Inhaltsübersicht
I. Kennzeichnung,
Abgrenzung, Besonderheiten
II. Systematik
landwirtschaftlicher Betriebe
III. Volkswirtschaftliche
Bedeutung der deutschen Landwirtschaft
IV. Europas
Agrarpolitik
I. Kennzeichnung,
Abgrenzung, Besonderheiten
Landwirtschaft umfasst im weitesten Sinne des Wortes jegliche
wirtschaftliche Tätigkeit, die auf die Gewinnung organischer Stoffe aus dem
Wachstum der Pflanzen und auf deren biologische oder technische Transformation
in höherwertige Güter gerichtet ist. Im engeren Sinne umfasst der Begriff
„ Landwirtschaft “ nur den Land- und Gartenbau sowie die Viehhaltung, ergänzt um
die speziellen Sondergebiete wie z.B. Fisch- und Teichwirtschaft (Reisch, Erwin
1993). Hinzu kommen in neuerer Zeit mit zunehmender Bedeutung auch Aufgaben der
Landschaftspflege sowie die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und erneuerbarer
Energien.
Mit den betriebswirtschaftlichen Fragen der Landwirtschaft
befassen sich die Agrarwissenschaften im Rahmen der landwirtschaftlichen
Betriebslehre, bezogen auf den Einzelbetrieb. Nach vorherrschender Lehrmeinung
ist sie zugleich Objekt- und Wirtschaftslehre (Reisch, Erwin
1993). Im Laufe der Entwicklung hat sie sich von einer beschreibenden und
systematisierenden Erfahrungswissenschaft (Andreae,
Bernd 1964) zu einer entscheidungsorientierten
Wirtschaftswissenschaft gewandelt (Reisch,
Erwin/Zeddies, Jürgen 1992; Steinhauser,
Hugo/Langbehn, Cay/Peters, Uwe 1992; Steffen,
Günther/Born, Dietrich 1987; Kuhlmann,
Friedrich 2003; Odening,
Martin/Bokelmann, Wolfgang 2001).
II. Systematik
landwirtschaftlicher Betriebe
Die systematische Gruppierung und Kennzeichnung
landwirtschaftlicher Betriebe erfolgt nach den Kriterien Betriebsgröße
(Faktorausstattung), Betriebsform (Produktionsprogramm), sozialökonomische
Situation und Rechtsform.
1. Betriebsgröße
Die Größe eines Landwirtschaftsbetriebes wird meist mit
seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) angegeben. Große Unterschiede
bestehen dabei zwischen den alten und den neuen Bundesländern. So
bewirtschaften die Betriebe der neuen Bundesländer (Betriebe größer 2 ha) im
Jahr 2003 durchschnittlich etwa 200 ha LF, wobei hier anzumerken ist, dass die
Betriebsgröße im Jahr 1991 noch bei ca. 350 ha lag. Diese Entwicklung ist auf
die Auflösung ehemaliger landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften
zurückzuführen. Demgegenüber liegt die Flächenausstattung in den alten
Bundesländern im Jahr 2003 bei etwa 32 ha LF, wobei hier eine Zunahme der
Fläche pro Betrieb zu beobachten ist. Im Deutschland ist seit Jahren ein
Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe (Strukturwandel) festzustellen. So
verringerte sich von 1991 bis 2003 die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe
von ca. 541.000 auf 388.000 (Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 2005a). Eine
wichtige Ursache hierfür stellt die Nutzung des technischen Fortschritts dar. Die landwirtschaftlich genutzte
Fläche eines Betriebes gibt zwar wichtige Anhaltspunkte über die verfügbaren
Produktionsgrundlagen. Nicht erfasst wird hierbei die z.T. sehr unterschiedliche
Ausstattung mit Arbeitskräften (AK) und Besatzvermögen. Diesen Mängeln begegnet
die sog. wirtschaftliche Betriebsgröße,
sie wird in einer gemeinschaftlichen Maßeinheit, der Europäischen Größeneinheit
(EGE), angegeben. Eine EGE entspricht einem Standarddeckungsbeitrag (SDB) von
1.200 Euro. Der SDB je Flächen- oder Tiereinheit entspricht der geldlichen
Bruttoleistung abzüglich der entsprechenden variablen Spezialkosten (Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 2005b).
