsformen. Das Mitte der
achtziger Jahre vorherrschende „ Normalarbeitsverhältnis “ bleibt die
dominierende Erwerbsform, wiewohl sich innerhalb von zehn Jahren ein gewisser
Bedeutungsverlust in der Statistik niederschlägt. Auch andere Formen der
Vollzeitbeschäftigung haben einen leichten Bedeutungsverlust erfahren. Dies ist
in einem Rückgang der Auszubildenden, der Anzahl der Soldaten und der Beamten
gleichermaßen begründet (vgl. Hoffmann,
/Walwei, 1998, S. 4). Befristete Beschäftigungsverhältnisse
und Leiharbeit haben sich im Beobachtungszeitraum dagegen nicht wesentlich
ausgeweitet, was angesichts der Hoffnungen der Befürworter und Befürchtungen
der Gegner der „ Deregulierung “ des deutschen Arbeitsmarktes verwundern darf.
Massiv hat in der Vergangenheit die Verbreitung der Teilzeitarbeit zugenommen:
Während 1985 nur jeder Zehnte teilzeitbeschäftigt war, ist 1995 schon jeder
Fünfte teilzeitbeschäftigt. Teilzeitbeschäftigung bleibt dabei im Wesentlichen
auf Frauen beschränkt, teilzeitbeschäftigte Männer haben weiterhin
Seltenheitswert. Durch den Strukturwandel bedingt hat die Selbstständigkeit in
der Landwirtschaft ihre quantitativ ohnehin marginale Bedeutung nochmals
eingebüßt, während knappe 10% der Erwerbstätigen außerhalb der Landwirtschaft
selbstständig tätig sind. Im Rahmen der Transformation vollzog sich seit der
„ Wende “ im Osten Deutschlands eine gesonderte Entwicklung (vgl. Statistisches
Bundesamt, 2000). Anhand der hier dokumentierten Daten lässt
sich nur im Ansatz eine Erosion des Normalarbeitsverhältnisses nachweisen,
wobei sich von methodischen Problemen der Arbeitsmarktstatistik abgesehen ein
qualitativer Wandel von Erwerbsformen mit diesen Daten ohnehin nur begrenzt
abbilden lässt (vgl. Martin,
/Nienhüser, 2002).
Tab. 1: Wandel der Erwerbsformen 1985 bis 1998 in
Westdeutschland (Die Werte für 1998 beruhen nicht exakt auf der gleichen
Berechnungsgrundlage) (Quelle: Hoffmann,
/Walwei, 1998, S. 1; Oschmiansky,
/Schmid, 2000, S. 49)
4. Erklärung von Erwerbsformen durch Arbeitsmarkttheorien
Wie lässt sich der sich vollziehende oder auch unterbleibende
Wandel und die Struktur von Erwerbsformen erklären? Hier bieten sich
Arbeitsmarktstrukturtheorien unterschiedlichster Provenienz an. Wichtige
Ausgangspunkte dieser Theorien (vgl. stellvertretend für viele Akerlof,
/Yellen, 1986; Lutz, 1987;
Sengenberger,
1987; Marsden, 1999)
sind die Rolle von Qualifikationen und die Unbestimmtheit von Arbeitsverträgen,
die je nach Situation und Interessenlage der Beteiligten Arrangements nahe
legen.
Die Segmentationstheorie des Arbeitsmarktes verweist auf die
Schlüsselrolle von Qualifikation (vgl. Lutz, 1987;
Sengenberger,
1987). Je nach Ausmaß und Typ der Qualifikation, die
vorwiegend fach- oder betriebsspezifischer Natur ist, lassen sich drei
idealtypische Teilarbeitsmärkte unterscheiden, auf denen sich Austauschprozesse
zwischen Nachfrage und Angebot der unterschiedlich qualifizierten
Arbeitnehmer(inne)n vollziehen. Einem klassischen Markt ähnelt der so genannte
„ Jedermannsarbeitsmarkt “ , auf dem vergleichsweise einfache Qualifikationen
gehandelt werden. Arbeitsangebot und Konkurrenz sind groß, Löhne und
Arbeitsplatzsicherheit sind niedrig, berufliche Perspektiven bestehen kaum. Der
überbetrieblich angelegte Markt für berufsfachliche Qualifikationen basiert auf
dem Informationswert einer formellen Berufsqualifikation, wie sie in
Deutschland idealtypisch durch die Ausbildung zum Facharbeiter, zur
Facharbeiterin dokumentiert wird. Schließlich besteht ein „ Markt “ der
Beschäftigten, die aufgrund ihrer Berufserfahrungen für den Betrieb wichtige
betriebsspezifische Qualifikationen erworben haben, die sich überbetrieblich
nur bedingt verwerten lassen. Oftmals verfügen sie über eine hohe
Arbeitsplatzsicherheit, über geregelte Aufstiegsmuster im internen
Arbeitsmarkt, eine Entlohnung mit senioritätsorientierten Elementen etc.
