Inhaltsübersicht
I. Stellenwert
und Einsatzgebiete
II. Gründe
für Kompensationsgeschäfte
III. Strategische
Zielsetzungen aus Absatz- und Beschaffungssicht
IV. Formen
von Kompensationsgeschäften
V. Grundprobleme
von Kompensationsgeschäften
VI. Theoretische
Behandlung in der Marketing-Wissenschaft
I. Stellenwert und
Einsatzgebiete
Kompensationsgeschäfte oder Gegengeschäfte (Countertrade) stellen ein absatz- und beschaffungspolitisches Instrument dar,
dessen Relevanz in der Vergangenheit ständigen Fluktuationen unterworfen war,
vor allem im Internationalen
Marketing. Grundlage von Gegen- und Kompensationsgeschäften ist der Gedanke des
Austauschs von Ware gegen Ware in entscheidungsbezogen miteinander verbundenen
Verträgen. Dabei können Geldzahlungen oder Kredite durchaus hinzutreten. Von
Kompensationsgeschäften spricht man, wenn »ein Verkauf davon abhängt, dass
umgekehrt vom Abnehmer Güter oder Dienstleistungen gekauft oder aber wenigstens
für den Abnehmer vermittelt werden müssen« (Schuster, F.
1988, S. 12).
In manchen Perioden wurde das Instrument der Kompensation
intensiv genutzt, etwa aus Mangel an Devisen. In anderen Zeiten wieder war es
relativ bedeutungslos – einen statistischen Überblick, der verlässlich den
Umfang solcher Geschäfte in der Weltwirtschaft angeben könnte, gibt es nicht.
Der Einsatz und die Bedeutung der Kompensationsgeschäfte
hängt von mehreren wirtschaftspolitischen und betriebswirtschaftlichen
Voraussetzungen, Zielen und Strategien ab. Derartige Geschäftstypen finden sich
insbesondere in Ländern bzw. im Außenhandel
mit Ländern, die weniger entwickelt sind und eng begrenzte finanzielle
Ressourcen aufweisen. Was den Kreis der Waren angeht, die von
Kompensationsgeschäften betroffen sind, erscheint nahezu jedes Objekt geeignet.
Als typisch kann jedoch eher der Tausch von Sachgütern als derjenige von
Dienstleistungen angesehen werden; ein immer wieder auftretender Fall ist der
Tauschhandel von Maschinen bzw. Anlagen einerseits gegen Abbau-Rohstoffe oder
Anbauprodukte andererseits.
II. Gründe für
Kompensationsgeschäfte
1. Wirtschaftspolitische Gründe
-
Das Ziel einer Erhöhung der Beschäftigung in einer
Volkswirtschaft führt in manchen Staaten zur Forcierung von
Kompensationsgeschäften. Dies gilt insbesondere dann, wenn die eigenen
Produkte nicht vermarktungsfähig sind, wenn Markt- und Vertriebs-Know-how
fehlen und wenn inländische Entwicklungs- und Produktionstätigkeit stimuliert
werden soll.
-
Zur Einsparung von Devisen für Importe werden oft
Kompensationsgeschäfte verlangt. Das bedeutet, dass aufgrund staatlicher
Vorschrift oder um Devisen zu sparen, Auslandskäufe nur getätigt werden, wenn
Kompensationsgüter abgenommen werden.
2. Einzelwirtschaftliche Gründe
-
Für den einzelnen Betrieb bietet die Bindung von
Beschaffungsvorgängen an damit verbundene Abnahmeverpflichtungen des Partners
Erlösmöglichkeiten und Chancen zur Absatzausweitung.
-
Kompensationsgeschäfte können zum Ausgleich fehlenden
Vertriebs-Know-hows dienen.
-
Gelegentlich ist mit dem vorgenannten Grund die
Erschließung eines ganzen Marktes verbunden.
-
Das o.g. Finanz- und Devisenproblem, evtl. auch die
Liquiditätssituation, stellen weitere Anstöße zu Kompensationsgeschäften dar.
