Inhaltsübersicht
I. Einordnung
in den aufsichtsrechtlichen Rahmen
II. Beschreibung
der Risiken und ihrer Erfassung
III. Bankaufsichtliche
Anforderungen an „ interne Modelle “
IV. Zukünftige
Entwicklungstendenzen
I. Einordnung in den
aufsichtsrechtlichen Rahmen
Die Verwendung interner
Risikomess- und -steuerungsmodelle für aufsichtliche Zwecke ist an die
Einhaltung bestimmter Anforderungen geknüpft. Dieser Beitrag gibt eine
Übersicht über wesentliche Anforderungen, die die Bankenaufsicht an den Einsatz
sog. interner Modelle stellt, gleichwohl gibt er lediglich persönliche
Auffassungen der Autoren wieder, die nicht in jedem Fall mit der Auffassung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, / (BaFin, ) bzw. des
Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) übereinstimmen müssen.
Die Handelsaktivitäten innerhalb des Investment-Bankings erlangen seit Anfang der 1990er-Jahre bei einer
Reihe von großen deutschen Kreditinstituten eine erhebliche Bedeutung für die
Ertragslage dieser Institute. Teilweise übertreffen ihre Ertragsüberschüsse
nunmehr sogar die aus den traditionellen Segmenten Privatkundengeschäft,
Firmenkundengeschäft, Immobiliengeschäft und Asset Management. Begünstigt wurde
dies u.a. durch das explosionsartige Wachstum der Derivatemärkte sowie eine
große Zahl komplexer Produktinnovationen, die insbesondere durch ihre
optionalen Strukturen ein effizientes Risikomanagement
erfordern. Resultiert nun aus diesen Handelstätigkeiten eine Übernahme nicht
unwesentlicher Risiken, kommt der Qualität des internen Modells zur Beurteilung
dieser Risikosituation und dessen adäquater Einbindung in das organisatorische
Gefüge des Institutes auch erhebliche bankenaufsichtliche Bedeutung zu.
Sowohl die Dynamik als auch die Qualität der international
entwickelten aufsichtlichen Normen zur Verwendung interner Modelle (CAD I, CAD
II und die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, /)
verdanken der G-30-Studie (1993) und RiskMetrics – dem Manual von J.P. Morgan (Morgan, 1996)
– wertvolle Anstöße. In ihrem Bericht „ Derivatives: Practices and Principles “
(1993) postulierte die Group of Thirty, / 20 Empfehlungen zum Management von
Derivate-Aktivitäten, die in RiskMetrics eine konsistente Umsetzung erfuhr.
Schließlich führte das spektakuläre Fallieren von Barings, (1995) die
Notwendigkeit zur Implementierung und Einhaltung von Qualitätstandards deutlich
vor Augen.
Erst die zunehmende Komplexität und Bedeutung der
Handelsaktivitäten rechtfertigen betriebswirtschaftlich den Einsatz interner
Modelle. Institute setzen interne Modelle aus verschiedenen Gründen ein:
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Die sog. Standardmethoden
der Abschnitte drei bis sechs von Grundsatz I (G I) für die Messung von
Marktrisiken sind insbesondere bei komplexen Finanzinstrumenten zu ungenau
für die interne Risikomessung und eine darauf aufsetzende Steuerung.
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Interne Modelle sind im Gegensatz zu den
Standardmethoden prinzipiell dazu in der Lage, Diversifikations- und Hedgingwirkungen innerhalb des betrachteten
Portfolios adäquat zu erfassen.
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Der Einsatz der internen Modelle kann – insbesondere
im Zinsbereich – die aufsichtlichen Eigenmittelunterlegunganforderungen
reduzieren und damit zu einer Konvergenz von regulatorischem und ökonomischem
Kapital führen.
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Die Qualität des internen Risiko-Controllings wird durch die Zulassung des Modells durch
die BaFin dokumentiert (Standing-Funktion). Dies kann auch im Rahmen von
externen Ratingeinstufungen des Institutes von Bedeutung sein. Über
Modellzulassungen berichtet ein Institut i.d.R. in seinem Geschäftsbericht.