Aus einer Perspektive
der Neuen Institutionen-Ökonomik (Richter,
/Furubotn, 1999) ist die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses
der Ausgangspunkt. Da sich meist nur die Verpflichtung zur Arbeitsleistung
vertraglich vereinbaren lässt, verfügen Arbeitgeber(innen) wie
Arbeitnehmer(innen) über wechselseitige Verhaltensspielräume vor und nach
Vertragsabschluss, die im Rahmen einer Vereinbarung mit wechselseitigen
Erwartungen bezüglich der Verhaltensweisen des Gegenübers und mit spezifischen
Kosten verbunden sind. Die empirisch vorzufindenden Erwerbsformen sind dann das
Ergebnis rationaler Kalküle unvollständig informierter Arbeitgeber(innen) wie
Arbeitnehmer(innen), wobei die empirisch fundierte Analyse beachtliche
Bewertungs- und Verhaltensspielräume der personalpolitischen Akteure nachweist
(vgl. Schramm,
/Zachert, 2005).
Literatur:
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Amelang, M./Zielinski, W. :
Psychologische Diagnostik und Intervention, 2. A., Berlin, Heidelberg, et al.
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Autorengemeinschaft, : Der
Arbeitsmarkt in der Bundesrepubik Deutschland in den Jahren 2000 und 2001, in:
Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 34, H. 1/2001, S.
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Blickle, G. : Karriere, Freizeit,
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Drumm, H. J. :
Personalwirtschaftslehre, 3. A., Berlin, Heidelberg, et al. 1994
Ehrenberg, R. G./Smith, R. S. :
Modern Labor Economics, 7. A., Reading 2000
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Längerfristige Entwicklung von Erwerbsformen in Westdeutschland, in: IAB
Kurzbericht, Bd. 2, 1998, S. 1 – 8
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Inglehart, R. : Modernisierung und
Postmodernisierung, Frankfurt/M., New York 1998
Jamieson, D./O\'Mara, J. : Managing
Workforce 2000, San Francisco 1991
Klipstein, M. v./Strümpel, B. :
Gewandelte Werte – Erstarrte Strukturen. Wie die Bürger Wirtschaft und Arbeit
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Krell, G. : Chancengleichheit durch
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Chancengleichheit durch Personalpolitik, hrsg. v. Krell, G., 3. A., Wiesbaden
2001, S. 17 – 37
Leuchten, A. : Begründung von
Arbeitsverhältnissen und ihre vertragliche Gestaltung, in: Anwaltshandbuch
Arbeitsrecht, hrsg. v. Tschöpe, U., Köln 2000, S. 1 – 114
Lutz, B. : Arbeitsmarktstruktur und
betriebliche Arbeitskräftestrategie, Frankfurt, New York 1987
Marsden, D. : A Theory of Employment
Systems, New York et al. 1999
Martin, A./Nienhüser, W. : Neue
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Mückenberger, U. : Die Krise des
Normalarbeitsverhältnisses, in: Zeitschrift für Sozialreform, 1986, S. 415 – 434
Oschmiansky, H./Schmid, G. : Wandel
der Erwerbsformen. Discussion Paper FS I 00 – 204. Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung, Berlin et al. 2000
Richter, R./Furubotn, E. G. : Neue
Institutionenökonomik, 2. A., Tübingen 1999
Rosenstiel, L. von :
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Schanz, G. :
Personalwirtschaftslehre, 2. A., München 1993
Schramm, F./Zachert, U. :
Arbeitsrecht – Personalpolitik – Wirklichkeit, Baden-Baden 2005
Sengenberger, W. : Struktur und
Funktionsweise von Arbeitsmärkten, Frankfurt, New York 1987
Sennett, R. : Der flexible Mensch, 5.
A., Berlin 2000
Statistisches Bundesamt, :
Statistisches Jahrbuch, Wiesbaden 1991
Statistisches Bundesamt, :
Datenreport 2000, Bonn 2000
Statistisches Bundesamt, :
Datenreport 2002, Bonn 2002
Thomas, R. R. : Managment of
Diversity, Wiesbaden 2001
Walwei, U. : Bestimmungsfaktoren für
den Wandel der Erwerbsformen, in: IAB Kurzbericht, H. 3/1998, S. 1 – 8
Wunderer, R./Schlagenhaufer, P. :
Personal-Controlling: Funktionen – Instrumente – Praxisbeispiele, Stuttgart
1994
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