Inhaltsübersicht
I. Grundbegriffe
II. Zweck
und Bedeutung von Qualitätsaudits
III. Arten
von Qualitätsaudits
IV. Qualitätszertifizierung
V. Ausblick
I. Grundbegriffe
Ein Qualitätsaudit
ist lt. DIN ISO 8402 » ? eine
systematische und unabhängige Untersuchung, um festzustellen, ob die
qualitätsbezogenen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Ergebnisse den
geplanten Anforderungen entsprechen und ob diese Anforderungen wirkungsvoll verwirklicht
und geeignet sind, die Ziele zu erreichen« (DGQ, 1993,
S. 129). Gegenstand von Qualitätsaudits können das gesamte
Qualitätsmanagementsystem bzw. dessen Elemente, die erzeugten und abgesetzten
Sachgüter und Dienstleistungen oder die zur Leistungserstellung eingesetzten
Prozesse im weitesten Sinne sein; dementsprechend wird zwischen den in Abschnitt
III näher beschriebenen Systemaudits, Produkt- bzw. Dienstleistungsaudits und
Prozessaudits unterschieden.
Die Zertifizierung hingegen ist lt. DIN EN 45012 » ? eine Maßnahme durch einen unparteiischen Dritten,
die aufzeigt, dass angemessenes Vertrauen besteht, dass ein ordnungsgemäß
bezeichnetes Erzeugnis, Verfahren oder eine ordnungsgemäß bezeichnete
Dienstleistung in Übereinstimmung mit einer bestimmten Norm oder einem
bestimmten anderen normativen ist« (DIN, 1990,
S. 6).
II. Zweck und
Bedeutung von Qualitätsaudits
Qualitätsaudits sind – unabhängig von ihrer Art – Instrumente
des Qualitätsmanagements; ihre Durchführung setzt die Planung der
qualitätsbezogenen Aktivitäten und deren Ergebnissen voraus. Sie unterscheiden
sich von den einzelfallorientierten
Qualitätsprüfungen durch ihre generelle
Orientierung einerseits, ihre Zwecksetzung andererseits, und zielen auf die
Beseitigung oder zumindest Reduzierung derartiger einzelfallbezogener
Überwachungsmaßnahmen.
Zweck eines Qualitätsaudits ist die Beurteilung der
potenziellen Wirksamkeit eines Qualitätsmanagementsystems und der Notwendigkeit
von Verbesserungen oder Korrekturmaßnahmen. Im Zentrum von Audits steht dabei
nicht die Überwachungsfunktion, sondern die Identifikation von
Verbesserungspotenzialen und deren Rückkopplung an die verantwortlichen
Stellen. Darüber hinaus können Qualitätsaudits auch zur Überprüfung
vertraglicher Vereinbarungen (Qualitätsfähigkeit) und zur Zertifizierung
(Qualitätsfähigkeitsnachweis) eingesetzt werden.
Qualitätsaudits, die in Unternehmen bereichsübergreifend
(z.B. Entwicklung, Beschaffung, Fertigung, Vertrieb und Service) durchgeführt
werden, tragen potenziell zu einer Verbesserung der einzelnen Prozesse und
organisatorischen Abläufe bei. Hierdurch ist es möglich, Informations- und
Schnittstellenprobleme, Doppelarbeiten und unnötige Tätigkeiten zu
identifizieren und abzustellen.
1. Selbstbewertung
Selbstbewertungen besitzen für Qualitätsaudits eine große
Bedeutung, indem sie Schwachstellen im Qualitätsmanagement offen legen. Die
operativen Einheiten eines Unternehmens beurteilen sich in einem so genannten Selbstaudit. Es ist heute allgemein
anerkannt, dass das Selbstaudit eine notwendige, aber infolge der fehlenden
Unabhängigkeit der Auditoren nicht hinreichende Bedingung im Auditprozess
darstellt (DIN, 2000a).
Als Ergänzungsschritt ist daher immer ein Audit durch eine unabhängige interne
bzw. externe Stelle notwendig.
Die Selbstauditierung wird mitunter mit dem Ziel der Selbstzertifizierung
durchgeführt, d.h. der Abgabe einer Herstellererklärung, dass das
Qualitätsmanagementsystem den vorgegebenen Regelwerken entspricht. Diese
Herstellererklärung ist zwar umstritten, jedoch im direkten Verkehr zwischen
Lieferant und Abnehmer noch üblich.