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Der Einsatz interner Modelle vermeidet die
Durchführung von Doppelrechnungen, d.h. von internen und aufsichtlichen
Risikoberechnungen.
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Interne Modelle können auf die jeweilige
Portfoliostruktur zugeschnitten werden. Als mögliche Modellklassen sind
parametrische Verfahren (Varianz-Kovarianz-Ansatz) und nicht-parametrische
Verfahren (Historische Simulation, Monte-Carlo-Simulation) einsetzbar.
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Nach dem siebten Abschnitt von G I (BAKred 1997a) der BaFin
können die deutschen Institute unter gewissen Voraussetzungen (vgl. Abschnitt
III) ihre eigenen internen Modelle für die Messung des Marktrisikos auch für
die Bestimmung der Höhe der Unterlegung dieser Risiken mit aufsichtlichen
Eigenmitteln (§10 KWG) heranziehen. Mit G I beurteilt die Aufsicht im Regelfall
die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung eines Institutes in Relation zu
seiner Risikoexposition gegenüber Adressenausfall- und Marktrisiken. Die
aufsichtliche Verwendung des Modells setzt eine Modellprüfung mit positivem
Ausgang und eine Genehmigung durch die BaFin voraus (§ 32 I Satz 1 G I).
II. Beschreibung der Risiken
und ihrer Erfassung
Interne Modelle dienen der Messung und darauf aufbauend der
Steuerung von Marktrisiken, denen sich Kreditinstitute im Rahmen ihrer
Handelsaktivitäten ausgesetzt haben. Die aufsichtliche Verwendung interner
Modelle für die Berechnung der Eigenmittelunterlegung bezieht sich damit
lediglich auf einen kleinen Teil der bankbetrieblichen Risiken (für eine
Übersicht und eine Klassifizierung vgl. z.B. Gaumert, U.
1997). Die Vorschriften von G I stellen auf Adressenausfall- und Marktrisiken
ab. Neben der Messung der Marktrisiken über mathematisch-statistische
Risikomodelle zielen die qualitativen Anforderungen des §36 G I auf die
Vermeidung von Betrugsrisiken durch die Forderung nach organisatorisch
unabhängiger Kontrolle der Handelsaktivitäten ( „ Funktionstrennung “ nach §36 II
G I) und von Organisationsrisiken im
Rahmen der Risikoberechnung (§36 I G I) ab. Gerade die Verletzung der
Anforderung der Funktionstrennung hatte bei den Bankinsolvenzen bzw. größeren
Verlusten aus dem Handelsgeschäft – z.B. Barings,
Daiwa – eine ebenso große Bedeutung
wie etwaige Modellfehler – z.B. Metallgesellschaft,
Nat West, LTCM (Jorion, 2000
gibt eine Übersicht über „ Financial Disasters “ ). Sieht man darüber hinaus die
weitgehende Einhaltung der „ Mindestanforderungen an das Betreiben von
Handelsgeschäften “ (MaH) der BaFin
als Voraussetzung für die Genehmigung eines internen Risikomodells an, so
werden weitere Risiken der Handelsaktivitäten adressiert (MaH, Abschnitte 3 und
4).
Messung und Steuerung im Rahmen interner Modelle beziehen
sich auf die allgemeinen und bei
Zins- und Aktienrisiken auch auf die emittentenspezifischen
Marktrisiken (Abschnitt III 7.) der Handelsportfolios von Kreditinstituten.
Außerdem dürfen Marktrisiken in Form von Währungsrisiken aus FX-Positionen und
Rohwarenrisiken durch die Modelle für die Zwecke der Ermittlung der
Eigenmittelunterlegung modelliert werden. Aktien- und Zinsrisiken dürfen nur
aus dem Handelsbuch stammen (zur Handelsbuchdefinition: §1 XII KWG), während
FX- und Rohwarenrisiken aus Handels- und Anlagebuch gemeinsam stammen.
