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Erlösträgerrechnung


Inhaltsübersicht
I. Begriff und Arten der Erlösträgerrechnung
II. Zwecksetzungen und Aufgaben der Erlösträgerrechnung
III. Struktur der Nettoerlösrechnung
IV. Probleme der Erlösträgerrechnung
V. Durchführung der Erlösträgerrechnung

I. Begriff und Arten der Erlösträgerrechnung


Die Erlösträgerrechnung stellt neben der Erlösartenrechnung und der Erlösstellenrechnung ein Teilsystem der Erlösrechnung dar. Unter Erlösträgern sind die Absatzobjekte eines Unternehmens zu verstehen. Im Rahmen einer pagatorischen Erlösrechnung müssen diese Absatzobjekte tatsächlich abgesetzt und mit Ist- oder Prognoseeinnahmen bewertet werden. Umfassen die Erlösträger zusätzlich diejenigen Absatzobjekte, die noch nicht abgesetzt in Beständen lagern, müssen diese kalkulatorisch bewertet werden. Unabhängig vom Umfang der als Erlösträger einzuordnenden Absatzobjekte können diese zum einen Sach- und Dienstleistungen umfassen, zum anderen auch deren Zusammenfassungen zu Leistungsbündeln und ihre Aggregation zu Produktgruppen. Wenn nötig, sind sie dabei nach Absatzgebieten und weiteren Absatzmerkmalen zu differenzieren (vgl. Riebel, P.  1994, S. 178 ff.). In Verbindung mit einer Quellenrechnung bildet die Erlösträgerrechnung in der Rechnungsfolge das erste Teilrechnungssystem der Erlösrechnung (vgl. Männel, W.  1992, S. 632). Andererseits kann sie, vergleichbar der Kostenträgerrechnung, als das Teilrechnungssystem betrachtet werden, das der Erlösarten- und der Erlösstellenrechnung folgt (vgl. Laßmann, G.  1973, S. 10; Ewert, A./Wagenhofer, A.  2005, S. 682 ff.). Sie übernimmt in diesem Fall Trägereinzelerlöse direkt aus der Erlösartenrechnung und relevante Trägergemeinerlöse (z.B. für Absatzgebiete, Kundengruppen) aus der Erlösstellenrechnung.
Der Umfang der zuzurechnenden Erlöse leitet sich aus der Gestalt der Erlösrechnung als Voll- oder Teilerlösrechnung ab. Wird die Erlösträgerrechnung auf Vollerlösbasis durchgeführt, müssen sämtliche Erlöskomponenten in der Erlösträgerstückrechnung verrechnet werden. Demgegenüber sind auf Teilerlösbasis den Erlösträgern nur direkt zurechenbare Erlöskomponenten zuzuordnen. Die nicht einzelnen Erlösträgern, sondern nur aggregierten Erlösträgergruppen oder Erlösstellen verursachungsgerecht zurechenbaren Erlöskomponenten dürfen nicht künstlich auf Erlösträger geschlüsselt werden.
Neben dem Verrechnungsumfang bestimmt auch die Auslegung des Rechnungssystems als Plan- oder Ist-Rechnung die Wertansätze in der Erlösträgerrechnung. Anders als in der Kostenträgerrechnung verwischt sich in der Erlösträgerrechnung der Charakter einer Ist-Rechnung dadurch, dass Höhe oder Anfall einzelner Erlöskomponenten zum Zeitpunkt der Rechnung noch nicht feststehen und prognostizierte Wertansätze (und somit Planwerte) berücksichtigt werden müssen.

