Inhaltsübersicht
I. Grundlegende
Kostenbegriffe
II. Zweistufige
Sichtweise
III. Zusammenfassung
I. Grundlegende
Kostenbegriffe
Unter betriebswirtschaftlichen Kosten versteht man den
bewerteten sachzielbezogenen Güterverbrauch einer Abrechnungsperiode. Die
dieser Definition zugrunde liegende Mengenkomponente bestimmt die zur
Leistungserstellung erforderlichen Faktorverbräuche (Ressourcenverbräuche), die
über die Wertkomponente vergleichbar gemacht werden. Mengen- und Wertkomponente
führen zu unterschiedlichen Präzisierungen des Kostenbegriffs.
1. Wertmäßiger
und pagatorischer Kostenbegriff
In Bezug auf die Wertkomponente sind zunächst der wertmäßige
und der pagatorische Kostenbegriff zu unterscheiden. Völlig unproblematisch
erscheint die Festlegung der Wertkomponente in perfekten Märkten, die dadurch
charakterisiert sind, dass jedes zur Produktion erforderliche materielle Gut
oder auch jede erforderliche Dienstleistung stets zu einem eindeutigen Marktpreis
handelbar ist. Dieser eindeutige Marktpreis stellt dann auch die einzig
sinnvolle Bewertung einer zur Produktion erforderlichen Ressource dar.
Während der wertmäßige Kostenbegriff große Freiheitsgrade bei
der Gewichtung unterschiedlicher Ressourcenverbräuche zulässt, schreibt der
pagatorische Kostenbegriff die Orientierung an Auszahlungen vor. Letzterer
orientiert sich damit insbesondere an Anschaffungspreisen. Kalkulatorische
Kosten, wie etwa ein kalkulatorischer Unternehmerlohn, werden durch den pagatorischen
Kostenbegriff nicht erfasst. Ein weiteres Problem des pagatorischen
Kostenbegriffs ist darin zu sehen, dass Anschaffungspreise häufig stark
schwanken, was eine Wirtschaftlichkeitskontrolle auf der Basis pagatorischer
Kosten erschwert. Ein in die Zukunft gerichteter Ressourceneinsatz sollte nicht
davon abhängen, ob in der Vergangenheit, etwa aufgrund einer kurzfristigen
Knappheit einer Ressource auf dem Markt, ein außergewöhnlich hoher
Anschaffungspreis für die Ressource bezahlt wurde. In der Praxis liegen
außerdem für viele der im Rahmen des Wertschöpfungsprozesses einer Unternehmung
zu erbringenden Leistungen keine eindeutigen Marktpreise vor. Die Forderung
einer Orientierung an Marktpreisen wie beim pagatorischen Kostenbegriff
erscheint daher problematisch.
Die Frage nach einem geeigneten Kostenbegriff stellt sich
damit offensichtlich immer dann, wenn man von komplexen Entscheidungsfeldern
ausgeht, die beispielsweise durch knappe, (kurzfristig) nicht handelbare
Produktionsfaktoren charakterisiert sind. Der wertmäßige Kostenbegriff bietet
hier die Möglichkeit, Informationen über das zugrunde liegende
Entscheidungsfeld zu berücksichtigen. Dabei ist die Idee, Kostenbewertungen zur
Lösung konkreter Entscheidungsprobleme heranzuziehen, die durch Entscheidungsmodelle
mit spezifischen Präferenzsystemen und Entscheidungsfeldern definiert werden.
Das Ziel besteht darin, das Präferenzsystem durch entsprechende
Kostenbewertungen so zu modifizieren, dass bestimmte Teile des
Entscheidungsfeldes indirekt erfasst werden (vgl. Hax, H.
1967, S. 752 ff.). Die Notwendigkeit, Teile des Entscheidungsfeldes
indirekt über das Präferenzsystem abzubilden, ergibt sich natürlich erst dann,
wenn das Entscheidungsfeld bei der konkreten Problemlösung nur unvollständig
berücksichtigt wird. Zu denken ist hier etwa an eine Restriktion aufgrund einer
von mehreren Produkten genutzten Ressource im Rahmen einer
Produktionsprogrammplanung. Handelt es sich um eine knappe Ressource, also um
einen Engpass, so sind bei einer Vernachlässigung der entsprechenden
Restriktion im Entscheidungsfeld positive Opportunitätskosten anzusetzen. Diese
Opportunitätskosten sollen die aufgrund der Nutzung der Ressource entgangenen
Deckungsbeiträge widerspiegeln. Derartige Opportunitätsüberlegungen lässt der
pagatorische Kostenbegriff offensichtlich nicht zu. Er geht damit vielmehr
davon aus, dass bei der konkreten Lösung eines Entscheidungsproblems eine
genaue Abbildung des zugrunde liegenden Entscheidungsfeldes erfolgt, sodass
sich eine indirekte Berücksichtigung von Komponenten des Entscheidungsfeldes in
der Zielfunktion erübrigt.