-
Objekt eines Kompensationsgeschäftes kann auch
Know-how bzw. eine (Patent-)Lizenz sein, sodass hinter
Kompensationsgeschäften auch die Ausweitung des Entwicklungs- und
Innovationspotenzials stehen kann.
III. Strategische
Zielsetzungen aus Absatz- und Beschaffungssicht
Aus der Sicht der strategischen Unternehmens- bzw.
Marketingplanung sind mit Kompensationsgeschäften i.d.R. deutliche absatz- oder
beschaffungsorientierte Zielsetzungen verbunden:
-
aus absatzpolitischer Sicht die Ermöglichung und
Verbesserung von Marktchancen sowie die Bindung von Kunden;
-
aus beschaffungspolitischer Sicht die Umgehung von
z.T. extern bedingten Einschränkungen, insbesondere finanzieller Art. Daneben
kommt auch die Sicherung einer Rohstoffbasis als Motiv infrage.
Stets scheint die Forderung nach Kompensationsgeschäften mit
der Ausübung von Nachfragemacht
verbunden zu sein. So lassen sich Anbieter aus hoch industrialisierten Staaten
überwiegend unwillig zu Gegengeschäften drängen. Die planmäßige Nutzung von
Kompensationsgeschäften als aktives Marketing-Instrument findet sich bisher nur
selten als Element einer umfassenden Marketing-Strategie.
IV. Formen von Kompensationsgeschäften
1. Klassischer Barter
In diesem Fall des Kompensationsgeschäftes sind höchstens
zwei Parteien am Vertragsabschluss beteiligt, wobei jede Partei aus lediglich
einer Unternehmung besteht. Die beiden Parteien vereinbaren in einem Vertrag
die Lieferung und Gegenlieferung genau definierter Ware. Dabei werden die zu
erbringenden Leistungen i.d.R. zeitgleich ohne Verwendung monetärer Mittel
ausgetauscht (Schuster, F.
1988; Taprogge, C.
1991).
Abb. 1 veranschaulicht
den Austauschprozess der Leistungen im Rahmen eines derartigen Geschäftes:
Unternehmung A liefert Realgüter vom Typ I an Unternehmung B, die etwa
zeitgleich Realgüter vom Typ II an Unternehmung A zurückliefert. Die
wechselseitigen Leistungen werden schließlich miteinander verrechnet.
Abb. 1: Der klassische Barter
Betriebswirtschaftliche Probleme dieser Form des
Kompensationsgeschäftes liegen zum einen in der mangelnden juristischen
Absicherung. Dies ergibt sich aus der Ausgestaltung des Vertrages, der die
gleichzeitige Lieferung von Leistung und Gegenleistung vorsieht. Hat eine der
beiden Vertragsparteien erst einmal geliefert, kann diese bei evtl. Mängeln der
Gegenleistung (Qualität, Menge, Liefertermin) keinen Einfluss mehr auf die
Lieferung nehmen. Auch die Versicherung eines solchen Geschäftes, etwa im
Rahmen der Außenhandelsfinanzierung,
ist aufgrund der fehlenden monetären Forderung normalerweise nicht möglich (Schuster, F.
1988).
Als eine Variante des klassischen Barters hat sich der
Gegenbarter (Deferred-Barter) entwickelt; er dient dazu, die o.g. Risiken zu
vermindern, indem Zeitverschiebungen einbezogen werden. In dem Vertrag, der
dieser Form des Kompensationsgeschäftes zugrunde liegt, wird eine Partei
festgelegt, die die Lieferung als Erste erhält. Erst bei Erhalt der Lieferung
ist diese Partei verpflichtet, die Gegenleistung zu erbringen. Die
Abwicklungszeit des Gegenbarters beträgt häufig weniger als ein Jahr. Der
zuerst leistende Vertragspartner muss jedoch die Lieferung seiner Leistung so
lange (vor)finanzieren, bis er die Gegenleistung erhält (Taprogge, C.
1991).
