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bankfremdes Geschäft

siehe unter Banknebengeschäft siehe unter komplementäres Geschäft von Banken insbesondere seit Anfang der 60er Jahre angebotene Leistungen, die nicht oder nur mittelbar in Beziehung zu den traditionellen Bankleistungen stehen und über die in § 1 KWG erfaßten Bankgeschäfte hinausgehen, so Vermittlung von Immobilien und Versicherungen, Verkauf von Reisen hauptsächlich durch Sparkassen und Kreditgenossenschaften (Raiffeisenbank), Handelsgeschäfte mit Wertpapieren , antiquarischen Münzen, Briefmarken und mit Waren seitens der Genossenschaftsbanken , Finanzberatung, Unternehmensberatung, z.T. auch Steuerberatung. b. werden zunehmend über eigens errrichtete Tochtergesellschaften getätigt, um das Haftungsrisiko zu begrenzen sowie gesetzliche Restriktionen zu umgehen. Durch b. diversifizieren (Diversifikation) Banken ihr Leistungsangebot und bieten Kunden umfassende Problemlösungen an. Für Kunden wird durch Kombination von typischen Bankgeschäften mit b. der Konditionenvergleich wesentlich erschwert. Siehe auch Allfinanz .

 

 


 

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