Inhaltsübersicht
I. Begriff
und Arten der Erlösträgerrechnung
II. Zwecksetzungen
und Aufgaben der Erlösträgerrechnung
III. Struktur
der Nettoerlösrechnung
IV. Probleme
der Erlösträgerrechnung
V. Durchführung
der Erlösträgerrechnung
I. Begriff und Arten der
Erlösträgerrechnung
Die Erlösträgerrechnung stellt neben der Erlösartenrechnung
und der Erlösstellenrechnung
ein Teilsystem der Erlösrechnung dar. Unter Erlösträgern sind die Absatzobjekte
eines Unternehmens zu verstehen. Im Rahmen einer pagatorischen Erlösrechnung
müssen diese Absatzobjekte tatsächlich abgesetzt und mit Ist- oder
Prognoseeinnahmen bewertet werden. Umfassen die Erlösträger zusätzlich
diejenigen Absatzobjekte, die noch nicht abgesetzt in Beständen lagern, müssen
diese kalkulatorisch bewertet werden. Unabhängig vom Umfang der als Erlösträger
einzuordnenden Absatzobjekte können diese zum einen Sach- und Dienstleistungen
umfassen, zum anderen auch deren Zusammenfassungen zu Leistungsbündeln und ihre
Aggregation zu Produktgruppen. Wenn nötig, sind sie dabei nach Absatzgebieten
und weiteren Absatzmerkmalen zu differenzieren (vgl. Riebel, P.
1994, S. 178 ff.). In Verbindung mit einer Quellenrechnung bildet die
Erlösträgerrechnung in der Rechnungsfolge das erste Teilrechnungssystem der
Erlösrechnung (vgl. Männel, W.
1992, S. 632). Andererseits kann sie, vergleichbar der
Kostenträgerrechnung, als das Teilrechnungssystem betrachtet werden, das der
Erlösarten- und der Erlösstellenrechnung folgt (vgl. Laßmann, G.
1973, S. 10; Ewert,
A./Wagenhofer, A. 2005, S. 682 ff.). Sie übernimmt in diesem
Fall Trägereinzelerlöse direkt aus der Erlösartenrechnung und relevante
Trägergemeinerlöse (z.B. für Absatzgebiete, Kundengruppen) aus der
Erlösstellenrechnung.
Der Umfang der zuzurechnenden Erlöse leitet sich aus der
Gestalt der Erlösrechnung als Voll- oder Teilerlösrechnung ab. Wird die
Erlösträgerrechnung auf Vollerlösbasis durchgeführt, müssen sämtliche
Erlöskomponenten in der Erlösträgerstückrechnung verrechnet werden.
Demgegenüber sind auf Teilerlösbasis den Erlösträgern nur direkt zurechenbare
Erlöskomponenten zuzuordnen. Die nicht einzelnen Erlösträgern, sondern nur
aggregierten Erlösträgergruppen oder Erlösstellen verursachungsgerecht
zurechenbaren Erlöskomponenten dürfen nicht künstlich auf Erlösträger geschlüsselt
werden.
Neben dem Verrechnungsumfang bestimmt auch die Auslegung des
Rechnungssystems als Plan- oder Ist-Rechnung die Wertansätze in der
Erlösträgerrechnung. Anders als in der Kostenträgerrechnung verwischt sich in
der Erlösträgerrechnung der Charakter einer Ist-Rechnung dadurch, dass Höhe
oder Anfall einzelner Erlöskomponenten zum Zeitpunkt der Rechnung noch nicht
feststehen und prognostizierte Wertansätze (und somit Planwerte) berücksichtigt
werden müssen.
