Inhaltsübersicht
I. Grundlagen
II. Sicherheitsorientierte
Produktgestaltung
III. Sicherheitsorientierte
Qualitätssicherung in der laufenden Fertigung
IV. Produktrückrufe
I. Grundlagen
1. Rechtliche Grundlagen
Produkthaftung steht als Rechtsbegriff für die Pflicht von
Unternehmen, für Mangelfolgeschäden aus Produktfehlern gegenüber den
geschädigten Personen einzustehen. Produktrisiko meint die Möglichkeit solcher
Schäden nach Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit, Produktsicherheit steht
umgekehrt für deren Ausbleiben. Zu den gemeinten Schäden zählen nicht die
fehlerhaften Stücke selbst, sondern die sich aus dem Fehler ergebenden
Personen-, Sach- und ggf. Vermögensschäden beim Produktbenutzer.
Das Recht der Produkthaftung ist in Deutschland vor allem als
Teil der deliktischen Haftung nach §
823 Abs. 1 BGB entwickelt worden: Wer einem anderen schuldhaft Schaden
verursacht, muss Ersatz leisten; zur Gefahrenabwehr haben alle Personen, also
Hersteller, Händler, aber auch Produktbenutzer Verkehrssicherungspflichten. So
muss der Hersteller etwa Konstruktions- und Fabrikationsfehler vermeiden und in
der produktbegleitenden Kommunikation (Werbung, Beratung, Gebrauchsanleitung)
denkbare Benutzerfehler berücksichtigen. Entsprechend ihren regelmäßig
geringeren Einflussmöglichkeiten auf das Entstehen von Produktrisiken haben
Händler Vertriebsfehler in Beratung, Auslieferung und Wartung zu vermeiden und
ggf. offensichtliche Herstellerfehler zu korrigieren. Der Produktbenutzer
selbst muss Verwendungsfehler verhindern und sowohl im eigenen Interessen
(Vermeidung von Mitschuld) als auch im Interesse gefährdeter Drittbetroffener
eine angemessene Verwendungssorgfalt an den Tag legen.
Die deliktische Haftung nach BGB setzt Verschulden des Schadensverursachers voraus. Schäden infolge von
Ausreißern sind auch bei extremer Herstellervorsorge möglich und wären insoweit
bei fehlendem Herstellerverschulden vom geschädigten Konsumenten zu tragen.
Allerdings hat die Rechtsprechung dem Konsumenten mit der Umkehrung der Beweislast für Verschulden bedeutsame
prozessuale Erleichterungen gewährt: Nicht der Konsument hat ein Verschulden
des Herstellers zu beweisen, sondern der Hersteller sein Nicht-Verschulden.
Misslingt dieser Nachweis, so haftet der Hersteller.
Eine Abkehr vom Verschuldensgrundsatz bringen zunächst das
ArzneimittelG 1976 sowie vor allem das im Zuge der europäischen
Rechtsvereinheitlichung konzipierte Produkthaftungsgesetz von 1990 (ProdHaftG):
Der Hersteller ist zum Ersatz von Personen- und Sachschäden verpflichtet, die
bei privater Produktbenutzung infolge von Produktfehlern entstehen; die Haftung
gilt auch für Fehler, die trotz sorgfältigster Herstellung, Qualitätskontrolle
und Zuliefererauswahl entstanden sind, und hängt somit nicht länger vom
Verschulden des Herstellers ab. Es kommt allein auf die Schadensentstehung
infolge eines Fehlers an. Ein Fehler liegt gemäß § 3 ProdHaftG vor, wenn das
Produkt nicht den berechtigten
Sicherheitserwartungen entspricht. Diese Erwartungen des Konsumenten
haben sich u.a. durch die Kommunikationspolitik des Herstellers im Markt
gebildet. Ob ein Fehler vorliegt oder nicht, ist im Einzelfall Gegenstand
richterlicher Beurteilung.
In der Wirtschaftspraxis können Haftungsansprüche heute
sowohl aus BGB als auch aus ProdHaftG geltend gemacht werden.
