Inhaltsübersicht
I. Begriff,
Aufgaben und Merkmale interner Kontrollsysteme
II. Interne
Kontrollsystem-Beurteilung in der Abschlussprüfung
I. Begriff,
Aufgaben und Merkmale interner Kontrollsysteme
1. Überwachungstheoretischer
Ansatz
a) Grundlagen
„ Internes
Kontrollsystem “ und damit verwandte Begriffe werden im
betriebswirtschaftlichen Schrifttum nicht einheitlich interpretiert. Zur
Erklärung interner Kontrollsysteme im Rechnungs- und Prüfungswesen sind der
überwachungstheoretische Ansatz (vgl. z.B. Kromschröder,
1972; Baetge, J.
1992; Baetge, J.
1993, dessen Erklärung hier im Wesentlichen gefolgt wird) und das internal control-Konzept von besonderer
Bedeutung.
Nach der häufig verwendeten überwachungstheoretischen
Begriffsbildung sind Kontrolle und Revision Unterbegriffe der Überwachung. Die Überwachung stellt den
Vergleich eines Ist-Objekts mit einem Soll-Objekt (einer Soll- oder
Norm-Vorstellung) mit anschließender Ergebnisbewertung dar. Wenn sich
Ist-Objekt und Soll-Objekt entsprechen, wird das Ist-Objekt als korrekt oder
als richtig betrachtet. Wird dagegen eine Soll-Ist-Abweichung
festgestellt, so gilt das Ist-Objekt als nicht korrekt oder falsch. Die
konkrete Bezeichnung der Abweichung, etwa Mangel, Schwäche, Ungenauigkeit,
Unwirtschaftlichkeit, Manipulation, Fälschung u.Ä., richtet sich nach dem
jeweils zu beurteilenden Sachverhalt; als eine allgemeine Bezeichnung der
Soll-Ist-Abweichung wird oft „ Fehler “ verwendet. Fehler sind unerwünscht;
gleichwohl ist nicht jede festgestellte Soll-Ist-Abweichung zu berichtigen.
Eine Soll-Ist-Abweichung ist vielmehr auf ihre Tolerierbarkeit hin zu
beurteilen. Dem Überwachungsvorgang zurechenbar ist auch die Ergebnismitteilung
an die Überwachungsadressaten. Nicht zum Überwachungsvorgang im eigentlichen
Sinne gehören die zu überwachenden Arbeitsschritte sowie Korrekturschritte.
Nicht nur das Ist-Objekt, auch das Soll-Objekt und der
Soll-Ist-Vergleich als solcher können fehlerhaft sein. Die Beurteilung eines
Ist-Objekts als „ richtig “ oder „ falsch “ entspricht dann nicht den Tatsachen,
wenn das Soll-Objekt fehlerhaft ermittelt, wenn als Ist-Objekt nicht das
tatsächliche Ist-Objekt verwendet oder wenn die Vergleichshandlung als solche
fehlerhaft vollzogen wird.
Ein mitunter übersehener Sonderfall der Überwachung ist der Ist-Ist-Vergleich (vgl. Baetge, J.
1992), bei dem auf eine Soll-Objekt-Ermittlung verzichtet wird und statt dessen
mehrere (meist zwei) Ist-Objekte bestimmt werden und für den Fall der
Ist-Objekt-Übereinstimmung auf die Korrektheit der Ist-Objekte geschlossen
wird. Weichen jedoch die Ist-Objekte von einander ab, kann mangels eines
Soll-Objekts ohne weitere Überwachungsschritte nicht gesagt werden, welches der
Ist-Objekte fehlerhaft ist bzw. welche der Ist-Objekte fehlerhaft sind.
Übereinstimmende Ist-Objekte können zudem gleichermaßen fehlerhaft sein. Bei schwieriger
Soll-Objekt-Ermittlung sind Ist-Ist-Vergleiche oft bequemer als
Soll-Ist-Vergleiche durchzuführen. Bei Überwachungsvorgängen im Rechnungswesen
sind diese Vergleiche recht häufig anzutreffen, z.B. bei Globalabstimmungen
(den Vergleichen solcher Summen oder Salden auf Identität, die nach der Logik
der doppelten Buchführung identisch sein müssen).