II. Zwecksetzungen und Aufgaben der Erlösträgerrechnung


Die Erlösträgerrechnung verfolgt die Zwecke der Ermittlung, der Planung und der Steuerung der Erlöse sowie (mittelbar) der Erfolge in der Erfolgsrechnung (vgl. Engelhardt, W.H.  1992, S. 656 ff.). Ferner bildet sie die Grundlage einer evtl. Verhaltensbeeinflussung (vgl. Schweitzer, M./Küpper, H.-U.  1998, S. 38). Als Erlösträgerstückrechnung ist es ihre Aufgabe, allen Erlösträgern pro Mengeneinheit Daten über Basiserlöse, Zusatzerlöse und Erlösschmälerungen zuzuordnen. Wird die Erlösträgerrechnung als Erlösträgerzeitrechnung geführt, sind die Erlöse auf bestimmte Perioden, ggf. differenziert nach Erlösstellen und -trägern, zu verrechnen. Die Erlösträgerrechnung stellt also Informationen bereit, um Aussagen über die Marktbedingungen und Absatzstrukturen sowie über die Wirkung absatzpolitischer Instrumente auf die Trägererlöse und ihre nach Erlösarten differenzierten Komponenten treffen zu können.
Soweit die Erlösträgerstückrechnung zur Entscheidungsunterstützung herangezogen wird, hat sie die Aufgabe, für ausgewählte Bezugsobjekte aus dem entsprechenden Entscheidungsfeld relevante Erlöse pro Objekteinheit zu berechnen. Wesentlich für diese Erlöszuordnung ist die Formulierung eines Entscheidungsproblems. Ihm sind Ziel(e), Restriktionen und Entscheidungsobjekte als Bezugsobjekte sowie der Entscheidungshorizont als Zurechnungszeitraum zu entnehmen. Bei einer Hierarchie von Entscheidungsproblemen wird ferner erkennbar, wann durch Approximationen die Entscheidungskomplexität reduziert und bei welcher Erlöszurechnung eine Schlüsselung nicht verursachungsgerecht zurechenbarer Erlöse vorgenommen wird (vgl. Schneeweiss, C.  1999, S. 34 ff.). Um entscheidungsunterstützend zur Bestimmung von Stückerfolgen beitragen zu können, muss die Bezugsgrößenhierarchie der Erlösträgerrechnung mit derjenigen der Kostenträger abgestimmt werden. Von einer Strukturgleichheit beider Bezugsgrößenhierarchien kann jedoch nicht ausgegangen werden, weil die Erlösträger i.d.R. nach nicht kostenverursachungsrelevanten Kriterien weiter differenziert werden. Andererseits kann ein Erlösträger mehreren Kostenträgern entsprechen, wenn das Absatzobjekt mit Hilfe alternativer Prozesse erstellt wird.
Zur Durchführung einer trägerbezogenen Erfolgskontrolle müssen neben den geplanten auch realisierte Trägererlöse erfasst werden und in Verbindung mit korrespondierenden Kostengrößen in eine Abweichungsanalyse einfließen. Dazu ist es notwendig, in der Erlösträgerrechnung aufgetretene Erlöszuschläge und -schmälerungen differenziert zu ermitteln.
Neben der trägerstückbezogenen kommt der Erlösträgerrechnung auch eine trägerzeitbezogene Rechnungsfunktion für die kurzfristige Erfolgsrechnung zu. Zu deren Durchführung müssen nach Erlösträgern differenzierte Erlöse bereitgestellt werden. Wird diese Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren durchgeführt, bietet es sich an, die Erlöse unter Berücksichtigung der Bezugsgrößenhierarchie der Kostenrechnung zu aggregieren.