FX-Marktrisiken des Kreditgeschäftes sind somit mit Eigenmitteln zu unterlegen,
während Zinsrisiken des Kreditgeschäftes (als wichtigster Teil des Anlagebuchs),
die im Zuge des Asset-/Liability-Managements
bankintern häufig ebenfalls auf Basis des internen Modellansatzes für das
Handelsportfolio gemessen und gesteuert werden, bisher keiner
Eigenmittelunterlegung unterliegen. Der Baseler Ausschuß hat sowohl seine
Abschicht aufgegeben, explizite Unterlegungsanforderungen für alle Institute
aufzustellen als auch seine Absicht, eine Unterlegungspflicht zumindest bei den
Instituten zu erreichen, deren Zinsrisiken deutlich über einen
Durchschnittswert liegen ( „ Outlier-Konzept “ ). Stattdessen sollen Kriterien für
die Behandlung der Zinsrisiken des Anlagebuchs, insbesondere für Outlier, im
Rahmen des „ Supervisory Review Process “ (Einschätzung vorhandener
Risikomanagementstrukturen im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen) entwickelt werden
(ab 2004). Während im Bereich des Marktrisikos die Institute zwischen den
Standardmethoden der Abschnitte drei bis sechs und den internen Modellen des
Abschnittes sieben von G I wählen können, stehen für Adressenausfallrisiken
ausschließlich die Standardmethoden des Abschnittes zwei von G I sowie die
Standardmethoden für die Adressenausfallrisiken des Handelsbuchs (§27 G I) zur
Verfügung. Interne Kreditrisikomodelle werden von wichtigen Kreditinstituten z.
Zt. entwickelt, eine Verwendung für die Bestimmung der Eigenmittelunterlegung
ist aber aufgrund vieler ungelöster Probleme (u.a. Datenverfügbarkeit und
-qualität, große Sensitivität der VaR-Schätzungen auf kleine Inputänderungen,
fehlende Methoden zum Backtesting) allenfalls mittelfristig denkbar (Abschnitt
V).
III. Bankaufsichtliche
Anforderungen an „ interne Modelle “
Ziel der Prüfung interner Modelle ist es festzustellen, ob
das interne Modell eines Kreditinstitutes in der Lage ist, die Marktrisiken portfolio- und risikoadäquat im Zeitablauf abzubilden
und ob es in angemessener Weise in die organisatorische
Umgebung des Kreditinstitutes eingebettet ist.
1. Modellbegriff
Interne Modelle zielen auf eine monetäre Beurteilung
zukünftiger Risiken. Zu diesem Zweck kombinieren sie Wahrscheinlichkeitsprognosen
über Umweltzustände (z.B. Marktpreise von Instrumenten oder Risikofaktoren) mit
portfoliospezifischen Verlustfunktionen (Risikoprofile) zu einer
Wahrscheinlichkeitsprognose zukünftiger Portfolioverluste (siehe §32 II Satz I
G I). Das Ziel dieser Berechnungen
ist die auf eine rollierende
Datenhistorie bedingte Prognoseverteilung von Portfolioverlusten über einen
a priori fixierten Prognosehorizont (Haltedauer). Für ein gegebenes
Signifikanzniveau α ist der Value-at-Risk
als α-Quantil dieser Prognoseverteilung definiert. Die praktische
Konstruktion adäquater VaR-Modelle ist diffizil, da es hierzu unterschiedliche
Strukturen (organisatorische Besonderheiten, Datenbankstrukturen) über
verschiedene Dimensionen (Zeit, Portfolio) hinweg unter Einhaltung technischer
Restriktionen so zu verknüpfen gilt, dass die VaR-Modelle über gute
Aggregationseigenschaften verfügen.