Es lässt sich zeigen, dass, falls eine Berücksichtigung von
Teilen des Entscheidungsfeldes über die Zielfunktion möglich ist, die
Verwendung des pagatorischen und die des wertmäßigen Kostenbegriffs bei
entsprechend angesetzten optimalen Opportunitätskosten zu identischen Lösungen
in Bezug auf das zugrunde liegende Entscheidungsproblem, z.B. eine
deckungsbeitragsoptimale Produktionsprogrammplanung, führen. In diesem Sinne
kann man den pagatorischen Kostenbegriff als den originären und den wertmäßigen
als den zugehörigen derivativen Kostenbegriff sehen (vgl. Adam, D.
1970, S. 46). Die Ermittlung optimaler Opportunitätskosten erfordert
dabei letztlich die Lösung des entsprechenden Entscheidungsproblems auf Basis
pagatorischer Kosten. Es handelt sich damit um einen strukturellen Zusammenhang
zwischen pagatorischen und wertmäßigen Kosten, der eine theoretische
Rechtfertigung für die Verwendung wertmäßiger Kosten darstellt. Im Rahmen
praktischer Anwendungen des wertmäßigen Kostenbegriffs wird es jedoch nur
näherungsweise gelingen, optimale Opportunitätskosten anzusetzen.
2. Beispiel
Ein Beispiel (vgl. Kloock,
J./Sieben, G./Schildbach, T./Homburg, C. 2005, S. 33 ff.) möge
die angestellten Überlegungen verdeutlichen. Es geht um die
Produktionsprogrammplanung einer Unternehmung mit zwei Produkten P1 und P2,
über deren Produktionsmengen x1 und x2 zu befinden ist. Dabei sollen die folgenden
Preis-Absatz-Funktionen gelten:

Pro Mengeneinheit fallen für die jeweiligen Produkte Ausgaben
in Höhe von k1 =
8 und k2 = 12 an. Außerdem benötigt man zur Produktion
der beiden Produkte eine Maschine mit einer Kapazität von 200
Kapazitätseinheiten. Die Produktion einer Mengeneinheit von P1 erfordert 0,5
Kapazitätseinheiten, die von P2 hingegen 1 Kapazitätseinheit. Hieraus erhält
man das folgende Totalmodell zur Bestimmung des deckungsbeitragsoptimalen
Produktionsprogramms:

Man geht nun davon aus, dass dieses Modell nicht direkt
gelöst wird, sondern eine Zerlegung durchgeführt wird. Zur Bestimmung der
optimalen Produktionsmenge für P1 wird das folgende Untermodell gelöst:

Durch den Parameter λ sollen die Opportunitätskosten für
die Nutzung einer Kapazitätseinheit der Maschine berücksichtigt werden. Es
erfolgt also gleichsam eine Korrektur des Produktdeckungsbeitrags. Analog
erhält man für Produkt P2 das Untermodell:

Durch einen Lagrangeansatz für das Totalmodell (1) lassen
sich die optimalen Opportunitätskosten λ* ermitteln. Für λ* = 98
erhält man aus den beiden Untermodellen (2) und (3) die Produktionsmengen x1* = 40 und x2* = 180. Diese
Produktionsmengen stellen die Optimallösung für das Totalmodell dar.
