A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Öko-Audit


Inhaltsübersicht
I. Begriffsklärung und Hintergrund
II. Vorgehensweise bei der Vorbereitung und Durchführung von Öko-Audits
III. Beurteilung von Öko-Audits

I. Begriffsklärung und Hintergrund


Ein Öko-Audit stellt eine Bestandsaufnahme und Prüfung der umweltbezogenen Aspekte im Unternehmen dar und hat eine umweltbewusste Unternehmensführung zum Ziel. Synonym werden auch die Begriffe Umweltschutz-Audit oder Umwelt-Audit verwendet. Der Begriff Audit wird nicht nur auf den Vorgang der internen und externen Prüfung angewendet, sondern auch auf die vorbereitenden und die Prüfung begleitenden Aktivitäten. Man unterscheidet zwischen Compliance-Audits, die die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften zum Gegenstand haben, System-Audits, die die Funktionsfähigkeit von Systemen prüfen, und Performance-Audits, die sich auf die Erreichung von über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Zielvorgaben beziehen (vgl. Förschle, G./Mandler, U.  1994, S. 521).
Die ersten Öko-Audits wurden in den 1970er-Jahren zur Überprüfung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften (im Sinne von Compliance-Audits) in den USA durchgeführt. Seit Mitte der 1980er-Jahre werden auch in Europa zunehmend Öko-Audits realisiert (vgl. von Hauff, M.  1999, S. 32). Die fehlende Standardisierung und die unterschiedlichen nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen machten eine Vergleichbarkeit zunächst nur schwer möglich. 1989 entwickelte das ICC (International Chamber of Commerce) ein Konzept für interne Audits, auf dem die „ Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung “ basiert. Mit dieser Verordnung wurde ein in allen europäischen Mitgliedsländern einheitlich gültiges Instrument für Öko-Audits geschaffen. Im Jahr 2001 erfolgte die erste Revision der Verordnung (Nr. 761/2001), für die sich nach der englischen Bezeichnung „ Eco-Management and Audit Scheme “ inzwischen die Abkürzung EMAS II verbreitet hat. Umsetzungsbedarf der Verordnung in nationales Recht bestand nur bei der Zulassung unabhängiger Gutachter und der Festlegung von Zuständigkeiten bei der Registrierung von Unternehmen. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das Umweltauditgesetz (UAG aus dem Jahr 1995, Neufassung 2002). Die Teilnahme an dem System ist seit Inkrafttreten von EMAS II nicht nur auf das produzierende Gewerbe beschränkt, sondern steht auch Organisationen des Dienstleistungsbereichs und der öffentlichen Verwaltung offen.
Ein weiteres System zur Durchführung von Öko-Audits ist die Norm DIN EN ISO 14001 aus dem Jahr 1996, die nach mehreren Jahren Überarbeitung in 2004 durch die International Standard Organisation (ISO) neu veröffentlicht wurde. Seit 2005 besitzt die überarbeitete Norm auch den Status einer deutschen Norm (Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung). In Deutschland wird die Normenarbeit bezüglich der Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes vom Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) des Normungsinstituts DIN übernommen. Letzteres ist wiederum Mitglied im Comité Européen de Normalisation (CEN). Die Norm 14001 hat verpflichtenden Charakter und ist damit zertifizierungsfähig; in der Normenreihe finden sich jedoch weitere Normen zu Öko-Audits mit erläuterndem Charakter. Darüber hinaus ist auf die Verbindung zu den Normen zum Qualitätsmanagement zu verweisen.
Im Folgenden sollen die Vorbereitung und Durchführung von Öko-Audits ausführlich in Anlehnung an die EMAS-Verordnung (Abschnitt II) dargestellt werden, da das prinzipielle Vorgehen sehr anschaulich anhand dieses Systems beschrieben werden kann. Zudem erfolgte mit EMAS II eine Einbettung der Norm 14001 in die EMAS-Verordnung. Abschnitt II enthält Hinweise auf noch bestehende Unterschiede zwischen den genannten Systemen. Die Beurteilung von Öko-Audits ist Gegenstand des Abschnitts III.