II. Zwecksetzungen und
Aufgaben der Erlösträgerrechnung
Die Erlösträgerrechnung verfolgt die Zwecke der Ermittlung,
der Planung und der Steuerung der Erlöse sowie (mittelbar) der Erfolge in der Erfolgsrechnung
(vgl. Engelhardt,
W.H. 1992, S. 656 ff.). Ferner bildet sie die Grundlage einer
evtl. Verhaltensbeeinflussung (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 38). Als Erlösträgerstückrechnung
ist es ihre Aufgabe, allen Erlösträgern pro Mengeneinheit Daten über
Basiserlöse, Zusatzerlöse und Erlösschmälerungen zuzuordnen. Wird die
Erlösträgerrechnung als Erlösträgerzeitrechnung geführt, sind die Erlöse auf
bestimmte Perioden, ggf. differenziert nach Erlösstellen und -trägern, zu
verrechnen. Die Erlösträgerrechnung stellt also Informationen bereit, um
Aussagen über die Marktbedingungen und Absatzstrukturen sowie über die Wirkung
absatzpolitischer Instrumente auf die Trägererlöse und ihre nach Erlösarten
differenzierten Komponenten treffen zu können.
Soweit die Erlösträgerstückrechnung zur
Entscheidungsunterstützung herangezogen wird, hat sie die Aufgabe, für
ausgewählte Bezugsobjekte aus dem entsprechenden Entscheidungsfeld relevante
Erlöse pro Objekteinheit zu berechnen. Wesentlich für diese Erlöszuordnung ist
die Formulierung eines Entscheidungsproblems. Ihm sind Ziel(e), Restriktionen
und Entscheidungsobjekte als Bezugsobjekte sowie der Entscheidungshorizont als
Zurechnungszeitraum zu entnehmen. Bei einer Hierarchie von
Entscheidungsproblemen wird ferner erkennbar, wann durch Approximationen die
Entscheidungskomplexität reduziert und bei welcher Erlöszurechnung eine
Schlüsselung nicht verursachungsgerecht zurechenbarer Erlöse vorgenommen wird
(vgl. Schneeweiss,
C. 1999, S. 34 ff.). Um entscheidungsunterstützend zur
Bestimmung von Stückerfolgen beitragen zu können, muss die
Bezugsgrößenhierarchie der Erlösträgerrechnung mit derjenigen der Kostenträger
abgestimmt werden. Von einer Strukturgleichheit beider Bezugsgrößenhierarchien
kann jedoch nicht ausgegangen werden, weil die Erlösträger i.d.R. nach nicht
kostenverursachungsrelevanten Kriterien weiter differenziert werden.
Andererseits kann ein Erlösträger mehreren Kostenträgern entsprechen, wenn das
Absatzobjekt mit Hilfe alternativer Prozesse erstellt wird.
Zur Durchführung einer trägerbezogenen Erfolgskontrolle
müssen neben den geplanten auch realisierte Trägererlöse erfasst werden und in
Verbindung mit korrespondierenden Kostengrößen in eine Abweichungsanalyse
einfließen. Dazu ist es notwendig, in der Erlösträgerrechnung aufgetretene
Erlöszuschläge und -schmälerungen differenziert zu ermitteln.
Neben der trägerstückbezogenen kommt der Erlösträgerrechnung
auch eine trägerzeitbezogene Rechnungsfunktion für die kurzfristige
Erfolgsrechnung zu. Zu deren Durchführung müssen nach Erlösträgern
differenzierte Erlöse bereitgestellt werden. Wird diese Erfolgsrechnung nach
dem Umsatzkostenverfahren durchgeführt, bietet es sich an, die Erlöse unter
Berücksichtigung der Bezugsgrößenhierarchie der Kostenrechnung zu aggregieren.
III. Struktur der
Nettoerlösrechnung
Im Rahmen der Erlösträgerrechnung werden trägerbezogene
Nettoerlöse berechnet, die Erlöszuschläge für Nebenleistungen enthalten und um
Erlösschmälerungen bereinigt sind. Nach dem pagatorischen Rechnungskonzept sind
dabei ausschließlich Zahlungen aus dem Absatz zu berücksichtigen, während nach
dem wertmäßigen Rechnungsverständnis auch eine kalkulatorische Bewertung mit
Opportunitätserlösen (vgl. Männel, W.
1994, S. 23 ff.) in Betracht kommt. Ausgangspunkt der Berechnung des
Nettoerlöses ist der Basis- oder Listenerlös des standardmäßigen Erlösträgers.
