Inhaltsübersicht
I. Begriff
der Verhandlung
II. Gegenstand
und Methoden der Verhandlungsforschung
III. Unterschiedliche
Verhandlungssituationen
IV. Verhandlungsstrategien
V. Mediation
I. Begriff der
Verhandlung
Die Verhandlung ist ein Begriff des täglichen Lebens: „ Über
alles kann man verhandeln “ ? und alle Verfahrensarten und -methoden sind in der
Lebenswirklichkeit anzutreffen. Verhandeln ist ein Verhalten, das Menschen
bewusst (rational) oder intuitiv (emotional) benutzen, wenn sie sich in einer
Situation gegenseitiger Abhängigkeit Vorteile sichern bzw. Nachteile vermeiden
wollen.
Verhandeln ist somit ein wesentlicher Bestandteil
menschlichen Zusammenlebens. Traditionelle und neuere Wissenschaften, deren
Gegenstand das menschliche Verhalten ist, beschäftigen sich jeweils für sich mit diesem
Untersuchungsgegenstand, so u.a. Rechts-, Wirtschafts- und
Politikwissenschaften, Soziologie, Psychologie, Anthropologie,
Verhaltensforschung und Philosophie bis hin zur Spiel- und
Entscheidungstheorie. Jede dieser Wissenschaften hat ihre jeweils
eigenständigen Nomenklaturen (Crott, Helmut
1992, Sp. 2526).
Neben den Begriffswelten der Einzelwissenschaften gibt es Versuche einer übergreifenden
Erklärung mit interdisziplinärem
Ansatz auf der Basis eigenständiger Verhandlungsforschung (vgl. unten II.).
Fasst man diese Versuche (vgl. Heussen,
Benno 1997, S. LXVI: Literatur zur Verhandlungslehre) zusammen, so
ergibt sich etwa folgende Definition: Verhandlungen sind bilaterale oder
multilaterale (Mehrparteien-)Gespräche über die Konditionen eines noch
abzuschließenden oder bereits bestehenden Vertrages (einer Vereinbarung) oder
die Bearbeitung von Sachverhalten, Meinungsverschiedenheiten und Konflikten durch Kommunikation mit dem
Ziel einer Lösung, bei der sich entweder die Position einer der beteiligten
Parteien (überwiegend) durchsetzt oder bei der die „ wahren “ Interessen derart
Berücksichtigung finden, dass beide Parteien bewusst und gewollt profitieren.
II. Gegenstand und
Methoden der Verhandlungsforschung
Etwa seit den 1970er-Jahren gibt es vor allem in den USA Forschungseinrichtungen, die sich
eigenständig mit dem Thema Verhandlung (Negotiation) beschäftigen. Zu nennen
sind insoweit etwa das Harvard Negotiation Project, das Stanford Center on
Conflict and Negotiation, das Consortium on Negotiation and Conflict Resolution
der Georgia State University u.a.m. (Fisher, Roger
et al. 2001, S. 16 – 18, 260 ff.). Die meisten dieser Projekte, obwohl
interdisziplinär ausgerichtet, sind bei den Law Schools der betreffenden
Universitäten angesiedelt. In Deutschland wurde 1983 an der Juristischen
Fakultät der Universität Tübingen das „ Tübinger Verhandlungsseminar “ unter der
Leitung von Fritjof Haft gegründet (Haft, Fritjof
1992, S. VI/VII); auch hier wird der Rechtswissenschaft also eine zentrale
Bedeutung beigemessen. Zumal in der westlichen Hemisphäre beherrschen Recht und
Gerichte, Rechtsanwälte und Richter die etablierte Streitkultur; das ist z.B.
in vielen asiatischen Ländern eher nicht der Fall.
Der Forschungsgegenstand
ist somit zunächst weitgehend juristisch gefärbt. Die Erkenntnisse anderer
Disziplinen, insbesondere der neurophysiologisch forschenden Psychologie über die
Grenzen des menschlichen Bewusstseins (vgl. statt vieler Pöppel, Ernst
1985, S. 138 ff.) sind aber einbezogen. Die Verhandlungsfähigkeit eines
Menschen korreliert offenbar stark mit dessen individueller Fähigkeit, z.B.
wahrzunehmen, zuzuhören oder sich eigene Vorurteile und Fixierungen im Sinne
der Selbstwahrnehmung bewusst zu machen.
