Inhaltsübersicht
I. Begriff
und konzeptionelle Elemente
II. Grundlagen
der Macht
III. Machtkonzepte
IV. Ausblick
I. Begriff und
konzeptionelle Elemente
In der gängigsten Definition gilt Macht als instrumentell
verstärkte Wirkmöglichkeit, als Potenzial, Ergebnisse zu erzielen, die der
Beteiligung anderer Akteure bedürfen, und gehört damit zu den allgemeinsten,
aber gleichzeitig wertgeladensten und umstrittensten Phänomenen der
organisationalen Forschung. Die Vielschichtigkeit der Erscheinungen und
Verschiedenheit der theoretischen Zugänge, in denen sich die gesamte Bandbreite
der möglichen paradigmatischen Ansätze widerspiegelt, haben keine allgemein
akzeptierte Konzeption der Macht entstehen lassen. Die Vielzahl divergierender
Konzepte führt zu unterschiedlichen Schlüssen hinsichtlich Machtentstehung,
-einsatz und -wirkungen und tangiert verwandte Begriffe wie Einfluss,
Manipulation, Herrschaft oder Autorität und andere zentrale Konzepte wie Führung,
Steuerung, Kontrolle oder Mikropolitik auf mannigfaltige Weise. Diese
begriffliche Multiplizität bildet zwar den Facettenreichtum des Konzeptes ab,
erschwert aber den Einstieg in die Diskussion und die Vergleichbarkeit der
Forschungsergebnisse.
Fast alle ökonomischen Auseinandersetzungen mit Macht
beginnen mit einem Verweis auf Max Weber, der die – dem in der BWL dominanten
zweckrational-intentionalen Verständnis entsprechende – klassische
Formulierung, Macht bedeute „ jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung
den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf
diese Chance beruht “ (Weber, 1972,
S. 28), geprägt hat. Anhand dieser knappen Definition können die Unterschiede
innerhalb der für die BWL relevanten Zugänge, die sich mit unterschiedlichen
Erscheinungsformen der Macht in und von Organisationen – ihren verschiedenen
Gesichtern (Bachrach,
/Baratz, 1962; Lukes, 1974;
Clegg, 1989)
– beschäftigen, aufgezeigt werden.
1. Konflikt und Widerstand
Konfliktorientierte Begriffe binden Macht an manifeste oder
latente Auseinandersetzungen: Ein Akteur hat in dem Ausmaß Macht über einen
anderen, als er diesen dazu veranlassen kann, etwas zu tun, was er sonst nicht
tun würde (Dahl, 1957,
S. 202). Webers „ auch gegen
Widerstreben “ macht deutlich, dass er die soziale Beziehung zwar als
asymmetrisch konzipiert, seinen Machtbegriff aber nicht auf konflikthafte Über-
und Unterordnungsphänomene einschränkt, sondern auch jene Bereiche inkludiert,
wo Macht auf Konsens basiert. Macht ist gerade dort am effektivsten, wo sie sich
ohne Widerstand entfaltet, wie z.B. in gelungenen Manipulationen.
2. Aktivitäten, Nicht-Aktivitäten und
Sinngebung
Machtausübung wird vielfach an Durchsetzungsfähigkeit in
konkreten Entscheidungs- oder Verhandlungssituationen gebunden – ein Wirkungsbereich,
der als das erste Gesicht der Macht bezeichnet wurde (Bachrach,
/Baratz, 1962). Vernachlässigt werden dabei
Interessenkonflikte, die nie artikuliert werden, und kontroversielle Themen
(\'issues\'), die nie ihren Weg in die Entscheidungsarenen finden, weil ihre
Proponenten nicht über Agenda Setting-Kompetenzen verfügen, d.h. entweder die
\'Spielregeln\' nicht kennen bzw. sich nicht entsprechend organisieren können
oder negative Konsequenzen etwaiger Auseinandersetzungen antizipieren (Hardy,
/Clegg, 1996; Sandner, 1990).
Macht zeigt sich nicht nur in Aktivitäten, sondern insb. auch in Inaktivitäten,
den sog. Nicht-Entscheidungen – dem zweiten Gesicht der Macht (Bachrach,
/Baratz, 1962).