II. Vorgehensweise bei der Vorbereitung und Durchführung von Öko-Audits


1. Ablauf in Anlehnung an die EMAS-Verordnung

a) Zielsetzung


Zielsetzung der EMAS-Verordnung ist über die Einhaltung des geltenden Rechts hinaus die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Diese Zielsetzung soll unter aktiver Einbeziehung der Mitarbeiter durch die Festlegung einer Umweltpolitik sowie eines Umweltprogramms, die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems, die regelmäßige Bewertung der umweltbezogenen Aktivitäten und die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit umgesetzt werden. Die Teilnahme an dem System ist freiwillig. Die EMAS-Verordnung gibt kein konkretes Ablaufschema vor, enthält jedoch eine Reihe von Vorgaben für die Prüfung, woraus sich eine zu empfehlende Vorgehensweise ableiten lässt (vgl. z.B. Fichter, K.  1995, S. 55; von Hauff, M.  1999, S. 38; zu den einzelnen Elementen der Verordnung vgl. auch Ensthaler, et al.2002, S. 64 – 148; zum Öko-Audit vgl. auch die Veröffentlichungsliste des Doktoranden-Netzwerk Öko-Audit e.V.).

b) Ablauf des Öko-Audits


Die Umweltpolitik bildet den Rahmen zur Festlegung und Prüfung von Zielvorgaben. Da die Umweltpolitik über das gesetzlich Zulässige bewusst hinausgehen soll, kann sie als offensiv bezeichnet werden (zur Unterscheidung zwischen offensiver, defensiver und krimineller Umweltpolitik vgl. Dyckhoff, H.  2000, S. 18 – 24).
In der EMAS-Verordnung ist eine interne Umweltprüfung vorgesehen, die bei erstmaliger Teilnahme am Gemeinschaftssystem durchgeführt wird und die eine erste Untersuchung der umweltbezogenen Fragestellungen beinhaltet. Hierzu sind die Umweltvorschriften, die für den Betrieb Relevanz besitzen, zu sammeln und zu dokumentieren sowie die Organisation des Umweltschutzes aufzuzeichnen. Weiterhin sind im Sinne einer Sachbilanz die Stoff- und Energieströme zu erfassen, wobei soweit möglich auch Auswirkungen auf vor- und nachgelagerte Produktionsstufen Berücksichtigung finden sollen.
Das Umweltprogramm als weiteres Element der EMAS-Verordnung enthält neben konkreten Umweltzielsetzungen für die verschiedenen Unternehmensebenen auch Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele, die soweit möglich quantitativ festgelegt und mit Zeitbezug formuliert sein sollen. Für die Umsetzung der Ziele sind die Verantwortlichkeiten in den einzelnen Unternehmensbereichen sowie die notwendigen Mittel zu fixieren.
Ein wichtiger Punkt der EMAS-Verordnung ist der Aufbau und die Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems, das Teil des gesamten Managementsystems ist und das die organisatorische Verankerung des Umweltschutzes mit Angaben zu Verantwortlichkeiten im Mitarbeiterbereich, Verfahren zur Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt, Verfahren zur Kontrolle, Steuerung und Korrektur der umweltbezogenen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des vorgegebenen Umweltprogramms und unter Fortschreibung der rechtlichen Vorschriften sowie den Aufbau eines Dokumentationssystems umfasst.
Ziel der Umweltbetriebsprüfung als Teil des Umweltmanagements ist die Bewertung der Umweltleistung. Es handelt sich hier um ein internes Audit, also um eine Selbstkontrolle, zu dem selbstverständlich auch externe Berater herangezogen werden können (zur allgemeinen Gestaltung eines Prüfungsprozesses vgl. z.B. Janke, G.  1995, Kapitel 5).
