Inhaltsübersicht
I. Begriffsklärung
und Hintergrund
II. Vorgehensweise
bei der Vorbereitung und Durchführung von Öko-Audits
III. Beurteilung
von Öko-Audits
I. Begriffsklärung und
Hintergrund
Ein Öko-Audit stellt eine Bestandsaufnahme und Prüfung der
umweltbezogenen Aspekte im Unternehmen dar und hat eine umweltbewusste
Unternehmensführung zum Ziel. Synonym werden auch die Begriffe
Umweltschutz-Audit oder Umwelt-Audit verwendet. Der Begriff Audit wird nicht
nur auf den Vorgang der internen und externen Prüfung angewendet, sondern auch
auf die vorbereitenden und die Prüfung begleitenden Aktivitäten. Man
unterscheidet zwischen Compliance-Audits, die die Einhaltung von rechtlichen
Vorschriften zum Gegenstand haben, System-Audits, die die Funktionsfähigkeit
von Systemen prüfen, und Performance-Audits, die sich auf die Erreichung von
über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Zielvorgaben beziehen (vgl. Förschle,
G./Mandler, U. 1994, S. 521).
Die ersten Öko-Audits wurden in den 1970er-Jahren zur
Überprüfung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften (im Sinne von
Compliance-Audits) in den USA durchgeführt. Seit Mitte der 1980er-Jahre werden
auch in Europa zunehmend Öko-Audits realisiert (vgl. von Hauff, M.
1999, S. 32). Die fehlende Standardisierung und die unterschiedlichen
nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen machten eine Vergleichbarkeit
zunächst nur schwer möglich. 1989 entwickelte das ICC (International Chamber of
Commerce) ein Konzept für interne Audits, auf dem die „ Verordnung (EWG) Nr.
1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung
gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement
und die Umweltbetriebsprüfung “ basiert. Mit dieser Verordnung wurde ein in
allen europäischen Mitgliedsländern einheitlich gültiges Instrument für
Öko-Audits geschaffen. Im Jahr 2001 erfolgte die erste Revision der Verordnung
(Nr. 761/2001), für die sich nach der englischen Bezeichnung „ Eco-Management
and Audit Scheme “ inzwischen die Abkürzung EMAS II verbreitet hat.
Umsetzungsbedarf der Verordnung in nationales Recht bestand nur bei der
Zulassung unabhängiger Gutachter und der Festlegung von Zuständigkeiten bei der
Registrierung von Unternehmen. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das
Umweltauditgesetz (UAG aus dem Jahr 1995, Neufassung 2002). Die Teilnahme an
dem System ist seit Inkrafttreten von EMAS II nicht nur auf das produzierende
Gewerbe beschränkt, sondern steht auch Organisationen des
Dienstleistungsbereichs und der öffentlichen Verwaltung offen.
Ein weiteres System zur Durchführung von Öko-Audits ist die
Norm DIN EN ISO 14001 aus dem Jahr 1996, die nach mehreren Jahren Überarbeitung
in 2004 durch die International Standard Organisation (ISO) neu veröffentlicht
wurde. Seit 2005 besitzt die überarbeitete Norm auch den Status einer deutschen
Norm (Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung). In
Deutschland wird die Normenarbeit bezüglich der Anforderungen im Bereich des
Umweltschutzes vom Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) des
Normungsinstituts DIN übernommen. Letzteres ist wiederum Mitglied im Comité
Européen de Normalisation (CEN). Die Norm 14001 hat verpflichtenden Charakter
und ist damit zertifizierungsfähig; in der Normenreihe finden sich jedoch
weitere Normen zu Öko-Audits mit erläuterndem Charakter. Darüber hinaus ist auf
die Verbindung zu den Normen zum Qualitätsmanagement zu verweisen.
Im Folgenden sollen die Vorbereitung und Durchführung von
Öko-Audits ausführlich in Anlehnung an die EMAS-Verordnung (Abschnitt II)
dargestellt werden, da das prinzipielle Vorgehen sehr anschaulich anhand dieses
Systems beschrieben werden kann. Zudem erfolgte mit EMAS II eine Einbettung der
Norm 14001 in die EMAS-Verordnung. Abschnitt II enthält Hinweise auf noch
bestehende Unterschiede zwischen den genannten Systemen. Die Beurteilung von
Öko-Audits ist Gegenstand des Abschnitts III.