Die Überwachungsmaßnahmen eines Unternehmens oder eines
abgegrenzten Unternehmensteils bilden das Überwachungssystem des Unternehmens
oder des betrachteten Teils. Überwachungsmaßnahmen haben keinen Selbstzweck,
sondern richten sich auf Arbeitsvorgänge und die Sicherung des
Unternehmensvermögens. In der Regel billigt man deshalb einem Unternehmen nur
dann zu, ein „ Überwachungssystem “ zu besitzen, wenn die Überwachungsmaßnahmen
auf die Arbeitsschritte und die zu sichernden Vermögensgegenstände abgestimmt
sind; nicht jede willkürliche Ansammlung von Überwachungsvorkehrungen
konstituiert insofern ein „ Überwachungssystem “ .
b) Aufgaben
der Überwachung
Unternehmen identifizieren üblicherweise die ihren
betrieblichen Bearbeitungsvorgängen innewohnenden (inhärenten) Fehlerrisiken
und richten Überwachungssysteme ein. Deren Aufgabe ist es, unter Beachtung des
Wirtschaftlichkeitsziels Fehler zu verhüten (präventive Aufgabe) und
entstandene Fehler zu entdecken (detektive Aufgabe), mitunter auch entdeckte
Fehler zu berichtigen (korrektive Aufgabe). Die Überwachung von
Arbeitsschritten und Arbeitsergebnissen des Rechnungswesens soll die Qualität
der Bearbeitungsergebnisse sichern, die Unternehmensmitarbeiter zur
Fehlervermeidung motivieren und Fehler nach Erkennung ihrer Ursachen vermeiden
helfen.
Bei einer Objektüberwachung
werden die an den Ist-Objekten festgestellten Fehlerergebnisse insbes. an die
ausführenden Mitarbeiter (z.B. an die ursprünglichen Bearbeiter)
zurückgemeldet, zumeist laufend im Anschluss an die Bearbeitungsvorgänge. Bei
einer Dispositionsüberwachung wird –
meist nur von Zeit zu Zeit – die für Planungs- und Gestaltungszwecke relevante
Fehlerinformation den dispositiv zuständigen Personen gemeldet. Im Bereich des
Finanz- und Rechnungswesens haben Objekt- und Dispositionsüberwachungen, die
der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung dienen, große Bedeutung. Die Objekt-
und Dispositionsüberwachungen können aber auch andere Zielen verfolgen, etwa
den Arbeitsablauf zu beschleunigen oder den innerbetrieblichen
Informationsfluss zu verbessern. Da die Dispositionsüberwachung Planungs- und
Gestaltungszwecken dient, wird sie oftmals von den Planungsabteilungen eines Unternehmens
wahrgenommen.
c) Interne
Kontrolle und internes Kontrollsystem
Unter Kontrollen
werden fest in die betrieblichen
Arbeitsabläufe integrierte Überwachungen verstanden. Mit Kontrollen betraut
sind in der Regel unternehmenszugehörige Personen; deshalb spricht man auch von
internen Kontrollen. Die Kontrollen
eines Unternehmens oder eines abgegrenzten Unternehmensteils bilden das (interne) Kontrollsystem des Unternehmens
oder des betrachteten Teils. Analog zur Begriffsbildung beim Überwachungssystem
wird allerdings zumeist nur von einem „ Kontrollsystem “ gesprochen, wenn die
Kontrollregeln auf die Arbeitsschritte und die zu sichernden
Vermögensgegenstände abgestimmt sind. Die Wirtschaftlichkeit und
Zuverlässigkeit interner Kontrollsysteme ist Gegenstand umfangreicher
modelltheoretischer Untersuchungen (vgl. z.B. Kromschröder,
1972; Cushing, 1974;
Baetge,
J./Mochty, 1980; Sanders, 1987).
Im Gegensatz zur internen Kontrolle ist die Revision (Synonym: Prüfung) nicht in betriebliche Arbeitsabläufe fest eingebettet; bei
einer externen Revision wird von
unternehmensfremden Personen geprüft, z.B. von Wirtschaftsprüfern oder
vereidigten Buchprüfern, bei einer internen
Revision von unternehmenszugehörigen Personen, z.B. – aber nicht nur – von
Mitarbeitern der Abteilung „ Interne Revision “ des Unternehmens. Im Sinne dieser
Begriffsbildung bilden das interne Kontrollsystem und die interne Revision das interne Überwachungssystem. Die Antwort
auf die Frage, ob Überwachungsvorgänge in betriebliche Arbeitsabläufe als fest
eingebaut anzusehen sind oder nicht, hängt bisweilen davon ab, wie detailliert
die Abläufe betrachtet werden. Deshalb existiert nicht stets eine strenge
Trennung zwischen Kontrolle und Revision.