2. Dreiecksgeschäft
Das Dreiecksgeschäft wird auch als triangularer Barter in klassischer Form bezeichnet (Schuster, F.
1988). Im Unterschied zum klassischen Barter wird hierbei ein dritter
Transaktionspartner in den Tauschprozess mit einbezogen, um Angebots- und
Absatzchancen für beide Transaktionspartner besser nutzen zu können (Taprogge, C.
1991). Dies gilt z.B. für den Fall, in dem zwei Firmen über Kuppelprodukte
verfügen, die sie selbst nicht benötigen, eine der beiden Firmen aber das
Kuppelprodukt der anderen verarbeiten bzw. weiterverwenden kann (Schuster, F.
1988). Damit das Kompensationsgeschäft zustande kommt, wird nun ein dritter
Partner Element der Transaktionskette.
Abb. 2 verdeutlicht
schematisch das Dreiecksgeschäft an einem Beispiel: Unternehmung A liefert
Güter (Waren und/oder Dienstleistungen) aus ihrer Produktion an Unternehmung B,
die ihrerseits diese Produkte in ihre Produktion einfließen lässt. Daraufhin
erhält Unternehmung C Güter aus der Produktion B. Der Kreis schließt sich,
indem Unternehmung A eine Lieferung von Gütern aus der Produktion C erhält.
Abb. 2: Dreiecksgeschäft (Beispiel)
Auch bei dieser Form des Kompensationsgeschäftes handelt es
sich – bis auf die Anzahl der beteiligten Transaktionspartner – um einen
klassischen Barter: der Austausch der Leistungen erfolgt ohne Zahlung monetärer
Mittel. Lediglich die wechselseitigen Lieferungen werden miteinander
verrechnet.
Alle unter dem klassischen Barter aufgeführten Probleme
gelten auch uneingeschränkt für die Form des Dreiecksgeschäftes. Hinzu kommt
hier allerdings der gegenüber dem klassischen Barter erhöhte
Koordinationsaufwand, der zu einem weiteren Anstieg der Transaktionskosten führt. Denkbar ist auch die Involvierung
weiterer Partner in das Kompensationsgeschäft in Form des klassischen Barter.
Dann wird jedoch nicht mehr der Begriff Dreiecksgeschäft verwendet, sondern der
des Mehrecks-Barter (Taprogge, C.
1991). Dabei gilt: je höher die Zahl der in das Geschäft einbezogenen
Transaktionspartner, desto höher sind (ceteris paribus) die Transaktionskosten.
3. Moderner Barter
Einer weiteren Risikoreduzierung der Parteien dient die
Umwandlung des klassischen Barter in einen modernen Barter. Im Gegensatz zum
klassischen Barter, bei dem eine monetäre Forderung fehlt, werden hier
Lieferung wie auch Gegenlieferung mit monetären Zahlungsmitteln abgegolten.
Faktisch wird also jedem Realgüterstrom ein Zahlungsstrom gegenübergestellt. Da
sich die wechselseitigen Lieferungen jedoch auch bei dem modernen Barter
wertmäßig ausgleichen (Vollkompensation),
erfolgt bei keinem der Transaktionspartner ein Nettozufluss an Zahlungsmitteln.
Insofern ist diese Art des Geschäftes mit einem Tausch reiner Waren identisch. Wie
auch bei den anderen Formen des Barter-Geschäftes erfolgt die Fixierung der
Regelungen in nur einem Vertrag (Schuster, F.
1988).
Da die Lieferung der zuerst leistenden Seite sofort bezahlt
wird, ist eine (Vor-)Finanzierung des Geschäftes wie beim klassischen Barter
nicht erforderlich. Die Gegenseite muss jedoch über entsprechende
Zahlungsmittel (Devisen) verfügen. Häufig ist diese Bedingung aufgrund von
Devisenmangel bei einer der Vertragsparteien nicht erfüllt. Das
Kompensationsgeschäft kann in einer solchen Situation nur zustande kommen, wenn
es möglich ist, der Gegenseite eine Finanzierung der Transaktion zu vermitteln
(Schuster, F.