Besteht der Erlösträger aus einem Leistungsbündel oder aus einem aggregierten
Absatzobjekt, sind entsprechende Größen anzusetzen. Zur weiteren Auswertung der
berechneten Netto-Erlöse ist eine sachliche und zeitliche Differenzierung der
Erlöszuschläge und -schmälerungen vorzunehmen. Erlöszuschläge werden für
Sonderleistungen angesetzt, die eine Modifikation der Ausführung oder der
Auftragsmenge des Standardprodukts darstellen. Erlösschmälerungen sind
Preisnachlässe, die nicht mit der Inanspruchnahme einer Leistung des
Unternehmens verbunden sind und ausschließlich aus dem Geschäftsvorfall
zwischen dem Unternehmen und seinem Kunden resultieren. Da bei ihnen keine
Leistungsinanspruchnahme vorliegt, müssen Erlösschmälerungen von direkt
zurechenbaren Kosten unterschieden werden (vgl. Männel, W.
1975, S. 16 ff.).
In einer Erlösträgerstück- oder -zeitrechnung können
Erlöszuschläge und -schmälerungen nach dem Erfassungszeitpunkt differenziert
und der Nettoerlös schrittweise aus dem Basiserlös berechnet werden. Die
Grundstruktur dieser Berechnung, die nach der zeitlichen Nähe des
erlöswirksamen Ereignisses (vgl. Sinzig, W.
1990, S. 166 ff.) zur Rechnungsstellung gegliedert ist, stellt Abb. 1 dar
(vgl. Hummel,
S./Männel, W. 1983, S. 74; Laßmann, G.
1973, S. 10).
Abb. 1: Schema der Nettoerlösberechnung
Das Schema der Nettoerlösberechnung nach Abb. 1 zeigt keine
Differenzierung nach Bezugsgrößen, welche die Erlöshöhe beeinflussen. Für eine
entscheidungsorientierte Bestimmung von Nettoerlösen ist es jedoch
erforderlich, das Problem der Ermittlung entsprechender Bezugsgrößen zu lösen
(vgl. Laßmann, G.
1973, S. 10). Hierzu müssen die Verbunde zwischen Absatzmengen und
-preisen sowie Erlöszuschlägen und -schmälerungen analysiert werden.
IV. Probleme der
Erlösträgerrechnung
1. Differenzierung
der Erlösträger
Für mehrdimensionale Erlösanalysen müssen Erlösträger
möglichst umfassend differenziert werden. Neben Produkteigenschaften, welche
den Gebrauch eines Trägers bestimmen, sind auch Sonderleistungsarten und
Ausfallrisiken Kriterien für eine produktspezifische Differenzierung der
Erlösträger. Zusätzlich ist es vielfach erforderlich, eine mehrdimensionale
Hierarchie der Erlösträger, die nach produktspezifischen Eigenschaften
aufgebaut wird, um Merkmale der Bezugsgrößen aus der Erlösstellenrechnung
weiter zu verfeinern (vgl. Wieding, A.
2000, S. 109; Heinhold, M.
2004, S. 337 f.). Dabei kann es sich um Kundengruppen mit gleichen
Zahlungsgewohnheiten, gleichem Periodenumsatz oder ähnlicher Bonität sowie um
Absatzbereiche oder Vertriebswege handeln.
Bei einer starken Differenzierung der Erlösträger können zwei
Probleme auftreten. Zum einen ist die Wirtschaftlichkeit der Datenerfassung für
die Erlösträger im Auge zu behalten. Zum anderen sind Erlösverbunde zu beachten
und die Probleme einer zeitlichen Erlöszuordnung zu bewältigen. Gerade Verbunde
verhindern i.d.R. eine verursachungsgerechte Zuordnung der Erlöse auf stark
differenzierte Erlösträger.
2. Verbundeffekte
differenzierter Erlösträger
Erlösverbunde (vgl. Riebel, P.
1994, S. 110 ff.) liegen vor, wenn die einem Erlösträger zuzurechnenden
Erlöskomponenten nicht allein von dessen Absatzmenge, Ausführung und Absatzart
abhängen, sondern von Merkmalen anderer Erlösträger mitbestimmt sind. Ist das
Unternehmen an einer verursachungsgerechten Erlöszuordnung interessiert, dürfen
verbundene Nettoerlöse oder ihre Komponenten einem Absatzobjekt nicht einzeln,
sondern nur den betroffenen Absatzobjekten gemeinsam zugeordnet werden (vgl. Riebel, P.
