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Pensionsgeschäfte

Verkäufe von Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere), bei denen die Vertragspartner zugleich vereinbaren, dass der Verkäufer die gleichen Vermögensgegenstände zu einem späteren Zeitpunkt und zu einem bestimmten Preis zurückerwerben muß. Für die Deutsche Bundesbank sind Wechsel- und Wertpapier-Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten ein Mittel zur Steuerung der Bankenliquidität. Nimmt sie z. B. von Banken Wertpapiere für 1 Monat in Pension, steht den Banken für diesen Zeitraum entsprechend zusätzliche Liquidität zur Verfügung. Offenmarktpolitik.

 

 


 

 
 
 

 

 

 
 

 

 

 

 

Weitere Begriffe : Kartell | EU | Betriebswirtschaftslehre