2. Unternehmerische Anpassungsmaßnahmen an ein
verschärftes Recht der Produkthaftung
Insgesamt ist das Recht der Produkthaftung unter dem
Leitmotiv des Verbraucherschutzes
schrittweise zu Lasten der Unternehmen verschärft worden. Die immer weiter
formulierten Herstellerpflichten, prozessuale Erschwernisse bei der
Anspruchsabwehr sowie die europaweite Abkehr vom Verschuldensgrundsatz haben in
wichtigen Branchen den unternehmerischen Datenkranz geändert und erfordern je
nach Ausmaß der Haftungsrisiken besondere Anpassungsmaßnahmen, die sich als
Komponenten produkthaftungsbezogener Risikopolitik
auffassen lassen (Standop, D.
1978; Zentes, J.
1979; v.Werder, A.
v./Klinkenberg, U./Frese, E. 1990; Wischermann,
B. 1991). Generelles Ziel produkthaftungsbezogener Risikopolitik ist
dabei, den wirtschaftlichen Bestand eines Unternehmens nicht durch
Haftpflichtansprüche auf Regulierung der durch Produktfehler verursachten
Mangelfolgeschäden zu gefährden (Ahlert,
D./Schröder, H. 1989).
Mit v.
Werder/Klinkenberg/Frese (v.Werder, A.
v./Klinkenberg, U./Frese, E. 1990) kann die Konzeption eines Qualitätssicherungssystems zur
Gewährleistung einer hohen Produktsicherheit als Kern risikopolitischer
Maßnahmen zur Eindämmung von Produktfehlern und daraus resultierenden
Mangelfolgeschäden angesehen werden. Im Einzelnen sind einem
Qualitätssicherungssystem Maßnahmen in der Entwicklung und Konstruktion
(Gestaltung der eingebauten Produktsicherheit), in der Beschaffung
(qualitätsorientierte Lieferantenbewertung, Wareneingangskontrollen), in der
Fertigung (Produktionsprozesskontrolle) sowie im Produktabsatz
(Warenausgangskontrollen, Produktbeobachtung und -rückruf) zuzuordnen. Zum
Spektrum weiterer Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Bewältigung von Produkthaftungsrisiken
gehören die bereits erwähnten kommunikativen Maßnahmen zur Steuerung des Kauf-
und Verwendungsverhaltens von Endverbrauchern (Sicherheitswerbung,
Gebrauchsanleitungen, Warnungen), produktpolitische Maßnahmen zur
sicherheitsdienlichen Gestaltung der Produktperipherie (Kundendienst,
Zusatzprodukte, Garantien), finanzwirtschaftliche Maßnahmen
(Produkthaftpflichtversicherungen, Rückstellungen wegen Produkthaftung) sowie
organisatorische Maßnahmen wie z.B. der Aufbau eines effizienten
Dokumentationssystems zur Abwehr produkthaftungsbezogener Ansprüche.
Speziell zum Bereich der industriellen Produktion gehören vor
allem sicherheitsorientierte Maßnahmen der Qualitätssicherung in der laufenden
Fertigung und der Produktgestaltung sowie Produktrückrufe.
II. Sicherheitsorientierte
Produktgestaltung
1. Wege einer konstruktiven Erhöhung der
Produktsicherheit
Die Umsetzung einer sicherheitsorientierten Produktpolitik
erfordert die Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten bereits in der
Entwicklungs- und Konstruktionsphase eines Produkts, um mögliche Schadensfälle
von vornherein zu vermeiden. Die sicherheitsorientierte Produktgestaltung kann
bei technisch komplexen Produkten z.B. durch Anwendung des Redundanz-Prinzips erfolgen (Meyna, A.
1985). Hierbei übernimmt bei einem Ausfall einer sicherheitsrelevanten
Produktkomponente eine andere Produktkomponente deren Aufgabe. Je nachdem, ob
die im Fall einer Störung zugeschaltete Produktkomponente auch im Normalbetrieb
an der Funktion der ausgefallenen Produktkomponente beteiligt ist oder nicht,
wird zwischen aktiver und passiver Redundanz unterschieden. Eine technisch weniger
aufwendige Möglichkeit zur konstruktiven Erhöhung der Produktsicherheit ist die
Beachtung des sog. »Fail-Safe-Prinzips«,
das den Einbau von Sicherheitselementen vorsieht, die das Produkt bei einem
Ausfall einer sicherheitsrelevanten Produktkomponente z.B. durch Abschaltung in
einen gefahrlosen Zustand übergehen lässt (Deixler, A.
