Inhaltsübersicht
I. Grundlagen
II. Anforderungen
an eine Eigenkapitalveränderungsrechnung nach internationalen Vorschriften
III. Vergleich
I. Grundlagen
1. Begriff
Eine Eigenkapitalveränderungsrechnung ist ein Rechenwerk zur
Darstellung der Entwicklung von Eigenkapitalbewegungen. Bewegungen des
Eigenkapitals ergeben sich insbes. aus Jahresüberschüssen der Gesellschaft,
Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern sowie erfolgsneutral über das
Eigenkapital verrechneten Bewertungsanpassungen (soweit zulässig) und
Währungsumrechnungsdifferenzen.
2. Eigenkapitalveränderungsrechnung
nach handelsrechtlichen Vorschriften
Eine Eigenkapitalveränderungsrechnung ist nach den
handelsrechtlichen Vorschriften nicht direkt vorgeschrieben (Lachnit,
/Müller, 2005). Indirekt kann sich jedoch die Darstellung der
Eigenkapitalveränderungsrechnung im Rahmen der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung (GoB) ergeben (§ 297 Abs. 2 HGB). Erfordernisse und
Darstellungsweise werden dabei über DRS 7 geregelt. Dabei sollte DRS 7 auch von
Unternehmen beachtet werden, die im Einzelabschluss freiwillig einen
Eigenkapitalspiegel aufstellen (DRS 7.1 e). Ein im deutschen Jahresabschluss
freiwillig erstellter Eigenkapitalspiegel zeigt die Struktur der Veränderungen
des Postens Eigenkapital,
bestehend aus erfolgswirksamen Veränderungen und Veränderungen aus Geschäften
mit Anteilseignern (Küting,
/Kessler, 1995). Die Veränderungen der Posten des Eigenkapitals, die
sich aus Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Kapitalthesaurierungen,
Kapitalentnahmen sowie aus dem operativen Geschäft ergeben können, werden
üblicherweise in tabellarischer Form dargestellt.
Gegenüber dem Eigenkapitalspiegel enthält eine
Eigenkapitalveränderungsrechnung Kapitalveränderungen, die sowohl aus
erfolgswirksamen Verrechnungen als auch aus erfolgsneutralen
Bewertungsanpassungen resultieren. Die zusätzliche Berücksichtigung von
erfolgsneutralen Bewertungsanpassungen verdeutlicht, inwieweit der Erfolg des
Unternehmens auf das operative Geschäft zurückzuführen ist. Künftige Cashflows
lassen sich durch diese zusätzlichen Informationen auf einer differenzierten
Zahlenbasis sicherer abschätzen und geben Bilanzanalysten einen gesicherten
Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens (changes in financial position).
Die Erstellung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung ist
besonders erforderlich und sinnvoll, soweit die relevanten
Bilanzierungsvorschriften erfolgsneutrale Bewertungsanpassungen zulassen.
Ansonsten werden dem Bilanzleser keine nennenswerten Zusatzinformationen im
Vergleich zu einem herkömmlichen Eigenkapitalspiegel vermittelt. Die
Aufstellung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung ist insbesondere nach US-GAAP
sowie nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS) obligatorischer Bestandteil der
Rechnungslegung. In diesem Fall gilt DRS 7 nicht (DRS 7.1 d).
II. Anforderungen
an eine Eigenkapitalveränderungsrechnung nach internationalen Vorschriften
1. Rechtsnormen
In den Vereinigten Staaten sind börsennotierte Unternehmen
nach den Vorschriften der Securities and Exchange Commission (SEC) zur
Veröffentlichung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung verpflichtet
(Regulation S-X, Rule 3 – 04). Für nicht börsennotierte Unternehmen, die nach
US-GAAP bilanzieren, ist die Aufstellungspflicht in SFAS 130 geregelt, der für
Geschäftsjahre beginnend nach dem 15.12.1997 anzuwenden ist (SFAS 130). Die
Regelungen in SFAS 130 zur inhaltlichen Ausgestaltung der
Eigenkapitalveränderungsrechnung gelten auch für börsennotierte Unternehmen.
Die Verpflichtung zu Aufstellung einer
Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS/IAS ist in IAS 1 geregelt. Die
Aufstellungspflicht galt bereits schon für Geschäftsjahre, die nach dem
01.07.1998 begonnen haben und hat nach IAS 1.8 c) (rev. 2005) weiterhin auch
für nach IFRS/IAS aufgestellte Jahresabschlüsse zu erfolgen.