Nach der EMAS-Verordnung ist die Erstellung einer Umwelterklärung obligatorisch, die eine Zusammenfassung der wesentlichen Informationen über die umweltbezogenen Aspekte enthalten und für die Öffentlichkeit verständlich formuliert sein soll. Die Umwelterklärung soll Aussagen sowohl über direkte Umweltaspekte, die die Aktivitäten der Organisation betreffen, die diese selbst steuern kann, als auch über indirekte Umweltaspekte enthalten. Letztere sind Umweltaspekte, die sich auf Tätigkeiten, Dienstleistungen und Produkte beziehen, die nicht vollständig von der Organisation kontrolliert werden können.
Ein entscheidender Punkt in der EMAS-Verordnung ist die Forderung eines zugelassenen Gutachters, der festzustellen hat, ob die Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllt sind, und der insbesondere die Angaben in der Umwelterklärung prüft. Nach Feststellung der Gültigkeit der Umwelterklärung durch den Gutachter (Validierung) kann die Eintragung der Organisation bei einer zuständigen Stelle, in Deutschland der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, erfolgen.
In regelmäßigen Abständen (zur Zeit mindestens alle drei Jahre) ist eine Umweltbetriebsprüfung mit anschließender Begutachtung durchzuführen. Außerdem wird eine jährliche Aktualisierung der Informationen in der Umwelterklärung gefordert, die ebenfalls von einem externen Gutachter für gültig erklärt werden muss. Von der jährlichen Aktualisierungspflicht können insbes. KMUs befreit werden.
Die EMAS-Verordnung fordert also nicht nur regelmäßig stattfindende interne und externe Audits, sondern geht auch über das Compliance-Audit hinaus. Bei der Prüfung wird zwar keine Bewertung der Umweltleistung des Unternehmens anhand allgemeinverbindlicher Standards vorgenommen, aber es sollen neben den gesetzlichen Verpflichtungen auch selbst gesteckte Ziele aufgestellt werden. Gegenstand der Prüfung ist dann gerade auch das Umweltmanagementsystem, das zur Formulierung der Verpflichtungen und der freiwilligen Ziele, deren Umsetzung, Kontrolle und Weiterentwicklung eingesetzt wird. Die freiwilligen Zielvorgaben bleiben damit natürlich ein selbst gesetztes Soll, allerdings kann die Öffentlichkeit durch die Umweltberichterstattung eine Kontrollfunktion wahrnehmen. Als Instrument dient die Umwelterklärung, die die Anstrengungen des Unternehmens im Umweltbereich transparent machen soll und deren externe Begutachtung die Glaubwürdigkeit des Unternehmens verstärken soll. Qualität und Vergleichbarkeit der Umwelterklärungen sind daher sehr wichtig. In der EMAS-Verordnung finden sich hierzu Mindestanforderungen, auch werden in der Literatur Grundsätze ordnungsmäßiger Umweltberichterstattung aufgestellt (vgl. z.B. Steven, M./Schwarz, E.J./Letmathe, P.  1997, S. 164 – 173).
Die Unternehmen können ihre Teilnahme am Gemeinschaftssystem durch Verwendung eines Logos nach außen dokumentieren. Das EMAS-Logo existiert in zwei Versionen, die sich auf das Umweltmanagementsystem und auf einzelne Informationen aus der Umwelterklärung beziehen. Um Verwechslungen mit Produktzeichen auszuschließen, darf es jedoch nicht auf Produkten bzw. ihrer Verpackung erscheinen oder im Rahmen eines Produktvergleichs verwendet werden.

c) Anforderungen an die externen Gutachter


Im Umweltauditgesetz (UAG) werden die Zulassung von betriebsexternen Gutachtern sowie deren Beaufsichtigung geregelt. Wesentliche Punkte sind:

-

Die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) in Bonn übernimmt in Deutschland die Zulassung der Umweltgutachter sowie die Aufsicht über die Tätigkeit der Umweltgutachter.

-

Die Prüfungsrichtlinien für die Zulassung sowie die Ermessensleitlinien für die Aufsicht werden erlassen von einem Umweltgutachterausschuss beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

-

Registrierungsstellen sind die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern.