1994, S. 400). Diese Absatzobjekte sollten dann ungeachtet der
Möglichkeit, dass Absatzobjekte gleicher Art in anderen Fällen auch als
einzelne Erlösträger abgesetzt werden, aggregierte Erlösträger bilden. Weil bei
starker Differenzierung die auftretenden Verbundeffekte sehr vielschichtig
sind, besteht die Gefahr, einen Großteil der Erlöskomponenten nur auf hohen
Aggregationsniveaus zuzurechnen (vgl. Männel, W.
1992, S. 644 f.). Unter praktischen Gesichtspunkten müssen Erlösverbunde
teilweise vernachlässigt werden.
Grundsätzlich lassen sich anbieterbestimmte und
abnehmerbestimmte Erlösverbunde unterscheiden (vgl. Männel, W.
1992, S. 645 ff.). Bei Anbieterbestimmung werden Verbunde maßgeblich
durch Entscheidungen des Anbieters herbeigeführt, bei Abnehmerbestimmung durch
Entscheidungen des Abnehmers:
A) anbieterbestimmte Erlösverbunde
(1) produktspezifische Verbunde
-
Leistungsbündel gleichrangiger Absatzobjekte
-
Leistungsbündel verschiedenrangiger Absatzobjekte mit
Nebenprodukten
(2) vertragsspezifische Verbunde
-
auftragsumsatzbezogene Erlösschmälerungen
-
periodenumsatzbezogene Erlösschmälerungen
B) abnehmerbestimmte Erlösverbunde
(1) Verwendungsverbunde
-
zeitpunktspezifische Verbunde
-
zeitraumspezifische Verbunde
(2) Einkaufsverbunde
-
zeitpunktspezifische Verbunde
-
zeitraumspezifische Verbunde.
Anbieterbestimmte Erlösverbunde gliedern sich in
produktspezifische und vertragsspezifische Verbunde. Wenn der Anbieter unter
produktspezifischen Gesichtspunkten aus mehreren gleichrangigen Absatzobjekten
Leistungsbündel bildet, die als eigenständige Produkte abgesetzt werden, sind
die Absatzmengen der darin enthaltenen Absatzobjekte verbunden. Eine
Erlöszurechnung erfordert in diesem Fall die Festlegung eines neuen
Erlösträgers. Bei verschiedenrangigen Absatzobjekten eines Leistungsbündels ist
diese Forderung prinzipiell aufrechtzuerhalten, jedoch kann zur
Rechnungsvereinfachung eine Verrechnung der Nebenprodukte auf das vorrangige
Absatzobjekt akzeptiert werden. Unter vertragsspezifischen Gesichtspunkten
steht es dem Anbieter frei, auf den Auftragsumsatz oder den Periodenumsatz
Rabatte zu gewähren. Sofern sich Rabatte auf nur ein konkretes Absatzobjekt
einer Lieferung beziehen, entstehen keine Verbundeffekte. Ergibt sich die
Erlösschmälerung jedoch, weil die Abnahme mehrerer Objekte gemeinsam zu einem
hinreichenden Umsatz führt, sind die entsprechenden Absatzobjekte miteinander
verbunden und zu einem neuen Absatzobjekt zu aggregieren. Die auftragsweise
Festlegung aggregierter Erlösträger kommt nicht in Betracht, wenn von einer zu
geringen Wiederholungswahrscheinlichkeit auszugehen ist. Dann besteht nur die
Möglichkeit, die Erlösschmälerung auf die gemeinsam abgesetzten Objekte zu
schlüsseln. Weichen bei dieser Schlüsselung die Schmälerungssätze von Auftrag
zu Auftrag voneinander ab, kann dies zu einer Mischkalkulation der Erlöse
führen.