2. Eigenkapitalveränderungrechnung
nach US-GAAP
a) Bestandteile
einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nach US-GAAP
Die Eigenkapitalveränderungsrechnung nach US-amerikanischen
Vorschriften (statement of stockholders
equity) ist eine fortgeführte Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals
über mehrere Berichtsperioden. In der Eigenkapitalveränderungsrechnung werden
sämtliche Eigenkapitalposten der Vorperiode durch die laufenden Zuflüsse und
Abflüsse in die Eigenkapitalposten der aktuellen Berichtsperiode übergeleitet.
Die Bestandteile der Eigenkapitalveränderungsrechnung lassen
sich wie folgt nach Abb. 1 strukturieren (Pellens, 2006):
Abb. 1: Bestandteile der Eigenkapitalveränderung
Eigenkapitalveränderungen setzen sich aus dem Comprehensive
Income sowie Kapitalbewegungen mit Anteilseignern zusammen. Das comprehensive income ist als umfassendes
Ergebnis zu verstehen, das auch nicht realisierte Ergebnisbestandteile
beinhaltet. Es setzt sich aus den (net)
earnings, den cumulative accounting
adjustments und dem other
comprehensive income zusammen. Earnings
sind alle erfolgsbeeinflussenden Verrechnungen der Berichtsperiode. Cumulative accounting adjustments
ergeben sich aus der (rückwirkenden) Anpassung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (z.B. bei Einführung neuer Standards). Das other comprehensive income enthält
sonstige Eigenkapitalveränderungen, z.B. aus der Umrechnung von
Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen.
b) Möglichkeiten
der Darstellung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nach US-GAAP
Nach SFAS 130 bestehen drei Möglichkeiten zur Darstellung des
comprehensive income (Holzer,
/Ernst, 1999):
1) One-Statement
Approach: Ermittlung des Gesamtergebnisses durch eine Überleitungsrechnung
in der Gewinn- und Verlustrechnung (Statement
of Total Financial Performance).
2) Two-Statement
Approach: voneinander getrennte Ergebnisrechnung in der GuV und der Gesamtergebnisrechnung.
3) Statement of Changes
in Equity: Ergebnisberechnung in einem Ausweisspiegel, der die gesamten
Kapitaltransaktionen bzw. Eigenkapitalveränderungen umfasst.
Alle drei aufgeführten Möglichkeiten sind zulässig und
stellen jede für sich eine Ergebnisveränderungsrechnung dar. Das Financial
Accounting Standards Board (FASB) rät allerdings von der Darstellung in Form
des Ausweisspiegels (Matrix) ab. Im Ausweisspiegel wird das comprehensive income als
Zwischenergebnisgröße ausgewiesen, von der im Anschluss das net income abgeleitet wird. Diese
Vorgehensweise ist nach Ansicht des FASB unübersichtlich, kann bei der
Bilanzanalyse stören und hebt die Bedeutung des comprehensive income nicht ausreichend hervor (Holzer,
/Ernst, 1999).
In Abb. 2 ist eine Eigenkapitalveränderungsrechnung nach dem two-statement approach entsprechend SFAS
130.131 Format B dargestellt. Der one-statement
approach nach SFAS 130.131 Format A unterscheidet sich formal von dem two-statement approach lediglich durch
die direkte Weiterrechnung vom net income
zum comprehensive income in einer
Gesamtrechnung.
Abb. 2: Two-Statement Approach
3. Eigenkapitalveränderungsrechnung
nach IFRS/IAS
a) Bestandteile
einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS/IAS
Die Bestandteile der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach
IFRS/IAS sind nicht eindeutig determiniert. Sie sind davon abhängig, welche
Form der Darstellung gewählt wird. In IAS 1.8 c) wird die
Eigenkapitalveränderungsrechnung als notwendiger Bestandteil eines
IFRS/IAS-Jahresabschlusses aufgeführt, ohne dabei zwischen Einzelabschluss oder
Konzernabschluss zu unterscheiden (Senger,
/Brune, 2006).
b) Möglichkeiten
des Ausweises einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS/IAS
Nach IAS 1.8 sowie 1.90 und 1.97 sind zwei alternative Formen
der Eigenkapitalveränderungsrechnung vorgesehen, die sich darin unterscheiden,
dass einerseits lediglich bestimmte Mindestbestandteile berücksichtigt werden,
andererseits darüber hinausgehend bestimmte optionale Bestandteile enthalten
sind.