2. EMAS-Verordnung und ISO-Normenreihe


Durch die Einbettung der Norm ISO 14001 in die EMAS-Verordnung wird der Wettbewerb zwischen diesen Systemen deutlich entschärft. Die Anforderungen in der EMAS-Verordnung gehen jedoch über jene der Norm ISO 14001 hinaus, und zwar insbesondere in Bezug auf die Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, die Umweltleistung, die externe Kommunikation und die Einbeziehung der Arbeitnehmer. Das Umweltmanagementsystem in der EMAS-Verordnung ist eher als Mittel zum Zweck anzusehen, während es in der Normenreihe zum zentralen Bestandteil wird. Ein weiterer Unterschied zwischen den Systemen besteht darin, dass die ISO-Normenreihe von privatwirtschaftlichen Normungsinstituten festgelegt wird, während für die EMAS-Verordnung staatlich organisierte Begutachtungssysteme existieren. Der Anwendungsbereich der Verordnung beschränkt sich jedoch auf die europäischen Mitgliedstaaten, ISO-Zertifikate dagegen gelten weltweit.

III. Beurteilung von Öko-Audits


Auf der Kostenseite sind sowohl die Durchführung des Audits (interne Durchführungskosten, externe Beraterkosten, Kosten für die interne und externe Berichterstattung, Kosten für die Zertifizierung usw.) als auch die Folgekosten für die Realisation der umweltschutzbezogenen Maßnahmen zu beachten.
Folgende Nutzenaspekte eines Öko-Audits sind vorstellbar und zum Teil bereits empirisch belegt:
Die Verbesserung des Umweltschutzes, die sich sowohl auf das Ausmaß der Umweltwirkungen als auch auf Umweltrisiken beziehen kann, ist häufig ein an vorderster Stelle genanntes Motiv in empirischen Untersuchungen zur EMAS-Verordnung (so z.B. Freimann, J.  1998, S. 76 sowie die dort zitierten Untersuchungen; Heinelt, H./Malek, T.  1999, S. 558). Dabei nennen die Befragten konkret angestrebte Maßnahmen, zu bemängeln ist jedoch, dass eine Beurteilung der damit verbundenen ökologischen Wirkungen zumeist unterbleibt.
Die Erlangung höherer Rechtssicherheit wird in vielen empirischen Untersuchungen zu Öko-Audits nach der EMAS-Verordnung als wichtiges Motiv für die Teilnahme genannt (siehe z.B. Ankele, K./Fichter, K./Heuvels, K. 1998, S. 41; Freimann, J.  1998, S. 76; Heinelt, H./Malek, T.  1999, S. 558; Umweltbundesamt, 1999, S. 37). Es steht außer Frage, dass durch Öko-Audits eventuelle Vollzugsdefizite aufgedeckt werden; die Beseitigung dieser Mängel ist aufgrund möglicher Sanktionen auch aus ökonomischen Gründen von Bedeutung.
Aus ökonomischer Sicht spielt bei der Durchführung von Öko-Audits die Aufdeckung von Kosteneinsparpotenzialen eine große Rolle. Gerade die kurzfristigen Einsparungen, die direkt den Kosten für die Durchführung des Öko-Audits gegenübergestellt werden können, werden zur Entscheidung über die Durchführung stets herangezogen. Empirische Untersuchungen zur EMAS-Verordnung belegen, dass Kosteneinsparpotenziale im Wesentlichen in den Bereichen Abfall, Energie und Abwasser gesehen werden (vgl. Freimann, J.  1998, S. 76; Umweltbundesamt, 1999, S. 38).