2. Aufbau- und Ablauforganisation in
Front-Office (FO) und Abwicklung (Back-Office, BO) – vollständige, richtige und
zeitnahe Erfassung der Geschäfte bzw. Positionen
Es wird überprüft, ob eine vollständige, richtige und
zeitnahe Erfassung der Positionsdaten für die Zwecke des Risikomodells
angesichts der getroffenen aufbau- und ablauforganisatorischen Gestaltungen im
Institut erwartet werden kann. Dazu gehört eine Analyse des Datenflusses durch
verschiedene FO-, BO- und Risiko-DV-Systeme sowie der Abstimmungsarbeiten, die
das Institut durchführt. Ein besonderes Problem stellt die korrekte Erfassung
interner Geschäfte dar. Sie ist besonders bedeutsam für korrekte
VaR-Schätzungen auf unteren Portfolioebenen. Eine Reihe von Instituten versucht
über sog. Data-Warehouse-Lösungen (Hannig, 1996)
eine einheitliche Basis für die Risikorechnung in einer Geschäftsdatenbank
bereitzustellen. Der Data-Warehouse-Ansatz ist bei allen Vorteilen aufgrund der
Komplexität der DV-technischen Beschreibung von komplexen
Handelsgeschäftsprofilen mit enormen Schwierigkeiten gerade bei größeren
Instituten verbunden.
3. Vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung
der Marktdaten
Auch für die Komponente der Marktdaten hat eine methodisch
saubere und handelsunabhängige Vorgehensweise eine akzeptable
Marktdatenqualität sicherzustellen (z.B. geeignete Behandlung asynchroner Daten
unterschiedlicher Zeitzonen oder fehlender Werte in Datenreihen), gleichwohl
gibt es in illiquiden Märkten oder bei komplexen Produkten selten „ den “
Marktpreis. Darüber hinaus stehen u.U. Marktdaten externer Informationsanbieter
nicht im gewünschten Umfang zur gewünschten Zeit zur Verfügung.
4. Adäquanz der Festlegung der Risikofaktoren
und der Mapping-Verfahren
§35 I G I stellt die adäquate Auswahl der den Portfoliowert
wesentlich beeinflussenden Risikofaktoren in das Zentrum der Modellierung (z.B.
Risiken aus Optionsgeschäften [u.a. die „ Greeks “ ], Zinsstrukturrisiken und
Spreadrisiken). Die Auswahl der Risikofaktoren ist also portfolio- und damit
institutsabhängig zu beurteilen, so z.B. die Frage nach der Einbeziehung von
Rho-, Theta- oder Vegastrukturrisiken.
Zur sparsamen Modellierung ordnet man einzelne oder mehrere
der vorher ausgewählten Risikofaktoren den Finanzinstrumenten zu
(Instrumentenmapping). So reduziert die Anwendung einer Hauptkomponentenanalyse
auf eine Zinskurve eine große Anzahl korrelierter Risikofaktoren meist auf
drei. Die Auswahl der treibenden Risikofaktoren und das Instrumentenmapping
stehen in einer engen wechselseitigen Beziehung.
5. Instrumentmodelle
Zielgröße von VaR-Modellen ist eine
Wahrscheinlichkeitsprognose über Portfoliowertänderungen über einen bestimmten
Prognosehorizont. Damit kommt der Bewertung der Finanzinstrumente des
Portfolios zu zwei verschiedenen Zeitpunkten eine zentrale Bedeutung zu. Die
Bewertung kann basiert sein auf sog. Instrumentmodellen (mark-to-model) oder
auf die Marktpreise der Instrumente rekurrieren (mark-to-market). Das
Modellhafte der Instrumentenbewertung erfordert die Prüfung der Angemessenheit
der involvierten Bewertungsverfahren, etwa durch eine Analyse der
Abnahmemodalitäten des Handelsmodells durch das Risikocontrolling.
6. Modellverifikation und Modellvalidierung
Ob ein Modell und dessen DV-technische Implementierung die
wesentlichen Aspekte der Realität korrekt wiedergibt, ist zu überprüfen.
Hierbei werden die Begriffe Verifikation und Validierung in Anlehnung an den
Sprachgebrauch in der Simulationstheorie verwendet (Bratley,
P./Fox, B. L./Schrage, L.E. 1987). Im Rahmen der Modellverifikation
ist sicherzustellen, dass eine logisch konsistente Modellkonstruktion vorliegt.
