Inhaltsübersicht
I. Grundlagen
und Ziele der Berechnung
II. Verfahren
III. Aufsichtsrechtliche
Bedeutung
IV. Beurteilung
der Aussagekraft
I. Grundlagen und Ziele der
Berechnung
1. Definition des Value-at-Risk
Der Value-at-Risk (VaR) ist neben der Varianz die inzwischen
wohl bekannteste Kennzahl zur Beschreibung des Risikos eines
Wertpapierhandelsbestandes oder allgemein eines Portfolios risikobehafteter
Anlagen. Der VaR dient als Grundlage für die Quantifizierung des sog.
Marktrisikos im Bereich der Kreditinstitute mit bankinternen Risikomess- und
Steuerungsmodellen (Johanning, 1998).
Durch die in der 6. KWG-Novelle geschaffene Möglichkeit die Kennziffer als
Grundlage aufsichtsrechtlicher Meldeverfahren und zur Ermittlung der
erforderlichen Eigenkapitalunterlegung zu verwenden, hat die Ermittlung des
Value-at-Risk für das Risikomanagement in Kreditinstituten zentrale Bedeutung
erlangt. „ Risikomodelle sind zeitbezogene stochastische Darstellungen der
Veränderungen von Marktkursen, -preisen oder -zinssätzen und ihrer Auswirkungen
auf den Marktwert einzelner Finanzinstrumente oder Gruppen von Finanzinstrumenten
. . . “ (Bundesaufsichtsamt
für das Kreditwesen, 1997a, §32). Eine überzeugende Übersetzung des
Begriffs Value-at-Risk in die deutsche Sprache liegt allerdings nicht vor.
Durch das BAKred [mittlerweile BaFin] wurde der Begriff potenzieller Risikobeitrag als Übersetzung für Value-at-Risk
verwendet: „ Im Mittelpunkt eines eigenen Risikomodells steht die Kennzahl des
Value at Risk, (VaR, gelegentlich auch Money at Risk, o.ä. genannt), die der
Grundsatz I als potenziellen Risikobetrag bezeichnet. [. . .] indem der Value at Risk eine Schranke für
potenzielle Verluste zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten angibt, die mit einer
vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. “ (Bundesaufsichtsamt
für das Kreditwesen, 1997b, S. 170).
Der Value-at-Risk ist also die Bezeichnung für ein in
Geldeinheiten ausgedrücktes Verlustpotenzial,
das durch das Risiko von Marktpreisänderungen der im Portfolio enthaltenen
Anlagen gegeben ist und mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten
wird. Er stellt damit ein monetäres, in die Zukunft gerichtetes Risikomaß dar,
das auf einer Wahrscheinlichkeitsverteilung für zukünftige Verluste basiert.
Mit dem Begriff Verlustpotenzial wird leicht die „ irreführende Assoziation “
verbunden, dass es sich beim VaR um einen Maximalverlust handelt. Dies ist
falsch, da der theoretische Verlust bei Lieferverpflichtungen oder
Fremdwährungspositionen durchaus unbeschränkt sein kann (Huschens, 1999,
S. 1). Der VaR muss also stets von der Angabe einer Restwahrscheinlichkeit
begleitet werden, mit der ein den VaR übersteigender Verlust eintreten kann.
Weiter ist für die praktische Verwendung des VaR zur Risikomessung eine Angabe
über den zukünftigen Zeitpunkt erforderlich, zu dem der mit dem VaR gemessene
Verlust eintreten kann.
Ziel der Value-at-Risk-Berechnung ist es nun, dieses
Verlustpotenzial möglichst genau zu ermitteln, um es
(a) zur Grundlage der Risikoeinschätzung einzelner
Portfolios, etwa des Handelsbestandes einzelner Händler, Gruppen oder
Abteilungen und entsprechender Handelslimite
zu machen (Morgan, 1996;
Jorion, 2000);
(b) als Steuerungsinstrument und Basis für die Risk-Return-Kalkulation in
Kreditinstituten zu verwenden (Johanning, 1998);
(c) im Rahmen interner Risikomodelle zur Erfüllung der
aufsichtsrechtlichen Meldepflichten und zur Ermittlung der erforderlichen
Eigenkapitalunterlegung zu verwenden (Bank für
Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), 1996; Bundesaufsichtsamt
für das Kreditwesen, 1997a).