Mit der Durchführung von Öko-Audits ist eine Steigerung des Unternehmensimages zu erwarten. Während bei den bisher genannten Aspekten im Prinzip auch ein internes Audit zur Entfaltung der positiven Wirkungen ausreichend ist, kommt nun dem externen Audit eine bedeutende Rolle zu. Zertifikate und Umwelterklärungen im Rahmen von externen Audits können als Signaling für umweltbewusstes Handeln verstanden werden. Hier sind natürlich die Glaubwürdigkeit des Signals und damit die Reputation der externen Gutachter wichtig (vgl. hierzu Wagner, G.R.  1997, S. 215). Da das externe Audit mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, kann das System nur dann funktionieren, wenn die erfolgreiche Durchführung durch die Öffentlichkeit, d.h. durch Kunden, Versicherungen, Banken, öffentliche Verwaltung usw., auch honoriert wird (vgl. Nissen, U./Pape, J./Vollmer, S.A.M. 1998, S. 86). Erlössteigerungspotenziale durch ein verbessertes Image bei den Kunden werden gesehen (so z.B. Ankele, K. et al.1998, S. 41; Seidel, E./Weber, F.M.  1998, S. 24). Kosteneinsparungen könnten sich nach Zertifizierung durch günstigere Versicherungsprämien oder günstigere Konditionen bei der Kapitalbeschaffung (vgl. Wagner, G.R.  1997, S. 211 und 217) ergeben. Diese Aspekte werden zwar immer wieder angesprochen, in der Praxis jedoch von den entsprechenden Akteuren noch nicht ausreichend honoriert (vgl. z.B. Seidel, E./Weber, F.M.  1998, S. 23). Auch wird in empirischen Untersuchungen zur EMAS-Verordnung eine verbesserte Zusammenarbeit mit Behörden, zumindest im informellen Bereich, nach Durchführung eines externen Öko-Audits konstatiert (Umweltbundesamt, 1999, S. 37), wenngleich es sich eher selten um ein Motiv für die Durchführung handelt. Mit der Eintragung nach der EMAS-Verordnung ergeben sich durchaus für die Praxis Vollzugserleichterungen im Umweltrecht, deren Ausbau zu einer weiteren Verbreitung des Systems beitragen könnte.
Die nach der EMAS-Verordnung geforderte Zulassung der Gutachter wird in der Literatur als Argument für die hohe Verlässlichkeit des externen Audits angeführt (vgl. z.B. Umwelt 4/1999, S. 156). Inwieweit ein Anreiz für die Gutachter gegeben ist, eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, und die wirtschaftsnahe Gestaltung des Zulassungssystems in Deutschland der Verbesserung des Umweltschutzes tatsächlich förderlich ist, wird kontrovers diskutiert (vgl. Ankele, K./Fichter, K./Heuvels, K. 1998, S. 41 – 42; Bültmann, A./Wätzold, F.  2000; Müller, M.  1998). Auch das so genannte Prüfungsdumping, das im Fall des Fehlens von Sanktionen bei Nichtbestehen der externen Begutachtung und der Verschwiegenheitspflicht der Gutachter auftreten kann, ist als problematisch einzustufen (vgl. Wagner, G.R.  1997, S. 210).
Die Durchführung von Öko-Audits erhöht die Motivation der Mitarbeiter, dies belegen empirische Untersuchungen (vgl. z.B. Freimann, J.  1998, S. 76; Umweltbundesamt, 1999, S. 37). Mit der Imagebildung nach außen ist in der Regel auch eine Imagebildung im Unternehmen selbst verbunden, die eine stärkere Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen erzeugt und dadurch motivations- und damit gewinnsteigernd wirkt. Auch bei diesem Aspekt ist das externe Audit wichtig. Natürlich können durch interne Audits verbesserte Arbeitsbedingungen ebenfalls ursächlich für Motivationssteigerungen sein.
