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Produkthaftung


Inhaltsübersicht
I. Grundlagen
II. Sicherheitsorientierte Produktgestaltung
III. Sicherheitsorientierte Qualitätssicherung in der laufenden Fertigung
IV. Produktrückrufe

I. Grundlagen


1. Rechtliche Grundlagen


Produkthaftung steht als Rechtsbegriff für die Pflicht von Unternehmen, für Mangelfolgeschäden aus Produktfehlern gegenüber den geschädigten Personen einzustehen. Produktrisiko meint die Möglichkeit solcher Schäden nach Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit, Produktsicherheit steht umgekehrt für deren Ausbleiben. Zu den gemeinten Schäden zählen nicht die fehlerhaften Stücke selbst, sondern die sich aus dem Fehler ergebenden Personen-, Sach- und ggf. Vermögensschäden beim Produktbenutzer.
Das Recht der Produkthaftung ist in Deutschland vor allem als Teil der deliktischen Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB entwickelt worden: Wer einem anderen schuldhaft Schaden verursacht, muss Ersatz leisten; zur Gefahrenabwehr haben alle Personen, also Hersteller, Händler, aber auch Produktbenutzer Verkehrssicherungspflichten. So muss der Hersteller etwa Konstruktions- und Fabrikationsfehler vermeiden und in der produktbegleitenden Kommunikation (Werbung, Beratung, Gebrauchsanleitung) denkbare Benutzerfehler berücksichtigen. Entsprechend ihren regelmäßig geringeren Einflussmöglichkeiten auf das Entstehen von Produktrisiken haben Händler Vertriebsfehler in Beratung, Auslieferung und Wartung zu vermeiden und ggf. offensichtliche Herstellerfehler zu korrigieren. Der Produktbenutzer selbst muss Verwendungsfehler verhindern und sowohl im eigenen Interessen (Vermeidung von Mitschuld) als auch im Interesse gefährdeter Drittbetroffener eine angemessene Verwendungssorgfalt an den Tag legen.
Die deliktische Haftung nach BGB setzt Verschulden des Schadensverursachers voraus. Schäden infolge von Ausreißern sind auch bei extremer Herstellervorsorge möglich und wären insoweit bei fehlendem Herstellerverschulden vom geschädigten Konsumenten zu tragen. Allerdings hat die Rechtsprechung dem Konsumenten mit der Umkehrung der Beweislast für Verschulden bedeutsame prozessuale Erleichterungen gewährt: Nicht der Konsument hat ein Verschulden des Herstellers zu beweisen, sondern der Hersteller sein Nicht-Verschulden. Misslingt dieser Nachweis, so haftet der Hersteller.
Eine Abkehr vom Verschuldensgrundsatz bringen zunächst das ArzneimittelG 1976 sowie vor allem das im Zuge der europäischen Rechtsvereinheitlichung konzipierte Produkthaftungsgesetz von 1990 (ProdHaftG): Der Hersteller ist zum Ersatz von Personen- und Sachschäden verpflichtet, die bei privater Produktbenutzung infolge von Produktfehlern entstehen; die Haftung gilt auch für Fehler, die trotz sorgfältigster Herstellung, Qualitätskontrolle und Zuliefererauswahl entstanden sind, und hängt somit nicht länger vom Verschulden des Herstellers ab. Es kommt allein auf die Schadensentstehung infolge eines Fehlers an. Ein Fehler liegt gemäß § 3 ProdHaftG vor, wenn das Produkt nicht den berechtigten  Sicherheitserwartungen entspricht. Diese Erwartungen des Konsumenten haben sich u.a. durch die Kommunikationspolitik des Herstellers im Markt gebildet. Ob ein Fehler vorliegt oder nicht, ist im Einzelfall Gegenstand richterlicher Beurteilung.
In der Wirtschaftspraxis können Haftungsansprüche heute sowohl aus BGB als auch aus ProdHaftG geltend gemacht werden.