1988).
Darüber hinaus gibt es zahlreiche produktspezifische
Konstruktionsmaßnahmen zur Erhöhung der eingebauten Produktsicherheit.
Exemplarisch lässt sich bei technischen Haushaltsgeräten die Verwendung
hitzebeständiger Zuleitungen oder Übertemperatursicherungen nennen.
In welchem Umfang Produktsicherheit bereits über die Konstruktion
in das Produkt eingebaut werden soll, kann im Grundsatz zum Gegenstand eines
Optimierungskalküls gemacht werden.
2. Informationsgrundlagen des
Gestaltungskalküls
Die Messung der Gestaltungseffekte sowie die Ortung
sicherheitsrelevanter Konstruktionsmerkmale gehören insgesamt zu den
Informationsgrundlagen des Gestaltungskalküls. Dabei sind die akquisitorischen
Effekte einer erhöhten Produktsicherheit sowie die Verringerung von Schadens-
und Haftungsrisiken gegen höhere Konstruktions- und Fertigungskosten abzuwägen.
Nicht zuletzt wegen der hiermit verbundenen Messprobleme existieren bislang nur
wenige Ansätze, die das beschriebene Problem mit dem Instrumentarium der
normativen Entscheidungstheorie behandeln (Epple,
D./Raviv, A. 1978; Marino, A.
1987; Hempelmann,
B. 1993).
Die akquisitorischen Effekte einer erhöhten Produktsicherheit
lassen sich im Grundsatz über jene Marktforschungstechniken messen, die den
Stellenwert einzelner Produkteigenschaften im Kaufentscheidungskalkül von
Konsumenten aufdecken (Conjoint-Analyse, Logit-Analyse).
Zur Abschätzung von Schadens- und Haftungsrisiken für ein
gegebenes Produktkonzept lassen sich Verfahren der Sicherheitsanalyse wie die
Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse (Failure Modes and Effects Analysis)
oder die Fehlerbaumanalyse einsetzen. Die Zielsetzung dieser Verfahren besteht
darin, kritische Eigenschaften des Produktkonzepts zu identifizieren, die nach
Maßgabe des Produkthaftungsrechts u.U. als Produktfehler zu qualifizieren sind,
sowie ggf. geeignete Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen.
Ziel der (Konstruktions-)FMEA
ist die systematische Erfassung und Bewertung zuverlässigkeits- und
sicherheitsrelevanter Informationen über ein Produktkonzept im Wege der
induktiven Analyse der Ausfallarten aller Produktkomponenten und deren
Auswirkungen (Pfeifer, T.
1993). Zu diesem Zweck werden für jede Produktkomponente potenzielle kritische
Eigenschaften, ihre Ursachen und mögliche Folgen angegeben. Das von diesen
kritischen Eigenschaften ausgehende Risiko wird durch Zuordnung je einer
Risikozahl (scorings) aus dem Bereich 1 bis 10 (1 = geringes Risiko, 10 = hohes
Risiko) zu den Risikodimensionen Auftreten, Bedeutung und Entdeckung der
kritischen Eigenschaft bestimmt. Durch Multiplikation erfolgt die Verdichtung
dieser Risikozahlen zur sog. Risikoprioritätszahl, an die üblicherweise die
Dringlichkeit der Suche nach geeigneten Korrekturmaßnahmen festgemacht wird.
Im Gegensatz zu FMEA liefert die Fehlerbaumanalyse eine quantitative
Bewertung eines Produktkonzepts hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für das
Auftreten bestimmter kritischer Produkteigenschaften. In deduktiver Analyse
werden dabei ausgehend von einem bestimmten unerwünschten Zustand diejenigen
Ereigniskombinationen betrachtet, die zu eben diesem Zustand führen (Meyna, A.