Das Risikomanagement kann als weiterer potenzieller Nutzenaspekt externer Audits genannt werden. Durch eine verbesserte Organisation mit klaren Zuständigkeiten kommt es zu einer Verminderung der Umweltrisiken (vgl. Willnow, 2004, S. 422 – 441). Inwieweit durch eine Zertifizierung Haftungsansprüche abgewehrt werden können, lässt sich jedoch noch nicht abschließend bewerten. Grundsätzlich ist auch vorstellbar, dass durch die Zertifizierung aufgrund der Bildung einer Erwartungshaltung der Kunden bzw. der Öffentlichkeit Haftungsrisiken sogar erst begründet werden (vgl. Wagner, G.R.  1997, S. 214 – 215).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass durch Öko-Audits nicht nur mit einer Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes zu rechnen ist, sondern auch kurz- und langfristige Gewinnpotenziale aufgedeckt und umgesetzt werden. Interne Öko-Audits sind hierfür in jedem Fall notwendig, letztlich dienen sie auch der Vorbereitung der externen Audits. Die vielfältigen Nutzenaspekte gerade der externen Audits mit Zertifizierung weisen der Glaubwürdigkeit der Umweltberichterstattung und der Information der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle zu.
Literatur:
Ankele, Kathrin/Fichter, Klaus/Heuvels, Klaus : Fachwissenschaftliche Untersuchung der Wirksamkeit der EG-Öko-Audit-Verordnung, in: UmweltWirtschaftsForum, Jg. 6, H. 4/1998, S. 38 – 44
Bültmann, Alexandra/Wätzold, Frank : Die wirtschaftsnahe Ausgestaltung des Öko-Audit-Systems in Deutschland – Erfahrungen und Analyse – , in: Zeitschrift für angewandte Umweltforschung, Jg. 13, H. 1/2/2000, S. 155 – 169
Dyckhoff, Harald : Umweltmanagement, Berlin et al., 2000
Ensthaler, Jürgen : Umweltauditgesetz/EMAS-Verordnung, Berlin 2002
Fichter, Klaus : Der Ablauf des Gemeinschaftssystems: mit Öko-Controlling zum zertifizierten Umweltmanagementsystem, in: Die EG-Öko-Audit-Verordnung, hrsg. v. Fichter, Klaus, München et al. 1995, S. 55 – 70
Förschle, Gerhart/Mandler, Udo : Umwelterklärung, Umweltgutachter und Wirtschaftsprüfung, in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, Jg. 46, H. 6/1994, S. 521 – 539
Freimann, Jürgen : EMAS – Was wissen wir wirklich über seine Umsetzung in der Unternehmenspraxis?, in: UmweltWirtschaftsForum, Jg. 6, H. 4/1998, S. 73 – 79
Heinelt, Hubert/Malek, Tanja : Öko-Audits in deutschen Betrieben, in: Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht, Jg. 22, H. 4/1999, S. 541 – 566
Janke, Günter : Öko-Auditing, Berlin 1995
Müller, Martin : Der Umweltgutachter im Öko-Audit-System, in: Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht, Jg. 21, H. 2/1998, S. 213 – 238
Nissen, Ulrich/Pape, Jens/Vollmer, Simone A. M. : Der EMAS-Regelungsauftrag zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, in: UmweltWirtschaftsForum, Jg. 6, H. 3/1998, S. 86 – 89
Seidel, Eberhard/Weber, Frank M. : Die EMAS-Praxis in Deutschland, in: UmweltWirtschaftsForum, Jg. 6, H. 1/1998, S. 22 – 27
Steven, Marion/Schwarz, Erich J./Letmathe, Peter : Umweltberichterstattung und Umwelterklärung nach der EG-Öko-Audit-Verordnung, Berlin et al. 1997
Umwelt, : Zweite Berufungsperiode des Umweltgutachterausschusses hat begonnen, in: Umwelt, H. 4/1999, S. 155 – 156
Umweltbundesamt, : EG-Umweltaudit in Deutschland, Berlin 1999
von Hauff, Michael : Öko-Audit: Grundlagen und aktuelle Perspektiven, Sternenfels 1999
Wagner, Gerd Rainer : Betriebswirtschaftliche Umweltökonomie, Stuttgart 1997
Willnow, Andreas : Öko-Audit als ein Instrument der ökologieorientierten Unternehmensführung, Diss. Chemnitz 2004
Wohlfahrth, Werner : Der Weg zum Umweltmanagement, Berlin et al. 1999

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Öffentlichkeitsarbeit
 
Öko-Marketing