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Prokura

Ermächtigt kraft Gesetzes zu allen Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt. Für die Veräußerung und Belastung von Grundstücken muss aber z. B.eine besondere Befugnis erteilt werden. Handlungsvollmacht.

 

 


 

 
 
 

 

 

 
 

 

 

 

 

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