2. Betriebsform (betriebswirtschaftliche
Ausrichtung)
Die Betriebsform eines landwirtschaftlichen Betriebes wird durch
den relativen Beitrag der verschiedenen Produktionszweige des Betriebes
zum gesamtbetrieblichen SDB gekennzeichnet (Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 2005b). Für die
Buchführungsergebnisse der Testbetriebe wird in Deutschland seit dem
Wirtschaftsjahr 2001/2002 das EU-weite Betriebsklassifizierungssystem
verwendet. Wichtigstes Kriterium zur Eingruppierung der Betriebe ist der Anteil
des SDB. Ein Spezialbetrieb liegt dann vor, wenn der Anteil eines der folgenden
Hauptproduktionsverfahren mehr als zwei Drittel des gesamten SDB umfasst:
Ackerbau, Gartenbau, Dauerkulturen, Futterbau (z.B. Milch- und
Rindfleischproduktion) und Veredlung (Schweine- und Geflügelproduktion). Die
nicht spezialisierten Betriebe werden als Gemischtbetriebe bezeichnet. Hier
liegt der Anteil einzelner Zweige am gesamten SDB des Betriebes bei weniger als
zwei Drittel.
3. Sozialökonomische Klassifikation
Die Verflechtung des Betriebs- und Haushaltsbereichs über die
Faktoren Arbeit und Kapital findet in der Systematik nach sozialökonomischen
Kriterien ihren Niederschlag (Reisch, Erwin
1993). Hierbei werden innerhalb der Einzelunternehmen und
Personengesellschaften die Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe unterschieden. Ein Haupterwerbsbetrieb
liegt vor, wenn die wirtschaftliche Betriebsgröße mindestens 16 EGE beträgt
(entspricht 19.200 Euro SDB) und mindestens 1,0 AK im Betrieb vorhanden ist.
Als Klein- und Nebenerwerbsbetriebe werden alle anderen Betriebe mit mindestens
8 EGE (entspricht 9.600 Euro SDB) und weniger als 16 EGE oder mit weniger als
1,0 AK klassifiziert. Im Jahr 2003 wurden rund 58% der landwirtschaftlichen
Betriebe im Nebenerwerb bewirtschaftet (Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 2005b).
4. Rechtsform
Die landwirtschaftlichen Betriebe werden nach ihrer
Rechtsform in Einzelunternehmen, Personengesellschaften
und juristische Personen untergliedert. In den alten Bundesländern dominiert
das Einzelunternehmen, in den neuen Bundesländern finden sich zu einem Großteil
Personengesellschaften und juristische Personen (Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 2005b).
III. Volkswirtschaftliche
Bedeutung der deutschen Landwirtschaft
Der Produktionswert
zu Erzeugerpreisen der deutschen Landwirtschaft beläuft sich auf ca. 40
Milliarden Euro, die Bruttowertschöpfung
auf rund 17 Milliarden Euro. Der Anteil an der gesamten Bruttowertschöpfung
liegt bei 1,2%, der Anteil der Erwerbstätigen beträgt 2,4% (Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 2005b). Die
Landwirtschaft ist essenzieller Bestandteil des Agribusiness. Der Produktionswert des gesamten Agribusiness beläuft
sich auf rund 550 Milliarden Euro, davon ca. 50 Milliarden im vorgelagerten
Bereich und ca. 450 Milliarden im nachgelagerten Bereich. Der Anteil des
Agribusiness am gesamten Produktionswert beläuft sich auf ca. 15%. Mit nahezu
130 Milliarden Euro erwirtschaftet das inländische Agribusiness rund 7% der
Bruttowertschöpfung. Die Zahl der im Agribusiness beschäftigten Personen
beläuft sich auf etwa 4,3 Millionen bzw. ca. 11% (Bundesministerium
für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft 2005a).
