Inhaltsübersicht
I. Risiko
als eigenständiges Konzept
II. Ausgewählte
Risikomaße
III. Analogien
zwischen Risikomaßen und Ungleichheits- bzw. Armutsmaßen
I. Risiko als eigenständiges
Konzept
Die Erörterung des Themas Risikomaße macht zunächst eine
inhaltliche Abgrenzung des Begriffs Risiko
erforderlich. Die in den folgenden Ausführungen vorgestellten Risikomaßzahlen
werden fast durchweg aus (Rendite-) Verteilungsfunktionen abgeleitet. Hierbei
wird der Erwartungswert einer Renditeverteilung selbst nicht als Risiko
klassifiziert. Vielmehr wird lediglich die Gefahr der Abweichung von diesem
Erwartungswert oder des Unterschreitens eines i.d.R. niedrigeren Zielwertes als
Risiko verstanden. Bei einem solchen Risikoverständnis lassen sich Kenngrößen
wie z.B. die Duration nicht als Risikomaß bezeichnen. Vereinfacht ausgedrückt
misst die Duration die relative Änderung des Marktwertes von festverzinslichen
Wertpapieren als Folge einer Änderung des Marktzinsniveaus. Insofern hat sie
zwar einen risikorelevanten Informationsgehalt, gleichwohl stellt sie jedoch
ein Sensitivitätsmaß dar.
Des Weiteren setzt die Beschäftigung mit der Risikomessung
quasi implizit voraus, dass Risiko eine eigenständige relevante Größe ist. Das
ist keinesfalls trivial. Auf vollkommenen
und vollständigen Kapitalmärkten (Kruschwitz, 1999,
S. 37ff.; Schmidt, R.
H./Terberger, E. 1997, S. 91ff.) können beispielsweise Investoren
durch Diversifikations- und Hedging-Aktivitäten die gewünschte Risikoallokation
transaktionskostenfrei selbst erzeugen. Deutlich wird dieses beispielsweise in
der State-Preference-Theorie. Die arbitragefreien Marktpreise neuer Finanztitel
sind dort mithilfe der Zustandspreise und der zustandsabhängigen Rückzahlungen
der Finanztitel berechenbar. Investitionsentscheidungen werden ohne Bezug auf
eine Risikogröße allein auf Basis von Preisen getroffen.
Im Rahmen der Erwartungsnutzentheorie,
d.h. für Entscheider, die nach dem Bernoulli-Prinzip
handeln, ist ein Risikomaß ebenfalls unnötig; denn sie maximieren den
erwarteten Nutzen. In der Literatur sind allerdings viele Fälle dokumentiert,
in denen das beobachtete Entscheidungsverhalten nicht zur
Erwartungsnutzentheorie passt (Weber, M.
1990, S. 35ff.).
Eine nahe liegende und gebräuchliche Alternative zur
Verwendung der Erwartungsnutzentheorie ist die Arbeit mit Risiko-Wert-Modellen (Brachinger,
H. W./Weber, M. 1997; Sarin, R.
K./Weber, M. 1993). In diesen Modellen erfolgt eine Beurteilung von
Entscheidungsalternativen auf Basis von Funktionen, in die eine Wertkennzahl
(z.B. eine erwartete Rendite) und eine Risikokennzahl (z.B. ein Maß für die
Streuung der Renditen) eingehen. Ein besonders wichtiger Spezialfall dafür ist
das (μ,σ)-Prinzip, das in kapitalmarkttheoretischen Modellen häufig
benutzt wird. Als Risikomaß findet dort die Varianz bzw. die Standardabweichung
Verwendung. Alternativ benutzen Kaduff/Spremann in einem vergleichbaren Ansatz
die Ausfallwahrscheinlichkeit relativ zu einer Zielgröße T als Risikogröße (Kaduff, J.
V./Spremann, K. 1996).
Entscheidungstheoretisch ist zur Anwendung solcher Modelle
gleichwohl anzumerken, dass sich der erwartete Nutzen (nur) in Spezialfällen in
eine Wert- und eine Risikogröße zerlegen lässt (Sarin, R.