Die Modellverifikation stützt sich vor allem auf die Analyse der Dokumentation
der Modelltheorie (vgl. §36 III Satz 1 G I). Mit Hilfe des Backtesting-Ansatzes
(§37 G I) soll die Prognosegüte des Risikomodells ermittelt werden
(Validierung). Dazu ist es notwendig, die täglichen VaR-Schätzungen dem
hypothetischen Handelsergebnis ( „ Clean-P&L “ , No-action-P&L) des
nächsten Tages gegenüberzustellen, das sich ergibt, wenn die
End-of-day-Positionen bis zum Ende des nächsten Tages gehalten und neu bewertet
werden (sog. „ Clean backtesting “ ). Das Konzept der Clean-P&L ist strikt zu
trennen von der Handels-P&L (auch Dirty-P&L oder
Mark-to-market-P&L). Clean- und Dirty-P&L unterscheiden sich im wesentlichen
durch Intraday-Erfolgsbeiträge, Provisionen und Stückzinsen sowie u.U. in
Differenzen, die sich aus unterschiedlichem Mapping und damit unterschiedlichen
Mapping-Fehlern ergeben können. Die Clean-P&L kann sich – in Abhängigkeit
vom betrachteten Portfolio – so stark von der Dirty-P&L unterscheiden, dass
eine Ableitung der Clean-P&L aus der Dirty-P&L nicht möglich ist. Es
ist deshalb zur Beurteilung der Prognosegüte des Modells unverzichtbar, die
Clean-P&L zu bestimmen. Das Backtesting sollte nicht nur auf der Ebene des Handelsbuchs
durchgeführt werden, sondern ebenso auf Subportfolioebene.
Ausnahmen ergeben
sich, wenn negative Clean-P&L-Ergebnisse den jeweiligen VaR übersteigen. In
Abhängigkeit von der Anzahl der Überschreitungen innerhalb von 250 Handelstagen
wird die Höhe des Backtesting-Zuschlagsfaktors zwischen Null und Eins
festgelegt, der in die unter III 8. erläuterte Funktion zur Berechnung der Höhe
der Eigenmittelunterlegung eingeht. Dieser sog. „ Traffic-Light-Approach “
unterscheidet die Zonen „ grün “ bei weniger als 5 Ausnahmen, „ gelb “ bei 5 bis 9
Ausnahmen und „ rot “ bei 10 und mehr Ausnahmen. 2 – 3 Ausnahmen werden bei den
Vorgaben (§34 G I), nach denen der aufsichtliche VaR berechnet werden muss (1%
von 250 Handelstagen), ohnehin erwartet. Über diese Ausnahmen, insbesondere
über die Höhe des dann eintretenden Portfolioverlustes, macht der VaR keine
Aussagen (Härdle,
/Stahl, 2000, die weitere Analysemöglichkeiten der Überschreitungen
diskutieren). Bei Eintreten in die rote Zone sind aus aufsichtlicher
Perspektive starke Zweifel an der Prognosequalität des Modells angebracht, die
zu einer Rücknahme der Genehmigung durch die BaFin führen können.
7. Modellierung spezifischer Risiken
Marktrisikomodelle waren zunächst dafür vorgesehen,
allgemeine Marktrisiken zu messen. Mit der Modifikation des Baseler
Marktrisikopapiers am 19.09.97 wurde den Instituten unbeschränkt erlaubt, auch
spezifische Risiken durch interne Modelle für die Zwecke der
Eigenmittelunterlegung zu modellieren. Unter spezifischem Risiko ist das Risiko
von Aktien- und Zinsinstrumenten zu fassen, das sich aus Abweichungen der
Kursentwicklung individueller Finanzinstrumente von der allgemeinen Marktentwicklung
ergibt. Es wird unterteilt in spezifische Risiken, die sich in der täglichen
Preisentwicklung zeigen (Residualrisiken) und solche, die sich nur aufgrund
seltener Ereignisse realisieren (Eventrisiken, z.B. Ratingänderungen); beide
sind der Sphäre des Emittenten zuzurechnen. Modelle, die nur Residualrisiken
berücksichtigen, werden Surcharge-Modelle genannt, solche, die auch
Eventrisiken berücksichtigen, Non-Surcharge-Modelle (BAKred, 2001).