II. Vorgehensweise bei der
Vorbereitung und Durchführung von Öko-Audits
1. Ablauf
in Anlehnung an die EMAS-Verordnung
a) Zielsetzung
Zielsetzung der EMAS-Verordnung ist über die Einhaltung des
geltenden Rechts hinaus die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung des
betrieblichen Umweltschutzes. Diese Zielsetzung soll unter aktiver Einbeziehung
der Mitarbeiter durch die Festlegung einer Umweltpolitik sowie eines
Umweltprogramms, die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines
Umweltmanagementsystems, die regelmäßige Bewertung der umweltbezogenen Aktivitäten
und die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit umgesetzt
werden. Die Teilnahme an dem System ist freiwillig. Die EMAS-Verordnung gibt
kein konkretes Ablaufschema vor, enthält jedoch eine Reihe von Vorgaben für die
Prüfung, woraus sich eine zu empfehlende Vorgehensweise ableiten lässt (vgl.
z.B. Fichter, K.
1995, S. 55; von Hauff, M.
1999, S. 38; zu den einzelnen Elementen der Verordnung vgl. auch Ensthaler, et
al.2002, S. 64 – 148; zum Öko-Audit vgl. auch die Veröffentlichungsliste des
Doktoranden-Netzwerk Öko-Audit e.V.).
b) Ablauf
des Öko-Audits
Die Umweltpolitik bildet den Rahmen zur Festlegung und
Prüfung von Zielvorgaben. Da die Umweltpolitik über das gesetzlich Zulässige
bewusst hinausgehen soll, kann sie als offensiv bezeichnet werden (zur
Unterscheidung zwischen offensiver, defensiver und krimineller Umweltpolitik
vgl. Dyckhoff, H.
2000, S. 18 – 24).
In der EMAS-Verordnung ist eine interne Umweltprüfung
vorgesehen, die bei erstmaliger Teilnahme am Gemeinschaftssystem durchgeführt
wird und die eine erste Untersuchung der umweltbezogenen Fragestellungen
beinhaltet. Hierzu sind die Umweltvorschriften, die für den Betrieb Relevanz
besitzen, zu sammeln und zu dokumentieren sowie die Organisation des
Umweltschutzes aufzuzeichnen. Weiterhin sind im Sinne einer Sachbilanz die
Stoff- und Energieströme zu erfassen, wobei soweit möglich auch Auswirkungen
auf vor- und nachgelagerte Produktionsstufen Berücksichtigung finden sollen.
Das Umweltprogramm als weiteres Element der EMAS-Verordnung
enthält neben konkreten Umweltzielsetzungen für die verschiedenen
Unternehmensebenen auch Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele, die soweit
möglich quantitativ festgelegt und mit Zeitbezug formuliert sein sollen. Für
die Umsetzung der Ziele sind die Verantwortlichkeiten in den einzelnen
Unternehmensbereichen sowie die notwendigen Mittel zu fixieren.
Ein wichtiger Punkt der EMAS-Verordnung ist der Aufbau und
die Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems, das Teil des gesamten
Managementsystems ist und das die organisatorische Verankerung des
Umweltschutzes mit Angaben zu Verantwortlichkeiten im Mitarbeiterbereich,
Verfahren zur Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt,
Verfahren zur Kontrolle, Steuerung und Korrektur der umweltbezogenen
Tätigkeiten unter Berücksichtigung des vorgegebenen Umweltprogramms und unter
Fortschreibung der rechtlichen Vorschriften sowie den Aufbau eines
Dokumentationssystems umfasst.
Ziel der Umweltbetriebsprüfung als Teil des Umweltmanagements
ist die Bewertung der Umweltleistung. Es handelt sich hier um ein internes
Audit, also um eine Selbstkontrolle, zu dem selbstverständlich auch externe
Berater herangezogen werden können (zur allgemeinen Gestaltung eines
Prüfungsprozesses vgl. z.B. Janke, G.
1995, Kapitel 5).
