Inhaltsübersicht
I. Grundlagen
II. Effektivzinsrechnung
auf der Basis der internen Zinsfußmethode
III. Effektivzinsen
im Vergleich
I. Grundlagen
Die effektiven Kosten bzw. Erlöse von Finanzgeschäften werden
durch eine Reihe von Konditionsbestandteilen beeinflusst. Neben dem sog.
Nominalzins determinieren beispielsweise bei Kreditgeschäften das Disagio
(Damnum), die Bearbeitungsgebühren sowie Zinszahlungs- und Tilgungsmodalitäten
den Kreditpreis. Die Zinsgröße, zu der all diese zinsbestimmenden Faktoren
verdichtet werden und mit der der effektive Kreditpreis und allgemein der
Kostensatz für Geldanlagen bzw. die Rendite für Finanzierungen zum Ausdruck
gebracht werden soll, wird als Effektivverzinsung bezeichnet.
Angesichts der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von
Finanzgeschäften besteht der vorrangige Zweck der Effektivzinsrechnung darin,
verschiedene Finanzierungs- respektive Geldanlagemöglichkeiten miteinander vergleichbar zu machen (Schierenbeck,
H./Rolfes, B. 1988). Dies erfordert ein einheitliches und die
unterschiedlichen Modalitäten erfassendes Berechnungsverfahren, das sowohl für
den institutionellen Geldhandel und Kapitalverkehr als auch entsprechend der
Preisangabenverordnung (PangV) für Geldgeschäfte zwischen Kreditinstituten und
ihren Kunden gilt. Gerade für letztgenannte Geschäfte ist eine vergleichbare
Größe unter dem Aspekt des Konsumentenschutzes unerlässlich, da Kunden so vor
versteckten Konditionen geschützt werden können.
Aufbauend auf den zinsfußorientierten Methoden der
allgemeinen Wirtschaftlichkeitsrechnung haben sich unterschiedliche Verfahren
der Effektivzinsrechnung herausgebildet, die sich auf drei Grundtypen
zurückführen lassen:
-
die (traditionelle) statische Methode,
-
die dynamische reale Zinsfußmethode und
-
die dynamische interne Zinsfußmethode.
Den beiden erstgenannten Verfahren kommt aufgrund der ihnen anhaftenden
methodischen Mängel bzw. erforderlichen subjektiven Annahmen in der
Finanzpraxis nahezu keine Bedeutung zu und sie werden daher von der weiteren
Erörterung ausgenommen (für eine ausführliche Analyse vgl. Schierenbeck,
H./Rolfes, B. 1988). Allein die interne Zinsfußmethode erfüllt die
Anforderungen an die Effektivzinsrechnung, nämlich erstens die ausschließliche
Berücksichtigung der mit einem Geldgeschäft für beide Geschäftspartner (mit
unterschiedlichen Vorzeichen) verbundenen Originär-Zahlungsreihe sowie zweitens
die einheitliche und von individuellen Wiederanlage- oder
Nachfinanzierungsmöglichkeiten losgelöste Bewertung von Zahlungsreihen.
Allerdings bieten sich auch im Rahmen der internen Zinsfußmethode noch
unterschiedliche Varianten der Effektivzinsrechnung an, und es bedarf einer
entsprechenden Konvention darüber, welche der mit diesen Verfahrensvarianten gemachten
Prämissen zugrunde gelegt werden sollen.
II. Effektivzinsrechnung auf
der Basis der internen Zinsfußmethode
1. Die Interpretation des internen Zinsfußes
Der interne Zinsfuß (vgl. Rolfes, B.