Surcharge-Modelle unterliegen bei der Berechnung der Eigenmittelunterlegung
einem Zuschlag (Surcharge, vgl. nächster Abschnitt). Die Modellierung
spezifischer Risiken, die Berücksichtigung aufsichtlicher Anforderungen und die
Validierung entsprechender Modelle ist komplex. Es kann deshalb hier nur auf
die weiterführende Literatur verwiesen werden (BAKred, 2001;
Gaumert, U.
1999; Huschens, 1998).
8. Korrekte Berechnung der erforderlichen
Eigenmittelunterlegung
Für die Berechnung der Eigenmittelunterlegung haben die
Institute die folgende Formel zu verwenden (BAKred
1999):


Aufgrund des Multiplikators ist im Regelfall nicht der
Value-at-Risk des Vortages (1. Term), sondern der mit dem Multiplikator
versehene 60-Tages-Durchschnitt (2. Term) für die Eigenmittelunterlegung
relevant. Die Verwendung dieses gleitenden Durchschnittes reduziert die Volatilität
der Größe „ EMU “ . Außerdem werden auf diese Weise Missbrauchsmöglichkeiten über
eine Reduzierung des Exposures zum Meldestichtag verhindert. Der Multiplikator
trägt einer Reihe von unvermeidlichen Modellschwächen Rechnung (Stahl, 1997,
der auch die Höhe des Multiplikators rechtfertigt), so z.B.
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Modellfehlern, wie z.B. die Singularität der
Varianz-Kovarianz-Matrix, die Verletzung der Normalverteilungsannahme
(insbesondere die sog. Fat-tail-Problematik) oder die Verletzung der
Stationaritätsannahme,
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systematischen Fehlern bei analytischen
Approximationen von Portfoliowertänderungen z.B. beim Delta- oder
Delta-Gamma-Ansatz,
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Schätzfehlern (Differenz zwischen Schätzung und
„ wahrem “ Parameter) und
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numerischen Fehlern, die beim Einsatz umfangreicher
und komplexer Algorithmen mit Hilfe von DV-Systemen, die zur Schätzung des
Value-at-Risk eingesetzt werden müssen, entstehen.
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Aus solchen Modellschwächen ergeben sich u.a. Schätzfehler
für den VaR. Hochkomplexe Risikomessmodelle vermitteln aber dem Nutzer den
Eindruck einer scheinbaren Genauigkeit, die nicht zu rechtfertigen ist. Die
Bestimmung und Analyse der Schätzfehler wäre angebracht. Der Umgang mit solchen
Modellschwächen, die – innerhalb bestimmter Grenzen – unvermeidlich sind, wenn
die Implementierung von VaR-Modellen noch betriebswirtschaftlich sinnvoll
bleiben soll, erfährt im Rahmen einer Prüfung eine differenzierte Beurteilung.
Modellprüfungsrelevante Aufgaben
des Marktrisikocontrollings sind die Erstellung, Pflege und
Weiterentwicklung des internen Modells inkl. der Prüfung der Angemessenheit des
Modells auch im Zeitablauf, die nach Änderungen der Handelsstrategien und damit
der Portfoliozusammensetzung nicht mehr gegeben sein muss, die tägliche
Ermittlung der Clean-P&L und der VaR-Schätzungen auf verschiedenen Portfolioaggregationsebenen,
die Sicherstellung des korrekten Inputs von Positions- und Marktdaten, die
Durchführung des Backtestings, die Dokumentation der mathematisch-statistischen
Verfahren und der Arbeitsabläufe, die Durchführung von Stress-Tests (nächster Abschnitt),
die Überprüfung der Einhaltung der Limite (Abschnitt III 11.), die Mitwirkung
bei der Einführung neuer Produkte und die angemessene Information der
Geschäftsleitung über die tägliche Ergebnis- und Risikosituation sowie die
steten Anstrengungen zur Sicherung der Modellqualität. Im Regelfall verfügt das
Risikocontrolling über entsprechende organisatorische Verantwortlichkeiten und
die Kompetenz, diese wahrzunehmen. Hierzu gehört z.B. die Kenntnis der
komplexen Produkte und ihrer spezifischen Risiken wie auch allgemein eine
gewisse Handelsnähe bei Wahrung der Forderung nach Handelsunabhängigkeit.