Nach der EMAS-Verordnung ist die Erstellung einer
Umwelterklärung obligatorisch, die eine Zusammenfassung der wesentlichen
Informationen über die umweltbezogenen Aspekte enthalten und für die
Öffentlichkeit verständlich formuliert sein soll. Die Umwelterklärung soll
Aussagen sowohl über direkte Umweltaspekte, die die Aktivitäten der
Organisation betreffen, die diese selbst steuern kann, als auch über indirekte
Umweltaspekte enthalten. Letztere sind Umweltaspekte, die sich auf Tätigkeiten,
Dienstleistungen und Produkte beziehen, die nicht vollständig von der
Organisation kontrolliert werden können.
Ein entscheidender Punkt in der EMAS-Verordnung ist die
Forderung eines zugelassenen Gutachters, der festzustellen hat, ob die Anforderungen
der EMAS-Verordnung erfüllt sind, und der insbesondere die Angaben in der
Umwelterklärung prüft. Nach Feststellung der Gültigkeit der Umwelterklärung
durch den Gutachter (Validierung) kann die Eintragung der Organisation bei
einer zuständigen Stelle, in Deutschland der Industrie- und Handelskammer bzw.
Handwerkskammer, erfolgen.
In regelmäßigen Abständen (zur Zeit mindestens alle drei
Jahre) ist eine Umweltbetriebsprüfung mit anschließender Begutachtung
durchzuführen. Außerdem wird eine jährliche Aktualisierung der Informationen in
der Umwelterklärung gefordert, die ebenfalls von einem externen Gutachter für
gültig erklärt werden muss. Von der jährlichen Aktualisierungspflicht können
insbes. KMUs befreit werden.
Die EMAS-Verordnung fordert also nicht nur regelmäßig
stattfindende interne und externe Audits, sondern geht auch über das
Compliance-Audit hinaus. Bei der Prüfung wird zwar keine Bewertung der
Umweltleistung des Unternehmens anhand allgemeinverbindlicher Standards
vorgenommen, aber es sollen neben den gesetzlichen Verpflichtungen auch selbst
gesteckte Ziele aufgestellt werden. Gegenstand der Prüfung ist dann gerade auch
das Umweltmanagementsystem, das zur Formulierung der Verpflichtungen und der
freiwilligen Ziele, deren Umsetzung, Kontrolle und Weiterentwicklung eingesetzt
wird. Die freiwilligen Zielvorgaben bleiben damit natürlich ein selbst
gesetztes Soll, allerdings kann die Öffentlichkeit durch die
Umweltberichterstattung eine Kontrollfunktion wahrnehmen. Als Instrument dient
die Umwelterklärung, die die Anstrengungen des Unternehmens im Umweltbereich
transparent machen soll und deren externe Begutachtung die Glaubwürdigkeit des
Unternehmens verstärken soll. Qualität und Vergleichbarkeit der
Umwelterklärungen sind daher sehr wichtig. In der EMAS-Verordnung finden sich
hierzu Mindestanforderungen, auch werden in der Literatur Grundsätze
ordnungsmäßiger Umweltberichterstattung aufgestellt (vgl. z.B. Steven,
M./Schwarz, E.J./Letmathe, P. 1997, S. 164 – 173).
Die Unternehmen können ihre Teilnahme am Gemeinschaftssystem
durch Verwendung eines Logos nach außen dokumentieren. Das EMAS-Logo existiert
in zwei Versionen, die sich auf das Umweltmanagementsystem und auf einzelne
Informationen aus der Umwelterklärung beziehen. Um Verwechslungen mit
Produktzeichen auszuschließen, darf es jedoch nicht auf Produkten bzw. ihrer
Verpackung erscheinen oder im Rahmen eines Produktvergleichs verwendet werden.
c) Anforderungen
an die externen Gutachter
Im Umweltauditgesetz (UAG) werden die Zulassung von
betriebsexternen Gutachtern sowie deren Beaufsichtigung geregelt. Wesentliche
Punkte sind:
-
Die Deutsche Akkreditierungs- und
Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) in Bonn übernimmt in
Deutschland die Zulassung der Umweltgutachter sowie die Aufsicht über die
Tätigkeit der Umweltgutachter.
-
Die Prüfungsrichtlinien für die Zulassung sowie die
Ermessensleitlinien für die Aufsicht werden erlassen von einem
Umweltgutachterausschuss beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit.