Überwachungsmaßnahmen besitzen im Finanz- und Rechnungswesen
eine lange Tradition; manche Fachausdrücke, etwa „ interne Kontrolle “ oder
„ interne Revision “ , gelten deshalb im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch
vielfach als für das Finanz- und Rechnungswesen reserviert, obwohl sie im Sinne
der recht allgemeinen überwachungstheoretischen Definition auch auf andere
Unternehmensbereiche anwendbar sind.
2. Internal
control-Ansatz
a) Grundlagen
Eine zweite wichtige und häufig verwendete Begriffsbildung
des (internen) Kontrollsystems baut auf dem angelsächsischen Verständnis des
Begriffes control auf. Dieses
Verständnis liegt auch der Bezeichnung „ Controlling “ zugrunde (vgl. Horváth, 1992;
Horváth, 1998;
zu Kontroll- und Controllingauffassungen ferner Sjurts, 1995).
Für das Wort control bestehen zahlreiche Übersetzungen ins Deutsche, für den
Unternehmensbereich insbes. Lenken,
Steuern, Überwachen, Planen sowie auch Kontrollieren.
Der Begriffsinhalt von internal control
geht somit über jenen der Kontrolle im Sinne des überwachungstheoretischen
Begriffes hinaus.
Der U.S. Auditing Standard 319 (Consideration of Internal Control in a Financial Statement Audit;
vgl. AICPA, 1998,
AU § 319.06) definiert internal control
als einen von der Unternehmensleitung und anderen Mitarbeitern bewirkten
Prozess, der darauf abzielt,
-
die Zuverlässigkeit der Rechnungslegung (financial reporting),
-
zweckmäßig und effizient ausgeführte Arbeitsabläufe
und
-
die Einhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften
hinreichend sicher zu erreichen.
Diese Definition folgt der 1992 herausgegebenen Verlautbarung
Internal Control – Integrated Framework
des Committee of Sponsoring Organizations
of the Treadway Commission (sog. COSO-Report). Die Verlautbarung wird im
erheblichen Ausmaß vom Schrifttum der Wirtschaftsprüfung rezipiert (vgl. neben AICPA, 1998
z.B. Arens,
/Loebbecke, 2000; Boynton,
/Kell, 1996; Cosserat, 2000;
Wallace, 1995).
Die Verlautbarung will internal control
definieren, beschreiben und damit differierende Auffassungen vereinheitlichen.
Die COSO-Kommission (vgl. – auch zur Verlautbarung Internal Control – www.coso.org) wird von mehreren der
Rechnungslegung verpflichteten US-amerikanischen Organisationen, darunter American Accounting Association,
American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) und Institute of Internal Auditors,
unterstützt.
b) Ausgestaltung
des internal control-Ansatzes und Vergleich mit dem überwachungstheoretischen
Ansatz
Folgende Anforderungen werden an internal control gestellt (vgl. Committee of
Sponsoring Organizations of the Threadway Commission (COSO), 1994; AICPA, 1998,
AU § 319.7, § 319.84):
-
für ein angemessenes Kontrollumfeld zu sorgen (control environment),
-
die unternehmensexternen und unternehmensinternen
Gefahren, die der Erreichung der Unternehmensziele potenziell entgegenstehen,
zu identifizieren und zu analysieren, so dass ein Risikomanagementsystem eingerichtet
werden kann (risk assessment),
-
Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung von
Unternehmensrichtlinien auszuwählen (control
activities),
-
über die Geschäftsvorfälle und Bestände ein
angemessenes Informationssystem (einschließlich Buchhaltungssystem) und
Kommunikationssystem einzurichten (information
and communication),
-
die Qualität des Kontrollsystems laufend zu überwachen
(monitoring).
Die vorgenannten Forderungen werden ihrerseits durch
zahlreiche Detailforderungen und Erläuterungen konkretisiert. So verlangt das
angemessene Kontrollumfeld u.a. eine integere Grundhaltung der mit den
Kontrollen befassten Personen. Risikofaktoren sind z.B. neue Mitarbeiter oder
schnelles Unternehmenswachstum. Kontrollmaßnahmen sind u.a. physische
Kontrollen oder die Befolgung des Grundsatzes der Funktionstrennung.