2. Eigenschaften des Value-at-Risk
Der Value-at-Risk (VaR) einer Handelsposition bzw. eines
Portfolios ist damit kurz gefasst
-
der in Geldeinheiten ausgedrückte Verlustbetrag
-
für eine vorgegebene Haltedauer (z.B. 10 Tage),
-
der lediglich mit einer vorgegebenen
Wahrscheinlichkeit (z.B. 5%)
-
am Ende der Haltedauer überschritten wird.
Eine formale Abbildung der Kennziffer und schließlich exakte
Definition sollte die in dieser Aussage enthaltenen impliziten Eigenschaften
ebenfalls hervorheben:
(a) Zunächst geht es bei der Bestimmung des VaR um die
Wertänderung eines Portfolios über eine vorgegebene Haltedauer. Diese
Wertänderung kann direkt durch den Portfoliowert für diesen Zeitpunkt oder
indirekt über die Portfoliorendite für die Haltedauer ausgedrückt werden. In
beiden Fällen ist der Wert der Verteilungsfunktion der jeweiligen Zufallsgröße
zu bestimmen, welche den VaR und die vorgegebene Wahrscheinlichkeit verknüpft.
Bei der Bestimmung des VaR ist darauf zu achten, dass diese statistische Quantileigenschaft gegeben ist.
(b) Weiter sollte der VaR die Eigenschaft der Eindeutigkeit besitzen, d.h. ein
Geldbetrag und nicht etwa Intervall möglicher Verluste sein. Die Bestimmung des
VaR ist damit die Aufgabe der statistischen Punktschätzung, auf Basis aktuell
verfügbarer Daten eine Prognose des Quantils zu ermitteln. Solche Prognosen
sind selbst mit einer statistischen Unsicherheit behaftet, sodass man statt von
VaR-Berechnung besser von VaR-Schätzung sprechen sollte. Außerdem ist es
möglich, dass der gesuchte Wert – etwa bei diskreten Verteilungen oder der
Verwendung empirischer Verteilungen – nicht existiert oder nicht eindeutig ist.
Dann muss ein nahegelegener Ersatzwert oder einer von mehreren in Frage
kommenden Werten bestimmt werden. Die entsprechende Regel hierfür sollte jedoch
ebenfalls eindeutig sein.
(c) Weiter ist als Eigenschaft die Nichtnegativität zu fordern. Zwar bezieht sich der VaR auf eine
negative Wertentwicklungen des Portfolios (P&L, Profit and Loss), doch wird das Risiko als Absolutbetrag
ausgedrückt. Wenn aus einem Portfolio mit Sicherheit nur Gewinne entstehen oder
die Verlustwahrscheinlichkeit insgesamt geringer als die vorgegebene
Wahrscheinlichkeitsschwelle ist, so ist der VaR mit dem Wert 0 anzusetzen.
Eine verbale Definition
des VaR, welche die gewünschten Eigenschaften enthält (Huschens, 1999,
S. 12), lautet dann: „ Value-at-Risk
ist die kleinste nichtnegative Schranke für potenzielle Verluste am Ende einer
Zeitspanne T, die mit einer
vorgegebenen Mindestwahrscheinlichkeit 1-α nicht überschritten wird. “
3. Ziele der Value-at-Risk-Schätzung
Im Allgemeinen wird die Unsicherheit durch die
Wahrscheinlichkeitsverteilung Pt+1 für die Periode t+1 in Verbindung mit der Zufallsvariablen Lt+1 = – ΔPt+1 = pt – Pt+1 dargestellt, welche die Gewinne und Verluste
des Portfolios (Profit and Loss,
P&L) bezeichnet.
In der Praxis ist die Vorhersage von Pt+1 abhängig von der Informationsmenge, die zur
Zeit t vorliegt und wird durch eine
Plug-In Methode bestimmt (Dawid, 1984).
