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Lohnzusatzkosten

Die auch als "zweiter Lohn" bezeichneten L. (Lohnnebenkosten) gliedern sich in gesetzliche, tarifliche und betriebliche Kosten (Sozialleistungen). Zusammen mit dem Direktlohnbilden sie die Personal- oder Arbeitskosten des Betriebes. Sie sind in einigen Branchen (Banken, Versicherungen) schon fast so hoch wie der Direktlohn. ____________________________________________________________________ Gesetzliche Personalzusatzkosten -  Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber -  bezahlte Feiertage und sonstige Ausfallzeiten -  sonstige gesetzliche Personalzusatzkosten (Versicherung gegen Betriebsunfälle und - Berufskrankheiten, Mutterschutzgesetz) ____________________________________________________________________ Tarifliche und betriebliche Personalzusatzkosten -  Urlaub, einschließlich Urlaubsgeld -  Sonderzahlungen (Gratifikationen, 13. Monatsgehalt usw.) -  betriebliche AltersversorgungVermögensbildung -  sonstige Personalzusatzkosten (Familienbeihilfen) ____________________________________________________________________

 

 


 

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Lomé IIV