1998) ermittelt sich aus der Zahlungsreihe des Grundgeschäfts als derjenige
Zinsfuß (r), mit dem die Rückzahlungen (Et) auf den Zeitpunkt Null abgezinst
werden müssen, damit die sich daraus ergebenden Rückzahlungsbarwerte in ihrer
Summe genau dem Kreditauszahlungsbetrag (A0) entsprechen. Gesucht ist also mit
anderen Worten der Zinssatz, bei dem der Kapitalwert (C0) gleich Null wird:
Die Bestimmungsgleichung 1) macht deutlich, dass der interne
Zinsfuß einer Zahlungsreihe im Mehrperiodenfall formal eine für jede Periode identische und damit
zeitlich durchschnittliche Verzinsung (des eben unter Berücksichtigung dieser
Verzinsung noch gebundenen Kapitals) darstellt. Dieser Zusammenhang und die
Tatsache, dass der interne Zinsfuß im Normalfall noch einer weiteren Bedingung
genügt, nämlich dass der effektive Kapitaleinsatz während der Laufzeit auf null
zurückgeführt wird, soll anhand eines einfachen Kreditbeispiels verdeutlicht
werden. Zugrunde gelegt wird ein vierjähriger Kredit über nominal 4000 GE bei
einer Auszahlung von 90% (Disagio 10%), also in Höhe von 3600 GE. Die nominelle
Tilgung soll in vier gleichen Jahresraten von je 1000 GE erfolgen, der
Nominalzins beläuft sich auf 5% (bezogen auf das jeweils noch gebundene
Nominalkapital). Aus diesem Kreditvertrag ergibt sich folgende Zahlungsreihe
des Kredites:
Für diese Zahlungsreihe ergibt sich nun nachfolgende
Ausgangsgleichung zur Bestimmung des internen Zinsfußes:
Der interne Zinsfuß
(r) und damit der Effektivzins des Kreditgeschäftes wird durch iteratives
Interpolieren ermittelt und beträgt 9,8% (zu Interpolation und
Näherungsverfahren vgl. Perridon,
L./Steiner, M. 1999). Es handelt sich bei diesem Zinssatz um die
„ Eigenverzinsung “ des jeweils noch eingesetzten Restkapitals (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Der interne Zinsfuß gibt die Verzinsung des jeweils
noch nicht amortisierten Restkapitals an
Der Effektivzins spaltet den Kapitaldienst über die Laufzeit
gerade so in Zins- und Tilgungsanteile auf, dass zum Laufzeitende im vierten
Jahr der Kapitaldienst in Höhe von 1050 GE exakt ausreicht, um den effektiven
Zinsertrag des vierten Jahres (93,73 GE) zzgl. des in diesem Jahr noch
gebundenen Restkapitals (956,27 GE) abzudecken.
Als periodisch konstanter Zinssatz erfüllt der interne
Zinsfuß somit zwei formale Bedingungen. Zum einen kennzeichnet er den Zinssatz,
bei dem der Kapitalwert gleich Null wird. Zum anderen stellt er sicher, dass
durch die laufende Tilgungsverrechnung während der Laufzeit auch der effektive
Kapitaleinsatz auf Null zurückgeführt wird. Allerdings gilt der interne Zinsfuß
auch stets nur für die Zahlungsreihe als Ganzes. Dies bedeutet, dass sich bei
einer Veränderung der Zahlung im Zeitpunkt vier nicht nur der Effektivzins in
der vierten Periode, sondern auch in den ersten drei Perioden verändern würde.
Insofern hängt die „ Vereinnahmung “ des effektiven Zinsertrages im ersten Jahr
sowie die daraus abgeleitete effektive Tilgung auch von den Zahlungen in
späteren Jahren ab.
2. Die Umsetzung der internen Zinsfußmethode in
der Finanzpraxis
Die in der Finanzpraxis gebräuchlichen Verfahren der Effektivzinsberechnung
stellen Varianten der internen Zinsfußrechnung dar. Sie führen jedoch nur dann
zu unterschiedlichen Effektivzinssätzen, wenn Zahlungsreihen durch sog.
„ gebrochene “ Laufzeiten und/oder unterjährige Zahlungen gekennzeichnet sind. Im
obigen Beispiel des vierjährigen Kredites mit ausschließlich jährlichen
Zahlungen würden somit alle Varianten zum gleichen Effektivzins von 9,80%
führen. Die wichtigste und im Folgenden näher zu behandelnde Variante stellt
die Effektivzinsrechnung nach ISMA (International Securities Market
Association; früher AIBD, Association of International Bond Dealers) dar (Schierenbeck,
H./Rolfes, B. 1988; Dartsch, 1998).