1988).
Um den Koordinationsaufwand in der Praxis zu erleichtern,
können kleinere Ausgleichszahlungen
vorgenommen werden (Teilkompensation). Des Weiteren kann vertraglich geregelt
werden, dass Kompensationsverpflichtungen an Dritte abgetreten werden können
(Fremdkompensation). Bei Fremdkompensation
werden zumeist Kompensationshändler eingeschaltet, die gegen ein i.d.R.
prozentual vom Geschäftswert berechnetes Entgelt die Vermarktung der
Gegengeschäftswaren übernehmen. Das vom Kompensationshändler berechnete Entgelt
wird bei mindestens einer der Parteien als Abschlag und sog. »Stützung« des
Geschäftes wirksam.
Die Teilkompensation ist i.d.R. mit einem gegenüber der
Vollkompensation geringeren Koordinationsaufwand verbunden, da die Suche nach
Absatzmöglichkeiten für die Gegenlieferungen sich häufig einfacher gestaltet
und zeitgleich verkürzt werden kann (Taprogge, C.
1991).
Obwohl bei dieser Form des Kompensationsgeschäftes
Geldforderungen vorliegen, ist es in vielen Fällen nicht möglich, die
Voraussetzungen für eine Exportkreditversicherung oder -finanzierung zu
erfüllen. Risiken dieses Geschäftstyps entstehen daneben aufgrund der
Ausgestaltung des Geschäftes von Lieferung und Gegenlieferung in einem einzigen
Vertrag.
4. Parallelgeschäft
Im Gegensatz zu den bisher betrachteten Formen von
Kompensationsgeschäften werden beim Parallelgeschäft
(Parallel Trading, Parallel
Barter) Lieferungs- und
Gegenlieferungsvereinbarungen in juristisch separaten und damit selbstständigen
Verträgen fixiert. Jeder Vertrag beinhaltet eigenständige Güter- und
Zahlungsströme. Durch diese Konstruktion stellen sich die Vertragswerke wie
zwei traditionelle Handelsverträge dar; nach außen hin ist nicht ersichtlich,
dass es sich um Bestandteile eines miteinander verbundenen
Kompensationsgeschäftes handelt. Die vertragliche Trennung von Lieferung und
Gegenlieferung ermöglicht i.d.R. eine staatliche Exportkreditversicherung und/oder Exportfinanzierung (z.B. Hermes-Kreditversicherung). Im staatlich
beeinflussten Bereich werden mithilfe eines Rahmenabkommens separat
abgeschlossene Handelsverträge zu einem Kompensationsgeschäft zusammengeführt,
ohne dass Details (z.B. Preise) in einem solchen Rahmenabkommen selbst fixiert
sind (Taprogge, C.
1991).
Abb. 3 stellt
schematisch den Ablauf eines Parallelgeschäftes mit Fremdkompensation am Beispiel
des Maschinenexports dar: Ein deutsches Maschinenbau-Unternehmen will an eine
ausländische Außenhandelsgesellschaft Maschinen verkaufen. Die von der
ausländischen Organisation angebotene Kompensationsware in Form von Rohstoffen
ist aber für den deutschen Maschinenbauer nicht von Interesse. Daher schlägt er
ein deutsches Handelsunternehmen, welches die Rohstofflieferung verwenden kann,
als Fremdkompensateur vor. Nach Akzeptanz dieses Vorschlages werden nun zwei
juristisch separate Verträge gleichzeitig abgeschlossen:
Abb. 3: Parallelgeschäfte mit Fremdkompensation
1.
zwischen dem Maschinenbau-Unternehmen und der
Außenhandelsorganisation über die Lieferung der Maschinen und
2.
zwischen dem deutschen Rohstoffimporteur und der
Außenhandelsgesellschaft über die Lieferung der Kompensationsware.
So werden mithilfe des Parallelgeschäfts zwei selbstständige
Geschäfte abgeschlossen. Die Vorbereitung eines solchen Kompensationsgeschäftes
bedarf jedoch eines hohen Koordinationsaufwands seitens des Initiators.