Macht ist nicht nur mit der Fähigkeit, Ergebnisse zu erzielen
oder zu verhindern, verbunden, sondern auch damit, diese (Nicht-)Ergebnisse zu
interpretieren und ihnen Bedeutung zu verleihen. Diese Fähigkeit des
\'management of meaning\' bzw. des \'(re-)framing\' wird als charakteristisches
Merkmal von visionärer oder tranformationaler Führung bezeichnet. Die
Fokussierung auf Sinngebung rückt jene Machtaspekte, die normativen
Selbstverständlichkeiten und routinisierten Praktiken (Organisationsstruktur und
Organisations-/Unternehmenskultur)
innewohnen, ins Blickfeld. Im Wirken von Institutionen zeigt sich das dritte
Gesicht der Macht (Lukes, 1974),
das die Rolle der Bedeutungsstrukturen und die unterschiedlichen Anteile der
Akteure an Realitätskonstruktionen betont.
3. Interessen und Intentionen
Macht wird vielfach mit der Verfolgung konfligierender
Interessen in Verbindung gebracht (Lukes, 1974;
Pfeffer, 1981),
unabhängig davon, ob es sich dabei um organisationale oder partikulare
Eigen-Interessen handelt. Aus einer Konzentration auf zweiteres resultiert der
negative Beigeschmack, den Macht und politisches Handeln nach wie vor in vielen
bwl. Publikationen besitzen. Die Akteure, ihre Identitäten, Interessen und
Präferenzen sind in diesem Machtverständnis exogene Größen. Hier setzt die
Kritik von strukturalistischen Zugängen an (s.u.).
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zielt auf die Frage, ob
Machtausübung mit absichtsgeleitetem Handeln verknüpft ist. Zugänge, die Macht
als spezifischen Handlungstypus konzipieren, grenzen über den Aspekt der
Intentionalität Macht von sozialer Steuerung ab (z.B. Pfeffer, 1981;
Sandner, 1990).
Dagegen verbinden Zugänge, die Macht als Dimension jeglichen sozialen Handelns
begreifen und i.d.S. auf den alles umfassenden Einfluss von Macht verweisen
(z.B. Giddens, 1988),
gerade mit der unintendierten Reproduktion von Routinen die wirkungsvollste
Entfaltung von Macht.
II. Grundlagen der Macht
Ein Hauptaugenmerk der Machtforschung liegt in der Begründung
der Voraussetzungen der Ausübung von Macht. Weber bezeichnete seinen
Machtbegriff als „ soziologisch amorph “ (Weber, 1972,
S. 28 f.), denn „ alle denkbaren Qualitäten eines Menschen und alle denkbaren
Konstellationen können jemand in die Lage versetzen, seinen Willen in einer
gegebenen Situation durchzusetzen “ (ebd.). In den
instrumentell-utilitaristischen Ansätzen der bwl. Theoriebildung hat sich die
Vorstellung von Verfügung über ökonomische und außerökonomische Ressourcen (Krüger, 1976,
S. 12) als Grundlage von Macht durchgesetzt. Die referierten Machtquellen sind
i.d.R. einerseits struktureller (z.B. Kompetenzen, die an die Position gebunden
sind) und andererseits personeller Art (z.B. Wissen, Prestige, Charisma,
rhetorische Stärken). Die am weitesten verbreitete Klassifikation (French,
/Raven, 1959) unterscheidet auf analytischer Ebene 6 Machtbasen:
-
Macht durch Belohnung: die Möglichkeit, jemanden in
eine als angenehm empfundene Situation zu versetzen;
-
Macht durch Bestrafung: die Fähigkeit, negative
Sanktionen zu verfügen (z.B. Entlassung, Versetzung, Behinderung im
beruflichen Fortkommen);
-
Macht durch Legitimation: die Anerkennung von
Ansprüchen kraft akzeptierter Normen, Strukturen oder internalisierter Werte;
-
Macht durch Identifikation: die Vorbildwirkung einer
Bezugsperson oder -gruppe und die damit verbundene Unterordnungsbereitschaft;
-
Macht durch Sachkenntnis: die Zuschreibung der Rolle
eines Experten, wobei unerheblich ist, ob sie zu Recht oder zu Unrecht
erfolgt;
-
Macht durch Information: Zugang zu relevanten
Informationen.
Neben Machtquellen – ähnliche \'Kataloge\' stammen z.B. von
Pfeffer (Pfeffer, 1981)
oder Mintzberg (Mintzberg, 1983)
– wurden verschiedene weitere Machtdimensionen identifiziert, insb. Mittel bzw.
Techniken, Bereich, Intensität, Ausdehnung und Kosten (z.B. Dahl, 1957).
