Inhaltsübersicht
I. Entstehung
und Zielsetzung
II. Verfahren
der Entwicklung von Standards
III. System
der ISA
IV. Funktion,
Bindungswirkung, Akzeptanz der ISA
V. Verbindliche
Annahme von ISA durch die Europäische Union
VI. Bisherige
Implementierung in entsprechenden deutschen Grundsätzen
I. Entstehung
und Zielsetzung
Nach Gründung der International Federation of Accountants
(IFAC) im Jahre 1977 wurde 1978 ein Fachausschuss der IFAC, das International Auditing Practices Committee
(IAPC), errichtet, das im Jahre 1979 zunächst mit der Herausgabe von International Auditing Guidelines (IAG)
begann. Eine Überarbeitung der Guidelines (Leitsätze) sowie ihre Umbenennung in
International Standards on Auditing (ISA)
erfolgte im Rahmen des sog. Codification-Project, das im Jahre 1994
abgeschlossen wurde.
Im Jahre 2002 wurde der bisherige ständige Fachausschuss IAPC
in ein in der Öffentlichkeit stärker wahrnehmbares, unabhängiges Standardsetzungsgremium
transformiert, das sog. International Auditing and Assurance Standards Board
(IAASB). Dieses soll eigenständig und im öffentlichen Interesse
Prüfungsgrundsätze entwickeln, die weltweit Anwendung finden können. Die vom
IAASB zu verabschiedenden Prüfungsgrundsätze umfassen die eigentlichen
Prüfungsstandards ISA sowie ergänzende Stellungnahmen, die International Audit
Practice Statements (IAPS), sowie Standards zu anderen Arten von
Zusicherungsleistungen (assurance services). Die Zielsetzung und Funktionsweise
des IAASB werden seit 2003 in einer besonderen Satzung (interim terms of reference) festgelegt.
Das IAASB besteht derzeit (März 2006) aus 18 Mitgliedern, die
vom IFAC Board ernannt werden. Von den 18 Personen sind 10 Personen aus
verschiedenen Mitgliedsorganisationen der IFAC benannt worden. Weitere 3
Personen stammen nicht aus dem Prüferberuf. Die übrigen 5 Mitglieder
repräsentieren international tätige Prüfungsgesellschaften.
Zur Wahrung des öffentlichen Interesses bei der
Standardsetzung wurde im Februar 2005 ein Aufsichtsgremium geschaffen, das
Public Interest Oversight Board (PIOB). Die Mitglieder des PIOB werden durch
internationale Organisationen (IOSCO, Basel Committee, IAIS, Worldbank, FSF)
benannt. Die Europäische Kommission entsendet zwei Beobachter in das PIOB. Das
PIOB muss auch der Benennung von neuen IAASB Mitgliedern zustimmen. Es
beaufsichtigt weiterhin die Standardsetzungsaktivitäten von IFAC im Bereich der
Ethik und Ausbildung.
Weiterhin wird das IAASB in seiner Themenauswahl,
Prioritätensetzung, zeitlichen Terminierung sowie bei der Behandlung fachlicher
Fragen von der IAASB Consultative
Advisory Group (CAG) unterstützt, die sich aus Vertretern der Nutzer und
der Ersteller von Finanzinformationen sowie Regulatoren und anderen interessierten
Parteien zusammensetzt.
Schließlich werden von verschiedenen Organisationen
Beobachter zu den Sitzungen des IAASB entsandt. Derzeitige Beobachter stellen
die US-amerikanische Prüferaufsicht PCAOB, die japanische
Wertpapieraufsichtsbehörde FSA sowie die Consultative Advisory Group (CAG).