5. Rückkaufgeschäft
Diese Form des Kompensationsgeschäftes (Buyback) beinhaltet ähnlich wie beim Parallelgeschäft ein
Basisgeschäft. Dieses umfasst den Verkauf von z.B. Maschinen, aber auch von
größeren Anlagen. Der Unterschied zu den bisher genannten Kompensationsgeschäften
besteht darin, dass der Exporteur sich verpflichtet, als Gegenleistung einen
vertraglich geregelten Umfang (Prozentanteil) an Produkten zu akzeptieren, die
mithilfe seiner Lieferung produziert werden. Die Höhe der zum erfolgreichen Abschluss
des Kompensationsgeschäftes notwendigen Finanzierung wie auch die Vertragsdauer
hängen entscheidend von der Höhe des o.a. Prozentsatzes und dem Wert des
Lieferumfanges ab (Taprogge, C.
1991).
Abb. 4 verdeutlicht
schematisch den Ablauf eines Rückkaufgeschäftes (in Anlehnung an Schuster, F.
1988): Eine chemische Anlage soll von einem inländischen Anbieter an eine
ausländische Außenhandelsgesellschaft geliefert werden. Die später auf der
Anlage produzierten Erzeugnisse will die Außenhandelsgesellschaft als
Zahlungsmittel und somit als Kompensationsware nutzen. Ein Fremdkompensateur
soll die Kompensationsware abnehmen. Da Lieferung und Gegenlieferung
unverzüglich in bar bezahlt werden sollen und die ausländische Außenhandelsorganisation
nicht über entsprechende Devisen verfügt, vermittelt der inländische Anbieter
ihr einen Bestellerkredit. Aus technischen Gründen wird dieser Kredit von einer
inländischen Bank an die ausländische Außenhandelsbank vergeben. Wird die Anlage
nun geliefert, zahlt die ausländische Außenhandelsgesellschaft mit ihrer
Landeswährung an die ausländische Außenhandelsbank. Da der Kaufpreis in Euro zu
entrichten ist, gewährt die inländische Bank der ausländischen Außenhandelsbank
einen Kredit und überweist aus banktechnischen Gründen den Euro-Betrag direkt
an den inländischen Anbieter. Ist die Anlage fertig gestellt, werden die mit
ihr produzierten Güter in der vertraglich fixierten Qualität und Menge an den
Abnehmer der Erzeugnisse geliefert, der diese sofort in bar bezahlt. Der
Euro-Betrag wird nun an die inländische Bank überwiesen, sodass damit die
Tilgung des gewährten Kredites erfolgt ist. Die ausländische Außenhandelsbank,
jetzt ihrerseits entlastet, zahlt den Verkaufspreis der chemischen Erzeugnisse
an die Außenhandelsgesellschaft in ihrer Währung aus.
Abb. 4: Rückkaufgeschäft (Quelle: Beispiel, in Anlehnung an Schuster, 1988)
Damit basiert das Rückkaufgeschäft auf drei Verträgen:
1.
zwischen dem inländischen Anbieter und der
ausländischen Außenhandelsgesellschaft über die Lieferung einer Anlage,
2.
zwischen der ausländischen Außenhandelsgesellschaft
und dem Abnehmer der Erzeugnisse über die Lieferung der Kompensationsware und
schließlich
3.
zwischen der in das Geschäft miteinbezogenen
inländischen Bank und einer ausländischen Bank über einen Kredit.