Mit λ* liegen jedoch auch im Totalmodell x1* und x2* vor, sodass
sich die Verwendung von Untermodellen im Prinzip erübrigt. Es wäre jedoch
durchaus denkbar, dass man versuchen würde, die anzusetzenden
Opportunitätskosten durch ein einfacheres Suchverfahren zu ermitteln. Hierzu
könnte man zunächst mit einem beliebigen Wert λ ≥ 0 starten und
diesen dann gegebenenfalls verringern oder erhöhen, je nachdem, ob die
Maschinenrestriktion (0,5x1 + x2 ≤ 200) im Totalmodell (1) bereits durch
die Lösungen der Untermodelle erfüllt wird. Aufgrund von Suchkosten ergibt sich
dabei u.U. ein Verfahrensabbruch, bevor man den optimalen Wert λ* = 98
erreicht, sodass man sich mit einem suboptimalen, aber dennoch zulässigen
Produktionsprogramm zufrieden gibt. Beendet man das Suchverfahren etwa mit
λ = 100, so resultiert das Produktionsprogramm x1 = 39 und x2 = 172. Dies führt zu einer
Nutzung der Maschine, die mit 191,5 unter den verfügbaren 200
Kapazitätseinheiten liegt. Es resultiert ein Deckungsbeitrag in Höhe von
27.650,5. Im Gegensatz hierzu wird die Maschinenkapazität bei Verwendung
optimaler Opportunitätskosten λ* = 98 durch das optimale Produktionsprogramm
x1* = 40
und x2*=
180 voll ausgenutzt, und der optimale Deckungsbeitrag beträgt 28.500.
Ernüchternd hinsichtlich der praktischen Bedeutung des
wertmäßigen Kostenbegriffs ist allerdings die Tatsache, dass sich im Rahmen
linearer Programme Restriktionen nicht ohne weiteres ersatzweise über
Kostenbewertungen in der Zielfunktion berücksichtigen lassen, was eine für die
Praxis besonders bedeutende Klasse von Entscheidungsproblemen betrifft. Die Grenzplankostenrechnung
als Kostenrechnungssystem für kurzfristige Entscheidungsrechnungen basiert
daher auf einer umfassenden Abbildung des zugrunde liegenden Entscheidungsfeldes,
die insbesondere über lineare Restriktionen zur Berücksichtigung von
Produktionsressourcen erfolgt.
3. Entscheidungsorientierter
Kostenbegriff
Wie der pagatorische, so ist auch der
entscheidungsorientierte Kostenbegriff im Rahmen der relativen Einzelkostenrechnung
von Riebel (vgl. Riebel, P.
1990) streng an Ausgaben (Auszahlungen) orientiert. Dabei dürfen einem
Kalkulationsobjekt nur die von der Entscheidung über das Kalkulationsobjekt
ausgelösten Ausgaben als Kosten zugerechnet werden. Das insgesamt resultierende
Kostenverursachungsprinzip wird als Identitätsprinzip bezeichnet und rechnet einem
Kalkulationsobjekt genau die entscheidungsrelevanten Kosten zu. Sämtliche Sunk
Costs aufgrund vorgelagerter Entscheidungen, die durch zukünftige
Entscheidungen unbeeinflussbar sind, bleiben unberücksichtigt. In Bezug auf die
Mengenkomponente wird beim entscheidungsorientierten Kostenbegriff nicht mehr
wie beim pagatorischen und beim wertmäßigen Kostenbegriff auf periodenbezogene
Güterverbräuche abgehoben. Die Verwendung des entscheidungsorientierten
Kostenbegriffs führt daher auch nicht zu einer traditionellen Kostenrechnung,
sondern liefert vielmehr ein universell einsetzbares Rechnungssystem zur
Bewertung von Entscheidungen.
Kostenrechnungssysteme mit längerfristigem Planungshorizont,
wie etwa die Prozesskostenrechnung,
verstoßen regelmäßig gegen das Identitätsprinzip, indem sie große Teile des
real zugrunde liegenden Entscheidungsfeldes vernachlässigen. So rechnet die
Prozesskostenrechnung komplexen Kalkulationsobjekten die Ressourcenkosten
fertigungsunterstützender Bereiche gemäß dem Beanspruchungsprinzip zu. Dabei
ist jedoch klar, dass die Beanspruchung der Ressourcen indirekter Bereiche
nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den dort anfallenden Auszahlungen
steht. Dennoch wird die (mengenmäßige) Nutzung der entsprechenden Ressourcen
mit den Bereitstellungskosten bewertet. Somit werden bewusst vereinfachte
Wertansätze gewählt, die als approximative Opportunitätskosten interpretiert
werden können und i. Allg. nur zu suboptimalen Entscheidungen führen. Solche
suboptimalen Entscheidungen können in der Prozesskostenrechnung beispielsweise
die Zusammensetzung des Produktprogramms betreffen.
