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Handlungsvollmacht

Ermächtigt zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften oder zu einzelnen Geschäften. Kann auch zum betrieb des ganzen Handelsgewerbes erteilt werden (Generalvollmacht). Prokura.

 

 


 

 
 
 

 

 

 
 

 

 

 

 

Weitere Begriffe : Abschreibungen | Hypothekenbanken | strategische Bankplanung