III. Struktur der Nettoerlösrechnung


Im Rahmen der Erlösträgerrechnung werden trägerbezogene Nettoerlöse berechnet, die Erlöszuschläge für Nebenleistungen enthalten und um Erlösschmälerungen bereinigt sind. Nach dem pagatorischen Rechnungskonzept sind dabei ausschließlich Zahlungen aus dem Absatz zu berücksichtigen, während nach dem wertmäßigen Rechnungsverständnis auch eine kalkulatorische Bewertung mit Opportunitätserlösen (vgl. Männel, W.  1994, S. 23 ff.) in Betracht kommt. Ausgangspunkt der Berechnung des Nettoerlöses ist der Basis- oder Listenerlös des standardmäßigen Erlösträgers. Besteht der Erlösträger aus einem Leistungsbündel oder aus einem aggregierten Absatzobjekt, sind entsprechende Größen anzusetzen. Zur weiteren Auswertung der berechneten Netto-Erlöse ist eine sachliche und zeitliche Differenzierung der Erlöszuschläge und -schmälerungen vorzunehmen. Erlöszuschläge werden für Sonderleistungen angesetzt, die eine Modifikation der Ausführung oder der Auftragsmenge des Standardprodukts darstellen. Erlösschmälerungen sind Preisnachlässe, die nicht mit der Inanspruchnahme einer Leistung des Unternehmens verbunden sind und ausschließlich aus dem Geschäftsvorfall zwischen dem Unternehmen und seinem Kunden resultieren. Da bei ihnen keine Leistungsinanspruchnahme vorliegt, müssen Erlösschmälerungen von direkt zurechenbaren Kosten unterschieden werden (vgl. Männel, W.  1975, S. 16 ff.).
In einer Erlösträgerstück- oder -zeitrechnung können Erlöszuschläge und -schmälerungen nach dem Erfassungszeitpunkt differenziert und der Nettoerlös schrittweise aus dem Basiserlös berechnet werden. Die Grundstruktur dieser Berechnung, die nach der zeitlichen Nähe des erlöswirksamen Ereignisses (vgl. Sinzig, W.  1990, S. 166 ff.) zur Rechnungsstellung gegliedert ist, stellt Abb. 1 dar (vgl. Hummel, S./Männel, W.  1983, S. 74; Laßmann, G.  1973, S. 10).
Erlösträgerrechnung
Abb. 1: Schema der Nettoerlösberechnung
Das Schema der Nettoerlösberechnung nach Abb. 1 zeigt keine Differenzierung nach Bezugsgrößen, welche die Erlöshöhe beeinflussen. Für eine entscheidungsorientierte Bestimmung von Nettoerlösen ist es jedoch erforderlich, das Problem der Ermittlung entsprechender Bezugsgrößen zu lösen (vgl. Laßmann, G.  1973, S. 10). Hierzu müssen die Verbunde zwischen Absatzmengen und -preisen sowie Erlöszuschlägen und -schmälerungen analysiert werden.

IV. Probleme der Erlösträgerrechnung


1. Differenzierung der Erlösträger


Für mehrdimensionale Erlösanalysen müssen Erlösträger möglichst umfassend differenziert werden. Neben Produkteigenschaften, welche den Gebrauch eines Trägers bestimmen, sind auch Sonderleistungsarten und Ausfallrisiken Kriterien für eine produktspezifische Differenzierung der Erlösträger. Zusätzlich ist es vielfach erforderlich, eine mehrdimensionale Hierarchie der Erlösträger, die nach produktspezifischen Eigenschaften aufgebaut wird, um Merkmale der Bezugsgrößen aus der Erlösstellenrechnung weiter zu verfeinern (vgl. Wieding, A.  2000, S. 109; Heinhold, M.  2004, S. 337 f.). Dabei kann es sich um Kundengruppen mit gleichen Zahlungsgewohnheiten, gleichem Periodenumsatz oder ähnlicher Bonität sowie um Absatzbereiche oder Vertriebswege handeln.
Bei einer starken Differenzierung der Erlösträger können zwei Probleme auftreten. Zum einen ist die Wirtschaftlichkeit der Datenerfassung für die Erlösträger im Auge zu behalten. Zum anderen sind Erlösverbunde zu beachten und die Probleme einer zeitlichen Erlöszuordnung zu bewältigen. Gerade Verbunde verhindern i.d.R. eine verursachungsgerechte Zuordnung der Erlöse auf stark differenzierte Erlösträger.