1982; Pfeifer, T.
1993). Die Dekomposition komplexer
Ereignisse (Auftreten einer bestimmten kritischen Eigenschaft) in elementare
Ereignisse, deren Eintrittswahrscheinlichkeit einfacher zu ermitteln ist,
bildet das grundsätzliche Konstruktionsprinzip des Fehlerbaums, der die
Zusammenhänge zwischen den Ereignissen in grafischer Form repräsentiert. Die
Verknüpfung der Ereignisse untereinander erfolgt unter Anwendung der Booleschen Algebra. Abb. 1 zeigt exemplarisch einen Fehlerbaum für ein Drucksystem (Pfeifer, T.
1993).
Abb. 1: Fehlerbaum für ein Drucksystem
Zur Auswertung von Fehlerbäumen kann man sich sowohl
analytischer Verfahren als auch Simulationstechniken
bedienen (Meyna, A.
1982).
III. Sicherheitsorientierte
Qualitätssicherung in der laufenden Fertigung
Aufgabe der fertigungsbezogenen Qualitätssicherung ist die
laufende Überprüfung der Einhaltung der im Pflichtenheft
festgehaltenen Spezifikation der Produkteigenschaften. Dazu sind die einzelnen
Fertigungsschritte, die das Produkt durchläuft, begleitend zu überwachen, um ggf.
bei auftretenden Störungen korrigierend eingreifen zu können (Pfeifer, T.
1993; Rinne,
H./Mittag, H.-J. 1991). Im Produktionsprozess sind jedoch gewisse
Schwankungen auch hinsichtlich sicherheitsrelevanter Produktmerkmale nie völlig
auszuschließen. Gründe hierfür sind z.B. in Fehlern des Bedienungspersonals, in
Schwankungen in der Versorgung mit Wasser, Elektrizität etc., in der Abnutzung
maschineller Fertigungsanlagen oder in Schwankungen von Merkmalen der
Vorprodukte zu sehen (Rinne,
H./Mittag, H.-J. 1991).
In der industriellen Praxis wird mithilfe von
Qualitätsregelkarten geprüft, ob diese Schwankungen innerhalb bestimmter
Toleranzgrenzen verlaufen oder nicht. Dazu werden dem Produktionsprozess zu
äquidistanten Zeitpunkten Stichproben des zu überprüfenden Merkmals entnommen.
Die Qualitätsregelkarte ist eine grafische Darstellung der
Stichprobenergebnisse, bei der auf der Abszisse die Zeitpunkte der
Stichprobenentnahme und auf der Ordinate der Stichprobenbefund, z.B. in Form
des Stichprobenmittels, verzeichnet ist. Auf der Qualitätsregelkarte ist des
Weiteren die untere bzw. obere Eingriffsgrenze in Form einer Parallel zur
Abszisse verzeichnet. Diese Linien dienen der Entscheidungsfindung darüber, ob
die Schwankungen der Stichprobenergebnisse toleriert werden können oder in den
Produktionsprozess korrigierend einzugreifen ist.
IV. Produktrückrufe
Mit Produktrückrufen versuchen Unternehmen, die Verfügung
über mit besonderen Schadensrisiken behaftete Produktmengen nach deren
Auslieferung an den Kunden zwecks Elimination der Risiken zurückzubekommen. Nach
dem Merkmal der Transparenz werden offene und verdeckte Produktrückrufe
unterschieden. Im ersten Fall erfolgt eine öffentliche Aufforderung zur
Rückgabe, die beim Konsumenten keinen Zweifel am Anlass des Rückrufs entstehen
lässt. Im Fall eines verdeckten Rückrufs erfolgt die Risikokorrektur ohne
Kenntnis des Kunden etwa im Zuge einer so oder so geplanten Wartung in der
Firmenwerkstatt oder beim Kunden. Nach dem Merkmal der Freiwilligkeit sind
Produktrückrufe aufgrund einer gesetzlichen Rückrufpflicht (in Deutschland etwa
für Arzneimittel) von jenen Rückrufen zu unterscheiden, die ohne diesen
gesetzlichen Zwang und insoweit »freiwillig« in Ansehung der möglichen Schäden
und ggf. strafrechtlicher Verfolgung bei einem Unterlassen des Rückrufs
erfolgen. Gemäß dem Merkmal der Trägerschaft lassen sich Rückrufe des
Herstellers von jenen des Händlers und vor allem von denjenigen Rückrufen
unterscheiden, die durch firmenneutrale Institutionen und ggf. gegen den
erklärten Willen des Herstellers erfolgen. Institutionen mit Rückrufrechten
sind z.B. das Bundesgesundheitsamt bei Arzneimitteln in Deutschland und die
Consumer Product Safety Commission in den USA.