2. Lieferantenbewertung
Auditierungen werden nicht nur im Unternehmen selbst, sondern
in der gesamten Wertschöpfungskette durchgeführt; Bedeutung kommt insb.
Qualitätsaudits bei Zulieferern zu. Sie dienen der Überprüfung vertraglicher
Vereinbarungen, der Erschließung unternehmensübergreifender
Rationalisierungspotenziale und dem Abbau von Informationsasymmetrien in Zulieferer-Abnehmer-Beziehungen
(Wildemann, H.
1994a).
Für die Lieferantenbewertung existieren zahlreiche firmen-
und branchenspezifische Verfahren wie z.B. der auf DIN ISO 9001 – 2000 basierende branchenspezifische Fragenkatalog der
Automobilindustrie VDA 6.1. Ziel dieser Verfahren ist es, den Lieferanten
mittels eines bestimmten Fragenkatalogs einzustufen. Dies kann anhand der bei
einem Audit erreichten Punkt- oder Prozentzahl erfolgen:
Tab. 1: Lieferanteneinstufung nach VDA
Aufgrund der Vielzahl der Auditierungen, der damit
verbundenen einseitigen Informationspreisgabe und der Kostenbelastung für
auditierende wie auch auditierte Unternehmen hat die Kritik an einem
»Audit-Tourismus« zugenommen (Malorny, C.
1993). Daher wird zunehmend auf allgemein anerkannte Zertifikate als Instrument
des Qualitätsnachweises zurückgegriffen.
3. Zertifizierung
Grundlage der Zertifizierung von Unternehmen ist ein Audit
mit festgelegtem Verlauf durch eine akkreditierte Gesellschaft. Im Erfolgsfall
wird bestätigt, dass das in einem Unternehmen installierte
Qualitätsmanagementsystem einer Norm, z.B. der entsprechenden Nachweisstufe der
DIN ISO 9000 – 2000 ff., entspricht.
Ein Zertifizierungsaudit dient dem Zweck, das akquisitorische Potenzial des
Unternehmens durch ein Zertifikat zu sichern und zu erhöhen, aber auch das
Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter zu fördern und die Zahl der Auditierungen
zu reduzieren (Wildemann, H.
1994b). Allerdings sollte das Zertifikat nur als instrumentales Ziel des
Zertifizierungsaudits betrachtet werden; auch Zertifizierungsaudits sollten
vorrangig zu Verbesserungen des Qualitätsmanagementsystems benutzt werden (Westkämper,
E./Westerbusch, R. 1993).
III. Arten von
Qualitätsaudits
Generell unterscheidet man hinsichtlich der auditierenden
Stelle zwischen internen Qualitätsaudits
(durch unabhängige interne Auditoren) und externen
Qualitätsaudits (durch externe Auditoren z.B. im Rahmen eines Lieferanten-
oder Zertifizierungsaudits). Weiterhin werden Qualitätsaudits – wie bereits
erwähnt – bez. des Auditierungsobjektes in Produkt- bzw. Dienstleistungs-,
Prozess- bzw. Verfahrens- und Systemaudits differenziert (DIN, 1992b).
Aus der Verknüpfung dieser beiden (unabhängigen) Klassifizierungen resultiert
eine Vielzahl von Auditarten, die jeweils unterschiedliche Ziele verfolgen.
1. Produkt- bzw. Dienstleistungsaudit
Mit dem Produktaudit wird die Übereinstimmung eines
hergestellten Produktes mit den für dieses Produkt festgelegten
Qualitätsanforderungen und technischen Spezifikationen beurteilt; analog wird
von Dienstleistungsaudits gesprochen, wenn es um die (generelle) Beurteilung
der Qualität bestimmter Dienstleistungen geht. Das Produkt- bzw.
Dienstleistungsaudit stellt eine Momentaufnahme dar und erfolgt zur neutralen
Ermittlung systematischer Fehlerschwerpunkte und des Qualitätsniveaus sowie der
Zweckmäßigkeit von Prüfungen. Ein derartiges Dienstleistungsaudit ist als
Systemaudit (s.u.) in VDA 6.2 formuliert.