Periodenumsatzbezogene Erlösschmälerungen zeigen den
fließenden Übergang von anbieter- zu abnehmerbestimmten Erlösverbunden. Liegt
nämlich der Betrachtungsschwerpunkt bei der Entscheidung des Nachfragers, bei
festen Konditionen mit dem Jahresumsatz eine bestimmte Rabattzone zu erreichen,
ist der entsprechende Verbund abnehmerbestimmt. Diese Verbundeffekte ergeben
sich zum einen aus der vom Abnehmer bestimmten gemeinsamen Verwendung
unterschiedlicher Absatzobjekte als Verwendungsverbund oder aus dem gemeinsamen
Einkauf der Objekte als Einkaufsverbund. Je nachdem, ob diese Verbunde zu einem
bestimmten Zeitpunkt auftreten oder die Lieferungen eines ganzen Zeitraums
betreffen, sind diese Effekte in zeitpunktspezifische und zeitraumspezifische
zu trennen. Der zeitpunktspezifische (z.B. gemeinsamer Kauf
verwendungszweckähnlicher Leistungen) und der zeitraumspezifische
Verwendungsverbund (z.B. Erwerb einer Anlage mit späterer Inanspruchnahme von
Instandhaltungsleistungen) beruhen im Wesentlichen auf einer sachlichen
Verknüpfung und bieten daher dem Anbieter Anhaltspunkte zur Prognose des
Absatzes. Sofern sich diese Verbunde nur sporadisch wiederholen, ist die
Festlegung eines neuen, aggregierten Erlösträgers unwirtschaftlich. Die einzelnen
Absatzobjekte werden dann getrennt ausgewiesen, wobei Informationen über
mengenmäßige Abhängigkeiten im Umsatz verloren gehen. Speziell bei
Einzelfertigung mit geringem Auftragsvolumen kann es zweckmäßig sein,
entsprechende Erlösträger (z.B. Projekte) abzugrenzen. Einkaufsverbunde lassen
sich für Anbieter schwerer prognostizieren als Verwendungsverbunde, da bei
ersteren keine sachlichen Verknüpfungen vorliegen, sondern der Abnehmer die
Beziehungen zwischen den Absatzobjekten determiniert. Z.B. treten zeitpunktspezifisch
Funktionsrabatte auf, die für eine durch den Abnehmer erbrachte Leistung
gewährt werden (vgl. Kilger,
W./Pampel, J./Vikas, K. 2002, S. 523). Zeitraumbezogen können
auch hier Jahresumsatzrabattplanungen oder Lagerhaltungspolitiken zu
Einkaufsverbunden führen. Eine Ausnahme bilden Erlösschmälerungen, die (wie
Skonti) für alle Absatzobjekte gleichermaßen gelten. Sie führen auch dann nicht
zu Verbunden, wenn sie für mehrere Objekte einer Lieferung gewährt werden.
Soweit Erlösträger nicht in Träger mit oder ohne Skontoabzug
unterteilt werden, besteht wiederum nur die Möglichkeit, einen gemischten
Erlösträger zu bilden. Insgesamt zeigt sich, dass abnehmerbestimmte
Erlösverbunde schwieriger festzustellen und zu prognostizieren sind als
anbieterspezifische.
3. Zeitliche
und sachliche Unbestimmtheit der Erlöszuordnung
Erlöskomponenten, deren Höhe oder deren tatsächlicher Anfall
zum Termin der Rechnungsstellung nicht feststehen, werfen in der
Erlösträgerrechnung zeitliche Abgrenzungsprobleme auf. Z.B. können
durchgerechnete, periodenumsatzbezogene Rabatte oder Boni in ihrer Höhe erst
nach Ablauf der betreffenden Periode ermittelt werden. Zur laufenden Berechnung
der Erlösschmälerungen während der Periode wird daher ersatzweise ein
vorläufiger Rabattsatz verrechnet, der kundengruppenspezifisch zu
prognostizieren ist. Eventuelle Erlösdifferenzen aus dieser Rechnung lassen
sich dann in der Folgeperiode als nicht auf Kostenträger verrechnete Erlöse
buchen. Auch für den Fall der angestoßenen, periodenumsatzbezogenen Rabatte ist
diese Abgrenzungsmethode anwendbar (vgl. Kilger,
W./Pampel, J./Vikas, K. 2002, S. 525 f.).