II. Zweistufige Sichtweise
1. Grundprinzip
Die Verwendung des entscheidungsorientierten Kostenbegriffs
erfordert offensichtlich eine sehr genaue Abbildung des Entscheidungsfeldes des
zugrunde liegenden Entscheidungsproblems. Insbesondere sind Überlegungen
dahingehend notwendig, welche Auszahlungen durch die Entscheidung über ein
einziges Kalkulationsobjekt ausgelöst werden. Dies lässt sich nur durch die
Berücksichtigung ganzer Entscheidungssequenzen erfassen, wie man sie im Rahmen
der flexiblen Planung modelliert. Der entscheidungsorientierte Kostenbegriff
ist damit eher als ein theoretischer Idealpunkt zu sehen, an dem andere
Kostenbegriffe zu beurteilen sind. So kann etwa eine mit Hilfe des wertmäßigen
Kostenbegriffs erzielte Entscheidung anhand eines übergeordneten Entscheidungsmodells
unter Verwendung des entscheidungsorientierten Kostenbegriffs bewertet werden
(vgl. Schneeweiß,
C. 1993, S. 1035 f.).

Abb. 1: Grundprinzip einer zweistufigen Vorgehensweise
Abb. 1 verdeutlicht das Grundprinzip einer solch zweistufigen
Sichtweise. Ein komplexes Bewertungsmodell dient als (theoretische)
Bewertungsebene von Entscheidungen, die mit Hilfe eines vereinfachten
Entscheidungsmodells getroffen werden. Die Vereinfachung bezieht sich dabei
insbesondere auf die vereinfachte Berücksichtigung des zugrunde liegenden
Entscheidungsfeldes, weshalb auf beiden Entscheidungsebenen i. Allg. unterschiedliche
Kostenbegriffe verwendet werden. Im Rahmen einer Beurteilung von
Entscheidungen, die mit Hilfe vereinfachter Entscheidungsmodelle und unter
Verwendung wertmäßiger Kosten generiert werden, spielt es vor allem eine Rolle,
ob die wichtigsten Restriktionen des übergeordneten Modells erfüllt sind. Als
Beispiel kann hier die Maschinenrestriktion (0,5x1 + x2 ≤
200) des Totalmodells (1) aus Abschnitt I.2 herangezogen werden. Während das
Totalmodell (1) als übergeordnetes Modell fungiert, ergeben sich die
vereinfachten Untermodelle (2) und (3) aus einer produktspezifischen Zerlegung
dieses Totalmodells, bei der die übergreifende Maschinenrestriktion nur noch
über (wertmäßige) Opportunitätskosten berücksichtigt wird. Neben
Ressourcenrestriktionen kann es jedoch durchaus auch um die Erfüllung von
Mindestansprüchen für bestimmte Ziele gehen. Solche Mindestansprüche sind dann
als Restriktionen zu formulieren, deren Einhaltung gegebenenfalls wiederum über
den Ansatz von Opportunitätskosten im untergeordneten Modell zu gewährleisten
ist.
Eine zweistufige Sichtweise wie in Abb. 1 kann auch zur
Erläuterung des investitionstheoretischen Kostenbegriffs (vgl. z.B. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 237 – 267) herangezogen werden. Hier
erfolgt eine Präzisierung der Wertkomponente dahingehend, dass man auf der
übergeordneten Bewertungsebene von der Maximierung des Kapitalwertes ausgeht.
Ziel ist es daher beispielsweise, ein Produktionsprogramm festzulegen, das zu
einem kapitalwertmaximalen Zahlungsstrom führt. Ein Zusammenhang zwischen
Produktionsprogramm und Zahlungsstrom ergibt sich dabei etwa aufgrund der mit
einem Produktionsprogramm einhergehenden Maschinennutzung, die ihrerseits
bestimmte Reparatur- und Wartungszahlungen erfordert. Auf der kurzfristigen
Produktionsprogrammebene kann der Einfluss auf den längerfristigen
Zahlungsstrom nun durch den Ansatz von nutzungsbedingten Abschreibungen für die
Maschine erfolgen. Die Höhe der nutzungsbedingten Abschreibungen ist dann
möglichst so anzusetzen, dass sie die Veränderung des Kapitalwertkritieriums
reflektiert, um ein hinsichtlich dieses übergeordneten Ziels optimales
Produktionsprogramm zu erhalten.