Die Auswahl der Auditobjekte erfolgt unter Beachtung der
spezifischen Zielsetzung des Produktaudits, z.B. der Prüfung von Sicherheits-
oder Problemteilen oder im Rahmen der Überprüfung vertraglicher Vereinbarungen
(Gaster, D.
1994). Sehr häufig werden Produktaudits an Endprodukten durchgeführt. In diesem
Fall bewerten die Auditoren das Produkt aus der Sicht eines »kritischen«
Kunden. Audits werden jedoch nicht nur an fertigen Produkten, sondern auch an
Teilen, Bauelementen und Baugruppen durchgeführt. Eines der bekanntesten
Produktaudits ist die Beurteilung durch die Stiftung Warentest.
Der Ablauf des Produktaudits beginnt mit der kurzfristigen
Information der betroffenen Bereiche und der Entnahme des Auditloses. Nach der
Prüfung anhand eines Pflichtenheftes oder einer Produktspezifikation unter
realistischen Einsatzbedingungen wird ein Prüfbericht erstellt. Anschließend
wird eine Fehlerbesprechung zur Veranlassung der Korrekturmaßnahmen
durchgeführt, die sodann überwacht werden (Gaster, D.
1994).
2. Prozess- oder Verfahrensaudit
Das Prozessaudit dient der Überprüfung von
Herstellungsprozessen, d.h. dass die Qualitätsfähigkeit von Prozessen beurteilt
wird. Es wird geprüft, inwieweit die entscheidenden Prozessparameter, Abläufe
und Einflussgrößen bekannt sind und beherrscht werden. Das Prozessaudit dient also
zur systematischen Ermittlung entscheidender Prozessparameter, die zur Lenkung
der Prozessqualität erforderlich sind, zur Untersuchung der Qualitätsfähigkeit
von Prozessen und zur Überprüfung der Prozessüberwachung während der Fertigung.
Die Durchführung eines Prozessaudits setzt die Existenz einer
umfassenden technischen Dokumentation von Verfahren und Abläufen voraus. I.d.R.
werden die Verfahrens- bzw. Arbeitsanweisungen und die Prüfunterlagen, aber
auch die Betriebs- und Prüfmittel überprüft. Ablauf und Ergebnisse des
Prozessaudits werden in einem Auditbericht festgehalten, der als Grundlage für
die Planung, Veranlassung und Überwachung von Korrekturmaßnahmen dient.
3. Systemaudit
Mittels des Systemaudits werden alle Bereiche oder
Teilbereiche eines Unternehmens in regelmäßigen oder unregelmäßigen
Zeitabständen systematisch überprüft. Das Systemaudit übersteigt den Umfang von
Produkt- und Prozessaudits. Es ist ein unerlässliches Überwachungsinstrument
für das Management zur Erkennung von Verbesserungsnotwendigkeiten, seine
Bedeutung ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Keine
andere Qualitätssicherungsmaßnahme zeigt deutlicher die
bereichsübergreifenden Querschnittsaufgaben der Qualitätssicherung.
Systemaudits erfolgen z.B., um
-
die Zweckmäßigkeit, Angemessenheit und ausreichende
Wirksamkeit der Maßnahmen des gesamten Systems zu prüfen,
-
organisatorische und sonstige Schwachstellen zu
ermitteln,
-
Korrekturmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen
und
-
die externe Darlegung der Qualitätssicherung zu
erleichtern.
Voraussetzung für die Durchführung von Systemaudits ist ein
dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem. Dies umfasst ein
Qualitätsmanagement-Handbuch und Verfahrensanweisungen, die ausreichend und
umfassend alle Qualitätssicherungsmaßnahmen beschreiben.
Systemaudits bedürfen einer gründlichen und gezielten
Vorbereitung. Die Durchführung von Systemaudits erfolgt in zwei Abschnitten,
dem Dokumentenaudit und dem Audit vor Ort:
-
Beim Dokumentenaudit prüft der Auditor die vorhandenen
Unterlagen wie z.B. das Qualitätsmanagement-Handbuch, die
Verfahrensanweisungen und Organisationsrichtlinien sowie die Spezifikationen.
-
In der Auditierung vor Ort wird die Umsetzung der in den Dokumenten beschriebenen
Abläufe und Vorgaben geprüft.