Die Forschungsmethoden
sind überwiegend empirischer Natur. Neben universitätsinternen Planspielen mit
Verhandlungsteams und Rollenverteilung werden Verhandlungsabläufe aus der
Praxis systematisch ausgewertet. Auch aus der Analyse zahlreicher
diplomatischer Verhandlungen im zwischenstaatlichen Bereich werden fortlaufend
neue Erkenntnisse abgeleitet (vgl. zur Diplomatie als der \'Kunst des
Verhandelns\': Nierenberg,
Gerhard 1972, S. 7 ff.; Fisher, Roger
et al. 2001, S. 15 ff.; Mastenbroek,
Willem 1992, S. 248: Literatur zu „ Fallstudien “ und „ Empirischen
Detailstudien “ etc.).
III. Unterschiedliche
Verhandlungssituationen
Die Bandbreite unterschiedlicher Verhandlungssituationen reicht von friedlichen Verhandlungen des
täglichen Lebens bei weitgehend gleichgeordneter Interessenlage (z.B.:
Familiendiskussion über die Auswahl einer Fernsehsendung) über Entscheidungsprozesse
in (multinationalen) Unternehmen (Klein, Hans
Werner 1998, S. 92 ff.; Klein, Hans
Werner 2002, S. 80 ff.) und anderen Organisationen sowie
Auseinandersetzungen im politischen Raum bis hin zu Geiselnahme, Terror und
anderen kriegerischen Konflikten.
Wenn Interessen und Ziele ähnlich gelagert sind, ist Kooperation erleichtert. Auch wenn
Interessen und Ziele unterschiedlich oder konträr sind, die wechselseitige
Abhängigkeit aber so groß ist, dass eine Übereinkunft auch für die Zukunft
Vorteile für beide Seiten bietet, kann der latente Wunsch nach einer dauerhaft
friedlichen Lösung aktiviert werden. Wenn dagegen eine Partei denkt, sie sei
die (moralisch) Stärkere und sie habe auch die Macht, ihre Stärke (rechtlich)
durchzusetzen, dann sind Kampf, Diktat und Unterwerfung vorprogrammiert. Nicht
selten aber wird Aggression auch aus einer Position der (moralischen) Schwäche
oder der (materiellen) Ohnmacht heraus eingesetzt, um eine (vermeintlich)
starke Ausgangsposition für (nachfolgende) Verhandlungen aufzubauen (Stichwort:
Drohkulisse). Der Kämpfende will
Dominanz und möglichst schnellen Sieg (Stichwort: Blitzkrieg). Demütigung des Gegners und entsprechende Rachegefühle
sind die lange nachwirkende Folge. Es entsteht eine Spirale der sich
gegenseitig verstärkenden Missverständnisse und Feindseligkeiten, die oft
zitierte Spirale der Gewalt. Täter
und Opfer werden ebenso austauschbar wie Angriff und Verteidigung.
Ein Vergleich der unterschiedlichen Erscheinungsformen der so
genannten „ neuen Kriege “ (vgl. das gleichnamige Buch von Münkler,
Herfried 2002) zeigt pars pro toto, dass auch in extremen
Situationen unterschiedliche Möglichkeiten bzw. Unmöglichkeiten einer Konfliktbearbeitung auf dem Verhandlungswege
denkbar sind. Terrorismus z.B. gilt in der internationalen Politik als nicht verhandelbar, wird aber
gleichzeitig als Kommunikationsstrategie bezeichnet. Von besonderer Bedeutung
für Strategie und „ Bewaffnung “ der Terroristen ist der gezielte Einsatz der
modernen Medien: z.B. Fernsehen und Internet (Münkler,
Herfried 2002, S. 175, 177, 189).
IV. Verhandlungsstrategien
Es gibt keine allgemein gültige Verhandlungsstrategie. Sie
muss vielmehr in der Praxis für die
jeweils aktuelle Verhandlungssituation erarbeitet werden. Neue Situationen
erfordern entsprechend korrigierte Strategien. Konstante Optimierung ist auch
hier das Management-Erfolgsrezept. Unterschiedliche Strategien bewirken ebenso
unterschiedliche Stilarten des
Verhandelns. Der Verhandlungsstil wiederum beeinflusst z.B. das
Verhandlungsklima.
Für Zwecke der theoretischen
Unterscheidung erwähnt die Literatur verschiedene strategische Modelle, die in der Praxis jedoch vermischt vorkommen. Im Wesentlichen werden
zwei große Gruppen unterschieden: das intuitive
und das sachgerecht-rationale
Verhandeln (Haft, Fritjof
1992, S. 9 ff.; Haft, Fritjof
2002c, S. 197 ff.; Fisher, Roger
et al. 2001, S. 21 ff.).
Beim intuitiven Verhandeln ist die Strategie auf
(einseitigen) Sieg ausgerichtet. Tricks und Finessen sind als Mittel zu diesem
Zweck „ erlaubt “ . Der Gegner soll geschwächt und übervorteilt werden. Wahrheit
und Recht werden einseitig beansprucht und gelten als unteilbar. Entsprechende Positionen werden nicht aufgegeben. Auf
der Linie dieses Positionsdenkens gibt es eine große Bandbreite des harten oder
weichen Verhandelns.