2. Unternehmerische Anpassungsmaßnahmen an ein verschärftes Recht der Produkthaftung


Insgesamt ist das Recht der Produkthaftung unter dem Leitmotiv des Verbraucherschutzes schrittweise zu Lasten der Unternehmen verschärft worden. Die immer weiter formulierten Herstellerpflichten, prozessuale Erschwernisse bei der Anspruchsabwehr sowie die europaweite Abkehr vom Verschuldensgrundsatz haben in wichtigen Branchen den unternehmerischen Datenkranz geändert und erfordern je nach Ausmaß der Haftungsrisiken besondere Anpassungsmaßnahmen, die sich als Komponenten produkthaftungsbezogener Risikopolitik auffassen lassen (Standop, D. 1978; Zentes, J. 1979; v.Werder, A. v./Klinkenberg, U./Frese, E. 1990; Wischermann, B. 1991). Generelles Ziel produkthaftungsbezogener Risikopolitik ist dabei, den wirtschaftlichen Bestand eines Unternehmens nicht durch Haftpflichtansprüche auf Regulierung der durch Produktfehler verursachten Mangelfolgeschäden zu gefährden (Ahlert, D./Schröder, H. 1989).
Mit v. Werder/Klinkenberg/Frese (v.Werder, A. v./Klinkenberg, U./Frese, E. 1990) kann die Konzeption eines Qualitätssicherungssystems zur Gewährleistung einer hohen Produktsicherheit als Kern risikopolitischer Maßnahmen zur Eindämmung von Produktfehlern und daraus resultierenden Mangelfolgeschäden angesehen werden. Im Einzelnen sind einem Qualitätssicherungssystem Maßnahmen in der Entwicklung und Konstruktion (Gestaltung der eingebauten Produktsicherheit), in der Beschaffung (qualitätsorientierte Lieferantenbewertung, Wareneingangskontrollen), in der Fertigung (Produktionsprozesskontrolle) sowie im Produktabsatz (Warenausgangskontrollen, Produktbeobachtung und -rückruf) zuzuordnen. Zum Spektrum weiterer Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Bewältigung von Produkthaftungsrisiken gehören die bereits erwähnten kommunikativen Maßnahmen zur Steuerung des Kauf- und Verwendungsverhaltens von Endverbrauchern (Sicherheitswerbung, Gebrauchsanleitungen, Warnungen), produktpolitische Maßnahmen zur sicherheitsdienlichen Gestaltung der Produktperipherie (Kundendienst, Zusatzprodukte, Garantien), finanzwirtschaftliche Maßnahmen (Produkthaftpflichtversicherungen, Rückstellungen wegen Produkthaftung) sowie organisatorische Maßnahmen wie z.B. der Aufbau eines effizienten Dokumentationssystems zur Abwehr produkthaftungsbezogener Ansprüche.
Speziell zum Bereich der industriellen Produktion gehören vor allem sicherheitsorientierte Maßnahmen der Qualitätssicherung in der laufenden Fertigung und der Produktgestaltung sowie Produktrückrufe.

II. Sicherheitsorientierte Produktgestaltung


1. Wege einer konstruktiven Erhöhung der Produktsicherheit


Die Umsetzung einer sicherheitsorientierten Produktpolitik erfordert die Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten bereits in der Entwicklungs- und Konstruktionsphase eines Produkts, um mögliche Schadensfälle von vornherein zu vermeiden. Die sicherheitsorientierte Produktgestaltung kann bei technisch komplexen Produkten z.B. durch Anwendung des Redundanz-Prinzips erfolgen (Meyna, A. 1985). Hierbei übernimmt bei einem Ausfall einer sicherheitsrelevanten Produktkomponente eine andere Produktkomponente deren Aufgabe. Je nachdem, ob die im Fall einer Störung zugeschaltete Produktkomponente auch im Normalbetrieb an der Funktion der ausgefallenen Produktkomponente beteiligt ist oder nicht, wird zwischen aktiver und passiver Redundanz unterschieden. Eine technisch weniger aufwendige Möglichkeit zur konstruktiven Erhöhung der Produktsicherheit ist die Beachtung des sog. »Fail-Safe-Prinzips«, das den Einbau von Sicherheitselementen vorsieht, die das Produkt bei einem Ausfall einer sicherheitsrelevanten Produktkomponente z.B. durch Abschaltung in einen gefahrlosen Zustand übergehen lässt (Deixler, A. 1988).
Darüber hinaus gibt es zahlreiche produktspezifische Konstruktionsmaßnahmen zur Erhöhung der eingebauten Produktsicherheit. Exemplarisch lässt sich bei technischen Haushaltsgeräten die Verwendung hitzebeständiger Zuleitungen oder Übertemperatursicherungen nennen.
In welchem Umfang Produktsicherheit bereits über die Konstruktion in das Produkt eingebaut werden soll, kann im Grundsatz zum Gegenstand eines Optimierungskalküls gemacht werden.