2. Verbundeffekte differenzierter Erlösträger


Erlösverbunde (vgl. Riebel, P.  1994, S. 110 ff.) liegen vor, wenn die einem Erlösträger zuzurechnenden Erlöskomponenten nicht allein von dessen Absatzmenge, Ausführung und Absatzart abhängen, sondern von Merkmalen anderer Erlösträger mitbestimmt sind. Ist das Unternehmen an einer verursachungsgerechten Erlöszuordnung interessiert, dürfen verbundene Nettoerlöse oder ihre Komponenten einem Absatzobjekt nicht einzeln, sondern nur den betroffenen Absatzobjekten gemeinsam zugeordnet werden (vgl. Riebel, P.  1994, S. 400). Diese Absatzobjekte sollten dann ungeachtet der Möglichkeit, dass Absatzobjekte gleicher Art in anderen Fällen auch als einzelne Erlösträger abgesetzt werden, aggregierte Erlösträger bilden. Weil bei starker Differenzierung die auftretenden Verbundeffekte sehr vielschichtig sind, besteht die Gefahr, einen Großteil der Erlöskomponenten nur auf hohen Aggregationsniveaus zuzurechnen (vgl. Männel, W.  1992, S. 644 f.). Unter praktischen Gesichtspunkten müssen Erlösverbunde teilweise vernachlässigt werden.
Grundsätzlich lassen sich anbieterbestimmte und abnehmerbestimmte Erlösverbunde unterscheiden (vgl. Männel, W.  1992, S. 645 ff.). Bei Anbieterbestimmung werden Verbunde maßgeblich durch Entscheidungen des Anbieters herbeigeführt, bei Abnehmerbestimmung durch Entscheidungen des Abnehmers:
A) anbieterbestimmte Erlösverbunde
(1) produktspezifische Verbunde

-

Leistungsbündel gleichrangiger Absatzobjekte

-

Leistungsbündel verschiedenrangiger Absatzobjekte mit Nebenprodukten


(2) vertragsspezifische Verbunde

-

auftragsumsatzbezogene Erlösschmälerungen

-

periodenumsatzbezogene Erlösschmälerungen


B) abnehmerbestimmte Erlösverbunde
(1) Verwendungsverbunde

-

zeitpunktspezifische Verbunde

-

zeitraumspezifische Verbunde


(2) Einkaufsverbunde

-

zeitpunktspezifische Verbunde

-

zeitraumspezifische Verbunde.