Beim sachgerecht-rationalen Verhandeln besteht das
strategische Ziel darin, ein Verhandlungsergebnis zu erreichen, bei dem alle beteiligten Parteien gewinnen
(WIN/WIN-Situation). Dieses strategische Modell wird gelegentlich auch als
tatsachen- bzw. ergebnisorientiertes Verhandeln bezeichnet. Dazu gehört in
erster Linie das von Fisher, Ury, Patton u.a. an der Harvard Universität
(USA) entwickelte Harvard-Konzept. In Deutschland ist dieses Konzept u.a.
in den Arbeiten von Fritjof Haft für
Juristen rezipiert worden; ähnliche Modelle haben z.B. de Bono, Salacuse und
Raiffa vorgestellt (Heussen,
Benno 1997, S. 171). Das Harvard-Konzept wird im Wesentlichen durch vier Grundsätze gekennzeichnet:
-
Wichtig sind nicht so sehr die (Rechts-)Positionen, sondern die tiefer
liegenden Interessen der Parteien.
Die Zukunft steht im Vordergrund,
weniger die (rechtliche) Zurechnung oder Vorwerfbarkeit eines Verhaltens in
der Vergangenheit.
-
Gemeinsam
entwickelte, interessenorientierte, beiderseits vorteilhafte und dauerhaft tragfähige
Verhandlungsergebnisse sind das Ziel. Gegenseitiges Vertrauen
und Kreativität sind
erstrebenswerte Stationen auf dem Weg dorthin.
-
Die Methode des sachbezogenen Verhandelns sorgt für
gute persönliche Beziehungen
zwischen den Verhandlungspartnern und versucht, diese Beziehungen bewusst von
den Verfahrens- und Sachfragen zu
trennen; sie ist hart in der Sache, aber respektvoll und tolerant gegenüber
den Menschen und ihren Gefühlen. Das Verhandlungsergebnis baut möglichst auf objektiven Kriterien auf.
-
Die Verhandlungslösung ist nur dann „ richtig “ , wenn
sie für beide Seiten besser ist als
jede Alternative, die ohne ein Verhandlungsergebnis in Betracht käme (Best
Alternative to a Negotiated Agreement = BATNA).
Diesem Konzept liegt etwa folgende Arbeitshypothese zugrunde: Die Welt ist Wille und Vorstellung (ArthurSchopenhauer,
Arthur), somit voller Widersprüche; es gibt nicht „ die “ Wahrheit, Wahrheit gibt
es nur im Plural von subjektiven
Wahrheiten und Welterfahrungen. Das menschliche Denken bewegt sich notwendig in
einer Gefangenschaft von Zeit, Raum und Kausalität. Die Naturwissenschaften
haben diesen Befund bestätigt (vgl. Pöppel, Ernst
1985, S. 136 ff.): Nicht nur Herkommen, Erziehung und Kultur einschließlich
unterschiedlicher (religiöser) Glaubensrichtungen, sondern auch Emotionen und
neuro-physiologische Prädispositionen bestimmen individuell Blickwinkel, Sichtweise und (Welt-)Anschauung. Die
effizienteste, dem Menschen adäquate Methode des Verhandelns ist deshalb
diejenige, die nicht Emotionen und (weltanschauliche) Positionen, sondern das dahinter liegende Interesse zum Verhandlungsgegenstand macht. So wird Rechthaberei
vermieden; entspannte Kommunikation lässt Kreativität entstehen: Beide Parteien können profitieren.
V. Mediation
Mediation als Vermittlungsmodell
hat alte mit der Menschheitsgeschichte verwobene Wurzeln (vgl. z.B. Lao-Tse;
Sokrates\' „ Hebammenkunst “ oder Mäeutik). In den westlichen Demokratien ist
Mediation methodisch seit den 1970er-Jahren (weiter-)entwickelt worden (vgl. Mähler, Gisela/Mähler,
Hans-Georg 2001, S. 1185 ff. m.w.N.). Die anglo-amerikanischen
Länder und inzwischen auch das zu diesem Thema erstellte Grünbuch der Europäischen Kommission vom 19. April 2002 ordnen
diese Methode den „ Alternative Dispute Resolutions “ (ADR) zu. Besonders markant
sind die methodischen Ähnlichkeiten mit dem oben behandelten Harvard-Konzept (Mähler,
Gisela/Mähler, Hans-Georg 2001, S. 1187 ff.; zum Aspekt
Globalisierung u. Mediation vgl. Carroll,
Eileen/Mackie, Karl 2000).