Internal control
hat im Kern das gleiche Anliegen wie das Überwachungssystem im Sinne des
überwachungstheoretischen Ansatzes. Allerdings liegt, wie bereits die
vorgenannten Forderungen zeigen, eine besondere Betonung des internal control-Ansatzes auf
weitgefassten Forderungen und Regeln zur Gestaltung des Systems und auf
präventiven Maßnahmen. Statt von internal
control wird oft auch von internal
control structure ( „ interne Kontrollstruktur “ ) oder auch von internal control system ( „ internes
Kontrollsystem “ ) gesprochen; die Begriffsbildung ist allerdings nicht
einheitlich und unterliegt einem zeitlichen Wandel.
Im Deutschen wird internal
control teils als „ interne Überwachung “ oder „ internes Überwachungssystem “
interpretiert (z.B. Lück, 1998).
Teils ist „ interne Kontrolle “ oder „ internes Kontrollsystem “ gebräuchlich;
insbes. wird im Rahmen der Abschlussprüfung in der Regel nicht von einer
Prüfung des „ internen Überwachungssystems “ , sondern des „ internen
Kontrollsystems “ (oder des „ Kontrollsystems “ ) gesprochen.
Die Kontrollsystem-Prüfung wird kurz auch als Systemprüfung
bezeichnet; mitunter dient „ Systemprüfung “ indes als Überbegriff für die
Prüfung von „ Systemen “ (etwa Kontroll- und
EDV-Systemen).
II. Interne
Kontrollsystem-Beurteilung in der Abschlussprüfung
1. Aufgabe
und Bedeutung der internen Kontrollsystem-Prüfung
Um Risikobereiche möglicher Unrichtigkeiten und Verstöße zu
identifizieren, sammeln und analysieren Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Ausgangsplanung einer Abschlussprüfung
Informationen u.a. über das interne Kontrollsystem. „ Internes Kontrollsystem “
wird dabei im Sinne des internal control-Konzeptes
verstanden; potenziell prüfungsrelevant sind allerdings nicht alle Aspekte des internal control, sondern nur die mit
der Rechnungslegung verbundenen.
Im Rahmen der Prüfprogrammentwicklung
und der Prüfungsdurchführung ist
sodann das Kontrollrisiko zu
schätzen; dabei wird dieses Risiko zumeist detailliert für einzelne Prüfziele
oder Prüfkategorien geschätzt, also nicht nur bezogen auf ein Prüffeld oder
eine Prüffeldergruppe insgesamt. Das Kontrollrisiko ist das Risiko, dass ein
bestehender wesentlicher Fehler durch betriebliche Kontrollen nicht verhütet oder nicht entdeckt wird.
Ist ein unternehmensinternes Kontrollsystem vorhanden, ist es
für den Wirtschaftsprüfer bei dessen Abschlussprüfung vielfach notwendig oder
zumindest sinnvoll, festzustellen, inwieweit das System zur Verhütung sowie zur
Entdeckung und Korrektur bestehender wesentlicher Fehler geeignet ist.
Eine derartige (interne) Kontrollsystem- oder
Verfahrensprüfung besteht typischerweise aus einer Erfassungsprüfung der Arbeitsabläufe und der für diese
vorgeschriebenen Kontrollregeln (einschließlich der Sicherungseinrichtungen für
Vermögensgegenstände), einer Konzeptionsprüfung,
in der die Kontrollregeln auf ihre grundsätzliche Eignung zur Fehlerverhütung
und Fehlerbeseitigung beurteilt werden, und der Funktionsprüfung, in der festgestellt wird, ob die internen
Kontrollen in praxi so angewandt und befolgt werden, wie sie konzipiert sind.
