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Warnmarke

  von der Deutschen Bundesbank seit August 1970 für die Gewährung von Lombardkredit nach Umfang und Dauer ausgesprochene Limitierung in Höhe eines Prozentsatzes des Rediskontkontingents. W. entfiel im Mai 1973 durch den Beschluß der Bundesbank, vorübergehend keine Lombardkredite zu gewähren. Die W. wurde September 1979 bis Februar 1980 wieder aktuell, da die Bundesbank den Banken nur bis 15% des Rediskontkontingents Lombardkredit bereitstellte, weil er während mehrerer Monate unverhältnismäßig stark in Anspruch genommen worden war, aber nicht für eine längerfristige Finanzierung gedacht ist. Diese Lombardlinie wurde Februar 1980 aufgehoben und nicht wieder aktualisiert.

 

 


 

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