Ersichtlich ist aus dieser Konstellation die Komplexität des
Netzwerkes im Hinblick auf die Vertragsgestaltung. Bestehen die aufgeführten
Vertragsparteien nicht aus einem, sondern mehreren (Kooperations-)Partnern,
z.B. einem Bankenkonsortium, so
erhöht sich tendenziell die Komplexität dieses Kompensationsgeschäftes. Daneben
entstehen zusätzliche Schwierigkeiten aus der Komplizierung der Preisfindung
und der Festlegung von wertmäßigen Äquivalenzen zwischen den
Kompensationsgütern. Dabei muss insbesondere eine Prognose über den möglichen
Marktpreis späterer Gegenlieferungen berücksichtigt werden. Die Vereinbarung
einer Preisgleitklausel ist ein
Marketing-Instrument, das hier Einsatz finden kann. Einzel- und
volkswirtschaftlich können aus der Vermarktung der Buy-back-Produkte (z.B. chemische
Produkte) Marketing-Probleme und Marktverschiebungen entstehen.
6. Offset-Geschäfte
Bei Offset-Geschäften
handelt es sich um Großaufträge, wie sie bei Großanlagen oder im Geschäft mit
Wehrtechnik vorkommen, die häufig vom Staat initiiert sind oder zumindest einer
staatlichen Kontrolle unterliegen (Schuster, F.
1988). Offset-Geschäfte werden von den Regierungen der Käuferländer oft dazu
genutzt, gezielt wirtschaftsfördernde Maßnahmen zu unterstützen. Häufig ist in
der Offset-Vereinbarung der Transfer von hochentwickelter Technologie und durch
Kooperationsunternehmen die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen enthalten (Taprogge, C.
1991).
Bei dieser Form des Kompensationsgeschäftes verpflichtet sich
der Exporteur, entsprechende Gegenkäufe beim Abnehmer zu tätigen oder ihm
Abnehmer zu beschaffen (Schuster, F.
1991). Dabei wird eine Art Rahmenabkommen geschlossen, in dem der Gesamtwert
abzunehmender Gegenlieferungen und ein Zeitraum für die Abnahme festgelegt
wird, die Lieferanten und Arten der Kompensationsgüter aber zumeist offen
bleiben. Local Content-Vorschriften
oder -vereinbarungen (Günter, B.
1985) können dabei Berücksichtigung finden.
7. Clearing-Abkommen
Clearing-Abkommen
sind Zahlungs- und Handelsabkommen, die auf einer bilateralen Vereinbarung
beruhen. Eine solche zwischenstaatliche Vereinbarung hat eine kurze Laufzeit
von ca. einem Jahr. Für die Dauer des Vertrages verpflichten sich die beiden
Staaten, Güter in Höhe einer festgeschriebenen Größenordnung auszutauschen. Die
Lieferungen und Gegenlieferungen werden in einer nicht konvertierbaren
Verrechnungseinheit (z.B. Clearing-Dollar) bewertet und dann auf
Verrechnungskonten (Clearing Accounts)
gutgeschrieben. Die jeweiligen nationalen Außenhandelsbanken bezahlen ihre
inländischen Exporteure in der Landeswährung und belasten das Importland auf
den bilateral vereinbarten Verrechnungskonten (Taprogge, C.
1991).
8. Switch-Geschäfte
Aufgabe des Switch-Geschäftes
ist es, Guthaben auf den Verrechnungskonten so lange umzutauschen, bis man
einen Transaktionspartner für die Lieferungen im Rahmen des Clearing-Abkommens
gewonnen hat. Auf den Umtausch oder den Weiterverkauf von Clearing-Guthaben
werden die jeweils geltenden Devisen- und Außenhandelsvorschriften angewendet.
Zur entsprechenden Bewältigung eines solchen Vorhabens wird i.d.R. ein Switch-Händler
eingeschaltet, der die Switch-Guthaben, z.T. über mehrere Umtauschvorgänge,
schließlich in Hartwährung transformiert (Schuster, F.
1988).
V. Grundprobleme von
Kompensationsgeschäften
Als bei nahezu allen Formen von Kompensationsgeschäften
auftretende Marketing-Probleme stellen sich folgende Aspekte heraus, wobei es
sich um eine Auswahl einiger wichtiger Überlegungen handelt:
-
Aus der Sicht eines mit Kompensationsforderungen
konfrontierten Exporteurs muss zunächst geklärt werden, ob die
Gegenlieferungsoptionen mit den eigenen Marketing-Strategien kompatibel sind
(z.B. Verträglichkeit der Kompensationswaren mit dem eigenen Sortiment).
