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Hypothek

Belastung eines Grundstückes als Sicherheit für eine Geldforderung. Die Hypothek wird in das beim Amtsgericht geführte Grundbuch eingetragen. Sie dient in der Regel der Absicherung langfristiger Kredite. Die Kredite werden u. a. für die Finanzierung von Wohnhäusern und anderen Gebäuden eingeräumt. Die Hypothekenvergabe ist der Hauptgeschäftszweig der Hypothekenbanken und anderer Realkreditinstitute sowie der Bausparkassen. Grundpfandrecht; Rentenwerte.

 

 


 

 
 
 

 

 

 
 

 

 

 

 

Weitere Begriffe : Schwellenländer | Disagio | Bezugsrecht