Das Verfahren nach PAngV (Preisangabenverordnung), das bisher wegen nationaler Vorschriften
hohe Relevanz besaß, soll an dieser Stelle daher nur kurz behandelt und mit der
ISMA-Methode verglichen werden. Der wesentliche Unterschied zwischen der
Effektivzinsrechnung nach PAngV und dem Effektivzins nach ISMA besteht darin,
dass bei erstgenanntem Verfahren unterjährig mit linearer Verzinsung, also ohne
Zinseszinsen, gerechnet wird, während bei der ISMA-Methode unterjährig mit exponentieller Verzinsung – also mit
Zinseszinsrechnung auch im unterjährigen Bereich – gearbeitet wird. Die Tatsache,
dass nach der PAngV erst nach jeweils einem vollen Nutzungszeitraum von einem
Jahr Zinsen verrechnet, d.h. dem Kapital zugeschlagen werden, hat zwei wichtige
Konsequenzen: Zum Ersten verringern alle unterjährigen Zahlungen, die zwischen
den Kapitalisierungszeitpunkten liegen, das kalkulatorische Zinskapital in voller Höhe. Zum Zweiten wird bei
gebrochenen Laufzeiten (wie z.B. bei 1 ¼ oder 1 ½ Jahren) wegen der Vorschrift
der PAngV, dass erst nach einem vollen Jahr ab Kreditgewährung eine
kalkulatorische Zinskapitalisierung vorzunehmen ist, der sog. „ gebrochene “ Teil
der Laufzeit an das Ende der Gesamtlaufzeit gelegt. Nach der ISMA-Methode hingegen werden
„ gebrochene “ Laufzeiten nicht besonders behandelt, da hier eine
kontinuierliche, d.h. bei tageweiser Abrechnung, tägliche Zinskapitalisierung
unterstellt wird.
3. Der Effektivzins nach ISMA
Die Effektivzinsberechnung nach ISMA soll im Folgenden anhand
eines Beispiels dargestellt und erläutert werden. Es sei von einem Kredit über
nominal wiederum 4000 GE ausgegangen, der zu 95% (3800 GE) ausgezahlt wird.
Getilgt werden soll in vier gleich hohen Halbjahresraten in Höhe von jeweils
1000 GE. Auch die Nominalzinsen (5% auf das jeweils noch nicht getilgte
Nominalkapital) werden halbjährlich zusammen mit den Tilgungszahlungen
geleistet. Die Zahlungsreihe dieses Kredites hat dann folgendes Aussehen:
Mon.
Bei der Effektivzinsberechnung nach ISMA wird nun eine stetige Verzinsung zugrunde gelegt, also
– zeitdiskret ausgedrückt – sekündlich, stündlich oder (wie im Weiteren
dargestellt) täglich mit Zinseszinsen kalkuliert. Die für einen Tag anfallenden
Zinsen werden – unabhängig davon, ob eine Zahlung erfolgt oder nicht – täglich
kapitalisiert und am nächsten Tag wieder mitverzinst. Formal kommt dies in der
Kapitalwertgleichung nach ISMA durch die jeweils direkte exponentielle
Abzinsung einer jeden Rückzahlung auf den Auszahlungszeitpunkt zum Ausdruck:
Faktisch bedeutet die exponentielle Abzinsung, dass jede
Rückzahlung stufenweise vom Zahlungstag Tag für Tag bis zum
Auszahlungszeitpunkt abgezinst wird. Mit der Annahme der exponentiellen
Verzinsung wird die Zinsschuld täglich dem Kapital zugeschlagen. Die
tatsächlichen Zahlungstermine bleiben somit ohne Einfluss auf die
kalkulatorische Zinsverrechnung. Für die Kreditzahlungsreihe ergibt sich nach
der ISMA-Methode folgende Gleichung zur Bestimmung des Effektivzinssatzes:
Aus dieser Bedingungsgleichung ergibt sich ein Effektivzins
nach ISMA in Höhe von 9,60%. Abb. 2 zeigt die zugehörige Zins- und
Tilgungsverrechnung.
