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Eigenkapitalveränderungsrechnung


Inhaltsübersicht
I. Grundlagen
II. Anforderungen an eine Eigenkapitalveränderungsrechnung nach internationalen Vorschriften
III. Vergleich

I. Grundlagen


1. Begriff


Eine Eigenkapitalveränderungsrechnung ist ein Rechenwerk zur Darstellung der Entwicklung von Eigenkapitalbewegungen. Bewegungen des Eigenkapitals ergeben sich insbes. aus Jahresüberschüssen der Gesellschaft, Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern sowie erfolgsneutral über das Eigenkapital verrechneten Bewertungsanpassungen (soweit zulässig) und Währungsumrechnungsdifferenzen.

2. Eigenkapitalveränderungsrechnung nach handelsrechtlichen Vorschriften


Eine Eigenkapitalveränderungsrechnung ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften nicht direkt vorgeschrieben (Lachnit, /Müller, 2005). Indirekt kann sich jedoch die Darstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung im Rahmen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ergeben (§ 297 Abs. 2 HGB). Erfordernisse und Darstellungsweise werden dabei über DRS 7 geregelt. Dabei sollte DRS 7 auch von Unternehmen beachtet werden, die im Einzelabschluss freiwillig einen Eigenkapitalspiegel aufstellen (DRS 7.1 e). Ein im deutschen Jahresabschluss freiwillig erstellter Eigenkapitalspiegel zeigt die Struktur der Veränderungen des Postens Eigenkapital, bestehend aus erfolgswirksamen Veränderungen und Veränderungen aus Geschäften mit Anteilseignern (Küting, /Kessler, 1995). Die Veränderungen der Posten des Eigenkapitals, die sich aus Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Kapitalthesaurierungen, Kapitalentnahmen sowie aus dem operativen Geschäft ergeben können, werden üblicherweise in tabellarischer Form dargestellt.
Gegenüber dem Eigenkapitalspiegel enthält eine Eigenkapitalveränderungsrechnung Kapitalveränderungen, die sowohl aus erfolgswirksamen Verrechnungen als auch aus erfolgsneutralen Bewertungsanpassungen resultieren. Die zusätzliche Berücksichtigung von erfolgsneutralen Bewertungsanpassungen verdeutlicht, inwieweit der Erfolg des Unternehmens auf das operative Geschäft zurückzuführen ist. Künftige Cashflows lassen sich durch diese zusätzlichen Informationen auf einer differenzierten Zahlenbasis sicherer abschätzen und geben Bilanzanalysten einen gesicherten Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens (changes in financial position).
Die Erstellung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung ist besonders erforderlich und sinnvoll, soweit die relevanten Bilanzierungsvorschriften erfolgsneutrale Bewertungsanpassungen zulassen. Ansonsten werden dem Bilanzleser keine nennenswerten Zusatzinformationen im Vergleich zu einem herkömmlichen Eigenkapitalspiegel vermittelt. Die Aufstellung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung ist insbesondere nach US-GAAP sowie nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) obligatorischer Bestandteil der Rechnungslegung. In diesem Fall gilt DRS 7 nicht (DRS 7.1 d).

II. Anforderungen an eine Eigenkapitalveränderungsrechnung nach internationalen Vorschriften


1. Rechtsnormen


In den Vereinigten Staaten sind börsennotierte Unternehmen nach den Vorschriften der Securities and Exchange Commission (SEC) zur Veröffentlichung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung verpflichtet (Regulation S-X, Rule 3 – 04). Für nicht börsennotierte Unternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren, ist die Aufstellungspflicht in SFAS 130 geregelt, der für Geschäftsjahre beginnend nach dem 15.12.1997 anzuwenden ist (SFAS 130). Die Regelungen in SFAS 130 zur inhaltlichen Ausgestaltung der Eigenkapitalveränderungsrechnung gelten auch für börsennotierte Unternehmen.
Die Verpflichtung zu Aufstellung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS/IAS ist in IAS 1 geregelt. Die Aufstellungspflicht galt bereits schon für Geschäftsjahre, die nach dem 01.07.1998 begonnen haben und hat nach IAS 1.8 c) (rev. 2005) weiterhin auch für nach IFRS/IAS aufgestellte Jahresabschlüsse zu erfolgen.