Ein Systemaudit endet immer mit einem Auditbericht. Dieser
Bericht enthält Hinweise auf die zugrunde gelegten Unterlagen, eine
Zusammenfassung der Ergebnisse und eine Auflistung der festgestellten
Abweichungen. Die Festlegung von Korrekturmaßnahmen ist Aufgabe des auditierten
Bereiches.
Die Beziehungen zwischen den Auditarten lassen sich mithilfe
des in Abb. 1 dargestellten
Regelkreissystems darstellen:
Abb. 1: Das Regelkreis-System zur Beschreibung verschiedener
Auditarten
-
Den inneren Regelkreis bildet das Produktaudit, das sich auf einzelne Produkte richtet und zeitlich
im Bereich von Tagen angesiedelt ist.
-
Prozessaudits,
die mithilfe von Kennziffern wie relative Fehlerhäufigkeiten (»parts per
million [ppm]«) oder Prozessfähigkeitsindizes (cp oder cpk) das Prozessverhalten analysieren,
stellen den mittleren Regelkreis dar.
-
Den äußeren Regelkreis bilden Systemaudits, die sich auf das Qualitätsmanagementsystem oder
dessen Teile richten.
Umschlossen werden die Audit-Regelkreise von dem zentralen
Regelkreis zwischen Kunde und Unternehmen, der die Richtschnur für die
Audit-Regelkreise darstellt.
Abb. 2: Ablaufschema für die Zertifizierung der DQS (DGQ, /DQS, 1993)
Qualitätsaudits, insb. Systemaudits, werden in jüngerer Zeit
fast ausschließlich durch Auditteams
durchgeführt. Die Auditoren müssen entsprechend qualifiziert sein, um
einerseits den fachlichen Anforderungen einer Auditierung zu entsprechen und
andererseits psychologische sowie motivationale Barrieren gegenüber einer
Auditierung zu überwinden.
IV. Qualitätszertifizierung
Die Qualitätszertifizierung ermöglicht es Unternehmen, neben
dem Nutzen aus der Durchführung von Qualitätsaudits weiter potenzielle
betriebswirtschaftliche Nutzeffekte aus der Sicherung und dem Zuwachs an
akquisitorischem Potenzial, der eingeschränkten Verminderung des
Haftungsrisikos (Rothe, L.
1993) und dem Zugang zu internationalen Märkten zu realisieren. Allerdings
werden Zertifikate aufgrund der prinzipiell nur bedingten Normbarkeit von
Qualitätsmanagementsystemen und des formalistischen Vorgehens auch kritisiert (Wildemann, H.
1994a). Zudem signalisiert ein Zertifikat lediglich die Existenz eines derartigen Systems und prinzipielle Qualitätsfähigkeit;
es dokumentiert damit das Vorhandensein eines Rahmens, dessen konkrete
Ausgestaltung noch zahlreiche Freiheitsgrade belässt. Dem potenziellen Nutzen
von Zertifikaten stehen weiter z.T. nicht unerhebliche Aufwendungen für die
Zertifizierung gegenüber; eine Beurteilung der Vorteilhaftigkeit einer
Zertifizierung muss zudem die spezifischen Wettbewerbsbedingungen eines
Unternehmens berücksichtigen.
Zur Schaffung von einheitlichen Kriterien für die
Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen im europäischen Raum wurde 1989
die Europäische Norm EN 45000 eingeführt. Die Zertifizierung wird durch eigens
zugelassene Zertifizierungsstellen durchgeführt, die unparteiisch und objektiv
arbeiten und Schutz vor Missbrauch gewährleisten müssen (s. dazu DIN, 1990).
Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. In diesem Zeitraum findet
einmal pro Jahr ein Überwachungsaudit
statt.
Die Zertifizierung verläuft nach einem jeweils vorgegebenen
Schema, welches sich zwischen den verschiedenen Zertifizierungsstellen
inhaltlich nicht wesentlich unterscheidet. Beispielhaft ist in Abb. 2 das Ablaufschema der DQS (Deutsche Gesellschaft zur
Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen mbH) dargestellt:
Abb. 2: Ablaufschema für die Zertifizierung der DQS (DGQ, /DQS, 1993)
Wichtigste Grundlage für die Zertifizierung von
Qualitätsmanagementsystemen sind die Normen DIN ISO 9000 – 2000 ff.