K./Weber, M. 1993). Der (μ,σ)-Ansatz liefert z.B.
lediglich für quadratische Nutzenfunktionen oder normalverteilte Renditen
gleiche Auswahlentscheidungen wie die Erwartungsnutzentheorie (Franke, /Hax,
1999).
Insgesamt ist die Fragestellung, welche Risikomaße mit der
Erwartungsnutzentheorie vereinbar sind, aus entscheidungstheoretischer Sicht
sehr interessant. Von Vereinbarkeit eines Risikomaßes R mit der
Erwartungsnutzentheorie kann gesprochen werden, wenn für zwei Verteilungen X
und Y mit gleichem Erwartungswert Folgendes gilt: Falls X für jeden
Entscheidungsträger mit einer monoton wachsenden und streng konkaven
Nutzenfunktion einen größeren erwarteten Nutzen liefert als Y, so muss R(X)
< R(Y) gelten. Besteht zwischen den Verteilungen X und Y die obige
Beziehung, so liegt stochastische
Dominanz zweiter Ordnung vor (Hadar,
/Russel, 1969; Hadar,
/Russel, 1971; Hanoch,
G./Levy, H. 1969; Rothschild,
M./Stiglitz, J. E. 1970).Vereinbar mit der Erwartungsnutzentheorie
ist ein Risikomaß folglich dann, wenn es für Verteilungen mit gleichem
Erwartungswert eine Anordnung entsprechend der stochastischen Dominanz zweiter
Ordnung wiedergibt. Die stochastische Dominanz selbst ist zur Risikomessung
kaum geeignet, da sie lediglich eine Teilordnung mit ordinalskalierten
Risikowerten liefert.
II. Ausgewählte Risikomaße
1. Gesamtbetrachtung versus
Downside-Betrachtung
Varianz und Standardabweichung einer Verteilung messen die
Streuung um den Mittelwert, beziehen sich also auf die gesamte Verteilung. Dieses Verständnis von Risiko ist nicht
unumstritten. Mülhaupt definiert
Risiko als „ die Gefahr einer negativen Abweichung des tatsächlichen vom
erwarteten Wert eines Ereignisses “ (Mülhaupt, L.
1980, S. 188). Abweichungen nach oben werden im Rahmen einer solchen Konzeption
oft als Chance bezeichnet. Die Vorstellung von Risiko als Verlustgefahr liegt
auch den Safety-First-Überlegungen zugrunde, auf die Kaduff/Spremann mit einer
Reihe von Literaturverweisen eingehen (Kaduff, J.
V./Spremann, K. 1996). Sieht man dementsprechend nur auf den unteren
Teil einer Verteilung, so konzentriert man sich auf das Downside-Risiko bzw. bei Festlegung einer Zielgröße und Betrachtung
der negativen Abweichungen davon auf das Shortfall-Risiko.
Welche Konzeption richtig ist, kann nicht abstrakt
entschieden werden, sondern ist jeweils mit Blick auf die konkrete Anwendung
bzw. die Zielsetzung festzulegen. Für eine Bankenaufsicht, die durch Risikobegrenzung
die Sicherheit eines Finanzsystems gewährleisten will, ist beispielsweise die
Verwendung von Downside-Risikomaßen plausibel. Ein Aktienhändler mag
demgegenüber das Risiko u.U. besser mit einem Gesamtrisikomaß messen.
2. Messung des Gesamtrisikos
Verantwortlich für die weite Verbreitung von Varianz und
Standardabweichung zur Quantifizierung des Gesamtrisikos ist neben ihrer
einfachen Berechnungsvorschrift nicht zuletzt ihre Berücksichtigung in den
bekannten Erklärungs- und Bewertungsmodellen der neoklassischen
Kapitalmarkttheorie. So werden diese sowohl im CAPM (z.B. Copeland, T.
E./Weston, J. F. 1988) als auch in der Portfoliotheorie nach Markowitz
(Markowitz, 1952;
Markowitz, H.