Mediation lässt sich kursorisch beschreiben als ein außergerichtliches bzw. gerichtsnahes
Verfahren der Konfliktbearbeitung,
bei dem die Parteien selbst
eigenverantwortlich mit Hilfe eines
neutralen Dritten (Mediator/Mediatorin) versuchen, bei wechselseitiger
Respektierung unterschiedlicher (Rechts-)Positionen eine faire,
einverständliche Lösung zu finden, die den Interessen auf beiden Seiten
möglichst weitgehend gerecht wird: „ Gerechtigkeit inter partes “ . Es geht um
Aufklärung von Sachverhalten und um Stärkung der beteiligten Menschen auf der
Grundlage wechselseitigen Verstehens. Mediation
will Menschen mündig machen.
Das hierzu häufig zitierte „ Orangenbeispiel “ zeigt, wie sich
dieses Prinzip von den tradierten Methoden einer juristischen Konfliktbehandlung unterscheidet: Zwei Schwestern
streiten um eine Orange. Juristische Beratung führt zur Eigentumsfrage und zu
gesetzlichen (Anspruchs-)Positionen.
Ein Gericht kann auf dieser Grundlage die Frucht nur als ganze der einen oder der anderen Schwester
zusprechen; eine gütliche Einigung mag darin bestehen, die Orange zu teilen
(= „ fauler Kompromiss “ , vor allem wenn der \'Zankapfel\' wegen der langen
Verfahrensdauer inzwischen verdorben sein sollte). In der Mediation dagegen
kann durch offene Kommunikation gleichsam kompromisslos
die „ wahre “ Interessenlage rasch
aufgeklärt werden: Die eine der Schwestern möchte das Fruchtfleisch essen, die
andere benötigt die Schale zum Backen. Beide
können (ohne Gesichtsverlust) sofort bekommen, was sie brauchen, ohne dass der
jeweils anderen etwas fehlt.
Das Verhältnis der
Mediation zum Recht ist somit
ambivalent. Der in der Rechtsordnung gewachsene Schatz an abstrakter
Regelungsintelligenz und Wertmaßstäben bleibt nicht unbeachtet, sondern ist ein
Vorbild, das die Mediation übertreffen will.
Literatur:
Breidenbach, Stephan : Mediation, Köln
1995
Carroll, Eileen/Mackie, Karl :
International Mediation: The Art of Business Diplomacy, London et al. 2000
Crott, Helmut : Verhandlungstheorie,
in: HWO, hrsg. v. Frese, Erich, 3. A., Stuttgart 1992, Sp. 2526 – 2541
Duve, Christian : Mediation und
Vergleich im Prozeß, Köln et al. 1999
Fisher, Roger : Das Harvard-Konzept:
Sachgerecht verhandeln – erfolgreich verhandeln, 20. A., Frankfurt am Main et
al. 2001
Haft, Fritjof : Handbuch Mediation,
München 2002a
Haft, Fritjof : Verhandlung und
Mediation, in: Handbuch Mediation, hrsg. v. Haft, Fritjof et al., München
2002b, S. 75 – 86
Haft, Fritjof : Intuitive und
rationale Verhandlung, in: Handbuch Mediation, hrsg. v. Haft, Fritjof et al.,
München 2002c, S. 197 – 209
Haft, Fritjof : Verhandeln: die
Alternative zum Rechtsstreit, München 1992
Henssler, Martin : Mediation in der
Anwaltspraxis, Bonn et al. 2000
Heussen, Benno : Beck\'sches
Rechtsanwalts-Handbuch 2001/2002, 7. A., München 2001
Heussen, Benno : Handbuch
Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Köln 1997
Klein, Hans Werner : Management by
Mediation, in: ZKM – Zeitschrift für Konfliktmanagement, H. 2/2002, S. 80 – 82
Klein, Hans Werner :
Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement, in: KON:SENS, Zeitschrift für
Mediation, Jg. 1, H. 2/1998, S. 88 – 94
Mähler, Gisela/Mähler, Hans-Georg : Mediation,
in: Beck\'sches Rechtsanwalts-Handbuch, hrsg. v. Heussen, Benno et al., 7. A.,
München 2001, S. 1185 – 1215
Mastenbroek, Willem : Verhandeln:
Strategie, Taktik, Technik, Frankfurt am Main et al. 1992
Münkler, Herfried : Die neuen Kriege,
3. A., Reinbek et al. 2002
Nierenberg, Gerhard :
Verhandlungstraining, München 1972
Pöppel, Ernst : Grenzen des
Bewußtseins: über Wirklichkeit und Welterfahrung, Stuttgart 1985
Tengelmann, Curt : Die Kunst des
Verhandelns: Verhandlungsführung als Management-Technik, 3. A., Heidelberg 1973
|