Abb. 2: Effektive Zins- und Tilgungsrechnung nach ISMA
Die Zahlungszeitpunkte dürfen hier nicht als
Zinsverrechnungszeitpunkte interpretiert werden, denn bei der
Effektivverzinsung nach ISMA findet zu diesen Zeitpunkten lediglich eine Zahlungsverrechnung mit dem bis dahin
aufgelaufenen Zinskapital statt. Die Zinsverrechnung erfolgt dagegen täglich.
Aus diesem Grund entspricht das der Zinsberechnung zugrunde gelegte Zinskapital
schon nach einem Tag nicht mehr dem ausgezahlten Kapital in Höhe von 3800 GE. Vielmehr
hat sich die Kapitalschuld nach einem Tag schon auf 3800,97 GE erhöht. Um dies
berechnen zu können, muss allerdings der (linear auf ein Jahr hochgerechnete)
Ein-Tages-Zins in Höhe von 9,17% verwendet werden, weil sich die exponentielle
Effektivzinsgröße nicht auf (lineare) Kapitalbewegungen beziehen lässt. Mit der
exponentiellen Zinsrechnung wird die Restkapitalbewegung vielmehr im Zins
selbst erfasst.
III. Effektivzinsen im
Vergleich
Zur Beurteilung verschiedener Effektivzinsverfahren ist das
Augenmerk insbesondere darauf zu legen, welche Prämissen bei den einzelnen
Verfahren für die Schaffung einer Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen
Finanzgeschäften gemacht werden müssen. Diese Prämissen gewinnen um so mehr an
Bedeutung, je stärker sich die Laufzeiten bzw. Kapitalbindungen der
verglichenen Finanzalternativen voneinander unterscheiden. Der besondere
Vorteil der ISMA-Methode gegenüber
der alten PAngV-Methode besteht nun darin, dass die ISMA-Methode implizit eine Zinseszinsprämisse enthält, sodass eine
Fristigkeitsdifferenz beim Vergleich zweier Finanzalternativen über eine
rechentechnisch implizierte Differenzinvestition bei der kürzeren
Finanzalternative quasi „ automatisch “ ausgeglichen wird. Bei der PAngV-Methode hingegen müsste diese
Zinseszinsprämisse explizit hinzugefügt werden, da sich sonst bei einem
Vergleich von in der Laufzeit bzw. Kapitalbindung unterschiedlichen
Finanzalternativen auch verschiedene Effektivzinssätze ergeben würden. Dieser
Zusammenhang sei an einem Beispiel verdeutlicht, bei dem drei
Anlagealternativen mit gleichem Nominalzins (12% p.a.) verglichen werden (vgl.
Abb. 3).
Abb. 3: Effektivzinsen im Vergleich
Bei der Alternative A handelt es sich um eine
3-Monats-Geldanlage mit zusammenfallender Zins- und Tilgungszahlung nach Ablauf
von 90 Tagen. Alternative B stellt eine halbjährige Geldanlage mit
zwischenzeitlicher Zinszahlung nach einem Vierteljahr dar, während Alternative
C bei ebenfalls quartalsweiser Zinszahlung über ein Jahr läuft.