-
Die Risiken aus Gegengeschäften stellen ein
qualitatives und quantitatives Prognose- und Handhabungsproblem dar. So
müssen z.B. gegenwärtige Qualitätsanforderungen des Marktes und
Preisentwicklungen abgeschätzt werden und ggf. Risikobegrenzungsstrategien
entwickelt werden.
-
Eine spezielle Unwägbarkeit ist die Äquivalenzbestimmung zwischen den
betroffenen Leistungskategorien. Außer der Risikokomponente stellt sich hier
stets die Frage der Markttransparenz und des Interaktions-Know-hows.
-
Der letztgenannte Punkt führt zur Problematik der
Einschaltung von Kompensationshändlern. Mit deren Know-how lassen sich
eigener Aufwand begrenzen und Weiterverwendungschancen nutzen, die
finanzielle Seite des Geschäftes wird damit jedoch ebenfalls tangiert.
-
Unternehmensintern erzwingen Kompensationsgeschäfte
die Koordinierung von Absatz- und Beschaffungsfunktionen, um Konflikte
zwischen den jeweiligen Zielsetzungen/Strategien auf Absatz- und
Beschaffungsmärkten zu vermeiden.
-
Schließlich wird sich für Unternehmen, die regelmäßig
im internationalen bzw. globalen Marketing mit derartigen Forderungen
konfrontiert werden, die Frage stellen, ob eine aktive strategische
Behandlung dieses Geschäftstyps die Marketing-Chancen erhöht und einen
Wettbewerbsvorteil darstellt. Eine derartige Handlungsweise ist allerdings
mit erheblichen organisatorischen, informatorischen und
vertriebsstrategischen Konsequenzen verbunden.
VI. Theoretische
Behandlung in der Marketing-Wissenschaft
Gegengeschäfte haben in der Marketing-Wissenschaft bisher wenig theoretische Berücksichtigung
gefunden. Neben der deskriptiven Behandlung lassen sich kaum Erklärungsversuche
finden, die über die oben angerissenen, z.T. makroökonomischen Begründungen
hinausgehen. Einen Weg zur weiteren Erforschung derartiger Vereinbarungen
können Netzwerk-Ansätze aufzeigen,
die letztlich auf systemtheoretische Ansätze und auf interaktionsorientierte
Austauschtheorien zurückgehen. Dabei sind neben den intraorganisationalen
Netzwerken gerade auch die komplizierten interorganisationalen
Netzwerk-Beziehungen in ihren verschiedenen Schichten (Schicht der
Leistungsbeziehungen, der finanziellen Beziehungen, der Kompetenz- und
Vertragsbeziehungen, der Kommunikationsbeziehungen und der atmosphärischen
Schicht) einer systematischen Analyse zugänglich. Auch die zunehmend
diskutierten Ansätze zum Beziehungsmanagement
und einer Theorie der Geschäftsbeziehungen zeigen Anknüpfungspunkte zur Analyse
von Kompensationsgeschäften auf.
Literatur:
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internationaler Kompensationsgeschäfte, Stuttgart 1992
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263 – 274
Iske, T. : Verbundgeschäfte, Frankfurt
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Kruthaup, F. H. : Barter-Business,
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Kunze, V. : Countertrade als
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1995, S. 119 – 134
Okoroafo, S. C. : Implementierung
International Countertrade: A Dyadic Approach, in: Industrial Marketing
Management, 1994, S. 229 – 234
Peemüller, J. : Gegenlieferungs-
(Kompensations-)geschäfte, Düsseldorf 1981
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alternative Marketing-Strategie, Zürich 1986
Schuster, F. : Gegen- und
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Schuster, F. : Countertrade
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Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung, in: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche
Forschung, H. 1/1990, S. 3 – 21
Taprogge, C. :
Countertrade-Management, Frankfurt a.M. et al. 1991
Verzariu, P. : Countertrade, Barter
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