Der tatsächliche Anfall von Erlösschmälerungen ist bei vielen
Erlöskomponenten ungewiss. Skonti und Forderungsausfälle sind i.d.R.
kundengruppenspezifisch und können durch gruppenspezifische Anteilssätze
erfasst werden. Erlösberichtigungen wegen Minderleistungen oder
Konventionalstrafen sind entweder produkt- oder kundengruppenspezifisch und
lassen sich durch geeignete Klassenbildungen mit Hilfe von Anteilssätzen am
jeweiligen Klassenumsatz schätzen. Um diese Erlösschmälerungen bzw.
-berichtigungen in die laufende Erlösträgerrechnung einfließen zu lassen,
werden wie bei unsicherer Erlöshöhe gruppenspezifische Korrektursätze
verwendet.
V. Durchführung der
Erlösträgerrechnung
1. Zweckorientierung
der Erlösträgerrechnung
Aus der Zwecksetzung der Erlösrechnung ergibt sich ihre
Auslegung als Voll- oder Teilerlösrechnung. Wird sie zur Entscheidungsunterstützung
herangezogen, dürfen den Absatzobjekten in der Erlösträgerrechnung
ausschließlich direkt zurechenbare (relevante) Erlöskomponenten zugerechnet
werden. Eine Abschwächung dieser Forderung ist jedoch für vereinfachende,
nichtexakte Rechnungen zulässig, in denen teilweise Gemeinerlöse geschlüsselt
werden (z.B. im Target
Costing). Dient die Erlösträgerrechung einer kurzfristigen
Erfolgsrechnung auf Vollkostenbasis, ist es erforderlich, in der
Erlösträgerrechnung ebenfalls Vollerlöse zu verrechnen.
Unterstützt die Erlösträgerrechnung Planungszwecke, kann aus
den einzelnen Planungen der Informationsbedarf abgeleitet werden, den die
Erlösträgerrechnung zu erfüllen hat. Als Erlösträger gelten jeweils alle
erlösbestimmenden Planungsobjekte. Daraus ergeben sich insbesondere das
Aggregationsniveau und die Differenzierung der Erlösträger. Diese
Differenzierung ist jedoch durch die geringe Möglichkeit einer genauen
Zuordnung der Erlöskomponenten begrenzt.
2. Nettoerlösträgerstückrechnung
Die in Abb. 1 dargestellte Ermittlung des Nettoerlöses
besitzt den Nachteil, nicht nach Merkmalen differenziert zu sein, nach denen
die Erlösträger in ihrer Trägerhierarchie untergliedert sind, sondern nach der
zeitlichen Nähe erlösbeeinflussender Ereignisse bei Rechnungsstellung. Zur
Darstellung einer am Verursachungsprinzip orientierten Erlöszurechnung bietet
es sich jedoch an, die Erlösverrechnung mit Hilfe der Merkmale aus der
Trägerhierarchie zu systematisieren (vgl. Kloock,
J./Sieben, G./Schildbach, T. 1999, S. 159). Auf diese Weise
ist es möglich, Merkmale auch dann (nur einmalig) bei der Erlösberechnung zu
berücksichtigen, wenn sie zu mehreren Ereignissen führen, die unterschiedliche
Nähe zur Rechnungsstellung besitzen. Zum einen müssen die Abhängigkeiten der
Erlöskomponenten von Differenzierungsmerkmalen der Erlösstellen (z.B.
Absatzgebiete, Vertriebswege, Skontoklassen der Kunden, deren
Periodenumsatzklasse und deren Zahlungsausfallklasse) berücksichtigt werden.