Anbieterbestimmte Erlösverbunde gliedern sich in produktspezifische und vertragsspezifische Verbunde. Wenn der Anbieter unter produktspezifischen Gesichtspunkten aus mehreren gleichrangigen Absatzobjekten Leistungsbündel bildet, die als eigenständige Produkte abgesetzt werden, sind die Absatzmengen der darin enthaltenen Absatzobjekte verbunden. Eine Erlöszurechnung erfordert in diesem Fall die Festlegung eines neuen Erlösträgers. Bei verschiedenrangigen Absatzobjekten eines Leistungsbündels ist diese Forderung prinzipiell aufrechtzuerhalten, jedoch kann zur Rechnungsvereinfachung eine Verrechnung der Nebenprodukte auf das vorrangige Absatzobjekt akzeptiert werden. Unter vertragsspezifischen Gesichtspunkten steht es dem Anbieter frei, auf den Auftragsumsatz oder den Periodenumsatz Rabatte zu gewähren. Sofern sich Rabatte auf nur ein konkretes Absatzobjekt einer Lieferung beziehen, entstehen keine Verbundeffekte. Ergibt sich die Erlösschmälerung jedoch, weil die Abnahme mehrerer Objekte gemeinsam zu einem hinreichenden Umsatz führt, sind die entsprechenden Absatzobjekte miteinander verbunden und zu einem neuen Absatzobjekt zu aggregieren. Die auftragsweise Festlegung aggregierter Erlösträger kommt nicht in Betracht, wenn von einer zu geringen Wiederholungswahrscheinlichkeit auszugehen ist. Dann besteht nur die Möglichkeit, die Erlösschmälerung auf die gemeinsam abgesetzten Objekte zu schlüsseln. Weichen bei dieser Schlüsselung die Schmälerungssätze von Auftrag zu Auftrag voneinander ab, kann dies zu einer Mischkalkulation der Erlöse führen.
Periodenumsatzbezogene Erlösschmälerungen zeigen den fließenden Übergang von anbieter- zu abnehmerbestimmten Erlösverbunden. Liegt nämlich der Betrachtungsschwerpunkt bei der Entscheidung des Nachfragers, bei festen Konditionen mit dem Jahresumsatz eine bestimmte Rabattzone zu erreichen, ist der entsprechende Verbund abnehmerbestimmt. Diese Verbundeffekte ergeben sich zum einen aus der vom Abnehmer bestimmten gemeinsamen Verwendung unterschiedlicher Absatzobjekte als Verwendungsverbund oder aus dem gemeinsamen Einkauf der Objekte als Einkaufsverbund. Je nachdem, ob diese Verbunde zu einem bestimmten Zeitpunkt auftreten oder die Lieferungen eines ganzen Zeitraums betreffen, sind diese Effekte in zeitpunktspezifische und zeitraumspezifische zu trennen. Der zeitpunktspezifische (z.B. gemeinsamer Kauf verwendungszweckähnlicher Leistungen) und der zeitraumspezifische Verwendungsverbund (z.B. Erwerb einer Anlage mit späterer Inanspruchnahme von Instandhaltungsleistungen) beruhen im Wesentlichen auf einer sachlichen Verknüpfung und bieten daher dem Anbieter Anhaltspunkte zur Prognose des Absatzes. Sofern sich diese Verbunde nur sporadisch wiederholen, ist die Festlegung eines neuen, aggregierten Erlösträgers unwirtschaftlich. Die einzelnen Absatzobjekte werden dann getrennt ausgewiesen, wobei Informationen über mengenmäßige Abhängigkeiten im Umsatz verloren gehen. Speziell bei Einzelfertigung mit geringem Auftragsvolumen kann es zweckmäßig sein, entsprechende Erlösträger (z.B. Projekte) abzugrenzen. Einkaufsverbunde lassen sich für Anbieter schwerer prognostizieren als Verwendungsverbunde, da bei ersteren keine sachlichen Verknüpfungen vorliegen, sondern der Abnehmer die Beziehungen zwischen den Absatzobjekten determiniert. Z.B. treten zeitpunktspezifisch Funktionsrabatte auf, die für eine durch den Abnehmer erbrachte Leistung gewährt werden (vgl. Kilger, W./Pampel, J./Vikas, K.  2002, S. 523). Zeitraumbezogen können auch hier Jahresumsatzrabattplanungen oder Lagerhaltungspolitiken zu Einkaufsverbunden führen. Eine Ausnahme bilden Erlösschmälerungen, die (wie Skonti) für alle Absatzobjekte gleichermaßen gelten. Sie führen auch dann nicht zu Verbunden, wenn sie für mehrere Objekte einer Lieferung gewährt werden. Soweit Erlösträger nicht in Träger mit oder ohne Skontoabzug unterteilt werden, besteht wiederum nur die Möglichkeit, einen gemischten Erlösträger zu bilden. Insgesamt zeigt sich, dass abnehmerbestimmte Erlösverbunde schwieriger festzustellen und zu prognostizieren sind als anbieterspezifische.

3. Zeitliche und sachliche Unbestimmtheit der Erlöszuordnung


Erlöskomponenten, deren Höhe oder deren tatsächlicher Anfall zum Termin der Rechnungsstellung nicht feststehen, werfen in der Erlösträgerrechnung zeitliche Abgrenzungsprobleme auf. Z.B. können durchgerechnete, periodenumsatzbezogene Rabatte oder Boni in ihrer Höhe erst nach Ablauf der betreffenden Periode ermittelt werden. Zur laufenden Berechnung der Erlösschmälerungen während der Periode wird daher ersatzweise ein vorläufiger Rabattsatz verrechnet, der kundengruppenspezifisch zu prognostizieren ist. Eventuelle Erlösdifferenzen aus dieser Rechnung lassen sich dann in der Folgeperiode als nicht auf Kostenträger verrechnete Erlöse buchen. Auch für den Fall der angestoßenen, periodenumsatzbezogenen Rabatte ist diese Abgrenzungsmethode anwendbar (vgl. Kilger, W./Pampel, J./Vikas, K.  2002, S. 525 f.).
Der tatsächliche Anfall von Erlösschmälerungen ist bei vielen Erlöskomponenten ungewiss. Skonti und Forderungsausfälle sind i.d.R. kundengruppenspezifisch und können durch gruppenspezifische Anteilssätze erfasst werden. Erlösberichtigungen wegen Minderleistungen oder Konventionalstrafen sind entweder produkt- oder kundengruppenspezifisch und lassen sich durch geeignete Klassenbildungen mit Hilfe von Anteilssätzen am jeweiligen Klassenumsatz schätzen. Um diese Erlösschmälerungen bzw. -berichtigungen in die laufende Erlösträgerrechnung einfließen zu lassen, werden wie bei unsicherer Erlöshöhe gruppenspezifische Korrektursätze verwendet.