Neben den monetären Größen ist auf die volkswirtschaftliche
Bedeutung der Landwirtschaft im Hinblick auf Erhaltung und Pflege der
Kulturlandschaft zu verweisen. Diese positiven
externen Effekte sind ein Koppelprodukt der Landwirtschaft. Außer den
positiven externen Effekten verursacht die Landwirtschaft auch negative externe
Effekte (z.B. Eutrophierung der Gewässer durch Nährstoffe). Ziel der Umweltpolitik
wird es sein, dass diese internalisiert werden. Ansatzweise erfolgt das durch
die 2005 eingeführten Cross-Compliance-Auflagen.
IV. Europas Agrarpolitik
1. Ursprünge der Agrarpolitik
Die Erfindung der Eisenbahn hat im 19. Jahrhundert die
wirtschaftliche Transportentfernung deutlich verringert. Dadurch war es
beispielsweise möglich, Getreide von entfernt liegenden Ländern (z.B. aus der
Ukraine) bis nach Mitteleuropa zu transportieren und hier unter dem Preis des
einheimischen Getreides anzubieten. Die Erkenntnisse eines David Ricardo, David
(1772 – 1823) über die komparativen Kostenvorteile des Außenhandels lagen zu
dieser Zeit zwar vor, dennoch fiel die Entscheidung in den einzelnen Ländern
unterschiedlich aus. England, die Niederlande und Dänemark verzichteten auf
Importschutz für Getreide. In Deutschland entschied man sich 1879 zu Gunsten
der Landwirte mit Getreideproduktion für die Einführung von Getreidezöllen.
2. Grenzen der protektionistischen
Agrarpolitik
Das maßgebliche agrarpolitische Instrument war zunächst der
Außenschutz (z.B. durch Zölle). Sehr viel später (in den 1950er-Jahren) kamen
in Deutschland und verstärkt nach der Einführung der gemeinsamen Agrarpolitik
in der EU folgende Maßnahmen hinzu:
-
staatliche Intervention,
-
Exporterstattungen,
-
Mengenbegrenzungen (z.B. bei Milch) und
-
Verwendungsauflagen.
Solange der Selbstversorgungsgrad unter 100% lag, konnten bei
niedrigeren Weltmarktpreisen durch Importzölle nicht unerhebliche
Staatseinnahmen verbucht werden. Bei Überschreiten der vollen Selbstversorgung
führen staatliche Stützungskäufe zu Konflikten mit den Handelspartnern und Steuerzahlern.
Trotz umfangreicher staatlicher Stützungsmaßnahmen wuchs in den 1970er-Jahren
die Unzufriedenheit auch bei den Landwirten, weil die Maßnahmen beim Landwirt
immer weniger zur Stabilisierung des Einkommens beitragen konnten. Dennoch
fehlte die politische Kraft, einen Kurswechsel herbeizuführen. Nach
langwierigen Diskussionen erfolgte schließlich 1992 ein grundlegender Wandel in
der Agrarpolitik.
3. EU-Agrarreform von 1992
Die geschilderten Konflikte führten zu der Erkenntnis, dass
die bisherige Politik der Preisstützung nicht länger aufrecht zu erhalten ist.
Es wurde klar, dass der Preis nicht länger eine Doppelfunktion (Steuerung von
Angebot und Nachfrage sowie Einkommenssicherung) einnehmen kann. So erfolgte
mit der Agrarreform von 1992 nach über 100 Jahren Preisstützung der Einstieg in
die Trennung zwischen Markt- und Einkommenspolitik. Der Preis sollte zukünftig
in erster Linie dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage dienen, während zur
Einkommenssicherung Direktzahlungen eingeführt wurden, die größtenteils nicht
mehr unmittelbar an die Produktionsmenge gebunden sind. In dieses System noch
nicht integriert waren u.a. die Märkte für Zucker und Milch. Hier gibt es noch
ein System der Mengenbegrenzung. Nach wie vor aber waren und sind bei vielen
Produkten Importzölle wirksam.