Ausgehend von dem – aufgrund der Kontrollsystem-Prüfung
geschätzten – Kontrollrisiko oder, anders ausgedrückt, dem gewonnenen Vertrauen
in die Fähigkeit des unternehmensinternen Kontrollsystems zur Verhütung und zur
Entdeckung/Beseitigung wesentlicher Fehler werden die weiteren
Prüfungshandlungen nach Art und Umfang festgelegt. Dabei ist vom
Wirtschaftsprüfer stets abzuwägen, welche Kombination von Prüfungshandlungen
mutmaßlich am wirtschaftlichsten erscheint. Vielfach erlaubt ein aufgrund der
Kontrollsystem-Prüfung als gut konzipiert und
gut funktionierend beurteiltes Kontrollsystem – teilweise drastisch –
reduzierte Ergebnisprüfungen. Falls sich im Verlauf der Prüfung das
Kontrollsystem jedoch als schlecht konzipiert oder als in praxi nicht wirksam
erweist, kann eine erwartete Wirtschaftlichkeitssteigerung nicht eintreten.
Auf die Beurteilung eines internen Kontrollsystems gänzlich
verzichten kann der Abschlussprüfer nach den geltenden Prüfungsstandards heute
nicht mehr; nach den International
Standards on Auditing (ISA) (ISA 400.2; Risk Assessment and Internal Control – Stand 2002) hat er sich ein
zur Prüfungsplanung und zur Entwicklung eines effektiven Prüfungsansatzes
hinreichendes Verständnis des Rechnungslegungssystems und des internen
Kontrollsystems anzueignen. Darüber hinaus sind manche gesetzlich
vorgeschriebenen Prüfungsgegenstände ohne sorgfältige Kontrollsystem-Prüfungen
nicht beurteilbar, so bei einer Geschäftsführungsprüfung nach § 53 I HGrG.
2. Hilfsmittel
zur Erfassung und Beurteilung des internen Kontrollsystems
Die Prüfung des internen Kontrollsystems findet i.d.R. im
Wesentlichen bereits im Rahmen der Zwischenprüfung
statt. Tätigkeiten zur Prüfung des Kontrollsystems sind insbes. die Befragung
von Mitarbeitern des Mandanten, die Sichtung und Auswertung von Dokumenten, die
Beobachtung von Arbeitsabläufen und örtlichen Gegebenheiten und der Nachvollzug
von Arbeitsergebnissen.
Zur Prüfung des Kontrollsystems werden traditionell
Fragebögen als Prüfungshilfsmittel eingesetzt. Insbesondere nützlich für die
Erfassungs- und Konzeptionsprüfung sind Belegflusspläne und Kontrollmatrizen.
Zur Analyse des Belegflusses können dem Prüfer von ihm selbst erstellte oder
vom Unternehmen vorgelegte Belegflusspläne
dienen. Mit Hilfe von Symbolen, ggf. unter Hinzufügung von Kurzkommentaren für
nicht illustrierte Sachverhalte, wird der Fluss der Belege des Rechnungswesens
zwischen den verschiedenen Mitarbeitern und Abteilungen des Rechnungswesens
dokumentiert. Die Belegflusspläne lassen – zumindest orientierend – auch den
Informationsfluss sowie die Arbeits- und Kontrollschritte erkennen. Die Pläne
werden ausgewertet, indem der Prüfer den Belegfluss schrittweise gedanklich
daraufhin analysiert, ob und an welchen Stellen bewusste und zufällige Fehler
möglich sind und wie sie sich jeweils auswirken.
Eine Kontrollmatrix
nimmt für den Teil des Rechnungswesens, für den sie aufgestellt wird, die
Kontrollziele und Kontrollmaßnahmen auf. In ihrer einfachsten Form wird eine
Kontrollmatrix wie folgt gebildet. In der einen Dimension, z.B. in den Zeilen
der Matrix, werden die vom Prüfer zur Fehlerverhütung und Fehlerentdeckung als
notwendig identifizierten Kontrollziele vermerkt. In der anderen Dimension (den
Spalten) werden die vom Unternehmen vorgesehenen internen Kontrollen
(Kontrollmaßnahmen) vermerkt. In den Matrixzellen wird vermerkt, welche
Kontrollen zur Zielerreichung jeweils beitragen. Zur Erreichung eines gegebenen
Ziels können mehrere Kontrollen
beitragen; ferner mag eine bestimmte Kontrolle zur Erreichung mehrerer Ziele dienen. Die grundsätzlichen
Zusammenhänge zwischen Zielen und Maßnahmen werden aufgrund der
Matrixdarstellung deutlich. In einer zusätzlichen Schlussspalte der Matrix
vermerkt der Prüfer, ob durch die vorgesehenen Kontrollen die jeweils
angestrebten Ziele erfüllt werden bzw. welche – nachfolgend von ihm weiter zu
prüfenden – „ Kontrollschwächen “ vorhanden sind.