In diesem Fall ist Pt+1 das Ergebnis eines statistischen
Prognosemodells, hier das VaR-Modell, welches aus einer (parametrisierten)
Familie von Verteilungen besteht und durch zusammen
mit einer Vorhersageregel angegeben wird. Angenommen Pt+1 gehört zu so einer parametrisierten
Verteilungsfamilie P, so werden die
Schätzer anhand
der Vorhersageregel auf Basis einer Informationsmenge Ht, meist einer rollierenden
Datenhistorie fester Länge n für alle
t berechnet, d.h. Pt + 1(·) = P
(· | Ht).
Seien w die Vektoren der in der
Datenhistorie enthaltenen relevanten Einflussgrößen für Pt (sog. Risikofaktoren), α die vorgegebene
Überschreitungswahrscheinlichkeit und damit (1 – α) die Wahrscheinlichkeit,
dass der Verlust den VaR nicht überschreitet. Die Haltedauer sei durch T und die Wahrscheinlichkeit durch
Prob(·) bezeichnet. Dann lässt sich die vorstehende verbale Definition auch
ausdrücken durch die formale
VaR-Definition:
II. Verfahren der
VaR-Berechnung
1. Einfache Analytische VaR-Ansätze
Die in der Praxis eingesetzten Methoden zur Bestimmung des
gesuchten Quantils der Verteilung des Portfoliowertänderungen unterscheiden
sich nach
-
Bestimmung des Positionswertes einzelner im Portfolio
enthaltenen Positionen (Instrumentenmapping),
-
Art und Anzahl der verwendeten Risikofaktoren,
-
die für die Veränderung der Risikofaktoren (Risikofaktorrenditen) unterstellte
Verteilung und
-
deren Einfluss auf den Portfoliowert (Risikofaktormapping),
-
Zuordnung einzelner Instrumente zum Portfolio (Positionsmapping),
-
Parametrisierung der Verteilung,
-
Prognosehorizont,
-
Annahmen für die Renditeverteilungen (Data Generating Process, DGP).
a) Lineare Portfolios – Delta-Normal-Methode
Die Grundannahme vieler in der Praxis eingesetzter Modelle
(vgl. z.B. RiskMetrics?; Morgan, 1996),
lautet: Die Wertänderung des Portfolios
am Ende einer gegebenen Periode hängt linear von den Renditen einer festen
Anzahl von Risikofaktoren ab. Diese Annahme (lineare Faktorsensitivität) macht die Schätzung der Abhängigkeiten
z.B. durch ökonometrische Modelle einfacher und ist in theoretischen Modellen
wie z.B. dem CAPM für manche Instrumente (z.B. Aktien-Beta als Abhängigkeit
zwischen Aktien und Marktindex), ebenfalls zu finden.
Annahme 2 lautet: Die
Risikofaktoränderungen sind multivariat normalverteilt. Diese Annahme hat
zur Konsequenz, dass auch die Portfoliorenditen bei linearer Abhängigkeit von
den Risikofaktoren normalverteilt sind. Eine weitere für kurze
Prognosezeiträume tolerierbare Vereinfachung ist: Der Erwartungswert der Portfoliorenditen wird gleich 0 gesetzt. Damit wird eine
Normalverteilung mit Erwartungswert 0 unterstellt, sodass als einziger
Parameter noch die Standardabweichung geschätzt werden muss.
In der Praxis umfasst die Datenhistorie zur Schätzung der
Parameter von P die letzten n = 250 Handelstage. Ein Beispiel für P ist die aus RiskMetrics? (Morgan, 1996)
bekannte Delta-Normal-Methode, d.h. die betrachteten Portfolios bestehen aus
linearen (oder linearisierten) Instrumenten und die gemeinsame Verteilung der
Log-Preis Veränderungen der Basiswerte Y,
d.h. die Yt+1 gehorchen einer (bedingten) multivariaten
Normalverteilung N (0, Σt).
Der Einfachheit halber betrachten wir nun eine
Anteilsposition von λt in einem einzigen Asset, dessen Marktwert bei xt liegt. Die bedingte Verteilung von Lt+1 für
diese Position mit der offenen Position (Exposure) ist
(approximativ)
Die Verallgemeinerung auf ein Portfolio mit linearen Assets
ist offensichtlich. Deshalb gehört die Verteilung der Zufallsvariablen zur
Familie der Normalverteilungen
b) Nichtlineare Portfolios –
Delta-Gamma-Approximation
Bei nichtlinearen Abhängigkeiten zwischen den Risikofaktoren
und dem Positionswert versucht man eine Annäherung durch eine quadratische
Approximation, z.B. durch eine Taylor-Approximation 2. Ordnung bezüglich
der Risikofaktoren.