Grundlagenmodelle der Macht haben sich in der BWL als sehr einflussreich
erwiesen. Sie sind u.a. der Ausgangspunkt für verschiedene Typologien von
Organisationen (z.B. bürokratische, die auf Positionsmacht und Amtshierarchie
beruhen, oder \'knowledge based firms\' basierend auf Expertenmacht), von Macht-
bzw. Beeinflussungsstrategien und -taktiken (z.B. Kipnis,
/Schmidt, /Wilkinson, 1980), von auf unterschiedliche
Machtbasen rekurrierenden Führungsstilen oder Führungsrollen bspw. in
Veränderungsprozessen (z.B. Fach- und Machtpromotoren).
Konzepte dieser Art weisen zahlreiche Schwachstellen auf:
Macht resultiert aus der Verfügung über Ressourcen, die Basen sind aber z.T.
(z.B. Expertentum, Identifikation und Legitimation) Zuschreibungen durch die
Machtunterlegenen und entziehen sich daher der Kontrolle des Überlegenen. Die
analytische Abgrenzung der Basen voneinander ist problematisch, ebenso ihre
empirische Beziehung: Was geschieht bspw., wenn einzelne Basen zueinander im
Widerspruch stehen, also z.B. dem hierarchisch Vorgesetzten die Sachkenntnis
abgesprochen wird?
Die o.g. Grundlagen laufen – obgleich Vorgesetzte i.A.
unterstützt werden (insb. Legitimität und Sanktionsmacht) – nicht
notwendigerweise mit der formalen Hierarchie und der darin vorgesehenen
Führungsmacht (s.u.) konform. Insb. die Kontrolle essentieller Informationen,
Schnittstellenfunktionen zur Umwelt, aber auch Expertenwissen oder
Identifikationspotenzial sind nicht an eine offizielle Führungsrolle gebunden.
Die steigende Bedeutung von Information und Wissen im Rahmen von
organisationalen Machtbeziehungen, die sich auch in aktuellen Konzepten rund um
das Wissensmanagement
bzw. die Professionalismusdebatte widerspiegeln, führt die Grenzen der
Machtverteilung durch die Gestaltung der formalen Organisation vor Augen.
Machtbasenkonzepte liefern vielfältige Aufzählungen von möglichen
Machtquellen, die – je nach konkreten situativen Gegebenheiten – in Macht
umgemünzt werden können oder nicht. Die Verfügung über die genannten Ressourcen
ist keine hinreichende Bedingung, um Macht ausüben zu können. Dies lässt
Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Formulierung von allgemein gültigen
Grundlagen der Macht und damit verbunden an der Schlüssigkeit dieser Art von
Theoriebildung aufkommen.
III. Machtkonzepte
Macht tritt in Organisationen in zahlreichen
Erscheinungsformen auf: Sie manifestiert sich in konkreten Interaktionen, in
formalen Strukturen, Prozessen und Routinen. In Abhängigkeit davon, wo Macht
lokalisiert wird, können – mit vielfältigen Überschneidungen –
personenbezogene, relationale, kontextorientierte und strukturalistische
Zugänge unterschieden werden. Die konzeptualisierten Wirkungen von Macht
reichen in Abhängigkeit vom gewählten Modell von der kausalistischen
Herstellung von Entscheidungen bis zur Konstitution der Identitäten der
Akteure.
1. Personenbezogene Ansätze
Personenbezogene Ansätze knüpfen Macht an die Person des
Überlegenen, sein Handeln, seine Eigenschaften und Ressourcen. Für solche
unilinear-kausalistischen \'Machthabermodelle\', die Macht als Besitztum
betrachten, ist die Entstehung von Macht unproblematisch: Die Verfügung über
Ressourcen hat Macht zur Folge. Außer in Management-Rezepten und der
How-to-do-Literatur sind solche Konzepte allerdings von geringer Bedeutung.
2. Relationale Ansätze
Das Gros der machttheoretischen Zugänge der BWL konzipiert
Macht nicht als Attribut einer Person, sondern als Dimension eines
asymmetrischen Beziehungsgefüges zwischen mindestens zwei Akteuren (Individuen
oder Gruppen). Macht ist kein absolutes, substantielles, sondern ein relatives,
relationales Phänomen und abhängig von den involvierten Personen, den
Charakteristika der Beziehungen, den Dynamiken der Interaktionen sowie – in
kontextorientierten Erweiterungen – den Spezifika des Kontextes. Relationale
haben mit personenbezogenen Ansätzen die rational-utilitaristische Konzeption
von Macht und die Ressourcenorientierung gemeinsam. Der wichtigste Unterschied
liegt darin, dass die Verfügung über Ressourcen allein keinem Akteur in einer
Beziehung Macht über andere verleiht. Macht ist akzeptanzpflichtig. In der
Logik der Dependenzmodelle \'tauscht\' ein Akteur seine Unterordnung gegen eine
als wichtig eingeschätzte Ressource. Das Ausmaß der Dependenz bestimmt das
Ausmaß der Macht (Emerson, 1962).
