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			     grüne Parität
			      in der EG  1973 eingeführter repräsentativer Umrechnungskurs für Agrargüter anstatt der ursprünglich geltenden Europäischen Rechnungseinheit. Die anfänglich gemeinsam in Agrar-Rechnungseinheiten, für die IWF-Leitkurse (Internationaler Währungsfonds) galten, festgelegten Preise in Landeswährungen führten bei Aufwertungen zu Minderungen der Gegenwerte bzw. zu Erhöhungen bei Abwertungen , da Wechselkursänderungen (Wechselkurs) zu entsprechenden Anpassungen der Inlandspreise führten. Nachdem die Wechselkurse von ihren IWF-Leitkursen gelöst wurden, ergaben sich Inkonsistenzen bei Umrechnungen der Agrar-Rechnungseinheiten zu den IWF-Leitkursen gegenüber den Devisenmarktkursen. Deshalb wurde die an der Wertentwicklung der Währungen am Devisenmarkt  orientierte grüne Parität festgelegt. Siehe auch EG -Währungsausgleich, Grenzausgleich.  
			        
			        
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