4. Agenda 2000
In der Agenda 2000 erfolgte weitgehend eine Fortschreibung
der Agrarreform von 1992. Als neues Element kam die Modulation als von den
Mitgliedstaaten freiwillig durchzuführende Maßnahme hinzu. Damit konnten die
zum Preisausgleich gewährten Direktzahlungen um bis zu 10% gekürzt und nach Kofinanzierung zur Förderung des
ländlichen Raumes eingesetzt werden.
Ein besonders einschneidendes Ereignis stellte die BSE-Krise
im Jahr 2001 dar. Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen wurden aus diesem
Anlass kontrovers diskutiert. Der Begriff der „ Agrarwende “ ist Ausdruck dieser
Diskussion. Insbesondere der ökologische
Landbau sollte zukünftig eine größere Rolle spielen. Insgesamt gesehen
führte die Diskussion im Zusammenhang mit der „ Agrarwende “ zur Forderung nach
einer Verschärfung von gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Umwelt- und
Tierschutz.
5. EU-Agrarreform 2003
Die Agrarreform von 1992 hatte einen grundsätzlichen
Kurswechsel der Agrarpolitik vorgenommen. Dennoch blieben Probleme, die von
einigen Ländern, speziell den Exporteuren von Agrarprodukten, in der WTO
angeprangert wurden. Folgende Punkte standen in der Kritik:
-
Interne Stützung
Die Preise bestimmter Erzeugnisse (z.B. Getreide) liegen zwar
weitgehend auf Weltmarktniveau, neben dem Verkaufserlös bekommen aber die
Landwirte in der EU noch zusätzlich produktbezogene Direktzahlungen.
-
Exportsubventionen
Die Preise wichtiger Agrarerzeugnisse werden nach wie vor
gestützt. Soweit Überschüsse entstehen, können diese auf dem Weltmarkt deshalb
nur mit Subventionen abgesetzt werden. Im Mittelpunkt der Kritik stehen hier
Milcherzeugnisse, Rindfleisch und Zucker.
-
Importzölle
Die EU führt das 1879 in Deutschland begonnene System der
Schutzzölle bei einigen Erzeugnissen bis in die Gegenwart hinein fort.
Aus den beschrieben Kritikpunkten resultierte die Agrarreform
von 2003; deren Kernpunkte (vgl. Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 2005b) sind im
Einzelnen:
-
Entkoppelung der Direktzahlungen,
-
Cross Compliance,
-
Absenkung der Interventionspreise,
-
Modulation.
Die Entkoppelung
der Zahlungen der sog. 1. Säule (diese Zahlungen wurden ursprünglich als
produkt- bzw. flächenbezogene Zahlungen zum Ausgleich der Preissenkungen der
Agrarreform von 1992 gewährt) soll es dem Landwirt ermöglichen, die Produktion
nach den Erfordernissen des Marktes auszurichten, ohne durch die
Direktzahlungen veranlasst zu werden, Produkte zu erzeugen, deren Preis nicht
einmal die variablen Kosten deckt. Der Erhalt der Direktzahlungen ist nun
generell an die Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen im Bereich des Umwelt-
und Tierschutzes entsprechend den Cross-Compliance-Vorschriften
gekoppelt. Im Extrem ist auch „ Nicht-Produktion “ möglich, soweit der Erhalt der
Flächen in einem guten Kulturzustand gesichert ist. Die Absenkung der Interventionspreise (z.B. bei Milch) soll die
Exportchancen verbessern, wenngleich damit auch ein Rückgang der Erzeugerpreise
verbunden sein wird, was sich auf die Einkommenssituation ungünstig auswirkt.
Die Modulation wird nun verpflichtend
vorgeschrieben und als Mittel gesehen, Gelder der 1. Säule in die 2. Säule
(Entlohnung von Umweltleistungen) umzuschichten. Dem landwirtschaftlichen
Betrieb fließt damit weniger Geld zu, es kommt aber dem ländlichen Raum als
Ganzes wieder zugute.