2. Informationsgrundlagen des Gestaltungskalküls


Die Messung der Gestaltungseffekte sowie die Ortung sicherheitsrelevanter Konstruktionsmerkmale gehören insgesamt zu den Informationsgrundlagen des Gestaltungskalküls. Dabei sind die akquisitorischen Effekte einer erhöhten Produktsicherheit sowie die Verringerung von Schadens- und Haftungsrisiken gegen höhere Konstruktions- und Fertigungskosten abzuwägen. Nicht zuletzt wegen der hiermit verbundenen Messprobleme existieren bislang nur wenige Ansätze, die das beschriebene Problem mit dem Instrumentarium der normativen Entscheidungstheorie behandeln (Epple, D./Raviv, A. 1978; Marino, A. 1987; Hempelmann, B. 1993).
Die akquisitorischen Effekte einer erhöhten Produktsicherheit lassen sich im Grundsatz über jene Marktforschungstechniken messen, die den Stellenwert einzelner Produkteigenschaften im Kaufentscheidungskalkül von Konsumenten aufdecken (Conjoint-Analyse, Logit-Analyse).
Zur Abschätzung von Schadens- und Haftungsrisiken für ein gegebenes Produktkonzept lassen sich Verfahren der Sicherheitsanalyse wie die Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse (Failure Modes and Effects Analysis) oder die Fehlerbaumanalyse einsetzen. Die Zielsetzung dieser Verfahren besteht darin, kritische Eigenschaften des Produktkonzepts zu identifizieren, die nach Maßgabe des Produkthaftungsrechts u.U. als Produktfehler zu qualifizieren sind, sowie ggf. geeignete Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen.
Ziel der (Konstruktions-)FMEA ist die systematische Erfassung und Bewertung zuverlässigkeits- und sicherheitsrelevanter Informationen über ein Produktkonzept im Wege der induktiven Analyse der Ausfallarten aller Produktkomponenten und deren Auswirkungen (Pfeifer, T. 1993). Zu diesem Zweck werden für jede Produktkomponente potenzielle kritische Eigenschaften, ihre Ursachen und mögliche Folgen angegeben. Das von diesen kritischen Eigenschaften ausgehende Risiko wird durch Zuordnung je einer Risikozahl (scorings) aus dem Bereich 1 bis 10 (1 = geringes Risiko, 10 = hohes Risiko) zu den Risikodimensionen Auftreten, Bedeutung und Entdeckung der kritischen Eigenschaft bestimmt. Durch Multiplikation erfolgt die Verdichtung dieser Risikozahlen zur sog. Risikoprioritätszahl, an die üblicherweise die Dringlichkeit der Suche nach geeigneten Korrekturmaßnahmen festgemacht wird.
Im Gegensatz zu FMEA liefert die Fehlerbaumanalyse eine quantitative Bewertung eines Produktkonzepts hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für das Auftreten bestimmter kritischer Produkteigenschaften. In deduktiver Analyse werden dabei ausgehend von einem bestimmten unerwünschten Zustand diejenigen Ereigniskombinationen betrachtet, die zu eben diesem Zustand führen (Meyna, A. 1982; Pfeifer, T. 1993). Die Dekomposition komplexer Ereignisse (Auftreten einer bestimmten kritischen Eigenschaft) in elementare Ereignisse, deren Eintrittswahrscheinlichkeit einfacher zu ermitteln ist, bildet das grundsätzliche Konstruktionsprinzip des Fehlerbaums, der die Zusammenhänge zwischen den Ereignissen in grafischer Form repräsentiert. Die Verknüpfung der Ereignisse untereinander erfolgt unter Anwendung der Booleschen Algebra. Abb. 1 zeigt exemplarisch einen Fehlerbaum für ein Drucksystem (Pfeifer, T. 1993).
Produkthaftung
Abb. 1: Fehlerbaum für ein Drucksystem
Zur Auswertung von Fehlerbäumen kann man sich sowohl analytischer Verfahren als auch Simulationstechniken bedienen (Meyna, A. 1982).