Auf die Kontrollsystem-Prüfung ist im Prüfungsbericht
der handelsrechtlichen Pflichtprüfung einzugehen, da gem. § 321 III HGB in
einem besonderen Abschnitt des Berichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
zu erläutern sind. § 322 I HGB
verlangt u.a. eine Beschreibung von Gegenstand,
Art und Umfang der Prüfung im Bestätigungsvermerk; insofern kann es auch
notwendig sein, auf die Kontrollsystem-Prüfung im Testat näher einzugehen.
3. Probleme
der Beurteilung interner Kontrollsysteme im Rahmen der Abschlussprüfung
Prüfungen des internen Kontrollsystems sind ein maßgeblicher
Bestandteil der Abschlussprüfung. Die in der Systemprüfung gewonnenen
Erkenntnisse, insbes. über Kontrollregeln mit Präventionswirkung, sind
allerdings oftmals schwierig zu interpretieren. Einerseits schließen bei nicht
deterministischen Arbeits- und Kontrollvorgängen interne Kontrollen, die als
wirksam eingeschätzt werden, die Fehlerentstehung nicht aus. Andererseits kann
aus fehlenden oder nicht wirksam beurteilten Kontrollregeln die Existenz von
Fehlern nicht schlüssig abgeleitet werden, zumal Kontrollmaßnahmen potenziell
auch informell, ohne Vorschrift praktiziert werden. Zudem können die bei der
Gestaltung und der Beurteilung von Kontrollsystemen angenommenen inhärenten
Risiken von den tatsächlich existierenden Risiken abweichen.
Ob und wie vorgeschriebene Kontrollen von den
Unternehmensmitarbeitern tatsächlich befolgt werden, ist vielfach nicht exakt
festzustellen, wenn die Überwachungsvorgänge nicht oder nicht laufend von
Dritten beobachtet werden. Zwar wird bei vielen Kontrollvorgängen
vorgeschrieben, die Kontrolle durch Kontrollzeichen von seiten der zuständigen
Unternehmensmitarbeiter zu dokumentieren, doch garantiert weder ein vorhandenes
Zeichen die tatsächliche Vornahme der Kontrolle noch beweist ein fehlendes
Zeichen deren Abwesenheit. Ferner ist es der Unternehmensleitung, z.B. bei der
Verfolgung eigener illegaler Ziele, vielfach leicht möglich, die von ihr
vorgeschriebenen Kontrollregeln zeitweise außer Kraft zu setzen, ohne dass ein
solches Vorgehen externen Prüfern erkennbar wird.
Rückschlüsse auf die Wirksamkeit von Kontrollen lassen sich
teilweise aus den – sich als fehlerhaft oder fehlerfrei zeigenden – Arbeitsergebnissen ableiten. Die
Ergebnisprüfung des Wirtschaftsprüfers dient in diesem Fall zugleich der
Kontrollsystem-Prüfung; es liegt ein „ dual-purpose-test “
vor.
Kontrollsystem-Prüfungen vermögen somit zumeist nicht das
Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Fehlern schlüssig zu belegen; die Prüfungsfeststellungen einer
risikoorientiert vorgenommenen Prüfung erlauben i.d.R. nur, das Kontrollrisiko intersubjektiv
nachvollziehbar zu schätzen.
Literatur:
AICPA, : AICPA
Professional Standards as of June 1, 1998, New York 1998
Arens, A. A./Loebbecke,
J. K. : Auditing, An Integrated Approach, 8. A., Upper Saddle River 2000
Baetge, J. :
Überwachungstheorie, kybernetische, in: HWRev, hrsg. v. Coenenberg, A. G./v.
Wysocki, K., 2. A., Stuttgart 1992, Sp. 2038 – 2054
Baetge, J. :
Überwachung, in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, hrsg. v. Bitz,
M./Dellmann, K./Domsch, M. et al., Bd. 2, 3. A., München 1993, S. 175 – 218
Baetge, J./Mochty, L. :
Die Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit „ Interner Kontrollsysteme “ , in:
Anwendungen der Systemtheorie und Kybernetik in Wirtschaft und Verwaltung. Beiträge
zur Tagung der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialkybernetik 1979, hrsg.
v. Hauptmann, H./Schenk, K.-E., Berlin 1980, S. 1 – 63
Baetge, J./Sanders,
M./Schuppert, A. : Zur theoretischen und empirischen Analyse von
Überwachungsvorgängen betrieblicher Routinetätigkeiten, in: Information und
Wirtschaftlichkeit, hrsg. v. Ballwieser, W./Berger, K.-H., Wiesbaden 1985, S.