Die Agrarreform von 2003 trat 2005 in Kraft. Die Umsetzung
zieht sich bis 2013 hin, d.h. die bisherigen produktbezogenen Direktzahlungen
werden in Deutschland in produktionsunabhängige, innerhalb eines Bundeslandes
je Flächeneinheit gleich hohe Zahlungen überführt.
6. Perspektiven für die EU-Agrarpolitik
Der Agrarhaushalt der EU beläuft sich im Jahr 2004 auf ca. 38
Milliarden Euro, davon bekommen die Landwirte rund 66% in Form von
Direktzahlungen (Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 2005b). Diese
teilen sich auf in Zahlungen der sog. 1. und 2. Säule. Die Zahlungen der 1.
Säule sind nun von der Produktion entkoppelt und werden entweder als
Betriebsprämie in Höhe der bisherigen Direktzahlungen (z.B. in Frankreich und
Österreich) oder als weitgehend einheitliche Flächenprämie (z.B. in
Deutschland) gewährt. Die Zahlungen der 2. Säule dienen zur Entlohnung von
umweltbezogenen Leistungen.
Nach Entkoppelung der Direktzahlungen der 1. Säule durch die
Agrarreform von 2003 stellt sich die Frage nach deren Legitimierung. Es wird
als unumgänglich angesehen, die Direktzahlungen gesellschaftspolitisch zu
begründen. Den Zahlungen müssen definierte Leistungen gegenübergestellt werden.
In diesem Zusammenhang ist von Targeting
(Tangermann,
Stefan 2004) die Rede.
7. Besonderheiten der europäischen
Landwirtschaft
a) Multifunktionalität
Das primäre Ziel der Landbewirtschaftung besteht in der
Erzeugung von Lebensmitteln und Rohstoffen. Ein Koppelprodukt der
Landwirtschaft ist die dabei entstehende Kulturlandschaft
im Unterschied zur Naturlandschaft. Das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft
ergibt sich aus dem Zusammenwirken von natürlichen und wirtschaftlichen
Standortbedingungen. Die so genannten Grenzertragsstandorte stellen den
Übergang von der Kultur- zur Naturlandschaft dar. Als Grenzertragsstandort gilt ein Standort, der aus wirtschaftlichen
Gründen nicht mehr bewirtschaftet wird, die Grundrente
liegt hier bei Null. Eine Veränderung der wirtschaftlichen Bedingungen
beeinflusst auch die Lage des Grenzertragsstandortes. Dies kann zu einer
Einschränkung der Kulturlandschaft führen.
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich aus betrieblicher
Sicht die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen tendenziell ungünstiger gestaltet.
Dies betrifft in Europa häufig die landschaftlich reizvollen, vom Tourismus
beanspruchten Regionen. Mit einer Einstellung der landwirtschaftlichen
Produktion ist auch ein Verschwinden des bisherigen Koppelproduktes verbunden (Heißenhuber,
Alois/Lippert, Christian 2000). Diese Entwicklung führte in den
1970er-Jahren zur Etablierung von Umweltprogrammen, die zwischenzeitlich in der
gesamten EU angeboten werden.
Im Rahmen der WTO-Verhandlungen werden diese Zahlungen
akzeptiert, wenn sie keine überhöhte Einkommensübertragung darstellen, sondern
ausschließlich zur Abdeckung der mit der Bereitstellung der erwünschten Form
der Kulturlandschaft verbundenen Kosten dient. Zahlungen dieser Art zählen zur
so genannten Green Box. Im Gegenzug
dazu zählen Zahlungen mit handelsverzerrender einkommensstützender Wirkung zur Amber Box bzw. zur Blue Box. Diese müssen abgebaut werden.
b) Ökologischer Landbau
Seit Beginn der 1990er-Jahre spielt der ökologische Landbau
als besonders nachhaltige Form der Landnutzung in Europa eine zunehmend
wichtigere Rolle. Eine Ursache dafür ist die damals etablierte staatliche
Förderung dieser Produktionsmethode. Der ökologische Landbau verzichtet z.B.
auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und
versucht weitgehend geschlossene betriebliche Stoffkreisläufe zu schaffen.