III. Sicherheitsorientierte Qualitätssicherung in der laufenden Fertigung


Aufgabe der fertigungsbezogenen Qualitätssicherung ist die laufende Überprüfung der Einhaltung der im Pflichtenheft festgehaltenen Spezifikation der Produkteigenschaften. Dazu sind die einzelnen Fertigungsschritte, die das Produkt durchläuft, begleitend zu überwachen, um ggf. bei auftretenden Störungen korrigierend eingreifen zu können (Pfeifer, T. 1993; Rinne, H./Mittag, H.-J. 1991). Im Produktionsprozess sind jedoch gewisse Schwankungen auch hinsichtlich sicherheitsrelevanter Produktmerkmale nie völlig auszuschließen. Gründe hierfür sind z.B. in Fehlern des Bedienungspersonals, in Schwankungen in der Versorgung mit Wasser, Elektrizität etc., in der Abnutzung maschineller Fertigungsanlagen oder in Schwankungen von Merkmalen der Vorprodukte zu sehen (Rinne, H./Mittag, H.-J. 1991).
In der industriellen Praxis wird mithilfe von Qualitätsregelkarten geprüft, ob diese Schwankungen innerhalb bestimmter Toleranzgrenzen verlaufen oder nicht. Dazu werden dem Produktionsprozess zu äquidistanten Zeitpunkten Stichproben des zu überprüfenden Merkmals entnommen. Die Qualitätsregelkarte ist eine grafische Darstellung der Stichprobenergebnisse, bei der auf der Abszisse die Zeitpunkte der Stichprobenentnahme und auf der Ordinate der Stichprobenbefund, z.B. in Form des Stichprobenmittels, verzeichnet ist. Auf der Qualitätsregelkarte ist des Weiteren die untere bzw. obere Eingriffsgrenze in Form einer Parallel zur Abszisse verzeichnet. Diese Linien dienen der Entscheidungsfindung darüber, ob die Schwankungen der Stichprobenergebnisse toleriert werden können oder in den Produktionsprozess korrigierend einzugreifen ist.