451 – 480
Bolsenkötter, H. :
Prüfungsplanung und Prüfungskontrolle, in: HdJ, hrsg. v. v. Wysocki,
K./Schulze-Osterloh, J., Köln ab 1990, Abt. VI/4
Boynton, W. C./Kell, W.
G. : Modern Auditing, 6. A., New York u.a. 1996
Committee of Sponsoring
Organizations of the Threadway Commission (COSO), : Internal Control –
Integrated Framework, 2 Bände, Jersey City 1994
Cosserat, G. W. : Modern
Auditing, Chichester 2000
Cushing, B. E. : A
Mathematical Approach to the Analysis and Design of Internal Control Systems,
in: Acc.R. 1974, S. 24 – 41
Frese, E. : Kontrolle
und Unternehmensführung, Wiesbaden 1968
Gaugler, E./Mungenast,
M. : Personalbereich, Überwachung, in: HWRev, hrsg. v. Coenenberg, A. G./v.
Wysocki, K., 2. A., Stuttgart 1992, Sp. 1362 – 1376
Göbel, R. : Interne
Überwachung mit Hilfe von Auswahlverfahren, Berlin 1990
Hömberg, R. : Ein
Vorschlag zur Analyse von Internen Kontrollsystemen für die Wirtschaftsprüfung,
in: Information und Wirtschaftlichkeit, hrsg. v. Ballwieser, W./Berger, K.-H.,
Wiesbaden 1985, S. 481 – 500
Hömberg, R. : Grundlagen
der Prüfungstechnik, in: HdJ, hrsg. v. v. Wysocki, K./Schulze-Osterloh, J.,
Köln ab 1990, Abt. VI/3
Horváth, P. : Internes
Kontrollsystem, allgemein, in: HWRev, hrsg. v. Coenenberg, A. G./v. Wysocki,
K., 2. A., Stuttgart 1992, Sp. 882 – 896
Horváth, P. :
Controlling, 7. A., München 1998
IDW, : Abschlußprüfung
nach International Standards on Auditing (ISA), Düsseldorf 1998
IDW, : WP-Handbuch, Bd.
I, 12. A., Düsseldorf 2000
IDW, : Das interne
Kontrollsystem im Rahmen der Abschlussprüfung, IDW Prüfungsstandard 260, in:
WPg 2001, S. 821 – 831
Kromschröder, B. :
Ansätze der Optimierung des Kontrollsystems der Unternehmung, Berlin 1972
Lück, W. : Internes
Überwachungssystem (IÜS), in: Lexikon der Rechnungslegung und Abschlußprüfung,
hrsg. v. Lück, W., 4. A., München, Wien 1998, S. 405 – 408
Sanders, M. :
Quantitative Analyse Interner Kontrollsysteme, Berlin 1987
Sjurts, I. : Kontrolle,
Controlling und Unternehmensführung, Theoretische Grundlagen und
Problemlösungen für das operative und strategische Management, Wiesbaden 1995
Vogt, F. J. :
Hintertüren der Buchführung, Freiburg 1956
Wallace, W. A. :
Auditing, 3. A., Cincinnati 1995
WPK, : International
Standards on Auditing (ISA), Internationale Prüfungsgrundsätze, autorisierte
Übersetzung der Verlautbarungen der IFAC, Stand Januar 2000, Stuttgart 2000
v. Wysocki, K. :
Soll-Ist-Vergleich bei der Revision, in: HWRev, hrsg. v. Coenenberg, A. G./v.
Wysocki, K., 2. A., Stuttgart 1992, Sp. 1763 – 1772
Zünd, A. :
Revisionslehre, Zürich 1982
Zünd, A. : Revision,
interne, in: Lexikon des Rechnungswesens, hrsg. v. Busse von Colbe, W./Pellens,
B., 4. A., München, Wien 1998, S. 606 – 609
|