10. Stress-Tests
Nach §36 V G I hat das Risikocontrolling regelmäßig
Stress-Tests durchzuführen. Hierbei handelt es sich um Risikomessverfahren
(häufig Szenarioanalysen), die Risikofaktorkombinationen identifizieren, die
große Wertverluste der betrachteten Portfolios kreieren. Ebenso ist es
notwendig, Marktliquiditätsrisiken, die gerade im Stress-Fall eine besondere
Bedeutung haben können, durch adäquate Annahmen zu berücksichtigen. Methodische
Vorgaben für die Durchführung von Stress-Tests wurden nicht getroffen. Gute
Stress-Tests kompensieren Modellschwächen, sind in ihren Ergebnissen nicht von
den VaR-Schätzungen abhängig und liefern somit neue Risikoinformationen.
Stress-Tests sollten spezifische Verlustrisiken auch auf niedrigerer
Portfolioebene identifizieren können und Risikozusammenhänge verschiedener
Risikokategorien berücksichtigen, z.B. plausible Annahmen über die Entwicklung
von (kurzfristigen) Zinsen und von Aktienindizes nach einer heftigen
Wechselkursänderung treffen.
11. Einsatz der internen Modelle für
Steuerungszwecke (Limitierung, Geschäftsfeldsteuerung und
Management-Informations-Systeme)
Idealerweise finden die Ergebnisse der internen Modelle
Eingang in die Steuerung der Handelsaktivitäten i.d.R. über die Allokation des
Eigenkapitals über VaR-Limite und über RAPM-Ansätze zur Geschäftsfeldsteuerung
(RAPM = Risk Adjusted Performance Measurement) (Brüning,
J.-B./Hoffjan, A. 1997). Über die Ergebnisse der VaR-Schätzungen und
der Stress-Tests ist die Geschäftsleitung regelmäßig in aussagekräftiger Weise
zu informieren. Der VaR wird im Rahmen seiner Verwendung für
Management-Informations-Systeme (MIS) häufig als „ Senior-Management-Tool “
bezeichnet. Adressaten der Risikoinformation VaR sind i.d.R. nicht einzelne
Händler, eher Chef-Händler oder Handelsvorstände (Gaumert, U.
2000).
12. Sonstige qualitative Anforderungen
(Innenrevision, Qualifikation der Mitarbeiter)
Qualifikationsanforderungen
gelten nicht nur für die Mitarbeiter des Risikocontrollings, sondern ebenso für
die Mitarbeiter aus Handel, Abwicklung, Rechnungswesen, Geschäftsleitung und
interner Revision, die mit dem internen Modell befasst sind. Nach §36 VIII G I
hat die Innenrevision alle qualitativen Anforderungen nach §36 G I sowie die
Prognosegüte des Modells mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Dazu ist es
notwendig, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter auch in der Revision zu
beschäftigen. Eine Beurteilung der Arbeit der Innenrevision erfolgt i.d.R. über
eine Würdigung der schriftlich vorliegenden Prüfungsberichte und des
Prüfungsplans.
IV. Zukünftige
Entwicklungstendenzen
Bei den 2001 laufenden Konsultationen zu einer Reform der
Baseler Eigenkapitalvereinbarung aus dem Jahr 1988 ist es im Bereich der
Adressenausfallrisiken nicht vorgesehen Ansätze zuzulassen, die
Diversifikationseffekte im Kreditportfolio auf Basis von Ausfallkorrelationen
berücksichtigen. Damit wird der wesentliche Schritt in Richtung
Kreditrisikomodelle (noch) nicht getan. Ein erster Schritt in diese Richtung
wird allerdings voraussichtlich durch die Überarbeitung des Systems der
Bonitätsgewichtungsfaktoren und der gleichwertigen Verwendungsmöglichkeit
interner und externer Ratingansätze bei der Ermittlung der Eigenmittelunterlegung
vollzogen (BIS, 2001).