II. Verfahren
der Entwicklung von Standards
Das IAASB entwickelt die einzelnen Prüfungsstandards in einem
so genannten „ Due Process “ , d.h. in
einem festgelegten Verfahren, bei dem die interessierte Öffentlichkeit in
ausreichendem Maße Gelegenheit erhalten soll, zu den Entwürfen Stellung zu
nehmen. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit dient v.a. dem Zweck, deren
Akzeptanz sicherzustellen. Die Vorgehensweise im IAASB sieht im Einzelnen
folgende Schritte vor:
-
Auswahl eines Themas;
-
Einrichtung einer Projektgruppe für dieses Thema;
-
Erarbeitung eines Entwurfs in der Projektgruppe;
-
Beratung des Entwurfs in einer öffentlichen Sitzung
des IAASB;
-
Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfs (exposure draft) mit einer
Stellungnahmefrist von mindestens 90 Tagen;
-
Beratung der eingegangenen Stellungnahmen in einer
Sitzung des IAASB;
-
Erarbeitung eines revidierten Diskussionsentwurfs;
u.U. erneute Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfs bei signifikanten
Änderungen;
-
Verabschiedung und Veröffentlichung als Standard, wenn
mindestens zwei Drittel der IAASB Mitglieder zustimmen.
Dieses Verfahren gilt gleichermaßen für die Entwicklung von
ergänzenden Stellungnahmen (IAPS).
III. System
der ISA; Clarity Project
Die ISA sind in acht Klassen (Themenbereiche) gegliedert,
während die ergänzenden Stellungnahmen (IAPS) in einer zehnten Klasse
chronologisch zusammengefasst sind. Die derzeit (Januar 2006) bestehenden ISA
und IAPS gliedern sich danach wie folgt:
Die ISA der Themenbereiche 200 bis 700 gelten für die
Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung, wobei die Themenbereiche 200 bis
600 die Grundsätze der Prüfungsdurchführung beinhalten und der Themenbereich
700 die Grundsätze der Berichterstattung über das Prüfungsergebnis. Für
spezielle Sonderprüfungen sind die ISA des Themenbereichs 800 relevant. Neben
den ISA und IAPS verabschiedet das IAASB noch separate Standards zur internen
Qualitätssicherung (ISQC), zu Related Services (ISRS), zu Review Engagements
(ISRE) sowie zu Assurance Engagements (ISAE).
Die durch Fettdruck in den einzelnen ISA gekennzeichneten
Grundsätze und wesentlichen Verfahren (bold
lettering) haben grundsätzlich keinen höheren Verbindlichkeitsgrad als die
dazugehörigen Anleitungen in Form von erläuternden oder sonstigen Materialien (grey lettering). Soweit für Prüfungen im
öffentlichen Sektor Besonderheiten gelten, werden diese jeweils am Ende eines
ISA dargestellt. Diese Darstellung wird vom Public
Sector Committee der IFAC erarbeitet.
Bedeutende inhaltliche Änderungen haben sich in vergangenen
Jahren im Bereich des in den ISA festgelegten Prüfungsansatzes ( „ Audit Risk
Model “ ) sowie bei den Pflichten des Abschlussprüfers zur Aufdeckung von
Unregelmäßigkeiten bei der Abschlussprüfung (ISA 240) vollzogen.
Von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der
ISA ist das „ Clarity Project “ des IAASB, das im Jahre 2003 angestoßen wurde. Im
Rahmen dieses „ Clarity Project “ soll die Klarheit und Struktur der ISA weiter
verbessert werden, jedoch ist mit seinem Abschluss nicht vor dem Jahre 2009 zu
rechnen. Im September 2004 hat das IAASB hierzu erstmalig Konsultationspapiere
sowie einen Entwurf (exposure draft)
veröffentlicht. Die eingegangenen Kommentare wurden bei der IAASB-Sitzung im
Juni 2005 erörtert. Danach sollen die ISA auf Zielsetzungen basieren, die
Abschlussprüfer mit klareren Pflichten konfrontieren, die ISA sprachlich
eindeutiger fassen sowie die Struktur der ISA verständlicher machen.
Zwischenzeitlich (Stand: März 2006) hat das IAASB vier überarbeitete ISA (ISA
240, 300, 315, 300) als Diskussionsentwürfe veröffentlicht. Ein weiterer
Diskussionsentwurf für einen neuen ISA (ISA 550) ist ebenfalls im neuen Format
veröffentlicht worden.