Zum anderen sind es erlösträger(-gruppen-)bezogene Merkmale (Zugehörigkeit zu
einer Mängel-/Gewährleistungsklasse, einer Funktionsrabattklasse, einer Klasse
für auftragsbezogene Mengenrabatte und einer Verpackungs- und Versandklasse
sowie die Verknüpfung mit nicht selbstständig verrechneten Zusatzleistungen),
welche die Höhe des Nettoerlöses bestimmen. Zu deren Berechnung wird die
Zugehörigkeit eines Erlösträgers n zu
einer dieser Klassen mit einem Koeffizienten at auf den Basiserlös im
Falle eines erlösträgerbezogenen Merkmals t
und mit as im Falle eines Stellendifferenzierungsmerkmals
s belegt. Treten darüber hinaus
träger- und stellenspezifische Merkmale auf, z.B. Sonderrabatte für eine
Kundengruppe und eine bestimmte Produktart, müssen zusätzlich Koeffizienten ast berücksichtigt werden. Sind diese
Koeffizienten negativ, handelt es sich um Abschlagskoeffizienten, anderenfalls
um Zuschlagskoeffizienten. Die Berechnung des Nettoerlöses eines Erlösträgers
erfolgt (analog zur Kostenträgerstückrechnung), indem die Erlöse aller durch
den Erlösträger berührten Stellen sowie die Erlöse aller beanspruchten
trägerbezogenen Merkmalskomponenten ermittelt werden. Der direkt zurechenbare
Nettoerlös eines
nicht aggregierten Trägers n berechnet sich dann als:
Zur Berechnung des direkt zurechenbaren Nettoerlöses eines aggregierten Trägers n werden alle in
ihm zusammengefassten Absatzobjekte n
∊ n mit den jeweiligen
Produktionskoeffizienten pnn ermittelt. Unter Einbezug der dem
aggregierten Objekt auf dieser Aggregationsstufe erstmalig ungeschlüsselt
zurechenbaren Stückerlöse ,
bestimmt sich dessen Nettoerlös als
wobei die Nettoerlöse nicht
aggregierter Objekte mit übereinstimmen.
3. Nettoerlösträgerzeitrechnung
Zur Bestimmung der Nettoerlöse eines Zeitraums z wird auf die Stückerlöse der für
diesen Zeitraum durchgeführten Erlösträgerrechnung zurückgegriffen. Wird
unterstellt, dass keine Periodeneinzelerlöse existieren, und bezeichnet man die
Gesamtabsatzmenge eines Trägers n
(isoliert oder in Verbindung mit einem aggregierten Absatzobjekt) im Zeitraum z mit xnz,
lautet der Gesamterlös Ez der Periode z:
worin die Summe aller den Erlösträgern zugerechneten Erlöse
und Erlöskomponenten ergänzt wird um die Summe aller im Zeitraum z auf den Stellen s verbliebenen, nicht Erlösträgern zugerechneten
Stelleneinzelerlöse esz.
Literatur:
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: Erlösplanung und -kontrolle, in: Handbuch Kostenrechnung, hrsg. v. Männel,
Wolfgang, Wiesbaden 1992, S. 656 – 670
Ewert, Ralf/Wagenhofer,
Alfred : Interne Unternehmensrechnung, Berlin et al., 6. A., 2005
Heinhold, Michael :
Kosten- und Erfolgsrechnung in Fallbeispielen, Stuttgart, 3. A., 2004
Hummel,
Siegfried/Männel, Wolfgang : Kostenrechnung 2, Wiesbaden, 3. A., 1983
Kilger, Wolfgang/Pampel,
Jochen R./Vikas, Kurt : Flexible Plankostenrechnung und
Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 11. A., 2002
Kloock, Josef/Sieben,
Günter/Schildbach, Thomas : Kosten- und Leistungsrechnung, Düsseldorf, 8. A.,
1999
Laßmann, Gert :
Gestaltungsformen der Kosten- und Erlösrechnung im Hinblick auf Planungs- und
Kontrollaufgaben, in: WPg, Jg. 26, 1973, S. 4 – 17
Männel, Wolfgang :
Leistungs- und Erlösrechnung, Lauf a.d. Pegnitz, 2. A., 1994
Männel, Wolfgang :
Bedeutung der Erlösrechnung für die Ergebnisrechnung, in: Handbuch
Kostenrechnung, hrsg. v. Männel, Wolfgang, Wiesbaden 1992, S. 631 – 655
Männel, Wolfgang :
Erlösschmälerungen, Wiesbaden 1975
Riebel, Paul :
Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesabden, 7. A., 1994
Schneeweiss, Christoph :
Hierarchies in Distributed Decision Making, Berlin et al. 1999
Schweitzer,
Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, München,
7. A., 1998
Sinzig, Werner : Datenbankorientiertes
Rechnungswesen, Berlin et al., 3. A., 1990
Wieding, Anja :
Leistungsrechnung, Wiesbaden 2000
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