Bei geringen Veränderungen der Risikofaktoren ist diese
Anpassung ausreichend. Probleme entstehen für erhebliche Änderungen, da abseits
des aktuellen Positionswerteswertes die Delta-Gamma-Approximation eine geringe
Genauigkeit aufweisen kann. Außerdem führt diese Umrechnung zu einem Verlust
der Normalverteilungseigenschaft für die Positionsrendite, sodass die
Portfoliorendite nur noch für eine große Anzahl von Einzelpositionen oft
näherungsweise normalverteilt ist. In der Praxis werden weitere Ableitungen
nach dem Positionswert des Portfolios z.B. nach der Volatilität (Vega) und der
Zeitwertverlust (Theta) von Optionspositionen berücksichtigt (z.B. Locarek-Junge,
1998).
III. Aufsichtsrechtliche
Bedeutung
1. Prognoseziele und VaR-Modelle
Mit der Umsetzung von Value-at-Risk (VaR) Modellen wurde ein
neues Kapitel im Risikomanagement in Kreditinstituten begonnen. Das Ziel ist
es, die Unsicherheit über den Betrag, der in einer bestimmten Zeit in einem
Portfolio gewonnen oder verloren werden kann, zu quantifizieren. Das Ziel der
VaR-Analyse ist im obigen Kontext der vereinfachten linearen VaR-Modelle, zu
schätzen und dabei eine Vorhersageregel aufzustellen. Für Lt+1 ist dafür folgender Rahmen angenommen, siehe
RiskMetrics? Morgan, 1996):
wobei Σ und σ2t die bedingten Varianzen angeben, also Ht-messbare Funktionen. Für eine gegebene (n × d) Datenmatrix Xt = {xi},i=t--n+1,...,t von Realisationen der zugrundeliegenden Renditevektoren
mit Dimension d werden zwei Schätzer
für Σt betrachtet. Der erste ist ein naiver Schätzer,
welcher auf dem gleitenden Durchschnitt (Rectangular
Moving Average, RMA) beruht,
wobei zu beachten ist, dass der Erwartungswert der Renditen
mit Null angenommen wurde. Der zweite, von Taylor
zur Prognose der Volatilität empfohlene Schätzer beruht auf einem exponentiell
gewichteten Schema (Exponential Moving
Average, EMA), welches auf die Datenmatrix
ergibt (Taylor, 1986).
VaR-Modelle leisten auf natürliche Weise einen Beitrag zu
verschiedenen Aspekten des Risikomanagements. Deshalb sind eine Reihe von
interessierenden Parametern – hergeleitet aus Pt+1 – relevant. Die jeweilige Auswahl leitet sich
aus den spezifischen Prognosezielen her. Diese können durch externe (z.B.
regulatorische) oder interne Anforderungen und Bedürfnisse (Limits,
Optimierung) bestimmt sein.
2. Beurteilung der Qualität von VaR-Modellen
a) Datenqualität
Zielgröße von VaR-Modellen ist eine
Wahrscheinlichkeitsprognose über Portfoliowertänderungen über einen bestimmten
Prognosehorizont. Damit kommt der Bewertung der Finanzinstrumente des
Portfolios zu zwei verschiedenen Zeitpunkten eine zentrale Bedeutung zu. Die
Bewertung kann auf sog. Instrumentmodellen (mark-to-model) basieren oder auf
Marktpreise der Instrumente rekurrieren (mark-to-market). Das Modellhafte der
Instrumentenbewertung erfordert die Prüfung der Angemessenheit der zu Grunde
liegenden Bewertungsverfahren sowie die vollständige, richtige und zeitnahe
Erfassung der Geschäfte bzw. Positionen und der Marktdaten, z.B. eine geeignete
Behandlung asynchroner Daten unterschiedlicher Zeitzonen oder fehlender Werte
in Datenreihen.