-
Registrierungsstellen sind die Industrie- und
Handelskammern sowie Handwerkskammern.
2. EMAS-Verordnung
und ISO-Normenreihe
Durch die Einbettung der Norm ISO 14001 in die
EMAS-Verordnung wird der Wettbewerb zwischen diesen Systemen deutlich
entschärft. Die Anforderungen in der EMAS-Verordnung gehen jedoch über jene der
Norm ISO 14001 hinaus, und zwar insbesondere in Bezug auf die Überprüfung der
Einhaltung der Rechtsvorschriften, die Umweltleistung, die externe
Kommunikation und die Einbeziehung der Arbeitnehmer. Das Umweltmanagementsystem
in der EMAS-Verordnung ist eher als Mittel zum Zweck anzusehen, während es in
der Normenreihe zum zentralen Bestandteil wird. Ein weiterer Unterschied
zwischen den Systemen besteht darin, dass die ISO-Normenreihe von
privatwirtschaftlichen Normungsinstituten festgelegt wird, während für die
EMAS-Verordnung staatlich organisierte Begutachtungssysteme existieren. Der
Anwendungsbereich der Verordnung beschränkt sich jedoch auf die europäischen
Mitgliedstaaten, ISO-Zertifikate dagegen gelten weltweit.
III. Beurteilung von
Öko-Audits
Auf der Kostenseite sind sowohl die Durchführung des Audits
(interne Durchführungskosten, externe Beraterkosten, Kosten für die interne und
externe Berichterstattung, Kosten für die Zertifizierung usw.) als auch die
Folgekosten für die Realisation der umweltschutzbezogenen Maßnahmen zu beachten.
Folgende Nutzenaspekte eines Öko-Audits sind vorstellbar und
zum Teil bereits empirisch belegt:
Die Verbesserung des Umweltschutzes, die sich sowohl auf das
Ausmaß der Umweltwirkungen als auch auf Umweltrisiken beziehen kann, ist häufig
ein an vorderster Stelle genanntes Motiv in empirischen Untersuchungen zur
EMAS-Verordnung (so z.B. Freimann, J.
1998, S. 76 sowie die dort zitierten Untersuchungen; Heinelt,
H./Malek, T. 1999, S. 558). Dabei nennen die Befragten konkret
angestrebte Maßnahmen, zu bemängeln ist jedoch, dass eine Beurteilung der damit
verbundenen ökologischen Wirkungen zumeist unterbleibt.
Die Erlangung höherer Rechtssicherheit wird in vielen
empirischen Untersuchungen zu Öko-Audits nach der EMAS-Verordnung als wichtiges
Motiv für die Teilnahme genannt (siehe z.B. Ankele,
K./Fichter, K./Heuvels, K. 1998, S. 41; Freimann, J.
1998, S. 76; Heinelt,
H./Malek, T. 1999, S. 558; Umweltbundesamt,
1999, S. 37). Es steht außer Frage, dass durch Öko-Audits eventuelle
Vollzugsdefizite aufgedeckt werden; die Beseitigung dieser Mängel ist aufgrund
möglicher Sanktionen auch aus ökonomischen Gründen von Bedeutung.
Aus ökonomischer Sicht spielt bei der Durchführung von
Öko-Audits die Aufdeckung von Kosteneinsparpotenzialen eine große Rolle. Gerade
die kurzfristigen Einsparungen, die direkt den Kosten für die Durchführung des
Öko-Audits gegenübergestellt werden können, werden zur Entscheidung über die
Durchführung stets herangezogen. Empirische Untersuchungen zur EMAS-Verordnung
belegen, dass Kosteneinsparpotenziale im Wesentlichen in den Bereichen Abfall,
Energie und Abwasser gesehen werden (vgl. Freimann, J.
1998, S. 76; Umweltbundesamt,
1999, S. 38).
Mit der Durchführung von Öko-Audits ist eine Steigerung des
Unternehmensimages zu erwarten. Während bei den bisher genannten Aspekten im
Prinzip auch ein internes Audit zur Entfaltung der positiven Wirkungen
ausreichend ist, kommt nun dem externen Audit eine bedeutende Rolle zu.