M. 1991) und bei der Optionsbewertung
nach Black-Scholes (z.B. Steiner,
/Bruns, 2000) zur Quantifizierung des Risikos von Wertpapieren
eingesetzt. Als Maß für die Streuung von Renditen um ihren Erwartungswert
erfassen beide sowohl negative als auch positive Abweichungen vom Erwartungswert
als Risiko. Für eine stetig verteilte Rendite mit dem Erwartungswert μ und der
zugehörigen Dichtefunktion f(r) lässt sich ihre Varianz formulieren als
Die Standardabweichung ergibt sich dann als Quadratwurzel der
Varianz. Eine besondere Bedeutung kommt der Quantifizierung des Gesamtrisikos
mittels Varianz und Standardabweichung bei Vorliegen normalverteilter Renditen
zu. In diesem Fall lässt sich ihre Verteilung nämlich vollständig durch ihre
ersten beiden Momente – Erwartungswert und Standardabweichung – beschreiben.
Hingegen sind bei nicht normalverteilten Renditen u.U. weitere Momente zur
Verteilungsbeschreibung notwendig. Hierzu wird regelmäßig auf die Schiefe als
drittes und die Kurtosis als viertes Moment einer Verteilung zurückgegriffen (Hartung,
J./Elpelt, B./Klösener, K.-H. 1999, S. 118 f.; Kreyszig, E.
1979, S. 94; Sachs, L.
1997, S. 167 ff.).
3. Messung des Downside-Risikos
a) Semivarianz
Im Unterschied zu den Gesamtrisikomaßen konzentrieren sich
die Downside-Risikomaße auf den (noch näher zu definierenden) unteren Bereich
einer Verteilung. Ausgehend von der Varianz lässt sich relativ einfach ein
Downside-Risikomaß konstruieren, indem nur die Werte berücksichtigt werden, die
den Erwartungswert unterschreiten. Die so genannte (untere) Semivarianz (z.B. Franke, /Hax,
1999; Serf, B.
1995) entspricht dem Erwartungswert der quadrierten negativen Abweichungen vom Erwartungswert μ und lässt sich für
eine stetige Dichtefunktion f(r) der Renditen schreiben als
Der Begriff der Semivarianz wird auch relativ häufig für den
allgemeineren Fall verwendet, in dem die negativen Abweichungen von einem zuvor
zu definierenden Target T, hier: einer Zielrendite, zugrunde gelegt werden (Markowitz, H.
M. 1991). Sie entspricht dann dem Lower Partial Moment zweiter
Ordnung (s.u.). Meyer bezeichnet die
auf den Erwartungswert bezogene Semivarianz daher auch als Semivarianz im
engeren Sinne (Meyer, C.
1999, S. 47).
Das mit der Semivarianz SV gemessene Risiko steigt, wenn
größere negative Abweichungen vom Erwartungswert zu verzeichnen sind. Hingegen
bleibt es unbeeinflusst von Renditeänderungen oberhalb des Erwartungswertes.
Aus entscheidungstheoretischer Sicht wird die Semivarianz kritisch beurteilt,
da der obere Teil der Verteilung quasi „ abgeschnitten “ wird.
Entscheidungsrelevante Informationen können so verloren gehen (Franke, /Hax,
1999).
Auswahlentscheidungen auf Basis dieses asymmetrischen Risikomaßes führen bei symmetrischen Verteilungen
(mit identischen Erwartungswerten) zu denselben Ergebnissen wie Entscheidungen
auf der Grundlage der Varianz. Die Semivarianz weist jedoch aufgrund des
zugrunde liegenden asymmetrischen Risikobegriffs einen Vorteil für den Fall
schiefer Verteilungen auf.
b) Lower Partial Moments
Eine wichtige Kategorie der Downside-Risikomaße bilden die
Lower Partial Moments, mit deren Hilfe der Bereich einer Verteilung unterhalb
eines festzulegenden Targets charakterisiert wird. Abhängig von der Anzahl n der
berücksichtigten Momente der Verteilung lassen sich verschiedene Ausprägungen
der Lower Partial Moments unterscheiden. Der Lower Partial Moment n-ter Ordnung
LPMn einer Dichtefunktion f(r) der Renditen gibt
das n-te Moment der Abweichung der Rendite r von einer Zielrendite T an:
Zur Berechnung dieser Risikomaße sind zwei Parameter zu
bestimmen: die Zahl n der berücksichtigten Momente
sowie die Zielrendite T (Portmann, T.