Organisationen sind in ein komplexes internes und externes
Geflecht aus Machtbeziehungen eingebettet. Eng mit dem Verständnis von Macht
als Abhängigkeitsbeziehung verbunden sind sog. Stakeholder-Ansätze, wobei insb.
Geldgeber, Lieferanten, Mitarbeiter, Interessenvertretungen, der Staat und die
Öffentlichkeit als Stakeholder identifiziert werden. Die Macht von internen und
externen Anspruchsgruppen ist von den Ressourcen, die diese kontrollieren, und
dem Ausmaß der organisationalen Dependenz abhängig. Nachdem lange Zeit
pluralistische Modelle im Vordergrund standen, werden derzeit im
Steuerungsparadigma des sog. wertorientierten Managements die Interessen der
Eigentümer (shareholder) forciert. Dies inkludiert eine deutliche Verschiebung
der Kräfteverhältnisse, was insb. die Diskussion um die Macht des Betriebsrates
und das in der Unternehmensverfassung verankerte Recht auf betriebliche Mitbestimmung
neu entfacht hat.
Dependenzmodelle wurden sowohl auf individueller, Gruppen-
und Organisationsebene als auch bzgl. intra- und interorganisationaler
Machtbeziehungen formuliert. Sie sind handlungstheoretisch konzipiert und
beziehen in unterschiedlichem Ausmaß und in verschiedenen theoretischen
Konzeptionen die Interpretationsprozesse der Akteure (von funktionalistischen
bis konstruktionistischen) und die Strukturen (von kontingenz- bis
strukturationstheoretischen) des sozialen Kontextes mit ein. Beispiele sind:
-
Die Theorie der strategischen Bedingungen (Hickson, et
al. 1971) bestimmt Macht bzw. Ohnmacht von organisationalen Subeinheiten
anhand der Bewältigung von Unsicherheit, der Nicht-Substituierbarkeit ihrer
Aktivitäten und der Zentralität. Dieses Modell ist insb. hilfreich, die
Macht, die bspw. von Key Account Managern oder bestimmten Stäben (z.B.
IT-Abteilungen) ausgeübt wird, zu analysieren.
-
Der Resource Dependency Ansatz (Pfeffer,
/Salancik, 1978) beschäftigt sich mit politischen
Aktivitäten rd. um pluralistische Interessen von und in Organisationen und
thematisiert verstärkt die Außenbeziehungen. Macht können Akteure in dem
Ausmaß realisieren, in dem es ihnen gelingt, die Bereitstellung der von der
Organisation benötigten externen Ressourcen sicherzustellen.
-
Crozier/Friedberg (Crozier,
/Friedberg, 1979) konzeptualisieren die Organisation als
Ensemble von multiplen, miteinander verzahnten Spielen und siedeln Macht in
jenen Unsicherheitszonen an, über die jeder Akteur verfügt und die aus der
Beherrschung spezifischen Sachwissens, der Kontrolle von Informationen und
Kommunikationskanälen, der Anwendung organisationaler Regeln und zentralen
Positionen in Organisations/Umwelt-Beziehungen resultieren. Mit ihrer
Integration von strategischem Handeln und systemisch-strukturellen Parametern
haben die Autoren viel von Gidden, s Strukturationstheorie vorweggenommen
(z.B. Küpper,
/Ortmann, 1988; Neuberger, 1995;
El?ik, 1998;
Küpper,
/Felsch, 2000).
Macht kann nur realisiert werden, wenn die
Unterordnungsbedingungen durch den Unterlegenen akzeptiert werden, und basiert
– bei Fehlen physischen Zwanges – auf einem Mindestmaß an Konsens, das sich auf
diese notwendige Einwilligung bezieht. Dies bedeutet nicht nur, dass der
Unterlegene in einer Analyse der Machtbeziehung ebenso Berücksichtigung finden
muss wie der Überlegene, sondern dass die Entstehung von Macht in jeder
Situation erklärungsbedürftig ist.