Der investitionstheoretische Ansatz berücksichtigt auch im
kurzfristigen Bereich sämtliche mit einer Entscheidung verbundenen
Zahlungsströme, wozu man sie natürlich zunächst zu prognostizieren hat. Durch
die Einordnung in eine zweistufige Sichtweise lässt sich allerdings der Vorwurf
entkräften, der investitionstheoretische Ansatz unterliege dem Dilemma der
simultanen Planung (vgl. beispielsweise Maltry, H.
1989, S. 89; Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 266). Die Interpretation des
investitionstheoretischen Ansatzes als Zusammenspiel zwischen einem den
langfristigen Zahlungsstrom berücksichtigenden übergeordneten Bewertungsmodell
und einem an kurzfristigen Überlegungen ausgerichteten Kostenmodell zeigt, dass
es sich letztlich um eine Konkretisierung der Sichtweise in Abb. 1 handelt.
Konzeptionell liefert der investitionstheoretische Ansatz dahingehend neue
Einsichten, dass er durch seine Spezifikation des übergeordneten Kriteriums als
Kapitalwert bzw. allgemeiner als ein mehrperiodiges Kriterium (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 267) die Notwendigkeit einer
Koppelung der kurzfristig orientierten Kostenrechnung mit einem langfristigen
Erfolgsziel betont. Die Schwäche des investitionstheoretischen Ansatzes liegt
darin, dass er bisher noch nicht auf realistischere Informationssituationen
ausgedehnt wurde. Hierzu wäre die Annahme einer idealen Erfassung der
untergeordneten Entscheidungsebene aufzugeben, sodass beispielsweise
Abschreibungen auf der Grundlage unsicherer Zahlungsströme festzulegen sind.
2. Aspekte
der Verhaltenssteuerung
Auf einer übergeordneten Bewertungsebene können aber auch
zahlreiche weiter gehende Ziele eine Rolle spielen. Dies trifft gerade bei
einer personellen Zerlegung von Entscheidungskompetenzen zu, wie sie typisch
ist für dezentrale Unternehmungen. Teilweise müssen hier traditionelle
Überlegungen der Kostenrechnung überdacht werden, weil sie nicht mehr auf die
theoretisch ermittelten optimalen Kostenwerte führen. Beispielsweise kann die
durch Delegation entstehende Informationsasymmetrie zwischen mehreren
Entscheidungsträgern dazu führen, dass andere Kostenwerte angesetzt werden
müssen als diejenigen, die ein einziger Entscheider im Rahmen einer rein
planungsorientierten Kostenrechnung, also ohne Probleme der Verhaltenssteuerung
anderer Entscheidungsträger, angesetzt hätte.
Somit bietet eine zweistufige Sichtweise wesentliche
Ansatzpunkte zur Beurteilung unterschiedlicher Kostenbegriffe. Dies trifft
insbesondere dann zu, wenn zusätzlich davon auszugehen ist, dass
Entscheidungsträger ihre sich aus der Informationsasymmetrie ergebenden
diskretionären Handlungsspielräume in opportunistischer Weise ausnutzen. Dann
sind Kostenwerte i. Allg. unter mehrfachen, konfliktären Zielsetzungen zu
beurteilen. Einer Kostenrechnung, die Probleme der Verhaltenssteuerung unter
asymmetrischen Informationen und unter konfliktären Zielsetzungen bewältigen
will, muss dabei ein äußerst weit gefasster Kostenbegriff zugrunde liegen.
Aufgrund von Informationsasymmetrie ist davon auszugehen, dass nicht allen
Entscheidungsträgern sämtliche für ihre Entscheidungen relevanten Restriktionen
bekannt sind. Selbst in einem Team besteht daher eine zentrale Aufgabe darin,
durch geeignete Kostenbewertungen die notwendigen Präferenzanpassungen bei den
dezentralen Entscheidungseinheiten zu bewirken. Dies kann etwa durch den Ansatz
von (wertmäßigen) Opportunitätskosten geschehen.