Boden, Wasser und Luft werden weniger belastet. Seit 1992 ist die
EG-Ökoverordnung in Kraft. Nur wer diese Richtlinie einhält und seinen Betrieb
jährlich von staatlich anerkannten Kontrollstellen überprüfen lässt, darf seine
Produkte entsprechend vermarkten. Betriebe, die sich einem Bioanbauverband
anschließen, müssen zusätzliche, strengere Richtlinien einhalten. Der Anteil
der Ökofläche in Deutschland stieg von ca. 80.000 ha LF im Jahr 1990 auf ca.
734.000 ha LF im Jahr 2003. Das entspricht 4,3% der LF in Deutschland. Die ca.
16.500 Öko-Betriebe umfassten im Jahr 2003 3,9% der landwirtschaftlichen
Betriebe in Deutschland (Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 2005b). Die
zukünftige Bedeutung hängt in erster Linie von der Nachfrage nach Ökoprodukten
ab.
c) Nachwachsende Rohstoffe
Geschichtlich betrachtet hat die Landwirtschaft nicht nur
Lebensmittel erzeugt, sondern auch Rohstoffe, die stofflich (z.B. Lein oder
Hanf für Fasern) oder energetisch verwertet wurden (z.B. Futter als Energie für
Zugtiere). Das kostengünstige Angebot fossiler Rohstoffe sorgte sowohl im
stofflichen als auch im energetischen Bereich für eine Substitution
landwirtschaftlicher Rohstoffe. Drei Gründe führen heute zu einer intensiven
Diskussion um den Einsatz erneuerbarer Rohstoffe bzw. Energieträger:
-
zunehmender Treibhauseffekt durch die Nutzung fossiler
Energieträger,
-
starke Importabhängigkeit bei fossilen Energieträgern,
-
starker Anstieg der Preise fossiler Energien.
In einigen Ländern können Treibstoffe aus pflanzlichen
Ausgangsstoffen (z.B. in Brasilien Ethanol aus Zuckerrohr) bereits mit den
fossilen Rohstoffen konkurrieren. In Deutschland ist dies noch nicht möglich.
Nur durch staatliche Eingriffe (z.B. Steuerbefreiung von Biodiesel) konnte sich
hier ein Markt entwickeln. Dagegen sind land- und forstwirtschaftlich erzeugte
Festbrennstoffe, z.B. Getreide oder zu Hackschnitzeln zerkleinertes Holz, als
Heizölersatz zur Wärmeerzeugung schon unter den gegenwärtigen
Preis-Kosten-Relationen wettbewerbsfähig. Getreide ist aber derzeit noch nicht
als Regelbrennstoff zugelassen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird man zur
Minderung der CO2-Emission
den Weg wählen, der die geringsten Kosten verursacht. Als Kriterium dienen die CO2-Minderungskosten. Bei nachwachsenden
Rohstoffen liegen diese im Falle der Festbrennstoffe schon auf einem sehr
niedrigen Niveau, während sie z.B. bei Rapsöl oder Ethanol als Treibstoffersatz
noch relativ hoch anzusetzen sind. Ein weiterer Anstieg der Rohölpreise führt
dazu, dass zunehmend mehr nachwachsende Rohstoffe bzw. Energieträger auch ohne
Subventionen konkurrenzfähig werden (Heißenhuber,
Alois/Berenz, Stefan 2005). Insgesamt ist aber die Menge
nachwachsender Rohstoffe begrenzt bzw. es besteht eine direkte Konkurrenz zur
Nahrungserzeugung.
d) Precision Farming
Der Strukturwandel in der Landwirtschaft und die Nutzung
leistungsfähiger Maschinen bedingt eine Vergrößerung der Felder, die dazu
führt, dass die durch unterschiedliche Bodeneigenschaften hervorgerufene Standortheterogenität zunimmt. Diese
Entwicklung macht es notwendig, dass sowohl aus ökonomischen wie aus
ökologischen Gesichtspunkten die Intensität des Betriebsmitteleinsatzes (z.B.
