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Rückstellungen

(accruals, provisions) Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit sind bei den "echten" Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bekannt. Bei den Rückstellungen stehen aber die genaue Höhe und der Fälligkeitstermin am Bilanzstichtag noch nicht fest. Rückstellungen sind deshalb zu schätzen. Diese Ungewissheit über Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit unterscheidet sie von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten im Rahmen der Rechnungsabgrenzung am Jahresende. Die Bildung von Rückstellungen führt zu einem Aufwand in dem betreffenden Jahr. Das passive Bestandskonto "Rückstellungen" und ein Aufwandskonto sind betroffen. Der Aufwand wird der Periode zugerechnet, in der er entstanden ist. Rückstellungen dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung. Die vernünftige kaufmännische Beurteilung der Risiken soll für die Höhe der Rückstellungen Maßstab sein (§ 253 Abs.1 HGB). Während man in kleinen Unternehmen ein allgemeines Rückstellungskonto für alle anfallenden Fälle verwendet, erfolgt bei größeren Unternehmen eine genaue Bezeichnung, z.B. Rückstellungen für unterlassene Reparaturen. Rückstellungen werden gebildet für: schwebende Prozesse Garantieverpflichtungen Steuernachzahlungen unterlassene Reparaturen Pensionsverpflichtungen In den Bilanzen Ausweisform für Verbindlichkeiten, deren Höhe ungewiss ist und sich nicht genau errechnen läßt, z. B. Rückstellungen für Pensionen.

 

 


 

 
 
 

 

 

 
 

 

 

 

 

Weitere Begriffe : Sachanlagen | Gesundheitsfonds | Deckungsbeitragsrechnung