Die Anforderungen der Darlegungsmodelle der DIN ISO
9000-Reihe müssen von den Auditoren in eine Checkliste umgesetzt werden. Die
von Zertifizierungsstellen verwendeten Checklisten weichen lediglich minimal
voneinander ab und sind entsprechend der Auditdurchführung aufgebaut. Mit ihnen
wird im Dokumentenaudit überprüft, ob eine Maßnahme beschrieben bzw. angeordnet
ist, und in der Auditierung vor Ort, ob eine Maßnahme jedem bekannt bzw.
wirksam durchgeführt und nachgewiesen ist.
V. Ausblick
Für die Unternehmensführung sind Audits wichtige Instrumente
des Qualitätsmanagements. Dabei ist eine Entwicklung vom Kontroll- zum
Systemverbesserungs-Instrument zu beobachten. In einigen Unternehmen wird
versucht, die Auditierung in eine Dienstleistungsfunktion umzuwandeln, indem
die Audits auf Anforderung der Bereiche (Kunden) durchgeführt werden. Durch
diese Vorgehensweise steigt die Akzeptanz der Ergebnisse und wird das Audit als
Hilfestellung im kontinuierlichen Verbesserungsprozess angenommen.
Literatur:
CEN, : EN 45000, Brüssel 1992
DGQ, : Begriffe zum
Qualitätsmanagement, DGQ Schrift 11 – 04, 5. A., Berlin 1993
DGQ/DQS, : Audits zur
Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen, Berlin 1993
DIN, : DIN EN 45012, Berlin 1990
DIN, : DIN ISO10011, Berlin 1992a
DIN, : DIN ISO 8402, Berlin 1992b
DIN, : DIN EN ISO 9000, Berlin
2000a
DIN, : DIN EN ISO 9001, Berlin
2000b
DIN, : DIN EN ISO 9004, Berlin
2000c
Eversheim, W./Schmidt, E./Erb, M.
: Der Weg zum Zertifikat, in: VDI-Z, Nr. 7/1993, S. 38 – 41
Gaster, D. : Produkt- und
Verfahrensaudit, DGQ Schrift 13 – 41, 2. A., Berlin et al. 1993
Gaster, D. : Systemaudit, DGQ
Schrift 12 – 63, 2. A., Berlin et al. 1993
Gaster, D. : Qualitätsaudit, in:
Handbuch Qualitätsmanagement, hrsg. v. Masing, W., 3. A., München et al. 1994,
S. 927 – 948
Grabert, S./Kamiske, G.
F./Malorny, C. : Qualitätsmanagementsysteme nach DIN ISO 9000: Wo liegen die
Schwierigkeiten, in: QZ, 1993, S. 269 – 274
Hansen, W. : Zertifizierung und
Akkreditierung, München 1993
Kassebohm, K./Malorny, C. :
Auditierung und Zertifizierung im Brennpunkt wirtschaftlicher und rechtlicher
Interessen, in: ZfB, 1994, S. 693 – 716
Kawamura, M. : Die Zertifizierung
des Qualitätssicherungssystems in Japan, in: Zertifizierung und Akkreditierung,
hrsg. v. Hansen, M., München 1993, S. 219 – 234
Kirstein, H. : Audit als
Managementinstrument zur Prozessverbesserung, in: QZ, 1991, S. 207 – 212
Malorny, C. : Den Audit-Tourismus
eindämmen, in: Beschaffung aktuell, 1993, S. 46 – 50
Pärsch, J. G. : Zertifizierung
von Qualitätsmanagementsystemen, in: Handbuch Qualitätsmanagement, hrsg. v.
Masing, W., 3. A., München et al. 1994, S. 949 – 958
Rothe, L. : Rechtliche Apsekte
der Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen, in: QZ, 1993, S. 475 – 478
VDA, :
Qualiätssicherungs.Systemaudit nach DIN ISO 9004/EN 29004, Band 6, 2. A.,
Frankfurt a.M. et al. 1993
Westkämper, E./Westerbusch, R. :
Sinn und Zweck des Zertifizierens von Qualitätsmanagementsystemen, in:
Zertifizierung, 1993, S. ZG6 – ZG11
Wildemann, H. : Qualität
nachweisen, in: QZ, 1994a, S. 1345 – 1350
Wildemann, H. :
Entwicklungsstrategien für Zulieferunternehmen, München 1994b
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