1999). Je höher n gewählt wird, desto stärker ist die Gewichtung großer
Unterschreitungen der Zielrendite. Für den Fall n = 0 lässt sich obige Formel
vereinfachen zu
Der LPM0 gibt den Wert der Verteilungsfunktion
für die Zielrendite an und entspricht damit der Wahrscheinlichkeit, dass
maximal eine Rendite in Höhe von T erreicht wird. Es wird in diesem
Zusammenhang auch von Downside-, Shortfall- oder Ausfallwahrscheinlichkeit
gesprochen. Der LPM0 liegt dem Safety
First-Ansatz von Roy zugrunde (Roy, A.D.
1952). Das Ausmaß der negativen Abweichungen von der Zielrendite wird beim LPM0 nicht berücksichtigt.
Im Gegensatz dazu geht die Höhe der Target-Verfehlungen in
die Berechnung der höheren Lower Partial Moments ein. Der LPM1 stellt den Erwartungswert der Zielverfehlung
(Downside-Erwartungswert) dar. Er lässt sich graphisch als Fläche unter der
Verteilungsfunktion bis zum Target darstellen. Mit dem LPM2 wird die so
genannte Downside-Varianz beschrieben. Durch die Quadrierung der
Zielverfehlungen werden dabei sehr niedrige Renditen stärker gewichtet als
Renditen knapp unterhalb des Targets (Meyer, C.
1999). Welchen Wert die Zielrendite T
einnehmen sollte, hängt vom individuellen Risikoverständnis des Entscheiders
ab. Eine Zielrendite von 0% ist beispielsweise sinnvoll, falls sich für den
Investor das Risiko einer Anlage in der Minderung des (Nominal-) Wertes
ausdrückt. Werden die Rendite einer alternativen risikolosen Anlage oder die erwartete
Rendite eines Marktindex als Target herangezogen, dann spiegelt sich der
Opportunitätsgedanke im Risikobegriff wider. Diese von der Renditeverteilung
unabhängigen Targets erlauben es, das Risiko verschiedener
Investitionsalternativen mithilfe der Lower Partial Moments miteinander zu
vergleichen. Es können aber auch von der jeweiligen Verteilung abhängige
Targets gewählt werden, z.B. der Erwartungswert. Der LPM2 entspricht in diesem Fall der oben definierten
Semivarianz (i.e.S.). In jedem Fall gilt, dass je höher die ausgewählte
Zielrendite ist, desto höher sind c.p. die Lower Partial Moments (Portmann, T.
1999).
Der für ein bestimmtes Target berechnete LPM1 ist grundsätzlich mit der stochastischen
Dominanz zweiten Grades vereinbar. Ein risikoaverser Entscheider, der seinen
Erwartungsnutzen maximiert, würde sich folglich auf der Grundlage des LPM1 nicht anders entscheiden als auf Basis der
stochastischen Dominanz zweiten Grades. Dieser Zusammenhang gilt zwingend nur,
falls eine Risikoanordnung mittels der stochastischen Dominanz zweiter Ordnung
möglich ist und die Verteilungsfunktionen der beiden zu vergleichenden Investitionsmöglichkeiten
für die betrachtete Zielrendite nicht denselben Wert annehmen (Guthoff,
A./Pfingsten, A./Wolf, J. 1998).
c) Value-at-Risk
Das z. Zt. am häufigsten diskutierte Risikomaß ist der Value-at-Risk.