b) Prognosequalität
Zur Beurteilung von Prognoseverfahren dienen
Backtestingverfahren. Obwohl es naheliegend ist, die Beurteilung der
Prognosegüte an den geschätzten Parameter zu knüpfen, wurden effizientere
Verfahren vorgeschlagen, welche auf der ganzen Prognoseverteilung und nicht nur
auf einem Parameter beruhen (Dawid, 1984;
Sellier-Moiseiwitsch,
1993; Crnkovic,
/Drachman, 1996). Für eine gegebene Folge von Paaren (Pt, lt), wobei lt die Realisation von Lt bezeichnet, liefert eine Vorhersageregel gute
Ergebnisse, wenn die Stichprobe u = (ut)kt=1 = (Ft(lt))kt=1 sich wie eine iid-Stichprobe aus U[0,1]
verhält, wobei Ft+1 die Verteilungsfunktion von Pt+1 bezeichnet. Die statistischen Verfahren
unterscheiden sich je nachdem, ob man eine iid-Annahme trifft und
Verteilungseigenschaften überprüft, oder ob der Schwerpunkt auf der Überprüfung
der iid-Eigenschaften liegt.
IV. Beurteilung der
Aussagekraft
Eine zufriedenstellende Prognosequalität wird oft als
angemessenes VaR-Modell interpretiert. In einer erst vor kurzem entstandenen
Arbeit nennen Engle und Manganelli verschiedene
Spezifikationstests für VaR-Modelle, welche die iid-Eigenschaften untersuchen (Engle,
/Manganelli, 1999). In der Praxis lassen jedoch die Daten zumeist
ein klares Bild entstehen und explorative Untersuchungsmethoden reichen
gewöhnlich aus, um die Prognosequalität zu beurteilen. Dennoch sei hier
vorgeschlagen, den erwarteten Shortfall von Lt+1, als
den interessierenden Parameter zu betrachten und Backtestingmethoden zu
verwenden, die mit diesem Parameter zusammenhängen. Der erwartete Shortfall –
genannt Tail-VaR – ist für das Delta-Normal Modell definiert als
wobei zα das α-Quantil einer
Standardnormalverteilung ist. Es gibt drei Gründe für die Verwendung dieser
Größe:
Erstens haben McAllister
und Mingo die Vorteile von (5)
gegenüber VaR herausgearbeitet (McAllister,
/Mingo, 1996), wenn man diese Parameter in den Nenner von
Risiko-Perfomance-Maßen integriert, z.B. ein Sharpe-Ratio oder eine
RAROC-Ziffer (Matten, 2000),
– die ökonomische Motivation.
Zweitens haben Artzner
et al. hervorgehoben, dass (5) ein kohärentes
Risikomaß approximiert (Artzner,
/Delbean, /Eber, /Heath, 1997).
Drittens betont Leadbetter
in diesem Zusammenhang den Bedarf nach Verwendung der Höhe der
Limitüberschreitungen in der Modellbeurteilung durch die Aufsicht und
kritisiert jene Methoden, die nur auf der Anzahl der Überschreitungen beruhen
und so die Höhe der Überschreitung vernachlässigen – statistische Argumente (Leadbetter, 1995).
Neben dem VaR kann man aus der Prognoseverteilung auch andere
Risikomaße
ableiten. In diesem Rahmen werden verschiedene Prognoseziele inklusive
Value-at-Risk und Shortfall diskutiert. In einer aktuellen Arbeit (Härdle,
/Stahl, 1999) wurde eine auf dem Shortfall basierende
Backtestingmethode, entwickelt und auf die VaR-Prognosen eines realen
Portfolios angewandt. Die Analyse zeigte, dass Backtestingverfahren, die auf
Shortfall basieren, sehr sensibel im Hinblick auf zugrunde liegende
Verteilungsannahmen sind.
Es ist jedoch insgesamt unbefriedigend, für die qualitative
Beurteilung von Value-at-Risk-Modellen ein anderes Maß (Tail-VaR) zu verwenden als bei der Anwendung der Modelle zum Zweck
der Risikomessung. Die Lösung ist aber nicht die Verwendung des VaR (und als
Gütekriterium die Anzahl der VaR-Überschreitungen) bei der Risikomessung,
sondern die Weiterentwicklung der Risikomodelle durch eine Kombination der
Kenngrößen VaR und Tail-VaR.
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