V. Durchführung der Erlösträgerrechnung


1. Zweckorientierung der Erlösträgerrechnung


Aus der Zwecksetzung der Erlösrechnung ergibt sich ihre Auslegung als Voll- oder Teilerlösrechnung. Wird sie zur Entscheidungsunterstützung herangezogen, dürfen den Absatzobjekten in der Erlösträgerrechnung ausschließlich direkt zurechenbare (relevante) Erlöskomponenten zugerechnet werden. Eine Abschwächung dieser Forderung ist jedoch für vereinfachende, nichtexakte Rechnungen zulässig, in denen teilweise Gemeinerlöse geschlüsselt werden (z.B. im Target Costing). Dient die Erlösträgerrechung einer kurzfristigen Erfolgsrechnung auf Vollkostenbasis, ist es erforderlich, in der Erlösträgerrechnung ebenfalls Vollerlöse zu verrechnen.
Unterstützt die Erlösträgerrechnung Planungszwecke, kann aus den einzelnen Planungen der Informationsbedarf abgeleitet werden, den die Erlösträgerrechnung zu erfüllen hat. Als Erlösträger gelten jeweils alle erlösbestimmenden Planungsobjekte. Daraus ergeben sich insbesondere das Aggregationsniveau und die Differenzierung der Erlösträger. Diese Differenzierung ist jedoch durch die geringe Möglichkeit einer genauen Zuordnung der Erlöskomponenten begrenzt.

2. Nettoerlösträgerstückrechnung


Die in Abb. 1 dargestellte Ermittlung des Nettoerlöses besitzt den Nachteil, nicht nach Merkmalen differenziert zu sein, nach denen die Erlösträger in ihrer Trägerhierarchie untergliedert sind, sondern nach der zeitlichen Nähe erlösbeeinflussender Ereignisse bei Rechnungsstellung. Zur Darstellung einer am Verursachungsprinzip orientierten Erlöszurechnung bietet es sich jedoch an, die Erlösverrechnung mit Hilfe der Merkmale aus der Trägerhierarchie zu systematisieren (vgl. Kloock, J./Sieben, G./Schildbach, T.  1999, S. 159). Auf diese Weise ist es möglich, Merkmale auch dann (nur einmalig) bei der Erlösberechnung zu berücksichtigen, wenn sie zu mehreren Ereignissen führen, die unterschiedliche Nähe zur Rechnungsstellung besitzen. Zum einen müssen die Abhängigkeiten der Erlöskomponenten von Differenzierungsmerkmalen der Erlösstellen (z.B. Absatzgebiete, Vertriebswege, Skontoklassen der Kunden, deren Periodenumsatzklasse und deren Zahlungsausfallklasse) berücksichtigt werden. Zum anderen sind es erlösträger(-gruppen-)bezogene Merkmale (Zugehörigkeit zu einer Mängel-/Gewährleistungsklasse, einer Funktionsrabattklasse, einer Klasse für auftragsbezogene Mengenrabatte und einer Verpackungs- und Versandklasse sowie die Verknüpfung mit nicht selbstständig verrechneten Zusatzleistungen), welche die Höhe des Nettoerlöses bestimmen. Zu deren Berechnung wird die Zugehörigkeit eines Erlösträgers n zu einer dieser Klassen mit einem Koeffizienten at auf den Basiserlös Erlösträgerrechnungim Falle eines erlösträgerbezogenen Merkmals t und mit as im Falle eines Stellendifferenzierungsmerkmals s belegt. Treten darüber hinaus träger- und stellenspezifische Merkmale auf, z.B. Sonderrabatte für eine Kundengruppe und eine bestimmte Produktart, müssen zusätzlich Koeffizienten ast berücksichtigt werden. Sind diese Koeffizienten negativ, handelt es sich um Abschlagskoeffizienten, anderenfalls um Zuschlagskoeffizienten. Die Berechnung des Nettoerlöses eines Erlösträgers erfolgt (analog zur Kostenträgerstückrechnung), indem die Erlöse aller durch den Erlösträger berührten Stellen sowie die Erlöse aller beanspruchten trägerbezogenen Merkmalskomponenten ermittelt werden. Der direkt zurechenbare Nettoerlös Erlösträgerrechnungeines nicht aggregierten Trägers n berechnet sich dann als:
Erlösträgerrechnung
Zur Berechnung des direkt zurechenbaren Nettoerlöses eines aggregierten Trägers n werden alle in ihm zusammengefassten Absatzobjekte n ∊ n mit den jeweiligen Produktionskoeffizienten pnn ermittelt. Unter Einbezug der dem aggregierten Objekt auf dieser Aggregationsstufe erstmalig ungeschlüsselt zurechenbaren Stückerlöse Erlösträgerrechnung, bestimmt sich dessen Nettoerlös Erlösträgerrechnungals
Erlösträgerrechnung
wobei die Nettoerlöse Erlösträgerrechnungnicht aggregierter Objekte mit Erlösträgerrechnungübereinstimmen.