Zertifikate und Umwelterklärungen im Rahmen von externen Audits können als
Signaling für umweltbewusstes Handeln verstanden werden. Hier sind natürlich
die Glaubwürdigkeit des Signals und damit die Reputation der externen Gutachter
wichtig (vgl. hierzu Wagner, G.R.
1997, S. 215). Da das externe Audit mit zusätzlichen Kosten verbunden
ist, kann das System nur dann funktionieren, wenn die erfolgreiche Durchführung
durch die Öffentlichkeit, d.h. durch Kunden, Versicherungen, Banken,
öffentliche Verwaltung usw., auch honoriert wird (vgl. Nissen,
U./Pape, J./Vollmer, S.A.M. 1998, S. 86). Erlössteigerungspotenziale
durch ein verbessertes Image bei den Kunden werden gesehen (so z.B. Ankele, K.
et al.1998, S. 41; Seidel,
E./Weber, F.M. 1998, S. 24). Kosteneinsparungen könnten sich
nach Zertifizierung durch günstigere Versicherungsprämien oder günstigere
Konditionen bei der Kapitalbeschaffung (vgl. Wagner, G.R.
1997, S. 211 und 217) ergeben. Diese Aspekte werden zwar immer wieder
angesprochen, in der Praxis jedoch von den entsprechenden Akteuren noch nicht
ausreichend honoriert (vgl. z.B. Seidel,
E./Weber, F.M. 1998, S. 23). Auch wird in empirischen
Untersuchungen zur EMAS-Verordnung eine verbesserte Zusammenarbeit mit
Behörden, zumindest im informellen Bereich, nach Durchführung eines externen
Öko-Audits konstatiert (Umweltbundesamt,
1999, S. 37), wenngleich es sich eher selten um ein Motiv für die
Durchführung handelt. Mit der Eintragung nach der EMAS-Verordnung ergeben sich
durchaus für die Praxis Vollzugserleichterungen im Umweltrecht, deren Ausbau zu
einer weiteren Verbreitung des Systems beitragen könnte.
Die nach der EMAS-Verordnung geforderte Zulassung der
Gutachter wird in der Literatur als Argument für die hohe Verlässlichkeit des
externen Audits angeführt (vgl. z.B. Umwelt 4/1999, S. 156). Inwieweit ein
Anreiz für die Gutachter gegeben ist, eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, und
die wirtschaftsnahe Gestaltung des Zulassungssystems in Deutschland der
Verbesserung des Umweltschutzes tatsächlich förderlich ist, wird kontrovers
diskutiert (vgl. Ankele,
K./Fichter, K./Heuvels, K. 1998, S. 41 – 42; Bültmann,
A./Wätzold, F. 2000; Müller, M.
1998). Auch das so genannte Prüfungsdumping, das im Fall des Fehlens von
Sanktionen bei Nichtbestehen der externen Begutachtung und der
Verschwiegenheitspflicht der Gutachter auftreten kann, ist als problematisch
einzustufen (vgl. Wagner, G.R.
1997, S. 210).
Die Durchführung von Öko-Audits erhöht die Motivation der
Mitarbeiter, dies belegen empirische Untersuchungen (vgl. z.B. Freimann, J.
1998, S. 76; Umweltbundesamt,
1999, S. 37). Mit der Imagebildung nach außen ist in der Regel auch
eine Imagebildung im Unternehmen selbst verbunden, die eine stärkere
Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen erzeugt und dadurch
motivations- und damit gewinnsteigernd wirkt. Auch bei diesem Aspekt ist das
externe Audit wichtig. Natürlich können durch interne Audits verbesserte
Arbeitsbedingungen ebenfalls ursächlich für Motivationssteigerungen sein.
Das Risikomanagement kann als weiterer potenzieller
Nutzenaspekt externer Audits genannt werden. Durch eine verbesserte
Organisation mit klaren Zuständigkeiten kommt es zu einer Verminderung der
Umweltrisiken (vgl. Willnow, 2004,
S. 422 – 441). Inwieweit durch eine Zertifizierung Haftungsansprüche abgewehrt
werden können, lässt sich jedoch noch nicht abschließend bewerten.