Er gibt den maximalen Verlust (die maximale Verlustrendite) an, der innerhalb
eines bestimmten Zeitraums mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
(Konfidenzniveau 1-α) nicht überschritten wird. Mithilfe der Abb. 1 soll
die Verwandtschaft mit dem LPM0 verdeutlicht werden.
Abb. 1.: Zusammenhang zwischen LPM0 und Value-at-Risk (VaR)
Während der LPM0 als
Downside-Wahrscheinlichkeit die Wahrscheinlichkeit eines Unterschreitens des
Targets angibt, entspricht der Value-at-Risk bei einem Konfidenzniveau von
1-α = 1-LPM0(T)
dem Absolutwert des (negativen) Targets:
LPM0 und VaR können also
grundsätzlich ineinander überführt werden. Johanning
weist jedoch nach, dass beide Risikomaße (für eine bestimmte
Downside-Wahrscheinlichkeit bzw. ein bestimmtes Target) nicht zwingend zu einer
identischen Anordnung von Verteilungen führen (Johanning, 1998,
S. 246ff.)
Ein wesentlicher Vorteil des VaR als Risikomaß ist seine
Anschaulichkeit. Von den vielen Kritikpunkten sei hier nur darauf hingewiesen,
dass eine Risikoanordnung nach dem Value at Risk der Risikoanordnung nach der
stochastischen Dominanz zweiter Ordnung widersprechen kann. Anlageentscheidungen
auf Basis des Erwartungswertes und des Value-at-Risk führen nicht zwangsläufig
zur Erwartungsnutzenmaximierung (Guthoff,
A./Pfingsten, A./Wolf, J. 1998).
In Erweiterung des Value-at-Risk-Konzeptes wird – basierend
auf dem LPM1 – ein so genannter Shortfall-Value-at-Risk
vorgeschlagen (Portmann, T.
1999). Bezogen auf eine Renditeverteilung ergibt sich der Shortfall-VaR als
Für eine vorgegebene Downside-Wahrscheinlichkeit LPM0 lässt sich mit T = F – 1(LPM0) die Zielrendite (und damit
auch der Value-at-Risk) berechnen. Der für dieses Target berechnete
Downside-Erwartungswert LPM1 wird standardisiert
mittels Division durch LPM0 und vom Target
subtrahiert. Der so ermittelte Shortfall-VaR stellt ein Maß für die zu
erwartende Rendite dar, falls der Value-at-Risk unterschritten wird. Damit wird
der Mangel des Value-at-Risk (und des LPM0) behoben, dass die Höhe und die
Wahrscheinlichkeit der Überschreitungen des Value-at-Risk nicht betrachtet
werden.
III. Analogien zwischen
Risikomaßen und Ungleichheits- bzw. Armutsmaßen
1. Gesamtrisikomaße und Ungleichheitsmaße
Rothschild/Stiglitz
haben drei äquivalente Definitionen dafür präsentiert, dass eine
Zufallsvariable X weniger riskant als eine Zufallsvariable Y ist (Rothschild,
M./Stiglitz, J. E. 1970):
1.
Die Zufallsvariable Y entsteht aus X, indem eine
unkorrelierte Zufallsvariable mit Erwartungswert null hinzugefügt wird.
2.
Wenn X und Y denselben Mittelwert haben, zieht jeder
Erwartungsnutzenmaximierer mit einer monoton wachsenden und konkaven
Nutzenfunktion X gegenüber Y vor.
3.
Die Zufallsvariable Y entsteht aus X, indem bei gleich
bleibendem Mittelwert mehr Gewicht auf die „ Ränder “ der Verteilung geschoben
wird.
Die letztgenannte Definition, die das Konzept eines Mean Preserving Spread verwendet,
beinhaltet im Wesentlichen die gleiche Vorstellung, die in der
Verteilungstheorie zur Ordnung von Einkommensverteilungen nach ihrer
Ungleichheit verwendet wird. Dort ist es gängig (Bossert,
/Pfingsten, 1990), von Ungleichheitsmaßen
die Gültigkeit des Prinzips des progressiven Transfers von Dalton zu verlangen.