IV. Funktion,
Bindungswirkung, Akzeptanz der ISA
Die Funktion international anerkannter Prüfungsgrundsätze
steht im Zusammenhang mit der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft,
insbes. der fortschreitenden Internationalisierung der Kapitalmärkte.
International tätige Netzwerke von Prüfungsgesellschaften stehen insoweit vor
der Notwendigkeit, im Rahmen ihrer gegenseitigen Kooperation gemeinsame
Prüfungsansätze auf einem qualitativ hohen Niveau zu haben. International
tätige Unternehmen, insbes. solche, die die internationalen Kapitalmärkte in Anspruch
nehmen, wenden nicht nur international anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze
an, sondern sind ebenfalls daran interessiert, nach international anerkannten
Prüfungsgrundsätzen geprüft zu werden, um hierdurch die Glaubwürdigkeit und die
Akzeptanz der von ihnen bereitgestellten Rechnungslegungsinformationen zu
erhöhen. Die Funktion der ISA ergibt sich somit aus den Anforderungen für eine
verbesserte Funktionsfähigkeit der internationalen Kapitalmärkte.
Das IAASB wird inzwischen weltweit als standard setting body für internationale Prüfungsgrundsätze
anerkannt. Da IFAC jedoch eine private Einrichtung ist, kann sie zunächst nur
ihre Mitgliedsorganisationen verpflichten, die ISA in ihrem Land zu
implementieren, soweit dem nicht nationale gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen. Somit entfalten die ISA im Allgemeinen keine unmittelbare
rechtliche Bindungswirkung für Berufsangehörige.
Für die Akzeptanz und Umsetzung der ISA ist die
Zusammenarbeit mit der internationalen Organisation der Börsenaufsichtsbehörden
IOSCO sowie mit der Worldbank und der Europäischen Kommission von besonderer
Bedeutung. Die IOSCO ist daran interessiert, dass die Rechnungslegung von
Unternehmen, die an den internationalen Kapitalmärkten agieren, nach den ISA
geprüft werden, sofern diese Standards bestimmte Voraussetzungen der IOSCO
(insbes. Durchsetzbarkeit der ISA) erfüllen. Nach einer Prüfung der ISA, die
zum Teil bereits erfolgt ist, und dem Abschluss des „ Clarity Project “ könnte
die IOSCO ihren Mitgliedsorganisationen die Billigung der ISA empfehlen. Die
Worldbank ist daran interessiert, ISA in den Schwellenländern zu
implementieren.
V. Verbindliche
Annahme von ISA durch die Europäische Union
Die Europäische Kommission hatte bereits in einer Mitteilung
aus dem Jahre 2003 angekündigt, dass zukünftig alle gesetzlichen
Abschlussprüfungen nach ISA durchgeführt werden sollen.
Nach dem Inkrafttreten einer neuen EU-Prüferrichtlinie im
Frühjahr 2006 können die ISA – ähnlich wie die internationalen
Rechnungslegungsgrundsätze (IFRS) – zukünftig im Rahmen eines
Anerkennungsverfahrens (Endorsement) auf EU-Ebene für die direkte Anwendung in
den einzelnen EU-Mitgliedstaaten verbindlich gemacht werden. Bei diesem
Anerkennungsverfahren handelt es sich um eine Komitologiemaßnahme hinsichtlich
der Annahme der einzelnen ISA. Mit einer formellen verbindlichen Annahme der
ISA durch die EU ist aber nicht vor Abschluss des „ Clarity Project “ ,
voraussichtlich im Jahre 2009, zu rechnen.
Zu den „ International Standards on Auditing “ , die Gegenstand
einer verpflichtenden Annahme durch die EU sein könnten, zählen neben den ISA
selbst auch dazugehörige IAPS (International Audit Practice Statements) sowie
sonstige Standards, sofern die IAPS oder sonstigen Standards für die
Abschlussprüfung relevant sind. Die Relevanz bzw. die Notwendigkeit der Annahme
der IAPS bzw. anderer Standards wird sicherlich auch von dem Ausgang des
„ Clarity Project “ abhängen.