Weil beim PAngV-Effektivzins stets nur der Anlagezeitraum
isoliert betrachtet wird, weisen bei dieser Methode alle drei Alternativen
unterschiedliche Effektivzinssätze auf. So können bei Alternative A (12%), bei
der die erste Zahlung auch gleichzeitig die Schlusszahlung darstellt, keine zwischenzeitlichen
„ Einspareffekte “ auftreten. Anders verhält es sich bei Alternative B, deren
PAngV-Effektivzins sich auf 12,18% beläuft. Die zwischenzeitliche (Zins-)
Zahlung, die bis zum Ende der Laufzeit aufgezinst wird, verringert hier das
effektive Zinskapital, sodass der Effektivzins steigt. Bei Alternative C wird
dieser Wiederverzinsungs- rsp. Kapitaleinspareffekt durch drei
zwischenzeitliche Quartals-Zinszahlungen noch verstärkt, hier beläuft sich der
Effektivzins nunmehr auf 12,56%. Hingegen wird beim Effektivzins nach ISMA der
unterjährige Zahlungseffekt bereits bei den Alternativen A und B erkannt und
als kontinuierlich angenommen, sodass sich auch bei diesen genauso wie bei
Alternative C der gleiche Effektivzins i.H.v. 12,55% einstellt. Bei einer
Vorteilhaftigkeitsbestimmung würden nach ISMA somit alle Alternativen als
gleichwertig angesehen, weil z.B. für Alternative A unterstellt wird, dass für
die kommenden Quartale gleichartige Anschlussgeschäfte zu der gleichen
Kondition möglich sind, was insgesamt zur gleichen Zahlungsreihe wie bei
Alternative C führen würde. Über explizite, gleichkonditionierte
Zusatzgeschäfte ließe sich, wie das Beispiel zeigt, auch nach der alten PAngV-Methode die Vergleichbarkeit
zweier Geschäfte mit unterschiedlicher Fristigkeit konstruieren und der
Effektivzins für die Gesamtzahlungsreihe (12,56%) berechnen. Die nach der PAngV
explizit zu treffenden Verzinsungs-Annahmen offenbaren dem Vergleichenden
zugleich die unterschiedliche Qualität etwa der Alternativen A und C. Der
ISMA-Zins dagegen, der aufgrund seiner impliziten täglichen
Zinskapitalisierungsprämisse gleiche Renditen aufweist, zeigt für Alternative A
immer dann einen zu positiven „ p.a. “ -Effektivzins an, wenn das Zinsniveau sinkt
und vice versa. Doch trotz oder gerade wegen obiger Argumentation spricht auch
bezüglich des Vergleichsproblems unterschiedlicher Fristigkeiten vieles für den
ISMA-Zins. Die nach der alten PAngV-Methode umständliche Explizierung der
Anschlussprämisse ist gleich implizit enthalten, was eine Vergleichbarkeit
deutlich erleichtert. Auch die unterstellte Differenzinvestition zum
Effektivzins selbst scheint sinnvoll, denn dies ist die im
Entscheidungszeitpunkt für ein Geschäft gültige Verzinsung, zu der sich, wenn
keine Marktzinsänderung stattgefunden hat, entsprechende Anschlussgeschäfte
tätigen lassen. So können außerdem die Rendite und das (Zinsänderungs-) Risiko
isoliert voneinander betrachtet werden. Das Wissen darüber, dass der ISMA-Zins
bei Alternative A lediglich 3 Monate gesichert ist, während er bei Alternative
C für ein Jahr feststeht, sollte einem Anleger unterstellt werden dürfen.
Dieser müsste dann bei zwei Alternativen mit gleichem Effektivzins aufgrund
seiner Zinserwartung selbst entscheiden, welche Anlagefrist ihm am vorteilhaftesten
erscheint.
Literatur:
Perridon, L./Steiner, M. :
Finanzwirtschaft der Unternehmung,10. A., München 1999
Rolfes, B. : Moderne Investitionsrechnung,
2. A., München et al. 1998
Rolfes, B./Dartsch, A. :
Effektivzinsverfahren in der Bankkalkulation, in: WISU 1998, S. 380 – 386
Schierenbeck, H. : Grundzüge der
Betriebswirtschaftslehre, 14. A., München et al. 1999
Schierenbeck, H./Rolfes, B. :
Endscheidungsorientierte Margenkalkulation, Frankfurt 1988
Wimmer, K./Stöckl-Pukall, E. : Die
Preisangabenverordnung der Banken, München 1998
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