(1) Mindestbestandteile
-
Nettojahresüberschuss oder Nettojahresfehlbetrag des
Berichtszeitraums;
-
Posten, die nach den Vorschriften anderer IFRS/IAS
erfolgsneutral über das Eigenkapital zu verrechnen sind;
-
Wertänderungen, die sich insgesamt aus Veränderungen
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie aus Bewertungskorrekturen
nach IAS 8 ergeben haben.
(2)
Optionale Bestandteile
-
Kapitaltransaktionen und Kapitalemissionen in Verbindung
mit Anteilseignern;
-
Summe der Gewinnrücklagen, z.B. der am Jahresanfang
und -ende aufgelaufenen Jahresüberschüsse oder Jahresfehlbeträge sowie die
unterjährigen Veränderungen;
-
Überleitungsrechnung zwischen den Anfangs- und
Endbuchwerten der verschiedenen Eigenkapitalposten zum Wechsel des
Wirtschaftsjahres mit Darstellung der Veränderungen.
Die optionalen Bestandteile können auch wahlweise im Anhang
angegeben werden. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung wird als statement of changes in equity bezeichnet,
wenn das Ausweisformat alle sechs Bestandteile enthält. Die Bezeichnung statement of recognized gains and losses
oder statement of recognized income and
expense (Weber, 2006)
wird angewendet, wenn die optionalen Bestandteile im Anhang stehen.
Das statement of
changes in equity entspricht einer Überleitungsrechnung, bei der in einer
Matrix jeder Eigenkapitalposten vom Wert der Eröffnungsbilanz zum Wert der
Schlussbilanz überführt wird (Abb. 3). Es kann von einem
Eigenkapitalveränderungsspiegel gesprochen werden.
Abb. 3: Statement of Changes in Equity
III. Vergleich
Die Eigenkapitalveränderungsrechnungen nach IFRS/IAS und
US-GAAP weisen große Ähnlichkeiten auf. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen
nur durch die Ausweisformate. Die unterschiedlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden nach IFRS/IAS und US-GAAP können zu unterschiedlichen
Inhalten in den Eigenkapitalveränderungsrechnungen nach IFRS/IAS und US-GAAP
führen; dies sind jedoch abgeleitete Problemstellungen, die unabhängig von der
Ausgestaltung der Eigenkapitalveränderungsrechnung sind.
Literatur:
Achleitner, A.-K./Gerbaulet,
C. : Das Statement of Non-owner Movements in Equity als neuer verbindlicher
Bestandteil des Jahresabschlusses nach IAS, in: Jahrbuch zum Rechnungswesen
1997, hrsg. v. Siegwart, H., Zürich 1997, S. 85 – 101
Achleitner, A.-K./Pejic,
P. : „ Presentation of Financial Statements “ , Der neue Standard des IASC und
seine Auswirkungen, in: Jahrbuch zum Finanz- und Rechnungswesen 1998, hrsg. v.
Siegwart, H., Zürich 1998, S. 207 – 237
Holzer, P./Ernst, C. :
(Other) Comprehensive Income und Non-Ownership Movements in Equity, in: WPg
1999, S.353 – 370
Küting, K./Kessler, H. :
Kommentierung des § 272 HGB, in: Handbuch der Rechnungslegung, Bd. Ia, hrsg. v.
Küting, K./Weber, C.-P., 4. A., Stuttgart 1995, S. 1561 – 1562
Lachnit, L./Müller, S.
: Other comprehensive income nach HGB, IFRS und US-GAAP – Konzeption und
Nutzung im Rahmen der Jahresabschlussanalyse, in: DB 2005, S. 1637 – 1645
Pellens, B. :
Internationale Rechnungslegung, 6. A., Stuttgart 2006, S. 194 – 196
Senger, T./Brune, W. :
Eigenkapitalveränderungsrechnung, in: Beck\'sches IFRS Handbuch, Kommentierung
der IFRS/IAS, hrsg. v. Bohl, W./Riese, J./,Schlüter, J., 2. A., München 2006,
S. 473 – 487
Weber, C.-P. : Gewinn
und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und
Gesamterfolgsrechnung, in: Wiley-Kommentar zur internationalen Rechnungslegung
nach IFRS 2006, hrsg. v. Ballwieser, W./Beine, F./,Hayn, S. et al., 2. A.,
Weinheim 2006, S. 65 – 88
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