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Flexibilisierung der Arbeitszeit

die durch den ,Leber-Kompromiß‘ von 1984 in der Metallindustrie Baden-Württembergs und Hessens erreichte Herabsetzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden hat die schon seit langem übliche F. in Form von Überstunden, Sonderschichten sowie Kurzarbeit und Feierschichten erheblich erweitert, da die Verkürzung der Wochenarbeitszeit nur für den betrieblichen Durchschnitt gilt. F. gewährt viele Gestaltungsmöglichkeiten: Das betriebliche Arbeitszeitvolumen darf für alle dem Tarifvertrag unterworfenen Arbeitnehmer auf eine Spanne von 37 bis 40 Stunden pro Woche verteilt werden. Je nach betrieblicher Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit kann die unterschiedliche Wochenarbeitszeit gegliedert werden. Entsprechend unterscheiden sich die Einkommen bei gleicher Qualifikation und Aufgabe der Arbeitnehmer. So werden Spezialisten oder Mitarbeiter in Engpaßbereichen mit 40 Stunden beschäftigt, andere mit einer individuell regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nur 37 Stunden. Desweiteren kann die Wochenarbeitszeit auf die Arbeitstage unterschiedlich aufgeteilt werden, so z.B. auf Montag bis Donnerstag jeweils 8 Stunden und Freitag 6,5 Stunden oder bei Bedarf einer betriebstechnisch unveränderten Präsenz für alle Arbeitstage können die Arbeitszeiten für einen Teil der Mitarbeiter im wöchentlichen Turnus wechseln u.a. In Fällen einer möglichst langen und kontinuierlichen Nutzung der Betriebsanlagen können an 5 Tagen täglich 8 Stunden gearbeitet werden, wobei der Zeitausgleich zu 38,5 Stunden durch Freischichten oder Gewährung freier Tage erreicht wird (Entkopplung von Arbeitszeit und Betriebsnutzungszeit). Die F. erfordert von den Arbeitgebern ein hohes Maß an organisatorischem Aufwand, Planung und Kontrolle.

 

 


 

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