IV. Produktrückrufe


Mit Produktrückrufen versuchen Unternehmen, die Verfügung über mit besonderen Schadensrisiken behaftete Produktmengen nach deren Auslieferung an den Kunden zwecks Elimination der Risiken zurückzubekommen. Nach dem Merkmal der Transparenz werden offene und verdeckte Produktrückrufe unterschieden. Im ersten Fall erfolgt eine öffentliche Aufforderung zur Rückgabe, die beim Konsumenten keinen Zweifel am Anlass des Rückrufs entstehen lässt. Im Fall eines verdeckten Rückrufs erfolgt die Risikokorrektur ohne Kenntnis des Kunden etwa im Zuge einer so oder so geplanten Wartung in der Firmenwerkstatt oder beim Kunden. Nach dem Merkmal der Freiwilligkeit sind Produktrückrufe aufgrund einer gesetzlichen Rückrufpflicht (in Deutschland etwa für Arzneimittel) von jenen Rückrufen zu unterscheiden, die ohne diesen gesetzlichen Zwang und insoweit »freiwillig« in Ansehung der möglichen Schäden und ggf. strafrechtlicher Verfolgung bei einem Unterlassen des Rückrufs erfolgen. Gemäß dem Merkmal der Trägerschaft lassen sich Rückrufe des Herstellers von jenen des Händlers und vor allem von denjenigen Rückrufen unterscheiden, die durch firmenneutrale Institutionen und ggf. gegen den erklärten Willen des Herstellers erfolgen. Institutionen mit Rückrufrechten sind z.B. das Bundesgesundheitsamt bei Arzneimitteln in Deutschland und die Consumer Product Safety Commission in den USA.
Zur Entscheidung zwischen Durchführung und Unterlassen eines Rückrufs kann im Grundsatz ein Kostenvergleich herangezogen werden: Die Kosten bei Realisierung des Rückrufs werden mit den vergleichsweise unsicheren Kosten im Fall des Unterlassens abgewogen. Letztere Kosten sind unsicherer, weil zum einen der Schadensfall nur mit Wahrscheinlichkeiten zu beziffern und zum anderen die Haftungsübernahme seitens der Unternehmung im Grundsatz offen ist.
Ob Produktrückrufe für die Reputation des Anbieters abträglich sind oder nicht, ist eine durchaus offene Frage. Immerhin liegt die Hypothese nahe, nach der Konsumenten Produktrückrufe gerade als Zeichen ungebrochener Verantwortlichkeit der Hersteller positiv werten.
Literatur:
Ahlert, D./Schröder, H. : Rechtliche Grundlagen des Marketing, Stuttgart 1989
Brendl, E. : Produkt- und Produzentenhaftung, Loseblattsammlung, Freiburg ab 1980
Deixler, A. : Zuverlässigkeitsplanung, in: Hb. der Qualitätssicherung, hrsg. v. Masing, W., 2. A., München et al. 1988, S. 361 – 382
Epple, D./Raviv, A. : Product Safety, Liability Rules, Market Structure, and Imperfect Information, in: AER, 1978, S. 80 – 95
Haist, E./Fromm, H. : Qualität im Unternehmen, 2. A., München et al. 1991
Hempelmann, B. : Qualitäts- und Kommunikationspolitik angesichts von Produktrisiken, Heidleberg 1993
Marino, A. : Monopoly, Liability and Regulation, in: Southern Economic Journal, 1987, S. 913 – 927
Meyna, A. : Einführung in die Sicherheitstheorie, München et al. 1982
Meyna, A. : Grundlagen von Sicherheitsanalyseverfahren, in: Hb. der Sicherheitstechnik, Bd. 1, hrsg. v. Meyna, A./Peters, O., München et al. 1985, S. 627 – 683
Pfeifer, T. : Qualitätsmanagement, München et al. 1993
Rinne, H./Mittag, H.-J : Statistische Methoden der Quailtätssicherung, 2. A., München et al. 1991
Schmidt-Salzer, J. : Produkthaftung, 5 Bände, Heidelberg et al. 1985
Standop, D. : Zur Anpassung der Unternehmenspolitik an ein verschärftes Recht der Produkthaftung, in: DBW, 1978, S. 189 – 202
Standop, D. : Sicherheitskommunikation, in: Hb. Marketing Kommunikation, hrsg. v. Berndt, R./Hermanns, A., Wiesbaden 1993, S. 945 – 964
Standop, D. : Kosten von Produktrückrufen, in: Hb. Kostenrechnung, hrsg. v. Männel, W., Wiesbaden 1992, S. 907 – 916
Werder, A. v./Klinkenberg, U./Frese, E. : Produkthaftungsmanagement, Stuttgart 1990
Westphalen, F. Graf v. : Produkthaftungshandbuch, 2 Bände, München 1989
Wischermann, B. : Produzentenhaftung und Risikobewältigung, München 1991
Zentes, J. : Marketing- und wettbewerbspolitische Aspekte der Produzentenhaftung, in: Mark, 1979, S. 237 – 245

 

 


 

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