Besonders deutlich wird die Notwendigkeit eines flexiblen
Kostenbegriffs, wenn mehrere Entscheider im Rahmen von Kommunikationsprozessen
miteinander kommunizieren, d.h. Informationen austauschen. Betrachtet man dann
auch noch opportunistische Entscheider, so muss mit bewussten
Informationsverzerrungen (cheating) gerechnet werden. Beispielsweise können im
Rahmen einer Investitionsbudgetierung übertriebene Erfolgsaussichten gemeldet
werden, um hohe Investitionsbudgets zu erreichen. Einer allgemein verstandenen
Kostenrechnung kommt dann die Aufgabe zu, mit Hilfe geeigneter
Kostenbewertungen Anreize zur wahrheitsgemäßen Informationsübermittlung zu
schaffen. Die dabei anzusetzenden Kostenbewertungen ergeben sich nicht durch
Marktpreise. Vielmehr resultieren sie aus der Verringerung eines übergeordneten
monetären Gesamtziels. Kostenbegriffe, die eine derart allgemeine Auslegung
zulassen, werden von Schneeweiß und Ewert/Wagenhofer vorgeschlagen. So versteht
Schneeweiß unter Kosten Größen, „ die aus tatsächlichen oder erwarteten
Auszahlungen abgeleitete Präferenzinformation enthalten und dazu beitragen, zur
betrieblichen Leistungserstellung erforderliche Entscheidungen zielgerecht zu
treffen “ (Schneeweiß,
C. 1993, S. 1031). Ewert/Wagenhofer schlagen eine
Kostenkonzeption vor, bei der Kosten die „ Verringerungen der die gegebenenfalls
unsicheren, mehrperiodigen monetären Konsequenzen einer Aktion widerspiegelnden
Repräsentanzgröße “ (Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2005, S. 41) darstellen.
In Richtung Verhaltenssteuerung von Entscheidungsträgern
gehen auch Überlegungen des Zielkostenmanagements. Hier wird ein Kostenbegriff
zugrunde gelegt, bei dem es um die Vorgabe maximal zulässiger Kosten (allowable
costs) geht, die aus einer konsequenten Marktorientierung gewonnen werden. Für
die Ermittlung der \'allowable costs\' sind dabei der geschätzte Marktpreis und
der geplante Produkterfolg maßgebend. Aus der Differenz dieser beiden Größen
ergibt sich dann eine entsprechende Kostenvorgabe, an der sich die Mitarbeiter
orientieren können. Gegebenenfalls lassen sich aber auch modifizierte,
realistischere Vorgaben, etwa im Rahmen partizipativer Aushandlungsprozesse
vereinbaren. Im Rahmen einer zweistufigen Sichtweise von Zielkosten wären dann
allerdings auf der übergeordneten Bewertungsebene i.Allg. auch Probleme der
asymmetrischen Informationsverteilung zu berücksichtigen. Die
Informationsasymmetrie bezieht sich dabei insbesondere auf die Potenziale zur
Kostenreduktion, über die untergeordnete Mitarbeiter häufig genauere
Informationen besitzen als das Topmanagement.
III. Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag sollte zeigen, dass sich
unterschiedliche Kostenbegriffe keineswegs ausschließen müssen. Vielmehr ist
ihr Zusammenspiel im Rahmen einer zweistufigen Sichtweise mit einer eher
theoretischen Bewertungsebene und einer mehr an praktischen Gesichtspunkten
orientierten untergeordneten Entscheidungsebene zu analysieren. Gerade wenn bei
der übergeordneten Bewertung komplexe Überlegungen der Verhaltenssteuerung
anderer Entscheider einfließen, ist auf der übergeordneten Bewertungsebene ein
äußerst weit gefasster Kostenbegriff erforderlich.
Literatur:
Adam, Dietrich :
Entscheidungsorientierte Kostenbewertung, Wiesbaden 1970
Ewert, Ralf/Wagenhofer,
Alfred : Interne Unternehmensrechnung, Berlin et al., 6. A., 2005
Hax, Herbert :
Bewertungsprobleme bei der Formulierung von Zielfunktionen für
Entscheidungsmodelle, in: ZfbF, Jg. 29, 1967, S. 749 – 761
Kloock, Josef/Sieben, Günter/Schildbach,
Thomas/Homburg, Carsten : Kosten- und Leistungsrechnung, Stuttgart, 9. A., 2005
Maltry, Helmut :
Plankosten- und Prospektivkostenrechnung, Bergisch Gladbach 1989
Riebel, Paul :
Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 6. A., 1990
Schneeweiß, Christoph :
Kostenbegriffe aus entscheidungstheoretischer Sicht, in: ZfbF, Jg. 45, H.
12/1993, S. 1025 – 1039
Schweitzer,
Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, München,
8. A., 2003
|