Zur Entscheidung zwischen Durchführung und Unterlassen eines
Rückrufs kann im Grundsatz ein Kostenvergleich
herangezogen werden: Die Kosten bei Realisierung des Rückrufs werden mit den
vergleichsweise unsicheren Kosten im Fall des Unterlassens abgewogen. Letztere
Kosten sind unsicherer, weil zum einen der Schadensfall nur mit
Wahrscheinlichkeiten zu beziffern und zum anderen die Haftungsübernahme seitens
der Unternehmung im Grundsatz offen ist.
Ob Produktrückrufe für die Reputation des Anbieters abträglich sind oder nicht, ist eine
durchaus offene Frage. Immerhin liegt die Hypothese nahe, nach der Konsumenten
Produktrückrufe gerade als Zeichen ungebrochener Verantwortlichkeit der
Hersteller positiv werten.
Literatur:
Ahlert, D./Schröder, H. :
Rechtliche Grundlagen des Marketing, Stuttgart 1989
Brendl, E. : Produkt- und
Produzentenhaftung, Loseblattsammlung, Freiburg ab 1980
Deixler, A. :
Zuverlässigkeitsplanung, in: Hb. der Qualitätssicherung, hrsg. v. Masing, W.,
2. A., München et al. 1988, S. 361 – 382
Epple, D./Raviv, A. : Product
Safety, Liability Rules, Market Structure, and Imperfect Information, in: AER,
1978, S. 80 – 95
Haist, E./Fromm, H. : Qualität im
Unternehmen, 2. A., München et al. 1991
Hempelmann, B. : Qualitäts- und
Kommunikationspolitik angesichts von Produktrisiken, Heidleberg 1993
Marino, A. : Monopoly, Liability
and Regulation, in: Southern Economic Journal, 1987, S. 913 – 927
Meyna, A. : Einführung in die
Sicherheitstheorie, München et al. 1982
Meyna, A. : Grundlagen von
Sicherheitsanalyseverfahren, in: Hb. der Sicherheitstechnik, Bd. 1, hrsg. v.
Meyna, A./Peters, O., München et al. 1985, S. 627 – 683
Pfeifer, T. :
Qualitätsmanagement, München et al. 1993
Rinne, H./Mittag, H.-J :
Statistische Methoden der Quailtätssicherung, 2. A., München et al. 1991
Schmidt-Salzer, J. :
Produkthaftung, 5 Bände, Heidelberg et al. 1985
Standop, D. : Zur Anpassung der
Unternehmenspolitik an ein verschärftes Recht der Produkthaftung, in: DBW,
1978, S. 189 – 202
Standop, D. :
Sicherheitskommunikation, in: Hb. Marketing Kommunikation, hrsg. v. Berndt,
R./Hermanns, A., Wiesbaden 1993, S. 945 – 964
Standop, D. : Kosten von Produktrückrufen,
in: Hb. Kostenrechnung, hrsg. v. Männel, W., Wiesbaden 1992, S. 907 – 916
Werder, A. v./Klinkenberg,
U./Frese, E. : Produkthaftungsmanagement, Stuttgart 1990
Westphalen, F. Graf v. :
Produkthaftungshandbuch, 2 Bände, München 1989
Wischermann, B. :
Produzentenhaftung und Risikobewältigung, München 1991
Zentes, J. : Marketing- und
wettbewerbspolitische Aspekte der Produzentenhaftung, in: Mark, 1979, S.
237 – 245
|