Es besagt, dass die Ungleichheit in einer Einkommensverteilung abnimmt, wenn
ein Reicherer einem Ärmeren einen Einkommensbetrag abgibt, der höchstens die
Hälfte ihrer bisherigen Einkommensdifferenz ausmacht.
Ökonomische Kennzahlen, die das Transferprinzip erfüllen,
sind insofern auch als Risikomaße geeignet. Die Analogie zwischen Ungleichheit
und Gesamtrisiko kann mit einem Bild von Pen
sehr schön verdeutlicht werden (Pen, J.
1971). Zur Darstellung der Einkommensverteilung stellt er sich vor, dass alle
Menschen in ihrer Größe so skaliert werden, dass die Größe eine lineare
Funktion des Einkommens ist. Dann werden die Menschen der Größe nach
aufgestellt und gehen anschließend in einer „ Einkommensparade “ am Beobachter
vorüber – eine beeindruckende Kette vieler Zwerge und einiger weniger Riesen. In
der Gesamtrisikomessung entspricht eine Person ungefähr einem möglichen
auftretenden Ereignis und das Einkommen beispielsweise einer bestimmten
Renditerealisation. Bei der bloßen Messung von Ungleichheit kommt es nicht
darauf an, zu wissen, welche Person ein bestimmtes Einkommen hat. Entsprechend
ist es bei der Messung des Gesamtrisikos unerheblich, bei welchem Ereignis eine
bestimmte Rendite erzielt wird. Durch die Verwendung von Verteilungsfunktionen
für Einkommen oder Renditen gehen daher diesbezüglich keine Informationen
verloren. Erst in einem späteren Stadium, wenn es um Maßnahmen der
Ungleichheits- bzw. um solche der Gesamtrisikoreduzierung geht, ist es wichtig,
die einzelnen Personen oder Ereignisse genau charakterisieren zu können.
Vor diesem Hintergrund überrascht es zunächst, dass die
Standardabweichung der Einkommen durchaus gelegentlich zur Beurteilung der
Einkommensungleichheit verwendet wird, hingegen die Verwendung des Gini-Index, eines wichtigen
Ungleichheitsmaßes, in der Gesamtrisikomessung kaum vorkommt. Dafür können
neben der Unkenntnis über die prinzipielle Übertragbarkeit von Kennzahlen
spezielle Eigenschaften der beiden Maße verantwortlich sein, die in den beiden
Problemkreisen von unterschiedlicher Relevanz oder Wünschbarkeit sind.
2. Downside-Risikomaße und Armutsmaße
Gesamtrisikomaße verfolgen die statistische Erfassung der
gesamten zugrunde liegenden Renditeverteilung und weisen deshalb die oben
beschriebene Analogie zu Ungleichheitsmaßen auf. Im Unterschied hierzu
beschreiben Downside-Risikomaße nur einen bestimmten unteren Teil einer
Renditeverteilung, konzentrieren sich also beispielsweise auf die Verfehlung
einer angestrebten Zielrendite. Auch hierzu gibt es mit den Armutsmaßen ein
Analogon aus der Wohlfahrtsökonomik, da diese nur die Einkommen am unteren Ende
einer Einkommensverteilung, d.h. unterhalb einer zumeist exogen vorgegeben
Armutsgrenze, berücksichtigen.
Entsprechend der Quantifizierung von Gesamtrisiko bzw.
Ungleichheit ist es bei der Messung von Downside-Risiko bzw. Armut nicht
notwendig zu wissen, bei welchem Ereignis eine bestimmte Rendite erzielt wird
bzw. welche Person ein bestimmtes Einkommen hat, sodass auch hier
Verteilungsfunktionen ohne Informationsverlust verwendet werden können.