2. Eigenkapitalveränderungrechnung nach US-GAAP

a) Bestandteile einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nach US-GAAP


Die Eigenkapitalveränderungsrechnung nach US-amerikanischen Vorschriften (statement of stockholders equity) ist eine fortgeführte Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals über mehrere Berichtsperioden. In der Eigenkapitalveränderungsrechnung werden sämtliche Eigenkapitalposten der Vorperiode durch die laufenden Zuflüsse und Abflüsse in die Eigenkapitalposten der aktuellen Berichtsperiode übergeleitet.
Die Bestandteile der Eigenkapitalveränderungsrechnung lassen sich wie folgt nach Abb. 1 strukturieren (Pellens, 2006):
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Abb. 1: Bestandteile der Eigenkapitalveränderung
Eigenkapitalveränderungen setzen sich aus dem Comprehensive Income sowie Kapitalbewegungen mit Anteilseignern zusammen. Das comprehensive income ist als umfassendes Ergebnis zu verstehen, das auch nicht realisierte Ergebnisbestandteile beinhaltet. Es setzt sich aus den (net) earnings, den cumulative accounting adjustments und dem other comprehensive income zusammen. Earnings sind alle erfolgsbeeinflussenden Verrechnungen der Berichtsperiode. Cumulative accounting adjustments ergeben sich aus der (rückwirkenden) Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (z.B. bei Einführung neuer Standards). Das other comprehensive income enthält sonstige Eigenkapitalveränderungen, z.B. aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen.

b) Möglichkeiten der Darstellung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nach US-GAAP


Nach SFAS 130 bestehen drei Möglichkeiten zur Darstellung des comprehensive income (Holzer, /Ernst, 1999):
1) One-Statement Approach: Ermittlung des Gesamtergebnisses durch eine Überleitungsrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung (Statement of Total Financial Performance).
2) Two-Statement Approach: voneinander getrennte Ergebnisrechnung in der GuV und der Gesamtergebnisrechnung.
3) Statement of Changes in Equity: Ergebnisberechnung in einem Ausweisspiegel, der die gesamten Kapitaltransaktionen bzw. Eigenkapitalveränderungen umfasst.
Alle drei aufgeführten Möglichkeiten sind zulässig und stellen jede für sich eine Ergebnisveränderungsrechnung dar. Das Financial Accounting Standards Board (FASB) rät allerdings von der Darstellung in Form des Ausweisspiegels (Matrix) ab. Im Ausweisspiegel wird das comprehensive income als Zwischenergebnisgröße ausgewiesen, von der im Anschluss das net income abgeleitet wird. Diese Vorgehensweise ist nach Ansicht des FASB unübersichtlich, kann bei der Bilanzanalyse stören und hebt die Bedeutung des comprehensive income nicht ausreichend hervor (Holzer, /Ernst, 1999).
In Abb. 2 ist eine Eigenkapitalveränderungsrechnung nach dem two-statement approach entsprechend SFAS 130.131 Format B dargestellt. Der one-statement approach nach SFAS 130.131 Format A unterscheidet sich formal von dem two-statement approach lediglich durch die direkte Weiterrechnung vom net income zum comprehensive income in einer Gesamtrechnung.
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Abb. 2: Two-Statement Approach

3. Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS/IAS

a) Bestandteile einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS/IAS


Die Bestandteile der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS/IAS sind nicht eindeutig determiniert. Sie sind davon abhängig, welche Form der Darstellung gewählt wird. In IAS 1.8 c) wird die Eigenkapitalveränderungsrechnung als notwendiger Bestandteil eines IFRS/IAS-Jahresabschlusses aufgeführt, ohne dabei zwischen Einzelabschluss oder Konzernabschluss zu unterscheiden (Senger, /Brune, 2006).

b) Möglichkeiten des Ausweises einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS/IAS


Nach IAS 1.8 sowie 1.90 und 1.97 sind zwei alternative Formen der Eigenkapitalveränderungsrechnung vorgesehen, die sich darin unterscheiden, dass einerseits lediglich bestimmte Mindestbestandteile berücksichtigt werden, andererseits darüber hinausgehend bestimmte optionale Bestandteile enthalten sind.