Grundsätzlich ist auch vorstellbar, dass durch die Zertifizierung aufgrund der
Bildung einer Erwartungshaltung der Kunden bzw. der Öffentlichkeit
Haftungsrisiken sogar erst begründet werden (vgl. Wagner, G.R.
1997, S. 214 – 215).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass durch Öko-Audits
nicht nur mit einer Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes zu rechnen
ist, sondern auch kurz- und langfristige Gewinnpotenziale aufgedeckt und
umgesetzt werden. Interne Öko-Audits sind hierfür in jedem Fall notwendig,
letztlich dienen sie auch der Vorbereitung der externen Audits. Die
vielfältigen Nutzenaspekte gerade der externen Audits mit Zertifizierung weisen
der Glaubwürdigkeit der Umweltberichterstattung und der Information der
Öffentlichkeit eine wichtige Rolle zu.
Literatur:
Ankele, Kathrin/Fichter,
Klaus/Heuvels, Klaus : Fachwissenschaftliche Untersuchung der Wirksamkeit der
EG-Öko-Audit-Verordnung, in: UmweltWirtschaftsForum, Jg. 6, H. 4/1998, S. 38 – 44
Bültmann,
Alexandra/Wätzold, Frank : Die wirtschaftsnahe Ausgestaltung des
Öko-Audit-Systems in Deutschland – Erfahrungen und Analyse – , in: Zeitschrift
für angewandte Umweltforschung, Jg. 13, H. 1/2/2000, S. 155 – 169
Dyckhoff, Harald :
Umweltmanagement, Berlin et al., 2000
Ensthaler, Jürgen :
Umweltauditgesetz/EMAS-Verordnung, Berlin 2002
Fichter, Klaus : Der
Ablauf des Gemeinschaftssystems: mit Öko-Controlling zum zertifizierten
Umweltmanagementsystem, in: Die EG-Öko-Audit-Verordnung, hrsg. v. Fichter,
Klaus, München et al. 1995, S. 55 – 70
Förschle,
Gerhart/Mandler, Udo : Umwelterklärung, Umweltgutachter und Wirtschaftsprüfung,
in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, Jg. 46, H. 6/1994, S. 521 – 539
Freimann, Jürgen : EMAS
– Was wissen wir wirklich über seine Umsetzung in der Unternehmenspraxis?, in:
UmweltWirtschaftsForum, Jg. 6, H. 4/1998, S. 73 – 79
Heinelt, Hubert/Malek,
Tanja : Öko-Audits in deutschen Betrieben, in: Zeitschrift für Umweltpolitik
und Umweltrecht, Jg. 22, H. 4/1999, S. 541 – 566
Janke, Günter :
Öko-Auditing, Berlin 1995
Müller, Martin : Der
Umweltgutachter im Öko-Audit-System, in: Zeitschrift für Umweltpolitik und
Umweltrecht, Jg. 21, H. 2/1998, S. 213 – 238
Nissen, Ulrich/Pape,
Jens/Vollmer, Simone A. M. : Der EMAS-Regelungsauftrag zur Unterrichtung der
Öffentlichkeit, in: UmweltWirtschaftsForum, Jg. 6, H. 3/1998, S. 86 – 89
Seidel, Eberhard/Weber,
Frank M. : Die EMAS-Praxis in Deutschland, in: UmweltWirtschaftsForum, Jg. 6,
H. 1/1998, S. 22 – 27
Steven, Marion/Schwarz,
Erich J./Letmathe, Peter : Umweltberichterstattung und Umwelterklärung nach der
EG-Öko-Audit-Verordnung, Berlin et al. 1997
Umwelt, : Zweite
Berufungsperiode des Umweltgutachterausschusses hat begonnen, in: Umwelt, H.
4/1999, S. 155 – 156
Umweltbundesamt, :
EG-Umweltaudit in Deutschland, Berlin 1999
von Hauff, Michael :
Öko-Audit: Grundlagen und aktuelle Perspektiven, Sternenfels 1999
Wagner, Gerd Rainer :
Betriebswirtschaftliche Umweltökonomie, Stuttgart 1997
Willnow, Andreas :
Öko-Audit als ein Instrument der ökologieorientierten Unternehmensführung,
Diss. Chemnitz 2004
Wohlfahrth, Werner : Der
Weg zum Umweltmanagement, Berlin et al. 1999
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