Gleichwohl sind bei der Übertragung von Konzepten der Armutsmessung in die
Downside-Risikomessung einige formale Klippen zu beachten, die eine Anpassung
der in der Armutsmessung verwendeten Maßzahlen notwendig machen. Zum einen wird
in der Wohlfahrtsökonomik häufig mit diskreten Verteilungen gearbeitet,
wohingegen kapitalmarkttheoretischen Modellen oftmals stetige Verteilungen
zugrunde liegen. Zum anderen kann es bei Renditeverteilungen zu negativen
Realisationen kommen, während bei Einkommensverteilungen üblicherweise
Nicht-Negativität der Realisationen unterstellt wird.
Beispielhaft lässt sich die Übertragung eines Armutsmaßes in
ein Downside-Risikomaß anhand des Sen-Index verdeutlichen. Hat der aus der
Armutsmessung bekannte Sen-Index (Sen, A.
1976) die Form S = H [I + (1 + I) · G], so führt seine
Übertragung in die Downside-Risikomessung (Eggers,
F./Pfingsten, A./Rieso, S. 1999) zu folgender Neuformulierung
Die Besonderheit dieses auf die Downside-Risikomessung
übertragenen Sen-Index ist darin zu sehen, dass er zur Quantifizierung der
verschiedenen Dimensionen von Downside-Risiko mehrere Komponenten miteinander
verknüpft, die im Vergleich zum ursprünglichen Sen-Index teilweise modifiziert
werden müssen und eine unterschiedlich stark ausgeprägte Ähnlichkeit zu bereits
bekannten Downside- und Gesamtrisikomaßen aufweisen. So entspricht H dem LPM0 und misst die Wahrscheinlichkeit der
Verfehlung der vorgegebenen Zielrendite. I* quantifiziert als Yield-Gap-Ratio den
prozentualen Anteil der erwarteten Zielverfehlung an der maximal möglichen
Verfehlung bei gegebenem H. Strukturell ähnelt es als Kennzahl für das
durchschnittliche Ausmaß der Verfehlungen daher dem LPM1. G* bringt als auf den Downside-Bereich
normalisierter Gini-Index die Verteilungsungleichheit bzw. Streuung der
Renditen unterhalb der Zielrendite zum Ausdruck. Insoweit besteht in der
gemeinsamen Charakterisierbarkeit als Streuungsmaß eine Verbindung zur Varianz
bzw. zur Standardabweichung. Zu beachten sind allerdings die konzeptionellen
Unterschiede von Gini-Index und Varianz bzw. Standardabweichung hinsichtlich
der Quantifizierung des Streuungsausmaßes.
Beim Vergleich zweier Renditeverteilungen anhand des
Sen-Index ist zu beachten, dass nicht zwingend sämtliche in ihm erfasste
Dimensionen des Downside-Risikos für sich allein genommen dieselbe Verteilung
als die riskantere ausweisen werden. Deshalb kann eine auf Basis des Sen-Index
oder eines anderen aggregierten Index ermittelte Rangordnung von
Renditeverteilungen nicht ohne Kenntnis der hinter dieser Aggregation stehenden
Präferenzordnung übernommen werden. Bereits aus Arrows Unmöglichkeitstheorem (Arrow, K. J.
1963) ist nämlich bekannt, dass es nicht zweifelsfrei möglich ist, eine
unkontroverse Aggregation vorzunehmen; denn eine Aggregation beinhaltet
letztlich immer eine nicht präferenzfreie Gewichtung der einzelnen Dimensionen.
Über den Transfer von Armutsmaßen in Downside-Risikomaße
hinaus ermöglicht die formale Analogie zwischen Armuts- und
Downside-Risikomessung die Ableitung eines Kataloges von Axiomen, der bestimmte
wünschenswerte Eigenschaften eines „ guten “ Downside-Risikomaßes formuliert.
Dieses geschieht einerseits durch die Anpassung der aus der Armutsmessung
bereits bekannten Axiome an die formalen Unterschiede zwischen Armuts- und
Downside-Risikomessung; andererseits werden mithilfe ökonomischer Überlegungen
neue Axiome entwickelt (Breitmeyer,
C./Hakenes, H./Pfingsten, A. et al. et. al.1999).
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