Nationale Unterschiede in der gesetzlichen Abgrenzung des
Umfanges der Abschlussprüfung werden es trotz vorangetriebener Harmonisierung
durch die Anwendung einheitlicher ISA weiterhin notwendig machen, bestimmte
Prüfungsanforderungen auf Ebene der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu regeln.
Hierzu sieht die EU-Prüferrichtlinie vor, dass die EU-Mitgliedstaaten zur
Berücksichtigung des jeweiligen gesetzlichen Umfanges der Abschlussprüfung
zusätzliche Prüfungsanforderungen stellen dürfen; ebenso sollen die
EU-Mitgliedstaaten zu diesem Zwecke in außergewöhnlichen Fällen bestimmte Teile
der ISA von der Anwendung ausschließen können ( „ carve-outs “ ). Solche
Abweichungen von den ISA müssen durch die entsprechenden EU-Mitgliedstaaten in
einem Zeitraum von sechs Monaten vor der gesetzlichen Verabschiedung gegenüber
der Europäischen Kommission angezeigt werden.
In der EU-Prüferrichtlinie werden besondere, über die ISA
hinausgehende Anforderungen an die Prüfung von Konzernabschlüssen gestellt.
Demnach muss ein Konzernabschlussprüfer die Gesamtverantwortung für den
Konzernabschluss übernehmen und besondere Dokumentationspflichten beachten. Weiterhin
räumt die Richtlinie der Europäischen Kommission ebenfalls die Möglichkeit ein,
im Rahmen eines abgeleiteten Rechtsaktes einen einheitlichen
Bestätigungsvermerk für nach IFRS aufgestellte Abschlüsse festzulegen. Dies
gilt jedoch nur, sofern die Europäische Kommission keinen entsprechenden ISA
(z.B. ISA 700) im Zusammenhang mit der Anerkennung von internationalen
Prüfungsgrundsätzen verabschiedet hat.
Im Nachgang zur neuen EU-Prüferrichtlinie hat die Europäische
Kommission im Dezember 2005 eine neue EU-Gruppe der Prüferaufsichten (EGAOB)
geschaffen. Das EGAOB hat eine Untergruppe (ISA
subgroup) eingerichtet, die die Europäische Kommission hinsichtlich des
»Clarity Project« sowie der Abgabe von Stellungnahmen zu
ISA-Diskussionsentwürfen fachlich berät. Ob diese Gruppe auch eine Rolle bei
fachlichen Beratungen hinsichtlich der verbindlichen Annahme von ISA spielen
wird, ist noch ungeklärt.
VI. Bisherige
Implementierung in entsprechenden deutschen Grundsätzen
Im Unterschied zu den ISA wurden die deutschen Prüfungsgrundsätze
lange Zeit überwiegend in Form von allgemeinen Normen (Fachgutachten)
formuliert, wobei den Berufsangehörigen ganz bewusst die Auslegung und weitere
Ausfüllung überlassen wurde. Seit dem Jahre 1998 ist das Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) dazu übergegangen, die Prüfungsgrundsätze in Form von
Prüfungsstandards (IDW PS) und Prüfungshinweisen (IDW PH) zu verlautbaren.
Diese lehnen sich in ihrer Systematik als auch in der Struktur und
Ausführlichkeit stark an die ISA an. Bei jedem Prüfungsstandard wird gesondert
aufgezeigt, inwieweit z.B. aufgrund rechtlicher Normen Unterschiede zu den ISA
bestehen. Dieser grundsätzliche Umstellungsprozess ist mittlerweile
abgeschlossen, und insgesamt entsprechen somit deutsche Prüfungsstandards in
sehr hohem Maße den ISA.
Im Vorgriff auf die europäische Entwicklung hat das IDW
zunächst begonnen, direkte Übersetzungen von Prüfungsstandards (z.B. E-IPS 240)
zu betreiben. Diese Aktivitäten wurden im Hinblick auf das „ Clarity Project “
jedoch wieder zurückgestellt. Die WPK, die in der Vergangenheit ISA direkt
übersetzte, hat die Übersetzungstätigkeit vollständig eingestellt.
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Schindler, J./Gärtner,
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