Bis zur Integration von Marktrisiko- und Kreditrisikomodellen und einer darauf
aufbauenden integrierten Gesamtbanksteuerung wird noch eine Reihe von Jahren
ins Land gehen. Bis dahin dürfte auch die problematische Unterteilung in Markt-
und Kreditrisiken bzw. die ebenso problematische Unterteilung in Handels- und
in Anlagebuch Bestand haben. Die Trennung von Markt- und Kreditrisiken muss
bereits heute in einigen Geschäftsfeldern deutscher Kreditinstitute – wie z.B.
Asien- und Russlandkrise im Bereich der Emerging Markets-Bonds bzw. -Kredite
gezeigt haben – als überholt angesehen werden. Zu fragen wäre, ob nicht etwa eine
Unterteilung nach diversifizierbaren und nicht diversifizierbaren Risiken und
damit eine konsequente Beurteilung auf Portfolioebene auch für die Zwecke der
aufsichtlichen Risikomessung geeigneter wäre.
Literatur:
BaFin, : Entwurf Solvabilitätsverordnung,
31.03.2006, Berlin 2006, §§ 313 – 318
BAKred, : Verlautbarung über
Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute
(MaH) vom 23. Oktober 1995, Berlin 1995
BAKred, : Bekanntmachung über die Änderung
und Ergänzung der Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der
Kreditinstitute vom 29. Oktober 1997, Berlin 1997a
BAKred, : Erläuterungen zur Bekanntmachung
über die Änderung und Ergänzung der Grundsätze über das Eigenkapital und die
Liquidität der Kreditinstitute vom 29. Oktober 1997, Berlin 1997b
BAKred, : Rundschreiben zur Modellierung
des besonderen Kursrisikos, Berlin 2001
BIS, : Amendment to the Capital Accord to
incorporate Market Risks, Basel 1996
BIS, : The New Basel Capital Accord, 2001
Bratley, P./Fox, B. L./Schrage, L.E. : A
Guide to Simulation, 2nd Ed., Berlin 1987
Brüning, J.-B./Hoffjan, A. :
Gesamtbanksteuerung mit Risk-Return-Kennzahlen, in: Die Bank 1997, S. 362 – 369
Gaumert, U. : Eigenkapital-Management in
deutschen Kreditinstituten, Berlin 1997
Gaumert, U. : Zur Diskussion um die
Modellierung besonderer Kursrisiken in VaR-Modellen, in: Handbuch
Kreditrisikomodelle und Kreditderivate, hrsg. v. Eller, R./Gruber, W./Reif, M.,
Stuttgart 1999, S. 71 – 101
Gaumert, U. : Marktrisikosteuerung mit
Hilfe Interner Value-at-Risk-Modelle – Anmerkungen aus aufsichtlicher
Perspektive, in: Die Bank, 2000, S. 776 – 784
Group of Thirty, : Derivatives: Practices
and Principles, Washington 1993
Härdle, W./Stahl, G. : Backtesting Beyond
VaR, Lecture Notes in Statistics, Measuring Risk in Complex Stochastic Systems,
forthcoming 2000
Hannig, U. : Data Warehouse und
Managementinformationssysteme, Stuttgart 1996
Hellwig, M./Straub, M. : Capital
Requirements for Market Risks Based on Inhouse Models – Aspects of Quality
Assessment, in: Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik,
1996, S. 755 – 759
Huschens, S. : Messung des besonderen
Kursrisikos durch Varianzzerlegung, in: KuK 1998, S. 567 – 591
Jorion, P. : Value at Risk, Chicago 2.
A., 2000
Morgan, : RiskMetrics – Technical
Document, 4. A., New York 1996
Stahl, G. : Three Cheers, in: Risk 1997,
No. 5, S. 67 – 69
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