3. Nettoerlösträgerzeitrechnung


Zur Bestimmung der Nettoerlöse eines Zeitraums z wird auf die Stückerlöse der für diesen Zeitraum durchgeführten Erlösträgerrechnung zurückgegriffen. Wird unterstellt, dass keine Periodeneinzelerlöse existieren, und bezeichnet man die Gesamtabsatzmenge eines Trägers n (isoliert oder in Verbindung mit einem aggregierten Absatzobjekt) im Zeitraum z mit xnz, lautet der Gesamterlös Ez der Periode z:
Erlösträgerrechnung
worin die Summe aller den Erlösträgern zugerechneten Erlöse und Erlöskomponenten ergänzt wird um die Summe aller im Zeitraum z auf den Stellen s verbliebenen, nicht Erlösträgern zugerechneten Stelleneinzelerlöse esz.
Literatur:
Engelhardt, Werner Hans : Erlösplanung und -kontrolle, in: Handbuch Kostenrechnung, hrsg. v. Männel, Wolfgang, Wiesbaden 1992, S. 656 – 670
Ewert, Ralf/Wagenhofer, Alfred : Interne Unternehmensrechnung, Berlin et al., 6. A., 2005
Heinhold, Michael : Kosten- und Erfolgsrechnung in Fallbeispielen, Stuttgart, 3. A., 2004
Hummel, Siegfried/Männel, Wolfgang : Kostenrechnung 2, Wiesbaden, 3. A., 1983
Kilger, Wolfgang/Pampel, Jochen R./Vikas, Kurt : Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 11. A., 2002
Kloock, Josef/Sieben, Günter/Schildbach, Thomas : Kosten- und Leistungsrechnung, Düsseldorf, 8. A., 1999
Laßmann, Gert : Gestaltungsformen der Kosten- und Erlösrechnung im Hinblick auf Planungs- und Kontrollaufgaben, in: WPg, Jg. 26, 1973, S. 4 – 17
Männel, Wolfgang : Leistungs- und Erlösrechnung, Lauf a.d. Pegnitz, 2. A., 1994
Männel, Wolfgang : Bedeutung der Erlösrechnung für die Ergebnisrechnung, in: Handbuch Kostenrechnung, hrsg. v. Männel, Wolfgang, Wiesbaden 1992, S. 631 – 655
Männel, Wolfgang : Erlösschmälerungen, Wiesbaden 1975
Riebel, Paul : Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesabden, 7. A., 1994
Schneeweiss, Christoph : Hierarchies in Distributed Decision Making, Berlin et al. 1999
Schweitzer, Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, München, 7. A., 1998
Sinzig, Werner : Datenbankorientiertes Rechnungswesen, Berlin et al., 3. A., 1990
Wieding, Anja : Leistungsrechnung, Wiesbaden 2000

 

 


 

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