(1) Mindestbestandteile


-

Nettojahresüberschuss oder Nettojahresfehlbetrag des Berichtszeitraums;

-

Posten, die nach den Vorschriften anderer IFRS/IAS erfolgsneutral über das Eigenkapital zu verrechnen sind;

-

Wertänderungen, die sich insgesamt aus Veränderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie aus Bewertungskorrekturen nach IAS 8 ergeben haben.

(2)  Optionale Bestandteile


-

Kapitaltransaktionen und Kapitalemissionen in Verbindung mit Anteilseignern;

-

Summe der Gewinnrücklagen, z.B. der am Jahresanfang und -ende aufgelaufenen Jahresüberschüsse oder Jahresfehlbeträge sowie die unterjährigen Veränderungen;

-

Überleitungsrechnung zwischen den Anfangs- und Endbuchwerten der verschiedenen Eigenkapitalposten zum Wechsel des Wirtschaftsjahres mit Darstellung der Veränderungen.


Die optionalen Bestandteile können auch wahlweise im Anhang angegeben werden. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung wird als statement of changes in equity bezeichnet, wenn das Ausweisformat alle sechs Bestandteile enthält. Die Bezeichnung statement of recognized gains and losses oder statement of recognized income and expense (Weber, 2006) wird angewendet, wenn die optionalen Bestandteile im Anhang stehen.
Das statement of changes in equity entspricht einer Überleitungsrechnung, bei der in einer Matrix jeder Eigenkapitalposten vom Wert der Eröffnungsbilanz zum Wert der Schlussbilanz überführt wird (Abb. 3). Es kann von einem Eigenkapitalveränderungsspiegel gesprochen werden.
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Abb. 3: Statement of Changes in Equity

III. Vergleich


Die Eigenkapitalveränderungsrechnungen nach IFRS/IAS und US-GAAP weisen große Ähnlichkeiten auf. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch die Ausweisformate. Die unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS/IAS und US-GAAP können zu unterschiedlichen Inhalten in den Eigenkapitalveränderungsrechnungen nach IFRS/IAS und US-GAAP führen; dies sind jedoch abgeleitete Problemstellungen, die unabhängig von der Ausgestaltung der Eigenkapitalveränderungsrechnung sind.
Literatur:
Achleitner, A.-K./Gerbaulet, C. : Das Statement of Non-owner Movements in Equity als neuer verbindlicher Bestandteil des Jahresabschlusses nach IAS, in: Jahrbuch zum Rechnungswesen 1997, hrsg. v. Siegwart, H., Zürich 1997, S. 85 – 101
Achleitner, A.-K./Pejic, P. : „ Presentation of Financial Statements “ , Der neue Standard des IASC und seine Auswirkungen, in: Jahrbuch zum Finanz- und Rechnungswesen 1998, hrsg. v. Siegwart, H., Zürich 1998, S. 207 – 237
Holzer, P./Ernst, C. : (Other) Comprehensive Income und Non-Ownership Movements in Equity, in: WPg 1999, S.353 – 370
Küting, K./Kessler, H. : Kommentierung des § 272 HGB, in: Handbuch der Rechnungslegung, Bd. Ia, hrsg. v. Küting, K./Weber, C.-P., 4. A., Stuttgart 1995, S. 1561 – 1562
Lachnit, L./Müller, S. : Other comprehensive income nach HGB, IFRS und US-GAAP – Konzeption und Nutzung im Rahmen der Jahresabschlussanalyse, in: DB 2005, S. 1637 – 1645
Pellens, B. : Internationale Rechnungslegung, 6. A., Stuttgart 2006, S. 194 – 196
Senger, T./Brune, W. : Eigenkapitalveränderungsrechnung, in: Beck\'sches IFRS Handbuch, Kommentierung der IFRS/IAS, hrsg. v. Bohl, W./Riese, J./,Schlüter, J., 2. A., München 2006, S. 473 – 487
Weber, C.-P. : Gewinn und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Gesamterfolgsrechnung, in: Wiley-Kommentar zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS 2006, hrsg. v. Ballwieser, W./Beine, F./,Hayn, S. et al., 2. A., Weinheim 2006, S. 65 – 88

 

 


 

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