Dünge- oder Pflanzenschutzmittel) innerhalb eines Feldes an die vorherrschenden
Bedingungen angepasst wird. Die Nutzung des Satellitennavigationssystems
GPS ermöglicht dabei eine gezielte Applikation der Betriebsmittel. Die
standortangepasste Applikation der Betriebsmittel wird Precision Farming, kleinräumige Bestandsführung oder auch
teilflächenspezifische Bewirtschaftung genannt und bezeichnet eine moderne
informationsgeleitete Landbewirtschaftung (Gandorfer,
Markus/Meyer-Aurich, Andreas/Heißenhuber, Alois 2004; Auernhammer,
Hermann 2001). Das Ziel des Precision Farming besteht darin, die
Produktion nach ökonomischen aber auch ökologischen Gesichtspunkten zu
optimieren. Neben der reinen teilflächenspezifischen Bewirtschaftung zählen im
weiteren Sinne auch die Aspekte Dokumentation des Produktionsprozesses (gläserne Produktion) sowie Feldrobotik
(z.B. automatische Lenkhilfen) zum Bereich des Precision Farming.
Literatur:
Andreae, Bernd : Betriebsformen in der
Landwirtschaft, Stuttgart 1964
Auernhammer, Hermann : Precision
Farming – The Environmental Challenge, in: Computers and Electronics in
Agriculture, H. 30/2001, S. 31 – 43
Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft : Statistisches Jahrbuch Über
Ernährung, Landwirtschaft Und Forsten Der Bundesrepublik Deutschland, 49. A.,
Münster-Hiltrup 2005a
Bundesminsterium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft : Agrarpolitischer Bericht der
Bundesregierung 2005, Berlin 2005b
Gandorfer, Markus/Meyer-Aurich,
Andreas/Heißenhuber, Alois : Der Einsatz moderner Informationstechnologien im
Pflanzenbau – Ein Beispiel aus der teilflächenspezifischen Stickstoffdüngung,
in: Zeitschrift für Agrarinformatik, Jg. 12, H. 2/2004, S. 27 – 33
Heißenhuber, Alois/Berenz, Stefan :
Energieproduktion in landwirtschaftlichen Unternehmen, Konsequenzen und
Strategien – Mehr Markt für Landwirte, in: Archiv der DLG, Bd. 99, 2005, S.
189 – 198
Heißenhuber, Alois/Lippert, Christian
: Multifunktionalität und Wettbewerbsverzerrungen, in: Zeitschrift für
Agrarwirtschaft, Jg. 49, H. 7/2000, S. 249 – 252
Kuhlmann, Friedrich : Betriebslehre
der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Frankfurt a.M. 2003
Odening, Martin/Bokelmann, Wolfgang :
Agrarmanagement- Landwirtschaft, Gartenbau, 2. A., Stuttgart 2001
Reisch, Erwin : Landwirtschaft, in:
Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern,
Werner/Köhler, Richard et al., 5. A., Stuttgart 1993, Sp. 2529 – 2545
Reisch, Erwin/Zeddies, Jürgen :
Einführung in die landwirtschaftliche Betriebslehre, Band 2, 3. A., Stuttgart 1992
Steffen, Günther/Born, Dietrich :
Betriebs- und Unternehmensführung in der Landwirtschaft, Stuttgart 1987
Steinhauser, Hugo/Langbehn,
Cay/Peters, Uwe : Einführung in die landwirtschaftliche Betriebslehre, Band 1,
5. A., Stuttgart 1992
Tangermann, Stefan : Agricultural
Policies in OECD Countries: An Agenda for Reform, in: The Global
Competitiveness Report 2004 – 2005, hrsg. v. Lopez-Claros, Augusto, Houndmills,
for the World Economic Forum 2004
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