Das interpretativ konzeptionierte Verhandlungsmodell (Sandner, 1990)
erfasst die Entstehung und Veränderung von Macht analytisch vor deren
Verfestigung in Strukturen und Institutionen. Eine Person, an die eine
Unterordnungsaufforderung gerichtet wurde, hat drei Handlungsmöglichkeiten: Sie
kann widerspruchslos akzeptieren und der Machtausübung zustimmen. Sie kann die
Aufforderung ablehnen und die Interaktion beenden, oder sie kann versuchen, die
Unterordnungsbedingungen in impliziten oder expliziten Verhandlungen zu
verändern. Ob der Machtanspruch akzeptiert, verhandelt oder abgelehnt wird, ist
von den Situationsdefinitionen der Akteure abhängig. In diese fließen
Vorerfahrungen und Wissen ein: Macht in Organisationen entsteht nicht
voraussetzungslos. Es ist daher notwendig, die Dyade auf die zwischen
Koalitionen und Netzwerken ablaufenden Verhandlungen auszudehnen, Macht
dynamisch zu betrachten und den interaktionistisch konzipierten Machtbegriff um
kontext- und strukturorientierte Betrachtungen zu ergänzen.
Aus der Verfestigung der ephemeren Macht ergeben sich
wichtige neue Phänomene, die in der BWL eine besondere Rolle spielen, wie die
Machtwirkung der formalen Organisationsstruktur und die damit verbundene
Führungsmacht oder Phänomene betreffend indirekte Machtausübung. Die
Aufbauorganisation repräsentiert die formale Hierarchie und wird als das
Sinnbild der organisationalen Machtverteilung betrachtet, auch wenn die
tatsächlichen Machtstrukturen in Organisationen vielfach keineswegs dem Plan
entsprechen. Abweichungen von diesem \'normalisierten\' Fluss von Macht
konstituieren die Unterscheidung zwischen formaler und informaler Macht und die
damit verbundene Vorstellung von Mikropolitik als machiavellistisch motivierte
Abkehr von der in formale Regeln und Vorgaben gegossenen organisationalen
Rationalität. Obwohl eine höhere hierarchische Position üblicherweise mit
extensiverem Zugriff auf Ressourcen verbunden ist, basieren Über- und
Unterordnungsverhältnisse in Organisationen, die sich auf die Autorität des
Amtes und die Stellung in der Hierarchie (Positionsmacht) berufen, zunächst
allein auf der Akzeptanz von Hierarchie als Institution und dem damit
verbundenen \'Recht\' des Höhergestellten, Anweisungen zu erteilen. Die
Notwendigkeit des Einsatzes weiterer Ressourcen, z.B. von Sanktionen zur
Stützung von Machtansprüchen, macht \'mangelhafte\' Autorität manifest. Viele der
zitierten negativen Effekte des Machteinsatzes gründen auf dieser Ambivalenz.
Indirekte Macht tritt depersonalisiert als Sachzwang, routinisierte Praktik
oder internalisierte Werte in Erscheinung und wirkt vermittelt über
Technologien, (Verfahrens-)Regeln, Sozialtechniken oder Sinnstrukturen (Sandner, 1990).
3. (Post-)Strukturalistische und
systemtheoretische Ansätze
Gegenüber dem in handlungstheoretischen Konzepten
vorherrschenden strategisch-erfolgsorientierten Verständnis machen
(post-)strukturalistische und systemtheoretische Zugänge geltend, dass Macht
nicht ausreichend auf der Grundlage intentionalen Handelns und
interaktionistischer Austauschrelationen verstanden werden kann, sondern auf
dem Wirken sozialer Strukturen oder der Funktionsweise sozialer Systeme beruht.
Luhmann (Luhmann, 1975)
thematisiert Macht im Rahmen seiner systemtheoretischen Gesellschaftstheorie
als symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium, das als generalisierter
Code Kommunikationsprozesse und deren Selektionsleistungen steuert.
Poststrukturalistische Machtkonzeptionen (z.B. Clegg, 1989;
Townley, 1993)
kritisieren – vielfach unter Bezugnahme auf die Arbeiten Foucaults (z.B. Foucault, 1977)
zur Disziplinarmacht und zur untrennbaren Verbundenheit von Wissen, Wahrheit
und Macht – , dass nicht Akteure Machtressourcen instrumentalisieren, um
ihren Willen in sozialen Interaktionsbeziehungen zu realisieren, sondern dass
die Konstitution der Subjekte, ihrer Identitäten, Interessen und Präferenzen
selbst das Ergebnis von Machtpraktiken und -technologien ist.
IV. Ausblick
In der betriebswirtschaftlichen Diskussion hat das Konzept
der Macht insb. durch interpretative und kritische Forschungen neue Impulse
erhalten: Theoretische Zugänge, die sowohl die strategisch-interaktionistischen
als auch die strukturell-institutionellen Aspekte berücksichtigen, sowie
vertiefende empirische Analysen von konkreten Machtpraktiken erscheinen in
diesem Zusammenhang wegweisend.
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